2.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 34/31


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Stärkung der europäischen Kosmetik- und Körperpflegemittelindustrie

(Initiativstellungnahme)

(2017/C 034/05)

Berichterstatterin:

Frau Madi SHARMA

Ko-Berichterstatter:

Herr Dirk JARRÉ

Beschluss des Plenums

21.1.2016

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

 

Initiativstellungnahme

 

 

Zuständige Fachgruppe

CCMI

Annahme in der Fachgruppe

28.9.2016

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.10.2016

Plenartagung Nr.

520

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

181/1/1

1.   Schlussfolgerungen und politische Empfehlungen

1.1.

Europa hat stets eine wichtige Rolle bei der Herstellung, Innovation und Entwicklung von Kosmetika, Körperpflegemitteln und Schönheitspflegeprodukten gespielt. In jüngster Zeit hat es seine Führungsposition in dieser Branche aufgrund des globalen Wettbewerbs und der Rahmenbedingungen, die dem Druck zur technischen Innovation und zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit nicht gerecht werden, immer weiter verloren.

1.2.

Gegenstand dieser Stellungnahme ist die Stärkung der europäischen Kosmetik- und Körperpflegemittelindustrie, mit Schwerpunkt auf den unter die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 fallenden Produkten. „Kosmetische Mittel“ sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Haare, Nägel, Lippen und Intimbereich) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, eingenommen, eingeatmet, injiziert oder in den menschlichen Körper implantiert zu werden, gelten nicht als kosmetische Mittel.

1.3.

Hygienepapier, Tissuepapier und Monatshygieneartikel fallen zwar nicht in den Geltungsbereich der Kosmetikverordnung, können aber aufgrund ihres Mehrwerts im Bereich der persönlichen Hygiene in vielen Empfehlungen berücksichtigt werden.

1.4.

Die Stellungnahme bezieht sich weder auf Arzneimittel, Tätowierungen, dauerhaftes Make-up, Schönheitspflege oder chirurgisch bzw. mit Instrumenten applizierte Produkte noch auf Hautpflegemittel für Tiere. Angesichts der zunehmenden Bedenken der Verbraucher in Bezug auf schädliche Chemikalien empfiehlt der EWSA jedoch, in einem separaten Dokument auf all diese Dinge einzugehen.

1.5.

Zwar verfügen die europäischen spezialisierten Unternehmen über eine beeindruckende Innovationsfähigkeit, doch findet die eigentliche Innovation und somit die Produktion und Vermarktung der in der EU gemachten Erfindungen mittlerweile außerhalb Europas statt, was schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Folgen nach sich zieht. Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen mittels geeigneter Strategien mit dem Ziel, durch die Nutzung der jüngsten biotechnologischen Fortschritte über das Konzept Industrie 4.0 hinauszugehen, wird maßgeblich zur Rückverlagerung der Industrie und zur Entwicklung neuer Produkte beitragen.

1.6.

Auch wenn die Branche bereits gut genug reguliert ist, um den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, gibt der EWSA die nachstehenden branchenspezifischen Empfehlungen ab; zusätzliche Rechtsvorschriften hält er nicht für erforderlich, allerdings sollte eine größere Transparenz erwogen werden:

stärkere technische Konvergenz zwischen der Disziplin „Life Science Engineering“, der Entwicklung der Genomik, von Arzneimitteln, der Medizintechnik und der Kosmetik- und Körperpflegemittelindustrie;

bessere Zusammenarbeit zwischen großen und kleinen Unternehmen und innerhalb der biotechnischen Forschung;

Strategien, um für innovative KMU die keine Einnahmen generierende Phase auf ein Minimum zu reduzieren;

mehr Marktinformationen und verstärkter Wissenstransfer zwischen den Interessenträgern zur Förderung der Innovation im Kosmetikbereich und der Individualisierung;

verbesserte Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich Innovation und Entwicklung neuer Produkte;

Ressourcen- und Abfallbewirtschaftungsstrategien im Sinne einer ökologischen Nachhaltigkeit und einer Kreislaufwirtschaft;

hohe Priorität für die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen in Verbindung mit der rechtlichen Anerkennung bewährter alternativer Methoden;

Verbreitung der Anforderungen für den Schutz der biologischen Vielfalt, Achtung des geistigen Gutes der indigenen Bevölkerung und Einhaltung der Grundsätze des fairen Handels;

neue Konzepte für die Einbindung von Konsumentengruppen und der Verbraucher, angefangen bei der Entwicklung neuer Produkte bis hin zur Bewertung;

Überprüfung der internationalen Zusammenarbeit, um mit dem Ziel der Betrugsbekämpfung die Zugänglichkeit, Harmonisierung und Förderung von EU-Normen weltweit zu verbessern.

2.   Überblick über die Körperpflegeindustrie

2.1.

Kosmetika und Körperpflegemittel gehören für mehr als 500 Mio. europäische Verbraucher aller Altersgruppen zum täglichen Bedarf. Die Produktpalette reicht von Produkten für die tägliche Körperpflege wie Seife, Haarwaschmittel, Deodorants und Zahnpasta bis hin zu Luxusschönheitspflegemitteln wie Parfums und Make-up. Die Branche wird auf 77 Mrd. EUR (2015) Marktwert geschätzt und gehört zu den wenigen Wirtschaftszweigen, die von der weltweiten Finanzkrise verschont blieben. Europa ist einer der weltweiten Branchenführer und ein wichtiger Exporteur von Kosmetika. Der außereuropäische Handel wies 2015 ein Volumen von 17,2 Mrd. EUR auf.

2.2.

Angesichts des intensiven Wettbewerbs ist die Markenbekanntheit in der Kosmetikindustrie von Bedeutung. Die Kundentreue basiert auf zuverlässiger Werbung, Qualität, Sicherheit und der Entwicklung neuer Produkte und ist mit der in der Modebranche sich je nach Saison verändernden Trends vergleichbar.

2.3.

Der Sektor setzt sich aus Unternehmen aller Größen zusammen, wobei in Europa mehr als 4 600 KMU in der Kosmetikbranche tätig sind. Das KMU-Segment macht schätzungsweise 30 % aus, in einigen Mitgliedstaaten kann sein Anteil jedoch bis zu 98 % betragen. Die Produktpalette reicht von mehr als 20 000 Produkten bei den Großunternehmen bis zu 160 Artikeln bei kleineren Unternehmen. Ein großer Kosmetikhersteller verfügt über eine Palette von 2 000 Bestandteilen, bei KMU umfasst sie 600, wobei in jedem Fall jährlich etwa 4 % neue Bestandteile hinzukommen. Diese neuen Bestandteile haben erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und das Wachstum.

2.4.

Die Branche beschäftigt europaweit über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, von der Herstellung bis hin zum Einzelhandel, mindestens 2 Mio. Arbeitnehmer. In der Herstellung waren im Jahr 2015 (1)152 000 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei der Anteil der Frauen (56 %) leicht über dem der Männer (44 %) lag. In den letzten fünf Jahren ist die direkte und indirekte Beschäftigung in dieser Branche um 2,3 % gestiegen, was mehr als 39 000 Arbeitsplätzen entspricht (2).

2.5.

Die im Jahr 2015 für Forschung und Entwicklung getätigten Ausgaben belaufen sich auf schätzungsweise 1,27 Mrd. EUR. Hierbei gibt es von Land zu Land große Unterschiede. In der Branche sind mehr als 26 000 Wissenschaftler beschäftigt, die neue wissenschaftliche Bereiche erforschen, mit neuen Bestandteilen arbeiten, neue Rezepturen entwickeln und Sicherheitsprüfungen durchführen, was jedes Jahr zu einer beachtlichen Zahl an neuen Patenten in der EU führt.

2.6.

Die europäische Papierindustrie, insbesondere die Tissuepapierbranche, erwirtschaftet mehr als 10 Mrd. EUR pro Jahr und macht 25 % des weltweiten Tissuepapiermarkts aus. Der verstärkte Konsum hochwertiger Zellstoffprodukte wie Papierhandtücher, Taschentücher, Toilettenpapier usw. ist ein wichtiger Teil einer verbesserten Lebensqualität und besserer allgemeiner Hygienebedingungen sowohl zu Hause als auch unterwegs und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Körperpflegeindustrie.

2.7.

Die europäische Kosmetikbranche geht anerkanntermaßen im Hinblick auf ein absolutes Tierversuchsverbot als Vorreiter voran und fördert dabei zugleich weiterhin die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit. Der heutige Markt wird von Sicherheitsaspekten und der Innovation gleichermaßen angetrieben, mit neuen Farbpaletten, hauttypspezifischen Anwendungen, Anti-Ageing-Produkten und einzigartigen Formeln. Die Verbraucher fordern ständig ein breiteres Angebot, eine stärkere Personalisierung und noch bessere Wirksamkeit. Um besser auf die Präferenzen und Erwartungen der Kunden eingehen zu können, werden zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt systematisch Verbrauchergruppen und -verbände in die Entwicklung einbezogen.

3.   EU-Rechtsvorschriften

3.1.

Die Überwachung der Bestandteile und die Prüfkriterien, einschließlich des Verbots von Tierversuchen, des Umweltschutzes und der Etikettierung, unterliegen durchgehend EU-Rechtsvorschriften und -Leitlinien. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Marktzugang, die internationalen Handelsbeziehungen und die Angleichung der Rechtsvorschriften werden von der Europäischen Kommission überwacht.

3.2.

Die Kosmetikverordnung, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, gilt seit 2013 und ersetzte die 1976 verabschiedete Richtlinie 76/768/EWG. Sie dient der Vereinheitlichung der Vorschriften mit dem Ziel der Verwirklichung eines Binnenmarkts für kosmetische Mittel und der Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit.

3.3.

In der EU in Verkehr gebrachte Kosmetika müssen ungeachtet der Herstellungsverfahren oder Vertriebskanäle sicher sein. Die Kosmetikverordnung (einschließlich ihrer Anhänge) und ihre Änderungen enthalten die rechtlichen Anforderungen und Beschränkungen für alle in kosmetischen Mitteln verwendeten Stoffe. Die „verantwortliche Person“ haftet für die Sicherheit des Produkts und muss gewährleisten, dass es vor dem Inverkehrbringen einer fachmännischen wissenschaftlichen Sicherheitsprüfung unterzogen wird. CosIng, eine Datenbank mit Informationen über kosmetische Stoffe und Bestandteile, macht die Informationen über diese Stoffe leicht zugänglich. Die Gewährleistung eines hohen Niveaus bei dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Verbrauchersicherheit setzt auch voraus, dass die zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse den potenziellen Gesundheitsrisiken für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Friseure und Kosmetiker), die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit täglich Kosmetika verwenden und ihnen daher stärker ausgesetzt sind als die Durchschnittsbevölkerung, besondere Beachtung schenken.

4.   Strategien für das Wachstum in dieser Branche

4.1.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, tätigen die Hersteller ständig Innovationen, um neue Bestandteile zu finden, setzen bestehende Bestandteile für neue Anwendungen ein und schaffen stärker personalisierte Produkte. Sie können jedoch nicht isoliert arbeiten, weshalb die Europäische Kommission, die nationalen Regierungen und die Interessengruppen, insbesondere die Vertreter der Verbraucher und Arbeitnehmer, zusammenarbeiten müssen, um ein wachstumsförderndes Umfeld zu schaffen.

4.2.

Der EWSA erkennt an, dass die wichtigsten Herausforderungen für das Wachstum der Branche mit denen in den anderen Industriebranchen vergleichbar sind, und empfiehlt speziell im Hinblick auf die Körperpflegemittel- und Kosmetikindustrie Folgendes:

4.2.1.

Durch eine stärkere Konvergenz der Disziplin „Life Science Engineering“, einschließlich der Genomforschung, mit der Kosmetik- und Körperpflegemittelindustrie würde die Produktdiversifizierung stärker gefördert. Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers, doch die Unterscheidung zwischen der dermalen Anwendung von Kosmetika und Behandlungen mit Arzneimitteln geht immer stärker verloren. Bestimmten Wirkungen wie Hautreizungen, Allergien und Hautkrebs muss Rechnung getragen werden. Initiativen in Schlüsselbereichen des Gesundheitssektors, u. a. der Pharmaindustrie, Medizintechnik, Biotechnologie und den elektronischen Gesundheitsdiensten, wie z. B. „EIT Health“ (3) sind gute Beispiele für die Zusammenarbeit. Kosmetische Mittel verbessern die persönliche Hygiene, das Wohlbefinden und/oder Aspekte der Lebensweise (nicht in den Vorschriften anerkannte positive Wirkungen wie weniger Stress, Stärkung des Selbstvertrauens oder besserer Schlaf). Kosmetika sind zwar keine Arzneimittel, basieren aber auf der modernen Wissenschaft der Haut und ihrer Funktion. Die in anderen Bereichen der Biowissenschaft, insbesondere der Pharmaindustrie, erzielten Fortschritte können daher der Weiterentwicklung der kosmetischen Mittel zugutekommen. Bei der Zusammenarbeit in der Forschung sollte eine Ausrichtung auf die Individualisierung durch maßgeschneiderte „Lifestyle“- und Wellnessprodukte gefördert werden.

4.2.2.

Eine bessere Zusammenarbeit zwischen großen und kleinen Unternehmen in Verbindung mit der Entwicklung branchenspezifischer Gründerzentren (4) oder der Clusterbildung könnte die Wettbewerbsfähigkeit steigern und das Wachstum stärken. Alle kosmetischen Mittel werden vor dem Inverkehrbringen einer fachmännischen wissenschaftlichen Sicherheitsprüfung unterzogen, was für kleinere Unternehmen eine administrative und finanzielle Erschwernis bedeuten kann. Zwar sollte die Sicherheitsprüfung unbedingt beibehalten werden, doch sollten kleinere innovative Unternehmen eine Reihe von Unternehmensförderungsmaßnahmen nutzen, die in der Entwicklungsphase zwischen der Innovation bzw. Entwicklung neuer Produkte und der erfolgreichen Vermarktung des Endprodukts hilfreich sein könnten, wodurch das Risiko eines Scheiterns gesenkt wird. Diese Maßnahmen würden einen besseren Informationsaustausch dank eines Technologie- und Wissenstransfers, die Zusammenarbeit bei Investitionsmöglichkeiten, eine Kostensenkungsanalyse und den Zugang zu Finanzierungsquellen einschließen (5). Darüber hinaus sollten die Regierungen in Bezug auf die Produktion in Richtung Förderung der lokalen Produktion und Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa umdenken.

4.2.3.

Mehr Marktinformationen und die Bereitstellung von Daten seitens der Hochschulen, der Industrie und der Verbraucher werden dank eines Wissenstransfers das Wachstum stärken. Bei der Körperpflege ist eine Tendenz hin zu Bio-, natürlichen, UVB- und UVA-Sonnenschutz-, Pro-Aging und Anti-Aging-Produkten zu verzeichnen, wodurch mehr Raum für Innovationen geschaffen wird. Die Innovation im Bereich menopausespezifischer Produkte und Hautalterung bietet derzeit Entwicklungspotenzial für den Bereich Schönheitsprodukte, da eine große Zielgruppe von Menschen mit Produkten angesprochen wird, die ihnen dabei helfen sollen, möglichst gut auszusehen und sich möglichst wohl zu fühlen. In Anbetracht der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung bei der Sequenzierung des Humangenoms und der Fortschritte, die beim Verständnis seiner verschiedenen Funktionen und seiner absoluten Individualität erzielt wurden, liegt die Zukunft der Kosmetikbranche in einer hochgradigen Personalisierung der Produkte. Die Forschung und Investitionen in Bezug auf dieses Konzept in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkräften und Hochschulen sind ein Schlüsselfaktor für die Branche.

4.2.4.

Förderung einer stärkeren Einbeziehung der Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer stehen bei der Produktinnovation an vorderster Front, da sie von der Entwicklung bis hin zum Kundenfeedback einen Überblick über die Branche haben. Daher ließe sich über eine verstärkte Konsultation, darunter auch die Förderung des Binnenunternehmertums, das Wachstum der Unternehmen stärken. Die Branche zeichnet sich durch vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten aus, und eine verbesserte Kommunikation hinsichtlich der für die aktuelle und künftige Entwicklung erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen wird ihre Attraktivität steigern. Die 514 000 Biowissenschaftsstudenten in Europa (6) sorgen dafür, dass neue Bereiche erforscht und Möglichkeiten für eine verstärkte branchenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen werden. Auch hier würde eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der Industrie dazu beitragen, ein breiteres Spektrum an Arbeitnehmern anzuziehen.

4.2.5.

Die Bereitstellung von Forschung und Entwicklung, Investitionen, FuE-Ausgaben und Sicherheitsvorkehrungen sind erforderlich, um das Wachstum zu fördern. In Erwägung zu ziehen sind öffentliche und private Finanzierungsmechanismen für Forschung und Entwicklung, Patentanmeldungen und die Entwicklung neuer Produkte mit Herstellung in der EU.

4.2.6.

Patentverletzungen und Warenfälschungen stellen im Hinblick auf die Rentabilität für große und kleine Unternehmen in der EU sowie für die Gesundheit der Verbraucher ein ernstes Risiko dar. Im Jahr 2006 entgingen der EU durch gefälschte Parfüme und Kosmetika 3,0 Mrd. EUR an Einnahmen. Ein erhöhter Schutz des geistigen Eigentums bei Marken könnte sichergestellt werden, indem auch das Herstellungsland auf dem Produkt genannt wird.

4.2.7.

Engagement für „risikoorientierte“ Vorschriften: Derzeit werden Stoffe nicht auf der Grundlage ihrer inhärenten Eigenschaften (z. B. Reizwirkung) reguliert, sondern aufgrund dessen, ob die Eigenschaft des Stoffes unter realen Anwendungsbedingungen (z. B. in einer Konzentration unterhalb der Reizschwelle) tatsächlich Auswirkungen hat. Dieses Vorgehen ist möglich, weil die Verwendung kosmetischer Mittel genau definiert ist und umfassende Risikobewertungen vorgenommen werden können. Im Unterschied hierzu werden die Rechtsvorschriften über Chemikalien (ohne definierte Anwendung) von den inhärenten Eigenschaften der „Gefährdung“ geleitet. Für die künftige Innovations- und Wachstumsfähigkeit der Industrie ist es von entscheidender Bedeutung, in den Rechtsvorschriften und der Politik der EU Gefährdung und Risiko angemessen voneinander abzugrenzen.

4.2.8.

Förderung gebietsspezifischer Bestandteile. Eine Erleichterung der Erforschung und Zertifizierung regionalspezifischer natürlicher Produkte durch geschützte geografische Angaben (7) (wie z. B. im Falle der korsischen Immortelle) würde die Förderung regionaler Produkte aus der EU ermöglichen, wodurch lokale Waren und handwerkliche Erzeugnisse stärker ins Blickfeld gerückt würden. Derzeit sind die Kosten für die Rückverfolgung von Isotopen oder die Laboranalyse von Naturprodukten für Unternehmer und KMU untragbar hoch.

4.2.9.

Verbot von Tierversuchen: Mit der Kosmetikverordnung wurden Versuche (Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse und kosmetische Bestandteile) und das Inverkehrbringen (von an Tieren getesteten kosmetischen Fertigerzeugnissen und Bestandteilen in der EU) verboten. Es besteht auch nicht der Wunsch, diese Verbote aufzuheben. Die Hersteller sind jedoch bei der Innovation, der Entwicklung neuer Produkte und den Ausfuhren mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:

Rechtliche Anerkennung validierter alternativer Methoden: In einigen Bereichen der Sicherheitsprüfung sind erfolgreich tierversuchsfreie Strategien entwickelt worden, die von der OECD validiert und gebilligt wurden. Mit ihnen lassen sich genau die komplexen Reaktionen eines biologischen Systems vorhersagen, insbesondere zum Zweck der Prüfung kosmetischer Fertigerzeugnisse sowie hinsichtlich bestimmter toxikologischer Endpunkte im Zusammenhang mit der Prüfung von Bestandteilen. Außerdem können bestimmte fehlende Sicherheitsinformationen analog zu bereits bekannten, chemisch verwandten Bestandteilen oder durch die Anwendung des Schwellenwerts der toxikologischen Bedenklichkeit ersetzt werden. Diese validierten Methoden müssen unbedingt von den Regulierungsbehörden anerkannt werden, damit die Industrie sich in Richtung Innovation und Tierversuchsfreiheit entwickeln kann.

Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der Sicherheitsprüfung bei Bestandteilen und Produkten: Angesichts des Wegfalls der Tierversuche fehlt es derzeit noch an einem umfassenden System für In-vitro-Tests für die Bewertung der Sicherheit neuer Moleküle wie sie z. B. in Sonnenschutzprodukten verwendet werden. Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Konzepten für eine Sicherheitsprüfung ohne den Einsatz von Tieren sollten sowohl vom privaten als auch vom öffentlichen Sektor gefördert werden. Forschung und Entwicklung zur Erlangung von Kenntnissen über die Biologie der Haut mit dem Ziel, Produkte zur Vorbeugung/Reduzierung von Hautkrebs zu entwickeln, stellen eine Priorität dar, da die Häufigkeit von Melanomen weiter zunimmt.

Ausfuhren: Viele Länder, in die europäische kosmetische Mittel exportiert werden, verlangen im Rahmen der Verbrauchersicherheit das Testen der Mittel an Tieren. Dies führt zu kollidierenden rechtlichen Anforderungen und stellt die Industrie vor erhebliche Herausforderungen. In diesem Bereich sollten weltweite Vereinbarungen ausgehandelt werden.

4.2.10.

Ressourcen- und Abfallbewirtschaftung: Das Bevölkerungswachstum, der steigende Konsum und die schwindenden Ressourcen, insbesondere Wasser, sind Probleme, die im Hinblick auf einen nachhaltigen Konsum und die soziale Verantwortung der Unternehmen für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen von Belang sind. Die Herstellung umweltfreundlicher Produkte, bei denen der Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung Rechnung getragen wird, bildet eine Priorität der Branche. Das Paket zur Kreislaufwirtschaft der Kommission und die von „Cosmetics Europe“ 2012 aufgestellten Leitlinien für Unternehmen, insbesondere für KMU, sind wertvolle Ansätze, aber es muss noch viel mehr getan werden, da es noch erhebliche Herausforderungen zu bewältigen gilt. Der Schutz der für die Branche erforderlichen Ressourcen geht mit dem notwendigen Schutz der biologischen Vielfalt als gemeinsames Gut der jetzigen und der künftigen Generationen einher. Das Streben nach neuen Produkten sollte nicht auf Kosten der indigenen Bevölkerung und ihres geistigen Gutes gehen. Die Verbreitung der Grundsätze des fairen Handels und der ökologischen Verhaltenskodizes unter den Branchenunternehmen ist zweckmäßig und überaus erforderlich. Nicht minder wichtig ist die Haltung der Verbraucher, die Produkte, deren Herstellung den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung zuwiderläuft, ablehnen sollten.

4.2.11.

Größere Transparenz: Für den Verbraucherschutz ist die Marktüberwachung von herausragender Bedeutung. Durch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Verbraucherschutzbehörden, den Verbraucherverbänden, den Nutzern und Fachleuten aus dem Gesundheitswesen auf nationaler Ebene würde das Vertrauen der Verbraucher gestärkt und die Transparenz erhöht. Die Interessenträger sollten während des gesamten Prozesses der Produktentwicklung und Innovation konsultiert werden. Die Produktmeldung über das RAPEX-System versetzt die Verbraucher in die Lage, größere Sicherheit in der gesamten Lieferkette zu verlangen, ihnen zufolge sollten ernsthafte Risiken allerdings so früh wie möglich gemeldet werden. Nach Ansicht der Verbraucher ist mehr Transparenz erforderlich, um:

eine wirksamere Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und eine eindeutigere Sicherheitsprüfung sicherzustellen, um das Vertrauen der Verbraucher in die Produktsicherheit zu wahren und zugleich für eine bessere Einhaltung der Kosmetikverordnung zu sorgen; dies schließt auch eine umfangreichere und leicht verständliche Kennzeichnung mit Angaben zur Art der Verwendung und zum Zweck der Produkte ein.

Bei „Advertorials“ und der redaktionellen Produktwerbung ist Transparenz erforderlich, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden. Die Werbung bringt für kleinere Unternehmen astronomisch hohe Kosten mit sich. Bezahlte Werbung sollte klar als solche kenntlich gemacht werden, dies gilt auch für Vergleiche von Produkten, die unter unterschiedlichen Marken vertrieben werden, aber zuweilen von demselben Unternehmen stammen.

Die Kosmetikverordnung enthält keine besonderen Vorschriften zu Biokosmetik-Erzeugnissen. Derzeit gibt es auf EU-Ebene keine harmonisierten Vorschriften mit Kriterien für Biokosmetik, was dazu führt, dass Produkte mit wenig natürlichen Bestandteilen als „Bioprodukte“ beworben werden können. Ohne die Einführung spezifischer Leitlinien könnten die Verbraucher in die Irre geführt werden und läuft die Kosmetikindustrie der EU Gefahr, ihrem guten Ruf zu schaden.

4.2.12.

Möglichkeiten auf neuen Märkten, auch zur Veränderung der Einkaufsgewohnheiten der Verbraucher, wie elektronischer Handel und Direktverkauf, bieten neben dem grenzüberschreitenden Handel neue Verkaufsmodelle. Ersten Ergebnissen einer Untersuchung des elektronischen Handels zufolge verkauft die Hälfte der Unternehmen, die in der Kosmetik- und Gesundheitsbranche der EU befragt wurden, nicht ins Ausland. Zwar machen sich die Kosmetikunternehmen das digitale Zeitalter zu eigen, doch sind sie nach wie vor durch häufig landesspezifische rechtliche Anforderungen eingeschränkt: Hierunter fallen die Kennzeichnung in der Landessprache, Tierversuchsgesetze und Anforderungen hinsichtlich der Kosmetiküberwachung.

4.2.13.

Handelshemmnisse: Die EU weist bei kosmetischen Erzeugnissen einen beträchtlichen Handelsüberschuss auf, die Europäische Kommission sollte jedoch in Gremien wie z. B. der Gruppe International Cooperation on Cosmetics Regulation und in Handelsverhandlungen, bei denen die EU-Vorschriften zum internationalen Standard werden, weiterhin auf Konvergenz drängen. Schwellenländer und -regionen (ASEAN, Russland, Lateinamerika und China) orientieren sich bei der Verbrauchersicherheit nach wie vor an der Kosmetikverordnung der EU. Dies bietet den Regulierungsbehörden und der Industrie in der EU die Gelegenheit, einen Beitrag zu Regulierungssystemen in den Hauptausfuhrmärkten zu leisten, sodass sie eine weitgehende Übereinstimmung mit dem EU-System aufweisen.

Die Harmonisierung muss gefördert werden, um den Handel im Binnenmarkt zu verstärken. Die Handelshemmnisse werden in der EU durch das Fehlen einer einzigen Zollverwaltung verstärkt. In jedem Mitgliedstaat ist eine andere Behörde für das EU-Zollrecht zuständig, und die entsprechende Verwaltung erfolgt nicht einheitlich. In den einzelnen Mitgliedstaaten werden die EU-Rechtsvorschriften über die Klassifizierung, die Wertbestimmung, den Ursprung und die Zollverfahren häufig auf unterschiedliche Weise angewandt, wobei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten können.

Die Bekämpfung von Betrug, Produktpiraterie und Verfälschungen bei Importen und innerhalb der EU ist ein großes Problem. Hinsichtlich erheblicher unerwünschter Wirkungen, die auf die Verwendung kosmetischer Mittel zurückzuführen sind, müssen die EU-Länder zusammenarbeiten, Informationen austauschen und rascher reagieren. Die Zunahme betrügerischer und verfälschter Erzeugnisse (teilweise infolge der wachsenden Importvolumen) führt in Verbindung mit den begrenzten Ressourcen der Mitgliedstaaten für die Produktüberwachung zu einem Anstieg der Gesundheitsrisiken für die Verbraucher.

Handelsabkommen: Kosmetika gehören zu den schwierigeren Kapiteln der Debatte über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die EU-Standards könnten infolge der TTIP und anderer Handelsabkommen breitere Anwendung finden, wodurch die Glaubwürdigkeit und das Markenvertrauen der in der EU hergestellten Erzeugnisse gefördert und den Unternehmen aus der EU Märkte mit mehr Verbrauchern zugänglich gemacht werden.

Brüssel, den 20. Oktober 2016

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Eurostat.

(2)  Quelle: Cosmetic Europe.

(3)  www.eithealth.eu.

(4)  http://www.biocity.co.uk/medicity/nottingham.

(5)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 152.

(6)  Euromonitor International.

(7)  http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_en.htm.