Brüssel, den 18.5.2016

COM(2016) 321 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Europäisches Semester 2016: Länderspezifische Empfehlungen



1.Einleitung

Um die wirtschaftliche Erholung in Europa zu unterstützen und die europäischen Volkswirtschaften zu modernisieren, müssen Investitionen gefördert, die Strukturreformen fortgesetzt und verantwortungsvolle Haushaltspolitiken beibehalten werden.
Diese drei Prioritäten (das „magische Dreieck“) wurden im Jahreswachstumsbericht 2016 bestä
tigt und bilden die Grundlage der heute von der Kommission vorgelegten länderspezifischen Empfehlungen und Beschlüsse im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dieses Paket stützt sich auf die Beurteilung der von den Mitgliedstaaten im März und April 2016 im Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung vorgelegten nationalen Programme und berücksichtigt die Daten der jüngsten Wirtschaftsprognose der Kommission 1 . Parallel dazu leitet die Kommission eine förmliche Konsultation der Unterzeichnerstaaten des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zur Umsetzung des Fiskalpakts ein.

Auf europäischer Ebene bemüht sich die Kommission mit den anderen EU-Organen intensiv darum, die richtigen Rahmenbedingungen für Beschäftigung und Wachstum zu schaffen. Die Umsetzung ihres Arbeitsprogramms 2016 kommt voran. In den kommenden Wochen wird die Kommission eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorlegen, die in den für Beschäftigungs- und Wachstumsförderung grundlegenden Bereichen Investitionsoffensive für Europa, Kapitalmarktunion, digitaler Binnenmarkt und Binnenmarktstrategie erzielt worden sind. Die Anstrengungen auf EU-Ebene werden durch die Agenda für bessere Rechtsetzung unterstützt. Auf Ebene der Mitgliedstaaten sind Fortschritte zu verzeichnen, doch sind diese von Land zu Land nach wie vor unterschiedlich. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die vom Rat empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, um ihre eigene Wirtschaftslage sowie die der Europäischen Union insgesamt zu verbessern.

Die moderate Erholung der europäischen Wirtschaft setzt sich fort und inländische Wachstumsquellen müssen allmählich die Funktion des Konjunkturmotors übernehmen. Der in erster Linie vom privaten Konsum gestützten Wirtschaftsleistung kommen die niedrigen Mineralölpreise, die günstigen Finanzierungsbedingungen und der niedrige Euro-Wechselkurs zugute. Da diese stützenden Faktoren möglicherweise bald entfallen, müssen inländische Wachstumsquellen, insbesondere produktive Investitionen, im Einklang mit der Investitionsoffensive für Europa unbedingt weiter gefördert werden, denn sie können die Nachfrage von heute und das Angebot von morgen steigern. Private wie öffentliche Investitionen sind gemessen an den Vorkrisenwerten nach wie vor niedrig, ziehen aber an, so dass nun eine klare Trendwende zu verzeichnen ist. Sollen hier weitere Fortschritte erzielt werden, müssen die schwache Nachfrage, die hohe private Verschuldung und die schwierigen Rahmenbedingungen für die Unternehmen in einigen Ländern überwunden und die insgesamt nur sehr zaghafte Zuversicht des privaten Sektors gestärkt werden.

Mit dem internationalen Umfeld wandelt sich auch die Struktur des globalen Wachstums, was für die Europäische Union Chancen wie Herausforderungen birgt. Angesichts der größeren Volatilität an den Finanzmärkten wird das Wachstum in den aufstrebenden Volkswirtschaften voraussichtlich auch weiterhin gedämpft bleiben.
Doch auch in großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften hat sich das Wac
hstum jüngst abgeschwächt. All dies führt zu Unsicherheit und unterstreicht, dass die EU ihre Wachstumsfähigkeit verstärken und die Nachfrage auf ihrem großen integrierten Markt ankurbeln muss.

Um die Erholung zu beschleunigen und das langfristige Wachstumspotenzial der EU-Volkswirtschaften zu steigern, müssen die Strukturreformen rascher vorankommen, was auch durch eine sinnvolle zeitliche Abfolge der Reformen bewerkstelligt werden kann. Besonders deutlich wird dies, wenn man die nach wie vor spürbaren Folgen der Wirtschaftskrise, die schwachen demografischen Trends und das relativ geringe Produktivitätswachstum betrachtet. Die Kommission hat wiederholt darauf hingewiesen, dass zur Förderung des Vertrauens und zur Stärkung der wirtschaftlichen Erholung das gesamte politische Instrumentarium, d. h. die Geld-, die Finanz- und die Strukturpolitik, herangezogen werden muss. Den Schwerpunkt ihrer Maßnahmen hat sie dabei darauf gelegt, die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen und Armut und soziale Ausgrenzung abzubauen. Da eine akkommodierende Geldpolitik allein kein nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum bewirken kann und der haushaltspolitische Spielraum in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor begrenzt ist, spielen Strukturreformen bei der Modernisierung der Wirtschaft und der Verwirklichung der in den Verträgen niedergelegten Zielen eine wesentliche Rolle, da sie ein ausgewogenes, nachhaltiges Wachstum, Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt miteinander kombinieren.
Gut konzipierte und zeitlich gestaffelte Reformen steigern die Produktivität und können sich auf mittlere Sicht sehr positiv auf das Potenzialwachstum einer Volkswirtschaft auswirken und die Anpassungsfähigkeit steigern. Ihre kurzfris
tigen Auswirkungen auf das Wachstum lassen sich maximieren, wenn sie rasch umgesetzt werden und dadurch das Vertrauen stärken und wenn sie mit ergänzenden Maßnahmen kombiniert werden, die die Inlandsnachfrage, insbesondere die Investitionen, ankurbeln.

Die Sozialmodelle wurden während der Krise auf die Probe gestellt und müssen durch den richtigen Mix aus Flexibilität und Sicherheit modernisiert und gestärkt werden, was auch Wege zu einer nachhaltigen Rückkehr und Integration in den Arbeitsmarkt einschließt. Während sich die Zahl der Beschäftigten seit 2013 um mehr als 5,5 Mio. erhöht hat und die Arbeitslosigkeit signifikant auf den seit Jahren niedrigsten Stand gesunken ist, sehen sich die meisten Mitgliedstaaten nach wie vor mit den akuten sozialen Folgen der Krise konfrontiert. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist mit 10,5 Mio. in der EU nach wie vor hoch und 122 Mio. Menschen gelten derzeit als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht 2 . Das reale Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte liegt im Euro-Währungsgebiet noch immer unter dem Stand von 2008. Mit Blick in die Zukunft müssen als Folge der alternden Bevölkerung auch die Langzeitpflege und die Renten- und Gesundheitssysteme modernisiert werden, was nicht nur für den Leistungsumfang, sondern auch für die Finanzierung gilt. Um zur Lösung einiger der genannten Probleme beizutragen und ein Aufschließen zu den leistungsstärksten Ländern zu fördern, hat die Kommission mit Arbeiten zur Schaffung einer europäischen Säule sozialer Rechte begonnen 3 , die Teil der umfassenderen Bemühungen zur Erreichung einer tieferen und faireren Wirtschafts- und Währungsunion sind.

Der im letzten Jahr verzeichnete große Flüchtlingszustrom hat für die EU diverse soziale und wirtschaftliche Folgen. Während der Flüchtlingszustrom auf kurze Sicht höhere öffentliche Ausgaben und zusätzliche Binnennachfrage bewirken dürfte, was zu einem BIP-Zuwachs führen wird, hängen die mittelfristigen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum davon ab, ob es gelingt, die Flüchtlinge, auch mit Hilfe von Bildung, in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren.

Qualifizierte Arbeitskräfte sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die EU im globalen Wettbewerb bestehen, soziale Inklusion fördern und ihren hohen Lebensstandard halten kann. Besser qualifizierte Arbeitskräfte würden die Produktivität steigern. Ein höheres Produktivitätswachstum wiederum würde den europäischen Bürgerinnen und Bürgern höhere Löhne und größere Kaufkraft bescheren. Es müssen dringend Maßnahmen getroffen werden, die gewährleisten, dass die Arbeitskräfte in der EU über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um mit dem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt Schritt zu halten. Während einige Arbeitgeber Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter mit den gesuchten Qualifikationen zu finden, sind mehr als vier Millionen junge Menschen nach wie vor ohne Arbeit und stellt die Deckung der heutigen und künftigen Erfordernisse der Arbeitswelt eine generelle Herausforderung dar. Dies ist auch angesichts der demografischen Entwicklungen von zentraler Bedeutung.

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zeigt erste Ergebnisse in der Praxis. Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat bislang bei 57 Projekten grünes Licht für eine EFSI-Finanzierung gegeben, was einem Finanzierungsvolumen von 7,8 Mrd. EUR entspricht.
Monat für Monat werden mehr Projekte für eine Finanzierung ausgewählt. Von den bislang genehmigten Projekten fördern etwa die Hälfte erneuerbare Energien, Energie- und Ressourceneffizienz sowie ander
e Investitionen, die zu einem kohlenstoffarmen Wachstum beitragen. Der Rest betrifft die Bereiche F&E und industrielle Innovation, digitale und soziale Infrastruktur, Verkehr sowie den Zugang zu Finanzmitteln für kleinere Unternehmen. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) hat mehr als 165 KMU-Finanzierungsvereinbarungen mit einer Gesamtfinanzierung im Rahmen des EFSI von 3,4 Mrd. EUR genehmigt. In deren Genuss werden voraussichtlich etwa 136 000 KMU und Midcap-Unternehmen kommen. Zusammengenommen dürften diese Finanzierungen Gesamtinvestitionen von 82,1 Mrd. EUR bewirken.

Eine weitere wichtige Quelle für die EU-Investitionsförderung sind die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), aus denen bis 2020 EU-Investitionen im Umfang von 454 Mrd. EUR in Projekte fließen sollen, die Beschäftigung und Wachstum ankurbeln. Nach Abschluss der Vorgängerprogrammgeneration Ende 2015 werden die für den Zeitraum 2014 – 2020 vorgesehenen ESIF-Programme 2016 beschleunigt umgesetzt. Die Kommission wird die Umsetzung dieser Programme gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eingehend verfolgen.

2.Umsetzung der Neuerungen beim Europäischen Semester 2016

Bessere Abstimmung zwischen den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und den Empfehlungen für die einzelnen Länder

Beim Europäischen Semester 2016 wurden die von der Kommission vorgeschlagenen Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet erstmals mit dem Jahreswachstumsbericht vorgelegt. Damit hat der Rat beides vor den länderspezifischen Empfehlungen angenommen. Die fünf Empfehlungen werfen ein Schlaglicht auf die Maßnahmen, die im Euro-Währungsgebiet in den Bereichen Strukturreformen, Finanzpolitik und Finanzmärkte erforderlich sind. Sie geben für die Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen eine kohärente Benchmark vor und gewährleisten somit, dass die Mitgliedstaaten bei ihrer nationalen Politik und ihren Reformen in stärkerem Maße auch das Euro-Währungsgebiet im Blick haben. Die von der Kommission vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen sind somit darauf gerichtet, die Umsetzung der Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet 4 zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen, die den generellen finanzpolitischen Kurs, Leistungsbilanzüberschüsse, Arbeitsmärkte, notleidende Kredite und Insolvenzrahmen betreffen.

Gezieltere länderspezifische Empfehlungen

In den länderspezifischen Empfehlungen werden die politischen Ziele für die darauffolgenden 12 bis 18 Monate gesetzt.
Um die Eigenverantwortung für die Reformen zu erhöhen und zu einer besseren Reformumsetzung beizutragen, hat die Kommission 2015 größere Schwerpunkte gesetzt, indem sie die Zahl der Empfehlungen signifikant verringert und sich darin auf prioritäre Bereiche von gesamtwirtschaftlicher und sozialer Bedeutung mit unmittelbarem Handlungsbedarf bei den Mitgliedstaaten beschränkt hat.
Um den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen zu geben, ihnen gleichzeitig aber den notwendigen Handlungsspielraum zu lassen, wurde in den Empfehlung der Schwerpunkt auf die zu erreichenden Ziele gelegt und nicht
vorgegeben, mit welchen Mitteln diese zu erreichen sind. An diesem Ansatz wird in den Empfehlungen 2016 festgehalten. Die Empfehlungen tragen auch dem intensiven Dialog mit den anderen EU-Organen sowie nationalen Behörden und Interessenträgern nach der Veröffentlichung der Länderberichte 5 im Februar 2016 Rechnung.

Die Kommission wird bei zahlreichen wirtschafts- und sozialpolitischen Themen auch weiterhin die Entwicklungen verfolgen. Während die Länderberichte ein breiteres Spektrum von Themen und Herausforderungen abdecken, die für die Mitgliedstaaten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht von Bedeutung sind, wird in den länderspezifischen Empfehlungen als Mittel zur Lenkung und Steuerung der Reformbemühungen der engere Fokus beibehalten. Gleichzeitig wird eine nach Art und Umfang der Herausforderungen angemessene Differenzierung zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt. Dies spiegelt sich sowohl in der Zahl der länderspezifischen Empfehlungen als auch in deren Detaillierungsgrad wider.

Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Welcher Art die makroökonomischen Ungleichgewichte der Mitgliedstaaten sind, wurde klarer gemacht und besser kommuniziert. Wie die Kommission in ihrer im Anschluss an die Länderberichte vorgelegten Mitteilung 6 darlegt, hat sie Schritte zur Erhöhung der Transparenz des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten und zur Kategorisierung der mitgliedstaatlichen Ungleichgewichte unternommen. Die Ergebnisse der im Rahmen dieses Verfahrens vorgenommenen eingehenden Überprüfungen der betreffenden Mitgliedstaaten wurden in den Länderberichten klarer und effizienter dargestellt. Dies stärkt die Verbindung zwischen den festgestellten Problemen und den Maßnahmen, die die Politik in Reaktion darauf trifft, und erleichtert die Ermittlung verbliebener Lücken. Einen Beitrag in diese Richtung leistet auch die Straffung und Verringerung der Kategorien von sechs auf vier (keine Ungleichgewichte, Ungleichgewichte, übermäßige Ungleichgewichte und übermäßige Ungleichgewichte, die Korrekturmaßnahmen erfordern). Wie in den vorangegangenen Runden spiegeln sich Schwere und Umfang der ermittelten Ungleichgewichte in den Vorschlägen für die länderspezifischen Empfehlungen wider, wobei Länder mit übermäßigen Ungleichgewichten vor allem gezieltere länderspezifische Empfehlungen erhalten.

Um Ungleichgewichten entgegenzuwirken, soll das Monitoring der wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen künftig ausgeweitet werden. Mit dem Beschluss zur Straffung des Europäischen Semesters wurde ebenfalls der Beschluss gefasst, alle Mitgliedstaaten mit makroökonomischen Ungleichgewichten oder übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten ab der darauffolgenden Runde einem spezifischen Monitoring zu unterziehen.
Wie in den vora
ngegangenen Runden soll dies dazu beitragen, dass die Politik rascher und umfassender auf die festgestellten Ungleichgewichte reagiert, was durch Intensivierung des Dialogs zwischen der Kommission und den nationalen Behörden sowie durch Expertenbesuche und regelmäßige Fortschrittsberichte erreicht werden soll. Diese Kontakte werden es auch erleichtern, die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den betroffenen Mitgliedstaaten zu verfolgen. Die Intensität des Monitoring wird sich nach der Schwere der für die Ungleichgewichte verantwortlichen Probleme richten.

Beim Europäischen Semester wird der Schwerpunkt nun stärker auf Beschäftigung und Soziales gelegt. Die Faktoren Beschäftigung und Soziales werden bei den Bewertungen und Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters systematisch berücksichtigt. Dass drei neue Beschäftigungsvariablen in das Scoreboard für das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten aufgenommen wurden, ist darauf zurückzuführen, dass die Kommission ihre Analyse der makroökonomischen Ungleichgewichte auf eine breitere Grundlage stellen will. Die Indikatoren wurden hinzugefügt, um Beschäftigungs- und soziale Aspekte des Anpassungsprozesses besser zu erfassen. Es wird nun größeres Augenmerk auf die soziale Gerechtigkeit makroökonomischer Anpassungsprogramme gelegt.

Systematischerer Rückgriff auf vergleichende Prüfungen und Benchmarking

An weiteren Instrumenten zur Durchführung von Ländervergleichen wird gearbeitet. Konvergenz kann durch die Festlegung von Richtwerten und die Einhaltung empfehlenswerter Praktiken gefördert werden. Die Kommission hat schrittweise damit begonnen, Benchmarks und politik- oder themenübergreifende Vergleiche vorzuschlagen, um zu einem gemeinsamen Verständnis der Herausforderungen und der Art und Weise ihrer Bewältigung zu gelangen und die Reformumsetzung zu beschleunigen. In den verschiedenen Ratsformationen haben auf politischer Ebene und in den Ausschüssen bereits mehrfach nützliche Diskussionen stattgefunden, die bei der nächsten Runde des Europäischen Semesters noch ausgeweitet werden sollen. Damit sind Ländervergleiche zu einem wichtigen Instrument zur Unterstützung der von der Kommission in den länderspezifischen Empfehlungen erteilten Ratschläge geworden, denn sie ermöglichen transparente Diskussionen über bewährte Praktiken und Ergebnisse in verschiedenen Politikbereichen. Ausgehend von den Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Semester verstärkt die Kommission zudem ihre Unterstützung für Erweiterungsländer, um deren wirtschaftspolitische Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Stärkere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Hilfe

Mittlerweile besteht eine ausdrückliche Verbindung zwischen dem Einsatz von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten und der Förderung politischer Reformen. Gemäß dem für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) geltenden rechtlichen Rahmen 7 tragen die von den ESI-Fonds im Zeitraum 2014-2020 kofinanzierten Programme allen maßgeblichen, im Rahmen des Europäischen Semesters abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen Rechnung. Die operationellen Programme wurden eng an den länderspezifischen Empfehlungen ausgerichtet, und ihre Genehmigung wurde an die Umsetzung einer Reihe von Reformen geknüpft (sog. Ex-ante-Konditionalitäten), um so den Einsatz der ESI-Fonds zu erleichtern und ihre Wirksamkeit zu steigern. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Verwirklichung der vereinbarten Ziele überwachen und bis 2017 Bericht erstatten. Auch will sie die Wirksamkeit der auf Reformförderung abzielenden Programmplanung mit den Mitgliedstaaten erörtern, um gemäß den makroökonomischen Auflagen der ESI-Fonds im Laufe der Zeit eine vollständige Anpassung zu erreichen. Sie wird den Bedarf der Mitgliedstaaten an technischer Hilfe eingehender mit diesen erörtern und dafür sorgen, dass die für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten vorgesehenen 5 Mrd. EUR aus den ESI-Fonds zur Förderung der notwendigen Reformen mobilisiert werden.

Die wirksame Umsetzung der Reformen wird auch dadurch gefördert, dass die technische Hilfe durch den kürzlich eingerichteten Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen ausgeweitet wird. Ausgehend von den bei der Unterstützung Zyperns und Griechenlands gesammelten Erfahrungen wurde im November letzten Jahres ein Legislativvorschlag für die Finanzierung der technischen Unterstützung für hierfür in Frage kommende Mitgliedstaaten vorgelegt. Dieser Vorschlag wird derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen erörtert. Das vorgeschlagene Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) soll eigens dazu dienen, Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen umfassend und gezielt bei der Gestaltung und Umsetzung institutioneller, struktureller und administrativer Reformen zu helfen.

Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen wird für eine breite Palette zentraler Reformbereiche technische Unterstützung ermöglichen. Bei einer allgemeinen Verwaltungsreform kann die Unterstützung beispielsweise darauf gerichtet sein, die Entscheidungsprozesse, die Effizienz und die Qualität zu verbessern, was auch Maßnahmen zur Korruptions- und Betrugsbekämpfung einschließen kann. Unterstützung im Bereich Finanzpolitik könnte beispielsweise Hilfe bei der Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung umfassen oder auf eine effizientere Einziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen abzielen. Sollen die Rahmenbedingungen für Unternehmen reformiert werden, könnte die Hilfe bei der Vereinfachung des rechtlichen Rahmens oder der Ausweitung von Strategien zur Förderung von Innovationen, Unternehmertum, ausländischen Direktinvestitionen und Exporten ansetzen. Unterstützung im Bereich der Finanzmärkte könnte Hilfe bei der Gestaltung und Umsetzung von Insolvenzvorschriften für natürliche und juristische Personen und Verbriefungsrahmenvorschriften im Kontext der Kapitalmarktunion umfassen. Technische Hilfe bei Arbeitsmarkt- und Sozialreformen könnte angesichts der Risiken für die langfristige Tragfähigkeit beispielsweise auf die Steigerung der Effizienz und Effektivität der Sozialsysteme gerichtet sein.

Demokratische Legitimität und Rechenschaftslegung

Um die Eigenverantwortung für das Europäische Semester zu steigern, sind effektive demokratische Legitimität und Rechenschaftslegung von zentraler Bedeutung. Der Dialog mit nationalen Interessenträgern (Regierungen, Parlamenten, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft) und Europäischem Parlament an entscheidenden Punkten des Europäischen Semesters wurde auf technischer wie politischer Ebene erheblich ausgebaut. Durch die frühe Veröffentlichung der Länderberichte steht vor der Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge für die länderspezifischen Empfehlungen nun mehr Zeit für eingehende Diskussionen zur Verfügung. Auch die Mitgliedstaaten binden zunehmend ihre nationalen Parlamente und die Sozialpartner ein. Die Rolle der nationalen Parlamente sollte durch stärkere Einbeziehung in die Debatte über die länderspezifischen Empfehlungen und größere Interaktion innerhalb des jährlichen Haushaltsverfahrens weiter gestärkt werden. Die Kommission hat das ganze Jahr über auf politischer wie technischer Ebene aktiv an den Debatten auf nationaler Ebene teilgenommen. Diese Kontakte wurden nach der Veröffentlichung der Länderberichte, vor Übermittlung der nationalen Programme und vor der Vorlage des heutigen Pakets intensiviert.

Die enge Einbindung der Sozialpartner auf allen Stufen der Planung und Durchführung von Reformen ist für deren Erfolg von entscheidender Bedeutung. Auf europäischer Ebene ist die Einbindung der Sozialpartner seit Langem etablierte Praxis, könnte bei der Planung von Reformen auf nationaler Ebene aber noch ausgebaut werden. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten regelmäßig dazu auf, die Sozialpartner bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme eingehend zu konsultieren. Dieser Aufforderung sind die Mitgliedstaaten nachgekommen und einige von ihnen haben der Kommission die Stellungnahmen der Sozialpartner übermittelt.

Die EU-Organe haben zur Lenkung des Europäischen Semesters beigetragen. Das Europäische Parlament hat zu drei Berichten zum Europäischen Semester (Themen: Jahreswachstumsbericht 2016 8 , beschäftigungspolitische und soziale Aspekte 9 und Binnenmarktsteuerung 10 ) Entschließungen angenommen. Im Rat gingen der Annahme der Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und deren Billigung durch den Europäischen Rat im Februar eingehende Diskussionen in verschiedenen Ratsformationen voraus. Am 17. März billigte der Europäische Rat die im Jahreswachstumsbericht genannten Prioritäten 11 und erklärte, die Mitgliedstaaten würden diese in ihren nächsten Nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen berücksichtigen.

3.Allgemeine Fortschritte bei den Reformen und der Korrektur von Ungleichgewichten

Die Mitgliedstaaten sind bei ihren Reformen im letzten Jahr vorangekommen, müssen das Tempo jedoch noch beschleunigen. Alles in allem haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2015 begrenzte bis einige Fortschritte erzielt. 12 Damit waren im letzten Jahr in etwa ähnliche Fortschritte festzustellen wie bei der Vorjahresrunde.
Die länderspezifischen Empfehlungen wurden in den verschiedenen Politikfeldern in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Ein Grund könnte die Komplex
ität der Reformen sein, die etwa auf den Arbeits- und Produktmärkten, an den Rentensystemen und im Bankensektor durchzuführen sind. Die deutlichsten Fortschritte wurden bei der Umsetzung der Empfehlungen zu den Finanzdienstleistungen und zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen erzielt. Dagegen wären bei der Schaffung unternehmens- und beschäftigungsfreundlicher regulatorischer Rahmenbedingungen, bei der Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung und beim Abbau von Hemmnissen im Dienstleistungssektor mehr Fortschritte zu erwarten gewesen. Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten sind bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen weiter vorangekommen als Mitgliedstaaten ohne Ungleichgewichte, was vermutlich auf den größeren Reformbedarf, den intensiveren politischen Dialog und in einigen Fällen auch den stärkeren Druck der Märkte zurückzuführen ist.

Die Mitgliedstaaten kommen trotz schwieriger Rahmenbedingungen bei der Korrektur ihrer makroökonomischen Ungleichgewichte voran. In Ländern mit hohen Auslandsverbindlichkeiten haben sich die hohen Leistungsbilanzdefizite aus der Zeit vor der Krise beträchtlich verringert oder sogar in einen Überschuss verwandelt. Einige andere Mitgliedstaaten weisen nach wie vor sehr hohe Überschüsse auf. Die Kostenwettbewerbsfähigkeit hat sich generell verbessert und es gibt Belege für Strukturanpassungen in Form einer Ressourcenverlagerung zum Sektor handelbarer Güter. Die Arbeitslosigkeit geht zurück, wenn auch in unterschiedlichem Maße in den einzelnen Mitgliedstaaten. In den meisten Ländern kommt die Bilanzbereinigung voran: Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen bauen Schulden ab und die Banken haben ihre Kapitaldecke verstärkt. Die meisten Länder setzen beim Schuldenabbau vor allem auf eine Drosselung der Ausgaben, doch in manchen Ländern ging der relative Schuldenstand dank eines kräftigen Wachstums zurück. Vor diesem Hintergrund geben die mit dem hartnäckigen Schuldenüberhang in einigen Sektoren verbundenen Anfälligkeiten weiterhin zur Sorge Anlass, während der Finanzsektor mit niedriger Rentabilität und einem hohen Bestand an notleidenden Altkrediten sowie der Notwendigkeit zur Anpassung an einen anspruchsvolleren Regulierungsrahmen zu kämpfen hat.

Nachdem die Kategorisierung der Ungleichgewichte im Ungleichgewichteverfahren gestrafft und die in diesem Rahmen vorgenommene Überwachung stärker fokussiert wurde, hat sich die Zahl der Mitgliedstaaten, bei denen makroökonomische Ungleichgewichte festgestellt wurden, gegenüber dem Vorjahr verringert. Bei sechs Mitgliedstaaten, die einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurden, wurde im Ergebnis kein Ungleichgewicht im Sinne des Ungleichgewichteverfahrens konstatiert. In sieben Mitgliedstaaten waren nach wie vor Ungleichgewichte und in sechs Mitgliedstaaten übermäßige Ungleichgewichte festzustellen. Für Kroatien und Portugal, die übermäßige Ungleichgewichte verzeichnen, kündigte die Kommission im März eine Überprüfung ihrer Bewertung an, bei der der Ehrgeiz der betreffenden nationalen Reformprogramme berücksichtigt werden sollte. Ausgehend von der Bewertung der politischen Zusagen beider Mitgliedstaaten vertritt die Kommission abschließend die Auffassung, dass das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeweitet werden muss, sofern die in den länderspezifischen Empfehlungen genannten Reformen zügig und umfassend umgesetzt werden.

4.    Hauptziele der Empfehlungen von 2016

Ein kohärenter politischer Rahmen ist ein bedeutender Stabilitätsfaktor. Um den Aufschwung zu stärken und eine aufwärts gerichtete Konvergenz der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu fördern, stützt die Kommission ihre Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen auf die im Jahreswachstumsbericht 2016 genannten drei Säulen. Diese Empfehlungen und die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt und des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten gefassten Beschlüsse bilden ein Paket aufeinander abgestimmter Maßnahmen, das verschiedene Instrumente der wirtschaftspolitischen Steuerung in sich vereint und damit eine effektivere Koordinierung der politischen Maßnahmen ermöglicht. Darüber hinaus stellen die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet für die Euro-Länder eine wichtige zusätzliche Orientierungshilfe dar.

Die in der Strategie Europa 2020 dargelegte längerfristige Vision ist fest im Europäischen Semester verankert. Die Strategie Europa 2020 hat von Anfang an die langfristige Perspektive für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum vorgegeben. Die zentralen Grundsätze dieser Strategie haben bis heute nichts von ihrer Gültigkeit eingebüßt. Sie geben die Richtung der länderspezifischen Empfehlungen vor und liefern außerdem eine Grundlage für den mehrjährigen Finanzrahmen sowie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Die im Anhang dieser Mitteilung enthaltene Tabelle 2 gibt einen Überblick über die bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 erzielten Fortschritte.

Beseitigung von Hindernissen für die Finanzierung und Förderung öffentlicher und privater Investitionen

Für ein breiteres Spektrum von Unternehmen müssen Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet werden. In vielen Mitgliedstaaten stehen eine hohe private Verschuldung und ein hoher Anteil notleidender Kredite einer stärkeren Erholung der Kreditvergabe nach wie vor im Wege. Die Mitgliedstaaten sollten die Kapitalmarktunion nutzen, um europäische Märkte für forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset-Backed Securities) zu entwickeln, damit verbesserte Finanzierungsbedingungen und Kreditwachstum für eine große Zahl von Unternehmen spürbar werden. Zudem sollten die Märkte für andere Kapitalmarktfinanzierungen, wie etwa Risikokapital, weiterentwickelt werden, auch indem die regulatorischen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten auf den Prüfstand gestellt werden. Entsprechende Maßnahmen empfiehlt die Kommission Deutschland, Zypern, Portugal und Slowenien.

Die Bereinigung der Bankbilanzen trägt dazu bei, die Voraussetzungen für einen besseren Finanzierungszugang zu schaffen. Die Banken haben bei der Bilanzanpassung substanzielle Fortschritte erzielt und sind mehrheitlich gut mit Eigenkapital und Liquidität ausgestattet. Dennoch verzeichnet der Bankensektor in einigen Ländern weiterhin einen hohen Anteil an notleidenden Krediten und wertgeminderten Aktiva. Werden diese Schwächen nicht behoben, könnten sie das Kreditwachstum dämpfen. Hinzu kommt, dass aufgrund der sich hinziehenden Refinanzierung notleidender Kredite weniger Mittel für neue Projekte zur Verfügung stehen, was eine suboptimale Kreditallokation zur Folge hat. In einigen Ländern könnten Reformen beim Insolvenzrecht die Abwicklung uneinbringlicher Forderungen beschleunigen, indem sie – auch durch die Schaffung besserer Bedingungen für die Verbriefung notleidender Kredite – zu einer rascheren Bereinigung der Bankbilanzen beitragen. Aus diesen Gründen hat die Kommission Ländern wie Bulgarien, Irland, Kroatien, Italien, Zypern, Portugal und Slowenien weitere Maßnahmen zum Abbau notleidender Kredite empfohlen, wozu auch Reformen beim Insolvenzrecht beitragen sollen.

Bei der Erschließung von Investitionen geht es um weit mehr als die Erhöhung der Finanzierung. Die Investitionen haben sich bislang noch nicht als starker Konjunkturmotor erwiesen. Mitgliedstaaten, die über haushaltspolitischen Spielraum verfügen, wie beispielsweise Deutschland, sollten diesen in wachstumsfördernden Bereichen, wie Infrastruktur, Bildung und Forschung, zur Ausweitung ihrer öffentlichen Investitionen nutzen. Zugleich werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, die richtigen Rahmenbedingungen für produktive Investitionen zu schaffen. Eine Bestandsaufnahme der nationalen Investitionshindernisse durch die Kommission zeigt, dass die meisten Hindernisse durch Engpässe wie die geringe Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltung, ineffiziente Justizsysteme und Schwächen im Unternehmensumfeld bedingt sind. Dazu zählen hohe Bürokratie- und Verwaltungslasten, das Fehlen eines planungssicheren Regulierungsrahmens sowie sektorspezifische Vorschriften (darunter schwerfällige und langwierige Genehmigungsverfahren), die Investitionen in große Infrastrukturprojekte hemmen können.

Bei den Steuersystemen, der öffentlichen Auftragsvergabe, der Justiz und dem Insolvenzrecht sind nach wie vor Ineffizienzen zu verzeichnen. So empfiehlt die Kommission beispielsweise Ungarn, verzerrende sektorspezifische Steuern zu beseitigen, und richtet an Lettland, Litauen, Polen Rumänien und die Slowakei die Empfehlung, für eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften zu sorgen. Italien sollte zivilrechtliche Verfahren verkürzen, indem Reformen durchgesetzt und eine wirksame Fallbearbeitung sichergestellt wird, und den Rechtsrahmen für Insolvenzen und Forderungseinzug verbessern. Belgien könnte sein Steuersystem vereinfachen und verzerrende Steueraufwendungen abschaffen. Außerdem ist es notwendig, durch entsprechende Reformen den Zugang zu Finanzierungsquellen zu erweitern und zu diversifizieren und bei den Investitionen das Hauptaugenmerk über traditionelle Infrastrukturvorhaben hinaus auch mehr auf immaterielle Werte, das Humankapital und damit zusammenhängende soziale Investitionen zu richten. Wichtig ist auch, die Reaktionsfähigkeit der Arbeits- und Produktmärkte zu verbessern. Fortschritt bedeutet ebenfalls, den Binnenmarkt weiter auszubauen, eine stabile nationale und grenzübergreifende Investitionsplanung vorzunehmen und ein abgestimmtes und geplantes Vorgehen aller Verwaltungsebenen zu gewährleisten. Gleichzeitig unternimmt die Kommission Vorstöße, um durch die Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa und den weiteren Ausbau des Binnenmarkts das volle Investitionspotenzial Europas zu erschließen.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Produktivität

Langfristiges Wachstum setzt Produktivitätssteigerungen voraus. Deshalb muss die EU mehr in Bereiche wie Technologie, Innovation und Humankapital investieren. Durch die mehrjährige Investitionsschwäche ist insbesondere bei den Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ein erheblicher Rückstand aufgelaufen. Strukturreformen, die eine effizientere Ressourcenallokation, die schnellere Einsetzung neuer Technologien, die Förderung einer stärker auf Kreislaufwirtschaft gerichteten Ökonomie und die Einführung innovativer Geschäftsmodelle ermöglichen, kämen der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit zugute.

Ein unternehmens- und beschäftigungsfreundlicherer Regulierungsrahmen würde privaten Investitionen Vorschub leisten. Wenn die Verwaltungspraktiken gestrafft, Korruption ausgemerzt und Transparenz sowie eine schlanke, kalkulierbare Regulierung sichergestellt wird, wird dies die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum steigern und die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze erhöhen. So sollte nach Empfehlung der Kommission beispielsweise Frankreich sein Vereinfachungsprogramm fortsetzen, Italien die Reform der öffentlichen Verwaltung umsetzen und Österreich vor allem im Dienstleistungsbereich verwaltungs- und regulierungsbedingte Investitionsschranken abbauen.

Der rasche wirtschaftliche Wandel erfordert eine flexible Ressourcenallokation. Bei Reformen spielen qualitative Aspekte für den Erfolg eine wichtige Rolle. Eine effiziente Ressourcenallokation hin zu produktiveren Unternehmen würde die Produktivitäts- und Wachstumsraten steigern. Darüber hinaus würde sich die Investitionstätigkeit effizienterer Unternehmen verstärken, was dem langfristigen Wachstumspotenzial der Mitgliedstaaten zugute käme. Die Reformen auf den Waren-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten wirken zwar nicht von heute auf morgen, sind aber Auslöser einer solchen Ressourcenumlenkung und führen so zu einer Belebung der Investitionstätigkeit und zur Modernisierung der Produktionsbasis der EU-Wirtschaft.

Durch Leistungssteigerungen bei den Unternehmensdienstleistungen würde das Wachstumspotenzial vergrößert. In vielen EU-Mitgliedstaaten besteht im Dienstleistungssektor eine Vielzahl von Beschränkungen fort, was sich nachteilig auf Investitionen, Wachstum und Beschäftigung niederschlägt. Der Beitrag, den Unternehmensdienstleistungen zur Produktivität des verarbeitenden Gewerbes und anderer Sektoren leisten, ist für die Modernisierung der Volkswirtschaften in der EU von grundlegender Bedeutung. Hier ist das Augenmerk insbesondere auf Vielfalt, Umfang und Anzahl der Beschränkungen zu richten, die bei den Unternehmensdienstleistungen und den reglementierten Berufen, insbesondere bei technischen Studien und Gutachten, Rechnungslegung, Architektur und juristischen Dienstleistungen, zu verzeichnen sind. Zu den Mitgliedstaaten, an die die Kommission in diesem Bereich Empfehlungen richtet, gehören Belgien, Deutschland, Luxemburg und Österreich. Schnellere Reformen zum Abbau regulatorischer Hürden im Einzelhandel und in der Bauwirtschaft würden sich in mehreren Mitgliedstaaten ausgesprochen positiv auswirken.

Wirtschaft und Wissenschaft müssen erheblich enger zusammenarbeiten. Innovation treibt die Modernisierung der Wirtschaft voran, erhöht die Produktivität, lockt Investitionen an und fördert das Wirtschaftswachstum. Um die Voraussetzungen für Innovation zu schaffen, müssen sowohl finanzielle Anreize gesetzt als auch ein innovationsfreundlicher rechtlicher Rahmen geschaffen und Unternehmen und Hochschulen enger miteinander verzahnt werden. Die Verbindung zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmensinnovation muss in vielen Mitgliedstaaten (z. B. der Tschechischen Republik und in Dänemark, Estland, Spanien und Portugal) gestärkt werden. Belgien empfiehlt die Kommission, Investitionen in wissensgestütztes Kapital zu fördern und seine generelle Innovationsfähigkeit zu steigern. Estland und Lettland sollten Privatinvestitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation fördern.

Anpassung der öffentlichen Finanzen im Sinne einer stärkeren Wachstumsförderung

Der gegenwärtige finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets insgesamt ist im Großen und Ganzen angemessen. Insgesamt dürfte der finanzpolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet 2016 leicht expansiv werden. Angesichts des doppelten Ziels, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern und gleichzeitig die notwendige Unterstützung für den wirtschaftlichen Aufschwung zu leisten und insbesondere den Übergang von außen- zu binnenwirtschaftlichen Wachstumsquellen zu bewerkstelligen, kann der voraussichtliche finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets insgesamt vor dem Hintergrund der nach wie vor überaus niedrigen Inflation in diesem Jahr als im Großen und Ganzen angemessen bewertet werden. Unterdessen ist das richtige Gleichgewicht zwischen den beiden vorgenannten Zielen beim finanzpolitischen Kurs einzelner Mitgliedstaaten nicht immer gegeben.

Die Kommission hat auch im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Erstens empfiehlt sie, die Verfahren bei einem übermäßigen Defizit für Zypern, Irland und Slowenien nunmehr einzustellen. Damit würden nach dieser Semesterrunde noch sechs Mitgliedstaaten der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen, während es 2011 noch 24 Mitgliedstaaten waren. Zweitens nahm die Kommission für Belgien, Italien und Finnland Berichte nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV an, in denen sie analysiert, ob diese Länder das im Vertrag vorgesehene Schuldenstandskriterium erfüllen. Obwohl diese Länder den Referenzwert für den Schuldenstand nicht einhalten und die zu seiner Erreichung notwendigen Anstrengungen nicht im angemessenen Tempo unternehmen, kommt sie nach Bewertung der einschlägigen Faktoren in diesen Berichten zu dem Schluss, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt derzeit als erfüllt gelten sollte. In Bezug auf Italien wird die Kommission ihre Bewertung der einschlägigen Faktoren spätestens im November, wenn Informationen zum weiteren Verlauf des Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel für 2017 zur Verfügung stehen, in einem neuen Bericht überprüfen.

In Bezug auf Portugal und Spanien empfiehlt die Kommission dem Rat, diesen Ländern eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits in den Jahren 2016 bzw. 2017 zu empfehlen. Zu diesem Zweck sollten die erforderlichen strukturellen Maßnahmen ergriffen und unerwartete Mehreinnahmen für den Defizit- und Schuldenabbau eingesetzt werden. Im Einklang mit ihrer Verpflichtung zur Überwachung der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 des Vertrags wird die Kommission die Situation dieser beiden Mitgliedstaaten Anfang Juli erneut analysieren.

Die Finanzpolitik spielt für die Stärkung des Aufschwungs nach wie vor eine wichtige Rolle. In einigen Mitgliedstaaten wurden die Defizite erfolgreich gesenkt, und die Politik sollte sich nunmehr vor allem darauf konzentrieren, die Umsetzung von Strukturreformen weiter voranzutreiben, um das mittelfristige Wachstumspotenzial zu heben. Zugleich bedarf es in einigen anderen Mitgliedstaaten noch weiterer Konsolidierungsanstrengungen, um die öffentliche Schuldenquote auf einen festen Abwärtstrend zu bringen, insbesondere in Ländern mit hohem Schuldenstand, in denen die Anfälligkeit für Umschwünge an den Finanzmärkten ausgeprägter sein könnte.

Die öffentlichen Finanzen können auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite so umgestaltet werden, dass Wachstum und Fairness stärker gefördert werden. Im aktuellen Kontext ist es unerlässlich, die Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen richtig auszutarieren, um ihre Wachstumsfreundlichkeit zu erhalten. Auf der Einnahmenseite sind zwar einige entscheidende Schritte erfolgt, doch könnten die Mitgliedstaaten noch stärkere Anstrengungen unternehmen, um ihre Steuersysteme fairer, transparenter und im Hinblick auf die dringend benötigten Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen effizienter zu gestalten. Aufbauend auf den Fortschritten, die bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Verbesserung der Steuerverwaltung erzielt wurden, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Steuersysteme fairer und effizienter zu gestalten, um Fehlanreize, die der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege stehen, zu beseitigen, um wachstumsfreundlichen Ausgaben Vorrang einzuräumen und um an produktiven öffentlichen Investitionen festzuhalten. Zu den Mitgliedstaaten, an die die Kommission in diesem Bereich Empfehlungen richtet, gehören Italien, Polen und Schweden. Auf der Ausgabenseite sollten die Mitgliedstaaten sowohl eine höhere Effizienz als auch die Entwicklung einzelner Ausgabenfaktoren in den Blick nehmen. Durch höhere Effizienz könnte eine Senkung der Gesamtausgaben möglich werden, auch unter Bewahrung angemessener sozialer Dienstleistungen und öffentlicher Güter. Angesichts der Bevölkerungsalterung sind in Mitgliedstaaten wie Malta, Österreich und Slowenien Reformen der Langzeitpflege sowie der Renten- und Gesundheitssysteme erforderlich, die die langfristige Tragfähigkeit und/oder Adäquanz der sozialen Sicherungssysteme sicherstellen.

Verbesserungen bei der öffentlichen Vergabepraxis können erheblich dazu beitragen, die öffentlichen Ausgaben qualitativ zu verbessern und Anreize für Innovation und Wirtschaftlichkeit zu setzen. Außerdem sollten sich die Mitgliedstaaten auf Ausgabenfaktoren konzentrieren, die das Produktivitätspotenzial in der Zukunft erhöhen und von denen starke positive Übertragungseffekte auf die Gesamtwirtschaft ausgehen – wie etwa Bildung, Forschung und Entwicklung, Verkehr und Kommunikation. So sollte beispielsweise Irland seine staatlichen Ausgaben prioritär auf FuE und öffentliche Infrastruktur richten. Auch die Niederlande müssen ihre Bemühungen um verstärkte Ausrichtung der öffentlichen Ausgaben auf FuE intensivieren.

Die Mitgliedstaaten sollten die hohe Abgabenbelastung des Faktors Arbeit angehen. Dies gilt insbesondere für Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Frankreich, Lettland, Litauen und Ungarn. Die hohe Abgabenbelastung wirkt sich negativ auf die Arbeitskosten aus und führt dazu, dass Arbeitnehmer weniger Netto vom Brutto erhalten, was sowohl die Arbeitskräftenachfrage als auch das Arbeitskräfteangebot schmälert. Obwohl einige Mitgliedstaaten gewisse Reformen zur steuerlichen Entlastung der Arbeit durchgeführt haben, ist die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit in einigen EU-Ländern, insbesondere für Geringverdienende, nach wie vor hoch.

Verbesserungen im Bereich Beschäftigung, Humankapital, soziale Inklusion und Sozialschutz

Die Arbeitsmarktreformen zeigen erste positive Wirkungen. Die Arbeitsmarktbedingungen bessern sich weiter, wobei die Beschäftigung wächst und die Arbeitslosigkeit in moderatem Tempo sinkt. Die EU hat ferner robuste Erwerbsquoten unter steigender Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitskräften zu verzeichnen, was eine positive Entwicklung darstellt. Die jüngsten Arbeitsmarktreformen vieler Mitgliedstaaten, etwa flexiblere Arbeitsregelungen, verbesserte aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und dezentrale Tarifverhandlungen, haben zu größerer Arbeitsmarktflexibilität und einer stärkeren Ausrichtung der Löhne nach den Produktivitätsentwicklungen beigetragen, was auch die Arbeitskräftenachfrage stützt. In einigen Ländern sind noch Reformanstrengungen erforderlich, um die Funktionsweise der Arbeitsmärkte zu verbessern. So sollte beispielsweise Belgien sicherstellen, dass sich die Löhne und Gehälter im Einklang mit der Produktivität entwickeln können. Frankreich und Rumänien sollten dafür sorgen, dass die Entwicklungen beim Mindestlohn mit der angestrebten Förderung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang stehen. Finnland sollte gezielte aktive Arbeitsmarktmaßnahmen in ausreichendem Umfang gewährleisten.

An den Arbeitsmärkten muss für die richtige Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit gesorgt werden. Die Persistenz der Arbeitslosigkeit bleibt im Hinblick auf die effiziente Zusammenführung von Arbeitsmarktangebot und -nachfrage, die Abhängigkeit von Sozialleistungen und die Geringqualifizierungsfalle eine Belastung. Obwohl die Fachkräftenachfrage am Arbeitsmarkt steigt, ist die Teilnahme Geringqualifizierter am lebenslangen Lernen tendenziell gering. Der Rat hat darauf hingewiesen 13 , dass der Situation junger Menschen und Langzeitarbeitsloser besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Die Kapazität zur Schaffung von Arbeitsplätzen muss verbessert und so hohe Arbeitslosigkeit abgebaut werden. Dies ist unerlässlich, um die Schaffung von Arbeitsplätzen anzuschieben, Verzerrungen wie die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit, die Segmentierung des Arbeitsmarkts und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage anzugehen und den sozialen Zusammenhalt zu verbessern. Einige Mitgliedstaaten müssen auch die Aufgaben der öffentlichen Arbeitsvermittlung anpassen und die Schaffung von Arbeitsplätzen stärker unterstützen, auch durch Förderung von Unternehmertum und Selbstständigkeit. Wichtig für höhere Beschäftigungsquoten ist auch, dass ein breites Spektrum an zielgerichteten und passgenauen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung steht. Ungarn sollte nach einer Teilnahme an der Regelung für öffentliche Arbeiten die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Gegen Langzeitarbeitslosigkeit muss insbesondere in Bulgarien, Spanien und Portugal mit einer wirksamen Kombination aus sozialer Unterstützung und Verbesserung der Beschäftigungsaussichten vorgegangen werden. In Ländern wie der Tschechischen Republik, Deutschland, Österreich und der Slowakei muss auch die Erwerbsbeteiligung von Älteren und Frauen gefördert werden. In den Niederlanden sowie in Polen und Portugal sollte die Segmentierung der Arbeitsmärkte durch Förderung dauerhafterer Beschäftigungsverhältnisse verringert werden.

Investitionen in das Humankapital tragen zu größerer Konvergenz bei. Strukturelle und Langzeitarbeitslosigkeit sind zum Teil durch die hohe Zahl von Personen bedingt, die nicht beschäftigungsfähig sind, weil sie keine ausreichenden oder die falschen Qualifikationen aufweisen. Diese Qualifikationslücken und -inkongruenzen bremsen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas. So empfiehlt die Kommission beispielsweise dem Vereinigten Königreich, dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage entgegenzuwirken und für einen höheren Qualifikationsstand zu sorgen. Frankreich wird empfohlen, die betriebliche Ausbildung und die berufliche Weiterbildung unter besonderer Berücksichtigung der Geringqualifizierten zu verbessern. Die Mitgliedstaaten müssen eine evidenzbasierte Überprüfung ihrer allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme und Reformen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse durchführen, was insbesondere für Ungarn und die Slowakei gilt, und öffentliche Gelder effizienter einsetzen. In mehreren Ländern stellt die Integration schutzbedürftiger Gruppen in das Regelschulsystem ein Problem dar, insbesondere wenn es um Roma, aber auch um andere Gruppen wie Schüler mit Migrationshintergrund geht.

Die Sozialschutzsysteme sind auf die Probe gestellt worden. Sozialschutzsysteme, einschließlich Renten und Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Langzeitpflege, bleiben für ein ausgewogenes und inklusives Wachstum unverzichtbar. Sie können einen längeren Verbleib im Erwerbsleben fördern, für mehr Beschäftigung sorgen das Geschlechtergefälle verringern. Durch Förderung des sozialen Dialogs und Einbeziehung der Sozialpartner in die Entwicklung beschäftigungs- und sozialpolitischer Maßnahmen dürfte die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen erleichtert und deren Wirksamkeit erhöht werden. Reformen müssen auf die Modernisierung des Sozialschutzes und die Förderung von Aktivierungsmaßnahmen abstellen, wobei auf eine Kombination aus Flexibilität, Sicherheit, Adäquanz und langfristiger Tragfähigkeit gesetzt werden muss. Verbessert werden müssen dabei auch die Möglichkeit, mit Arbeitslosen- und Sozialleistungen ein adäquates Auskommen sicherzustellen, sowie qualitativ hochwertige Unterstützungsdienste und eine wirksame Aktivierung. Erreicht werden kann dies durch eine Ausweitung und Aufstockung, sowie durch Sicherung einer langfristig tragfähigen Finanzierung und gezieltere Ausgaben für die soziale Sicherung, wie es beispielsweise Italien empfohlen wird. Auch Reformen, die auf erschwingliche, effiziente und auf Dauer tragfähige Gesundheitssysteme abzielen, können einem ausgewogenen und inklusiven Wachstum förderlich sein.

5.    Schlussfolgerung

Die länderspezifischen Empfehlungen wurden von der Kommission unter Bezugnahme auf die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und im Lichte des bilateralen Dialogs mit den Mitgliedstaaten im Anschluss an die Veröffentlichung der Länderberichte und nach Prüfung der nationalen Reformprogramme sowie der Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme ausgearbeitet. Die genannten Herausforderungen und vorgeschlagenen Empfehlungen spiegeln die Punkte wider, die aus Sicht der Kommission am dringendsten und zwingendsten angegangen werden müssen, um die Mitgliedstaaten und die Europäische Union insgesamt auf Reform-, Beschäftigungs- und Wachstumskurs zu halten.

Die Kommission ersucht den Rat, den vorgeschlagenen Ansatz für die länderspezifischen Empfehlungen 2016-2017 und die zugehörigen Entscheidungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese vollständig und fristgerecht umzusetzen. Die Kommission wird den Dialog mit den Beteiligten auf allen Ebenen fortsetzen, um ein breites Engagement sowie wirksame Folge- und Umsetzungsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Tabelle 1 – Inhaltlicher Überblick über die Empfehlungen der EU für 2016-2017



Tabelle 2 - Fortschritte bei der Verwirklichung der Europa-2020-Ziele

Europa-2020-Ziele für die EU

Daten von 2010

Jüngste verfügbare Daten

2020 (unter Zugrundelegung der jüngsten Trends)

1. Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20-64-Jährigen auf mindestens 75 %

68,6 %


70,1 % (2015)

Ziel wird voraussichtlich nicht erreicht

2. Anhebung der öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP

1,93 %

2,03 % (2014)

Ziel wird voraussichtlich nicht erreicht

3a. Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990

Verringerung um 14,3 %

Verringerung um 23 % (2014)

Ziel wird voraussichtlich erreicht

3b. Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieendverbrauch auf 20 %

12,8 %

16 % (2014)

Ziel wird voraussichtlich erreicht

3c. Steigerung der Energieeffizienz um 20 %

Steigerung um 5,6 % (Primärenergieverbrauch)

Steigerung um 15,7 % (2014)

Ziel wird voraussichtlich erreicht

4a. Reduzierung der Schulabbrecherquote auf weniger als 10 %

13,9 %

11,2 % (2014)

Ziel wird voraussichtlich erreicht

4b. Erhöhung des Anteils der 30 bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss auf mindestens 40 %

33,8 %

38,7 % (2015)

Ziel wird voraussichtlich erreicht

5. Verringerung der Anzahl der Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, um mindestens 20 Millionen

Anstieg um 1,4 Mio. (im Vergleich zum Basisjahr 2008)

Anstieg um 4,5 Mio. (2014)

Ziel wird voraussichtlich nicht erreicht

Länderspezifische Informationen unter:
http://ec.europa.eu/eurostat/web/europe-2020-indicators/europe-2020-strategy/headline-indicators-scoreboard

 

(1) Nationale Programme siehe: http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_de.htm , Frühjahrsprognose 2016 der Kommission vom 3. Mai 2016 siehe: http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/forecasts/2016_spring_forecast_en.htm  
(2) Laut EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC): http://ec.europa.eu/eurostat/web/income-and-living-conditions/overview
(3) COM(2016) 127 final vom 8. März 2016.
(4) Ratsdokument 5134/16.
(5) Die Länderberichte sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_de.htm  
(6) Siehe COM(2016) 95 final/2 vom 7. April 2016.
(7) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
(8) A8-0030/2016.
(9) A8-0031/2016.
(10) A8-0017/2016.
(11) EUCO 12/1/16 REV1.
(12) Eine umfassende Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom Juli 2015 enthalten die am 26. Februar 2016 veröffentlichten Länderberichte.
(13) Ratsdokumente 15107/15 und 6154/16.