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20.7.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 264/1 |
Stellungahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die neue EU-Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik“
(Initiativstellungnahme)
(2016/C 264/01)
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Berichterstatter: |
José María ZUFIAUR NARVAIZA |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 21. Januar 2016, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:
Die neue EU-Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik
(Initiativstellungnahme).
Die mit den Vorarbeiten betraute Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 19. April 2016 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 516. Plenartagung am 27./28. April 2016 (Sitzung vom 28. April) mit 190 gegen 10 Stimmen bei 50 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) stimmt der Ansicht zu, dass die geltende Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) von 2003 überprüft und an die internationalen Rahmenbedingungen angepasst werden muss, die sich seitdem wesentlich verändert haben. Als beratende Einrichtung für die Organe der EU und als Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft (OZG) sollte der Ausschuss bei der Ausarbeitung der neuen Strategie unbedingt konsultiert werden. Der EWSA hält dabei die strukturierte Einbindung der Zivilgesellschaft für unverzichtbar. Nach Auffassung des EWSA sollte die globale Strategie in kürzeren Abständen überprüft werden; zum Beispiel alle fünf Jahre im Einklang mit den Mandatsperioden des Europäischen Parlaments und der Kommission. |
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1.2. |
Die EU ist mit Krisen konfrontiert, die vor allem durch sozialen Zerfall, gegenseitige Abhängigkeit, Schwäche der Institutionen und weltweite Ungleichheit gekennzeichnet sind. Eine Phase von Konflikten ist angebrochen, die im Wesentlichen aus sozialer Ausgrenzung resultieren und die mit militärischen Mitteln eindeutig nicht hinreichend gelöst werden können. |
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1.3. |
Die zunehmende Dynamik des geopolitischen und geoökonomischen Wettbewerbs und das Beharren einiger Mächte, die Welt in Einflussbereiche aufzuteilen, wirkt sich auf das strategische Modell der EU aus, das auf Zusammenarbeit und positiver Konditionalität beruht, was entsprechende Anpassungen erforderlich macht. |
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1.4. |
Nach Ansicht des EWSA kann Europa in einem derart komplexen internationalen Kontext seine Werte und Interessen nur dann verteidigen, wenn es sich auf eine stärkere Einheit der Ziele, politischen Strategien und Mittel stützen kann. Europäische Außenpolitik beginnt zu Hause, denn interne und externe Politikbereiche sind untrennbar miteinander verbunden. |
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1.5. |
Die europäischen Bürger werden nur dann ihre Verdrossenheit wieder ablegen, sich als Europäer fühlen und sich für die Union engagieren, wenn die EU eine andere Richtung einschlägt und sich als Förderin der Sicherheit, der Freiheit und des Wohlstands sowie als Verteidigerin der Gleichheit in Europa und im Rest der Welt positioniert. |
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1.6. |
Die europäische politische Integration muss unbedingt vertieft werden, um in einer globalisierten Welt souverän auftreten zu können, um Beschlüsse zu fassen, die die Begeisterung für das europäische Projekt durch einen erneuerten Sozialvertrag wiederbeleben, und um das Demokratiedefizit anzugehen. |
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1.7. |
Die Außenpolitik und die Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas, für die mehr Mittel vorgesehen werden sollten, erfordern flexiblere Arbeitsmethoden, die besser zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen abgestimmt sind. |
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1.8. |
Die Verteidigung der EU erfordert eine stärkere Koordinierung und gemeinsame Planung im Hinblick auf die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion. Dies setzt eine höhere Mittelausstattung und die Entwicklung der europäischen Verteidigungsindustrie voraus, wobei Doppelausgaben durch „Pooling-and-Sharing“-Instrumente (Bündelung und gemeinsame Nutzung) zu vermeiden sind. In dieser Hinsicht sind auch eine bessere Beschlussfassung und eine starke institutionelle Struktur wichtig, neben der Förderung gemeinsamer Großprojekte. Dies darf natürlich die transatlantischen Beziehungen und die enge Zusammenarbeit mit den Bündnissen und Organisationen nicht beeinträchtigen, denen die meisten EU-Staaten angehören, wie der NATO. |
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1.9. |
Nach Auffassung des EWSA sollte die neue globale Strategie folgende Prioritäten haben: a) Stärkung des Beitrittsprozesses der Kandidatenländer, insbesondere der Westbalkanländer, und Stabilisierung der östlichen und südlichen Nachbarschaft, u. a. durch die Bewältigung der Migranten- und Flüchtlingsströme; b) Förderung einer funktionsfähigeren, wirksameren und sichtbareren Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), gestützt auf eine solide und klarer definierte technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB); c) Ausbau eines effektiven und reformierten multilateralen Steuerungssystems in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft und Soziales und Entwicklung; d) Förderung von Handel und Investitionen. Diesen Prioritäten sollten zwei Querschnittsthemen zugrunde liegen: nachhaltige Entwicklung im Allgemeinen und Stärkung der Organisationen der Zivilgesellschaft. |
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1.10. |
Die EU sollte mit ihrer traditionell präventiven und multilateralen Diplomatie als normgebende und konstruktive Macht wirken und dabei eine inklusive Governance unter Beteiligung der aufstrebenden Volkswirtschaften in den multilateralen Institutionen fördern. |
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1.11. |
Die EU, die zur Friedenskonsolidierung in Europa errichtet wurde, muss im Rahmen ihrer globalen Strategie die Aufrechterhaltung und Förderung des Friedens als wesentliches Ziel verfolgen. Grundlegende Bedeutung kommt hierbei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, dem diplomatischen Handeln und der Rolle der Zivilgesellschaft zu. |
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1.12. |
Mit Blick auf die Flüchtlingskrise hält es der EWSA für entscheidend, dass die EU eine gemeinsame, von einer europäischen Institution umgesetzte Flüchtlings-, Asyl- und Einwanderungspolitik verfolgt, um zu gewährleisten, dass die europäische Staaten ihren Aufgaben gemeinsam, in einem angemessenen Verhältnis und solidarisch gerecht werden. |
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1.13. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass das System zur Bewilligung von EU-Mitteln für die Entwicklungshilfe geändert werden sollte, um es flexibler und vielseitiger gestalten und besser an die konkreten Umstände anpassen zu können. |
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1.14. |
Eine Reihe von umfangreichen Handelsabkommen, die derzeit ausgehandelt bzw. ratifiziert werden, erlangen über rein handelsbezogene Aspekte hinaus eine eindeutige geopolitische Dimension. Zu den wichtigsten Aspekten der künftigen globalen Strategie der EU wird es gehören, sich der geopolitischen Wirkung dieser Art von Abkommen anzunehmen, ihre multilateralen Beziehungen zu stärken und Spannungen zwischen verschiedenen Handelsblöcken zu vermeiden. Soweit diese Abkommen sich auf die Lebensweise der Menschen auswirken, müssen nach Ansicht des EWSA unbedingt die diesbezüglichen Forderungen und Bedenken der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit berücksichtigt werden. |
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1.15. |
Die Stärkung der Zivilgesellschaft und ihres Handelns sowie Kontakte parallel zu den diplomatischen Maßnahmen sind nach Ansicht des EWSA von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Deshalb spricht sich der EWSA dafür aus, diese Komponente ausdrücklich als vorrangiges Ziel der GASP zu verankern. |
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1.16. |
Der EWSA als beratende Einrichtung der EU-Institutionen und als Vertreter aller großen Organisationen der Zivilgesellschaft der EU-Mitgliedstaaten ist optimal aufgestellt, um als wesentlicher Partner derjenigen EU-Institutionen zu fungieren, die die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU umsetzen, insbesondere des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Europäischen Kommission. |
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1.17. |
Zu diesem Zweck schlägt der Ausschuss vor, die vorgenannten Prioritäten und die Möglichkeiten zur Formalisierung einer Zusammenarbeit zwischen EAD und EWSA gemeinsam zu prüfen. |
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1.18. |
Der EWSA bietet an, den EAD bei der Erarbeitung eines Bewertungsberichts über die derzeitige Beteiligung der Zivilgesellschaft im Bereich der europäischen Außenpolitik zu unterstützen. |
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1.19. |
Es wird vorgeschlagen, im EWSA eine jährliche Anhörung zur Außen- und Sicherheitspolitik zu veranstalten, an der die Hohe Vertreterin und die wichtigsten europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft teilnehmen. |
2. Neue Rahmenbedingungen für das auswärtige Handeln der EU
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2.1. |
Der EWSA hält eine Strategie für notwendig, die sämtliche Instrumente des auswärtigen Handelns der EU, u. a. in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, umfasst und in ein kohärentes und aktualisiertes Gesamtkonzept eingebettet ist. Deshalb bedarf es Änderungen bei den Zielen, Prioritäten, Interessen und Instrumenten des auswärtigen Handelns der EU aus einer ganzheitlichen Perspektive, bei der Teilstrategien und einzelstaatliche Widerstände überwunden sowie die Koordinierung und Flexibilität gestärkt werden (1) (2). |
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2.2. |
Trotz der großen sozialen Fortschritte in mehreren Teilbereichen der Millenniumsentwicklungsziele sind auch andere Erscheinungen zu verzeichnen: Bedeutungsverlust des Westens, Konsolidierung der neuen aufstrebenden Mächte, zunehmender Einfluss der Informationstechnologien, demografische Tendenzen und größere Ungleichheit. Diese Entwicklungen deuten auf weltweit komplexere geopolitische Rahmenbedingungen hin, die den Fortschritt eines auf den Normen und Werten offener Gesellschaften beruhenden Modells beträchtlich hemmen werden. So z. B. in den multilateralen Institutionen, die sich nicht an die neue multipolare Welt angepasst haben. Als Folge davon kommt es zu einer Aushöhlung internationaler Standards, während gleichzeitig die Bedeutung der Geopolitik neu kalibriert wird. Aufgrund einer größeren Zahl von Akteuren (einschließlich nichtstaatlicher Akteure und supranationaler Unternehmen) und der Entwicklung disruptiver Technologien werden die Festlegung einer strategischen Agenda und die Steuerung komplexer Systeme erschwert. |
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2.3. |
Die drei unmittelbarsten Bedrohungen für die EU sind: die Steuerung der Migrationsströme, der Schutz des Kontinents vor Terroranschlägen und die Abwehr militärischer und computergestützter Angriffe auf EU-Mitgliedstaaten. Die weiteren Herausforderungen, Bedrohungen und Gefahren sind derzeit im Wesentlichen globaler Natur: Klimawandel, Finanz- und Wirtschaftskrisen, Steuerflucht, Korruption, organisierte Kriminalität, Pandemien, humanitäre Krisen usw. In all diesen Bereichen muss die Union eine Rolle spielen. Die GASP muss ein im Vergleich zur derzeitigen Situation viel wirksameres Instrument werden, um die Interessen der Union und der Mitgliedstaaten zu verteidigen, was wiederum wichtig wäre, damit sich die Mitgliedstaaten in deutlich stärkerem Umfang an der Außen- und Sicherheitspolitik der EU beteiligen. Die HR/VP hat erklärt, dass wir eine Strategie brauchten, um unsere Interessen aktiv zu schützen, denn die Förderung unserer Werte sei Teil unserer Interessen. |
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2.4. |
Seit der Strategie von 2003 haben im Wesentlichen zwei strukturelle Veränderungen stattgefunden: |
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2.4.1. |
Zum Ersten sind wir mit Krisen konfrontiert, die vor allem durch sozialen Zerfall, gegenseitige Abhängigkeit, Schwäche der Institutionen und weltweite Ungleichheit gekennzeichnet sind. Heute impliziert die Globalisierung Nähe, Sichtbarkeit und hohe Bevölkerungsdichte. Ungleichheit ist zu einem globalen Parameter geworden. Diese ausgeprägten sozialen Unterschiede liegen der Massenmigration zugrunde. Und diese Welt, die immer stärker zusammenwächst, jedoch extrem ungleich ist, bringt Instabilität und Unsicherheit hervor. Eine Phase von Konflikten ist angebrochen, die aus sozialer Ausgrenzung resultieren und die mit militärischen Mitteln eindeutig nicht hinreichend gelöst werden können. Wir stehen vor einer weltweiten sozialen Frage, die wir analysieren und beantworten müssen, so wie die europäischen Nationalstaaten im 19. und 20. Jahrhundert. Auf internationaler Ebene lässt sich hier die bahnbrechende Erklärung von Philadelphia von 1944 als Beispiel nennen. Dazu ist eine Politik der Regulierung, der Solidarität und der Zusammenarbeit notwendig. |
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2.4.2. |
Zum Zweiten gewinnt die geopolitische Kompetenz wieder an Bedeutung, und dies nicht nur in der europäischen Nachbarschaft. Unsere geografische Lage ist für uns bestimmend. Die Konflikte z. B. in der Ukraine, Syrien, dem Irak, Libyen und der Sahelzone betreffen uns auf Handelsebene unmittelbarer als der dschihadistische Terrorismus, die Energieversorgung oder die Flüchtlings- und Migrationsbewegungen. Dies wirkt sich auf das europäische Strategiemodell aus, das auf Zusammenarbeit und positiver Konditionalität beruht. |
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2.4.3. |
Der folgende Aspekt der derzeit geltenden Strategie ist weiterhin zutreffend: „Der beste Schutz für unsere Sicherheit ist eine Welt verantwortungsvoll geführter demokratischer Staaten.“ Allerdings hat sich diese Strategie in mehrfacher Hinsicht als mangelhaft erwiesen: 1) Im Allgemeinen hat diese Konzeption nicht die angestrebten Ergebnisse geliefert, bis auf wenige Ausnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit den EU-Beitrittsprozessen. 2) Andere Konzeptionen basieren auf einer spezifischen Auslegung von Religion wie im Falle des selbst ernannten Islamischen Staats oder auf einem gewissen autoritären Nationalismus wie im Falle Russlands und Chinas (zwei die erweiterte Nachbarschaft der EU unmittelbar beeinflussende Großmächte), die einen auf Einflusszonen beruhenden geopolitischen Ansatz verfolgen. 3) Häufig wurde den zahlreichen Unterschieden zwischen den Ländern nicht Rechnung getragen, mit denen sich die EU um eine Assoziierung bemüht hat. 4) Der auf EU-Ebene geführte Diskurs entspricht oft nicht dem tatsächlichen praktischen Handeln. 5) Es wurde nicht hinreichend berücksichtigt, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht von außen auferlegt werden können, sondern von innen heraus entstehen müssen. |
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2.5. |
Zur Verteidigung ihrer universellen Grundsätze und Werte und zu deren wirksameren Förderung muss die EU ihre Strategie durch einen vom EAD als „pragmatischer Idealismus“ bezeichneten Ansatz anpassen. |
3. Außenpolitik beginnt zu Hause
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3.1. |
Außenpolitik ist eine Verlängerung der Innenpolitik, so sagt man gemeinhin. Im Interesse der Effizienz müssen beide Politiken die gleichen Ziele verfolgen sowie verzahnt und koordiniert werden, und sie dürfen in ihren zentralen und gemeinsamen Aspekten nicht voneinander abweichen. Nach Auffassung des EWSA werden die beiden wesentlichen Säulen einer globalen EU-Außenpolitik „zu Hause“ geschaffen. |
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3.1.1. |
Bei der Ersten geht es darum, was die EU in der Welt vornehmlich attraktiv macht: ihre auf Freiheit, Menschenrechten und sozialem Zusammenhalt der gesamten Bevölkerung beruhende Lebensweise. Eine strukturiertere, gemeinsam getragene und wirksame Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist nur dann eine realistische Vorstellung, wenn man gegen Entwicklungen angeht wie die Vergrößerung des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles zwischen den Mitgliedstaaten, die Schwächung ihres Sozialmodells, die Zeichen mangelnder Solidarität und von Misstrauen, den Rückfall in nationales Denken, die Schwierigkeiten einer gemeinsamen Beschlussfassung, die wachsende Unzufriedenheit der Bürger und die Zunahme populistischer, fremden- und europafeindlicher Bewegungen. Die europäische politische Integration muss unbedingt — am besten mittels der in den Verträgen vorgesehenen verstärkten Zusammenarbeit — vertieft werden, um in einer globalisierten Welt souverän auftreten zu können, um Beschlüsse zu fassen, die die Begeisterung für das europäische Projekt durch einen erneuerten Sozialvertrag wiederbeleben, und Entscheidungsprozesse und Demokratie in Einklang zu bringen. |
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3.1.2. |
Die zweite Säule bezieht sich auf eine stärkere europäische Integration und die Festlegung gemeinsamer Handlungsmaßnahmen und -instrumente, z. B. in diesen Bereichen: Migrationsströme, Energieversorgung, Klimawandel, internationaler Terrorismus, Ernährungssicherheit, Handelspolitik, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, ein wirksamer europäischer Investitions- und Beschäftigungsplan, eine europäische soziale Dimension, Vollendung des Binnenmarkts. Die europäischen Bürger werden nur dann ihre Verdrossenheit wieder ablegen, sich als Europäer fühlen und sich für die Union engagieren, wenn die EU eine andere Richtung einschlägt und sich als Förderin der Sicherheit, der Freiheit und des Wohlstands sowie als Verteidigerin der Gleichheit in Europa und im Rest der Welt positioniert. |
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3.2. |
Nach Auffassung des Ausschusses muss die Vollendung des europäischen Binnenmarkts (Industriepolitik, Finanzwesen, Telekommunikations- und Verkehrspolitik, Digitaltechnologien, Verteidigungsindustrie) eine Priorität für die EU sein. Außerdem sollte die Außenpolitik einer zunehmenden Zahl von Problemstellungen in anderen EU-Politikbereichen Rechnung tragen, einschließlich der Sozial-, Umwelt-, Energie-, Digital-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Industriepolitik. Ebenso ist es erforderlich, ein langfristiges Konzept zu entwickeln, in dem die Außenwirtschaftspolitik eine tragende Säule zur Förderung von Handel und Investitionen bildet. Dringend notwendig sind auch eine gemeinsame Energiepolitik und eine ebenfalls gemeinsame Migrations- und Asylpolitik. |
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3.3. |
Angesichts der neuen globalen geostrategischen Gegebenheiten hat die EU keine andere Wahl, als ihre Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten auszubauen. Dies erfordert zwangsläufig eine stärker integrierte Außenpolitik — auf internationaler Ebene verlieren die einzelnen Mitgliedstaaten nach und nach an Bedeutung, und gemeinsames Handeln kommt ihnen allen zugute — und impliziert einen höheren Stellenwert der europäischen Verteidigungspolitik, wobei auf ein viel umfassenderes Sicherheits- und Verteidigungskonzept als den Einsatz von Gewalt zurückgegriffen werden sollte. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass Verteidigungspolitik zwar eine präventive Funktion hat und gleichzeitig der Abschreckung dient, aber auch als letztes Mittel eingesetzt werden kann, wenn sich die vitalen Interessen und die Schutzverantwortung nicht anders gewährleisten lassen. Dies erfordert mehr Ressourcen und eine bessere Nutzung derselben. Obwohl die EU 28 unterschiedliche Verteidigungssysteme hat, belaufen sich ihre Ausgaben nur auf 40 % des Verteidigungshaushalts der Vereinigten Staaten. Dazu kommen u. a. erhebliche Doppelungen und eine gering entwickelte Verteidigungsindustrie, was mehr Finanzmittel und gemeinsame Planungs- und Überwachungsinstrumente erforderlich macht. Die Regierungen und die Bürger der EU müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sicherheit, Wohlstand und Freiheit untrennbar miteinander verbunden sind. Eine größere strategische Selbstständigkeit der EU im Bereich Verteidigung darf jedoch nicht den transatlantischen Beziehungen und der Zusammenarbeit mit den Bündnissen und Organisationen entgegenstehen, denen die meisten EU-Staaten angehören, insbesondere der NATO, die weiterhin die Grundlage ihrer kollektiven Verteidigung ist. |
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3.4. |
Die europäische Verteidigungspolitik sollte sich auf zwei wesentliche Bereiche konzentrieren: Erstens sollte die EU als Garant für Sicherheit außerhalb ihrer Grenzen angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage den Schwerpunkt neben der Unterstützung der Menschenrechte und der Förderung der Entwicklung ihrer Nachbarländer auf die erweiterte Nachbarschaft legen, und zweitens sollte sie zum freien Zugang zu globalen öffentlichen Gütern und zu einer auf festen Regeln beruhenden Weltordnung beitragen. |
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3.5. |
Die EU-Verteidigungspolitik muss eine zentrale Rolle für die Erlangung der strategischen Autonomie der Europäischen Union spielen. Ihre Wettbewerbsfähigkeit ist ein Wert, der weit über die Interessen des privaten Sektors hinausreicht. Die Fragmentierung der Verteidigungsindustrie muss überwunden werden. Der Erfolg dieses Prozesses ist eng verknüpft mit der Umsetzung einiger wichtiger Instrumente, wie z. B. Durchführung von Kooperationsprojekten, Bereitstellung ausreichender Mittel für die nächste Vorbereitungsaktion (3) und Einrichtung einer spezifischen Haushaltslinie im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen. |
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3.6. |
Der Gedanke, dass die Stabilität unserer tatsächlichen Nachbarschaft — unserer Nachbarn und der Nachbarn unserer Nachbarn — unabdingbar für unsere eigene Stabilität ist, lässt sich ganz direkt auf die vom selbst ernannten Islamischen Staat ausgehende terroristische Bedrohung anwenden. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine politische Lösung für den Krieg in Syrien direkt in die Verantwortung der EU fällt, weil sie impliziert, eine der Ursachen des Problems anzugehen. Dazu gehört auch eine Verbesserung der Koordinierung bei der Terrorismusbekämpfung und der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Der verstärkte Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Schaffung eines europäischen Nachrichtendienstes, sollte zwingend sein. Außerdem muss eine umfassende Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus erarbeitet werden, die seine Ursachen eruiert, eine Konfrontation zwischen religiösen Ansichten vermeidet und im Gegenteil die Zusammenarbeit zwischen Gemeinschaften mit unterschiedlichem Glaubensbekenntnis im Kampf gegen den terroristischen Fanatismus fördert. Es ist von grundlegender Bedeutung, die arabisch-islamische Welt (die am meisten unter den Anschlägen des zu Unrecht diesen Namen tragenden Islamischen Staats leidet) zu unterstützen, damit sie sich gegen diese in ihrer eigenen Mitte bestehende Bedrohung erhebt. Auch das Vorgehen gegen den Verkauf und den Schmuggel von Waffen oder die entsprechenden Finanzierungsquellen sollte Teil einer europäischen Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus sein. Die Beziehungen der Zivilgesellschaft zur erweiterten Nachbarschaft der EU können dabei eine positive Rolle spielen. |
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3.7. |
Es sollte die Flexibilität des auswärtigen Handelns erhöht werden. Ein höheres Maß an Flexibilität darf nicht zu einer Fragmentierung führen, sondern muss durch den umfassenden Einsatz der im EUV und AEUV vorgesehenen Instrumente erreicht werden. So sollten die Mitgliedstaaten im Rat im Bereich der GASP und GSVP häufiger von der konstruktiven Stimmenthaltung Gebrauch machen. In diesem Zusammenhang und in Bezug auf die Stärkung der internationalen Sicherheit weist der EWSA einmal mehr darauf hin, dass bestimmte Werte in der Außenpolitik aufrechterhalten werden sollten, insbesondere was die Achtung der Charta der Vereinten Nationen angeht. Wenn allerdings im Rahmen der bestehenden Instrumente keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, sollten Ad-hoc-Gruppen eingesetzt werden, in denen der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin bzw. an ihrer Stelle Vertreter der Arbeitsorgane der europäischen Institutionen vertreten sein sollten, damit der Einstimmigkeitsgrundsatz die außenpolitischen Möglichkeiten der Union nicht blockiert. Das Netz der Umweltdiplomatie, das ursprünglich geschaffen wurde, um die Berücksichtigung von Umweltzielen in den Außenbeziehungen der EU zu fördern, und das eine wichtige Rolle bei der Initiierung und Koordinierung diplomatischer Maßnahmen der EU im Vorfeld der COP 21 gespielt hat, kann als Vorbild für andere Netze dienen. |
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3.8. |
Die EU sollte nicht erst auf die nächste Krise warten, um mehr Mittel für die Außenpolitik bereitzustellen. Die Mittel müssen den Zielen gerecht werden und dürfen nicht zu sehr von den aktuellen Gegebenheiten abhängen. Im Zuge einer wirksamen Planung sollten die Bereiche ermittelt werden, wo die Mittelausstattung der EU unzureichend ist. Auf diese Weise würde vermieden, dass nur reagiert wird, so wie es die EU bei unterschiedlichen Krisen in den letzten Jahren getan hat. Die Haushaltsmittel der EU für das auswärtige Handeln müssen aufgestockt werden, insbesondere in den Bereichen humanitäre Hilfe, Migration, Entwicklung, Bildung, Terrorismusbekämpfung, Diplomatie und Stärkung der organisierten Zivilgesellschaft. |
4. Die Rolle der EU in der Welt neu konzipieren
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4.1. |
Nach Ansicht des EWSA erfordert die neue Strategie, dass die EU den internationalen Kontext und die Rolle, die sie darin zu spielen gedenkt, neu analysiert. Es müssen neue Konzepte entwickelt werden, die auf der aktiven und gleichberechtigten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Aspekten der Sicherheit, der Freiheit und des Wohlstands beruhen. Darin müssen die Stärken, über die die EU verfügt, herausgestellt werden. Dazu zählen ihr Status als größter Binnenmarkt der Welt, eine aktive Handelspolitik, die weltweit finanziell am besten ausgestattete Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, eine auf Rechtstaatlichkeit und demokratischen Grundsätzen fußende Lebensweise, ein Sozialmodell auf der Grundlage des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und das Eintreten für ein auf der Bekämpfung der Ungleichheit und dem Schutz der Umwelt basierendes Modell der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich deutlicher Klimaschutzziele. |
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4.2. |
Der Mangel an innerem Zusammenhalt und politischem Willen haben die Rolle der EU in der Welt seit Langem beeinträchtigt. Die Union strebt keine Supermachtstellung an, sondern will ihre Macht so wirksam wie möglich nach außen zur Geltung bringen. Deshalb muss sie sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen ihr Handeln einen Mehrwert erbringen und eine stärkere Wirkung erzielen kann, insbesondere in ihrer Nachbarschaft und in internationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen, dem IWF, der Weltbank oder der G-20, wo kaum eine Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet, was ihre Einflussmöglichkeiten einschränkt. Vor diesem Hintergrund begrüßt der EWSA den Vorschlag der Kommission vom Oktober 2015 für eine einheitliche Vertretung des Euro-Währungsgebiets im IWF und anderen internationalen Organisationen. |
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4.3. |
Die EU muss ihre traditionell präventive und multilaterale Diplomatie fortsetzen und die Rolle einer normgebenden und konstruktiven Macht anstreben. Ein grundlegender Aspekt der Identität der Union auf internationaler Ebene ist die Verfechtung einer offenen und auf Normen basierten Weltordnung. Als wichtige Handelsmacht profitierte die Union von einer vernetzten Welt, im Energiesektor wie in der Finanzbranche, Cyberspace oder auf den Seeverkehrswegen (ca. 90 % des EU-Außenhandels werden über den Seeweg abgewickelt). Nukleare Sicherheit und Energiesicherheit müssen im Zentrum der Aufmerksamkeit bleiben. |
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4.4. |
Außerdem muss sie die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen der regionalen Integration wie Ecowas, ASEAN oder Mercosur fortsetzen. |
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4.5. |
Die EU sollte inklusive demokratische Regierungsformen und dazu die Mitwirkung der aufstrebenden Volkswirtschaften in den multilateralen Institutionen fördern, um Spannungen auf friedliche Weise zu lösen und der Schaffung alternativer und den jetzigen Regierungsmodellen feindselig gegenüberstehender Modelle entgegenzuwirken. |
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4.6. |
Die EU muss an ihren Werten und Grundsätzen, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte, der Bekämpfung der Todesstrafe und der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und dem Schutz der Rechte von Menschen mit unterschiedlicher sexueller Identität (LGBTI) festhalten. Mithin muss die EU ihre Außen- und Sicherheitspolitik auf das Sozialmodell stützen, das sie auszeichnet und das die Grundlage für ihre Sicherheit, Freiheit und Prosperität bildet. |
5. Stärkeres Engagement in der erweiterten Nachbarschaft
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5.1. |
Im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung der globalen Strategie sollte der Bedeutung der östlichen und südlichen Nachbarländer Europas für die Sicherheit und den Wohlstand des Kontinents klar Rechnung getragen und der EU eine größere (Hebel-)Wirkung bezüglich wesentlicher Entwicklungen in diesen Regionen ermöglicht werden, und zwar im Hinblick auf die Bewältigung und Steuerung der Migranten- und Flüchtlingsströme. Diesen Prioritäten sollten zwei Querschnittsthemen zugrunde liegen: nachhaltige Entwicklung und Stärkung der Organisationen der Zivilgesellschaft (4) (5). |
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5.2. |
Die erweiterte oder strategische Nachbarschaft (von der Sahelzone bis zum Persischen Golf und von Zentralasien bis zur Arktis) ist der wichtigste Bereich nicht nur für das auswärtige Handeln der EU, sondern auch für die interne Politik der Mitgliedstaaten. Dieser geografische Raum erlebt gegenwärtig tief greifende soziale und institutionelle Zerfallserscheinungen, die eine Vielzahl von Ursachen haben: bewaffnete Konflikte, Vertreibung, internationaler Terrorismus, Zusammenbruch staatlicher Strukturen, Korruption und organisierte Kriminalität, Rückfall in Autoritarismus wie im Falle der Türkei, dominantes Auftreten von Mächten wie Russland sowie hybride und militärische Angriffshandlungen. Dies bringt langfristig große strukturelle Herausforderungen mit weitreichenden Folgen für die Union mit sich. |
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5.3. |
Angesichts dieser schwierigen Situation muss die EU mehr Verantwortung für die Verbesserung der Wirtschafts-, Sozial- und Sicherheitssituation in ihren Nachbarländern übernehmen. Die EU darf bei der Verteidigung der Demokratie, des Rechtsstaats und der grundlegenden Menschen- und Sozialrechte (z. B. der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen) in ihren Nachbarländern nicht zurückstecken. Deshalb ist es entscheidend, die lokale Zivilgesellschaft und die Sozialpartner zu unterstützen und ihre Unabhängigkeit zu erhalten. |
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5.4. |
Der EWSA begrüßt die Überarbeitung der europäischen Nachbarschaftspolitik sowie die Feststellung, dass zwischen Instabilität, Armut, Ungleichheit und Chancenlosigkeit ein Zusammenhang besteht und diese Faktoren die Anfälligkeit für eine Radikalisierung verstärken können. In diesem Sinne kann das auswärtige Handeln Synergieeffekte bei der Verknüpfung der Bereiche Sicherheit, Entwicklung und Handel bewirken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss den Verstößen gegen die Versammlungs- und Organisationsfreiheit der Unternehmer, Arbeitnehmer und Organisationen des dritten Sektors ein Ende bereitet werden. Auch ist es wichtig, die Frühwarnsysteme zur Vermeidung möglicher künftiger Krisen zu stärken. |
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5.5. |
Der EWSA befürwortet die Beibehaltung eines strikten, aber nicht restriktiven Ansatzes zur Ausweitung und Liberalisierung der Visumsgewährung, die stets von überprüfbaren Reformen abhängig gemacht werden sollte. |
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5.6. |
Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen dieser Nachbarschaft und dem afrikanischen Kontinent, der das zweite vorrangige geografische Gebiet der EU-Außenpolitik sein sollte — und dies nicht nur, weil dort eine Vielzahl von Herausforderungen ihren Ursprung haben, sondern auch wegen der Möglichkeiten für Bündnisse, die zur Wirtschaftsentwicklung und Ordnungspolitik in der Welt beitragen können (6). Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Klima-Übereinkommen von Paris eröffnen gute Chancen zur Schaffung und Stärkung von Partnerschaften mit Afrika. |
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5.7. |
Geopolitisch betrachtet, impliziert die Stabilität unserer erweiterten Nachbarschaft auch, sich um die Großmächte zu kümmern, die dort den größten Einfluss haben, insbesondere Russland und China. Das neue dominante Auftreten Russlands und die chinesische Politik „One Belt, One Road“ (mit massiven Investitionen in die Transportinfrastruktur) machen es notwendiger denn je, dass die EU gegenüber diesen beiden Mächten mit einer Stimme spricht, und nicht mit 28 Stimmen. |
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5.8. |
Mit Blick auf die Flüchtlingskrise hält es der EWSA für entscheidend, dass die EU eine gemeinsame, von einer europäischen Institution umgesetzte Asyl- und Flüchtlingspolitik verfolgt, um zu gewährleisten, dass die europäische Staaten ihren Aufgaben gemeinsam, in einem angemessenen Verhältnis und solidarisch gerecht werden. Gleichzeitig ist der Ausbau der Wege für die reguläre Einwanderung von entscheidender Bedeutung, um sowohl den Wünschen nach Beschäftigung und Zuflucht zu entsprechen als auch um den Bedarf der EU an Zuwanderern infolge ihres Bevölkerungsrückgangs zu decken und Menschenhandel zu verhindern. Unabdingbar sind auch die Achtung des internationalen Rechts und des EU-Rechts, eine gemeinschaftliche Reaktion auf die humanitäre Krise, die die bereits auf Unionsgebiet befindlichen Personen betrifft, sowie die Aufstockung der Mittel für den Schutz der gemeinsamen Grenzen und die Suche und Rettung auf See sowie für die Schaffung einer europäischen Grenz- und Küstenwache, wie die Europäische Kommission vorgeschlagen hat. |
6. Impulse für die EU-Entwicklungspolitik
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6.1. |
Die EU muss die internen und externen politischen Maßnahmen auf die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung abstimmen. Im Bereich der Entwicklungspolitik sollte die EU dem Aktionsplan von Addis Abeba besondere Aufmerksamkeit schenken. Das Klimaschutzübereinkommen von Paris hat vor Augen geführt, dass sich die Welt unweigerlich auf eine grüne Wirtschaft hinbewegt. In diesem Prozess spielt die EU eine Vorreiterrolle. |
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6.2. |
Der EWSA begrüßt die Anstrengungen zur Neuausrichtung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) auf die am wenigsten entwickelten Länder, die Finanzierung des „New Deal“ für die Zusammenarbeit der fragilen Staaten, die strategische Bewertung der Hilfe für die Geschlechtergleichstellung, die Aufstockung der Mittel für den Schutz der biologischen Vielfalt und die Anstrengungen der EIB zur Bekämpfung des Klimawandels sowie die im Übereinkommen von Paris vorgesehene Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer in Höhe von 100 Mrd. Dollar pro Jahr ab 2020. |
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6.3. |
Die wirtschaftlichen Aspekte der Außen- und Sicherheitspolitik sollten verstärkt werden und nicht auf den Handelsbereich beschränkt bleiben. Außerdem müssen Bildung, Innovation und Unternehmertum gefördert werden, da die Stabilisierung unserer Nachbarländer von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung abhängt. Länder wie Tunesien, der Libanon oder Jordanien sollten von einem Entwicklungsplan profitieren, der ihre Wirtschaft ankurbeln kann. Die Unterstützung von Drittstaaten beim Übergang zur kohlenstoffarmen Wirtschaft — u. a. durch wirksamen Technologietransfer und Zusammenarbeit — bietet für alle Seiten Chancen. |
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6.4. |
Der EWSA sieht den Klimawandel als einen Faktor, der zur Migration infolge staatlicher Fragilität, Unsicherheit und Ressourcenknappheit beiträgt. Die EU muss die Entwicklungsländer — insbesondere die schwächsten Länder — unterstützen und ihnen helfen, unmittelbar den Schritt hin zur kohlenstoffarmen Wirtschaft zu machen und ihre Klimaresistenz zu stärken. |
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6.5. |
Der EWSA bekräftigt, dass trotz der derzeit knappen Haushaltsmittel in vielen Mitgliedstaaten das Ziel, mindestens 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die ODA aufzubringen, Priorität haben muss. Es ist auch notwendig, die Kohärenz der entwicklungspolitischen Maßnahmen zu verstärken und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen zu fördern (7). |
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6.6. |
Im Rahmen der Finanzierung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung muss unbedingt ein breites Spektrum von Akteuren beteiligt werden, wie die Zivilgesellschaft oder die Einrichtungen für die Entwicklungsfinanzierung. Auch sollten die Sozialpartner in die Projektverwaltung möglichst weitgehend einbezogen werden (8). |
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6.7. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass das System zur Bewilligung von EU-Mitteln für die Entwicklungshilfe geändert werden sollte, um es flexibler und vielseitiger gestalten und besser an die konkreten Umstände anpassen zu können. Es sollten u. a. Modalitäten wie „Rahmenabkommen“, Betriebskostenzuschüsse, Finanzhilfen nach dem Kaskadenprinzip, Vereinbarungen mit mehrjähriger Laufzeit, Nothilfen oder die Umsetzung des im strukturierten Dialog festgelegten Instrumentariums eingeführt werden (9). |
7. Das neue Handels- und Investitionsumfeld
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7.1. |
Der EWSA befürwortet den Freihandel, eine der Säulen der Europäischen Union. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die Asymmetrien der Verhandlungsparteien, die Achtung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte sowie die Umweltstandards berücksichtigt werden sollten. Der Ausschuss unterstützt weiterhin den multilateralen Ansatz der Handelsordnung in der WTO. Nach Ansicht des Ausschusses bedarf es einer grundlegenden Neugestaltung der — konsultativen und realen — Beteiligung der repräsentativsten Organisationen der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der Abkommen (10). |
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7.2. |
„Mega-Abkommen“ wie TTP, CETA, TTIP, die Freihandelsabkommen mit Japan und Indien oder RCEP nehmen über rein handelsbezogene Aspekte hinaus gegenwärtig eine eindeutige geopolitische Dimension an. Darüber hinaus werden sie für die Zivilgesellschaft immer interessanter, weil sie Vorschriften und Standards betreffen, die sich auf die Lebensweise der Bürger auswirken. Dies ist im Rahmen der demokratischen Beschlussfassung besonders relevant hinsichtlich der Folgen der Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten sowie der Ausschüssen für die Zusammenarbeit im Legislativbereich. |
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7.3. |
Die Herausforderung, vor der die EU in diesem Fall steht, ist, dass sie nicht nur wirtschaftliche und geostrategische Perspektiven eröffnen, sondern auch europäische Normen und Standards, öffentliche Dienstleistungen und den Erhalt wesentlicher Bereiche der politischen Regulierung wie Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzvorschriften gewährleisten muss (11). Der EWSA spricht sich ebenso wie die Zivilgesellschaft dafür aus, den Investorenschutz durch ordentliche Gerichte oder ersatzweise durch ein von der UNO geschaffenes unabhängiges internationales Gericht sicherzustellen. Er befürwortet ferner die wirksame Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an den Abkommen, und zwar in Verbindung mit einer Politik transparenter Echtzeitinformationen sowohl in den Verhandlungen als auch in den Entscheidungsverfahren, die die Zivilgesellschaft betreffen (12). |
8. Stärkung der Zivilgesellschaft als grundlegendes Element der Außen- und Sicherheitspolitik der EU
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8.1. |
Nach Ansicht des EWSA ist die organisierte Zivilgesellschaft einer der grundlegenden Bestandteile der Demokratie. Eine Zivilgesellschaft mit Freiheit und Rechten, mit starken Sozialpartnern, mit einer wirksamen Beteiligung an Beschlussverfahren und mit einer institutionellen Anerkennung ist wichtig, um die Demokratie zugänglich zu machen und zu festigen, Rückfälle in den Autoritarismus zu verhindern, um die Wirtschaftsentwicklung anzuregen, die Konsolidierung des Friedens zu fördern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, für die Gleichheit in verschiedenen Bereichen zu kämpfen, ein Modell der nachhaltigen Entwicklung anzuregen und zu ermöglichen sowie den Aufbau demokratischer Institutionen zu fördern. Entscheidend ist auch die Intensivierung der Beziehungen zu den Zivilgesellschaften anderer Länder und Weltregionen durch Maßnahmen, die parallel zu diplomatischen Bemühungen ergriffen werden, um historische, kulturelle, religiöse und globale Ziele betreffende Gräben zu schließen. |
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8.2. |
Deshalb spricht sich der EWSA dafür aus, diese Komponente ausdrücklich als vorrangiges Ziel der GASP zu verankern. Zu dieser Stärkung sollte auf unterschiedliche Mittel zurückgegriffen werden, wie die Fonds für die Zusammenarbeit und die Entwicklung der Menschenrechte, Aktionen und Forderungen auf diplomatischer Ebene, eine wirkliche und wirksame beratende Mitwirkung der Zivilgesellschaft, die sich nicht auf eine „Anhörung“ beschränken darf, im Rahmen der Handels- oder Assoziierungsabkommen, wobei die Zivilgesellschaft Teil der Abkommen sein und in sämtlichen Bereichen Mitsprache haben muss. Außerdem ein stärkeres Hinwirken darauf, dass die europäischen Unternehmen, die in anderen Ländern oder Regionen der Welt präsent sind, die grundlegenden Übereinkommen der ILO einhalten und die von der EU propagierte Strategie der unternehmerischen Verantwortung verfolgen. |
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8.3. |
Zu diesem Zweck hält es der EWSA für notwendig, dass die GASP eine Beteiligung der europäischen organisierten Zivilgesellschaft an der Festlegung und Umsetzung der einschlägigen Ziele und Prioritäten vorsieht. Der EWSA regt an, die Rolle der Zivilgesellschaft wie folgt zu verbessern:
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9. Die Rolle des EWSA
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9.1. |
Der EWSA als das beratende Gremium der europäischen Institutionen und Vertreter aller großen Organisationen der Zivilgesellschaft der EU-Mitgliedstaaten ist bestens aufgestellt, um zu einem wesentlichen Partner des EAD und der Europäischen Kommission für die Stärkung und Weiterentwicklung einer wirksamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu werden. Dafür sprechen seine Dreigliedrigkeit, seine umfassende Sicht, seine lange Erfahrung und seine Beziehungen zur Zivilgesellschaft in anderen Teilen der Welt, die überwiegend auf Mandaten beruhen, die ihm durch unterschiedliche, von der EU unterzeichnete internationale Abkommen zu Fragen wie Assoziierung, strategische Partnerschaft und Freihandel sowie in Vereinbarungen mit EU-Beitrittskandidatenländern erteilt wurden (13). |
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9.1.1. |
Es wird vorgeschlagen, im EWSA eine jährliche Anhörung zur Außen- und Sicherheitspolitik zu veranstalten, an der die Hohe Vertreterin und die wichtigsten europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft teilnehmen. |
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9.2. |
Nach Auffassung des EWSA wäre die Schaffung strategischer Beziehungen zum EAD sehr positiv, die auf der Überzeugung beider Seiten fußen, dass die Zivilgesellschaft in der EU-Außenpolitik, insbesondere bei der Verwirklichung bestimmter vorrangiger Ziele, eine wichtige Rolle spielt. Zu diesem Zweck schlägt der Ausschuss vor, die vorgenannten Prioritäten und die Möglichkeiten zur Formalisierung einer Zusammenarbeit zwischen EAD und EWSA gemeinsam zu prüfen. |
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9.3. |
Der EWSA könnte den EAD bei der Erarbeitung eines Bewertungsberichts über die derzeitige Beteiligung der Zivilgesellschaft im Bereich der europäischen Außenpolitik unterstützen. |
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9.4. |
Im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird der EWSA seine Zusammenarbeit mit Organisationen der Vereinten Nationen wie der ILO und der FAO verstärken. |
Brüssel, den 28. April 2016.
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die externe Dimension der erneuerten Lissabon-Strategie“ (ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 41).
(2) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die neue Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die Rolle der Zivilgesellschaft“ (ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 56).
(3) Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Europäischen Verteidigungsagentur eine vorbereitende Maßnahme für die Forschung im Bereich der GASP im Zeitraum 2017-2019.
(4) REX/458 — Stellungnahme des EWSA zum Thema „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“, verabschiedet am 25. Mai 2016 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(5) Siehe die Stellungnahme des EWSA zur Erweiterungsstrategie der EU (ABl. C 133 vom 14.4.2016, S. 31).
(6) REX/455 — Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Zukunft der EU-Beziehungen zu den AKP-Staaten“, verabschiedet am 25. Mai 2016 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(7) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union — Der europäische Konsens“ (ABl. C 24 vom 31.1.2006, S. 79).
(8) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Entwicklungsfinanzierung — der Standpunkt der Zivilgesellschaft“ (ABl. C 383 vom 17.11.2015, S. 49).
(9) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union“ (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 28).
(10) Schreiben von Präsident Malosse an Kommissarin Malmström vom 18. Juni 2015, das Einschätzungen und Empfehlungen über die Beratergruppen im Rahmen von Assoziierungsabkommen enthält.
(11) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Handel für alle — Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (siehe Seite 123 dieses Amtsblatts).
(12) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Investitionsschutz und Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat in Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittländern“ (ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 45).
(13) Der EWSA unterhält derzeit 23 internationalen Gremien und Strukturen für internationale Fragen.