EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.11.2016
COM(2016) 732 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion -
Zweiter Fortschrittsbericht
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.11.2016
COM(2016) 732 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion -
Zweiter Fortschrittsbericht
I. EINLEITUNG
Dies ist der zweite Monatsbericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion, der die Entwicklungen im Rahmen zweier großer Säulen beleuchtet: Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie ihrer Hilfsmittel und Stärkung unserer Abwehrbereitschaft und Widerstandsfähigkeit gegen diese Bedrohungen. Der erste Fortschrittsbericht, der am 12. Oktober 2016 angenommen wurde 1 , betraf den Zeitraum April bis Oktober 2016; die vorliegende Mitteilung berichtet über die seither erzielten Fortschritte und gibt einen Ausblick auf Dezember 2016.
Ein Jahr nach den Anschlägen von Paris, bei denen wieder gebrauchsfertig gemachte Sturmwaffen verwendet wurden, die bekanntermaßen eine verheerende Wirkung entfalteten, stecken die Verhandlungen über die von der Kommission am 18. November 2015 vorgelegte überarbeitete Feuerwaffen-Richtlinie immer noch fest, da immer wieder versucht wird, deren Inhalt zu verwässern. Wenn wir das Andenken an die Opfer von Paris ehren und die legitime Erwartung unserer Bürger erfüllen wollen, dass militärische Waffen nicht in private Hände gehören, muss die Richtlinie noch vor Ende des Monats unter Dach und Fach gebracht werden. Auch die Verhandlungen über die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, mit der Terrorismus und die Unterstützung von Terrorismus überall in der Union unter Strafe gestellt werden sollen, sowie über die Änderung des Schengener Grenzkodex, mit der die Rückkehr terroristischer Kämpfer durch Einführung systematischer Kontrollen aller Personen, die die Außengrenzen überschreiten, verhindert werden soll, müssen schleunigst zum Abschluss gebracht werden.
Wie von Kommissionspräsident Juncker in seiner diesjährigen Rede zur Lage der Union als prioritäre Aufgabe angekündigt und in der Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 zu mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt 2 näher ausgeführt, arbeitet die Kommission an weiteren Vorschlägen zum Schutz der Grenzen, mit denen die Schlupflöcher für Terroristen geschlossen werden sollen. Dazu gehören neben dem heute vorgelegten Vorschlag für ein EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) zur Vorabkontrolle von Drittstaatsangehörigen, die kein Visum für die Einreise in die EU benötigen, auch praktische Maßnahmen im Zusammenhang mit der neu geschaffenen Europäischen Grenz- und Küstenwache, mit deren Hilfe die Außengrenzen strenger kontrolliert werden sollen. Die Kommission geht zudem noch intensiver gegen Radikalisierung vor und hat zu diesem Zweck das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) weiter aufgewertet, das verhindern soll, dass sich junge schutzbedürftige Personen auf terroristische Anwerbungsversuche und Propaganda einlassen. Mit dem Dezemberbericht wird die Kommission die im Rahmen des Aktionsplans gegen Terrorismusfinanzierung fertig ausgearbeiteten Vorschläge zur Einstufung der Geldwäsche als Straftatbestand, zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und zur Unterbindung illegaler Barzahlungen vorlegen, um so den Terroristen die finanzielle Grundlage zu entziehen.
II. KONSEQUENTERES VORGEHEN GEGEN TERRORISMUS UND ORGANISIERTE KRIMINALITÄT UND DEREN HILFSMITTEL
a) Rechtsrahmen für die Terrorismusbekämpfung und die Unterbindung des Zugangs zu Finanzmitteln und Feuerwaffen
Angesichts des Jahrestags der Anschläge vom 13. November 2015 in Paris muss die EU dringend den rechtlichen Rahmen 3 und die Möglichkeiten erweitern, die ihr zur Bekämpfung des Terrorismus und seiner Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Die beiden gesetzgebenden Organe müssen sich bis Ende November über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung einigen, mit der Terrorismus, Reisen zu terroristischen Zwecken und die Unterstützung von Terroristen in der gesamten Union als Straftat eingestuft werden und den Bedürfnissen der Opfer von Terrorismus Rechnung getragen wird.
Nach zwei Sitzungen im Rahmen des Trilogs konnten sich die beiden Organe bei der Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie noch auf keine gemeinsame Linie verständigen. In die festgefahrenen Verhandlungen muss unbedingt wieder Bewegung kommen, damit militärische Sturmwaffen einschließlich solcher, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden, von der Bildfläche verschwinden. Nach Überzeugung der Kommission sollten halbautomatische Sturmwaffen, die auf den Waffenreihen „AK 47 Kalaschnikow“ oder „AR 15“ basieren, für die zivile Nutzung verboten werden, da sie nur für militärische Zwecke konzipiert wurden. Die Magazingröße für kurze und lange Feuerwaffen sollte auf zehn Schuss beschränkt sein, und zudem sollte es strengere Kontrollen und eine Zulassungspflicht geben. Ausnahmen sollten engmaschig überwacht und auf ein Minimum beschränkt werden. Die EU-Bürger erwarten sich Schutz durch die EU und daher zügige Fortschritte in diesem Bereich, und deshalb muss noch vor Ende 2016 eine Einigung über diese wichtige Gesetzesvorlage herbeigeführt werden. Parallel dazu wird die Kommission unter anderem auf der gemeinsamen Justiz- und Innenministerkonferenz der EU und des westlichen Balkans am 15. und 16. Dezember einen neuen Vorstoß zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen unternehmen.
Um den Terroristen die finanzielle Grundlage zu entziehen, hat der Rat die nötigen Rechtsakte zur Erstellung eigener EU-Listen gegen Mitglieder von Al-Qaida und ISIL/Da’esh erlassen.
b) Vorbeugung und Vorgehen gegen Radikalisierung
Vorbeugung gegen Radikalisierung ist ein zentrales Element der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung nach dem Motto „mit ,weichen‘ Mitteln handfeste Ergebnisse erzielen“. Anwerber terroristischer Organisationen machen sich ganz gezielt das Gefühl der Ausgrenzung, Isolation und Entfremdung junger, benachteiligter Gruppen zunutze. Wir müssen über Projekte lokaler Gemeinschaften eben diese Personen ansprechen und ihnen einen anderen, besseren Weg aufzeigen. Aus diesem Grund hat die Kommission das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) ins Leben gerufen, das die Akteure an der Basis zusammenführt und den Austausch über bewährte Praktiken bei der Vorbeugung gegen Radikalisierung ermöglicht, und unterstützt es auch weiterhin. Auf der hochrangigen Konferenz des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN) am 9. November 2016 wurde eine neue Plattform namens „RAN YOUNG“ geschaffen, die junge Menschen dazu befähigen soll, aktiv gegen die Radikalisierung einer wichtigen Zielgruppe für terroristische Anwerbungsversuche vorzugehen. Die Kommission hat zudem ein Verzeichnis nationaler Präventionsstrategien, -konzepte und -maßnahmen vorgestellt, dem ein neues Netz von Kontaktstellen zugrunde liegt, das einen effizienten Austausch bewährter Verfahren in der gesamten EU sicherstellen soll. Auch das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung hat einen ausführlichen Leitfaden veröffentlicht mit Ausbildungsprogrammen für Polizeikräfte in Europa, in denen das Problem der Radikalisierung unter unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet wird. Des Weiteren wurde für die Mitgliedstaaten eine Checkliste mit Maßnahmen erarbeitet, die im Falle der Identifizierung von zurückkehrenden Terrorkämpfern aus dem Ausland zu ergreifen sind.
Verbeugung gegen Radikalisierung bedeutet auch, Terroristen den Zugang zu den von ihnen für ihre Propaganda-Botschaften verwendeten Online-Kanälen zu versperren. Am 8. Dezember wird die Kommission Gastgeber des zweiten EU-Internetforums sein, bei dem die Kommission, die Mitgliedstaaten, Europol sowie die wichtigsten Internetunternehmen vertreten sein werden. Bei dieser Gelegenheit soll die neue zentrale Meldestelle vorgestellt werden, mit deren Hilfe terroristische Inhalte schneller entfernt werden sollen, und der Startschuss für ein Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft erfolgen, mit dem verstärkt Gegennarrativen zur terroristischen Propaganda entwickelt werden sollen.
Die Kommission nutzt auch die ihr für Bildungs- und Forschungszwecke zur Verfügung stehenden Mittel im Kampf gegen Radikalisierung, wie aus der Kommissionsmitteilung über die Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt 4 , hervorgeht:
Programm Erasmus+ - 2016 mobilisierte die Kommission insgesamt 200 Mio. EUR für basisnahe Bildungsprojekte, um soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen, Nichtdiskriminierung, soziale Inklusion, kritisches Denken und Medienkompetenz sowie interkulturelles Verständnis zu fördern. Inzwischen gibt es über 300 Jugendprojekte, die sich im Rahmen der Lernmobilität speziell mit Kernthemen der Erklärung von Paris 5 befassen, und über 1700 Projekte zu allgemeinen Fragen des interkulturellen Dialogs, der sozialen Inklusion und der Solidarität.
Finanzierung der Erforschung der Mechanismen, die zu einer gewaltbereiten Radikalisierung führen, um schneller einzelne Extremfälle herausfiltern und gegensteuern zu können bzw. ihrer Entstehung vorzubeugen, im Rahmen von „Horizont 2020“.
Bereitstellung von 100 Mio. EUR für die laufende Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus in Drittländern.
c) Verbesserung der operativen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Unterstützung der EU-Agenturen
EU-Agenturen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sicherheitsagenda. Die Kommission hat ihr Versprechen einer personellen Verstärkung von Europol eingelöst und schlägt die Einstellung von weiteren 20 Mitarbeitern beim Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung vor, damit es rund um die Uhr besser auf schwere Terroranschläge in den Mitgliedstaaten reagieren kann. Diese Personalaufstockung erfolgt zusätzlich zu den 35 Stellen, die von der Haushaltsbehörde durch Annahme des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2016 zum Gesamthaushaltsplan am 13. April 2016 bewilligt wurden. 6
Eurojust spielt ebenfalls eine wichtige Rolle beim Kampf gegen den Terrorismus, gerade auch im Hinblick auf die gegenwärtige Situation im Irak und in Syrien und die zunehmende Gefahr zurückkehrender ausländischer Terrorkämpfer. Eurojust unterstützt die Mitgliedstaaten bereits bei komplexen grenzübergreifenden Ermittlungen, und die Kommission legt den Mitgliedstaaten daher nahe, mit Hilfe von Eurojust gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) zu bilden, damit die Justiz besser gegen ausländische Terrorkämpfer vorgehen kann. Die Mitgliedstaaten müssen auch die notwendigen Schritte einleiten, um die am 22. Mai 2017 endende Frist zur Umsetzung der Europäischen Ermittlungsanordnung 7 einzuhalten, mit deren Hilfe sich Beweismittel leichter und schneller aufnehmen und übermitteln lassen.
III. STÄRKUNG UNSERER ABWEHRBEREITSCHAFT UND WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
a) Verbesserung des Informationsaustauschs
Ein funktionierender, gezielter Informationsaustausch ist für die Bekämpfung des Terrorismus von entscheidender Bedeutung. Die Kommission treibt aktiv die Umsetzung der EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze (PNR) voran, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht bis Mai 2018 umgesetzt wird. Die Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, nicht nur Daten von Fluggästen zu erheben, sondern diese Daten auch zu verarbeiten, um Muster und Anomalien zu erkennen. Nach dem letzten Fortschrittsbericht hat die Kommission elf Mitgliedstaaten angeschrieben, die mit der Umsetzung der PNR-Richtlinie noch nicht begonnen haben, um ihnen weitere Unterstützung anzubieten. Bis Ende November 2016 wird die Kommission im Interesse einer besseren Rechtsetzung einen Umsetzungsplan vorlegen. Der Plan soll den Mitgliedstaaten eine Orientierungshilfe geben, indem er wichtige Etappenziele auf dem Weg zur Schaffung eines PNR-Systems definiert und auf die verschiedenen Formen der Unterstützung eingeht (rechtlich, technisch und finanziell), mit denen die Kommission zu einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Umsetzung beitragen kann.
Für den Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus bedarf es effektiver Formen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Strafverfolgungsbehörden. In Grenzregionen übernehmen die Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit (ZPZZ) die Aufgabe, die Strafverfolgungsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten miteinander in Kontakt zu bringen. Im Oktober 2016 trafen sich die 50 ZPZZ aus ganz Europa am Hauptsitz von Europol. Bei dem Treffen ging es vor allem darum, wie die Kernaufgaben der ZPZZ, der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit Europol und der Europäischen Grenz- und Küstenwache optimiert werden können.
b) Verbesserung der Informationssysteme und Schließen von Informationslücken
Im Oktober 2016 unterstützte der Europäische Rat das Vorhaben der Kommission, ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) 8 einzuführen, und gestand in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von Vorabsicherheitsüberprüfungen von Reisenden ohne Visumpflicht zu. Am 16. November legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung von ETIAS vor, einem automatisierten System zur Vorabsicherheitsüberprüfung, das dazu dienen soll, bereits vor der Ankunft an den Außengrenzen der EU etwaige Einwanderungs- oder Sicherheitsrisiken von nicht visumpflichtigen Reisenden festzustellen. Während heutzutage die Daten von Visuminhabern im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert sind, stammen die einzigen Informationen zu nicht visumpflichtigen Personen aus dem Reisedokument, das sie bei der Einreise bei sich führen. Derzeit gibt es daher keine Vorabinformationen zu von der Visumpflicht befreiten Personen bei der Einreise in die EU auf dem Landwege vor ihrer Ankunft an der EU-Außengrenze. Das System ist auch im Interesse der EU-Politik der Visaliberalisierung und verbessert den Schutz der Schengen-Außengrenze.
Sicherere Grenzen durch untereinander vernetzte Informationssysteme sind ein entscheidender Faktor beim Aufspüren von zurückkehrenden Terrorkämpfern und anderen potenziellen Terroristen. Die Anschläge von Paris haben die Schwächen des Nebeneinanderbestehens mehrerer eigenständiger Informationssysteme offenbart, die es für die Akteure vor Ort unmöglich machen, eine umfassende Überprüfung eines Einzelnen in sämtlichen Datenbanken vorzunehmen. Die Kommission arbeitet aktiv an der Verbesserung der Interoperabilität der Informationssysteme für die Grenzen und die Sicherheit im Allgemeinen. Entsprechende Schritte hat sie im laufenden Jahr bereits eingeleitet. 9 Geplant ist die Einrichtung einer zentralen Schnittstelle für Datenabfragen; dies wäre ein wichtiges Instrument, von dem die Strafverfolgungs-, Grenz- und Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten ganz konkret profitieren würden und mit dem ein zentrales Portal zu den Systemen der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (EU-LISA) geschaffen würde. Eine solche zentrale Schnittstelle würde die nationalen Schnittstellen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen, und der Zugang würde nach den für die einzelnen Systeme geltenden Zugangs- und Nutzungsregeln erfolgen. Die Kommission hat die Hochrangige Expertengruppe „Informationssysteme und Interoperabilität“ (HLEG) gebeten, bis Ende des Jahres einen Zwischenbericht über die bisherigen Erkenntnisse vorzulegen.
Am 14. Oktober 2016 präsentierte die Kommission einen Bericht zum Stand der Anwendung des Visa-Informationssystems (VIS). Der Bericht analysiert die Art und Weise, wie die Kontrollen an der EU-Außengrenze durchgeführt werden (Abnahme von Fingerabdrücken und biometrischen Daten) und wie die Strafverfolgungsbehörden das System zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten nutzen. Das VIS ist nach wie vor eines der fortschrittlichsten Systeme seiner Art; Ende März waren in dem System rund 23 Millionen Visumanträge und 18,8 Millionen Fingerabdrücke gespeichert. Trotzdem wird nur jedes zweite Visum von den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen mit dem VIS abgeglichen, und für Strafverfolgungszwecke wird das System immer noch in sehr unterschiedlichem Maße genutzt. Die Kommission wird das Problem der unzureichenden Nutzung des VIS mit den jeweiligen Mitgliedstaaten unter Verweis auf bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten angehen, die das System bereits umfassend nutzen.
c) Mehr Sicherheit an den Außengrenzen
Ein entscheidender Schritt hin zu mehr Sicherheit an den EU-Außengrenzen war die Aufnahme der Arbeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache am 6. Oktober. Jeder Mitgliedstaat muss jetzt einen Beitrag zum Soforteinsatzpool leisten, einer ständigen Reserve von Grenzbeamten und anderen Fachkräften, die der Agentur zur Verfügung gestellt werden. Die Agentur wird so bei kritischen Situationen an der Außengrenze oder bei Bedarf an Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken kurzfristig auf diesen Pool zurückgreifen können. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 10 sollte die personelle und technische Ausstattung bis Ende des Jahres soweit fortgeschritten sein, dass die volle Kapazität für Soforteinsätze erreicht ist. Als konkretes Beispiel für eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Grenz- und Küstenwache außerhalb der Grenzen der EU wurde vereinbart, die analytischen, präventiven und operativen Fähigkeiten von Behörden in Drittstaaten – vor allem in Afrika – bei der Bekämpfung krimineller Schleusernetze zu verbessern und zwischen den Schlüsselstaaten eine echte Vertrauensbasis für eine engere Vernetzung zu schaffen.
Der Europäische Rat 11 forderte ferner eine zügige Annahme des von der Kommission vorgeschlagenen überarbeiteten Schengener Grenzkodex, um systematische Kontrollen aller Reisenden, die die EU-Außengrenzen überschreiten, vornehmen zu können und so für mehr Sicherheit zu sorgen. Da die vorgeschlagenen Änderungen den Kampf gegen den Terrorismus und besonders das Aufspüren ausländischer Rückkehrer erheblich erleichtern würden, wäre es wichtig, dass die beiden gesetzgebenden Organe noch vor Ende dieses Jahres diesbezüglich zu einer Einigung gelangen.
Die Kommission wird im Dezember eine erste Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktionen des Schengener Informationssystems (SIS) vor allem für Strafverfolgungszwecke unterbreiten. Damit das System noch effektiver wird, müssen die Grenzschutzbeamten alle Personen, die die Außengrenze überschreiten, systematisch auf eine mögliche Erfassung im System überprüfen. Solange es zum überarbeiteten Schengener Grenzkodex noch keine Einigung gibt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die gemeinsamen Risikoindikatoren für ausländische Terrorkämpfer allesamt unter Beachtung der aktualisierten Leitlinien der Europäischen Grenz- und Küstenwache verwendet werden.
Dokumenten- und Identitätsbetrug ist eine wachsende Bedrohung für die Sicherheit, wie die Verwendung falscher Papiere durch die Pariser Attentäter gezeigt hat. Die Kommission wird im Dezember einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten vorstellen.
Sicherheitsaspekte an den Außengrenzen betreffen nicht nur Einzelreisende, sondern auch Waren: hier sind vor allem die Zollbehörden gefragt. Die Reform des Fracht-Vorabinformationssystems (ICS 2.0) sieht den Ausbau und die Modernisierung des Systems vor, damit über einen gesicherten Datenspeicher mehr und bessere Informationen über Warenbewegungen von Händlern erfasst und den zuständigen Zollbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Auf diese Weise sollen bestehende Unzulänglichkeiten (weder in qualitativer noch quantitativer Hinsicht vollständige Daten, begrenzte Zugriffsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten, begrenzte Kapazitäten zur Nutzung der Erkenntnisse) beseitigt werden. Der Rat will im Dezember 2016 Schlussfolgerungen zu diesem Punkt beschließen.
d) Mehr Sicherheit in der Union durch Dialoge über die EU-Grenzen hinaus
Da der Terrorismus an sich ein weltweites Phänomen ist und Terroristen nicht an Grenzen haltmachen, führt die EU weiterhin Gespräche mit ihren Nachbarn und anderen internationalen Partnern, um wirkungsvolle Sicherheits- und Antiterrorpartnerschaften aufzubauen.
Zu den neuesten Entwicklungen gehören:
eine bessere Abstimmung der EU-Delegationen und Botschaften der Mitgliedstaaten mit den drei neuen Antiterror-/Sicherheitsexperten für Bosnien und Herzegowina, Tschad und Libanon, womit die Zahl der Experten auf insgesamt 14 gestiegen ist,
der Dialog über Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und Israel in Israel am 13. September, bei dem es um eine engere Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung, gewaltbereiten Extremismus und unkonventionellen Terrorismus sowie um Fluggastdatensätze und Verkehrssicherheit ging,
ein gemeinsamer Besuch der Dienststellen der Kommission, des EAD und des EU-Antiterror-Koordinators am 6. und 7. September in Ägypten, bei dem sich die Beteiligten auf eine Zusammenarbeit bei einer Vielzahl von sicherheitsrelevanten Themen einigten,
ein von der EU veranstalteter Workshop am 26. und 27. September in Irak, bei dem es um den Austausch bewährter Praktiken im Kampf gegen den Terrorismus ging.
e) Schutz der Bürger und kritischer Infrastrukturen
Ein Schlüsselbereich, den die Union gegen Angriffe von außen schützen muss, ist die Verkehrssicherheit. Die Kommission ist derzeit dabei, das EU-Regelwerk entsprechend nachzubessern. Für den Luftverkehr ist dies zwar bereits geschehen, aber nun gilt es, das Schutzniveau beizubehalten und sich auf künftige Bedrohungen einzustellen, zum Beispiel was die Sicherheit ankommender Flüge oder den Schutz der öffentlich zugänglichen Flughafenbereiche anbelangt. Am 7. und 8. November 2016 veranstaltete die Kommission mit nationalen und internationalen Experten aus den Bereichen Verkehr, Nachrichtenwesen und Wirtschaft eine Konferenz über den Schutz des öffentlichen Raums, bei der die Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen im Mittelpunkt stand.
Die Kommission beschäftigt sich ebenfalls intensiv mit der Risikobewertung im Verkehrssektor. Gerade erst wurde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem EAD die 6. Runde der Bewertung der Sicherheitsrisiken für die Luftfracht sowie die 3. Runde der Bewertung der Risiken für die Luftfahrt aus Konfliktgebieten abgeschlossen.
Darüber hinaus befasst sich die Kommission auch mit dem See- und Landverkehr, vor allem mit der Kreuz- und Fährschifffahrt, wo viele Personen auf einmal zu Schaden kommen könnten, und mit dem Bahnverkehr mit dem Ziel, einen risikobasierten, verhältnismäßigen und nachhaltigen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln. Gerade erst wurde eine Folgenabschätzung abgeschlossen, in der geprüft wurde, welche politischen Optionen es gibt, um für die Sicherheit europäischer Hochgeschwindigkeitszüge und des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs zu sorgen.
Schließlich hat die Kommission mit Blick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen ihre Zusammenarbeit mit strategischen Partnern (d. h. dem US-amerikanischen Heimatschutzministerium und mit Public Safety Canada) verstärkt. Im September traf sich die Kommission mit diesen Partnern, um die Gespräche über zentrale Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen, der Cybersicherheit und der Widerstandsfähigkeit zu vertiefen und sich über Schlüsselthemen, zum Beispiel das Aufspüren von, den Umgang mit und den Austausch von Informationen über Sprengstoffe, stärker auszutauschen.
V. FAZIT
Ein Jahr nach den verheerenden Terroranschlägen vom 13. November in Paris haben die Kommission, die Ämter und Agenturen der EU und die Mitgliedstaaten eine breite Palette von nicht-legislativen Maßnahmen ergriffen, die zur allmählichen Entwicklung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion beitragen. Allerdings muss dringend mehr geschehen, um den von Terroristen genutzten Freiraum zu schließen. Es ist daher dringend geboten, dass sich die beiden gesetzgebenden Organe noch in diesem Monat über die Vorschläge für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie und Änderungen am Schengener Grenzkodex einigen. Weitere Verzögerungen nutzen nur den Terroristen, deren Ziel es ist, uns unsere Lebensweise zu nehmen.
Die Maßnahmen für einen besseren Schutz der Außengrenzen, zu denen unter anderem ETIAS, die Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache und die vorgeschlagenen Änderungen am Schengener Grenzkodex zählen, sind wichtige Komponenten der Reaktion der EU auf die Bedrohung durch zurückkehrende Terrorkämpfer und müssen nun von den beiden gesetzgebenden Organen vorrangig vorangebracht werden.
Obwohl die Basisarbeit zur Vorbeugung gegen Radikalisierung durch das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung eine langfristige Aufgabe ist, ist sie ungeheuer wichtig und erfordert daher eine sofortige engagierte Unterstützung durch die EU.
Die Kommission wird die Arbeiten an der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda, die in eine wirkungsvolle, echte Sicherheitsunion einmünden soll, weiter vorantreiben und im Dezember über weitere Fortschritte berichten. Der Dezemberbericht wird auf die nachstehenden Etappenziele eingehen und darüber hinaus über weitere Fortschritte in den Bereichen Cyberkriminalität und Cybersicherheit und die Entwicklung der Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen zur Bekämpfung der Radikalisierung im Internet informieren.
WICHTIGE ASPEKTE UND VERANSTALTUNGEN IN DEN KOMMENDEN MONATEN:
II. KONSEQUENTERES VORGEHEN GEGEN TERRORISMUS UND ORGANISIERTE KRIMINALITÄT UND DEREN HILFSMITTEL
a) Rechtsrahmen für die Terrorismusbekämpfung und die Unterbindung des Zugangs zu Finanzmitteln und Feuerwaffen
- Das Europäische Parlament und der Rat müssen dringend, spätestens jedoch bis Ende 2016, eine Einigung über den Entwurf einer Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und über die überarbeitete Fassung der Feuerwaffen-Richtlinie erzielen.
- Im Dezember wird die Kommission eine Reihe von Vorschlägen vorlegen, die die Terrorismusfinanzierung erschweren sollen. Das Paket beinhaltet Vorschläge zur Einstufung der Geldwäsche als Straftatbestand, zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und zur Unterbindung illegaler Barzahlungen.
b) Vorbeugung und Vorgehen gegen Radikalisierung
- Auf dem zweiten hochrangigen Treffen des EU-Internetforums am 8. Dezember 2016 sollen weitere Arbeiten zur Vorbeugung gegen eine Radikalisierung über das Internet und zum Vorgehen gegen terroristische Propaganda im Internet in Angriff genommen werden. Geplant sind die Schaffung einer neuen zentralen Meldestelle sowie der Start eines Programms zur Stärkung der Zivilgesellschaft.
STÄRKUNG UNSERER ABWEHRBEREITSCHAFT UND WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
a) Verbesserung des Informationsaustauschs
- Bis Ende November 2016 wird die Kommission im Interesse einer besseren Rechtsetzung einen Umsetzungsplan für die Richtlinie über Fluggastdatensätze vorlegen.
b) Verbesserung der Informationssysteme und Schließen von Informationslücken
- Die Kommission arbeitet mit Nachdruck darauf hin, dass die beiden gesetzgebenden Organe mit der Arbeit am Vorschlag zur Errichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) beginnen.
- Die hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität wird bis Ende Dezember 2016 ihren Zwischenbericht vorlegen.
c) Mehr Sicherheit an der Außengrenzen
- Die Kommission arbeitet mit Nachdruck daraufhin, dass die beiden gesetzgebenden Organe den punktuellen Änderungen des Schengener Grenzkodex in Bezug auf systematische Kontrollen zustimmen, damit die Annahme noch vor Ende des Jahres erfolgen kann.
- Die Kommission wird im Dezember eine Mitteilung über einen Aktionsplan zur generellen Verbesserung der Sicherheit von Reisedokumenten vorlegen.
d) Schutz der Bürger und kritischer Infrastrukturen
- Die Kommission wird verstärkt an der Entwicklung eines gemeinsamen risikobasierten, angemessenen und nachhaltigen Ansatzes zur Gewährleistung der Sicherheit im See- und Landverkehr arbeiten.
Mitteilung COM(2016) 670 final vom 12. Oktober 2016, „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Erster Fortschrittsbericht“.
Mitteilung COM(2016) 602 final vom 14. September 2016, „Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt: Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und für einen stärkeren Schutz der Außengrenzen“.
In diesem Zusammenhang zu nennen sind vor allem die Vorschläge der Kommission für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung (COM(2015) 625 final) und für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (COM(2015) 750 final).
COM(2016) 379 final.
Erklärung von Paris vom 17. März 2015 zur Förderung der Bürgerrechte und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung.
COM(2016) 679 final.
Richtlinie 2014/41/EU vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen.
Dok. EUCO 31/16 vom 21. Oktober 2016.
COM(2016) 205 final vom 6. April 2016.
Dok. EUCO 31/16 vom 21. Oktober 2016.
Dok. EUCO 31/16 vom 21. Oktober 2016.