EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 9.11.2016
COM(2016) 720 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Umverteilung und Neuansiedlung - Siebter Fortschrittsbericht
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 9.11.2016
COM(2016) 720 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Umverteilung und Neuansiedlung - Siebter Fortschrittsbericht
1Einleitung
Der siebte Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung erläutert den aktuellen Sachstand seit dem letzten Bericht vom 28. September 1 und bewertet die zwischen dem 27. September 2016 und dem 8. November (Berichtszeitraum) von allen maßgeblichen Beteiligten ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der Verpflichtungen im Rahmen der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen.
Angesichts des dringenden Bedarfs an Unterstützung für Griechenland und Italien forderte der Europäische Rat auf seiner letzten Tagung vom 20./21. Oktober 2016 erneut, die Anstrengungen weiter zu verstärken, um die Umsiedlung, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen zu beschleunigen. 2
Seit dem 26. September 2016 sind 4561 Personen in Griechenland angekommen. 3 Die Gesamtzahl der Migranten in Griechenland hat sich gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum erhöht und beläuft sich zum 8. November auf rund 61 700, von denen rund 16 250 auf die Inseln und rund 45 450 auf das griechische Festland entfallen. 4 In Italien sind seit dem 26. September insgesamt 29 844 Personen 5 angekommen, also mehr als im Vorjahreszeitraum (Anstieg von 13,5 % gegenüber demselben Zeitraum im Jahr 2015). Die Zahl der Neuankömmlinge aus Eritrea – einem der Länder, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen – blieb ebenfalls hoch (im Berichtszeitraum war die Zahl der Neuankömmlinge aus Eritrea mit über 3660 die zweithöchste in Italien; das entspricht 12 % der Neuankömmlinge). Angaben des italienischen Innenministeriums zufolge kommen gegenwärtig über 6000 Eritreer in Italien als Antragsteller für eine mögliche Umsiedlung infrage.
Im Berichtszeitraum wurden weitere 1212 Personen umgesiedelt, womit die Gesamtzahl der bislang umgesiedelten Personen 6925 beträgt (davon 5376 aus Griechenland und 1549 aus Italien). Trotz des insgesamt positiven Trends bei der Umsiedlung ist im Oktober bedingt durch die speziellen Umstände im Berichtszeitraum ein Rückgang zu verzeichnen, der jedoch nur vorübergehend sein dürfte. Damit sich dieser positive Trend verstärkt, müssen die Umverteilungsanstrengungen deutlich intensiviert werden, um den Verpflichtungen aus den beiden Ratsbeschlüsse nachzukommen. Die Migrationslage in Europa ist nach wie vor schwierig und erfordert von allen Seiten fortlaufende und nachhaltige Maßnahmen. Aufgrund des anhaltenden Zustroms von Migranten in Italien und der immer noch schwierigen humanitären Lage in Griechenland kommt der Umverteilung nach wie vor entscheidende Bedeutung zu, um diese Länder zu entlasten.
Was die Neuansiedlung anbelangt, so wird die Umsetzung der Schlussfolgerungen vom Juli 2015 6 zur Neuansiedlung von 22 504 Personen fortgeführt; bisher wurden 11 852 Personen – d. h. mehr als die Hälfte der vereinbarten Personenzahl – neu angesiedelt. Seit dem letzten Bericht wurden 1157 Personen neu angesiedelt, die sich vor allem in der Türkei, in Jordanien und im Libanon aufgehalten hatten. Mit der Neuansiedlung im Rahmen dieses europäischen Programms wird unter anderem auch der in der Erklärung EU-Türkei vereinbarte 1:1 Mechanismus umgesetzt. Im Rahmen des Mechanismus sind seit dessen Start am 4. April 7 2217 Personen aus der Türkei in der EU neu angesiedelt worden, darunter 603 seit dem letzten Bericht.
2Umverteilung
2.1Wichtigste Punkte aus dem Berichtszeitraum
Nach der Rekordzahl von Überstellungen im September war der Oktober ein Übergangsmonat, in dem die Umsiedlung langsamer voranging als in den vorangegangenen Berichtszeiträumen. Dieser Rückgang spiegelt besondere Umstände wider und ist teilweise auf die geringe Zahl von Zusagen im August zurückzuführen. Da bis zum Abschluss eines Umverteilungsverfahrens zwei Monate vergehen, schlugen sich die niedrigen Zusagen im August in einer geringen Überstellungsquote im Oktober nieder. Folglich ist zu erwarten, dass sich der deutliche Anstieg der Zusagen im September tatsächlich erst im November auf die Zahl der Überstellungen auswirken wird. Weitere länderspezifische Faktoren könnten auch ein Grund für die vorübergehend verlangsamte Umverteilung sein: Die Auflösung des Flüchtlingslagers in Calais im Oktober durch die französischen Behörden scheint sich insgesamt auf die Zahl der Umsiedlungen im Berichtszeitraum ausgewirkt zu haben, da Frankreich jeden Monat ungefähr 450 Personen aufgenommen hat, im Oktober seine Anstrengungen diesbezüglich jedoch bremste.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Umsiedlungen im November mit rund 1800 geplanten Überstellungen wieder steigt. Dennoch bestätigt der vorübergehende Rückgang in diesem Berichtszeitraum, dass trotz des anhaltenden positiven Trends beständigere Anstrengungen vonnöten sind, um die Zahl der monatlichen Überstellungen zu steigern und zu verhindern, dass es wie im Oktober zu Schwankungen kommt. So wie administrative und praktische Hindernisse nach und nach aus dem Weg geräumt werden, ist es in den kommenden Monaten die wichtigste Herausforderung, zu mehr Regelmäßigkeit zu gelangen und eine stetig rasch ansteigende Zahl der Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung zu erreichen.
Der Asyldienst in Griechenland hat neue Mitarbeiter eingestellt, um Antragsteller registrieren zu können, die für eine Umsiedlung infrage kommen, und damit seine Registrierungskapazitäten von 110 auf 175 pro Tag weiter erhöht. Bis Ende Januar 2017 sollten 87 % der vorab registrierten Antragsteller, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen, vollständig registriert sein. Die Mitgliedstaaten werden zusätzliche Anstrengungen aufbringen müssen, um Aufnahmeplätze zu schaffen und tatsächlich auch Migranten aufzunehmen, damit sie mit dem Tempo, mit dem der griechische Asyldienst Umsiedlungsersuchen bearbeitet, Schritt halten können. Die Mitgliedstaaten müssen insbesondere ihre Planung verbessern, höhere und regelmäßigere Zusagen übermitteln und ihre Bearbeitungs- und Aufnahmekapazitäten steigern, damit sie sowohl ihre Bearbeitung beschleunigen als auch eine steigende Anzahl von Antragstellern aufnehmen können. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) sah sich im Oktober gezwungen, einige Überstellungen aufzuschieben, da offenbar einigen Mitgliedstaaten die Kapazitäten fehlten, um die auf eine Umsiedlung wartenden Antragsteller zügig aufzunehmen.
In Italien wurden – wie bereits berichtet – in der Sitzung der nationalen Kontaktstellen für die Umsiedlung vom 15. September in Rom Lösungen für Probleme in Bezug auf zusätzliche Sicherheitskontrollen erarbeitet. Das italienische Innenministerium und Europol haben mit Unterstützung der Kommission förmliche Vereinbarungen im Hinblick auf die vermittelnde Rolle von Europol im Umverteilungsverfahren getroffen. Insbesondere wurde ein Verfahren für zusätzliche Sicherheitskontrollen im Ausnahmefall ausgearbeitet, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsiedlung fordern können; dieses Verfahren wird in das Umsiedlungsprotokoll aufgenommen, das für Italien entwickelt wird. Diese positive Entwicklung hat es den Mitgliedstaaten bereits ermöglicht, ihre Zusagen aufzustocken. Daher ist nun davon auszugehen, dass Italien die Zahl der Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung in den kommenden Wochen deutlich erhöhen wird.
Ferner stellte die Kommission im Berichtszeitraum unbegleitete Minderjährige in den Fokus ihrer Anstrengungen, um die Hindernisse bei deren Umsiedlung besser zu begreifen und Lösungen dafür zu finden. Die Kommission widmete daher eine gesonderte Sitzung des Siebten Forums für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen im Oktober 2016 den unbegleiteten Minderjährigen. 8
Die Zahl der in Italien ankommenden unbegleiteten Minderjährigen nahm weiter zu (22 775 Neuankömmlinge seit Anfang Januar bis zum 4. November 2016, darunter 3569 Eritreer, 167 Syrer und 187 Iraker und 12 Jemeniten). 9 In Griechenland hielten sich zum 2. November nach Angaben des Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität (EKKA) schätzungsweise 2400 unbegleitete Minderjährige auf. Wie schon berichtet, wurden bei der groß angelegten Vorabregistrierung in Griechenland 1225 unbegleitete Minderjährige ausgemacht, 10 von denen 48 % (ca. 588) aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen (36 % Syrer und 12 % Iraker). 11 Während die Mehrzahl der für eine Umsiedlung infrage kommenden unbegleiteten Minderjährigen in Italien allein reist (ohne Verwandte), handelt es sich bei der Mehrzahl der für eine Umsiedlung infrage kommenden unbegleiteten Minderjährigen in Griechenland um von ihren Eltern getrennte Kinder (Minderjährige, die von Verwandten wie Großeltern, Geschwistern oder Onkel/Tante begleitet werden oder die mit Erwachsenen verheiratet sind). Somit sind von 480 unbegleiteten Minderjährigen, die für eine Umsiedlung infrage kommen und in Griechenland vollständig registriert wurden, 274 von ihren Eltern getrennte Kinder und lediglich 122 sind Minderjährige, die sich völlig allein in Griechenland aufhalten und deren Umverteilung größere Probleme bereitet. Darüber hinaus sind 320 der 480 unbegleiteten Minderjährigen 16 oder 17 Jahre alt.
Wenn alle Kategorien der von ihren Eltern getrennten Kinder in der Statistik berücksichtigt werden, wurden somit insgesamt 148 unbegleitete Minderjährige umgesiedelt, davon 43 (22 allein reisende unbegleitete Minderjährige und 21 von ihren Eltern getrennte Kinder) im Berichtszeitraum. 12 Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen in naher Zukunft steigen wird und dass zumindest aus Griechenland alle für eine Umsiedlung infrage kommenden unbegleiteten Minderjährigen in den nächsten Monaten umgesiedelt werden. Die Zeichen dafür stehen gut. In den vergangenen Wochen wurde die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen beschleunigt, da Finnland mit einer einzigen Überstellung 31 unbegleitete Minderjährige (15 allein reisende Minderjährige und 16 von ihren Eltern getrennte Kinder) aufgenommen hat. Es ist für die Mitgliedstaaten weniger problematisch, von ihren Eltern getrennte Kinder aufzunehmen, was sie bereits auch tun, wenngleich diese nicht immer als unbegleitete Minderjährige in den amtlichen Statistiken erscheinen. Was allein reisende unbegleitete Minderjährige anbelangt, so haben mehrere Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, die Niederlande, Rumänien und Spanien) Zusagen für deren Umsiedlung gemacht; insgesamt wurden 160 Plätze für die kommenden Monate zugesagt, 13 damit wird der Bedarf für Griechenland gedeckt. Allerdings fehlen noch weitere Zusagen für Italien. Darüber hinaus wird Italien noch ein gesondertes Verfahren erarbeiten müssen, um die Umsiedlung von allein reisenden unbegleiteten Minderjährigen zu ermöglichen, die Mitgliedstaaten wiederum werden noch weitere konkrete Zusagen machen müssen.
Die Kommission wird weiterhin eng mit dem griechischen Asyldienst, den italienischen Behörden, den Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und der IOM zusammenarbeiten, um praktische Modalitäten auszuarbeiten, die die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen erleichtern und beschleunigen.
2.2Maßnahmen der Aufnahmemitgliedstaaten
Zwischen dem 28. September und dem 8. November wurden weitere 1212 Personen umgesiedelt – 921 aus Griechenland
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und 291 aus Italien
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. Finnland, die Niederlande, Portugal und Rumänien haben die regelmäßigen wöchentlichen und monatlichen Überstellungen fortgesetzt, während Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg und Malta den Trend für die monatlichen Überstellungen gefestigt haben. Frankreich ist das Land, das die meisten Antragsteller (2155) aufgenommen hat – gefolgt von den Niederlanden (915) und Finnland (862). Es sei darauf hingewiesen, dass Mitgliedstaaten mit niedrigeren Zuweisungen (wie Finnland, die baltischen Staaten, Malta oder Portugal) sowie Frankreich, die Niederlande und Rumänien mehr Regelmäßigkeit und Engagement gezeigt haben; sie sind somit auf einem guten Weg, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Im Berichtszeitraum fanden erstmals Umsiedlungen aus Griechenland in die Schweiz und aus Italien nach Norwegen statt. Bis Ende November sind mindestens weitere 542 Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung aus Griechenland
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und 397 aus Italien
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vorgesehen. Aus den für November geplanten Überstellungen geht hervor, dass der Rückgang im Oktober eine Ausnahme und vielmehr eine Schwankung als ein echter Rückgang war.
Maßnahmen zur Erhöhung der noch begrenzten Zahl an Zusagen: Im Berichtszeitraum setzte Deutschland seine monatlichen Zusagen für eine rasche Aufnahme von Personen fort, die internationalen Schutz beantragt haben („förmliche Zusagen“), und sagte die Aufnahme von je 500 Personen aus Italien und Griechenland zu. Spanien sagte die Aufnahme von 400 Personen aus Griechenland und 100 Personen aus Italien zu. Deutschland, Estland, Lettland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Rumänien, die Schweiz und Norwegen übermitteln monatliche Zusagen, wohingegen Litauen, Luxemburg, Portugal und Slowenien alle zwei Monate Zusagen übermitteln. Einige Mitgliedstaaten übermitteln nach wie vor lediglich Zusagen für Griechenland; es wird jedoch davon ausgegangen, dass mit der Regelung, Europol als Vermittler in Italien einzubinden, weitere Mitgliedstaaten dazu ermutigt werden, sich aktiv an der Umsiedlung aus Italien zu beteiligen.
Insgesamt jedoch haben im Berichtszeitraum lediglich neun Mitgliedstaaten (Zypern, Estland, Finnland, Deutschland, Irland, Lettland, Malta, die Niederlande und Spanien) 18 sowie die Schweiz und Norwegen 19 2634 förmliche Zusagen übermittelt (1105 förmliche Zusagen für Italien und 1529 für Griechenland), was nicht ausreicht, um den aktuellen Bedarf zu decken (siehe Abschnitt 2.3). Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen der Aufnahmemitgliedstaaten beläuft sich auf 16 259 (4954 für Italien 20 und 11 305 für Griechenland). Es bedarf rascherer Fortschritte und eines beständigeren Engagements, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten zusagen, Aufnahmeplätze in ausreichender Zahl und in regelmäßigeren Abständen bereitzustellen. Zur Halbzeit des Durchführungszeitraums würde die Kommission erwarten, dass für mindestens 50 % der den Mitgliedstaaten zugewiesenen Antragsteller Zusagen übermittelt worden sind.
Österreich 21 und Ungarn sind weiterhin die beiden einzigen Länder, die überhaupt noch keine Zusagen übermittelt und keine Antragsteller aufgenommen haben. Polen hat seit April nichts unternommen, um seine Zusagen zu erfüllen und bislang weder ausdrücklich zugesichert, Antragsteller aufzunehmen, noch de facto einen Antragsteller aufgenommen. 22 Im Berichtszeitraum haben die Tschechische Republik und die Slowakei weder Zusagen übermittelt noch Antragsteller aufgenommen.
Maßnahmen zur Beschleunigung der Reaktion auf Umsiedlungsersuchen: Die meisten Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten, die sich an der Umverteilungsregelung beteiligen, bemühen sich zunehmend, rascher auf Umsiedlungsersuchen zu reagieren und die in den Umsiedlungsprotokollen festgelegte Zielvorgabe von zehn Arbeitstagen einzuhalten. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um eine konstante monatliche Weiterverteilung sicherzustellen und auch zu erhöhen. Grundsätzlich bescheiden die meisten Staaten Umsiedlungsersuchen positiv. Es gibt jedoch immer noch Fälle, in denen die Zustimmungsquote erheblich verbessert werden könnte und Ablehnungen stichhaltiger begründet werden sollten, um die in den Ratsbeschlüssen festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Im Rahmen des Siebten Forums für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen wurden bewährte Verfahren für eine angemessene Begründung der Ablehnung von Umsiedlungsersuchen, wie sie beispielsweise von den Niederlanden angewandt werden, ausgetauscht. Um den Bedenken mehrerer Mitgliedstaaten hinsichtlich des Austauschs von sicherheitsrelevanten Informationen Rechnung zu tragen, hat Europol angeboten, einen speziellen Kommunikationskanal für die Mitgliedstaaten einzurichten, über den die Gründe für die Ablehnung von Umsiedlungsersuchen sicher übermittelt werden können. Auf dem Siebten Forum für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen verwies die Kommission noch einmal auf die Möglichkeit, Fingerabdrücke über Kanäle der polizeilichen Zusammenarbeit auszutauschen, um eine Sicherheitsüberprüfung auf nationaler Ebene durchzuführen, insbesondere dann, wenn Antragsteller keinen Ausweis oder keine Reisedokumente haben.
Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger: Die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen beschleunigte sich in der letzten Woche des Berichtszeitraums. Seit dem 28. September wurden 43 unbegleitete Minderjährige (22 allein reisende unbegleitete Minderjährige und 21 von ihren Eltern getrennte Kinder) aus Griechenland umgesiedelt (nach Belgien, Deutschland, Irland, Finnland und die Schweiz), sodass nun insgesamt 118 unbegleitete Minderjährige umgesiedelt wurden. Werden jedoch alle Kategorien der von ihren Eltern getrennten Kinder berücksichtigt, beträgt die Gesamtzahl 148. Im Nachgang des Siebten Forums für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen wurde klargestellt, dass es für die Mitgliedstaaten generell kein Problem darstellt, von ihren Eltern getrennte Kinder aufzunehmen (siehe oben). Was die Umsiedlung von allein reisenden unbegleiteten Minderjährigen anbelangt, sind die Mitgliedstaaten dem Aufruf der Kommission gefolgt und haben insgesamt 160 Plätze angeboten.
Maßnahmen, um die Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands zu vergrößern: Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Oktober erneut die Mitgliedstaaten aufgerufen, dringend mehr EASO-Experten zur Unterstützung bereitzustellen. Wenngleich positive Entwicklungen hinsichtlich der verbesserten langfristigen Planung der Entsendung von Experten und des Ersatzes von abgehenden Experten durch neue festzustellen sind, bedarf es dringend weiterer und längerfristiger Entsendungen mit den angeforderten Profilen, um sowohl in Italien als auch in Griechenland eine angemessene Präsenz des EASO vor Ort und die erforderlichen Bearbeitungskapazitäten der Teams zu gewährleisten. Kurze Einsätze beeinträchtigen sowohl in Italien als auch in Griechenland den Gesamtablauf der Umsiedlung erheblich. Wenn die Einsatzzeiträume enden, kommen die Registrierungen weniger zügig voran, bis die betreffenden Experten durch neue ersetzt worden sind. Kurze Einsätze und unangemessene Profile wirken sich zudem negativ auf die Qualität der Umsiedlungsdossiers aus, da die Experten Zeit benötigen, um sich mit den bestehenden Verfahren vertraut zu machen. Der Aufruf wurde sowohl vom Exekutivdirektor des EASO als auch von Kommissionsmitglied Avramopoulos in seinem jüngsten Schreiben an die Mitgliedstaaten noch einmal wiederholt und auch die Kommission spricht den aktuellen Bedarf in verschiedenen Foren in Abstimmung mit dem EASO und dem Vorsitz des Rates fortlaufend an, um mehr Entsendungen von Experten zu erwirken.
In Bezug auf Griechenland benötigt das EASO seinem fünften Aufruf zur Abstellung von Experten 23 zufolge 28 dauerhaft entsandte Experten im Hinblick auf die Unterstützung der Umverteilungsregelung. 24 Das EASO steht im ständigen Kontakt mit den nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten, um Ersatz für Experten zu finden, deren Einsatzzeitraum endet. Die Kommission und das EASO begrüßen es sehr, dass sich einige Mitgliedstaaten spontan verpflichtet haben, bestimmte Stellen langfristig abzudecken und sich selbst um einen Ersatz zu kümmern, wenn der Einsatzzeitraum eines ihrer Experten endet.
Nachdem nun der griechische Asyldienst neue Mitarbeiter einstellt, benötigt er mehr Unterstützung, um die Qualität und die Effizienz des Verfahrens sicherzustellen. Daher entsendet das EASO bereits mehr im Bereich des Ausschlusses und des Dublin-Verfahrens versierte Experten und erfahrene Registrierungsbeamte, die als Escalation Desk in Athen fungieren, sowie Experten für die Erkennung gefälschter Dokumente. Dem hinsichtlich der Zahl und der Profile geänderten Bedarf an Experten wird in einem künftigen Aufruf Rechnung getragen. Insgesamt waren am 7. November in Griechenland 18 Asylexperten und 27 Dolmetscher im Einsatz, was jedoch noch unzureichend ist, um die steigende Zahl der Fälle nach Abschluss der groß angelegten Vorabregistrierung zu bewältigen.
In Bezug auf Italien forderte das EASO in seinem letzten Aufruf zur Abstellung von Experten vom 28. Mai 2016 um Bereitstellung weiterer 35 Experten, damit – wie in dem mit den italienischen Behörden vereinbarten Notfallplan – insgesamt 74 Experten zur Verfügung stehen. Bis zum 7. November 2016 waren 100 Angebote 25 eingegangen. Von diesen von den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern bereitgestellten Experten – die über der Zahl der vorangegangenen Berichtszeiträume lag – wurden 47 Asylexperten und 36 kulturelle Mediatoren ausgewählt und waren zum 7. November 2016 in Italien im Einsatz. Trotz dieser jüngsten positiven Entwicklung reicht die Zahl der abgestellten Experten noch immer nicht aus, um in Italien den weiterhin hohen Zustrom von für eine Umsiedlung infrage kommenden Neuankömmlingen und die erhebliche Zahl der zu registrierenden Personen zu bewältigen. Die im Rahmen des Planungskontingents genannte Zahl der benötigten Experten wird damit nicht erreicht.
2.3Maßnahmen Griechenlands und Italiens einschließlich der in den Fahrplänen hervorgehobenen Punkte
Griechenland
Maßnahmen zur Beschleunigung der Registrierung und Erfassung von Migranten und der Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldiensts: Nach der groß angelegten Vorabregistrierung hat der griechische Asyldienst die Termine für die vollständige Einreichung von Asylanträgen vergeben. Bis Ende Januar 2017 werden 87 % der vorabregistrierten Antragsteller vollständig registriert sein; bis April 2017 werden alle Fälle registriert sein. Zum 7. November waren 16 642 Personen vollständig registriert. Personen, die die Vorabregistrierung verpasst haben, können noch über Skype einen Termin vereinbaren, um Zugang zum Asylverfahren zu erhalten.
Der griechische Asyldienst hat durch die Einstellung neuer Mitarbeiter seine Registrierungskapazitäten für Antragsteller, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen, von 110 auf 175 pro Tag weiter erhöht. Insgesamt arbeiten in der Umsetzungsstelle in Athen derzeit 75 Mitarbeiter. Auch die Regionalbüros in Thessaloniki und Alexandroupoli bearbeiten Umsiedlungsfälle. Die gemischten Registrierungsteams des EASO bestehen aus 4 Experten in Athen, 6 Experten in Thessaloniki und 3 Experten in Alexandroupoli (Stand: 7. November). Da der griechische Asyldienst zusätzliche Führungs- und Fachkräfte benötigt (um die neuen Mitarbeiter einzuarbeiten), wird das EASO eine breiter gefächerte Unterstützung leisten.
Die Differenz zwischen der Zahl der von Griechenland übermittelten Umsiedlungsersuchen und den Zusagen der Mitgliedstaaten hat sich im Berichtszeitraum erhöht (zwischen dem 28. Oktober und dem 4. November hat Griechenland etwa 1570 Ersuchen übermittelt, worauf nur 940 Antworten eingegangen sind). Noch größer ist jedoch die Differenz zwischen der Zahl der vom griechischen Asyldienst vorgenommenen Registrierungen und der Gesamtzahl der Zusagen (im selben Zeitraum hat Griechenland 3298 Umsiedlungsersuchen registriert, allerdings wurden im selben Zeitraum nur 1499 zusätzliche Zusagen übermittelt). Bis zum 7. November hatte der griechische Asyldienst insgesamt 16 642 Anträge registriert, während sich die Gesamtzahl der Zusagen auf 11 275 belief). Diese Differenzen sind mitursächlich dafür, dass sich der Umverteilungsprozess im Oktober verlangsamte, und sie entwickeln sich – wie bereits in vorausgehenden Berichten der Kommission angedeutet – zu einem ernsthaften Problem nach Abschluss der groß angelegten Vorabregistrierung. Um einen unhaltbaren Rückstau von Fällen zu vermeiden, wird der Sicherstellung von höheren und beständigere Zusagen und der Beschleunigung der Umsiedlung (insbesondere die Reaktion auf Umsiedlungsersuchen) Priorität eingeräumt.
Maßnahmen zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in Griechenland: Zum 8. November beläuft sich in Griechenland die Aufnahmekapazität für irreguläre Migranten und Personen, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen und einen Asylantrag eingereicht haben bzw. zu stellen beabsichtigen, insgesamt auf über 68 863 Plätze 26 , die in vorübergehenden Unterkünften und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland bereitgestellt werden. Nach den Angaben der griechischen Behörden wird die geplante Gesamtkapazität der 40 Standorte für dauerhafte Einrichtungen auf dem Festland mit rund 33 186 Plätzen veranschlagt.
Von den 20 000 Plätzen, die zugunsten von für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragstellern im Rahmen des UNHCR-Mietprogramms zugesagt worden waren, 27 standen am 7. November 17 664 Plätze zur Verfügung, darunter 5509 Plätze in Hotels/Gebäuden, 10 076 Plätze in Wohnungen, 497 Plätze in Gastfamilien und 622 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige. Der UNHCR geht davon aus, dass zum Jahresende alle 20 000 Plätze bereitstehen. Außerdem war bis zum 8. November lediglich eines der von den griechischen Behörden zugesagten drei Umsiedlungszentren (Lagadikia) eingerichtet worden, in dem 960 Plätze zur Verfügung stehen. Für die übrigen beiden Zentren wurden von den griechischen Behörden bislang noch keine geeigneten Standorte ausgewiesen. Gespräche zwischen dem UNHCR und den griechischen Behörden im Hinblick darauf, insbesondere in der Region Attika weitere Grundstücke für den Bau spezieller Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, sind noch im Gange.
In den drei Umsiedlungszentren dürften bis zu 6000 Personen untergebracht werden können. Im früheren Berichten hat die Kommission Griechenland bereits aufgefordert, diese Standorte so bald wie möglich auszuweisen, um Engpässen bei der Durchführung der letzten Phasen des Umverteilungsverfahrens nach Abschluss der groß angelegten Vorabregistrierung vorzubeugen.
Italien
Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Registrierungszentren (Hotspots) und zur Gewährleistung von deren voller Einsatzbereitschaft: Die wiederholt hohen Zahlen an Neuankömmlingen in den vergangenen Monaten haben deutlich gemacht, dass die derzeitige Kapazität von 1600 Plätzen in den vier einsatzbereiten Registrierungszentren (Pozzallo, Lampedusa, Trapani und Taranto) unzureichend ist. Darüber hinaus kommen weiterhin die meisten Personen (ca. 70 %) in Gebieten an, in denen es noch keine Registrierungszentren gibt. Erste vorbereitende Maßnahmen wurden zwar bereits getroffen (wie die Verbesserung von Einrichtungen und die Bereitstellung von Ausrüstung), aber Italien sollte die Eröffnung der bereits angekündigten zusätzlichen Registrierungszentren beschleunigen. In diesem Zusammenhang haben die italienischen Behörden darauf verwiesen, dass in weiteren sechs Landehäfen Hotspot-Standards angewendet werden. Nach Auffassung der Kommission könnten diese mit einigen Arbeiten in vollwertige Hotspots umgewandelt werden, insbesondere um für angemessene Aufnahmestrukturen zu sorgen. Durch diese positive Entwicklung kann die große Mehrzahl der in Italien ankommenden Migranten gemäß Hotspot-Standards ausgeschifft werden. Darüber hinaus beabsichtigen die italienischen Behörden, die Hotspot-Standardverfahren (Standard Operating Procedures – SOP) 28 in Kürze in allen italienischen Landehäfen anzuwenden. Zu diesem Zwecke wird ein Rundschreiben ausgearbeitet, mit dem alle örtlichen Präfekturen und Questure entsprechend angewiesen werden. Wie im letzten Bericht erwähnt, sollte es aufgrund der wachsenden Zahl an unbegleiteten Minderjährigen, die in Italien ankommen, in sämtlichen Hotspots spezielle Bereiche und eine spezielle Betreuung geben; die Überstellung in die Erst- oder Zweitaufnahmeeinrichtungen sollte so bald wie möglich abgeschlossen und die betreffenden Fälle sollten so rasch wie möglich und innerhalb von 72 Stunden bearbeitet werden.
Maßnahmen für eine bessere Koordinierung: Die letzte Sitzung der Gruppe, die die Umsetzung der SOP überwacht, fand am 19. Oktober 2016 statt. Die überarbeiteten technischen Leistungsbeschreibungen und die darauf gestützten neuen und verlängerten Verträge zwischen den Präfekturen und den Stellen, die die Hotspots verwalten, müssen mit den Hotspot-SOP in Einklang stehen. Der Umstand, dass es noch immer keinen italienischen Koordinator für die einzelnen Hotspots gibt, bleibt eine Schwachstelle im Betrieb der Hotspots. Der Entwurf des Umsiedlungsprotokolls wird entsprechend den Schlussfolgerungen der Ad-hoc-Sitzung der nationalen Kontaktstellen für die Umsiedlung vom 15. September angepasst und die Vereinbarungen zwischen den italienischen Behörden und Europol und werden in der nächsten Sitzung der Verbindungsbeamten erörtert, die im November stattfinden soll.
Maßnahmen zur Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten in Italien: Im Einklang mit den unlängst erhöhten Zusagen der Mitgliedstaaten bedarf es – wie in früheren Berichten angemerkt – einer Erhöhung der Kapazitäten der italienischen Behörden für die Registrierung und Bearbeitung von Anträgen, um die Registrierung der Personen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen, zu beschleunigen und den neuen Zusagen nachzukommen. Eine schnellere Antragsbearbeitung dürfte auch dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren, dass Personen untertauchen. Vor diesem Hintergrund müssen die für die Registrierung von Anträgen zuständigen Teams verstärkt werden, und die Präsenz des EASO in den neuen Registrierungsdrehkreuzen muss sichergestellt werden. Zu den Aufgaben des vielfältig eingesetzten Teams des EASO für die Registrierung gehört es, zu einer raschen Registrierung der Antragsteller beizutragen, die außerhalb der Registrierungsdrehkreuze untergebracht sind, damit die Zahl der für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller steigt.
Maßnahmen zur Beschleunigung der Reaktion auf Umsiedlungsersuchen: Im Anschluss an die im Rahmen der Ad-hoc-Sitzung der nationalen Kontaktstellen für die Umsetzung erzielte Einigung haben das italienische Innenministerium und Europol mit Unterstützung der Kommission das anzuwendende praktische Verfahren im Rahmen eines Briefwechsels am 4. November 2016 formalisiert. Insbesondere wurde mit Unterstützung der Kommission ein Verfahren für zusätzliche Sicherheitskontrollen entwickelt, die in Ausnahmefällen von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsiedlung verlangt werden können; dieses Verfahren wird in das Umsiedlungsprotokoll eingebunden werden, das sich derzeit in Ausarbeitung befindet. Diese positiven Impulse ebneten bereits den Weg für weitere und höhere Zusagen der Mitgliedstaaten, und sollten schon bald die Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung aus Italien erhöhen.
Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger: Kein einziger unbegleiteter Minderjähriger ist bislang aus Italien umgesiedelt worden. Die Durchführung des Umverteilungsverfahrens ist eine zentrale Priorität, da seit Anfang 2016 rund 4000 unbegleitete Minderjährige (zumeist aus Eritrea) in Italien ankamen, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen könnten. Mehrere Mitgliedstaaten (Belgien, Finnland, Deutschland, die Niederlande) sind den Aufrufen der Europäischen Kommission gefolgt und haben Plätze für unbegleitete Minderjährige – sowohl für allein reisende als auch für von ihren Eltern getrennte Kinder – zur Verfügung gestellt. Die Kommission ermutigt Italien, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen möglich zu machen, wenn dies in deren Wohl wäre, und die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, in Kürze ein oder mehrere Drehkreuze für die Weiterverteilung von unbegleiteten Minderjährigen einzurichten. Die Durchführung des Umverteilungsverfahrens dürfte auch dazu beitragen, gegen die hohe Zahl der untergetauchten unbegleiteten Minderjährigen vorzugehen, die für eine Umsiedlung infrage kommen könnten. Laut Daten des Ministeriums für Arbeit ist die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen aus Eritrea die zweithöchste unter den unbegleiteten Minderjährigen, die aus Aufnahmeeinrichtungen untergetaucht sind. 29
Maßnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration: Im Rahmen der von den italienischen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration überstellt die italienische Polizei regelmäßig Migranten, die irregulär vom Süden in den Norden des Landes gelangt sind, zurück in die Aufnahmeeinrichtungen im Süden des Landes. Das vielfältig eingesetzte Team des EASO hat die von ihm in verschiedenen Gebieten, in denen für eine Umsiedlung in Betracht kommende Personen außerhalb von Registrierungsdrehkreuzen untergebracht sind, (entsprechend dem von den italienischen Behörden angegebenen Bedarf) vorgenommenen Registrierungen im Hinblick auf Umsiedlungen intensiviert. Die Anwesenheit irregulärer Migranten im italienischen Hoheitsgebiet und deren Bewegungen in diesem Gebiet sollten genau überwacht werden, und irreguläre Sekundärmigration sollte verhindert werden.
2.4Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen
Europäische Kommission
Die Kommission leistet Italien und Griechenland weiterhin tagtäglich Unterstützung vor Ort. So hilft sie bei der Koordinierung zwischen verschiedenen Beteiligten und unterstützt die griechischen und italienischen Behörden bei der Ermittlung von Problemen, deren rascher Behebung in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren sowie bei der Entwicklung von speziellen Verfahren. Im Zuge dessen hat die Kommission die Vereinbarung von Regelungen zwischen Italien und Europol im Hinblick auf die vorgehend beschriebenen zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterstützt, was derzeit eines der Hauptprobleme darstellt, die den Umverteilungsprozess in Italien verlangsamen. Aller Voraussicht nach werden nun mehr Mitgliedstaaten die Umsiedlung aus Italien aktiv unterstützen.
Beim Siebten Forum für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen kamen die nationalen Kontaktstellen für die Umsiedlung aus allen Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten sowie einschlägige Akteure (EASO, UNHCR, IOM, Europol) zusammen, um die Fortschritte bei der Durchführung der Umverteilungsregelung ein Jahr nach Inkrafttreten der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates zu erörtern. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten dabei unbegleitete Minderjährige und Sicherheitsfragen. Ziel war es, die verbleibenden Hindernisse zu ermitteln, die einer Umsiedlung entgegenstehen, gemeinsame Lösungen dafür zu finden und bewährte Verfahren auszutauschen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen dieser Sitzung wurden in diesem Bericht bereits herausgestellt. Diese Schlussfolgerungen werden im Rahmen der von der Kommission regelmäßig veranstalteten Sitzungen der Verbindungsbeamten in Griechenland und Italien aufmerksam verfolgt. Die nächste Sitzung wird in der zweiten Novemberhälfte stattfinden.
Im Zuge ihrer Überwachung der Durchführung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates hat die Kommission die Mitgliedstaaten, die die Ratsbeschlüsse bisher nur unzureichend durchgeführt haben, ermahnt und wird dies weiterhin tun. Kommissar Avramopoulos hat den Mitgliedstaaten vor Kurzem ein Schreiben gesandt, um sie daran zu erinnern, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates nachzukommen.
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Maßnahmen zur Beschleunigung des Umverteilungsprozesses und zur Erhöhung der Registrierungskapazitäten Griechenlands und Italiens: Experten werden für eine Reihe von Aufgaben eingesetzt.
In Griechenland unterstützen derzeit 9 Experten den Registrierungsprozess unmittelbar durch eine gemeinsame Bearbeitung, 9 weitere Experten sind mit Informations- und Beratungsaufgaben betraut. Auf der Grundlage der Empfehlungen dazu, wie das Zuordnungsverfahren verbessert werden kann, bei dem es darum geht, Antragsteller bestimmten Mitgliedstaaten zuzuordnen, wird das EASO das Tool zur Zuordnung von Dezember 2016 bis Januar 2017 testen.
Nach der Vorabregistrierung verstärkt der griechische Asyldienst nun seine Registrierungskapazitäten. Das EASO hat seine Unterstützung in Bezug auf das Umverteilungsverfahren breiter gefächert und mehr Experten im Bereich Ausschlussindikatoren, Dublin-Verordnung, Einheit der Familie und Dokumentenbetrug sowie leitende Registrierungsbeamte herangezogen. Diese Experten fungieren als Escalation Desk für schwierige Fälle, das zur Entlastung bei der regulären Registrierung und zur Wahrung der Qualität der Umsiedlungsdossiers beitragen wird. Eine stärkere Unterstützung in den verschiedenen Phasen des Umverteilungsverfahrens – von der Bereitstellung von Informationen über die Registrierung bis hin zum Zuordnungsverfahren – ist weiterhin vonnöten. Das EASO wird die Zahl der Registrierungsexperten in Thessaloniki weiter erhöhen und sorgt derzeit für die Beschaffung mobiler Räumlichkeiten für diese Experten. Das EASO sieht ferner zusätzliche Experten vor, die Informationen in den Camps bereitstellen.
In Italien hat das EASO gegenwärtig 47 der 74 bei den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern angeforderten Experten eingesetzt. 10 Experten in den Hotspots, 7 Experten in zwei mobilen Teams (in Rom und Catania), 10 Experten in Registrierungsdrehkreuzen, 5 Experten im vielfältig eingesetzten Team für Registrierung, 1 Experte zur Unterstützung der Pressekommunikation und 14 Experten in der Dublin-Einheit in Rom. Das EASO stellt zudem bis zu 48 kulturelle Mediatoren (für Arabisch, Tigrinya und Kurdisch) zur Verfügung, um den Umverteilungsprozess zu unterstützen (am 7. November sind 36 kulturelle Mediatoren vor Ort im Einsatz). Das EASO hat die Aktivitäten des vielfältig eingesetzten Teams, das an verschiedenen Standorten, an denen für eine Umsiedlung in Betracht kommende Personen außerhalb von Registrierungsdrehkreuzen untergebracht sind (entsprechend dem von den italienischen Behörden angegebenen Bedarf) Registrierungen im Hinblick auf Umsiedlungen durchführt. 30 Dieses Team unterstützt ferner die örtlichen Questure, indem es Polizeibeamte schult, Registrierungen selbst durchzuführen.
Das EASO arbeitet auch daran, angemessene und effiziente Arbeitsbedingungen für die EASO-Teams in den Hotspots sicherzustellen. An einigen Hotspots und Drehkreuzen wurden 5 mobile Büros (Container) eingerichtet (1 am Hotspot in Trapani, 2 an den Drehkreuzen in Villa Sikania bzw. in Bari) und ein weiteres wird im Hafen von Augusta eingerichtet, in dem viele Ausschiffungen stattfinden. Den italienischen Behörden wurde ferner technische Ausrüstung (Computer) zur Verfügung gestellt, um damit Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsiedlung zu unterstützen (5 Arbeitsstationen wurden in jedem Registrierungsdrehkreuz und in der Questura in Rom zur Verfügung gestellt, weitere 20 werden in der Dublin-Einheit eingerichtet, sobald die interne Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen wurde, um sie an das bestehende System anzuschließen).
Der Europäische Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 20. Oktober 2016 das EASO auf, sicherzustellen, dass der Asyl-Einsatzpool so bald wie möglich einsatzbereit ist. Das EASO hat daher um Unterstützung seines Verwaltungsrates ersucht, um seinen Asyl-Einsatzpool umgehend durch Benennung nationaler Experten mit bestimmten Profilen zum 27. Oktober 2016 zu aktualisieren. Um eine höhere Bereitstellung der angeforderten Experten zu fördern, entwickelt das das EASO darüber hinaus ein Pilotprogramm zur Schulung von Sachbearbeitern mit wenig Erfahrung und schlug ferner Änderungen der einschlägigen Vorschriften für die Expertenvergütung vor, damit die Agentur über nationale Dienste abgestellte Experten, die nicht zum ständigen Personal dieser Dienste gehören, eine Vergütung zahlen kann.
3Neuansiedlung
Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 in der Zeit bis zum 7. November 2016 11 852 Personen in 21 Staaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Schweden, das Vereinigte Königreich und Finnland sowie die assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein und Island sind ihren Zusagen bereits nachgekommen.
Die Mehrzahl der an der Regelung teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, Libanon und der Türkei aufhalten. Hierunter fallen auch die in der Türkei aufhältigen Syrer, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Erklärung EU-Türkei vom 18. März neu ansiedeln.
Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei nimmt in dem Maß weiter zu, in dem die Mitgliedstaaten die Bewertung der ihnen von der Türkei über den UNHCR zugestellten Unterlagen fortsetzen. Die Mitgliedstaaten bereiten weitere Missionen in die Türkei vor, um Gespräche mit Neuansiedlungs-Kandidaten durchzuführen. Die Quote der Abbrecher unter den Kandidaten war laut der von der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung dem UNHCR Anfang September übermittelten Kandidatenliste im Vergleich zu früheren Listen niedriger, was auf eine allgemeine Verbesserung des Auswahlverfahrens hindeutet. Die türkischen Behörden arbeiten an den nächsten Kandidatenlisten, die wahrscheinlich kürzer sein werden und in regelmäßigeren Abständen übermittelt werden, um eine reibungslose Planung der Maßnahmen zu ermöglichen.
Seit dem 4. April 2016 wurden 2217 Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der 1:1-Regelung neu angesiedelt. Darüber hinaus erhielten 346 Personen eine Bewilligung und warten nun auf eine Neuansiedlung. Im November werden voraussichtlich 472 Neuansiedlungen durchgeführt; danach verbleiben insgesamt noch insgesamt 11 228 Zusagen.
Das Tempo bei der Neuansiedlung wurde aufrechterhalten; 603 Syrer wurden zwischen dem 26. September und dem 7. November neu angesiedelt. Zu den Neuansiedlungsländern Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden kam Norwegen dazu.
Der Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates 31 wurde am 28. September angenommen. Damit soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, ihren Umsiedlungsverpflichtungen aus dem Beschluss (EU) 2015/1601 in Bezug auf die noch nicht zugewiesenen 54 000 Plätze nachzukommen, indem sie entweder Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, aus Italien oder Griechenland aufnehmen oder in der Türkei aufhältige syrische Staatsangehörige, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, durch Neuansiedlung oder andere Formen der legalen Aufnahme in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen. Als umgehende Reaktion darauf hat die Kommission die Mitgliedstaaten bereits aufgefordert bis zum 7. November mitzuteilen, wie viele der in der Türkei aufhältigen Syrer sie im Rahmen des Beschlusses legal in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen werden.
Der am 13. Juli 2016 angenommene Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union 32 wird derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen geprüft.
4Weiteres Vorgehen
Die Staats- und Regierungschefs haben in verschiedenen Foren wiederholt die Dringlichkeit der Lage festgestellt und weitere Maßnahmen gefordert, um die Umsetzung der Umverteilungsregelung als wichtigen Ausdruck der Solidarität zu beschleunigen. Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten auf seiner Oktober-Tagung erneut aufgefordert, die Anstrengungen weiter zu verstärken, um die Umsiedlung zu beschleunigen.
Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den griechischen und italienischen Behörden, den Mitgliedstaaten und dem UNHCR, der IOM, dem EASO, Frontex und Europol fortlaufend daran, das Umverteilungsverfahren vor Ort zu unterstützen und zu verbessern. Griechenland hat im letzten Berichtszeitraum seine Bearbeitungskapazität um 60 % gesteigert und wird diese in den kommenden Monaten weiter aufzustocken. Italien erhöht seine Bearbeitungskapazitäten und hat sich angesichts der Forderungen der Aufnahmemitgliedstaaten in Bezug auf Sicherheitsfragen flexibel gezeigt. Nun wurden Regelungen mit Europol getroffen. Der UNHCR, die IOM, das EASO, Frontex und Europol unterstützen Italien und Griechenland verstärkt dabei, das Umverteilungsverfahren zu beschleunigen und effizienter zu machen. Einige Mitgliedstaaten haben sich aufrichtig für die Umverteilung eingesetzt und entscheidend zu den positiven Entwicklungen hinsichtlich der Zusagen und den tatsächlich durchgeführten Umsiedlungen in den letzten Monaten beigetragen.
Die erzielten Ergebnisse bleiben jedoch hinter den in den Ratsbeschlüssen eingegangenen Zusagen und Verpflichtungen zurück und werden dem Umfang der Herausforderungen nicht gerecht. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Tausende Antragsteller warten in Italien und Griechenland darauf, umgesiedelt zu werden. Eine Verlangsamung der Umverteilungsmechanismen bedeutet längere Wartezeiten für die Antragsteller in den Aufnahmezentren und eine gesteigerte Unsicherheit in Bezug auf ihre Zukunft; dies wirkt sich auf die Fähigkeit Italiens und Griechenlands aus, diese Krise wirksam zu bewältigen. In Italien kommt nach wie vor eine hohe Zahl an Migranten an, wohingegen Griechenland immer noch mit einer schwierigen humanitären Lage konfrontiert ist. Der Umverteilung kommt weiterhin entscheidende Bedeutung zu, um diese Länder zu entlasten. Mehr und regelmäßigere Überstellungen würden eine sinnvollere Planung und eine gleichmäßige Weiterverteilung erleichtern und so logistischen Problemen vor Ort vorbeugen.
Die Forderungen der Staats- und Regierungschefs müssen nun mit entschlossenen Maßnahmen der zuständigen nationalen Stellen einhergehen. Die Aufnahmemitgliedstaaten sollten auf dem bisher Erreichten aufbauen, indem sie auf diese Aufforderungen umfassend reagieren und ihre Anstrengungen zur Unterstützung Griechenlands und Italiens intensivieren und so ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und den Grundsatz der Solidarität praktische Wirklichkeit werden lassen.
Die Kommission führte in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung 33 aus, dass pro Monat mindestens 6000 Umsiedlungen abgeschlossen werden müssen, um die in den Ratsbeschlüssen festgelegten Zielvorgaben zu erreichen. Im zweiten Jahr der Durchführung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates setzt die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen aus den Ratsbeschlüssen eine deutliche Erhöhung der Zahl und der Häufigkeit der Zusagen und eine beschleunigte Umsiedlung in den kommenden Monaten voraus.
Um eine wirksame Durchführung der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates zu gewährleisten, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf:
Griechenland und Italien sollten ihrerseits ihre Bearbeitungskapazitäten weiter erhöhen. Griechenland sollte dringend die übrigen Umsiedlungszentren einrichten; Italien sollte die mit Europol vereinbarten Regelungen umsetzen und die ersten Umsiedlungen von unbegleiteten Minderjährigen durchführen.
entsprechend den ihnen zugewiesenen Antragstellern regelmäßig Zusagen zu übermitteln und Umsiedlungen vorzunehmen;
rascher auf Umsiedlungsersuchen zu reagieren, um die in den Umsiedlungsprotokollen festgelegte Zielvorgabe von zehn Arbeitstagen einzuhalten, und Informationen über die Gründe für eine Ablehnung über den von Europol angebotenen sicheren Kanal auszutauschen;
ihre Kapazitäten – entsprechend den ihnen zugewiesenen Antragstellern – für die Aufnahme von für eine Umsiedlung in Betracht kommende Antragsteller zu erhöhen, darunter unbegleitete Minderjährige;
Experten zu benennen, um den verschiedenen Aufrufen des EASO Folge zu leisten und dafür zu sorgen, dass erfahrenere und stärker spezialisierte Fachkräfte für längere Zeiträume entsandt werden;
jene Mitgliedstaaten, die bislang keine Zusagen gegeben oder keine Antragsteller umgesiedelt haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Die Kommission wird die Durchführung der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates sorgfältig kontrollieren und in ihrem achten Bericht im Dezember 2016 vorlegen. Sie behält sich vor, Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten.
Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nachkommen, und zwar auch im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. 34
COM(2016) 636 final.
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2016 http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/10/21-european-council-conclusions/.
Zahl der von Griechenland gemeldeten irregulären Grenzübertritte aus der Türkei über Land- und Seegrenzen zwischen dem 26. September 2016 und dem 6. November laut JORA (Joint Operations Reporting Applications).
Quelle: griechische Behörden. Die Zahl der Migranten auf dem griechischen Festland sollte entsprechend den Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung schrittweise sinken.
Quelle: italienisches Innenministerium; Angaben für den Zeitraum vom 26. September bis zum 6. November.
Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, durch multilaterale und nationale Regelungen (Dok. 11130/15).
SN 38/16 vom 18.3.2016.
In Artikel 2 Buchstabe l der Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) wird der Begriff „unbegleiteter Minderjähriger“ als Minderjähriger (unter 18 Jahren) definiert, „der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder der Praxis des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreist“ [Hervorhebung hinzugefügt]. Infolge der Unterschiede nach dem Gesetz oder der Praxis zwischen den Mitgliedstaaten ist die Definition des Begriffs unbegleiteter Minderjähriger von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, sodass von ihren Eltern getrennte Kinder – darunter auch mit Erwachsenen verheiratete Minderjährige – in einigen Mitgliedstaaten als unbegleitete Minderjährige gelten und in anderen wiederum nicht. Dies führt zudem zu Ungenauigkeiten bei der Berichterstattung der Gesamtzahl der umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen, da einige Mitgliedstaaten nur die unbegleiteten Minderjährigen erfassen und umgesiedelte von ihren Eltern getrennte Kinder bei der Berichterstattung nicht berücksichtigen.
Es werden nur die für eine mögliche Umsiedlung infrage kommenden Staatsangehörigkeiten genannt.
http://asylo.gov.gr/en/wp-content/uploads/2016/08/Preregistration-data_template_5_EN_EXTERNAL.pdf .
Die größte Gruppe unbegleiteter Minderjähriger in Griechenland sind Afghanen, die nicht für eine Umsiedlung infrage kommen. Die griechische Regierung steht mit mehreren Mitgliedstaaten in Kontakt, um eine mögliche freiwillige Überstellung dieser Minderjährigen mit einem anderen Status als den des Antragstellers auf internationalen Schutz zu verhandeln.
Im letzten Berichtszeitraum belief sich die Gesamtzahl der umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen auf 75. Daher dürften in diesem Berichtszeitraum insgesamt 118 unbegleitete Minderjährige umgesiedelt worden sein. Dabei wurden allein reisende unbegleitete Minderjährige und lediglich bestimmte Kategorien der von ihren Eltern getrennten Kinder erfasst. Diese Zahlen wurden geprüft, um die tatsächliche Gesamtzahl der umgesiedelten Minderjährigen, einschließlich der allein reisenden Minderjährigen und aller Kategorien der von ihren Eltern getrennten Kinder genauer wiederzugeben.
Diese Zahlen sind als Mindestanforderung zu verstehen. Die Kommission wartet nach wie vor darauf, dass auf ihren Aufruf zur Übermittlung von Zusagen für allein reisende unbegleitete Minderjährige weitere Antworten eingehen. Des Weiteren handelt es sich bei den Zusagen einiger Mitgliedstaaten um offene Angebote und sind an keine bestimmte Höchstzahl allein reisender unbegleiteter Minderjähriger geknüpft, die umgesiedelt werden können.
24 nach Belgien, 23 nach Bulgarien, 17 nach Estland, 110 nach Finnland, 203 nach Frankreich, 1 nach Deutschland, 40 nach Irland, 72 nach Lettland, 61 nach Litauen, 81 in die Niederlande, 73 nach Portugal, 153 nach Rumänien, 35 nach Spanien und 28 in die Schweiz. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den zwei nach Rumänien umgesiedelten Personen, die im letzten Bericht gemeldet wurden, um Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung handelt.
5 nach Kroatien, 20 nach Luxemburg, 20 nach Malta, 108 in die Niederlande, 20 nach Norwegen, 78 nach Portugal, 31 nach Rumänien und 9 nach Slowenien. 62 am 27. September nach Finnland umgesiedelte Personen blieben im letzten Bericht unberücksichtigt.
170 nach Frankreich, 38 nach Litauen, 103 in die Niederlande, 20 nach Norwegen, 15 nach Portugal, 149 nach Rumänien, 6 in die Slowakei und 41 nach Slowenien. Voraussichtlich erfolgen darüber hinaus im November weitere Überstellungen nach Portugal, Luxemburg, Malta und Deutschland, jedoch sind weder das genaue Datum bestätigt, noch wie viele Personen insgesamt überstellt werden.
226 nach Deutschland, 39 nach Finnland, 50 nach Frankreich, 21 in die Schweiz und 61 nach Norwegen.
Zypern 30 für Griechenland und 30 für Italien, Estland 21 für Griechenland, Finnland 150 für Griechenland und 150 für Italien, Deutschland 500 für Griechenland und 500 für Italien, Irland 80 für Griechenland, Lettland 60 für Griechenland, Malta 28 für Griechenland, die Niederlande 100 für Griechenland und 100 für Italien, Spanien 400 für Griechenland und 100 für Italien.
Schweiz 100 für Griechenland und Norwegen 60 für Griechenland und 225 für Italien.
Eine Zusage aus Rumänien vom 9. September wurde im letzten Bericht nicht berücksichtigt.
Im Einklang mit dem Ratsbeschluss (EU) 2016/408 vom 10. März 2016 wurde für Österreich die Umsiedlung von bis zu 30 % der Österreich gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates zugewiesenen Antragsteller vorübergehend ausgesetzt. Folglich wird die Umsiedlung von 1065 Antragstellern nach Österreich bis zum 11. März 2017 ausgesetzt. Österreich ist jedoch nach dem Beschluss (EU) 2015/1601 weiterhin verpflichtet, Personen im Rahmen der übrigen Zuweisung aufzunehmen; daher sind Zusagen seitens Österreichs und Überstellungen nach Österreich dennoch erforderlich.
Anfang April setzte Polen die Bearbeitung von 73 Umsiedlungsersuchen aus, die der griechische Asyldienst an Polen gerichtet hatte, nachdem Polen am 16. Dezember 2015 eine Zusage dafür übermittelt hatte; damit setzte Polen de facto das Umverteilungsverfahren dreieinhalb Monate nach Übermittlung der Zusage aus. Das Gleiche gilt für Ersuchen aus Italien.
Das EASO startete am 21. April seinen fünften Aufruf zur Abstellung von Experten, die bei der Umsetzung der Umverteilungsregelung in Griechenland Unterstützung leisten sollen, worüber erstmals im Rahmen des dritten Fortschrittsberichts zur Umverteilung und Neuansiedlung berichtet wurde. Der Einsatzzeitraum mehrerer Experten endete im Berichtszeitraum.
Dieser Bedarf besteht unabhängig von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Arbeit des EASO auf den Inseln im Hinblick auf die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei zu unterstützen (gehört zum siebten Aufruf des EASO).
Aus Österreich, der Schweiz, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich, Rumänien, Deutschland, Lettland, Spanien, Frankreich, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Malta, Belgien, der Slowakei und Bulgarien.
Diese Zahl umfasst die im Rahmen des UNHCR-Mietprogramms vorgesehenen Plätze und die Aufnahmeplätze in den Hotspots. http://www.media.gov.gr/images/prosfygiko/REFUGEE_FLOWS-27-10-2016.pdf
http://data.unhcr.org/mediterranean/documents.php?page=1&view=grid&Country[]=83
Diese vorübergehenden Notunterkünfte und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen wurden in den Hotspots auf den Ägäischen Inseln sowie auf dem Festland eingerichtet. Zum 8. November 2016 standen den Angaben der Kommission zufolge lediglich 1140 Plätze für die dauerhafte Unterbringung bereit, die ausschließlich für Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, sowie für unbegleitete Minderjährige vorgesehen sind.
Die im Januar 2016 mit dem UNHCR geschlossene Übertragungsvereinbarung für das Mietprogramm im Umfang von 20 000 Plätzen kommt vor allem Asylsuchenden zugute, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen. Die Übertragungsvereinbarung wurde im Juli 2016 überarbeitet, um in ihrem Wortlaut klarer zum Ausdruck zu bringen, dass die Unterbringungsregelung auch vorsieht, dass in vom UNHCR verwalteten Umsiedlungszentren Plätze bereitgestellt werden können und dass nicht nur für eine Umsiedlung infrage kommende Personen, sondern auch andere Asylsuchende zur Zielgruppe der Unterbringungsregelung gehören. Der UNHCR hat zugesagt, 6000 Plätze aus dem Mietprogramm für Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, um sämtliche vollständig registrierten für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller unterzubringen.
http://www.lavoro.gov.it/notizie/Documents/Report%20MSNA%2030_09_2016.pdf (letzte Seite).
Bislang hat das Team die folgenden Orte besucht Cagliari (Sardinien), Foggia, Bologna, Turin, Mailand, Verona, Venedig, Vicenza, Teramo, Chieti, Florenz, Pisa, Grosseto und Modena.
ABl. L 268 vom 1.10.2009, S. 82-84.
COM(2016) 468 final.
COM(2016) 165 final.
Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei (COM(2016) 634 final).
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 9.11.2016
COM(2016) 720 final
ANHANG
zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Umverteilung und Neuansiedlung - Siebter Fortschrittsbericht
Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland, Stand 8. November 2016
|
Mitgliedstaat |
Förmlich zugesagt 1 |
Tatsächlich umgesiedelt |
Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen |
|
Österreich 2 |
1491 |
||
|
Belgien |
400 |
177 |
2415 |
|
Bulgarien |
260 |
29 |
831 |
|
Kroatien |
10 |
10 |
594 |
|
Zypern |
95 |
42 |
181 |
|
Tschechische Republik |
30 |
12 |
1655 |
|
Estland |
149 |
66 |
204 |
|
Finnland |
740 |
540 |
1299 |
|
Frankreich |
2970 |
1924 |
12 599 |
|
Deutschland |
1240 |
196 |
17 209 |
|
Ungarn |
988 |
||
|
Island |
|||
|
Irland |
333 |
109 |
240 |
|
Lettland |
249 |
140 |
295 |
|
Liechtenstein |
10 |
||
|
Litauen |
460 |
147 |
420 |
|
Luxemburg |
160 |
104 |
309 |
|
Malta |
52 |
24 |
78 |
|
Niederlande |
850 |
629 |
3797 |
|
Norwegen |
80 |
||
|
Polen |
65 |
4321 |
|
|
Portugal |
1130 |
445 |
1778 |
|
Rumänien |
1022 |
343 |
2572 |
|
Slowakei |
20 |
3 |
652 |
|
Slowenien |
100 |
60 |
349 |
|
Spanien |
750 |
348 |
6647 |
|
Schweden 3 |
2378 |
||
|
Schweiz |
130 |
28 |
|
|
INSGESAMT |
11 305 |
5376 |
63 302 |
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.
Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 9.11.2016
COM(2016) 720 final
ANHANG
zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Umverteilung und Neuansiedlung - Siebter Fortschrittsbericht
Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien, Stand 8. November 2016
|
Mitgliedstaat |
Förmlich zugesagt 1 |
Tatsächlich umgesiedelt |
Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen |
|
Österreich 2 |
462 |
||
|
Belgien |
130 |
29 |
1397 |
|
Bulgarien |
140 |
471 |
|
|
Kroatien |
16 |
9 |
374 |
|
Zypern |
45 |
10 |
139 |
|
Tschechische Republik |
20 |
1036 |
|
|
Estland |
8 |
125 |
|
|
Finnland |
530 |
322 |
779 |
|
Frankreich |
350 |
231 |
7115 |
|
Deutschland |
1010 |
20 |
10 327 |
|
Ungarn |
306 |
||
|
Island |
|||
|
Irland |
20 |
360 |
|
|
Lettland |
75 |
8 |
186 |
|
Liechtenstein |
|||
|
Litauen |
60 |
251 |
|
|
Luxemburg |
60 |
40 |
248 |
|
Malta |
47 |
46 |
53 |
|
Niederlande |
375 |
286 |
2150 |
|
Norwegen |
305 |
20 |
|
|
Polen |
35 |
1861 |
|
|
Portugal |
388 |
261 |
1173 |
|
Rumänien |
680 |
43 |
1608 |
|
Slowakei |
250 |
||
|
Slowenien |
30 |
23 |
218 |
|
Spanien |
150 |
50 |
2676 |
|
Schweden 3 |
50 |
39 |
1388 |
|
Schweiz |
430 |
112 |
|
|
INSGESAMT |
4954 |
1549 |
34 953 |
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.
Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 9.11.2016
COM(2016) 720 final
ANHANG
zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Umverteilung und Neuansiedlung - Siebter Fortschrittsbericht
Anhang 3: Neuansiedlung – Stand zum 7. November 2016 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)
|
Mitgliedstaat /
|
Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 |
Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen |
Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist |
|
Österreich |
1900 |
1501 1 |
Libanon: 881; Jordanien: 442; Türkei: 177; Irak: 1 |
|
Belgien |
1100 |
519 |
Libanon: 365; Türkei: 102 (davon 98 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Jordanien: 28; Ägypten: 24 |
|
Bulgarien |
50 |
0 |
|
|
Kroatien |
150 |
0 |
|
|
Zypern |
69 |
0 |
|
|
Tschechische Republik |
400 |
52 |
Libanon: 32; Jordanien: 20 |
|
Dänemark |
1000 |
481 |
Libanon, Uganda |
|
Estland |
20 |
11 |
Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus |
|
Finnland |
293 2 |
293 3 |
Libanon: 245; Ägypten: 37; Jordanien: 4; Irak: 3; Jemen: 2; Israel: 2; Türkei: 136 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015) |
|
Frankreich |
2375 4 |
726 5 |
Libanon: 296; Türkei: 402 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (davon 228 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 174 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015); Jordanien: 202 |
|
Deutschland |
1600 |
766 |
Türkei: 766 im Rahmen des 1:1-Mechanismus |
|
Griechenland |
354 |
0 |
|
|
Ungarn |
0 |
0 |
|
|
Island |
50 |
50 6 |
Libanon |
|
Irland |
520 |
500 |
Libanon |
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Italien |
1989 |
505 |
Libanon: 376; Türkei: 75 im Rahmen des 1:1-Mechanismus; Sudan: 48; Jordanien: 6 |
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Lettland |
50 |
6 |
Türkei: 6 im Rahmen des 1:1-Mechanismus |
|
Liechtenstein |
20 |
20 |
Türkei |
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Litauen |
70 |
25 |
Türkei: 25 im Rahmen des 1:1-Mechanismus |
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Luxemburg |
30 |
0 7 |
Türkei: 52 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015) |
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Malta |
14 |
0 |
|
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Niederlande |
1000 |
687 |
Libanon: 339; Türkei: 258 (davon 251 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Kenia: 70; Äthiopien: 8; Jordanien: 7; Israel: 2; Marokko: 1; Ägypten: 1; Saudi-Arabien: 1 |
|
Norwegen |
3500 |
2370 |
Libanon: 2299; Türkei: 54 im Rahmen des 1:1-Mechanismus; Jordanien: 17 |
|
Polen |
900 |
0 |
|
|
Portugal |
191 |
12 8 |
Türkei: 12 im Rahmen des 1:1-Mechanismus |
|
Rumänien |
80 |
0 |
|
|
Slowakei |
100 |
0 |
|
|
Slowenien |
20 |
0 |
|
|
Spanien |
1449 |
118 |
Libanon: 61; Türkei: 57 im Rahmen des 1:1-Mechanismus |
|
Schweden |
491 |
491 9 |
Türkei: 272 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (davon 269 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015); Sudan: 124; Kenia: 80; Libanon: 8; Irak: 8; Ägypten: 1; Jordanien: 1 |
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Schweiz |
519 |
519 |
Libanon: 431; Syrien: 88 |
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Vereinigtes Königreich |
2200 |
2200 10 |
Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder |
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INSGESAMT |
22 504 |
11 852
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Insgesamt wurden 2217 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 1852 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015. |
Diese Zahl schließt Fälle im Rahmen des österreichischen Humanitären Aufnahmeprogramms mit ein.
Diese Zahl ist Teil der finnischen nationalen Quote für 2016, die 750 neu anzusiedelnde Personen vorsieht.
In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 136 Syrer enthalten, die über das finnische nationale System aufgenommen wurden.
Diese Zahl kommt zum nationalen Jahreskontingent und zu früheren Zusagen Frankreichs hinzu.
In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 174 Syrer enthalten, die über das französische nationale System aufgenommen wurden.
Zwischen dem 8. Juni 2015 und dem 7. November 2016 hat Island insgesamt 56 Personen neu angesiedelt.
Zwar fanden noch keine Neuansiedlungen im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 statt, doch wurden 52 Syrer im Rahmen des nationalen Neuansiedlungsprogramms in Luxemburg neu angesiedelt.
Portugal hat im Jahr 2015 im Rahmen des nationalen Programms 39 Flüchtlinge aus Ägypten neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).
Schweden hat im Jahr 2015 1900 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).
Bis Juni 2016 wurden insgesamt 3439 Personen im Rahmen bestehender nationaler Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Vereinigten Königreich neu angesiedelt.