EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.11.2016
COM(2016) 701 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.11.2016
COM(2016) 701 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität
INHALTSVERZEICHNIS
1.Einleitung2
1.1.Verordnung zur Abfallstatistik2
1.2.Unterschiedliche nationale Ansätze und Qualität2
1.3.Qualitätskontrolle2
2.Fristgerechte Datenlieferung und Aktualität3
3.Vollständigkeit3
4.Genauigkeit der Daten4
4.1.Erfassungsbereich4
4.2.Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen5
4.3.Abfallklassifikation5
4.4. Abweichungen zwischen Abfallaufkommen und Abfallbehandlung5
5.Vergleichbarkeit6
5.1.Zeitliche Vergleichbarkeit6
5.2.Länderübergreifende Vergleichbarkeit6
6.Aufwand für die Unternehmen6
7.Entwicklung von Indikatoren7
8.Fazit und Ausblick7
1.Einleitung
1.1.Verordnung zur Abfallstatistik
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik 1 (im Folgenden „die Verordnung“) ist die Erstellung von Abfallstatistiken im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) 2 . Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle drei Jahre einen Bericht über deren Durchführung vor. Der erste Bericht wurde 2008 veröffentlicht 3 , der zweite 2011 4 und der dritte 2014 5 .
1.2.Unterschiedliche nationale Ansätze und Qualität
Die Verordnung legt zwar fest, welche Daten zu übermitteln sind und welche Qualität diese aufweisen müssen, überlässt es aber den Mitgliedstaaten, die spezifische Erhebungsmethode für Abfallstatistiken zu wählen. Somit können die Mitgliedstaaten ihre Datenerhebungssysteme beibehalten und den Aufwand zur Einhaltung der Verordnung minimieren.
Die Verordnung (Anhang I Abschnitt 7) verlangt von den Mitgliedstaaten, zusammen mit den Daten einen Qualitätsbericht zu übermitteln. In diesen Berichten nehmen die Mitgliedstaaten Bezug auf die Qualitätskriterien, die im Europäischen Statistischen System 6 allgemein verwendet werden und in der Verordnung (EG) Nr. 1445/2005 über die Qualität der Abfallstatistik 7 festgelegt sind.
1.3.Qualitätskontrolle
Seit der ersten Datenübermittlung 2006 hat die Kommission (Eurostat) ein effizientes Zweistufensystem zur Qualitätskontrolle eingerichtet.
Der erste Schritt ist eine Kurzvalidierung der Daten und Qualitätsberichte und wird innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Berichtsfrist ausgeführt. In dieser Phase geht es in erster Linie um die interne Kohärenz neuer Daten und Entwicklungen im Zeitverlauf. Die Analyse wird auf einer stark aggregierten Ebene durchgeführt und soll große Brüche in den Reihen aufdecken und prüfen, ob die Daten veröffentlichungsreif sind. Den Mitgliedstaaten wird ein Evaluierungsbericht zugesandt, mit dem, abhängig von den gemachten Beobachtungen, eine Erklärung und/oder Revision der Daten angefordert werden kann.
Zweiter Schritt ist die gründliche Validierung der Daten. Dabei werden die Daten auf einer tieferen Gliederungsebene analysiert (z. B. nach Wirtschaftszweigen oder Abfallkategorien) und Muster und Entwicklungen der verschiedenen Länder verglichen. Die Validierung umfasst:
Vergleiche des Abfallaufkommens innerhalb des Landes mit den Werten der Vorjahre für jeden Wirtschaftszweig;
Vergleiche der Daten für jeden Wirtschaftszweig zwischen den Ländern;
Vergleich von Abfallaufkommen und Abfallbehandlung innerhalb eines Landes für jede Abfallkategorie;
Abgleich mit Abfalldaten, die auf andere Berichtspflichten, z. B. die Überwachung der Einhaltung gemäß anderer abfallrechtlicher Vorschriften, zurückgehen.
Die Ergebnisse werden anhand der nationalen Qualitätsberichte, der Reaktionen auf die erste Evaluierungsphase und anderer verfügbarer Dokumente (z. B. der Berichtsdokumentation vergangener Jahre) überprüft und anschließend mit den Mitgliedstaaten erörtert.
Zusätzlich zu diesen beiden Schritten hat die Kommission (Eurostat) einen Validierungsschritt vorgeschlagen, der aus Standardvalidierungsregeln besteht und den die Länder vor der Lieferung der Daten ausführen sollen. 2014 wurden gemeinsame Standardvalidierungsregeln für Abfallstatistiken mit den Mitgliedstaaten vereinbart. Elf Mitgliedstaaten haben diese Regeln bereits vor der Übermittlung der Daten für das Bezugsjahr 8 2012 angewendet. Es handelt sich um einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Effizienz des Validierungsprozesses.
Die Kommission (Eurostat) verbessert ferner die auf der Eurostat-Website verfügbaren Leitfäden zur Methodik und fährt fort, das System der Datenqualitätskontrolle zu optimieren und zu präzisieren.
2.Fristgerechte Datenlieferung und Aktualität
Die Daten und Qualitätsberichte sind alle zwei Jahre innerhalb von 18 Monaten nach Ende des Bezugsjahrs 9 zu übermitteln.
Die Einhaltung der Berichtsfrist für das Bezugsjahr 2012 gleicht derjenigen für das Bezugsjahr 2010. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten bzw. EWR/EFTA-Staaten lieferten ihre Datensätze und Qualitätsberichte pünktlich oder innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist. Die Daten und Qualitätsberichte von 5 Mitgliedstaaten (Dänemark, Irland, Italien, Litauen und Rumänien) und einem EWR/EFTA-Staat (Island) gingen mit einer Verspätung von mehr als 3 Monaten nach Ablauf der Frist ein. Teile der Datensätze bzw. der Qualitätsberichte dreier Staaten (Finnland, Lettland und Vereinigtes Königreich) gingen mit einer Verspätung von mehr als 3 Monaten ein.
Die Kommission (Eurostat) ergreift Maßnahmen, um die Länder zu drängen, ihre Verfahren für die Statistikproduktion zu überarbeiten und Daten guter Qualität innerhalb der festgelegten Fristen zu liefern.
Veröffentlichung
Die Daten zu Abfallaufkommen und Abfallbehandlung wurden am 1. Oktober 2014 in der Verbreitungsdatenbank von Eurostat veröffentlicht.
3.Vollständigkeit
Die Übermittlung vollständiger nationaler Datensätze ist für die Erstellung von EU-Aggregaten von entscheidender Bedeutung. Fehlende Daten schränken den Informationswert der Abfallstatistik ein. Daten fehlen dort, wo Länder entweder über gar keine Datenquellen verfügen oder lediglich über Daten verfügen, die nicht für Schätzungen ausreichen.
Hinsichtlich der Datensätze zum Abfallaufkommen sind die Zahl der fehlenden Werte sowie die Zahl der Länder, die unvollständige Werte gemeldet haben, zwischen den Bezugsjahren 2010 und 2012 erheblich zurückgegangen. Während 2010 noch 8 Länder unvollständige Werte meldeten, waren es für das Bezugsjahr 2012 nur noch 3. Die Gesamtzahl fehlender Werte ist von 4,1 % im Bezugsjahr 2010 auf 1,5 % im Bezugsjahr 2012 gefallen. Die gleiche Tendenz lässt sich, in minder ausgeprägtem Umfang, auch im Hinblick auf die Abfallbehandlungsdaten feststellen. Der Anteil fehlender Werte fiel im Bezugsjahr 2012 auf 3,1 % gegenüber 3,5 % im Bezugsjahr 2010; die Anzahl der Länder, die unvollständige Werte meldeten, ist von 8 auf 6 zurückgegangen. Mehr als die Hälfte (55 %) der fehlenden Werte in den Abfallbehandlungsdatensätzen betreffen die Behandlungskategorie „Verfüllung“. Daten zur Verfüllung wurden erstmals nach einer Änderung der Verordnung 10 im Jahr 2010 erhoben.
4.Genauigkeit der Daten
4.1.Erfassungsbereich
Statistiken zum Abfallaufkommen sind für sämtliche Wirtschaftszweige und für private Haushalte zu erstellen und müssen Abfälle einschließen, die bei den Verfahren der Abfallverwertung und -beseitigung entstehen (Sekundärabfälle). Sie sollten auch Abfälle von kleinen Unternehmen (< 10 Beschäftigte) erfassen, obwohl Letztere von Erhebungen möglichst befreit werden sollten.
In den Statistiken über die Abfallbehandlung wird das gesamte Abfallaufkommen, das in einem Land verwertet oder beseitigt wird, unabhängig von seinem Ursprung erfasst. Das der Verordnung zugrunde liegende Konzept sieht die Erhebung von Daten über die endgültige Bestimmung der Abfälle vor. Verfahren zu deren Vorbehandlung bleiben ausgeklammert.
Erfassungsfehler und Unterschiede bei der Datenerfassung
Die beobachteten Erfassungsfehler gehen zumeist auf folgende Aspekte zurück:
unterschiedliche Anwendung der Abfalldefinition;
unterschiedliche methodische Ansätze und unterschiedliche Prioritäten der nationalen Abfallbewirtschaftung und Abfallstatistik sowie
sektorspezifische Erfassungsprobleme.
Die größten Unterschiede bei der Datenerfassung werden in vier Bereichen verzeichnet:
Die unterschiedliche Erfassung mineralischer Abfälle (Abfälle aus dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden) hat erhebliche Auswirkungen. Die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern ergeben sich aufgrund der Erfassung des Abraums, d. h. der unbearbeitet bleibenden natürlichen Materialien, die ohne Weiterverarbeitung entfernt werden, um an das Erz zu gelangen, sowie aufgrund der mineralischen Abfälle, die am Abbauort bewirtschaftet werden.
Die Unterscheidung zwischen Abfall und Nebenprodukten hat erhebliche Auswirkungen auf die Abfallmengen in den Wirtschaftszweigen 11 der NACE-Abschnitte A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und C (verarbeitendes Gewerbe). Sie betreffen insbesondere die Abfallkategorien Holzabfälle, tierische und pflanzliche Abfälle sowie Schlacken aus der Metallherstellung.
Die Varianz beim Abfallaufkommen im NACE-Abschnitt F (Baugewerbe/Bau) weist auf Unterschiede bei der Datenerfassung hin.
Wie bereits in Abschnitt 3 erwähnt, sind mehrere Länder noch nicht in der Lage, Daten zur Behandlungskategorie „Verfüllung“ zu melden.
Wie sich die Erfassungsfehler insgesamt auswirken, ist schwer einzuschätzen. Sie können sowohl zu Unterschätzungen als auch zu Überschätzungen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen am gravierendsten für mineralische Abfälle aus dem NACE-Abschnitt B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) sind.
4.2.Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen
In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Daten aufgeschlüsselt nach 19 Kategorien (18 abfallerzeugende Wirtschaftszweige und eine Kategorie „private Haushalte“) zu melden. Die Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen richtet sich nach der NACE. Die korrekte Zuordnung zu den Tätigkeiten ist die Voraussetzung für:
die Vergleichbarkeit der Mengen des Abfallaufkommens der einzelnen Wirtschaftszweige und
die Konsistenz von Abfall- und Unternehmensstatistik.
Die Zuordnung der Abfälle zu den abfallverursachenden Tätigkeiten hängt von der jeweiligen Datenerhebungsmethode und den statistischen Einheiten ab, für die die Abfallstatistiken erstellt werden. Die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten basiert auf der Verwendung von Unternehmensregistern für die Datenerhebung. Da es nach der Verordnung gestattet ist, sowohl örtliche als auch fachliche Einheiten als statistische Einheiten für die Datenerhebung zu verwenden, kann es bei der Zuordnung der Abfälle Unterschiede zwischen den Ländern geben, selbst wenn die Bestimmungen der Verordnung korrekt angewendet werden.
Die Gesamtauswirkung von Fehlzuordnungen wird als gering eingeschätzt. Unwahrscheinliche Fälle, z. B. mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung oder stabilisierte Haushaltsabfälle, würden bei der Validierung festgestellt und entsprechend erläutert oder korrigiert werden. Solche Fälle treten selten auf.
4.3.Abfallklassifikation
Die Verordnung sieht vor, dass die Aufschlüsselung für die Zwecke der Berichterstattung an die EU nach Abfallkategorien gemäß dem Europäischen Abfallkatalog 12 (EAK-Stat) erfolgt. Eine bestimmte, für die nationale Datenerhebung zu verwendende Klassifikation wird in der Verordnung jedoch nicht vorgeschrieben.
Die meisten Länder erheben ihre Daten nach dem EU-Abfallverzeichnis 13 , das 839 Abfallarten umfasst. Trotz einiger Probleme bei der Anwendung des Abfallverzeichnisses sichert seine weitverbreitete Nutzung ein hohes Maß an Vergleichbarkeit, zumindest auf der durch die Verordnung vorgesehenen Aggregationsebene. Die Gesamtauswirkung von Klassifikationsfehlern auf die Genauigkeit der Daten wird als gering eingeschätzt.
4.4.Unterschiede zwischen Abfallaufkommen und Abfallbehandlung
Der Unterschied zwischen in der EU 2012 erzeugtem und behandeltem Abfall beträgt rund 200 Mio. Tonnen. Das entspricht ungefähr 8 % des insgesamt erzeugten Abfalls. Dieser Unterschied ist über die letzten zwei Berichtsperioden stabil geblieben. 2006 und 2008 war er höher und betrug 400 Mio. Tonnen. Das Muster bleibt unverändert: Es wird mehr Abfall erzeugt als behandelt. Den größten Unterschied in der Abfallbehandlung (etwa 70 %) wies 2012 die Kategorie Schlämme und Flüssigabfälle aus; der geringste Unterschied (beinahe 0 %) wurde in der Kategorie Böden verzeichnet.
Der Unterschied zwischen Abfallaufkommen und Abfallbehandlung kann mit diversen Aspekten zusammenhängen:
Nicht alle Abfälle werden in dem Staat behandelt, in dem sie erzeugt werden. Da Import- und Exportdaten nicht unter der Verordnung erhoben werden, können import- bzw. exportbedingte Unterschiede nicht mit den Verordnungsdaten quantifiziert werden. Schätzungen anhand von Außenhandelsdaten zeigen, dass sich EU-weit rund ein Fünftel des Unterschieds durch diesen Aspekt erklären lässt. Bei einzelnen Mitgliedstaaten dürfte dieser Anteil höher sein. Zum Beispiel betragen die Abfalleinfuhren in Deutschland 4 % Abfallaufkommens des Landes, während die Abfallexporte des Vereinigten Königreichs mehr als 6 % des Abfallaufkommens des Landes ausmachen.
Daten zum Abfallaufkommen umfassen sowohl Primär- als auch Sekundärabfälle, während bei der Abfallbehandlung auf die Endbehandlung Bezug genommen wird und behandelter Abfall nur einmal berücksichtigt werden sollte.
Alle Abfallkategorien, ausgenommen Schlämme, werden in normalem Nassgewicht angegeben. In der Vorbehandlungsphase, z. B. während der Vorbehandlung zur Entsorgung (Behandlung von flüssigen Abfällen wie Sickerwasser oder Öl-Wasser-Emulsionen), wird der Wassergehalt ausgeschieden, sodass die Abfälle in erheblich leichterem Zustand der Endbehandlung zugeführt werden.
Einige Bereiche, z. B. Mitverbrennungsanlagen, die nur bestimmte Biomassenabfälle als Kraftstoff nutzen, sind vom Anwendungsbereich des Anhangs II der Verordnung ausgenommen.
Nicht alle Abfälle werden in dem Jahr behandelt, in dem sie anfallen. Manche Abfälle werden vorübergehend gelagert. Somit können im Jahr t behandelte Abfälle auch Abfälle umfassen, die im Jahr t-1 erzeugt wurden. Im Jahr t erzeugte Abfälle können im Jahr t+1 behandelt werden.
5.Vergleichbarkeit
5.1.Zeitliche Vergleichbarkeit
Die für das Bezugsjahr 2012 erhobenen Daten stellen die zweite Datenerhebung seit der Einführung der umfassenden Änderungen durch die geänderte Verordnung dar. Die genannten Änderungen wurden von den Ländern gut umgesetzt. Die Kommission (Eurostat) hat kontinuierlich an der Darstellung und Analyse von Zeitreihen gearbeitet, die derzeit 5 Bezugsjahre (2004, 2006, 2008, 2010 und 2012) umfassen.
Die Qualitätsberichte der Länder haben sich als nützliches Instrument zur Überwachung von methodischen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Daten erwiesen. Aus der Auswertung der nationalen Qualitätsberichte ergibt sich, dass seit 2004 fast alle Mitgliedstaaten ihre jeweilige Vorgehensweise bei der Erstellung der Abfallstatistik erheblich angepasst haben. Die meisten Länder sind dabei, ihre Datenerhebung weiterhin zu verbessern; dies gilt sowohl für die Qualität der Daten (z. B. durch Schließen von Datenlücken und Optimierung des Erfassungsgrads) als auch für die Effizienz ihrer Methoden.
Durch die Verbesserung der Datenerhebung in den letzten Jahren sind Brüche in den Zeitreihen entstanden. Die Länder überprüfen ihre Datensätze aus den vergangenen Jahren, um solche Brüche zu begrenzen. Die Nutzer wurden informiert. Die Kommission (Eurostat) kennzeichnet die Diskontinuitäten der Zeitreihen in den verbreiteten Datensätzen.
5.2.Länderübergreifende Vergleichbarkeit
Aufgrund der gemeinsamen Definitionen und Klassifikationen sind die Daten für die meisten Wirtschaftszweige und Abfallkategorien länderübergreifend recht gut vergleichbar. Gleichwohl bestehen im Hinblick auf die in Abschnitt 4.1. beschriebenen Unterschiede bei der Datenerfassung noch immer einige Probleme bei der länderübergreifenden Datenvergleichbarkeit.
6.Aufwand für die Unternehmen
Die Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten zeigen das Bemühen, den Aufwand für die Unternehmen möglichst gering zu halten. Dies spiegelt sich in der steigenden Zahl von Mitgliedstaaten wider, die Angaben zum Berichterstattungsaufwand erheben und in der Lage sind, den durchschnittlichen Zeitaufwand zu beziffern, den Auskunftsgebende benötigen, um die Fragebögen bzw. die Meldeformulare auszufüllen. Die Angaben werden bei den Auskunftgebenden mit Hilfe von Fragebögen erhoben oder im Rahmen spezifischer Studien ermittelt. Etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten zieht administrative Daten als wichtigste Quelle für Abfallstatistiken heran und vermeidet auf diese Weise die Belastung der Datenlieferanten mit zusätzlichen Fragebögen. In anderen Ländern werden administrative Daten als eine von vielen Datenquellen herangezogen. Kleine Unternehmen werden auf unterschiedliche Weise von der Erhebung ausgenommen 14 .
Die Zahl der Länder, die elektronische Meldesysteme eingeführt haben bzw. einzuführen planen, d. h. Systeme, die abfallrechtlich meldepflichtige Daten automatisch von den Abfallbehandlungsanlagen an die Statistikbehörden übermitteln, wächst. Elektronische Meldeinstrumente für einige oder alle Abfalldaten stehen inzwischen unter anderem in Belgien, Dänemark, Irland, Kroatien, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich zur Verfügung.
7.Entwicklung von Indikatoren
Die gelieferten Daten dienen zur Berechnung von Indikatoren. Auf der Eurostat-Website sind z. B. die Indikatoren der Union für nachhaltige Entwicklung für das „ Abfallaufkommen mit Ausnahme dominanter mineralischer Abfälle “ und die „ Erzeugung von gefährlichem Abfall nach Wirtschaftszweig “ abrufbar. Diese Indikatoren sind in Kilogramm pro Einwohner angegeben, um länderübergreifende Vergleiche zu ermöglichen.
Es wurde ein neuer Indikator für die Abfallentsorgung mit Ausnahme dominanter mineralischer Abfälle entwickelt. Der Indikator zeigt die endgültige Behandlung von auf nationaler Ebene erzeugten Abfällen. 15 Im Gegensatz zu den gemäß der Verordnung erhobenen Daten wird hier auch die Behandlung von exportierten Abfällen berücksichtigt, während importierter Abfall bei diesem Indikator unberücksichtigt bleibt.
Diese Indikatoren können wesentlich zur Überwachung der Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie der Kommission beitragen.
8.Fazit und Ausblick
Seit dem Beginn der Berichterstattung im Jahr 2006 sind bei der Erstellung der Abfallstatistiken erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die Vollständigkeit der Datenübermittlung durch die Mitgliedstaaten wurde kontinuierlich verbessert. Für die meisten Abfallkategorien und Wirtschaftszweige sind die Abfallstatistiken mittlerweile in hohem Maße länderübergreifend vergleichbar, und bei der Vollständigkeit der erfassten Daten werden beträchtliche Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Qualität der Daten bei den meisten Ländern angemessen. Weitere Verbesserungen sind jedoch erforderlich, damit die EU-Ziele im Bereich der Umwelt-, Industrie- und Rohstoffpolitik verwirklicht werden können. Die Kommission arbeitet weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, um diese Verbesserungen z. B. mit Hilfe von Seminaren oder durch den Austausch bewährter Verfahren zu fördern.
Mit der Übermittlung der Daten für 2012 stehen jetzt Daten über Abfallaufkommen und behandlung für fünf Bezugsjahre, das heißt für den Zeitraum von 2004 bis 2012, zur Verfügung. Durch die längeren Zeitreihen nimmt der Nutzen der Daten immer mehr zu, z. B. für die Entwicklung von Indikatoren oder als Quelle für klimabezogene Analysen.
Gleichwohl ist festzuhalten, dass sich methodische Optimierungen in einzelnen Ländern immer noch erheblich auf die Zeitreihen auswirken können, nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf das EU-28-Aggregat. Die Entwicklung im Zeitverlauf sollte daher weiterhin zurückhaltend und nach sorgfältiger Analyse der zugrunde liegenden Daten interpretiert werden.
Die geltende Fassung EAK-Stat Rev. 4 umfasst 51 Kategorien.