Brüssel, den 17.10.2016

COM(2016) 679 final

BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 1 ZUM ENTWURF DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 2017

Aktualisierung des geschätzten Bedarfs für die Ausgaben in Landwirtschaft und Fischerei
Förderung erfolgreicher Programme und Instrumente für nachhaltiges Wachstum
Migrationsagenda, Investitionsoffensive für Drittländer und Sicherheit
Technische Anpassungen in Bezug auf Agenturen und Verwaltungsausgaben
Anstieg der Einnahmen in Verbindung mit Geldbußen


Gestützt auf

–den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

–die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 1 , insbesondere auf Artikel 41,

–den am 18. Juli 2016 von der Kommission angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 2 ,

unterbreitet die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat aus den nachstehend dargelegten Gründen das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

1.    Einführung    

2.    Landwirtschaft und Fischerei    

2.1 Wichtigste vorgeschlagene Änderungen

2.2 Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

2.2.1    Überblick    

2.2.2    Ausführliche Bemerkungen    

2.3 Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei

3.    Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung erfolgreicher Programme und Instrumente    

3.1 Horizont 2020

3.2 Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)

3.3 Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr

3.4 Allgemeine und berufliche Bildung und Sport („Erasmus+“)

3.5 WiFi4EU

3.6 Nutzung des Gesamtspielraums für Verpflichtungen aus Rubrik 1a

4.    Partnerschaftsrahmen im Kontext der Migrationsagenda, europäische Investitionsoffensive und Sicherheit    

4.1 Ein schneller Einstieg für den neuen Prozess des Partnerschaftsrahmens mit vorrangigen Partnern

4.2 Mittelausstattung des Garantiefonds im Rahmen des neuen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD)

4.3 Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für Rubrik 4

4.4 Aufstockung des Stellenplans von Europol

5.    Sonstige Anpassungen    

5.1. Anpassungen der Stellenpläne von Frontex und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen

5.2. Anpassungen der Stellenpläne von EU-OSHA und Eurofound

5.3.Übertragung von drei EUSR mit Doppelfunktion von Rubrik 4 (Einzelplan III – Kommission) auf Rubrik 5 (Einzelplan X – EAD)

5.4.Vergütung und Versorgungsbezüge

5.5.Anpassung der Stellenpläne des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen

6.    Anstieg der Einnahmen in Verbindung mit Geldbußen    

7.    Übersicht nach MFRRubriken    

1.Einführung

Mit diesem Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 (BS Nr. 1/2017) werden für den Haushaltsplanentwurf (HE) 2017 vier Schwerpunktbereiche für Korrekturen vorgeschlagen. Davon sind drei politischer Natur und betreffen Landwirtschaft und Fischerei, die Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung sowie den neuen Partnerschaftsrahmen im Kontext der Migrationsagenda, die Investitionsoffensive für Drittländer und die Sicherheit. Der vierte Bereich an vorgeschlagenen Korrekturen bezieht sich auf einige administrative und technische Anpassungen. BS Nr. 1/2017 betrifft im Einzelnen Folgendes:

Die Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben den sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2017 auch den Auswirkungen der seit der Vorlage des HE 2017 im Juni 2016 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen. Nach der Einbindung des zusätzlichen Unterstützungspakets für die Tierhaltungssektoren, das im Juli angekündigt wurde, und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einnahmen, die dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zugewiesen wurden, bleibt das Niveau an Mitteln für Verpflichtungen unverändert, wobei die Mittel für Zahlungen leicht gekürzt werden (-1 Mio. EUR).

Die bei der Halbzeitüberprüfung angekündigte stufenweise Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 3 für nachhaltiges Wachstum mit 200 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen zu Rubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung. Die Kommission schlägt die Finanzierung der Verpflichtungen über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen (GSV) und den Spielraum an nicht zugewiesenen Mittel vor. Die Aufteilung auf die Schwerpunktbereiche erfolgt folgendermaßen:

Horizont 2020: +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen;

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME): +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen;

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr: +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen;

Erasmus+: +50 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen;

WiFi4EU, eine Initiative, mit der die Europäischen Gemeinschaften dabei unterstützt werden sollen, allen Bürgern kostenlose Zugangspunkte für lokale WiFi-Netze anzubieten: +20 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen, die aus dem Programmbereich „Informations- und Kommunikationstechnologie“ der CEF neu zugewiesen wurden.

Aufstockung der Haushaltsmittel in der Rubrik 4 Europa in der Welt um 1 Mrd. EUR, um die Hauptursachen der Migration zu bekämpfen und die rasche Umsetzung der Vereinbarungen mit Drittländern im Kontext des neuen Prozesses des Partnerschaftsrahmens zu fördern und einen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) mit einem neuen EFSD-Garantiefonds einzurichten 4 . Die Kommission schlägt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 1 Mrd. EUR und der Mittel für Zahlungen um 210 Mio. EUR vor. Aufgrund des äußerst geringen Spielraums in Rubrik 4, der durch die Übertragung der EU-Sonderbeauftragten von Rubrik 4 auf Rubrik 5 Verwaltung entstanden ist, wird der Großteil dieser Aufstockung an Mitteln für Verpflichtungen über eine entsprechende Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben finanziert, die im Jahr 2017 gegen den Spielraum verbleibender Mittel der Rubrik 2 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen und in den Jahren 2018-2019 gegen den Spielraum verbleibender Mittel der Rubrik 5 aufgerechnet wird.

Die Aufstockung der Planstellen von Europol, um die operative Unterstützung zu stärken, insbesondere damit ein Schichtendienst rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche sowie vor Ort verfügbare Einsatzkräfte bereitgestellt werden können, wie in der Mitteilung der Kommission Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt 5 angekündigt.

Die Aufstockung der für Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache) und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen angesichts der ausführlicheren Prüfung der benötigten Stellenprofile beantragten zusätzlichen Planstellen.

Geringfügige Anpassungen der Stellenpläne für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound).

Die Übertragung von Ausgaben in Bezug auf die drei EU-Sonderbeauftragten (EUSR) mit Doppelfunktion von Rubrik 4 auf Rubrik 5.

Die Aktualisierung des voraussichtlichen Bedarfs an zusätzlichen Mitteln für das Jahr 2017 in Bezug auf die Dienst- und Versorgungsbezüge sämtlicher Organe. Diese können je nach Bedarf beim Abschluss des offiziellen statistischen Berichts, der Ende Oktober zur Verfügung stehen wird, angepasst werden.

Die Angleichung der Stellenpläne für das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, um dem zwischen ihnen erzielten Abkommen Rechnung zu tragen.

Die Kommission betont zudem, dass sie beabsichtigt, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von bis zu 500 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt schlägt die Kommission jedoch im Rahmen dieses Berichtigungsschreibens keine Budgetzuweisung vor, weil sie beabsichtigt, diesen Betrag über den GSV zu finanzieren, der nach der technischen Anpassung im Jahr 2017 zur Verfügung stehen wird. Folglich schlägt die Kommission vor, diese Budgetzuweisung einem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans hinzuzufügen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat unmittelbar nach der technischen Anpassung Anfang 2017 übermittelt wird.

Das BS Nr. 1/2017 sieht auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans 2017 netto eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 1257,2 Mio. EUR und eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen um 523,1 Mio. EUR vor.

Auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans werden einige von der Kommission jüngst beschlossene Geldbußen beglichen und bis Ende 2016 werden sämtliche Rechtsmittel für einen voraussichtlichen Betrag von 1 Mrd. EUR ausgeschöpft. Die Kommission schlägt vor, die entsprechenden Haushaltsposten auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans um diesen Betrag aufzustocken. Dadurch wird der aus den Staatshaushalten beantragte Anteil des BNE um den gleichen Betrag gekürzt.

2.Landwirtschaft und Fischerei

2.1    Wichtigste vorgeschlagene Änderungen

Die Kommission schlägt vor, die voraussichtlichen Ausgaben für die Landwirtschaft im Vergleich zum HE 2017 um +527 Mio. EUR anzupassen. Mit dieser Anpassung des Bedarfs werden die finanziellen Folgen des zusätzlichen Unterstützungspakets für die Tierhaltungssektoren berücksichtigt, das im Juli angekündigt wurde, und den neuesten Information Rechnung getragen, die in Bezug auf sonstige Ausgaben verfügbar sind. Hinsichtlich der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei hat sich die Situation in Bezug auf die für die operative Haushaltslinie und die „Reserve“ vorgeschlagenen Mittel ebenfalls verändert.

Zusätzlich zu den vorübergehenden Stützungsmaßnahmen gemäß dem Haushaltsplan 2015 (276,6 Mio. EUR) und dem Haushaltsplan 2016 (711,5 Mio. EUR) werden die folgenden zusätzlichen Stützungsmaßnahmen im HE 2017 (einschließlich BS Nr. 1/2017) veranschlagt:

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Haushaltslinie

Maßnahme

Betrag

05 02 08 03
05 02 08 99

Verlängerung der befristeten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse

100,0

05 02 10 01

Ausweitung der Fördermaßnahmen für Milcherzeugnisse und Schweinefleisch in Drittländern

21,5(1)(2)

05 02 12 02

Private Lagerhaltung und öffentliche Intervention für Magermilchpulver

19,0

05 02 12 04

Private Lagerhaltung von Butter

9,0

05 02 12 99

Private Lagerhaltung von Käse (Restbestände)

4,6

05 02 12 99

Gezielte Beihilfe für die vorübergehende Verringerung der Milcherzeugung

150,0

05 02 12 99

Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren

350,0

Im HE 2017 (einschließlich BS Nr. 1/2017) neu enthaltene Unterstützungsmaßnahmen (insgesamt)

654,1

(1) Insgesamt wurden im Jahr 2014 30 Mio. EUR angekündigt, davon 3 Mio. EUR für das Jahr 2015, 13,5 Mio. EUR für das Jahr 2016 und 13,5 Mio. EUR für das Jahr 2017.

(2) Im Jahr 2015 wurden zusätzlich 30 Mio. EUR angekündigt, davon 8 Mio. EUR für das Jahr 2017 und die verbleibenden 22 Mio. EUR für das Jahr 2018 und die Folgejahre.

Die Mittel für Agrarausgaben, die aus dem EGFL finanziert werden, sollen gemäß Vorschlag im BS Nr. 1/2017 mit 42 937,6 Mio. EUR veranschlagt werden und liegen damit unter dem 2017 für EGFL-Ausgaben verfügbaren Nettobetrag („Nettoteilobergrenze“) von 44 145,7 Mio. EUR 6 . Trotz eines Nettoanstiegs des EGFL-Bedarfs um 527,0 Mio. EUR können die EGFL-Mittel gegenüber dem HE 2017 unverändert bleiben, da dieser Anstieg durch zusätzliche zweckgebundene Einnahmen für den EGFL (+527,0 Mio. EUR) vollständig ausgeglichen wird.

In der folgenden tabellarischen Übersicht sind die Auswirkungen des BS Nr. 1/2017 auf die Rubrik 2 insgesamt zusammengefasst:

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Haushaltsentwurf 2017

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2017

Haushaltsentwurf 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

—

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

42 937,6

42 889,0

0,0

-1,0

42 937,6

42 888,0

—

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

14 365,5

11 208,5

0,0

0,0

14 365,5

11 208,5

—

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Regionale Fischereiorganisationen (RFO) und partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei, davon:

1 050,1

710,8

0,0

0,0

1 050,1

710,8

—

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei — Operative Haushaltslinie (11 03 01)

117,7

112,7

+0,7

+0,7

118,4

113,4

—

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei — Reserve (40 02 41)

15,5

15,5

-0,7

-0,7

14,8

14,8

—

Umwelt- und Klimapolitik (Life)

493,7

363,7

0,0

0,0

493,7

363,7

—

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

p.m.

p.m.

0,0

0,0

p.m.

p.m.

—

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

p.m.

9,6

0,0

0,0

p.m.

9,6

—

Dezentrale Agenturen

54,8

54,8

0,0

0,0

54,8

54,8

—

Sonstige Ausgaben in Rubrik 2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Insgesamt

58 901,7

55 236,2

-0,0

-1,0

58 901,7

55 235,2

Obergrenze

60 191,0

60 191,0

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-650,0

-200,0

-850,0

Spielraum

639,3

-200,0

439,3

davon EGFL

42 937,6

42 889,0

0,0

-1,0

42 937,6

42 888,0

EGFL-Teilobergrenze (nach der technischen Anpassung des MFR 2014-2020) (1)

44 146,0

44 146,0

Für die Berechnung des Spielraums ausgenommene Rundungsdifferenz

0,3

0,3

Für EGFL-Ausgaben verfügbare Nettobeträge (2)

44 145,7

44 145,7

(1) Die entsprechenden Beträge wurden aufgerundet (auf Mio. EUR).

(2) Die für EGFL-Ausgaben verfügbaren Nettobeträge sind im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 367/2014 der Kommission, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 257/2016 der Kommission vom 24. Februar 2016, festgelegt.

Somit werden für die Rubrik 2 für 2017 Mittel in Höhe von insgesamt 58 901,7 Mio. EUR veranschlagt und beantragt. Daher verbleibt für die Mittel für Verpflichtungen unter der entsprechenden MFR-Obergrenze ein Spielraum von 439,3 Mio. EUR, nachdem der Betrag von 650 Mio. EUR wie im HE 2017 vorgesehen im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben zur Aufrechnung eines Teilbedarfs von Rubrik 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft berücksichtigt wurde, sowie ein weiterer Betrag von 200 Mio. EUR, um wie in diesem Berichtigungsschreiben vorgesehen einen Teilbedarf von Rubrik 4 Europa in der Welt aufzurechnen. Die Mittel für Zahlungen fallen im BS Nr. 1/2017 im Vergleich zum HE 2017 etwas geringer aus (-1,0 Mio. EUR).

2.2    Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

2.2.1    Überblick

Mit dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 sollen die Voranschläge für die Agrarausgaben basierend auf den neuesten Wirtschaftsdaten und den jüngsten Änderungen des Rechtsrahmens aktualisiert werden. Ende September 2016 liegen der Kommission erste Angaben zum Produktionsniveau für 2016 sowie zu den Aussichten für die Agrarmärkte vor, die die Grundlage für die aktualisierte Veranschlagung des Mittelbedarfs für 2017 darstellen. In diesem BS Nr. 1/2017 werden neben den Marktfaktoren auch die Auswirkungen der Gesetzgebungsbeschlüsse im Agrarbereich seit der Aufstellung des HE 2017 Ende Juni 2016 berücksichtigt. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Reihe an delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten der Kommission über zusätzliche befristete Stützungsmaßnahmen für die Tierhaltungssektoren, von denen die Milchwirtschaft der wichtigste Begünstigte ist.

Insgesamt wird der EGFL-Bedarf 2017 (unter Berücksichtigung der EGFL-Bestimmungen zur Haushaltsdisziplin) nun mit 45 344,6 Mio. EUR veranschlagt; im HE 2017 waren es noch 44 817,6 Mio. EUR (+527,0 Mio. EUR). In erster Linie ist dieser Anstieg auf die im Kapitel 05 02 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Agrarmarkt-Interventionen erfassten zusätzlichen befristeten Stützungsmaßnahmen für die Tierhaltungssektoren zurückzuführen, für die ein Gesamtbetrag von etwa 500 Mio. EUR benötigt wird. Zudem bestehen einige geringfügige Unterschiede bei den allgemeinen Marktmaßnahmen und den Ausgaben gemäß Kapitel 05 07 Audit der aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierten Agrarausgaben und Kapitel 05 08 Koordinierung des Politikbereichs, die ebenfalls im BS Nr. 1/2017 berücksichtigt wurden. Der Bedarf für Kapitel 05 03 Direktzahlungen als Beitrag zum Einkommen der Landwirte, zur Begrenzung von Einkommensschwankungen und zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen bleibt im Vergleich zum HE 2017 nahezu unverändert.

Die im Jahr 2017 voraussichtlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen steigen von 1880 Mio. EUR im HE 2017 auf 2407 Mio. EUR (+527 Mio. EUR), wodurch der zusätzliche Bedarf vollständig gedeckt wird. Die aktualisierte Veranschlagung der Beträge, die sich aus der Rechnungsabschlussentscheidung und den Unregelmäßigkeiten ergibt, ist vernachlässigbar und hat keine Korrektur des im HE 2017 veranschlagten Gesamtbetrags (1430 Mio. EUR) zur Folge. Des Weiteren wird im BS Nr. 1/2017 eine erwartete Übertragung von zweckgebundenen Einnahmen vom Haushaltsjahr 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 (977 Mio. EUR) berücksichtigt, von der bereits im HE 2017 ein Betrag von 450 Mio. EUR enthalten war, was dem erwarteten EGFL-Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2016 entspricht. In diesem Jahr ist der endgültige Umfang dieses Überschusses jedoch viel schwieriger zu prognostizieren, weil ein Großteil der Ausgaben für September und Oktober 2016 noch von den Mitgliedstaaten gemeldet werden muss, was den Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Direktzahlungsregelungen im ersten Jahr ihrer Anwendung zuzuschreiben ist. Der veranschlagte Überschuss umfasst keine ungenutzten Mittel aus der Reserve für Krisen im Agrarsektor 2016 (441,6 Mio. EUR), die nicht in Anspruch genommen wird, weil diese ungenutzten Mittel zur Erstattung für die von der Haushaltsdisziplin betroffenen Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe auf das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden.



Infolge dieser Aktualisierungen sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 42 937,6 Mio. EUR erforderlich, einschließlich 450,5 Mio. EUR für die Reserve für Krisen im Agrarsektor, um den EGFL-Bedarf für das Jahr 2017 zu decken. Wie schon beim HE 2017 bleibt dieser Gesamtbetrag unter der Nettoteilobergrenze für den EGFL, die bei 44 145,7 Mio. EUR liegt. Somit wird das Verfahren der Haushaltsdisziplin nur angewendet, um die Reserve für Krisen im Agrarsektor für das Haushaltsjahr 2017 zu bilden. 7

2.2.2    Ausführliche Bemerkungen

05 02 — Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Agrarmarkt-Interventionen (Mittel +514,4 Mio. EUR)

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Interventionen auf den Agrarmärkten

Haushaltsentwurf 2017

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2017

Haushaltsentwurf 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

Bedarf

2 692,4

+514,4

3 206,8

geschätzte zweckgebundene Einnahmen, die 2017 verfügbar sind

400,0

+0,0

400,0

Beantragte Mittel

2 292,4

+514,4

2 806,8

Insgesamt liegt der Mittelbedarf für Interventionsmaßnahmen auf den Agrarmärkten um 514,4 Mio. EUR höher als im HE 2017 veranschlagt. Da die für das Kapitel 05 02 verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen gegenüber dem HE 2017 unverändert bleiben dürften (geschätzte 400 Mio. EUR), wird im BS Nr. 1/2017 eine Mittelaufstockung um den gleichen Betrag beantragt.

Abgesehen von einer Umschichtung von Mitteln zwischen zwei Haushaltsposten (54 Mio. EUR von 05 02 08 03 auf 05 02 08 99) besteht für Obst und Gemüse eine kleine Aufstockung bei Haushaltsposten 05 02 08 03 Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen (+18 Mio. EUR).

Für den Weinsektor wird bei Haushaltsposten 05 02 09 08 zur Finanzierung der nationalen Stützungsmaßnahmen eine Kürzung der Mittel um 6 Mio. EUR vorgeschlagen, um den jüngsten Haushaltsvollzugszahlen Rechnung zu tragen.

Die umfangreichste Anpassung für Marktmaßnahmen, die im Rahmen von BS Nr. 1/2017 vorgeschlagen wird, betrifft mit einer Aufstockung von 501,4 Mio. EUR die Milch und Milcherzeugnisse (Haushaltsartikel 05 02 12). Der größte Betrag (+500 Mio. EUR) ist für weitere Sonderstützungsmaßnahmen in Form von gezielten Beihilfen für die vorübergehende Verringerung der Milcherzeugung 8 (150 Mio. EUR) und für eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren 9 (350 Mio. EUR) vorgesehen, wobei für die Mitgliedstaaten eine erhebliche Flexibilität bei der gezielten Unterstützung der Landwirte besteht, die besonders betroffen sind.

05 03 — Direktzahlungen als Beitrag zum Einkommen der Landwirte, zur Begrenzung von Einkommensschwankungen und zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen (Mittel -527,9 Mio. EUR)

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Direktzahlungen

Haushaltsentwurf 2017

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2017

Haushaltsentwurf 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

Nach Haushaltsdisziplin (einschließlich Mittel für die „Reserve für Krisen im Agrarsektor“)

Bedarf

41 994,6

-0,9

41 993,7

- geschätzte zweckgebundene Einnahmen, die 2017 verfügbar sind

1 480,0

+527,0

2 007,0

Beantragte Mittel

40 514,6

-527,9

39 986,7

Im Vergleich zum HE 2017 werden die für das Kapitel 05 03 beantragten Mittel um 527,9 Mio. EUR nach unten korrigiert. Diese Korrektur ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass unter dem Haushaltsposten 05 03 01 10 Basisprämienregelung bei gegenüber dem HE 2017 gleichbleibendem Bedarf nun ein höherer Betrag zur Verfügung steht (+527,0 Mio. EUR). Auf Grundlage der jüngsten Haushaltsvollzugsdaten wird insgesamt nur eine geringfügige Korrektur des Bedarfs (-0,9 Mio. EUR) für Direktzahlungen vorgeschlagen. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2017 waren die Informationen über die Umsetzung der Kleinerzeugerregelung jedoch nicht verfügbar, und die entsprechenden Beträge wurden unter anderen Haushaltsposten erfasst. Nachdem diese Informationen nun von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden, wird eine Übertragung der erforderlichen Mittel auf Haushaltsposten 05 03 02 61 vorgeschlagen. Die Aufstockung dieses Haushaltspostens um 1347,0 Mio. EUR wird vollständig durch die Kürzung mehrerer anderer Direktzahlungsregelungen ausgeglichen, insbesondere für die Haushaltsposten 05 03 01 02, 05 03 01 10 und 05 03 01 11, sodass das Ergebnis dieser Umschichtung in Bezug auf alle betroffenen Direktzahlungsregelungen neutral bleibt.

Sonstige aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierten Agrarausgaben (Mittel +13,5 Mio. EUR)

Die Mittel für Haushaltsposten 05 07 01 07 Ausgaben für Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Konformitätsabschluss müssen um 25,0 Mio. EUR aufgestockt werden, um einer bevorstehenden Entscheidung der Kommission Rechnung zu tragen, mit der der Betrag der Finanzkorrekturen berichtigt wird, die in den vorangegangenen Jahren vorgenommen wurden. Die Mittel für den Haushaltsartikel 05 07 02 Regelung von Streitfällen können um 21 Mio. EUR gekürzt werden, weil einige der im Jahr 2017 erwarteten Zahlungen in Bezug auf den sogenannten Fall „Jülich“ über die Produktionsabgaben im Zuckersektor 10 , der am Gerichtshof verhandelt wird, bereits im Jahr 2016 erfolgen werden. Die aktualisierten Haushaltsvoranschläge sind schließlich der Grund für die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen (+9,5 Mio. EUR) und der Mittel für Zahlungen (+8,5 Mio. EUR) für die Haushaltsartikel 05 08 01 Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen, 05 08 03 Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen und 05 08 09 EGFL — Operative technische Unterstützung. 11

2.3    Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei

Wie in Teil II Buchstabe C der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) 12 vorgesehen, hat die Kommission die jüngsten verfügbaren Informationen zu den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei geprüft. Da das Abkommen mit den Cookinseln und das damit verbundene Protokoll noch im Jahr 2016 in Kraft treten soll, schlägt die Kommission die Umschichtung von Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen in Höhe von 0,735 Mio. EUR vom Reserveartikel 40 02 41 auf den Haushaltsartikel 11 03 01 Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern durch nachhaltige Fischereiabkommen vor. Die vorgeschlagene Anpassung ist haushaltsneutral.

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen

Haushaltsentwurf 2017

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2017

Haushaltsentwurf 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Operative Haushaltslinie (11 03 01)

117,7

112,7

+0.735

+0.735

118,4

113,4

Reserven (40 02 41)

15,5

15,5

-0,735

-0,735

14,8

14,8

Insgesamt

133,2

128,2

0,0

0,0

133,2

128,2

3.Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung erfolgreicher Programme und Instrumente

Am 14. September 2016 legte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat ihre Vorschläge für eine Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020: Ergebnisorientierter EU-Haushalt 13 vor. Die Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision wird durch einige sektorbezogene Vorschläge begleitet, einschließlich eines neuen Telekommunikationspakets, mit dem die europäische Vision für die Internetanbindung der Bürger und Unternehmen festgelegt wird, dem sogenannten WiFi4EU-Vorschlag. 14

Eine der Schlussfolgerungen aus der Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision ist, dass beim Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum eine erhebliche Neustrukturierung der Ausgaben zugunsten von Tätigkeiten erfolgte, die der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Wachstum zuträglich sind. Für einige über Rubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung finanzierte Programme bestand eine große Nachfrage, die zu einer wirksamen Aufnahme und einer schnellen Projektauswahl führte. Daher wird vorgeschlagen, die ursprünglichen Budgetzuweisungen im Verlauf des verbleibenden Zeitraums des Mehrjährigen Finanzrahmens zu ergänzen. Die Kommission schlägt vor, ab 2017 zusammen mit dem neuen Legislativvorschlag WiFi4EU schrittweise zusätzliche Finanzmittel für Horizont 2020, COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU), die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Verkehr) und Erasmus+ bereitzustellen.

Die vorgeschlagene indikative Finanzplanung je Haushaltslinie ist zu Informationszwecken in der unten stehenden Tabelle aufgeführt. Die für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vorgesehenen Aufstockungen würden dem Ergebnis des jährlichen Haushaltsverfahrens unterliegen. Diese Aufstockungen liegen im Rahmen der Flexibilitätsspanne von 10 %, die gemäß Punkt 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen ist.

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Haushaltslinie

Bezeichnung

2017

2018

2019

2020

Insgesamt

COSME

02 02 02    

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital

50

80

50

20

200

COSME insgesamt

50

80

50

20

200

CEF – Verkehr

06 02 01 01

Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte

30

50

20

100

06 02 01 02

Gewährleistung nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme

30

50

20

100

06 02 01 03

Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und Steigerung der Interoperabilität

50

80

50

20

300

CEF – Verkehr insgesamt

50

140

150

60

400

Horizont 2020

08 02 01 01

Intensivierung der Pionierforschung im Europäischen Forschungsrat

16,7

50

16,7

16,7

100

08 02 02 03

Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

50

50

100

08 02 04

Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

16,7

50

21,7

21,7

110

09 04 02 01

Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

16,7

50

11,7

11,7

90

Horizont 2020 insgesamt

50

150

100

100

400

Erasmus+

15 02 01 01

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt

23,5

16,5

15

15

70

15 02 01 02

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa

26,5

33,5

35

35

130

Erasmus+ insgesamt

50

50

50

50

200

Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision wird auch die Fortsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unter Rubrik 1b vorgeschlagen, der im Zeitraum 2017-2020 1 Mrd. EUR zugewiesen werden sollen. Die Kommission schlägt vor, 500 Mio. EUR im Jahr 2017 zuzuweisen und 500 Mio. EUR im Jahr 2018, die aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen (GSV) finanziert werden. Nach der Finanzierung des EFSI beläuft sich der verfügbare GSV des Jahres 2017 lediglich auf 174,1 Mio. EUR. Aufgrund des Spielraums für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2016 wird sich der GSV jedoch wahrscheinlich nach der technischen Anpassung Anfang 2017 erhöhen. Die Kommission schlägt vor, dem Budget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2017 über einen Berichtigungshaushaltsplan, der unmittelbar nach der technischen Anpassung vorgeschlagen wird, 500 Mio. EUR hinzuzufügen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die einzigen Korrekturen, die in diesem Berichtigungsschreiben in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen werden, die Korrekturen hinsichtlich Rubrik 1a.

3.1    Horizont 2020

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms Horizont 2020 waren größtenteils überzeichnet. Um die Unterstützung des Programms für Wachstum und Beschäftigung weiterhin zu stärken, werden für das Jahr 2017 zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 50 Mio. EUR vorgeschlagen, die für eine maximale Wirkung wie folgt auf eine begrenzte Anzahl an prioritären Maßnahmen ausgerichtet sind:

–    Europäischer Forschungsrat: der Europäische Forschungsrat fördert die Pionierforschung in neuen und vielversprechenden Bereichen, was von entscheidender Bedeutung ist, um die Wissenschaftsbasis Europas zu festigen. Derzeit kann eine große Anzahl hervorragender Projekte nicht gefördert werden. Die Beiträge der EU können nur 10 % des für förderfähige Projekte vorgeschlagenen Budgets abdecken, und es besteht sogar das Risiko, dass der Wert unter diese kritische Gesamterfolgsquote von 10 % fällt. Sollte dies geschehen, könnten sich einige der besten Wissenschaftler unter Umständen entscheiden, keinen Antrag einzureichen. Bisher hat der Europäische Forschungsrat deutlich weniger als 1 % von Europas Wissenschaftlern finanziell gefördert. Zusätzliche Mittel würden den Auswahlausschüssen des Europäischen Forschungsrates die Möglichkeit bieten, höhere Risiken bei der Berücksichtigung der ehrgeizigsten Projekte einzugehen.

–    Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung: Das Programm zur Ausweitung genießt ein hohes Ansehen, weil damit über die Einrichtung und Vernetzung von Institutionen sowie über das Lernen aus der Erfahrung fortschrittlicher Partner die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Ländern mit niedriger Forschungs- und Entwicklungsleistung gefördert werden. Dabei handelt es sich nicht um typische Maßnahmen für Forschung und Entwicklung aus dem Programm Horizont 2020. Insbesondere Teaming-Maßnahmen, mit denen Exzellenzzentren in Ländern geschaffen werden sollen, denen das Programm zur Ausweitung gilt, haben eine große Hebelwirkung, weil sie die Inanspruchnahme eines hohen Maßes an nationalen Mitteln erfordern, um den Beitrag der EU zu ergänzen. Somit werden die Synergien mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf ein Höchstmaß gebracht. Die zusätzlichen Mittel für die Ausweitung als Teil von Horizont 2020 werden eine maximale Wirkung ermöglichen, die sich aus Schlüsselmaßnahmen wie dem Teaming ergibt. Die durchschnittliche Erfolgsquote liegt zudem unter dem Durchschnitt von Horizont 2020 und nur eines von fünf hochwertigen Projekten könnte finanziert werden.

–    Über das Programm mit dem Titel „Leadership in Enabling and Industrial Technologies“ (LEIT – IKT) werden Investitionen in die Hochleistungsrechentechnik gefördert, die im Rahmen der Halbzeitrevision als wichtige Priorität im digitalen Bereich ermittelt wurden. Um vollständig von den Möglichkeiten des digitalen Binnenmarkts profitieren zu können, wird mit der Finanzierung ein Beitrag zur Einrichtung eines europäischen Ökosystems der Hochleistungsrechentechnik geleistet, indem ein vollständiger Prototyp eines Demonstrationssystems im Exabereich sowie die erforderliche Anwendungsschicht entwickelt werden.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

08 02 01 01

Intensivierung der Pionierforschung im Europäischen Forschungsrat

16 665 000

660 000

08 02 04

Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

16 665 000

5 400 000

09 04 02 01

Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

16 670 000

830 000

Insgesamt    

50 000 000

6 890 000

3.2    Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)

Die Unterstützung der europäischen KMU ist der Schlüssel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und für das Wachstum. Die Finanzierungsinstrumente von COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU) dienen der Unterstützung der KMU, die Schwierigkeiten haben, finanzielle Mittel von Finanzintermediären zu erhalten, weil für diese augenscheinlich ein höheres Risiko oder ein Mangel an Sicherheiten besteht. Um die finanzielle Lage der KMU zu verbessern, schlägt die Kommission eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 50 Mio. EUR vor, damit die Bürgschaftsfazilität für Darlehen und die Kapitalfazilität für Wachstum im Rahmen dieses Programms gestärkt werden können. Wie die umfassende Nachfrage der KMU zeigt, wurden die Instrumente erfolgreich umgesetzt. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit für die Umsetzung dieser Projekte werden zu diesem Zeitpunkt keine zusätzlichen Mittel für Zahlungen beantragt.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

02 02 02

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital

50 000 000

0

Insgesamt    

50 000 000

0

3.3    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus den Jahren 2014 und 2015, die im Programmbereich Verkehr der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Verkehr) eingeleitet wurden, verliefen äußerst erfolgreich. Aufgrund der hohen Nachfrage und der wirksamen Aufnahme hat die Kommission im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision vorgeschlagen, die ursprüngliche Budgetzuweisung der CEF – Verkehr im Zeitraum 2017-2020 um 400 Mio. EUR aufzustocken. Von diesem Betrag sollen 50 Mio. EUR im Jahr 2017 zugewiesen werden, um die Unterstützung der EU für die Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger zu verbessern und die Operabilität der Transportdienstleistungen zu fördern. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit für die Umsetzung dieser Projekte werden zu diesem Zeitpunkt keine zusätzlichen Mittel für Zahlungen beantragt.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

06 02 01 03

Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und Steigerung der Interoperabilität

50 000 000

0

Insgesamt    

50 000 000

0

3.4    Allgemeine und berufliche Bildung und Sport („Erasmus+“)

Aufbauend auf der hohen Nachfrage für Tätigkeiten von Erasmus+ in den vorangegangenen Jahren sowie der umfassenden Nutzung des gegenwärtigen Finanzrahmens und dem jüngst angekündigten Europäischen Solidaritätskorps hat die Kommission vorgeschlagen, das Budget für dieses Programm im Zeitraum 2017-2020 um 200 Mio. EUR aufzustocken. Von diesem Betrag sind 50 Mio. EUR bereits im Jahr 2017 für Maßnahmen zur Steigerung der möglichen Mobilität in Bildung und Weiterbildung (einschließlich Lehrlingsausbildung), für Maßnahmen, die in beträchtlichem Maße überzeichnet sind, wie etwa Initiativen in Bezug auf die soziale Eingliederung und die Bekämpfung von Extremismus, sowie für jüngst angekündigte Tätigkeiten vorgesehen.

Was die Mittel für Zahlungen betrifft wird die Kommission den gesamten Bedarf, der sich aus diesen zusätzlichen Verpflichtungen ergibt, über die Beträge decken, die bereits im HE 2017 enthalten sind.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

15 02 01 01

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt

23 500 000

0

15 02 01 02

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa

26 500 000

0

Insgesamt    

50 000 000

0

3.5    WiFi4EU

Der Vorschlag zu WiFi4EU verkörpert den Wunsch der Kommission, den freien Zugang zu Funknetzen für Bürger und Besucher allgemein zugänglicher Orte wie Parks, Plätze, öffentliche Gebäude, Bibliotheken, Gesundheitszentren und Museen in ganz Europa zu fördern. Das ursprüngliche für dieses Konzept vorgeschlagene Budget liegt für 2017-2019 bei 120 Mio. EUR. Es dient der Förderung der Installation von modernen Geräten wie Funkantennen in Zentren des gesellschaftlichen Lebens. Um die neuen Maßnahmen dieses Vorschlags zu WiFi4EU einzuleiten, ist per 2017 die Erstellung einer entsprechenden Haushaltslinie erforderlich. Wie im begleitenden Finanzplan des Vorschlags festgelegt, sind im ersten Jahr der neuen Tätigkeit 20 Mio. EUR erforderlich, um die operationellen Ausgaben, die administrative Unterstützung bei der Kommission und die Verwaltung der neuen Tätigkeiten durch die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) zu decken. Die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen werden jedoch vollständig durch die Umschichtung aus anderen Haushaltslinien des Programms CEF – Telekommunikation gedeckt, sodass die Auswirkungen auf den Haushalt neutral bleiben.



(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

09 03 04

WiFi4EU — Förderung der Einrichtung kostenloser lokaler WiFi -Netze

19 330 000

0

06 01 06 01

Exekutivagentur für Innovation und Netze — Beitrag aus der CEF

580 000

580 000

09 01 04 01

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)

90 000

90 000

09 03 02

Schaffung besserer Rahmenbedingungen für private Investitionen in Telekommunikationsinfrastrukturprojekte — CEF, Breitband

-19 422 150

0

09 03 03

Förderung der Interoperabilität, des nachhaltigen Aufbaus, Betriebs und der nachhaltigen Modernisierung digitaler Dienstinfrastrukturen sowie Koordinierung auf europäischer Ebene

-577 850

-670 000

Insgesamt    

0

0

3.6    Nutzung des Gesamtspielraums für Verpflichtungen aus Rubrik 1a

Wie bereits erwähnt, verbleiben nach der Finanzierung des EFSI mit 1265 Mio. EUR für das Jahr 2017 noch 174,1 Mio. EUR an Gesamtspielraum für Verpflichtungen (GSV). Daher schlägt die Kommission vor, die vorgeschlagenen Aufstockungen für COSME, CEF – Verkehr, Erasmus+ und Horizont 2020 aus dem ungenutzten Anteil des GSV und dem Spielraum an nicht zugewiesenen Mitteln der Rubrik 1a zu finanzieren.

4.Partnerschaftsrahmen im Kontext der Migrationsagenda, europäische Investitionsoffensive und Sicherheit

4.1    Ein schneller Einstieg für den neuen Prozess des Partnerschaftsrahmens mit vorrangigen Partnern

Am 7. Juni 2016 legte die Kommission eine Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda 15 vor, die auf dem Aktionsplan von Valetta 16 und dem auf hoher Ebene geführten Dialog zum Thema Migration sowie dem Migrationspakt 17 mit einigen vorrangigen Partnern aufbaut. Hierfür sind zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Der Migrationspakt soll einen koordinierten, systematischen und strukturierten Ansatz darstellen, damit maximale Synergien gebildet und die internen und externen Strategien der Union wirksam eingesetzt werden können, was sowohl den Interessen der EU als auch denen der Partnerländer Rechnung trägt. Dieser ist auf die vorrangigen Partnerländer zugeschnitten, denn jedes einsatzfähige Länderpaket baut auch auf der speziellen Beziehung auf, die zwischen den Mitgliedstaaten und den Drittländern besteht und sich an den politischen, historischen und kulturellen Beziehungen orientiert, die über Jahrzehnte des Kontakts gepflegt wurden. Sämtliche verfügbaren Finanzierungsinstrumente und Finanzmittel werden gezielter, koordinierter und rasch auf flexible Weise eingesetzt, um die kurzfristigen Zielvorgaben des Migrationspakts zu erreichen.

Im Einklang mit der Mitteilung vom Juni, und um der Umsetzung des Migrationspakts einen schnellen Start zu ermöglichen, insbesondere mit den vorrangigen Partnern, schlägt die Kommission vor, das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) um 750 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und um 210 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aufzustocken. Auf Grundlage der Fortschritte bei der Umsetzung des Migrationspakts kann ein Teil dieser Aufstockung über den Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für die Stabilität und die Bekämpfung der Hauptursachen irregulärer Migration sowie für Vertriebene in Afrika (Treuhandfonds für Afrika) und über den regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise (Madad-Fonds) erfolgen, deren Mittel ab 2017 genutzt werden können.

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)

Um die vorrangigen Drittländer in Asien und südlich der Sahara zu unterstützen, schlägt die Kommission vor, den Haushaltsposten Migration und Asyl (21 02 07 05) mit 400 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und mit 120 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aufzustocken.

Um bestimmte Probleme in Asien anzugehen und Maßnahmen für wirtschaftliche Möglichkeiten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, schlägt die Kommission vor, den Haushaltsartikel Zusammenarbeit mit Asien (21 02 02) mit 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und mit 30 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aufzustocken.

Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)

Um Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderung der irregulären Migration und der Vertreibung zu liefern, auch indem die Umsetzung eines künftiges Migrationspakts mit Ländern der südlichen Nachbarschaft gefördert wird, insbesondere mit dem Libanon und Jordanien, damit die Beziehungen mit Tunesien gestärkt und zur Stabilisierung in Libyen beigetragen werden kann, wird vorgeschlagen, den Haushaltsposten Mittelmeerländer — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung (22 04 01 03) mit 250 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 60 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aufzustocken.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

22 04 01 03

Mittelmeerländer — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung

250 000 000

60 000 000

21 02 07 05

Migration und Asyl

400 000 000

120 000 000

21 02 02

Zusammenarbeit mit Asien

100 000 000

30 000 000

Insgesamt    

750 000 000

210 000 000

4.2    Mittelausstattung des Garantiefonds im Rahmen des neuen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD)

Am 14. September 2016 legte die Kommission einen Entwurf für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds 18 vor. Der EFSD ist Teil der europäischen Investitionsoffensive (EIP), der langfristigen Strategie zur Bekämpfung der Hauptursachen der Migration, wie in der Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2016 und vom 14. September 2016 19 beschrieben. Die Kommission schlägt vor, den EFSD-Garantiefonds im Zeitraum 2017-2020 mit 750 Mio. EUR an Mitteln auszustatten, von denen über diese vier Jahre 400 Mio. EUR aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), im Zeitraum von 2017-2020 100 Mio. EUR aus dem ENI und im Jahr 2017 250 Mio. EUR aus der Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben stammen.

Mit dem vorliegenden Berichtigungsschreiben werden die entsprechenden Korrekturen des Haushaltsplanentwurfs 2017 vorgeschlagen, nämlich:

Die notwendigen Änderungen der Haushaltsnomenklatur durch Erstellung von zwei neuen Haushaltslinien, damit der EFSD-Garantiefonds dotiert und die Garantie im Falle künftigen Bedarfs mit einer nachrichtlichen Position (p.m.) aus dem EU-Haushalt versehen wird.

Die Eintragung von 275 Mio. EUR in der neuen Haushaltslinie für den EFSD-Garantiefonds, wobei 250 Mio. EUR aus dem Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben und 25 Mio. EUR aus dem ENI (ein Drittel aus der Haushaltslinie der Östlichen Nachbarschaft und zwei Drittel aus der Haushaltslinie der Südlichen Nachbarschaft, wie in der unten stehenden Tabelle aufgeführt) stammen.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

01 03 07

Garantie der Europäischen Union für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD)

p.m.

p.m.

01 03 08

Dotierung des EFSD-Garantiefonds

275 000 000

275 000 000

22 04 01 02

Mittelmeerländer — Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung

-16 700 000

-16 700 000

22 04 02 02

Östliche Partnerschaft — Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung

-8 300 000

-8 300 000

Insgesamt    

250 000 000

250 000 000

4.3    Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für Rubrik 4

Im HE 2017 wurde für Rubrik 4 Europa in der Welt die Ausgabenobergrenze für Verpflichtungen ausgeschöpft und die vollständige Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments (530 Mio. EUR) für Rubrik 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft vorgeschlagen. Folglich ist die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2017 das letzte verfügbare Instrument zur Deckung des oben beschriebenen zusätzlichen Bedarfs. Unter Berücksichtigung des geringen Spielraums von 13,8 Mio. EUR, der sich aus der vorgeschlagenen Übertragung der Finanzierung einiger EU-Sonderbeauftragten (EUSR) von Rubrik 4 auf Rubrik 3 ergibt, schlägt die Kommission vor, einen Betrag von 986,2 Mio. EUR aus dem Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, um diesen im Zeitraum 2017-2019 gegen die Spielräume von Rubrik 2 im Jahr 2017 und von Rubrik 5 in den Jahren 2018-2019 aufzurechnen. 20

4.4    Aufstockung des Stellenplans von Europol

Gemäß der Europäischen Sicherheitsagenda nimmt das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) bei Europol als zentraler Knotenpunkt im Kampf gegen den Terrorismus in der EU eine Schlüsselrolle ein und trägt zu einer koordinierten Reaktion auf die anhaltenden und erwarteten terroristischen Bedrohungen und Anschläge bei. Das Zentrum wird Mitgliedstaaten operationelle und analytische Unterstützung bei Untersuchungen von Terroraktivitäten sowie bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern leisten.

Infolge der jüngsten Terroranschläge in Europa sind der Umfang der an Europol übermittelten Informationen und die Unterstützungsanfragen von Mitgliedstaaten sprunghaft angestiegen, wodurch die Arbeitsbelastung im Polizeiamt beträchtlich gestiegen ist. Im HE 2017 waren aus diesem Grund bereits 25 zusätzliche Planstellen vorgesehen, fünf Vertragsbedienstete und fünf abgeordnete nationale Sachverständige.

Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung, die angesichts der Mitteilung der Kommission über Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt 21 durchgeführt wurde, beantragt die Kommission eine weitere Aufstockung des Stellenplans um 20 Stellen für das ECTC. Das zusätzliche Personal soll die operationelle Unterstützung stärken, insbesondere damit ein Schichtendienst rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche und vor Ort verfügbare Einsatzkräfte bereitgestellt werden können.

Die damit verbundenen zusätzlichen Mittel für die Vergütung neuer Mitarbeiter (1 340 000 EUR) wurden auf der Grundlage einer durchschnittlichen Präsenz von sechs Monaten im Jahr 2017 berechnet. Die Finanzmittel sollen mittels Neufestsetzung der Prioritäten für Maßnahmen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung gestellt werden, welche im Jahr 2017 planmäßig bei direkter Mittelverwaltung durch die Kommission umgesetzt werden sollten. Die Kommission wird den Finanzmittelbedarf für diese Maßnahmen das ganze Jahr überwachen und falls notwendig Korrekturmaßnahmen vorschlagen.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

18 03 01 01

Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie Solidarität und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

-1 340 000

-1 340 000

18 02 04

Europäisches Polizeiamt (Europol)

1 340 000

1 340 000

Insgesamt    

0

0

Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.


5.Sonstige Anpassungen 

5.1.    Anpassungen der Stellenpläne von Frontex und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen

Der HE 2017 umfasste eine erhebliche Aufstockung der Anzahl an Planstellen von Frontex (+130 Stellen, von denen 50 gemäß Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2016 vorzeitig finanziert werden sollten 22 ) und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (+64 Stellen), um den Einrichtungen die Durchführung ihrer erweiterten Mandate als neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache 23  und als Asylagentur der Europäischen Union 24 zu ermöglichen.

In Erwartung einer ausführlicheren Analyse der benötigten Stellenprofile wurden die zusätzlichen Stellen für beide Agenturen im Rahmen des Haushaltsentwurfs auf dem Einstiegsniveau der Funktionsgruppen für AD- (AD 5) und AST-Beamte (AST 3, im Fall des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen auch AST 1) beantragt. Durch die Bedarfsermittlung bestätigte sich, dass der Schwerpunkt des gesamten Stellenplans vermehrt auf der Einstellung von erfahrenem Personal liegen sollte, sowie auf der Einrichtung neuer Stellen in den neuen Tätigkeitsbereichen der erweiterten Mandate, was der Einstellung einiger Führungskräfte mittlerer Position bedarf.

So gesehen können die Planstellen für Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen im Jahr 2017 wie im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagen über das für dieses Jahr vorgesehene Budget der Agenturen finanziert werden. Daher ist eine Aufstockung des EU-Beitrags für die Agenturen nicht erforderlich.

Die aktualisierten Stellenpläne sind im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

5.2.    Anpassungen der Stellenpläne von EU-OSHA und Eurofound

Der vorgesehene Personalabbau bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) in Bilbao bedeutet den Abbau von einer Stelle im Jahr 2017, d. h. eine Kürzung der 41 Stellen, die mit dem Haushaltsplan 2016 genehmigt wurden, auf 40 Stellen im Haushaltsplan 2017, von denen 23 Stellen für die Funktionsgruppe der AD-Beamten und 17 Stellen für die Funktionsgruppe der AST-Beamten vorgeschlagen wurden. Unter Berücksichtigung einer freien Planstelle hat die Agentur jedoch beantragt, eine Stelle in der Funktionsgruppe der AST-Beamten zu streichen und die Anzahl der Stellen in der Funktionsgruppe der AD-Beamten auf dem Niveau von 2016 zu belassen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Ausgaben.

Der vorgesehene Personalabbau bei der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) in Dublin bedeutet den Abbau von zwei Stellen im Jahr 2017, d. h. eine Kürzung der 95 Stellen, die mit dem Haushaltsplan 2016 genehmigt wurden, auf 93 Stellen im Haushaltsplan 2017, von denen 50 Stellen für die Funktionsgruppe der AD-Beamten und 43 Stellen für die Funktionsgruppe der AST-Beamten vorgeschlagen wurden. Unter Berücksichtigung der geplanten Wiedereingliederung eines Bediensteten auf Zeit in die Funktionsgruppe der AD-Beamten hat die Agentur nun jedoch beantragt, innerhalb der Funktionsgruppe der AD-Beamten eine feste Planstelle für Beamte durch eine Stelle für Bedienstete auf Zeit zu ersetzen. Dadurch bleibt die Gesamtzahl der Stellen in der Funktionsgruppe der AD-Beamten stabil auf dem ursprünglich für 2017 beantragten Niveau (50). Dies hat keine Auswirkungen auf die Ausgaben.

Die aktualisierten Stellenpläne sind im haushaltstechnischen Anhang enthalten.


5.3.    Übertragung von drei EUSR mit Doppelfunktion von Rubrik 4 (Einzelplan III – Kommission) auf Rubrik 5 (Einzelplan X – EAD)

Derzeit gibt es drei EU-Sonderbeauftragte (EUSR), in Afghanistan, Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo 25 , die eine Doppelfunktion als Leiter von EU-Delegationen (im Fall des Kosovo Leiterin des EU-Büros) erfüllen. Ihre Mandate, die gegenwärtig bis 28. Februar 2017 laufen, werden vom Rat auf Grundlage des Vorschlags der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik vergeben, und ihre Kosten werden als Teil von Rubrik 4 über das Haushaltskapitel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gedeckt.

Vor der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) bestand das zugrunde liegende Argument für diese Doppelfunktion darin, dafür zu sorgen, dass die Vertreter der EU ein politisches Mandat inne hatten und über das notwendige Fachwissen verfügten, um politische und diplomatische Aufgaben erfüllen zu können, weil solche Aufgaben nicht direkt den Delegationen der Kommission anvertraut werden konnten.

Im Post-Lissabon-Kontext kommt den Leitern der EU-Delegationen weltweit nun ein deutlich gestärktes politisches Mandat für die umfassende Vertretung der EU in Drittländern zu.

In den Schlussfolgerungen des Rates mit dem Titel „Council conclusions on the EEAS Review“ 26 vom 17. Dezember 2013 hob der Rat in Bezug auf die EUSR hervor, dass der Stellenwert einer engen Zusammenarbeit mit dem EAD durch das Bedürfnis betont wird, die allgemeine Effizienz und Rechenschaftspflicht zu verbessern und die Koordinierung und Kohärenz mit sämtlichen anderen Akteuren der EU sicherzustellen. Gleichzeitig forderte das Europäische Parlament mit dem Beschluss 27 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst, „dass etwas unternommen werden muss, um die EU-Sonderbeauftragten stärker in die Verwaltungsstruktur und die höhere Führungsebene des EAD einzubeziehen, um die Interaktion und die Koordinierung zu stärken, Synergien zu nutzen und Kosteneffizienz sicherzustellen“.

Die gegenwärtige Verwaltungsstruktur der EUSR-Büros mit Doppelfunktion bzw. der entsprechenden EU-Delegationen ist bei weitem kein Idealzustand. Die Finanzierung erfolgt über zwei unterschiedliche Haushaltsrubriken der EU, was zu parallelen administrativen, finanziellen und logistischen Kreisläufen führt. Obwohl die Mitglieder der EUSR-Büros zumeist Hand in Hand mit den Kollegen der EU-Delegationen arbeiten, sind sie weder formal noch administrativ dem EAD und der entsprechenden EU-Delegation angegliedert.

Gemäß derzeitigem Mandat ist ein Personal von 115 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in den betroffenen Büros genehmigt, mit folgender Aufteilung:

Derzeitiges Mandat: Anzahl der genehmigten VZÄ in den 3 EUSR-Büros mit Doppelfunktion

Ort

Unter Vertrag genommenes internationales Personal

Abgeordnete nationale Sachverständige

Örtliche Bedienstete

Insgesamt

Afghanistan

5

7

8

20

Kosovo

13

5

21

39

Bosnien und Herzegowina

4

15

37

56

Insgesamt

22

27

66

115

Die zugehörigen Kosten, die im HE 2017 der Haushaltslinie der GASP (19 03 01 07) belastet wurden, werden auf 13,8 Mio. EUR geschätzt. Das derzeitige Mandat der EU-Sonderbeauftragten wurde für 16 Monate vereinbart, weshalb die Mittel in der folgenden Tabelle auf ein Jahr umgerechnet wurden.

Art der Kosten

Afghanistan

Kosovo

Bosnien und Herzegowina

Insgesamt

Personal

1 356 052

1 803 931

2 776 680

5 936 663

Dienstreisen

225 000

85 311

201 744

512 055

Laufende Ausgaben

4 020 156

425 366

2 583 900

7 029 422

Investitionsausgaben

22 500

10 238

34 572

67 310

Vertretung

16 800

8 400

12 000

37 200

Sonstige

78 242

18 004

91 104

187 350

Insgesamt

5 718 750

2 351 250

5 700 000

13 770 000

Die Hohe Vertreterin schlägt in Übereinstimmung mit der Kommission vor, die gegenwärtigen Aufgaben dieser EUSR-Büros an die entsprechenden EU-Delegationen bzw. EU-Büros zu übertragen, wodurch die administrativen, finanziellen und logistischen Kreisläufe der EU-Delegationen vereinfacht und rationalisiert werden.

Das betroffene Personal (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige und lokale Mitarbeiter) würde vom derzeitigen Beschäftigungssystem der GASP an den EAD übertragen. Die Integration und die daraus resultierende Rationalisierung der Verfahren würden zu Synergien führen und eine Kürzung der betroffenen VZÄ um etwa 15 % ermöglichen, mit entsprechenden Einsparungen bei den Gehältern und Bürokosten. Die Anzahl der VZÄ, die dem Personal des EAD hinzugefügt werden, würde auf insgesamt 97 reduziert (im Vergleich zu derzeit 115), mit folgender Aufteilung:

Ort

Vertragsbedienstete

Abgeordnete nationale Sachverständige

Örtliche Bedienstete

Insgesamt

Afghanistan

4

6

7

17

Kosovo

9

6

18

33

Bosnien und Herzegowina

3

13

31

47

Insgesamt

16

25

56

97

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass sich das Personalsystem der EUSR-Büros und des EAD durchaus voneinander unterscheiden. Daher wurden die Personalkosten auf Grundlage der Durchschnittswerte neu berechnet, die für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs des EAD 2017 verwendet wurden. Da die Übertragung des Personals mit Ablauf des gegenwärtigen Mandats (Ende Februar 2017) erfolgen würde, beruhen die Berechnungen auf einem Zeitraum von 10 Monaten im Jahr 2017.

Anzahl der VZÄ und auf den Haushalt des EAD zu übertragende Mittel

Personalkategorie

Anzahl der VZÄ

Direkte Gehaltskosten und Dienstbezüge*

Sonstige damit verbundene Kosten* (Mieten, Sicherheit, Dienstreisen, Telekommunikation usw.)

Vertragsbedienstete

16

1 685 000

Abgeordnete nationale Sachverständige

25

1 540 000

Örtliche Bedienstete

56

1 960 000

Insgesamt

97

5 185 000

4 891 000

* für 10 Monate

Die entsprechende Kürzung bei der GASP sollte sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten beziehen, weil die jährlichen Haushaltsmittel für die EUSR mit jeder Erneuerung des Mandats vollständig gebunden sind. Daher wird mit dem vorliegenden Berichtigungsschreiben vorgeschlagen, bei einer Nettokürzung der Ausgaben um 3,7 Mio. EUR im Jahr 2017 die Haushaltslinie der GASP um 13,8 Mio. EUR zu kürzen und den Haushalt des EAD um 10,1 Mio. EUR aufzustocken.

Auf einer vergleichbaren jährlichen Grundlage ermöglicht die vorgeschlagene Übertragung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation eine Einsparung von 18 VZÄ und 1,7 Mio. EUR. Die Auswirkungen auf Rubrik 5 sind unten in der Tabelle in Abschnitt 5.2 aufgeführt.



Einzelplan III – Kommission (Rubrik 4)

Haushaltsentwurf 2017

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2017

Haushaltsentwurf 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

Haushaltslinie

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

19 03 01 07

24 020 000

26 861 438

-13 770 000

-13 770 000

10 250 000

13 091 438

Einzelplan X – EAD (Rubrik 5)

Haushaltsentwurf 2017

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2017

Haushaltsentwurf 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

Haushaltslinie

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

3 0 0 1

68 300 000

68 300 000

3 645 000

3 645 000

71 945 000

71 945 000

3 0 0 2

27 911 000

27 911 000

1 980 000

1 980 000

29 891 000

29 891 000

3 0 0 3

168 109 000

168 109 000

3 636 000

3 636 000

171 745 000

171 745 000

3 0 0 4

45 227 000

45 227 000

815 000

815 000

46 042 000

46 042 000

Insgesamt

309 547 000

309 547 000

10 076 000

10 076 000

319 623 000

319 623 000

5.4.    Vergütung und Versorgungsbezüge

Im Einklang mit Artikel 64 und Artikel 65 der Personalstatuten wird die Vergütung der Beamten und sonstiger Bediensteter der Europäischen Union jedes Jahr unter Berücksichtigung eines von der Kommission vorgelegten Berichts und auf Grundlage statistischer Daten von Eurostat angepasst, die in Übereinstimmung mit den nationalen statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten zusammengestellt werden und die der Situation in den Mitgliedstaaten per 1. Juli entsprechen.

Die Berechnung dieser Anpassung beruht auf dem Grundsatz der Parallelität zwischen der Entwicklung der reellen (ohne Inflation) Vergütung der EU-Beamten und der nationalen Beamten der Mitgliedstaaten. Sie trägt den kombinierten Auswirkungen von zwei Hauptvariablen Rechnung:

Der jährlichen Entwicklung der reellen Gehälter der Beamten in der Zentralverwaltung, ermittelt aus einer Stichprobe von 11 Mitgliedstaaten, die mehr als 75 % des BIP der Union darstellen.

Der jährlichen Inflation in Brüssel und Luxemburg, berechnet unter Berücksichtigung der nationalen Verbraucherpreisinflation gemäß Messung des belgischen HVPI sowie der luxemburgischen VPI bei entsprechender Gewichtung gemäß der Verteilung des EU-Personals, das in beiden Mitgliedstaaten angestellt ist.

Die prognostizierten Inflationsraten, die für das zweite Halbjahr 2016 und für den Haushaltsplanentwurf 2017 zur Anwendung kamen, lagen bei 1,8 % beziehungsweise 2,1 %. Da bald der Bericht über den gegenwärtigen Zeitraum ansteht, ist eine Prüfung der Situation durchaus angebracht, wobei zu berücksichtigen ist, dass jedes Berichtigungsschreiben für den Haushaltsplan 2017 vor Beginn des Vermittlungsverfahrens vorgelegt werden sollte.

Auf der Grundlage des europäischen harmonisierten Verbraucherpreisindex lag die jährliche Inflationsrate Belgiens im Juni bei 1,8 %, deutlich über dem EU-Durchschnitt von 0,1 %. Während dieser Wert fast der aktuell prognostizierten Inflationsrate entspricht, sollten bei dieser aufgrund des Anstiegs der reellen Gehälter der Beamten in den Mitgliedstaaten mit einer niedrigeren Inflationsrate im gleichen Zeitraum auch die Auswirkungen auf die Kaufkraft der EU-Beamten Berücksichtigung finden.

Auf der Grundlage dieser Entwicklungen ist die Wahrscheinlichkeit für eine darüber hinaus zu erfolgende Gehaltsanpassung, die zur Festlegung des Haushaltsplans 2016 und der Voranschläge für 2017 diente, erheblich. Es empfiehlt sich, die notwendigen Haushaltsmittel einzuplanen, um einem Anstieg der Inflationsrate gerecht werden zu können, der sich in einem ähnlichen Rahmen bewegen wird wie die im Jahr 2015 verzeichnete Anpassung, d. h. bei +/-1,2 %.

Die sich daraus ergebenden budgetären Folgen würden für das Jahr 2017 im Bereich von 59,0 Mio. EUR liegen, davon 27,8 Mio. für die Kommission und 19,1 Mio. EUR für die Versorgungsbezüge aller Organe.



Daher wird mit diesem Berichtigungsschreiben die Beantragung zusätzlicher Mittel vorgeschlagen, um den Bedarf in Bezug auf die Gehälter und Versorgungsbezüge aller Organe für das Jahr 2017 zu decken. Da die Zeitplanung des Eurostat-Berichts eindeutig in Anhang XI der Personalstatuten auf Ende Oktober festgelegt ist, würde die Vorlage eines Berichtigungsschreibens nach Abschluss der Berechnungen für die Inflationsrate zu spät erfolgen. Daher wird beim vorliegenden Vorschlag vom voraussichtlichen Bedarf aller Organe ausgegangen, der bei Abschluss des offiziellen Berichts falls nötig angepasst werden kann.

Die indikative Aufschlüsselung nach Art der Ausgaben und nach Organen sieht wie folgt aus:



Rubrik 5

HE 2017

BS Nr. 1/2017

HE 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

Übertragung der EUSR und Anpassung
EWSA und AdR

Höher als veranschlagte Gehaltsanpassungen 2016
[12 Monate]

Kommission

3 466,0

27,8

3 493,8

Sonstige Organe

3 899,1

12,0

12,2

3 923,3

Europäisches Parlament

1 900,6

0,0

1 900,6

Europäischer Rat und Rat

559,5

3,3

562,8

Gerichtshof

396,3

3,1

399,3

Rechnungshof

140,2

1,4

141,5

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

131,9

1,2

0,7

133,8

Ausschuss der Regionen

92,0

0,8

0,6

93,3

Europäischer Bürgerbeauftragter

10,7

0,0

10,7

Europäischer Datenschutzbeauftragter

11,2

0,1

11,3

Europäischer Auswärtiger Dienst

656,9

10,1

3,0

670,1

Verwaltungsausgaben

7 365,2

12,0

39,9

7 417,1

Versorgungsbezüge

1 770,8

19,1

1 789,9

Europäische Schulen

185,8

0,0

185,8

Versorgungsbezüge und Europäische Schulen

1 956,5

0,0

19,1

1 975,6

Insgesamt

9 321,7

12,0

59,0

9 392,7

Obergrenze

9 918,0

9 918,0

Teilobergrenze

8 007,0

8 007,0

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-514,4

-514,4

Spielraum Rubrik 5

81,9

-12,0

-59,0

10,9

Teilspielraum

127,5

-12,0

-39,9

75,5

5.5.    Anpassung der Stellenpläne des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen

Im Jahr 2013 unterzeichneten das Europäische Parlament (EP), der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und der Ausschuss der Regionen (AdR) ein Kooperationsabkommen im Hinblick auf eine verstärkte politische und administrative Zusammenarbeit, durch welche die beiden Ausschüsse einen Beitrag zum Aufbau des Wissenschaftlichen Dienstes für die Mitglieder des Europäischen Parlaments leisten würden, der beiden Ausschüssen im Gegenzug kostenfrei Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen würde. Das Kooperationsabkommen umfasste eine potenzielle Übertragung von bis zu 80 Stellen von den Ausschüssen auf das EP.

Ursprünglich wurden im Stellenplan des EP im Jahr 2014 angesichts der Umsetzung des Kooperationsabkommens 80 Stellen geschaffen, und bisher wurden 60 Stellen (24 für den AdR und 36 für den EWSA) aus dem Stellenplan dieser Organe gestrichen.

Um eine vollständige Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Haushaltsneutralität des Abkommens sicherzustellen, hat die Kommission in den Haushaltsplanentwurf 2017 einen überarbeiteten Haushaltsvoranschlag für den EWSA und den AdR aufgenommen, mit dem aus dem Stellenplan des EWSA 12 Stellen sowie die entsprechenden Mittel (-1,2 Mio. EUR) und aus dem des AdR acht Stellen (-0,8 Mio. EUR) gestrichen werden. Die Auswirkungen auf Rubrik 5 sind oben in der Tabelle in Abschnitt 5.2 aufgeführt.

Seit der Verabschiedung des HE 2017 haben sich die drei betroffenen Organe jedoch gemeinsam darauf verständigt, dass die Übertragung als vollständig abgeschlossen betrachtet werden kann. Daher schlägt die Kommission im Einklang mit dem Abkommen zwischen dem EP, dem EWSA und dem AdR vor, dass die 20 zusätzlichen Stellen im Haushaltsplanentwurf 2017 aus dem Stellenplan des EP gestrichen werden, während eine entsprechende Anzahl an Stellen wieder in die jeweiligen Stellenpläne der beiden Ausschüsse aufgenommen wird, zusammen mit den damit verbundenen Mitteln.

Da diese 20 Stellen, die dem Europäischen Parlament zugeordnet sind, seit 2014 ungenutzt und blockiert bleiben, hat die vorgeschlagene Anpassung des Stellenplans keine Auswirkungen auf die Beantragung von Mitteln für das EP im Rahmen von Einzelplan I des Haushaltsplans der EU.

Da es sich um eine Nullsummenoperation zwischen den Organen handelt, bestehen keine Auswirkungen auf deren jeweiliges Ziel eines 5%igen Personalabbaus.

6.Anstieg der Einnahmen in Verbindung mit Geldbußen

Einige von der Kommission jüngst beschlossene Geldbußen werden beglichen und bis Ende 2016 werden sämtliche Rechtsmittel für einen voraussichtlichen Betrag von 1 Mrd. EUR ausgeschöpft. Die Kommission schlägt vor, die entsprechenden Haushaltsposten auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans um diesen Betrag aufzustocken. Dadurch wird der aus den Staatshaushalten beantragte Anteil des BNE um den gleichen Betrag gekürzt.

7.Übersicht nach MFRRubriken

In EUR

Finanzrahmen
Rubrik/Teilrubrik

Haushaltsentwurf 2017

Entwurf des Berichtigungsschreibens Nr. 1

Haushaltsentwurf 2017
(einschl. BS Nr. 1/2017)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1. Intelligentes und integratives Wachstum

74 682 751 585

56 646 663 545

200 000 000

6 890 000

74 882 751 585

56 653 553 545

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

1 265 000 000

 

174 100 000

 

1 439 100 000

 

Obergrenze

73 512 000 000

 

 

 

73 512 000 000

 

Spielraum

94 248 415

 

 

 

68 348 415

 

1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

21 108 952 950

19 297 994 503

200 000 000

6 890 000

21 308 952 950

19 304 884 503

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

1 265 000 000

 

174 100 000

 

1 439 100 000

 

Obergrenze

19 925 000 000

 

 

 

19 925 000 000

 

Spielraum

81 047 050

 

 

 

55 147 050

 

1b. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

53 573 798 635

37 348 669 042

 

 

53 573 798 635

37 348 669 042

Obergrenze

53 587 000 000

 

 

 

53 587 000 000

 

Spielraum

13 201 365

 

 

 

13 201 365

 

2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

58 901 743 884

55 236 239 537

 

-1 020 000

58 901 743 884

55 235 219 537

Obergrenze

60 191 000 000

 

 

 

60 191 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-650 000 000

 

-200 000 000

 

-850 000 000

 

Spielraum

639 256 116

 

 

 

439 256 116

 

davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

42 937 572 079

42 888 987 974

 

-1 020 000

42 937 572 079

42 887 967 974

Teilobergrenze

44 146 000 000

 

 

 

44 146 000 000

 

für die Berechnung des Spielraums ausgenommene Rundungsdifferenz

318 000

 

 

 

318 000

 

EGFL-Spielraum

1 208 109 921

 

 

 

1 208 109 921

 

3. SICHERHEIT UND UNIONSBÜRGERSCHAFT

4 272 380 960

3 781 908 287

 

 

4 272 380 960

3 781 908 287

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

530 000 000

 

 

 

530 000 000

 

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

1 164 380 960

 

 

 

1 164 380 960

 

Obergrenze

2 578 000 000

 

 

 

2 578 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

4. EUROPA IN DER WELT

9 432 000 000

9 289 727 178

986 230 000

446 230 000

10 418 230 000

9 735 957 178

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

 

 

986 230 000

 

986 230 000

 

Obergrenze

9 432 000 000

 

 

 

9 432 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

5. VERWALTUNG

9 321 692 016

9 324 103 016

71 010 800

71 010 800

9 392 702 816

9 395 113 816

Obergrenze

9 918 000 000

 

 

 

9 918 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-514 380 960

 

 

 

-514 380 960

 

Spielraum

81 927 024

 

 

 

10 916 224

 

davon: Versorgungsbezüge und Europäische Schulen

1 956 535 156

7 367 567 860

19 076 000

19 076 000

1 975 611 156

7 386 643 860

davon: Verwaltungsausgaben der Organe

7 365 156 860

7 367 567 860

51 934 800

51 934 800

7 417 091 660

7 419 502 660

Obergrenze

8 007 000 000

 

 

 

8 007 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-514 380 960

 

 

 

-514 380 960

 

Spielraum

127 462 180

 

 

 

75 527 380

 

MITTEL FÜR DIE RUBRIKEN INSGESAMT

156 610 568 445

134 278 641 563

1 257 240 800

523 110 800

157 867 809 245

134 801 752 363

Mittel in % des BNE

1,04 %

0,89 %

 

 

1,05 %

0,90 %

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

530 000 000

981 093 985

 

 

530 000 000

981 093 985

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

1 265 000 000

 

174 100 000

 

1 439 100 000

 

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

1 164 380 960

 

986 230 000

 

2 150 610 960

 

Obergrenze

155 631 000 000

142 906 000 000

 

 

155 631 000 000

142 906 000 000

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-1 164 380 960

 

-200 000 000

 

-1 364 380 960

 

Spielraum

815 431 555

9 608 452 422

- 296 910 800

- 523 110 800

518 520 755

9 085 341 622

Sonstige besondere Instrumente

1 046 924 000

620 000 000

 

 

1 046 924 000

620 000 000

MITTEL INSGESAMT

157 657 492 445

134 898 641 563

1 257 240 800

523 110 800

158 914 733 245

135 421 752 363

Mittel in % des BNE

1,05 %

0,90 %

 

 

1,06 %

0,90 %

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) COM(2016) 300 vom 18.7.2016.
(3)  COM(2016) 603 final vom 14.9.2016.
(4) COM(2016) 586 final vom 14.9.2016.
(5)  COM(2016) 602 final vom 14.9.2016.
(6)  Im MFR 2014-2020 lag die ursprüngliche Teilobergrenze für den EGFL für 2017 bei 44 863 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung des auf die Entwicklung des ländlichen Raums zu übertragenden Nettobetrags von 717,3 Mio. EUR, der im HE 2017 bereits berücksichtigt wurde, beläuft sich der verfügbare Nettobetrag für EGFL-Ausgaben („Nettoteilobergrenze“) auf 44 145,7 Mio. EUR. Der EGFL-Bedarf für 2017 wird gegenüber dieser EGFL-Nettoteilobergrenze bewertet.
(7)  Der Anpassungssatz für Direktzahlungen in Bezug auf das Verfahren der Haushaltsdisziplin für das Kalenderjahr 2016 ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1153 der Kommission festgelegt. Die Kommission gleicht diesen Anpassungssatz auf Grundlage dieses BS Nr. 1/2017 an.
(8)  Delegierte Verordnung (EU) 2016/1612 der Kommission.
(9)  Delegierte Verordnung (EU) 2016/1613 der Kommission.
(10)  Mitteilung der Kommission an den Rat (COM(2013) 526 final) vom 17.7.2013.
(11)  Die Haushaltsartikel 05 08 01, 05 08 02 und 05 08 03, die für Maßnahmen bestimmt sind, die der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission unterstehen, gehören zu den wenigen EGFL-Haushaltslinien mit getrennten Mitteln, während für die meisten anderen Haushaltslinien, insbesondere für Finanzierungsmaßnahmen, die der geteilten Mittelverwaltung zusammen mit den Mitgliedstaaten unterstehen, nicht getrennte Mittel vorgesehen sind.
(12)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(13)  COM(2016) 603, 604, 605, 606, 607 vom 14.9.2016 und begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 299.
(14)  COM(2016) 589 vom 14.9.2016.
(15)  COM(2016) 385 vom 7.6.2016.
(16)  http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-12
(17)  Speziell zugeschnittene Länderpakete zur Umsetzung des neuen Partnerschaftsrahmens. Kurzfristig besteht das Ziel darin, im Mittelmeerraum Menschenleben zu retten, eine vermehrte Rückführung in die Herkunfts- und Transitländer zu erreichen, den Migranten und Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, nahe der Heimat zu bleiben, und zu verhindern, dass sie sich auf gefährliche Routen begeben.
(18) COM(2016) 586 final vom 14.9.2016.
(19)  COM(2016) 581 final vom 14.9.2016.
(20)  COM(2016) 678 final vom 17.10.2016.
(21)  COM(2016) 602 vom 14.9.2016.
(22)  COM(2016) 624 vom 30.9.2016.
(23)  COM(2015) 671 vom 15.12.2015.
(24)  COM(2016) 271 vom 4.5.2016.
(25)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(26)  Schlussfolgerungen des Rates zum Überprüfungsverfahren des EAD, Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel, 17. Dezember 2013, http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/140141.pdf.
(27)  Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst (2015/2163/DEC): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0156+0+DOC+XML+V0//DE.