Brüssel, den 13.7.2016

COM(2016) 480 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Fünfter Fortschrittsbericht


1Einleitung

Der fünfte Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung umfasst den aktuellen Sachstand seit dem letzten Bericht vom 15. Juni 1 und bewertet die vom 14. Juni 2016 bis zum 11. Juli (dem Berichtszeitraum) von allen maßgeblichen Interessenvertretern ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der Empfehlungen, die im Hinblick auf eine beschleunigte Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen erteilt wurden.

Angesichts des dringenden Bedarfs an Unterstützung für Griechenland und Italien forderte der Europäische Rat 2 auf seiner letzten Tagung am 28. Juni 2016 erneut, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen zu beschleunigen.

Seit dem 11. Juni 2016 sind 1694 Menschen 3 in Griechenland angekommen. Damit scheint die Tendenz erneut bestätigt zu werden, dass die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei zu einem Rückgang der Zahl der Neuankömmlinge geführt hat. Die Anzahl der Migranten in Griechenland blieb mit rund 57 000 Personen stabil, wobei rund 8500 auf die Inseln entfielen und rund 48 500 Personen auf das griechische Festland. 4 ngsten Schätzungen der griechischen Behörden zufolge gehören rund 34 000 Migranten auf dem griechischen Festland Nationalitäten an, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen.

In Italien sind seit dem 11. Juni 24 977 Personen 5 angekommen, damit verläuft die Tendenz ähnlich wie im Vorjahreszeitraum steigend. Die Zahl der Neuankömmlinge aus Eritrea, einem der Staaten, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen, blieb ebenfalls hoch (im Berichtszeitraum war die Zahl der Neuankömmlinge aus Eritrea mit über 2000 die zweithöchste in Italien). Angaben des italienischen Innenministeriums zufolge warten gegenwärtig 4650 Eritreer in Italien auf eine Umsiedlung.

Während des Berichtszeitraums blieb die Zahl der Umverteilungen insgesamt auf einem ähnlichen Niveau wie im vorigen Berichtszeitraum. Weitere 776 Personen wurden umgesiedelt, womit die Gesamtzahl der bislang umgesiedelten Personen 3056 beträgt (davon 2213 aus Griechenland und 843 aus Italien). Der Gesamtfortschritt bei der Umverteilung zeigt eine positive Tendenz, die fortgesetzt werden muss. Dafür sind jedoch größere Anstrengungen vonnöten.

Was Neuansiedlungen anbelangt, so sind bisher von der im Juli 2015 vereinbarten Zahl von 22 504 Personen 8268 Personen neu angesiedelt worden, einschließlich 996 seit dem letzten Bericht, die sich vor allem in der Türkei, in Jordanien und im Libanon aufgehalten hatten. Mithilfe der in der Erklärung EU-Türkei vereinbarten Maßnahmen, die erst seit dem 4. April umgesetzt werden, 6 sind 802 Personen im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei in der EU neu angesiedelt worden, 291 davon seit dem letzten Bericht.

2Umverteilung

2.1Wichtigste Punkte aus dem Berichtszeitraum

Während die Zahl der Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung aus Griechenland während des Berichtszeitraums zunahm (710 umverteilte Personen im Vergleich zu 594 im vorigen Berichtszeitraum), ging die Zahl der Umverteilungen aus Italien auf ein sehr enttäuschendes Niveau zurück (lediglich 66 Personen wurden während des Berichtszeitraums umverteilt, im vorigen Berichtszeitraum betrug die Zahl noch 186).

Dass die Umverteilung aus Griechenland nun schneller vonstattengeht, lässt sich auf viele Faktoren zurückführen, einschließlich des Einsatzes mehrerer Mitgliedstaaten bei der Umverteilung, der Erhöhung der Kapazitäten des griechischen Asyldienstes bei der Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen, der zunehmenden Bereitschaft von Asylsuchenden, sich an dem entsprechenden Programm zu beteiligen, und der Anstrengungen, die die Kommission in Zusammenarbeit mit dem griechischen Asyldienst, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unternommen hat, um das Umsiedlungsverfahren in Griechenland zu vereinfachen und effizienter zu machen. Eine Erhöhung der Anzahl von Experten aus den Mitgliedstaaten wird notwendig sein, um diese erfreuliche Tendenz fortzusetzen.

Was Italien betrifft, lässt sich die sehr niedrige Zahl bei den Umverteilungen auf eine Reihe von Faktoren zurückführen. Demnach ist das Umsiedlungsverfahren in Italien noch wenig etabliert – es befindet sich noch im Entwicklungsprozess – und die Zusammenarbeit zwischen den italienischen Behörden und den Aufnahmemitgliedstaaten ist noch nicht eng genug, insbesondere was Sicherheitsaspekte anbelangt. Italien sollte auch die Eröffnung der bereits angekündigten zusätzlichen Registrierungszentren sowie die Bereitstellung mobiler Registrierungszentren beschleunigen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Zahl der Neuankömmlinge in Italien, der dort registrierten Personen und der potenziellen Kandidaten, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, klar zu kommunizieren. Außerdem haben Personen, die für eine Umsiedlung aus Italien in Betracht kommen, im Allgemeinen einen komplexeren Hintergrund und benötigen zusätzliche administrative Anstrengungen sowohl vonseiten der Aufnahmemitgliedstaaten als auch der italienischen Behörden, z. B. im Hinblick auf die Bereitstellung von Dolmetschern in ausreichender Zahl. Um die Zahl der Umsiedlungen aus Italien zu erhöhen, bedarf es eines größeren Vertrauens zwischen den Behörden, einer raschen Durchführung und schnellen Umsetzung des Umsiedlungsablaufs, eines Ausbaus der administrativen Kapazitäten der italienischen Behörden und der Sicherstellung ausreichender Zusagen sowie einer flexiblen Umsetzung der vorhandenen Abmachungen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem den Forderungen zur Bereitstellung von Experten in Italien nachkommen.

Die äußerst langsam voranschreitende Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger gibt Anlass zu großer Sorge. Lediglich 6 unbegleitete Minderjährige wurden während des Berichtszeitraums umgesiedelt. Finnland ist nach wie vor der einzige Mitgliedstaat, der sich aktiv um die Umsiedlung dieser schutzbedürftigen Antragsteller bemüht, die laut der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates eigentlich Vorrang haben sollten. Währenddessen kommen immer mehr unbegleitete Minderjährige in Italien an (annähernd 9800 Neuankömmlinge seit Anfang Januar, darunter 1430 Eritreer). In Griechenland konnten nach dem großangelegten Vorabregistrierungsverfahren schätzungsweise 2000 unbegleitete Minderjährige ausgemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollten so schnell wie möglich ihre Anstrengungen intensivieren, indem sie im Rahmen ihrer förmlichen Zusagen Plätze für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung stellen.

Es können Personen umgesiedelt werden, die aus Staaten kommen, für deren Staatsangehörige die durchschnittliche Anerkennungsquote in Bezug auf internationalen Schutz im EU-Durchschnitt mindestens 75 % beträgt. 7 Diese Informationen basieren auf Daten von Eurostat und werden vierteljährlich auf der Grundlage von Berichten von Eurostat aktualisiert. Der jüngste vierteljährliche Bericht wurde während des Berichtszeitraums veröffentlicht. Eine bemerkenswerte Entwicklung ist, dass dem jüngsten vierteljährlichen Bericht von Eurostat zufolge Iraker künftig nicht mehr für Umsiedlungen in Betracht kommen. 8 In Übereinstimmung mit den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates betrifft dies jedoch nicht die Migranten, bei denen bereits ein möglicher Bedarf an internationalem Schutz festgestellt worden ist.

2.2Maßnahmen der Aufnahmemitgliedstaaten

Zwischen dem 14. Juni und dem 11. Juli wurden weitere 776 Personen umgesiedelt, 710 davon aus Griechenland (nach Belgien, Bulgarien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, in die Niederlande sowie nach Portugal, Rumänien und Spanien) 9 und 66 aus Italien (nach Zypern, Kroatien (die ersten Umsiedlungen in dieses Land), in die Niederlande und nach Portugal). 10 Am 15. Juni nahm Frankreich 126 Personen aus Griechenland auf, am 7. Juli weitere 124 Personen. Damit bewies das Land, dass es möglich ist, eine große Anzahl an Menschen in einer einzelnen Überstellung umzusiedeln. Darüber hinaus setzten Finnland, Frankreich, die Niederlande und Portugal die regelmäßigen monatlichen Überstellungen fort. Bis Ende Juli sind weitere 133 Überstellungen aus Griechenland 11 und 119 aus Italien 12 vorgesehen.

Maßnahmen, um die noch begrenzte Zahl an Zusagen zu erhöhen: 10 Mitgliedstaaten (Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Lettland, Litauen, die Niederlande, Rumänien und Slowenien) 13 und die Schweiz 14 haben 858 15 neue Zusagen übermittelt, Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, zügig aufzunehmen („förmliche Zusagen“), was einen Rückgang gegenüber dem vergangenen Berichtszeitraum darstellt. Die neuen förmlichen Zusagen waren zahlenmäßig im Vergleich zu dem vergangenen Berichtszeitraum mit 380 förmlichen Zusagen für Italien und 478 für Griechenland gleichmäßiger verteilt. Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen der Aufnahmemitgliedstaaten beläuft sich auf 9119 (2428 16 für Italien und 6691 für Griechenland).

Österreich 17 und Ungarn haben noch immer keine förmliche Zusage erteilt. Darüber hinaus setzt Polen das Umsiedlungsverfahren weiterhin de facto aus. 18 Abschließend muss festgestellt werden, dass die meisten Mitgliedstaaten bislang keine Zusagen übermitteln, die dem Umfang ihrer Zuweisung für den gesamten Zeitraum, auf den sich die Beschlüsse erstrecken, entsprechen (so haben Kroatien, die Tschechische Republik, Deutschland, Polen und die Slowakei Zusagen für lediglich 1-2 % ihrer Zuweisung gegeben).

Maßnahmen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Obwohl inzwischen mehr Mitgliedstaaten eine Umverteilung aus Griechenland aktiv unterstützen, setzen sich einige Mitgliedstaaten (Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz) dafür ein, dass die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen beschleunigt wird.

Während des Berichtszeitraums haben einige Mitgliedstaaten (Estland, Lettland und Litauen) Umsiedlungsersuchen ohne Angabe triftiger Gründe bzw. aus anderen als in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates genannten Gründen abgewiesen.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Zwischen dem 1. und 30. Juni sind 3169 unbegleitete Minderjährige in Italien angekommen, darunter annähernd 500 Eritreer und einige wenige Iraker. Für Griechenland können zwar keine genauen Angaben zur Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die im gleichen Zeitraum eingetroffen sind, gemacht werden, doch wurden nach Angaben des Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität (EKKA) seit Anfang 2016 2390 unbegleitete Minderjährige zur Unterbringung an das EKKA verwiesen; 531 von ihnen wurden bereits in speziellen Einrichtungen untergebracht, weitere 911 warten noch auf eine Unterbringung. Im Rahmen der Vorabregistrierungsverfahren waren zum 7. Juli 906 unbegleitete Minderjährige registriert. 19

Die Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger schreitet weiterhin äußerst langsam voran. Seit dem 14. Juni wurden nur sechs unbegleitete Minderjährige von Griechenland umgesiedelt (fünf nach Finnland und einer nach Irland), womit die Gesamtzahl der bislang umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen auf 29 stieg. Nur wenige Mitgliedstaaten sind bereit, unbegleitete Minderjährige aufzunehmen; die Anzahl der angebotenen Plätze ist weiterhin unzureichend, um alle unbegleiteten Minderjährigen aufzunehmen, die dafür in Betracht kommen.

Maßnahmen, um die Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands zu vergrößern: In seinem jüngsten, am 28. Mai 2016 veröffentlichten Aufruf zur Abstellung von Experten für Italien forderte das EASO dazu auf, weitere 35 Experten abzustellen. Bis zum 11. Juli waren 40 Angebote 20 eingegangen. Insgesamt befinden sich in Italien 32 Asylexperten und 35 kulturelle Mediatoren im Einsatz 21 , was noch immer unzureichend ist, um den wachsenden Zustrom von Neuankömmlingen zu bewältigen, und die im Rahmen des vom EASO mit den italienischen Behörden vereinbarten Planungskontingents genannte Zahl der benötigten Experten (74) wird damit verfehlt. Daher gibt es einen dringenden Bedarf an mehr Experten, die für einen längeren Zeitraum eingesetzt werden.

In Bezug auf Griechenland erinnerte das EASO die Mitgliedstaaten an den jüngsten Aufruf 22 zur Abstellung von Experten für die Unterstützung der Umsiedlungsregelung in Griechenland, da der Einsatzzeitraum der Experten begrenzt ist und ein ständiger Bedarf an weiteren Experten besteht. Bislang sind beim EASO nach dieser erneuten Aufforderung keine neuen Angebote eingegangen. Insgesamt waren in Griechenland am 11. Juli 27 Asylexperten und 24 Dolmetscher im Einsatz, die jedoch nicht in der Lage sein werden, die steigende Zahl der Anträge nach Abschluss der großangelegten Vorabregistrierung zu bewältigen. Aus diesem Grund plant das EASO, nach einer erneuten Bewertung des Bedarfs der griechischen Behörden nach der Vorabregistrierung weitere Experten und kulturelle Mediatoren anzufordern.

2.3Maßnahmen Griechenlands und Italiens einschließlich der in den Fahrplänen hervorgehobenen Punkte

Griechenland

Maßnahmen, um die Registrierung und Erfassung von Migranten zu beschleunigen: Im vierten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung hat der griechische Asyldienst in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem EASO am 8. Juni eine großangelegte Vorabregistrierung begonnen, in deren Rahmen etwa 49 000 Personen registriert werden sollen, die derzeit auf dem griechischen Festland untergebracht sind. 23 Bis zum 11. Juli waren 21 223 Personen vorabregistriert worden.

Maßnahmen, um die Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldienstes zu verbessern: Die gemischten Registrierungsteams, die sich aus Mitarbeitern des Asyldienstes und des EASO zusammensetzen, bestehen aus 6 Experten in Athen, 3 Experten in Thessaloniki und 3 Experten in Alexandroupoli. Wie im vierten Fortschrittsbericht angegeben, sind Mitarbeiter des griechischen Asyldienstes im Einsatz, um die großangelegte Vorabregistrierung zu unterstützen. Daher wurden die Kapazitäten des griechischen Asyldienstes im Hinblick auf die Antragsbearbeitung bislang nicht erweitert, jedoch wird eine deutliche Zunahme der Bearbeitungskapazitäten nach Abschluss der großangelegten Vorabregistrierung erwartet. Der griechische Asyldienst bearbeitet mithilfe des EASO täglich 110 Anträge von Personen, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen.

Die Zahl der Registrierungen hat sich analog zur Zahl der Zusagen erhöht, wobei das Gefälle zwischen den von Griechenland eingereichten Umsiedlungsersuchen und der Bereitschaft der Aufnahmemitgliedstaaten während des Berichtszeitraums kleiner geworden ist: Demnach übermittelte Griechenland den Mitgliedstaaten insgesamt 1268 Umsiedlungsersuchen, während es 1224 neue Zusagen von den Aufnahmemitgliedstaaten erhielt. Das dadurch entstehende Gefälle kann im Nachgang zur großangelegten Vorabregistrierung zu einem erheblichen Engpass führen.

Maßnahmen, um die Koordinierung zu verbessern und die Reaktion auf Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Am 8. Juli wurde das Protokoll für die Umsiedlung während der Sitzung der Verbindungsbeamten gebilligt.

Maßnahmen, um die Aufnahmekapazitäten in Griechenland zu erhöhen: Zum 8. Juli beläuft sich in Griechenland die Aufnahmekapazität für irreguläre Migranten und Personen, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen und einen Asylantrag gestellt haben bzw. zu stellen beabsichtigen, insgesamt auf über 50 000 Plätze 24 , die in Notunterkünften und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen bereitgestellt werden. Diese Einrichtungen müssen jedoch erheblich verbessert werden, um angemessene Standards zu erfüllen. 25 Von den 20 000 Plätzen, die zugunsten von für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragstellern im Rahmen des Mietprogramms des UNHCR im Dezember 2015 zugesagt worden waren, standen zum 4. Juli 7652 Plätze zur Verfügung, darunter 2349 Plätze in Hotels/Gebäuden, 3738 Plätze in Wohnungen, 212 Plätze in Gastfamilien und 201 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige.

Bis zum 11. Juli hatten die griechischen Behörden lediglich eines der drei zugesagten Umsiedlungszentren (Lagadikia) eingerichtet. Zum 8. Juli waren 861 Personen in diesem Umsiedlungszentrum untergebracht. Für die verbleibenden zwei Zentren wurden von den griechischen Behörden bislang noch keine geeigneten Standorte ausgewiesen. Gespräche zwischen dem UNHCR 26 und den griechischen Behörden im Hinblick darauf, insbesondere in der Region Attika weitere Grundstücke für den Bau spezieller Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, sind noch im Gange. 27 Im vierten Fortschrittsbericht wurde bereits darauf hingewiesen, dass diese Umsiedlungszentren mit größter Dringlichkeit einzurichten sind, um Engpässen beim Umsiedlungsverfahren nach Abschluss der großangelegten Vorabregistrierung vorzubeugen.

Italien

Maßnahmen, um die Zahl der Registrierungszentren zu erhöhen und deren volle Einsatzbereitschaft zu gewährleisten: Die hohen Zahlen an Neuankömmlingen in den vergangenen Monaten haben deutlich gemacht, dass die derzeitige Kapazität von 1600 Plätzen in den vier einsatzbereiten Registrierungszentren (Pozzallo, Lampedusa, Trapani und Taranto) unzureichend ist. Darüber hinaus kommen weiterhin die meisten Personen in Gebieten an, in denen es noch keine Registrierungszentren gibt. Im vierten Fortschrittsbericht wurde bereits darauf hingewiesen, dass Italien die Eröffnung der bereits angekündigten zusätzlichen Registrierungszentren sowie (mit der Unterstützung von EU-Agenturen) die Bereitstellung mobiler Registrierungszentren beschleunigen sollte. Aufgrund der wachsenden Zahl an unbegleiteten Minderjährigen, die in Italien ankommen, sollte es in sämtlichen Registrierungszentren spezielle Plätze und eine spezielle Betreuung geben.

Maßnahmen für eine bessere Koordinierung: Nach der Annahme der Standardverfahren für die italienischen Registrierungszentren 28 sind zu diesen Verfahren für die Interessenträger in Trapani (27. Juni), Lampedusa (28. Juni) und Taranto (5. Juli) mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt worden. Diese wurden vom italienischen Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Kommission, Frontex, Europol, dem EASO, dem UNHCR und der IOM organisiert. Eine weitere Veranstaltung ist für den 12. Juli 2016 in Pozzallo geplant. Die Gruppe, die die Standardverfahren erarbeitet hat, wird weiterhin regelmäßig zusammenkommen und die korrekte Umsetzung der Bestimmungen in der alltäglichen Praxis überwachen.

Die Kommission unterstützt die italienischen Behörden bei der Entwicklung eines Umsiedlungsablaufs. Ein erster Entwurf des Umsiedlungsablaufs ist erarbeitet worden und wird derzeit mit den Interessenträgern erörtert; eine Unterzeichnung wird in Kürze erwartet. Die Kommission wird außerdem ein Treffen der nationalen Kontaktstellen mit den italienischen Behörden organisieren, um die Abstimmung zwischen den jeweiligen Akteuren zu verbessern und um die festgestellten Engpässe zügig bewerten und bewältigen zu können.

Die Kommission weist darüber hinaus darauf hin, dass es notwendig ist, die Zahl der Neuankömmlinge in Italien, der dort registrierten Personen und der potenziellen Kandidaten, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, klar zu kommunizieren. Die Kommission erarbeitet gemeinsam mit den italienischen Behörden und dem EASO klarere Verfahren im Hinblick auf eine verbesserte Informationspolitik zu diesen Aspekten.

Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungskapazitäten in Italien: Im vierten Fortschrittsbericht wurde darauf hingewiesen, dass es einer Erhöhung der Kapazitäten der italienischen Behörden im Hinblick auf die Registrierung und Bearbeitung von Anträgen bedarf. Eine schnellere Bearbeitung der Anträge sollte auch dazu beitragen, das Risiko zu minimieren, dass Personen untertauchen. Die für die Registrierung von Anträgen zuständigen Teams müssen gestärkt werden, die Präsenz des EASO in den neuen Registrierungsdrehkreuzen muss sichergestellt werden.

Maßnahmen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Italien verbietet weiterhin konsequent die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsbefragungen durch die Aufnahmemitgliedstaaten. Das hat zur Folge, dass einige Mitgliedstaaten noch immer keine Antragsteller aus Italien aufnehmen. Die Zahl der Überstellungen aus Italien bleibt weitestgehend aus diesem Grund außerordentlich niedrig. Wie bereits im vierten Fortschrittsbericht gefordert, müssen Wege gefunden werden, um solche Sicherheitsbefragungen zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf den komplexeren Hintergrund der Antragsteller. Die im vierten Fortschrittsbericht dargelegten Empfehlungen haben weiterhin Bestand, damit Vertrauen aufgebaut werden kann und die Forderungen nach zusätzlichen Sicherheitsbefragungen durch die Aufnahmemitgliedstaaten abnehmen. 29

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Kein einziger unbegleiteter Minderjähriger ist bislang aus Italien umgesiedelt worden. Dieses Problem sollte prioritär angegangen werden, da sich dort annähernd 1500 unbegleitete Minderjährige aufhalten, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen (mit 1430 Personen stammt die überwältigende Mehrheit von ihnen aus Eritrea). Da es kein spezifisches Verfahren gibt, das eine Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen aus Italien erleichtert, werden diese indirekt dazu gebracht, sich selbstständig auf den Weg zu ihrem Wunschziel zu machen, sind dabei auf Schleuser angewiesen und setzen sich der Gefahr aus, Opfer von Menschenhandel zu werden. Es ist von großer Bedeutung, die Pilot-Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen rasch umzusetzen, um ein spezifisches Umsiedlungsverfahren für Italien erarbeiten zu können.

2.4Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen

Europäische Kommission

Die Kommission setzt ihre Unterstützung für Italien und Griechenland vor Ort fort. 30 Darüber hinaus widmete die Kommission eine Sitzung des zwölften Treffens der informellen Expertengruppe zu den Kinderrechten der Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen, um das Bewusstsein dafür zu schärfen und um sich über gute Erfahrungen in dieser komplexen Angelegenheit, meist aus Finnland, auszutauschen. Im Rahmen ihrer Überwachung der Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates hat die Kommission die Mitgliedstaaten, die bislang ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, ermahnt und wird dies weiterhin tun.

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

Maßnahmen, um den Umsiedlungsablauf zu beschleunigen und die Registrierungskapazitäten Griechenlands und Italiens zu erhöhen: Experten werden für eine Reihe von Aufgaben eingesetzt. In Griechenland unterstützen derzeit 12 Experten den Registrierungsprozess unmittelbar durch eine gemeinsame Bearbeitung. 14 weitere Experten werden in der Informationsbeschaffung eingesetzt, indem sie zwei Hotlines verwalten und Informationen zur Registrierung, Umsiedlung und den Dublin-Verfahren in den Camps und im Bereich der Vorabregistrierung beschaffen. 31 Auf der Grundlage der Empfehlungen dazu, wie das Zuordnungsverfahren gestärkt werden kann, bei dem es darum geht, Antragsteller bestimmten Mitgliedstaaten zuzuordnen, erarbeitet das EASO derzeit in Zusammenarbeit mit dem griechischen Asyldienst einen Aktionsplan, um die Unterstützung durchzusetzen.

In Italien hat das EASO gegenwärtig 32 der 74 bei den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern beantragten Experten eingesetzt. 9 Experten in den Regierungszentren, 4 Experten in zwei mobilen Teams (mit Sitz in Rom und Catania), 13 Experten in Drehkreuzen für die Weiterverteilung und 6 Experten in der Dublin-Einheit in Rom. Das EASO stellt auch bis zu 48 kulturelle Mediatoren (für Arabisch, Tigrinya und Kurdisch) zur Verfügung, um den Umsiedlungsablauf zu unterstützen (zum 11. Juli sind 35 kulturelle Mediatoren vor Ort im Einsatz).

3Neuansiedlung

Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 in der Zeit bis zum 11. Juli 2016 8268 Personen in 20 Staaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Die Mehrzahl der teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, Libanon und der Türkei aufhalten.

Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei nimmt in dem Maß weiter zu, in dem die Mitgliedstaaten die Bewertung der ihnen von der Türkei über das UNHCR zugestellten Unterlagen abschließen. Seit dem 4. April 2016 wurden 802 Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der 1:1-Regelung neu angesiedelt. Die Zahl der Mitgliedstaaten, die sich aktiv an der Regelung beteiligen, ist ebenfalls gestiegen. Seit dem letzten Fortschrittsbericht kamen zu den Neuansiedlungsländern Finnland, Deutschland, Litauen, Niederlande, Schweden, Italien, Luxemburg und Portugal die Länder Lettland und Spanien dazu.

Die Erklärung EU-Türkei vom 18. März sieht eine Aktivierung der Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen vor, nachdem die Zahl der irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU beendet bzw. erheblich und nachhaltig reduziert worden ist. Der Rat erarbeitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, dem EASO, dem UNHCR und der IOM Standardverfahren zur Umsetzung der mit der Türkei vereinbarten Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen. Es sind gegenwärtig Verhandlungen über den Wortlaut des der Türkei am 7. Juni vorgelegten Dokuments im Gange. Sobald über die Standardverfahren Einigkeit herrscht, sollte eine Bewertung darüber erfolgen, ob die Bedingungen für den Beginn der Umsetzung dieser Regelung erfüllt worden sind.

Was den von der Kommission am 21. März 2016 vorgelegten Vorschlag betrifft, durch Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September zur Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, aus Italien und Griechenland weitere Plätze für die Neuansiedlung oder andere Formen der legalen Aufnahme aus der Türkei zur Verfügung zu stellen, wartet der Rat auf die für September 2016 erwartete Stellungnahme des Europäischen Parlaments, bevor er den Vorschlag annimmt. Es ist von Bedeutung, dass dieser Vorschlag zügig angenommen wird, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, von der dort vorgesehenen Flexibilität Gebrauch zu machen.

Die Kommission hat heute auch einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines EU-Neuansiedlungsrahmens 32 angenommen und fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, diesem Vorschlag Priorität einzuräumen.

4Ausblick

Griechenland steht noch immer vor einer humanitären Krise, die eine rasche und vollständige Erfüllung der von den Mitgliedstaaten aufgrund der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates übernommenen Verpflichtungen erfordert. In Italien nimmt die Zahl der Neuankömmlinge wie in den vergangenen Jahren saisonal zu, was rasch zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Antragsteller, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, führen wird.

In seiner letzten Sitzung am 28. Juni stellte der Europäische Rat 33 die Dringlichkeit der Lage fest und erneuerte seine Forderung nach weiteren Maßnahmen, um die Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen zu beschleunigen. Die Forderungen der Staats- und Regierungschefs müssen mit entschlossenen Maßnahmen der dafür zuständigen einzelstaatlichen Stellen vor Ort einhergehen.

Die Kommission erkennt die Fortschritte und die Bemühungen an, die unternommen wurden und die sich in der Erhöhung der Umsiedlungsquote niederschlagen, zumindest was Griechenland angeht. Die erzielten Ergebnisse bleiben jedoch hinter den Forderungen zurück und werden dem Umfang der Aufgabe nicht gerecht. Die Kommission wies in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung 34 darauf hin, dass pro Monat mindestens 6000 Umsiedlungen abgeschlossen werden sollten.

Griechenland führt eine großangelegte Vorabregistrierung durch, die zur Beschleunigung der Identifizierung und vollständigen Registrierung von Antragstellern, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, beitragen wird. Schätzungsweise wird eine Umsiedlung für 34 000 Umsiedlungsbewerber in Betracht kommen. Griechenland muss die Bearbeitungskapazität weiter erhöhen, um Engpässen nach Abschluss der Vorabregistrierung vorzubeugen, damit die betreffenden Personen ihre Anträge möglichst vollständig und zügig stellen können; ferner sollte das Land schnellstmöglich zusätzliche Umsiedlungszentren einrichten und weiterhin die in Betracht kommenden Personen umsiedeln.

Aufgrund der stetigen Zunahme der Zahl der Antragsteller in Italien, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen (4650 umzusiedelnde Eritreer), müssen die italienischen Behörden ihre Bearbeitungskapazitäten rasch aufstocken, enger mit den Aufnahmemitgliedstaaten zusammenarbeiten und das Umsiedlungsverfahren rasch durchführen und abschließen, indem sie ihre Verwaltungskapazitäten weiterentwickeln. Italien sollte ferner die Pilot-Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen rasch umsetzen und spezifische Verfahren für die Umsiedlung dieser schutzbedürftigen Antragsteller erarbeiten.

Die Mitgliedstaaten sollten ihrerseits durch mehr Zusagen, insbesondere für unbegleitete Minderjährige, durch eine sorgfältige Planung der Überstellungen für die nächsten sechs Monate und durch Beschleunigung der Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen (einschließlich der Beschränkung zusätzlicher Sicherheitsüberprüfungen auf spezifische und ordnungsgemäß begründete Fälle) dringend angemessen reagieren. Griechenland und Italien werden ferner weitere Unterstützung durch die Mitgliedstaaten benötigen, damit das EASO die Experten einsetzen kann, die notwendig sind, um die Registrierungskapazitäten zu erhöhen. Diese sollten für mindestens sechs Monate zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates übernommenen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, und ruft alle Mitgliedstaaten auf, sich aktiver an der Umverteilung zu beteiligen und sich bei ihren Zusagen und den Umsiedlungen an der Zahl der ihnen zugewiesenen Antragsteller zu orientieren und sich regelmäßig sowohl an Italien als auch an Griechenland zu wenden. Jene Mitgliedstaaten, die bislang keine Zusagen gegeben oder keine Antragsteller umgesiedelt haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Die Kommission wird die Umsetzung der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates sorgfältig kontrollieren und darüber regelmäßig Bericht erstatten. Die Kommission behält sich das Recht vor, Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten.

Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nachkommen, und zwar auch im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. 35  

(1)

COM(2016) 416 final.

(2)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. März 2016. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/07-eu-turkey-meeting-statement ; Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2016. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/06/28-euco-conclusions/  

(3)

Zwischen dem 11. Juni und 10. Juli irregulär eingereiste Personen - Quelle Frontex (wie von Griechenland im Rahmen des täglichen Westbalkanberichts gemeldet).

(4)

Quelle: Griechische Behörden und UNHCR.

(5)

Zahl der in Italien zwischen dem 11. Juni und 10. Juli irregulär über die Seegrenzen ankommenden Personen laut der Anwendung für Berichte über gemeinsame Aktionen (Joint Operations Reporting Application – JORA) und der Erhebung im Rahmen der gemeinsamen Operation Triton 2016. Die Daten können sich nach der Validierung noch ändern.

(6)

SN 38/16, 18.3.2016.

(7)

Artikel 3 Absatz 2 der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates. Ausführlichere Informationen hierzu im ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung – COM(2016) 165 final.

(8)

Staatsangehörige folgender Staaten kommen für Umsiedlungen in Betracht: Zentralafrikanische Republik, Eritrea, Seychellen, Dominica, Bahrain, Laos, Saudi-Arabien und Syrien. Die Staatsangehörigen folgender Staaten erreichten nach Angaben von Eurostat im ersten Quartal 2016 noch eine Anerkennungsquote von 75 %, jetzt aber nicht mehr: Burundi, Britische Überseegebiete, Costa Rica, Irak, Malediven und St. Vincent und die Grenadinen.

(9)

70 nach Belgien, 2 nach Bulgarien, 29 nach Zypern, 8 nach Estland, 68 nach Finnland, 256 nach Frankreich, 28 nach Irland, 18 nach Lettland, 28 nach Litauen, 42 in die Niederlande, 65 nach Portugal, 33 nach Rumänien und 63 nach Spanien.

(10)

4 nach Zypern, 4 nach Kroatien, 50 in die Niederlande und 8 nach Portugal.

(11)

24 nach Finnland, 104 in die Niederlande und 5 nach Portugal.

(12)

50 nach Frankreich, 15 nach Lettland, 22 nach Portugal und 32 nach Spanien.

(13)

Estland übernimmt 15 Personen aus Griechenland, Finnland 100 aus Italien, Frankreich 50 aus Italien, Deutschland 100 aus Griechenland, Irland 50 aus Griechenland, Litauen 80 aus Griechenland, die Niederlande 50 aus Italien und 100 aus Griechenland, Rumänien 70 aus Italien und 130 aus Griechenland und Slowenien 10 aus Italien.

(14)

100 aus Italien.

(15)

Es wird darauf hingewiesen, dass Frankreich im vergangenen Berichtszeitraum zugesagt hatte, 400 Personen aus Griechenland aufzunehmen, dies jedoch erst im gegenwärtigen Berichtszeitraum bekräftigt hat.

(16)

Es wird darauf hingewiesen, dass während des vergangenen Berichtszeitraums eine förmliche Zusage aus Rumänien nicht berücksichtigt worden ist.

(17)

Für Österreich wurde die Umsiedlung von bis zu 30 % der Österreich gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates zugewiesenen umzusiedelnden Antragsteller vorübergehend ausgesetzt. Demnach wurde die Umsiedlung von 1065 Personen nach Österreich für ein Jahr ausgesetzt. Österreich ist jedoch gemäß der üblichen rechtlichen Verpflichtungen angehalten, Personen im Rahmen der übrigen Zuweisung aufzunehmen; daher werden förmliche Zusagen und Überstellungen nach Österreich dennoch erwartet.

(18)

Anfang April setzte Polen die Bearbeitung von 73 Umsiedlungsersuchen aus, die der griechische Asyldienst an Polen gerichtet hatte, nachdem Polen am 16. Dezember 2015 eine Zusage dafür eingereicht hatte; damit setzte Polen de facto das Umsiedlungsverfahren dreieinhalb Monate nach Einreichung der Zusage aus. Das Gleiche gilt für Ersuchen aus Italien.

(19)

Wahrscheinlich lässt sich deren gesunkene Zahl damit erklären, dass einige Minderjährige Griechenland während der ersten Jahreshälfte 2016 über die Westbalkanroute verlassen haben.

(20)

Aus Österreich, der Schweiz, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich, Rumänien, Deutschland, Lettland, Spanien, Frankreich, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Malta.

(21)

Der Einsatzzeitraum mehrerer Experten endete während des Berichtszeitraums.

(22)

Das EASO startete am 21. April seinen fünften Aufruf zur Abstellung von Experten für die Unterstützung der Umsiedlungsregelung in Griechenland, worüber erstmals im Rahmen des dritten Fortschrittsberichts zur Umverteilung und Neuansiedlung berichtet wurde. Am 24. Juni wurde erneut daran erinnert.

(23)

  https://www.easo.europa.eu/news-events/joint-press-release-pre-registration-asylum-seekers-greek-mainland-starting-today

(24)

Diese Zahl umfasst nicht die im Rahmen des Mietprogramms des UNHCR vorgesehenen Plätze

http://data.unhcr.org/mediterranean/documents.php?page=1&view=grid&Country[]=83  

Diese temporären Notunterkünfte und dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten wurden sowohl in den Registrierungszentren auf den Ägäischen Inseln als auch auf dem Festland eingerichtet. Zum 11. Juli 2016 standen lediglich 1138 Plätze für die dauerhafte Unterbringung bereit, die ausschließlich für Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, sowie unbegleitete Minderjährige vorgesehen sind.

(25)

Empfehlung der Kommission an die Hellenische Republik zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zu treffen sind, C(2016) 3805.

(26)

Das UNHCR hat zugesagt, 6000 Plätze aus dem Mietprogramm für Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, um sämtliche vollständig registrierten für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller unterzubringen. Die Übertragungsvereinbarung mit dem UNHCR für das Mietprogramm im Umfang von 20 000 Plätzen kommt vor allem Asylsuchenden zugute, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, potenziell aber auch anderen Personen, die einen Antrag auf Familienzusammenführung in einem anderen Mitgliedstaat der EU gestellt haben, sowie Personen, die in Griechenland Asyl beantragen, insbesondere schutzbedürftigen Antragstellern. Die 6000 Plätze, die für Umsiedlungszentren bereitgestellt werden sollen, sind als Hauptunterbringungsmöglichkeiten für Personen mit Anspruch auf Umsiedlung gedacht.

(27)

Die Umsiedlungszentren sind im Rahmen der Übertragungsvereinbarung mit dem UNHCR für das Mietprogramm von der EU zu finanzieren.

(28)

Deren Wortlaut steht öffentlich unter folgender Internetadresse zur Verfügung: http://www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/it/hotspot .

(29)

Diese Empfehlungen umfassen eine Einbeziehung von EASO-Experten in die Durchführung der etwas umfangreicheren Befragungen, eine Verbesserung der Qualität der Daten der Antragsteller, indem ein Sicherheitsformular beigelegt wird, in dem die verschiedenen Überprüfungen der jeweiligen Person in jedem Abschnitt des Verfahrens sowie das Ergebnis dieser Überprüfungen aufgeführt sind, die Bereitstellung eines Sicherheitsbeamten auf italienischer Seite sowie bilaterale Kooperationsabkommen, um für Zwecke der Sicherheit und der strafrechtlichen Verfolgung Fingerabdruckdaten zu vergleichen und auszutauschen.

(30)

 Diese Soforthilfe wird zusätzlich zu den 509 Millionen EUR ausgezahlt, die Griechenland bereits über seine nationalen Programme im Rahmen der Fonds im Bereich Inneres (AMIF und ISF) für den Zeitraum 2014-2020 zugewiesen worden sind; über diese Fonds stehen auch umfangreiche Mittel für die Unterstützung der Umsetzung der Asylmaßnahmen zur Verfügung.

(31)

Wie im vierten Fortschrittsbericht angeführt, musste eine weitere geplante Aufstockung des Personals, bei dem weitere 18 Experten aus den Mitgliedstaaten das Registrierungsverfahren unterstützen sollten, verschoben werden, da mehrere Mitarbeiter des Asyldienstes im Bereich der Vorabregistrierung eingesetzt sind.

(32)

ABl. C […] vom […], S. […].

(33)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. März 2016. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/07-eu-turkey-meeting-statement ; Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2016. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/06/28-euco-conclusions/

(34)

COM(2016) 165 final.

(35)

Zweiter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei (COM(2016) 349).


Brüssel, den 13.7.2016

COM(2016) 480 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Fünfter Fortschrittsbericht


Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland, Stand 11. Juli 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

1491

Belgien

200

90

2415

Bulgarien

210

6

831

Kroatien

10

594

Zypern

65

35

181

Tschechische Republik

30

4

1655

Estland

93

27

204

Finnland

440

217

1299

Frankreich

2170

810

12 599

Deutschland

240

37

17 209

Ungarn

988

Island

Irland

130

38

240

Lettland

129

39

295

Liechtenstein

Litauen

380

34

420

Luxemburg

100

71

309

Malta

24

24

78

Niederlande

450

242

3797

Norwegen

Polen

65

4321

Portugal

730

302

1778

Rumänien

775

62

2572

Slowakei

10

652

Slowenien

60

28

349

Spanien

350

147

6647

Schweden 3

2378

Schweiz

30

INSGESAMT

6691

2213

63 302

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.


Brüssel, den 13.7.2016

COM(2016) 480 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Fünfter Fortschrittsbericht


Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien, Stand 11. Juli 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

462

Belgien

30

29

1397

Bulgarien

140

471

Kroatien

10

4

374

Zypern

15

10

139

Tschechische Republik

20

1036

Estland

8

125

Finnland

380

180

779

Frankreich

300

181

7115

Deutschland

10

20

10 327

Ungarn

306

Island

Irland

20

360

Lettland

30

2

186

Liechtenstein

Litauen

40

251

Luxemburg

20

248

Malta

17

17

53

Niederlande

175

125

2150

Norwegen

Polen

35

1861

Portugal

388

150

1173

Rumänien

540

6

1608

Slowakei

250

Slowenien

20

6

218

Spanien

50

40

2676

Schweden 3

50

39

1388

Schweiz

130

34

INSGESAMT

2428

843

34 953

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Beschluss (EU) 2016/949 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.


Brüssel, den 13.7.2016

COM(2016) 480 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung – Fünfter Fortschrittsbericht


Anhang 3: Neuansiedlung – Stand zum 11. Juli 2016 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)

Mitgliedstaat /
Assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Österreich

1900

1453 1

Libanon: 837; Jordanien: 442; Türkei: 173; Irak: 1

Belgien

1100

333

Libanon: 325; Jordanien: 4; Türkei: 4

Bulgarien

50

0

Kroatien

150

0

Zypern

69

0

Tschechische Republik

400

52

Libanon: 32; Jordanien: 20

Dänemark

1000

481

Libanon, Uganda

Estland

20

0

Finnland

293 2

192 3

Libanon: 153; Ägypten: 34; Irak: 3; Jemen: 2
Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Frankreich

2375 4

335 5

Libanon: 217, Jordanien: 118

Deutschland

1600

294

Türkei: 294 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Griechenland

354

0

Ungarn

0

0

Island

50

48

Libanon

Irland

520

273

Libanon

Italien

1989

419

Libanon: 349; Türkei: 70 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Lettland

50

6

Türkei: 6 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Liechtenstein

20

20

Türkei

Litauen

70

5

Türkei: 5 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Luxemburg

30

0 6

Türkei: 27 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Malta

14

0

Niederlande

1000

366

Libanon: 219; Jordanien: 7; Türkei: 61 (davon 56 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Marokko: 1; Äthiopien: 8; Kenia 70

Norwegen

3500

1098

Libanon

Polen

900

0

Portugal

191

12 7

Türkei: 12 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Rumänien

80

0

Slowakei

100 8

0

Slowenien

20

0

Spanien

1449

118

Libanon: 61; Türkei: 57 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Schweden

491

380 9

Sudan: 85; Irak: 10; Kenia: 6; Ägypten: 3; Libanon: 3; Jordanien: 1; Türkei: 272 (davon 264 im Rahmen des 1:1-Mechanismus)

Schweiz

519

519

Libanon: 431

Syrien: 88

Vereinigtes Königreich

2200

1864 10

Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder im Zusammenhang mit humanitären Gründen

INSGESAMT

22 504

8268

 

Insgesamt wurden 802 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 764 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015.

(1)

     Diese Zahl schließt Familienzusammenführungen und Neuansiedlungen im Rahmen des österreichischen Humanitären Aufnahmeprogramms mit ein.

(2)

  Diese Zahl ist Teil der finnischen nationalen Quote für 2016, die 750 neu anzusiedelnde Personen vorsieht.

(3)

     In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 11 Syrer enthalten, die über das finnische nationale System aufgenommen wurden.

(4)

     Diese Zahl kommt zum nationalen Jahreskontingent und früheren Zusagen Frankreichs hinzu.

(5)

     Zusätzlich zu dieser Zahl nahm Frankreich im selben Zeitraum 117 Syrer aus der Region und 55 Flüchtlinge aus anderen Teilen der Welt auf (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015). Zudem erteilte Frankreich im April 2016 im Rahmen der nationalen Visum- und Asylregelung 81 schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen aus der Türkei Visa.

(6)

Zwar fanden noch keine Neuansiedlungen im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 statt, doch wurden im Jahr 2015 46 Syrer aus der Türkei im Rahmen des nationalen Neuansiedlungsprogramms in Luxemburg neu angesiedelt.

(7)

     Portugal hat im Jahr 2015 im Rahmen des nationalen Programms 39 Flüchtlinge aus Ägypten neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20  Juli 2015).

(8)

     Die Slowakei hat außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 149 Assyrer neu angesiedelt.

(9)

     Schweden hat im Jahr 2015 1900 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(10)

     Im Rahmen bestehender nationaler Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Jahr 2015.