Brüssel, den 25.11.2016

COM(2016) 738 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE LEBENSMITTEL UND LEBENSMITTELBESTANDTEILE FÜR DAS JAHR 2015


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE LEBENSMITTEL UND LEBENSMITTELBESTANDTEILE FÜR DAS JAHR 2015



INHALTSVERZEICHNIS

1.Zusammenfassung

2.Hintergrund

3.Zugelassene Bestrahlungsanlagen

4.Ergebnisse der Kontrollen in den Bestrahlungsanlagen6

5.Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens8

6.Schlussfolgerung10



1.Zusammenfassung

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG teilen die Mitgliedstaaten der Kommission alljährlich die Ergebnisse der Kontrollen, die in den Bestrahlungsanlagen durchgeführt werden, und dabei insbesondere die Gruppen und Mengen der mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmittel und die verabreichten Dosen sowie die Ergebnisse der Kontrollen, die auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt werden, mit.

Die im Jahr 2015 in den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen zeigen, dass fast alle kontrollierten Produkte den EU-Rechtsvorschriften entsprechen.

Zeitraum:                    1.1.2015 – 31.12.2015

Betroffene Länder:                EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Länder

Quelle:                    Alle 28 Mitgliedstaaten und Norwegen

Bestrahlungsanlagen:

Anzahl der Ländermit Bestrahlungsanlagen:                                        14 Mitgliedstaaten und Norwegen

Anzahl der zugelassenen Anlagen:    26

Anzahl der neuen Anlagen:                                                eine in Kroatien und eine in Norwegen

Anzahl der stillgelegten Anlagen:    keine

Anzahl der Länder, die Bestrahlungen durchführen:                                    10 Mitgliedstaaten und Norwegen

Daten zur Bestrahlung:

Menge der bestrahlten Produkte:                                        5686 Tonnen (+9,7 % im Vergleich zu 2014)

Am häufigsten bestrahlte Lebensmittelgruppen:                                Froschschenkel (54,8 %) sowie getrocknete                    aromatische Kräuter, Gewürze und                        Gemüsewürzmittel (16,1 %)

Länder, in denen Bestrahlungen am häufigsten eingesetzt wurden:                        Belgien (68,9 %) und die Niederlande (11,1 %)

Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens:

Anzahl analysierter Proben:            5973

Anzahl nicht konformer Proben:        104 (1,7 %)

Hauptsächlich untersuchte Lebensmittelgruppen:                                        Kräuter und Gewürze (45,6 %)
                       Getreide, Samen, Gemüse, Obst und                        deren Erzeugnisse (21 %)



2.Hintergrund

Bei der Behandlung von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen mit ionisierenden Strahlen handelt es sich um eine physikalische Methode für verschiedene Zwecke wie etwa die Verringerung der Inzidenz lebensmittelbedingter Erkrankungen durch die Verringerung der Krankheitserreger, die Verringerung der Verluste von Lebensmitteln durch vorzeitiges Reifen, Sprossung oder Keimung und die Befreiung der Lebensmittel vom Befall durch Schadorganismen der Pflanzen und Folgeerzeugnisse. Auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission 1 stehen Informationen über allgemeine Aspekte der Lebensmittelbestrahlung zur Verfügung.

In der Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile 2 werden spezifische Bestimmungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen und zur Einfuhr von behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen festgelegt. Mit der Richtlinie wurde, ausgehend von geltenden einzelstaatlichen Genehmigungen, ein schrittweise harmonisiertes Verzeichnis von Lebensmittel, die bestrahlt werden dürfen, eingeführt.

Mit der Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen 3 wurde eine Lebensmittelgruppe auf EU-Ebene zugelassen, nämlich getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel. Andere Lebensmittelgruppen, die vor 1999 auf nationaler Ebene zugelassen waren, werden gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 1999/2/EG in sieben Mitgliedstaaten beibehalten, ihre Zulassung kann aber nicht mehr verlängert werden. Das Verzeichnis der einzelstaatlichen Genehmigungen wurde von der Kommission veröffentlicht. 4

Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile dürfen nur in zugelassenen Bestrahlungsanlagen bestrahlt werden. In der EU angesiedelte Anlagen werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats zugelassen. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG teilen die Mitgliedstaaten der Kommission mit, welche Bestrahlungsanlagen sie zugelassen haben. Die Kommission hat das Verzeichnis der in den Mitgliedstaaten zugelassenen Bestrahlungsanlagen veröffentlicht. 5

Jedes bestrahlte Lebensmittel, das einen oder mehrere bestrahlte Lebensmittelbestandteile enthält, ist mit den Worten „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ zu kennzeichnen. Wird ein bestrahltes Erzeugnis als Bestandteil eines zusammengesetzten Lebensmittels verwendet, muss derselbe Hinweis in dem Verzeichnis der Bestandteile neben der Bezeichnung stehen. Bei lose verkauften Erzeugnissen steht der Hinweis zusammen mit der Bezeichnung des Erzeugnisses auf einem Anschlag oder einem Schild über oder neben dem Behältnis, in dem sich das betreffende Erzeugnis befindet. Zur Durchsetzung der ordnungsgemäßen Etikettierung bzw. zur Feststellung nicht zugelassener Erzeugnisse hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Auftrag der Kommission mehrere Analyseverfahren standardisiert.

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG teilen die Mitgliedstaaten der Kommission alljährlich Folgendes mit:

die Ergebnisse ihrer Kontrollen, die in Bestrahlungsanlagen durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf die Gruppen und Mengen der behandelten Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile und die verabreichten Dosen,

und

die Ergebnisse der Kontrollen, die auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt werden, sowie die zum Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen angewandten Methoden.

Gemäß Artikel 7 Absatz 4 jener Richtlinie veröffentlicht die Kommission anschließend jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union:

detaillierte Angaben über die zugelassenen Bestrahlungsanlagen in den Mitgliedstaaten sowie jegliche Änderung ihres Status;

einen Bericht, der sich auf die jedes Jahr von den einzelstaatlichen Kontrollbehörden gemachten Angaben stützt.

Der entsprechend angefertigte und hiermit vorliegende Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 ab und umfasst die Informationen, welche die Europäische Kommission von den 28 Mitgliedstaaten und einem EFTA-Land (Norwegen) erhalten hat.

3.Zugelassene Bestrahlungsanlagen

In der Europäischen Union sind 26 Bestrahlungsanlagen in 14 Mitgliedstaaten zugelassen: fünf in Frankreich, vier in Deutschland, drei in Spanien, je zwei in Bulgarien, den Niederlanden und Polen, eine in Belgien, der Tschechischen Republik, Estland, Kroatien (eine neue Anlage), Italien, Ungarn, Rumänien und im Vereinigten Königreich. In den anderen Mitgliedstaaten gibt es keine zugelassenen Anlagen. Es wurden keine zugelassenen Bestrahlungsanlagen stillgelegt.

Wie in Abbildung 1 dargestellt, haben zehn der 14 Mitgliedstaaten mit Bestrahlungsanlagen sowie ein EFTA-Land (Norwegen) 2015 Lebensmittel bestrahlt.

Abbildung 1 – Prozentsatz bestrahlter Lebensmittel in jedem Mitgliedstaat und in Norwegen (2015)

Grün: Länder mit zugelassenen Bestrahlungsanlagen, die Bestrahlungen von Lebensmitteln durchführen

Gelb: Länder mit zugelassenen Bestrahlungsanlagen, die keine Bestrahlungen von Lebensmitteln durchführen

Grau: Länder ohne zugelassene Bestrahlungsanlagen

4.Ergebnisse der Kontrollen in den Bestrahlungsanlagen

Bei den amtlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden wurde bestätigt, dass die zugelassenen Bestrahlungsanlagen den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entsprechen, die auf den empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätzen der Gemeinsamen FAO/WHO-Codex-Alimentarius-Kommission für das Betreiben von Bestrahlungseinrichtungen für die Behandlung von Lebensmitteln 6 basieren.

Die durchschnittlich absorbierte Dosis, die bei den bestrahlten Lebensmitteln in der EU 2015 festgestellt wurde, beläuft sich auf 1 bis 10 kGy. Die bestrahlten Lebensmittelgruppen und die verabreichten Dosen sind für jeden Mitgliedstaaten im Anhang aufgeführt.

Insgesamt wurden in den EU-Mitgliedstaaten 5685,9 Tonnen Erzeugnisse mit ionisierender Strahlung behandelt, davon 80 % hauptsächlich in zwei Mitgliedstaaten: in Belgien (68,9 %) und in den Niederlanden (11,1 %).

In Abbildung 2 werden die Lebensmittelgruppen zusammengefasst, die bestrahlt werden. Die zwei am häufigsten bestrahlten Lebensmittelgruppen in der EU sind Froschschenkel (54,75 %) sowie getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel (16,10 %).

Abbildung 2 – Aufschlüsselung nach Gruppen von bestrahlten Lebensmitteln in der EU (2015)

Seitdem die Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, werden weniger Lebensmittel bestrahlt, jedoch war 2015 ein leichter Anstieg von 9,7 % gegenüber 2014 festzustellen.

Abbildung 3 zeigt die Verteilung der bestrahlten Lebensmittel (in Tonnen) nach Mitgliedstaaten für 2015.



Abbildung 3 – Menge und Gruppen der in zugelassenen Anlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten bestrahlten Lebensmittel (2015)

5.Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens

2015 wurden 5973 Proben von 24 Mitgliedstaaten analysiert, d. h. insgesamt 3,4 % mehr als 2014.

Wie aus Abbildung 4 hervorgeht, stammten 75,6 % der Proben aus vier Mitgliedstaaten (Deutschland 56 %, Italien 9 %, Polen 5,3 % und Rumänien 5,3 %). Fünf Länder (vier Mitgliedstaaten und Norwegen) haben 2015 auf der Stufe des Inverkehrbringens keine Analysen durchgeführt. Gründe hierfür waren beschränkte Haushaltsmittel in Dänemark sowie fehlende Laborkapazitäten für solche Analysen in Estland, Kroatien, Zypern und Norwegen.

Abbildung 4 – Anteile an den Kontrollen und Gesamtmenge der Proben, die 2015 in den einzelnen Mitgliedstaaten auf der Stufe des Inverkehrbringens analysiert wurden

Die beiden wichtigsten Gruppen bei den 2015 in der Europäischen Union untersuchten Erzeugnissen sind „Kräuter und Gewürze“ (45,54 %) sowie „Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse“ (21,01 %). Details sind in den Tabellen mit den Ergebnissen der in jedem Mitgliedstaat durchgeführten Untersuchungen angegeben (siehe Anhang). Die Gruppe „Sonstiges“ umfasst insbesondere Nahrungsergänzungsmittel (45,92 %) sowie Suppen und Soßen (30,89 %).

Abbildung 5 – In der Europäischen Union auf der Stufe des Inverkehrbringens untersuchte Lebensmittelgruppen (2015)

Im Jahr 2015 entsprachen 5802 Proben (97,1 %) den EU-Anforderungen, während 104 Proben (1,7 %) diesen nicht entsprachen und 67 Proben (1,1 %) nicht eindeutige Ergebnisse lieferten. Die Hauptgründe für Verstöße bei den untersuchten Proben waren, ähnlich wie in den Vorjahren, falsche Kennzeichnung und verbotene Bestrahlung sowie Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung. Detaillierte Angaben für die einzelnen Mitgliedstaaten sind im Anhang aufgeführt.

Abbildung 6 – Prozentsatz der konformen, nicht konformen und nicht eindeutigen Ergebnisse der 2015 in der EU auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführten Kontrollen

6.Schlussfolgerung

Aus den von den 28 EU-Mitgliedstaaten übermittelten Daten für 2015 geht im Vergleich zu 2014 ein Anstieg von 9,7 % von bestrahlten Lebensmitteln in der EU sowie ein damit einhergehender Anstieg (3,4 %) von auf der Stufe des Inverkehrbringens durch die zuständigen Behörden durchgeführten Kontrollen hervor. Die Kontrollen ergaben eine fast vollständige Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften, da weniger als 2 % der Erzeugnisse nicht den Anforderungen entsprachen.

Die in Europa am häufigsten bestrahlten Erzeugnisse sind Froschschenkel sowie, wenn auch deutlich seltener, getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel. Die meisten Erzeugnisse in der EU, nämlich ungefähr 70 %, werden nach wie vor in Belgien bestrahlt.

Bei den Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens wurden in der EU hauptsächlich Kräuter und Gewürze (45,6 %) sowie Getreide, Samen, Gemüse und Obst (21 %) kontrolliert, wobei Deutschland führend ist und allein mehr Kontrollen durchgeführt hat, als alle anderen Mitgliedstaaten zusammen.

Abschließend kann festgestellt werden, dass dieses Dekontaminationsverfahren in Europa im Vergleich zu andern Regionen der Welt kaum angewendet wird, während der Einsatz ionisierender Strahlen zu Dekontaminationszwecken vor allem in Amerika und Asien stetig zunimmt.



Anhang – Datenerhebung zur Lebensmittelbestrahlung (2015)

Menge von Lebensmitteln (in Tonnen), die in zugelassenen Bestrahlungsanlagen mit ionisierenden Strahlen behandelt wurde (EU und EFTA)

Land

Anzahl der zugelassenen Einrichtungen

Behandelte Menge (in Tonnen)

Belgien

1

3916,9

Bulgarien

2

Keine Lebensmittel bestrahlt

Kroatien

1

12,0

Tschechische Republik

1

28,3

Estland

1

36,9

Frankreich

5

376,6

Deutschland

4

211,1

Ungarn

1

103,0

Italien

1

Keine Lebensmittel bestrahlt

Niederlande

2

629,2

Polen

2

45,9

Rumänien

1

Keine Lebensmittel bestrahlt

Spanien

3

326,0

Vereinigtes Königreich

1

Keine Lebensmittel bestrahlt

EU insgesamt

26

5685,9

Norwegen

1

4,2

EU und EFTA insgesamt

27

5690,1

Gruppen von bestrahlten Erzeugnissen und jeweils verabreichte Dosen, nach Land

Land

Lebensmittel

Absorbierte Dosis (kGy)

Belgien

Dehydriertes Blut, Plasma und Koagulate

5,0 – 6,7

Eiklar

4,3 – 5,0

Froschschenkel, gefroren

4,4 – 5,7

Geschälte oder geköpfte Garnelen, tiefgefroren

4,0 – 4,3

Geflügel

3,7 – 4,3

Kroatien

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

10

Tschechische Republik

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

6,3

Estland

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

10

Frankreich

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

5 – 10

Getrocknetes Obst und Gemüse

1 – 10

Froschschenkel, gefroren

1 – 10

Deutschland

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

10

Ungarn

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

2 – 10

Niederlande

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

6

Getrocknetes Obst und Gemüse

6

Polen

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

5

Spanien

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

8,6 – 9,5

Norwegen

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

10



Analysierte Proben und in der Europäischen Union erzielte Ergebnisse

Land

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

Gesamtprobenzahl

% der EU-Proben insgesamt

Österreich

83

0

2

85

1,4 %

Belgien

110

8

3

121

2,0 %

Bulgarien

3

0

0

3

0,1 %

Kroatien

KKD

KKD

KKD

KKD

KKD

Zypern

KKD

KKD

KKD

KKD

KKD

Tschechische Republik

25

4

1

30

0,5 %

Dänemark

KKD

KKD

KKD

KKD

KKD

Estland

KKD

KKD

KKD

KKD

KKD

Frankreich

160

3

11

174

2,9 %

Finnland

213

9

8

230

3,9 %

Deutschland

3281

24

39

3344

56,0 %

Griechenland

10

0

0

10

0,2 %

Ungarn

75

0

1

76

1,3 %

Irland

86

1

0

87

1,5 %

Italien

532

0

7

539

9,0 %

Lettland

11

0

1

12

0,2 %

Litauen

75

0

0

75

1,3 %

Luxemburg

18

1

0

19

0,3 %

Malta

69

3

5

77

1,3 %

Niederlande

54

0

0

54

0,9 %

Polen

315

0

2

317

5,3 %

Portugal

9

0

0

9

0,2 %

Rumänien

297

7

10

314

5,3 %

Slowakei

26

0

0

26

0,4 %

Slowenien

17

0

0

17

0,3 %

Spanien

235

2

0

237

4,0 %

Schweden

5

0

0

5

0,1 %

Vereinigtes Königreich

93

5

14

112

1,9 %

EU insgesamt

5802

67

104

5973

100 %

97,1 %

1,1 %

1,8 %

100,0 %

Norwegen

KKD

KKD

KKD

KKD

KKD

KKD: Keine Kontrolle durchgeführt



Ergebnisse der in Europa auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführten Kontrollen
und zum Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen verwendete Methoden

Österreich

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Beeren

29

0

0

EN 1787

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

25

0

0

EN 1786

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

29

0

2*

EN 1788

Insgesamt (85)

83

0

2

Untersuchte Proben insgesamt (%)

97,6 %

0 %

2,4 %

*falsch gekennzeichnet

Belgien

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Getreide, Samen, Gemüse und Obst

8

0

0

EN 1788

Trockenfrüchte

10

0

0

EN 1788

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

33

2

1*

EN 1788

Kräuter und Gewürze

Tiefgefrorene Kräuter und Gewürze

13

2

0

EN 1788

Tee

22

0

0

EN 1788

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Froschschenkel

7

2

2*

EN 1788

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

17

2

0

EN 1788

Insgesamt (121)

110

8

3

Untersuchte Proben insgesamt (%)

90,9 %

6,6 %

2,5 %

*falsch gekennzeichnet

Bulgarien

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

2

0

0

EN 13751

Tee

1

0

0

EN 13751

Insgesamt (3)

3

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Kroatien 
Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende
Strahlung durchführen, wurden in Kroatien 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

Zypern
Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende Strahlung durchführen, wurden in Zypern 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

Tschechische Republik

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

2

0

0

EN 1788

Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

1

0

0

EN 1788

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

7

0

0

EN 1788

Kräutertees

1

0

0

EN 1788

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

5

2

1*

EN 1788

Suppe

9

2

0

EN 1788

Insgesamt (30)

25

4

1

Untersuchte Proben insgesamt (%)

83,4 %

13,3 %

3,3 %

*Bestrahlung nicht zulässig

Dänemark 
Aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel wurden 2015 in Dänemark auf der Stufe des Inverkehrbringens keine Kontrollen durchgeführt.

Estland 
Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende Strahlung durchführen, wurden in Estland 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

Frankreich

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Getreide, Samen, Gemüse und Obst

59

0

1*

EN 1787

Nahrungsergänzungsmittel

7

1

0

EN 1788

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

21

0

3**

EN 1786

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

36

0

5*

EN 1788

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Froschschenkel

11

0

1*

EN 1786

Fleisch und Fleischerzeugnisse

26

2

1*

EN 1784

Insgesamt (174)

160

3

11

Untersuchte Proben insgesamt (%)

92,0 %

1,7 %

6,3 %

*falsch gekennzeichnet

**falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung nicht zulässig

Finnland

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Beeren

3

1

0

EN 1788;

EN 13751

Getreideerzeugnisse

3

0

0

EN 13751

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

4

0

0

EN 13751

Zwiebeln

3

0

0

EN 13751

Getrocknete Algen

3

0

0

EN 13751

Teigwaren

2

0

0

EN 13751

Reismehl

1

0

0

EN 13751

Samen

4

0

0

EN 13751

Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

25

2

0

EN 1788;

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

99

4

4*

EN 1788;

EN 13751

Kräutertees

6

2

0

EN 1788;

EN 13751

Tee

13

0

0

EN 13751

Sonstiges

Kakao

1

0

0

EN 13751

Kaffee

1

0

0

EN 13751

Nahrungsergänzungsmittel

28

0

3**

EN 1788;

EN 13751

Fertiggerichte

3

0

0

EN 13751

Sonstiges

1

0

0

EN 13751

Trockensoßen und -suppen

13

0

1**

EN 1788;

EN 13751

Insgesamt (230)

213

9

8

Untersuchte Proben insgesamt (%)

92,6 %

3,9 %

3,5 %

*falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung

**Bestrahlung nicht zulässig

Deutschland

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Getreideerzeugnisse

3

0

0

EN 1788;

EN 1787

Trockenfrüchte

133

0

9***

EN 13708;

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Frisches Obst

81

0

0

EN 13708;

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Frische Pilze

2

0

0

EN 1788;

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

140

0

0

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Kartoffeln/Erdäpfel

9

0

0

EN 1788

Hülsenfrüchte

110

0

0

EN 1784;

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

44

0

0

EN 1788;

EN 1786;

EN 1787;

EN 13751

Frisches Gemüse

21

0

0

EN 1787;

EN 1788;

EN 13751

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

273

0

5**

EN 13708;

EN 1786;

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Fisch und Fischerzeugnisse

58

0

8***

EN 1786;

EN 1788

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

1.254

10

2*

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Würzmittel

303

2

0

EN 13708;

EN 1788;

EN 1785;

EN 1787;

EN 13751

Tee

195

0

1***

EN 13708;

EN 1788;

EN 1785;

EN 1787;

EN 13751

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Fleisch (außer Geflügel und Wild)

14

0

0

EN 1784;

EN 1786

Fleisch (von verschiedenen Vögeln, Känguru, Hasen)

2

0

0

EN 1786

Fleischerzeugnisse (außer Wurstwaren)

32

0

0

EN 1784;

EN 1786

Geflügelfleisch

142

0

0

EN 1784;

EN 1786

Wurstwaren

27

0

0

EN 1786

Milch und Milcherzeugnisse

Käse (mit Gewürzen/Kräutern)

33

0

0

EN 1784;

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

168

0

3***

EN 1788;

EN 13751

Fertiggerichte

29

2

0

EN 1788;

EN 1786

Eier und Eiprodukte

14

0

0

EN 1784

Diverse Nahrungsmittel

35

0

0

EN 13708;

EN 1788;

EN 13751

Trockensoßen und -suppen

159

10

11**

EN 1784; EN 1788; EN 1785; EN 13751

Insgesamt (3344)

3.281

24

39

Untersuchte Proben insgesamt (%)

98,1 %

0,7 %

1,2 %

*falsch gekennzeichnet

**falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung nicht zulässig

***Bestrahlung nicht zulässig

Griechenland

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

10

0

0

EN 13751

Insgesamt (10)

10

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Ungarn

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

75

0

1*

EN 1788

Insgesamt (76)

75

0

1

Untersuchte Proben insgesamt (%)

98,7 %

0 %

1,3 %

*falsch gekennzeichnet

Irland

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Beeren

4

0

0

EN 13751

Erdnussriegel

1

0

0

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Kräutertees

1

0

0

EN 13751

Frische Kräuter und Gewürze

1

0

0

EN 13751

Sonstiges: Basilikum (3), Lorbeerblätter (1), Oregano (1), Gewürzmischung für Gewürzgurken (1), geräucherte Paprika (1), Garam Masala (1), Bio-Paprika, scharf (1), gemahlener Zimt (1), gemahlene Muskatblüte (1), Kräuter und Gewürze (1)

12

0

0

EN 13751

Sonstiges

Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke

35

0

0

EN 13751

Nahrungsergänzungsmittel

31

1

0

EN 13751

Sojasoßen

1

0

0

EN 13751

Insgesamt (87)

86

1

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

98,9 %

1,1 %

0 %

Italien

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

82

0

0

EN 1788;

EN 13784;

EN 1787;

EN 13751

Kräutertees

5

0

0

EN 1787;

EN 13751

Tee

8

0

0

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Froschschenkel

21

0

0

EN 1786

Fleisch (außer Geflügel und Wild)

16

0

0

EN 1786;

EN 13784

Geflügelfleisch

37

0

0

EN 13784;

EN 1786;

EN 1785

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

109

0

0

EN 1788;

EN 1786;

EN 13751

Fisch und Fischerzeugnisse

44

0

1*

EN 13784;

EN 1786;

EN 1785

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Getreide

18

0

0

EN 1788;

EN 13751

Trockenfrüchte

18

0

0

EN 13708;

EN 1788;

EN 1787

Frisches Obst

11

0

0

EN 13708;

EN 1788;

EN 13784;

EN 1787

Knoblauch

14

0

0

EN 13784;

EN 1788;

EN 13751

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

22

0

0

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Nüsse

32

0

0

EN 13784;
EN 1788;

EN 1787

Ölsaaten

3

0

0

EN 13751

Zwiebeln

16

0

0

EN 13784;

EN 1788;

EN 13751

Tomaten/Paradeiser und Karotten

2

0

0

EN 13751

Kartoffeln/Erdäpfel

18

0

0

EN 1788;

EN 13751

Hülsenfrüchte

14

0

0

EN 13784;

EN 1788;

EN 13751

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

2

0

1**

EN 1788;

EN 1787

Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, zur Verwendung als Zutat in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln

34

0

5**

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Trockensoßen und -suppen

6

0

0

EN 1787;

EN 13751

Insgesamt (539)

532

0

7

Untersuchte Proben insgesamt (%)

98,7 %

0,7 %

1,3 %

*falsch gekennzeichnet

**falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung nicht zulässig

Lettland

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

4

0

0

EN 1788

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

7

0

1*

EN 1788

Insgesamt (12)

11

0

1

Untersuchte Proben insgesamt (%)

91,7 %

0 %

8,3 %

*Bestrahlung nicht zulässig

Litauen

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

6

0

0

EN 13783

Kräutertees

5

0

0

EN 13783

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

62

0

0

EN 13783

Gemüse, Gemüseerzeugnisse und Pilze, getrocknete Algen (Rohstoff für die Lebensmittelherstellung)

2

0

0

EN 13783

Insgesamt (75)

75

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Luxemburg

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

3

0

0

EN 1788

Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

6

0

0

EN 1788

Sonstiges

Trockensoßen und -suppen

9

1

0

EN 1788

Insgesamt (19)

18

1

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

94,7 %

5,3 %

0 %

Malta

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Getreide, Samen, Gemüse und Obst

4

0

0

EN 13751

Trockenfrüchte

12

0

0

EN 13751

Instant-Nudeln

8

2

0

EN 13751

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

1

0

0

EN 13751

Zwiebeln

1

0

0

EN 13751

Getrocknete Algen

3

0

0

EN 13751

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Fisch und Meeresfrüchte, getrocknet

1

0

3*

EN 1788;

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

11

0

0

EN 13751

Kräutertees

17

0

1**

EN 1788;

EN 13751

Tee

3

0

0

EN 13751

Sonstiges

Suppe

8

1

1**

EN 1788;

EN 13751

Insgesamt (77)

69

3

5

Untersuchte Proben insgesamt (%)

89,6 %

3,9 %

6,5 %

*Bestrahlung nicht zulässig

**falsch gekennzeichnet

Niederlande

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Getreideerzeugnisse

6

0

0

EN 1788;

EN 13751

Getreide, Samen, Gemüse und Obst

4

0

0

EN 1788;

EN 13751

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

2

0

0

EN 1788;

EN 13751

Nüsse

6

0

0

EN 1788;

EN 13751

Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

4

0

0

EN 1788;

EN 13751

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Garnelen

5

0

0

EN 1788;

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

8

0

0

EN 1788;

EN 13751

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Geflügelfleisch

6

0

0

EN 1788;

EN 13751

Sonstiges

Chips

6

0

0

EN 1788;
EN 13751

Suppe

7

0

0

EN 1788;
EN 13751

Insgesamt (54)

54

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Polen

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Trockenfrüchte

8

0

0

EN 13708

Frisches Obst

7

0

0

EN 1788;

EN 1787

Tropische Früchte

1

0

0

EN 1788

Knoblauch

6

0

0

EN 1788;

EN 13708

Instant-Nudeln

6

0

0

EN 13751

Frische Pilze

4

0

0

EN 1788;

EN 13751

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

12

0

0

EN 1788

Nüsse

10

0

0

EN 1787

Zwiebeln

1

0

0

EN 1788

Nudeln mit Spinat

1

0

0

EN 13751

Teigwaren

9

0

0

EN 13751

Kartoffeln/Erdäpfel

1

0

0

EN 1788

Hülsenfrüchte

1

0

0

EN 1788

Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

6

0

0

EN 1788;

EN 13751

Frisches Gemüse

1

0

0

EN 1788

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

1

0

0

EN 1786

Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

6

0

0

EN 1786;

EN 1788

Fisch und Fischerzeugnisse

14

0

0

EN 1786

Garnelenbrühe

0

0

1*

EN 1788

Garnelen

3

0

0

EN 1788;

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

48

0

0

EN 1788;

EN 13751

Tee

12

0

0

EN 1788;

EN 13751

Milch und Milcherzeugnisse

Käse (mit Gewürzen/Kräutern)

27

0

0

EN 1788;

EN 13751

Hüttenkäse

5

0

0

EN 1788

Gereifter Käse

2

0

0

EN 1788

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Hühnerbrühe

3

0

0

EN 1788

Froschschenkel

2

0

0

EN 1786

Fleisch

20

0

0

EN 1786

Fleisch und Fleischerzeugnisse

2

0

0

EN 1786

Fleisch (außer Geflügel und Wild)

3

0

0

EN 1784;

EN 1786

Fleisch (von verschiedenen Vögeln, Känguru, Hasen)

12

0

0

EN 1784;

EN 1786

Fleisch, Innereien und Fleischerzeugnisse

3

0

0

EN 1784;

EN 1786

Geflügelfleisch

14

0

0

EN 1784;

EN 1786

Sonstiges

Kakao

1

0

0

EN 1788

Kaffee

3

0

0

EN 1788

Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke

16

0

1*

EN 1788;

EN 13751

Nahrungsergänzungsmittel

16

0

0

EN 1788;

EN 13751

Sonstiges: Barbecuesauce (1), Gemüsebrühe (1), Korianderpaste (1), Würzmittel für Hühnersuppe (1), Instant-Nudelgericht (1), Gemüsebrühwürfel (1), Fix für orientalisches Huhn-Gericht (1), Curry-Huhn-Instantsuppe mit Nudeln (1)

8

0

0

EN 1788;

EN 13751

Trockensoßen und -suppen

20

0

0

EN 1788;

EN 13751

Insgesamt (317)

315

0

2

Untersuchte Proben insgesamt (%)

99,4 %

0 %

0,6 %

*falsch gekennzeichnet

Portugal

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

1

0

0

EN 13751

Pflanzenteile (Sennesschoten, Kamillenblüten und Moringa)

3

0

0

EN 13751

Sonstiges

Enzyme

1

0

0

EN 13751

Nahrungsergänzungsmittel

3

0

0

EN 13751

Ginsengextrakt

1

0

0

EN 13751

Insgesamt (9)

9

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Rumänien

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Trockenfrüchte

2

0

0

EN 13751

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

3

0

0

EN 13751

Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

86

0

2*

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

143

1

8*

EN 13751

Kräutertees

32

0

0

EN 13751

Tee

9

0

0

EN 13751

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

22

6

0

EN 13751

Insgesamt (314)

297

7

10

Untersuchte Proben insgesamt (%)

94,6 %

2,2 %

3,2 %

*Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung

Slowakei

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Nüsse

17

0

0

EN 1784

Ölsaaten

1

0

0

EN 1784

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

5

0

0

EN 1788

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Lachsfilets

2

0

0

EN 1784

Milch und Milcherzeugnisse

Gereifter Käse

1

0

0

EN 1784

Insgesamt (314)

26

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Slowenien

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Knoblauch

5

0

0

EN 1788;

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

4

0

0

EN 13751

Tee

4

0

0

EN 13751

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Geflügelfleisch

2

0

0

EN 1786

Sonstiges

Trockensoßen und -suppen

2

0

0

EN 1788; EN 13751

Insgesamt (17)

17

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Spanien

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Trockenfrüchte

16

0

0

EN 13708

Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

8

0

0

EN 13751

Nüsse

16

0

0

EN 1787

Ölsaaten

14

0

0

EN 1788;

EN 13751

Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

32

0

0

EN 1788;

EN 1787;

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

91

2

0

EN 1787;

EN 13751

Kräutertees

32

0

0

EN 13751

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

16

0

0

EN 1786

Fisch und Fischerzeugnisse

5

0

0

EN 1786

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Geflügelfleisch

5

0

0

EN 1786

Insgesamt (237)

235

2

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

99,2 %

0,8 %

0 %

Schweden

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Fleisch

5

0

0

EN 1784

Insgesamt (5)

5

0

0

Untersuchte Proben insgesamt (%)

100 %

0 %

0 %

Vereinigtes Königreich

Lebensmittelgruppe

Lebensmittel

Konform

Nicht eindeutig

Nicht konform

CEN-Methode

Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

Tropische Früchte

1

0

0

EN 1788;

EN 13751

Instant-Nudeln

20

3

6*

EN 1788;

EN 13751

Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

1

0

0

EN 1788;

EN 13751

Fisch und Fischerzeugnisse

1

0

1**

EN 1788;

EN 13751

Kräuter und Gewürze

Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

56

1

4*

EN 1788;

EN 13751

Tee

0

0

1**

EN 1788;

EN 13751

Sonstiges

Nahrungsergänzungsmittel

11

1

1**

EN 1788; EN 13751

Trockensoßen und -suppen

1

0

0

EN 1788; EN 13751

Suppe

2

0

1**

EN 1788; EN 13751

Insgesamt (112)

93

5

14

Untersuchte Proben insgesamt (%)

83,0 %

4,5 %

12,5 %

*falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung

**Bestrahlung nicht zulässig

Norwegen 
Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende Strahlung durchführen, wurden in Norwegen 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

(1) http://ec.europa.eu/food/safety/biosafety/irradiation/index_en.htm
(2)  Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile (ABl. L 66 vom 13.3.1999, S. 16).
(3)  Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen (ABl. L 66 vom 13.3.1999, S. 24).
(4) ABl. C 283 vom 24.11.2009, S. 5.
(5) ABl. C 51 vom 13.2.2015, S. 59.
(6)  Ref. FAO/WHO/CAC, Vol. XV, Ausgabe 1.