EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.6.2016
COM(2016) 387 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEITEN DER EUROPÄISCHEN UNION IM JAHR 2015
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.6.2016
COM(2016) 387 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEITEN DER EUROPÄISCHEN UNION IM JAHR 2015
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Darlehenstätigkeit der Europäischen Union
2.1.Zahlungsbilanzfazilität
2.2.Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus
2.3.Makrofinanzhilfe
2.4.Euratom-Fazilität
3.Anleihetätigkeit der Europäischen Union
3.1.Zahlungsbilanzfazilität
3.2.Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus
3.3.Makrofinanzhilfe
3.4.Euratom-Fazilität
4.Europäische Investitionsbank
4.1.Darlehenstätigkeiten der EIB
4.2.Anleihetätigkeit der EIB
1.Einleitung
Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der verschiedenen Darlehensinstrumente der Europäischen Union sehen vor, dass die Kommission das Europäische Parlament und den Rat jährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert. Um dieser Berichtspflicht nachzukommen, werden im vorliegenden Bericht die Darlehenstätigkeiten im Rahmen der einzelnen Instrumente und die entsprechenden Anleihetätigkeiten beschrieben.
Um ein vollständiges Bild der EU-Tätigkeiten zu vermitteln, enthält der Bericht im letzten Abschnitt außerdem eine Übersicht über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Jahr 2015.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Transaktionen der EU in den letzten 5 Jahren.
Tabelle 1: Darlehenstätigkeit der EU – ausstehende Kapitalbeträge (in Mio. EUR)
|
EGKS i.A. (1) (2) |
Euratom (1) |
Zahlungsbilanzhilfe (BOP) |
MFA |
EFSM |
Insgesamt |
|
|
2011 2012 2013 2014 2015 |
225 183 179 192 204 |
447 423 386 348 300 |
11 400 11 400 11 400 8 400 5 700 |
590 545 565 1 829 3 007 |
28 000 43 800 43 800 46 800 46 800 |
40 662 56 351 56 330 57 569 56 011 |
|
(1) Für die Umrechnung werden die Kurse am 31. Dezember jeden Jahres zugrunde gelegt. (2) Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) befindet sich seit 2002 in Abwicklung. Die letzte von der EGKS emittierte Anleihe wird 2019 fällig. Die Erhöhung des ausstehenden Betrags ist das Ergebnis von Wechselkursentwicklungen. |
||||||
2.Darlehenstätigkeit der Europäischen Union
Die finanzielle Unterstützung von Drittländern und Mitgliedstaaten wird von der Kommission abhängig von den jeweils verfolgten Zielen 1 im Rahmen von Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Rates oder von Beschlüssen des Rates geleistet. Sie erfolgt in Form bilateraler Darlehen, die über die Kapitalmärkte finanziert und durch den EU-Haushalt garantiert werden. Die Kohärenz der finanziellen Unterstützung von Drittländern mit den übergeordneten Zielen der Außentätigkeit der Union wird von der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unter Mitwirkung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) gewährleistet.
2.1.Zahlungsbilanzfazilität
Zahlungsbilanzhilfen nach Artikel 143 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten 2 (Zahlungsbilanzverordnung) werden von der Union in Form mittelfristiger Darlehen bereitgestellt. Sie sind in der Regel mit einer Finanzierung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und anderer multilateraler Geber, wie der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) oder der Weltbank, verbunden.
Die Zahlungsbilanzhilfe wird vom Rat auf Einzelfallbasis mit qualifizierter Mehrheit gewährt. Als Begünstigte kommen Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets in Frage, die mit ernsthaften Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind. Sie zielt darauf ab, die Abhängigkeit der begünstigten Mitgliedstaaten von externer Finanzierung zu verringern und der Zahlungsbilanz eines Landes erneut zu Tragfähigkeit zu verhelfen. Freigegeben wird die Fazilität, wenn die vom Rat nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) beschlossenen wirtschaftspolitischen Auflagen erfüllt sind, die vor dem Abschluss der Darlehensvereinbarung in einem Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat im Einzelnen niedergelegt wurden. Die fortdauernde Erfüllung der im Memorandum of Understanding vorgesehenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und ist eine Bedingung für die Auszahlung weiterer Tranchen. Die erforderlichen Mittel werden von der Kommission im Namen der Europäischen Union auf den Kapitalmärkten aufgenommen.
Gemäß der Zahlungsbilanzverordnung berichtet die Kommission dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und dem Rat alle drei Jahre über die Durchführung der Zahlungsbilanzfazilität.
2013 hatte der Rat ein zweites Programm für vorsorglichen finanziellen Beistand für Rumänien 3 im Umfang von bis zu 2 Mrd. EUR gebilligt, das Ende September 2015 auslief, ohne in Anspruch genommen worden zu sein. Es ist momentan kein weiteres Programm geplant.
Im Januar 2015 wurden 1,2 Mrd. EUR von Lettland und 1,5 Mrd. EUR von Rumänien zurückgezahlt, so dass am 31. Dezember 2015 im Rahmen des Zahlungsbilanzhilfeprogramms insgesamt 5,7 Mrd. EUR ausstanden 4 .
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der im Rahmen der Zahlungsbilanzhilfe in Anspruch genommenen Darlehen zum 31. Dezember 2015.
Tabelle 2: Zahlungsbilanzhilfen – Stand 31.12.2015 (Kapitalbeträge in Mrd. EUR)
|
Land |
Gewährter Betrag |
Ausgezahlter Betrag |
Zurückgezahlter Betrag |
Ausstehender Betrag |
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Darlehen (in Jahren) |
|
Ungarn |
6,5 |
5,5 |
4,0 |
1,5 |
0,3 |
|
Lettland |
3,1 |
2,9 |
2,2 |
0,7 |
5,2 |
|
Rumänien |
5,0 |
5,0 |
1,5 |
3,5 |
2,4 |
|
Rumänien (vorsorglicher finanzieller Beistand) |
1,4 |
0 |
0 |
0 |
- |
|
Rumänien (vorsorglicher finanzieller Beistand) |
2,0 |
0 |
0 |
0,0 |
- |
|
Insgesamt |
18,0 |
13,4 |
7,7 |
5,7 |
2,2 |
2.2.Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus
Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 5 eingerichtet. Er stützt sich auf Artikel 122 Absatz 2 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Er wird in vollem Umfang vom EU-Haushalt garantiert und kann Darlehen von bis zu 60 Mrd. EUR vergeben. 7
Im Jahr 2011 wurde die EFSM-Fazilität für Irland 8 und Portugal 9 aktiviert und diesen beiden Empfängerländern eine Darlehenssumme von bis zu 22,5 Mrd. EUR bzw. 26 Mrd. EUR zugesagt.
2013 wurde die maximale durchschnittliche Laufzeit der ausgezahlten Darlehen für beide Mitgliedstaaten von 12,5 auf 19,5 Jahre erhöht. Begünstigte der EFSM-Unterstützung können eine Verlängerung und Refinanzierung aller EFSM-Darlehen beantragen, solange die durchschnittliche Laufzeit der ausgezahlten Darlehen (ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung gerechnet) 19,5 Jahre nicht übersteigt.
Vor diesem Hintergrund hat Irland im September und Oktober 2015 in drei Tranchen mit je 8, 14 und 20 Jahren Laufzeit insgesamt 5 Mrd. EUR abgerufen, um die Laufzeit seines zum 4. Dezember 2015 fälligen Darlehens in Höhe von 5 Mrd. EUR zu verlängern. Die durchschnittliche Laufzeit der ausstehenden Darlehen an Irland betrug am 31. Dezember 2015 15,4 Jahre.
Ferner wurde Griechenland für einen Zeitraum von einem Monat (20. Juli bis 20. August 2015) ein Überbrückungsdarlehen im Betrag von 7,16 Mrd. EUR gewährt 10 . Dieses Darlehen wurde vollständig zurückgezahlt.
Die Gesamtsumme der im Rahmen des EFSM ausstehenden Mittel betrug Ende 2015 46,8 Mrd. EUR (Irland: 22,5 Mrd. EUR, Portugal: 24,3 Mrd. EUR).
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der im Rahmen des EFSM in Anspruch genommenen Darlehen zum 31. Dezember 2015.
Tabelle 3: EFSM – Stand 31.12.2015 (Kapitalbeträge in Mrd. EUR)
|
Land |
Gewährter Betrag |
Ausgezahlter Betrag |
Zurückgezahlter Betrag |
Ausstehender Betrag |
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Darlehen (in Jahren) |
|
Griechenland |
7,16 |
7,16 |
7,16 |
0 |
- |
|
Irland |
22,50 |
22,50 |
0 |
22,5 |
15,4 |
|
Portugal |
26,00 |
24,30 |
0 |
24,3 |
12,3 |
|
Insgesamt |
55,66 |
53,96 |
7,16 |
46,8 |
13,8 |
2.3.Makrofinanzhilfe
Die Makrofinanzhilfe (macro-financial assistance, MFA) dient der Bewältigung eines außergewöhnlichen Außenfinanzierungsbedarfs von Ländern, die der EU geografisch, wirtschaftlich und politisch nahe stehen. Ziel der MFA ist die Wiederherstellung der makroökonomischen und finanziellen Stabilität in Kandidaten-, potenziellen Kandidaten- und Nachbarschaftsländern (sowie in Ausnahmefällen auch in anderen Drittländern) und die Förderung der Durchführung von makroökonomischen und Strukturreformen in diesen Ländern. Makrofinanzhilfen haben Ausnahmecharakter, werden nur befristet und in Tranchen gewährt und sind an strenge wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft. Sie setzen ein mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) abgeschlossenes Anpassungsprogramm voraus und ergänzen dieses. Makrofinanzhilfen können in Form von Darlehen und/oder – unter bestimmten Umständen – in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden. 11
Sollte ein begünstigtes Land seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann die Kommission den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen 12 aktivieren, so dass die Rückzahlung der entsprechenden Anleihe der Kommission gesichert ist 13 .
Im Januar 2015 schlug die Kommission für die Ukraine ein drittes MFA-Programm von bis zu 1,8 Mrd. EUR an Darlehen vor, das am 15. April 2015 von Parlament und Rat beschlossen wurde. 14 Die entsprechende Darlehensvereinbarung wurde am 22. Mai 2015 unterzeichnet. Zusammen mit den beiden früheren Programmen ergibt sich für die Ukraine, sobald alle Beträge ausgezahlt sind, eine Gesamtdarlehenssumme von 3,41 Mrd. EUR. Das ist die größte Finanzhilfe, die die EU je einem Drittland in einem solch kurzen Zeitraum gewährt hat. Die erste Tranche (600 Mio. EUR) des dritten MFA-Programms für die Ukraine wurde im Juli 2015 ausgezahlt. Die zweite Tranche (ebenfalls 600 Mio. EUR) sollte ursprünglich 2015 ausgezahlt werden, doch hat sich ihre Auszahlung wegen schleppender Fortschritte bei mehreren Reformmaßnahmen verzögert.
Die letzte Tranche (250 Mio. EUR) des ersten MFA-Programms für die Ukraine (Beschlüsse aus den Jahren 2002 15 und 2010 16 ) wurde im April 2015 ausgezahlt.
Am 15. Mai 2014 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat, Tunesien eine Makrofinanzhilfe über maximal 300 Mio. EUR in Form von Darlehen mit einer Laufzeit von höchstens 15 Jahren zu gewähren. 17 Die erste Tranche (100 Mio. EUR) wurde im Mai 2015 und die zweite Tranche (100 Mio. EUR) im Dezember 2015 ausgezahlt.
Am 11. Dezember 2013 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat, Jordanien eine Makrofinanzhilfe über maximal 180 Mio. EUR in Form von Darlehen zu gewähren. 18 Die erste Tranche (100 Mio. EUR) wurde im Februar 2015 und die zweite und letzte Tranche (80 Mio. EUR) im Oktober 2015 ausgezahlt.
Am 12. August 2013 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat, Georgien eine Makrofinanzhilfe über maximal 46 Mio. EUR (bis zu 23 Mio. EUR in Form von Zuschüssen und bis zu 23 Mio. EUR in Form von Darlehen) zu gewähren. 19 Die Zuschusskomponente der ersten Tranche (13 Mio. EUR) wurde im Januar 2015 und die Darlehenskomponente (10 Mio. EUR) im April 2015 ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Zuschuss- und Darlehenstranche war für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen, wurde aber infolge des Aufschubs der zweiten Überprüfung des IWF-Programms auf 2016 verschoben
Am 22. Oktober 2013 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat, der Kirgisischen Republik eine Makrofinanzhilfe über maximal 30 Mio. EUR (bis zu 15 Mio. EUR in Form von Zuschüssen und bis zu 15 Mio. EUR in Form von Darlehen) zu gewähren. 20 Die Zuschusskomponente der ersten Tranche (10 Mio. EUR) wurde im Juni 2015 und die entsprechende Darlehenskomponente (5 Mio. EUR) im Oktober 2015 ausgezahlt.
Mit den im Jahr 2015 getätigten Darlehensauszahlungen im Betrag von 1 245 Mio. EUR beläuft sich der zum 31. Dezember 2015 insgesamt für MFA-Darlehen ausstehende Betrag auf 3 Mrd. EUR (siehe nachstehende Tabelle).
Tabelle 4: MFA-Darlehen – Stand 31.12.2015 (Kapitalbeträge in Mio. EUR)
|
Land |
2015 ausgezahlter Betrag |
2015 zurückgezahlter Betrag |
Zum 31.12.2015 ausstehender Betrag |
Noch auszuzahlender Betrag |
|
Albanien |
0 |
0 |
9 |
0 |
|
Armenien |
0 |
0 |
65 |
0 |
|
Bosnien-Herzegowina |
0 |
4 |
120 |
0 |
|
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien |
0 |
10 |
24 |
0 |
|
Georgien |
10 |
0 |
10 |
13 |
|
Jordanien |
180 |
0 |
180 |
0 |
|
Kirgisische Republik |
5 |
0 |
5 |
10 |
|
Montenegro |
0 |
1 |
4 |
0 |
|
Serbien |
0 |
52 |
180 |
0 |
|
Tunesien |
200 |
0 |
200 |
100 |
|
Ukraine |
850 |
0 |
2 210 |
1 200 |
|
Insgesamt |
1 245 |
67 |
3 007 |
1 323 |
2.4.Euratom-Fazilität
Die Euratom-Darlehensfazilität kann zur Finanzierung von Projekten in Mitgliedstaaten (Beschluss 77/270/Euratom des Rates) oder in bestimmten Drittländern (Ukraine, Russland, Armenien; Beschluss 94/179/Euratom des Rates) eingesetzt werden.
1990 hat der Rat die Anleiheobergrenze auf 4 Mrd. EUR festgesetzt, von denen etwa 3,7 Mrd. EUR beschlossen sind und 3,4 Mrd. EUR bereits ausgezahlt wurden. Gemäß dem Beschluss des Rates über den Höchstbetrag der Anleihen (77/271/Euratom in der geänderten Fassung) unterrichtet die Kommission den Rat, sobald der bewilligte Gesamtbetrag 3,8 Mrd. EUR erreicht, und schlägt gegebenenfalls einen neuen Anleihehöchstbetrag vor.
2013 beschloss die Kommission (Beschluss C(2013) 3496), ein Euratom-Darlehen über maximal 300 Mio. EUR an die Ukraine zu vergeben, das für die Erhöhung der Betriebssicherheit von Kernkraftwerken verwendet werden sollte. Die Darlehensvereinbarung wurde am 7. August 2013 unterzeichnet. Im März 2013 bewilligte die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ebenfalls ein ähnliches Darlehen im Betrag von 300 Mio. EUR.
Als alle Vorbedingungen für die Bereitstellung des Darlehens zufriedenstellend erfüllt waren, beschloss die Kommission am 27. Mai 2015, bis zu 100 Mio. EUR freizugeben.
Allerdings sind infolge von Verzögerungen bei der Durchführung keine Auszahlungen im Rahmen der Euratom-Fazilität an die Ukraine erfolgt.
3.Anleihetätigkeit der Europäischen Union
Zur Finanzierung ihrer Darlehenstätigkeit kann die Kommission im Namen von Europäischer Union und Euratom Mittel an den Kapitalmärkten aufnehmen. Anleihe- und Darlehensgeschäfte werden als Spiegelgeschäfte durchgeführt, wodurch sichergestellt ist, dass für den EU-Haushalt keine Zins- oder Fremdwährungsrisiken entstehen. 21 Ausstehende Anleihen und ausstehende Darlehen entsprechen einander.
3.1.Zahlungsbilanzfazilität
2015 wurden im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität keine Anleihen am Markt aufgenommen. Die Gesamtsumme der für die Zahlungsbilanzhilfe ausstehenden Mittel betrug Ende 2015 5,7 Mrd. EUR.
3.2.Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus
Infolge Irlands Antrag, die Laufzeit seines im Dezember 2015 fälligen EFSM-Darlehens in Höhe von 5 Mrd. EUR zu verlängern, hat die EU im September und Oktober 2015 drei Anleihen mit je 8, 14 und 20 Jahren Laufzeit im Betrag von insgesamt 5 Mrd. EUR begeben.
Diese von der EU begebenen Anleihen stießen am Markt auf große Nachfrage, was eine starke Überzeichnung zur Folge hatte. Erworben wurden sie von allen wichtigen Anlegergruppen, insbesondere Langzeitinvestoren (Investmentfonds, Vermögensverwalter, Versicherungs- und Pensionsfonds) und institutionellen Anlegern.
Tabelle 5: EU-Anleihetransaktionen im Rahmen des EFSM 2015 (in Mio. EUR)
|
Land |
Emissionsdatum |
Fälligkeitsdatum |
Betrag |
|
Irland – 1. Tranche |
22.9.2015 |
4.10.2035 |
2 000 |
|
Irland – 2. Tranche |
1.10.2015 |
4.11.2023 |
2 000 |
|
Irland – 3. Tranche* |
15.10.2015 |
4.10.2029 |
1 000 |
|
Insgesamt |
5 000 |
* Mit 80 Mio. EUR für die MFA für Jordanien und 5 Mio. EUR für die MFA für die Kirgisische Republik (siehe Abschnitt 3.3.).
3.3.Makrofinanzhilfe
2015 wurden acht Anleihegeschäfte im Gesamtbetrag von 1 245 Mio. EUR erfolgreich abgewickelt (siehe Tabelle 6).
Am 3. Februar 2015 wurden die Mittel für die erste Tranche für Jordanien im Betrag von 100 Mio. EUR über eine Privatplatzierung finanziert. Die Transaktion beruhte auf einem Tilgungsplan (5 auf den Tilgungsplan des Darlehens abgestimmte Festzinsanleihen), und die Auszahlung erfolgte am 10. Februar 2015.
Mit einer ähnlichen, auf einem Tilgungsplan beruhenden Struktur wurde am 14. April 2015 ein Nominalbetrag von 260 Mio. EUR aufgenommen und am 21. April 2015 für das Darlehen an die Ukraine (250 Mio. EUR) und für das Darlehen an Georgien (10 Mio. EUR) ausgezahlt.
Im Mai 2015 und im Dezember 2015 wurden die erste und die zweite Tranche des Darlehens an Tunesien (je 100 Mio. EUR in Form von endfälligen Darlehen) über Privatplatzierungen finanziert.
Im Juli 2015 wurde die erste Tranche des dritten Programms für die Ukraine (600 Mio. EUR) durch die Begebung öffentlicher Anleihen finanziert.
Im Oktober 2015 wurden zwei weitere Transaktionen (80 Mio. EUR und 5 Mio. EUR) mit der Refinanzierung der dritten Tranche des irischen EFSM-Darlehens verbunden (siehe Abschnitt 3.2).
Tabelle 6: EU-Anleihetransaktionen im Rahmen der MFA 2015 (in Mio. EUR)
|
Land |
Beschreibung |
Emissionsdatum |
Fälligkeitsdatum |
Betrag |
|
Jordanien |
Jordanien 1. Tranche |
10.2.2015 |
4.12.2029 |
100 |
|
Ukraine |
Ukraine (MFA I) 4. Tranche |
21.4.2015 |
4.4.2023 |
250 |
|
Georgien |
Georgien 1. Tranche |
21.4.2015 |
4.4.2030 |
10 |
|
Tunesien |
Tunesien 1. Tranche |
7.5.2015 |
4.5.2027 |
100 |
|
Ukraine |
Ukraine (MFA III) 1. Tranche |
22.7.2015 |
4.7.2020 |
600 |
|
Jordanien |
Jordanien 2. Tranche |
15.10.2015 |
4.10.2029 |
80 |
|
Kirgisische Republik |
Kirgisische Republik 1. Tranche |
15.10.2015 |
4.10.2029 |
5 |
|
Tunesien |
Tunesien 2. Tranche |
1.12.2015 |
1.12.2028 |
100 |
|
Insgesamt |
1 245 |
3.4.Euratom-Fazilität
2015 wurden im Rahmen von Euratom keine Anleihen aufgenommen.
4.Europäische Investitionsbank
4.1.Darlehenstätigkeiten der EIB
Die EIB finanziert entweder direkt einzelne Investitionsprojekte oder stellt ihre Finanzierung bei kleineren Projekten, die von kleinen und mittleren Unternehmen, kommunalen Behörden oder Kommunen durchgeführt werden, über Finanzintermediäre zur Verfügung. Die EIB-Gruppe, die auch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) umfasst, stellt außerdem Darlehensgarantien, technische Hilfe und Risikokapital bereit.
2015 bewilligte die EIB Finanzierungen im Umfang von insgesamt 77,5 Mrd. EUR (gegenüber 77 Mrd. EUR im Jahr 2014). Unter Einbeziehung der Tätigkeit des EIF finanzierte die EIB-Gruppe Vorhaben im Umfang von 84,5 Mrd. EUR. Damit unterstützte sie 462 Projekte in 68 Ländern weltweit und mobilisierte knapp 230 Mrd. EUR an Investitionen.
Ende 2015 hatte die EIB-Gruppe außerdem über 100 Darlehen und Garantien gebilligt, die im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 22 für die Investitionsoffensive für Europa bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierungs- und Investitionsgeschäfte, die die EIB im Rahmen des EFSI tätigt, werden durch den EU-Haushalt garantiert. Die gebundenen Mittel beliefen sich auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR (EIB-Mittel in Höhe von 5,7 Mrd. EUR und EIF-Mittel in Höhe von 1,8 Mrd. EUR) und mobilisierten Investitionen im Gesamtbetrag von bis zu 50 Mrd. EUR.
Wenn EIB-Finanzierungen mit EU-Garantien oder anderen EU-Finanzmitteln ausgestattet sind, wirken sie sich auf den Haushalt der Union aus. Dies betrifft nicht nur EFSI-Finanzierungen, sondern auch:
-die im Rahmen des sogenannten Außenmandats (das die Heranführungsländer, die Nachbarschafts- und Partnerschaftsländer, Asien, Lateinamerika und Südafrika umfasst) vergebenen EIB-Finanzierungen. Diese Finanzierungen sind mit einer Garantie durch den EU-Haushalt geschützt, die Länderrisiken oder politische Risiken abdeckt („EU-Außengarantie“) 23 . Im zweiten Halbjahr 2016 wird die Kommission in Bezug auf die Finanzierungstätigkeit der EIB im Rahmen des Außenmandats einen gesonderten Bericht vorlegen;
-Finanzierungsfazilitäten auf Risikoteilungsbasis, bei denen der EU-Haushalt zur Unterstützung der EU-Politik eingesetzt wird (z. B. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) für Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Projektanleiheninitiative).
2015 beliefen sich die EIB-Finanzierungen in EU-Mitgliedstaaten auf 69,7 Mrd. EUR, was 90 % der gesamten Finanzierungen der EIB entspricht. Die Finanzierungstätigkeit der EIB im Rahmen des Außenmandats belief sich auf 7,8 Mrd. EUR. Davon fielen 4,8 Mrd. EUR unter die EU-Außengarantie.
Der Gesamtumfang des Außenmandats beträgt 27 Mrd. EUR (zuzüglich eines zusätzlichen optionalen Betrags von 3 Mrd. EUR). Die teilweise oder vollständige Aktivierung des optionalen Betrags wird vom Europäischen Parlament und dem Rat nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage der Ergebnisse einer Halbzeitbewertung des Außenmandats beschlossen.
4.2.Anleihetätigkeit der EIB
Zur Finanzierung ihrer Darlehenstätigkeit begibt die EIB mehrheitlich Anleihen an den internationalen Kapitalmärkten. Die Finanzierungsstrategie der EIB ist in erster Linie auf eine dauerhafte Optimierung der Finanzierungskosten ausgerichtet. Sie basiert auf einer Kombination aus Emissionen großer, liquider Anleihen in Hauptwährungen und maßgeschneiderten und zielgerichteten Emissionen in einer Reihe anderer Währungen.
2015 belief sich die Anleihetätigkeit der EIB auf 62,4 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 6,4 Jahren.
Detaillierte Informationen zu den Zahlungsbilanzhilfetransaktionen finden sich unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/balance_of_payments/index_en.htm.