EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 10.6.2016
COM(2016) 380 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2014 zur Erreichung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2014 zur Erreichung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten
Einleitung
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik (im Folgenden die „GFP-Grundverordnung“)
müssen die Mitgliedstaaten jedes Jahr einen Bericht über das Gleichgewicht zwischen der Fangkapazität ihrer Flotten und ihren Fangmöglichkeiten erstellen. Um EU-weit ein gemeinsames Vorgehen zu erleichtern, werden die nationalen Flottenberichte gemäß den Leitlinien zur Analyse des Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik (im Folgenden die „Leitlinien der Kommission“) erstellt, die die Kommission 2014 angenommen hatte. Stellt ein Mitgliedstaat ein strukturelles Ungleichgewicht fest, so muss er für das betreffende Segment/die betreffenden Segmente einen Aktionsplan erstellen und vorlegen, der die Anpassungsziele, die Instrumente und einen klaren Zeitplan für die Durchführung enthält. Auf der Grundlage dieser nationalen Flottenberichte fasst die Kommission einen Bericht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erreichung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten ab. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Jahr 2014.
Jährliche Berichte der Mitgliedstaaten und Aktionspläne
Alle 23 Küstenstaaten der Europäischen Union haben der Kommission ihre Berichte für 2014 vorgelegt. Die Kommission hat den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (im Folgenden „STECF“) ersucht, das Gleichgewicht zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten für alle EU-Flottensegmente nach einem standardisierten Verfahren zu analysieren. Alle Gleichgewichtsindikatoren, die der Sachverständigengruppen 15-17 des STECF bereitgestellt und von dieser verwendet wurden, wurden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission berechnet.
Der STECF kam zu dem Schluss, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Erstellung ihrer nationalen Berichte große Mühe gegeben haben. Die Analyse der nationalen Berichte zeigt allerdings, dass die Indikatoren nicht immer für alle Flottensegmente berechnet werden konnten. Dies liegt entweder an fehlenden Daten oder – bei wirtschaftlichen und technischen Indikatoren – an der Zusammenfassung von Segmenten (was zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gemacht wird). Wegen der schlechten Datenlage ist es schwierig, die Gleichgewichtsindikatoren für Flottensegmente zu berechnen, so dass diese unzuverlässig oder nicht repräsentativ sind. Zur Verbesserung des Erfassungsbereichs und der Eignung der Indikatoren müssen die Mitgliedstaaten nach Auffassung des STECF umfassendere Datensätze bereitstellen, die mehr Flottensegmente erfassen und mehr analytische Bestandsbewertungen enthalten; dies spricht für die Verwendung von biologischen und Erhebungsdaten aus der Rahmenregelung für die Datenerhebung (im Folgenden „DCF“ (Data Collection Framework)). Darüber hinaus könnten Fangdaten statt Anlandungsdaten den Erfassungsbereich und die Eignung der Indikatoren verbessern. Dabei könnte ein Bezug zu Rückwurfdaten aus den Logbüchern hergestellt werden, also zu Daten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden die „Kontrollverordnung“) erhoben und in der DCF verwendet werden. Ein weiterer Punkt sind Fang- und Aufwandsdaten, die in angemessener Weise nach Gebieten im Mittelmeer unterteilt sind, da es derzeit nicht möglich ist, einen Bezug zwischen der Kapazität und dem Aufwand und letztendlich den Fangmöglichkeiten herzustellen. Auch bei der handwerklichen Fischerei ist die Datenlage problematisch, weil die Mitgliedstaaten hier nicht im selben Umfang Daten erheben wie bei anderen Flottensegmenten. Infolgedessen werden in der handwerklichen Fischerei Aufwand, Anlandungen und Fänge weitgehend nicht überwacht. Aus der Analyse wird deutlich, dass einige Flottensegmente wie Trawler wirtschaftlich von Beständen abhängen, bei denen der Befischungsdruck über dem höchstmöglichen Dauerertrag liegt. Sie bestätigt auch die geringe Schiffsauslastung in vielen Mitgliedstaaten. Diese Feststellungen rechtfertigen auch künftig die aktive Verwaltung und erforderlichenfalls Anpassung der Flottenkapazitäten. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin die Fangkapazität ihrer Flotten anpassen, um zu erreichen, dass die Flotten rentabel sind, nachhaltig betrieben werden und die biologischen Meeresressourcen nachhaltig befischen.
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um die Fangkapazität ihrer Flotten im Laufe der Zeit an deren Fangmöglichkeiten anzupassen. In konkreten Fällen, in denen für Segmente ein struktureller Kapazitätsüberhang festgestellt wurde, ist der Aktionsplan ein transparentes, wirksames Mittel, um im Laufe der Zeit ein Gleichgewicht zwischen den Kapazitäten der Fischereiflotten und den Fangmöglichkeiten zu erreichen.
2015 hatten die Mitgliedstaaten mehr Aktionspläne aufgestellt als 2014. Insgesamt 17 Mitgliedstaaten ermittelten anhand von biologischen, wirtschaftlichen oder technischen Indikatoren und/oder ergänzenden Informationen Flottensegmente, die ein Ungleichgewicht oder potenzielle Hinweise auf ein Ungleichgewicht aufweisen und für die gemäß den Leitlinien der Kommission ein Aktionsplan aufgestellt werden muss. Weitere fünf Mitgliedstaaten kamen zu dem Schluss, dass kein Flottensegment ein eindeutiges Ungleichgewicht aufwies, und legten keine Aktionspläne vor.
In diesem Kontext spielen die jährlichen Berichte eine wichtige Rolle. Nach der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (im Folgenden die „EMFF-Verordnung“) ist die Vorlage eines nationalen Berichts über das Gleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten entsprechend den Leitlinien der Kommission eine ex-ante-Konditionalität für die Genehmigung des operationellen Programms des EMFF. Außerdem kann der EMFF spezifische Maßnahmen, für die er Mittel bereit stellt, wie die dauerhafte Einstellung der Fangtätigkeit, den Austausch von Motoren oder die Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer nur in Flottensegmenten fördern, in denen nachweislich ein Kapazitätsüberhang (dauerhafte Einstellung) oder kein struktureller Kapazitätsüberhang (Motoraustausch, Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer) vorliegt.
Der Aktionsplan erlaubt es den Mitgliedstaaten somit, die Maßnahmen, einschließlich der dauerhaften Einstellung, zu ermitteln, die dazu bestimmt sind, die Fangkapazität in Segmenten zu verringern, in denen sie sich nicht mit den Fangmöglichkeiten im Gleichgewicht befindet. In den kommenden Jahren wird die Unterstützung des EMFF für Maßnahmen zur dauerhaften Einstellung der Fangtätigkeit dazu beitragen, Kapazitäten der EU-Fangflotte abzubauen und somit den Befischungsdruck auf Meeresressourcen zu mindern.
Stand der Fischereiflottenkapazität in der Union
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden „GFP“) müssen die Mitgliedstaaten auch sicherstellen, dass von 2014 an die Fangkapazität ihrer Flotte die Kapazitätsobergrenzen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 nicht übersteigt. Wie bereits erwähnt, muss die Flottenkapazität weiter verringert werden. In Einklang mit der Entwicklung in den letzten zehn Jahren (siehe Anhänge III und IV) ging von Januar 2014 bis November 2015 die Fangkapazität der 28 EU-Mitgliedstaat um 0,8 % (in Kilowatt (kW)) bzw. um 1,3 % (in Bruttoraumzahl (GT)) zurück (siehe Anhang I).
Im November 2015 waren im Flottenregister der EU 85 065 Schiffe mit einer Gesamtkapazität von 1 627 125 BRZ und 6 474 617 kW registriert. Damit ergibt sich (ohne Berücksichtigung der Gebiete in äußerster Randlage) im Jahr 2015 eine Verringerung der Anzahl der Schiffe um 0,6 % (siehe Anhang I). Die Fangkapazität der EU-Flotte lag 18,42 % unter der Obergrenze für die Tonnage und 11,60 % unter der Obergrenze für die Maschinenleistung (siehe Abbildung 1). In den Gebieten in äußerster Randlage, auf die 5,4 % der EU-Flotte insgesamt entfallen, ging im Zeitraum Januar 2014 bis November 2015 die Flottenkapazität in BRZ um 0,1 % zurück und stieg in kW um 0,9 % (siehe Anhang V).
Aus Gründen der Genauigkeit der Angaben im Flottenregister sind die Mitgliedstaaten seit Januar 2012 bei unter eine Aufwandsregelung fallenden Schiffen und seit Januar 2013 bei allen Schiffen verpflichtet, im Einklang mit der Kontrollverordnung neue Motoren sowie den Austausch und technische Veränderungen von Motoren mit einer Leistung von mehr als 120 kW systematisch zu zertifizieren. Ebenfalls nach der Kontrollverordnung müssen die Mitgliedstaaten Daten auf der Grundlage von Stichprobenplänen überprüfen. Gibt es Hinweise darauf, dass die Maschinenleistung über der in der Fanglizenz des Schiffes angegebenen Leistung liegt, sind außerdem technische Überprüfungen durchzuführen.
Ende Dezember 2015 nahmen 18 Mitgliedstaaten einen Stichprobenplan für die Überprüfung der Maschinenleistung an.
Als Ergebnis von 16 vorgerichtlichen Fällen in der EU haben die Mitgliedstaaten der Kommission alle Stichprobenpläne für die Überprüfung der Maschinenleistung übermittelt. Die Kommission führt derzeit Prüfungen durch, um ihre Durchführung in der Praxis zu überwachen.
Im Zeitraum 2007-2015 haben die Mitgliedstaaten mit aus dem Europäischen Fischereifonds geförderten Maßnahmen zur dauerhaften Einstellung der Fangtätigkeit Schiffe ihrer Flotte stillgelegt und Kapazität abgebaut (siehe Abbildung 2). Zwischen 2007 und dem 31. Mai 2015 wurden 4267 Schiffe mit öffentlicher Unterstützung stillgelegt. Dabei beliefen sich die öffentlichen Ausgaben auf insgesamt beinahe 935 Mio. EUR, wovon 546 Mio. EUR aus dem EFF kamen (siehe Anhang VII). Schiffe, die mit Unterstützung aus dem EFF stillgelegt wurden, dürfen nicht ersetzt werden, was die Verringerung der Flottenkapazität insgesamt gewährleistet. Weitere 2077 Schiffe (88 014,37 BRZ - 215320,6 kW) wurden ohne öffentliche Zuschüsse aus den Flotten genommen, allerdings kann ohne öffentliche Zuschüsse abgebaute Kapazität auch wieder hinzugefügt werden.
Auch die Flotten, die in den spanischen, französischen und portugiesischen Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, liegen unterhalb ihrer jeweiligen Kapazitätsobergrenzen. Diese Flotten (insgesamt 4562 Schiffe) werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 getrennt von den Festlandsflotten betrachtet. Im November 2015 gingen die Gesamtobergrenzen für die Gebiete in äußerster Randlage leicht um 1,4 % zurück.
Regionale Bewertung
Nordostatlantik
Die in Bruttoraumzahl (BRZ) und Kilowatt (kW) ausgedrückte Fangkapazität ist im Einklang mit dem Trend der letzten Jahre allgemein zurückgegangen. Dem STECF zufolge wiesen bei den meisten Flottensegmenten im Nordostatlantik, für die wirtschaftliche, technische und biologische Indikatorwerte berechnet werden konnten, die Werte im Zeitraum 2009-2013 darauf hin, dass das Ungleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten allmählich abnimmt. Im Nordostatlantik sowie in der Nord- und der Ostsee nähert sich die Fangmenge nach und nach dem höchstmöglichen Dauerertrag (im Folgenden MSY (maximum sustainable yield)) an. Dies kann auch mit der kontinuierlichen Senkung der Obergrenzen für die Flottenkapazität zusammenhängen, die in den letzten Jahren erzielt wurde.
Mittelmeer und Schwarzes Meer
Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer sind knapp 92 % der bewerteten Bestände überfischt. Vor diesem Hintergrund haben die Mitgliedstaaten der Kommission mehrere Aktionspläne vorgelegt, mit denen sie die Ungleichgewichte beseitigen wollen. Zu den wirtschaftlichen Indikatoren führt der STECF an, dass die Leistungsfähigkeit im Zeitraum 2009-2013 bei den meisten Flottensegmenten tendenziell zunimmt. Die Werte für den Auslastungsgrad der Schiffe machen in den meisten Flottensegmenten, die in dem genannten Zeitraum bewertet wurden, ein wachsendes Ungleichgewicht deutlich.
Bemerkungen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten und der Analyse des STECF
Die Analyse des STECF führt zu folgenden Schlüssen:
1.Die Qualität der vorgelegten nationalen Berichte hat sich beträchtlich verbessert. Zur Verbesserung der Konsistenz der den Berichten zu entnehmenden Indikatorwerte sollten der Erfassungsbereich und die Qualität der Gleichgewichtsindikatoren, vor allem der biologischen Indikatoren, verbessert werden.
2.Die Analyse des STECF macht deutlich, dass wegen fehlender Daten oder – im Falle wirtschaftlicher und technischer Indikatoren – aufgrund der Zusammenfassung von Segmenten zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen einige Indikatoren nicht für alle Segmente berechnet werden konnten.
3.Im Jahr 2014 ist die Zahl der Flottensegmente, bei denen die Mitgliedstaaten ein Ungleichgewicht festgestellt haben, insgesamt gestiegen. Infolgedessen haben die die Mitgliedstaaten 17 Aktionspläne vorgelegt, die die Anpassungsziele und Instrumente, mit denen ein Gleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten erreicht werden soll, sowie den Zeitplan für ihre Durchführung enthalten. Die Mitgliedstaaten haben eine Vielfalt von Maßnahmen zum Kapazitätsabbau gewählt, wie die Einführung übertragbarer Fischereibefugnisse oder die dauerhafte Einstellung der Fangtätigkeit mit Unterstützung des EMFF.
4.Die Einführung einer ex-ante-Konditionalität in Bezug auf die Vorlage von Flottenberichten im Einklang mit den Leitlinien der Kommission als Teil der Genehmigung des operationellen Programms des EMFF hat die Verbindung zwischen EU-Finanzierung und Beachtung der GFP-Regeln weiter gestärkt.
5.Eine allgemeine Übersicht der EU-Flotten lässt eine geringe Schiffsauslastung erkennen, wobei diese in einigen Mitgliedstaaten etwas höher ist. Die meisten inaktiven Schiffe sind in Flotten mit kleineren Schiffen zu verzeichnen, d. h. mit Schiffen mit einer Länge von weniger als 12 m. 93 % der inaktiven Schiffe hatten eine Länge von weniger als 12 m, während bei den Schiffen zwischen 12 m und 24 m der Anteil bei 6 % lag und bei Schiffen mit einer Länge von mehr als 24 m bei 2 % (siehe Abbildung 3).
6.Insgesamt wurden bei der Erreichung eines Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten in der EU im Laufe der letzten Jahre erhebliche Fortschritte erzielt. Der Abbau von Flottenkapazität in den letzten Jahren hat dazu beigetragen, die Lage von überfischten Fischbeständen zu verbessern, und die Fischereien den Zielen des höchstmöglichen Dauerertrags angenähert. Außerdem trug die bessere Anwendung der Leitlinien dazu bei, die Analyse des Ungleichgewichts innerhalb verschiedener Flotten zu verbessern. Aus den Berichten der Mitgliedstaaten geht allerdings hervor, dass bei bestimmten Flottensegmenten, vor allem im Mittelmeer, weitere Anstrengungen zur Verringerung der festgestellten Ungleichgewichte unternommen werden müssen.