Brüssel, den 30.3.2016

COM(2016) 163 final

BERICHT DER KOMMISSION

zur Bewertung der Qualität der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2014 gemeldeten Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen

{SWD(2016) 68 final}


BERICHT DER KOMMISSION

zur Bewertung der Qualität der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2014 gemeldeten Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen

1.Einführung

In Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 1 heißt es:

„Die Qualität der übermittelten Daten wird anhand der Qualitätsberichte von der Kommission mit Unterstützung durch den in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zahlungsbilanzausschuss bewertet. Diese Bewertung durch die Kommission wird dem Europäischen Parlament zur Kenntnisnahme übermittelt.“

In diesem Bericht der Kommission wird die Qualität der Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen bewertet, die von den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2014 nach der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 gemeldet wurden. Wie in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung vorgeschrieben, hat die Kommission diesen Bericht mit Unterstützung durch den Zahlungsbilanzausschuss erstellt; er stützt sich auf die Ergebnisse der von Eurostat zwischen Januar und Juli 2015 vorgenommenen Qualitätsbewertung. Diese erstreckte sich auch auf die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Länder Island und Norwegen, jedoch werden die Ergebnisse dieser Länder in dem Bericht der Kommission nicht analysiert.

Dieser Bericht enthält eine kurze Beschreibung der Grundsätze, nach denen die Qualität amtlicher Statistiken bewertet wird. Sodann wird darin untersucht, in welchem Ausmaß die Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen den Qualitätsgrundsätzen entsprechen, die dem Europäischen Statistischen System (ESS) zugrunde liegen.

Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen dabei die Pflichten der Mitgliedstaaten zur Erstellung und Übermittlung von Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen sowie die Frage, ob die Mitgliedstaaten den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen, die für die Bewertung der Qualität dieser Daten verwendet werden können, wobei besonderes Augenmerk auf Gesamtaggregate und die wichtigsten Komponenten zur Erstellung der Aggregate gelegt wird.

Die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Qualität der statistischen Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen, die von den Mitgliedstaaten sowie von Island und Norwegen im Jahr 2014 übermittelt wurden, enthält eine eingehende Analyse der Ergebnisse der Qualitätsbewertung.

2.Bewertung der Qualität amtlicher Statistiken

Jedes Jahr bewertet Eurostat die Qualität der Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 2 der Kommission festgelegten Grundsätzen. Eurostat überprüft, ob die Daten die sieben Qualitätskriterien nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken 3 erfüllen, nämlich i) Relevanz, ii) Genauigkeit, iii) Aktualität, iv) Pünktlichkeit, v) Zugänglichkeit und Klarheit, vi) Vergleichbarkeit und vii) Kohärenz. Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 4 wurde am 29. April 2015 geändert, um mehreren ihrer Bestimmungen, darunter denjenigen über die Qualitätsbewertung, mehr Gewicht zu verleihen.

Im Laufe der Jahre hat Eurostat intensiv daran gearbeitet, Methoden des Qualitätsmanagements und Tools zu entwickeln, die ihm bei der Erstellung hochwertiger europäischer Statistiken helfen. Die Qualitätsberichterstattung untermauert die Qualitätsbeurteilung, die wiederum den Ausgangspunkt zur Verbesserung der Qualität darstellt. Im „ESS Handbook for quality reports“ 5 (ESS-Handbuch für Qualitätsberichte) wird das gesamte Spektrum an Methoden erläutert, die zur Beurteilung der Qualität amtlicher Statistiken herangezogen werden können. Die angewandte Methode unterscheidet sich je nach Art des statistischen Prozesses.

Statistiken werden erstellt, um einen unbekannten Wert zu schätzen. Aufgrund von Variabilität und Verzerrung entsprechen diese Schätzungen nicht den tatsächlichen Werten, und Statistiken können aufgrund von Variabilität und Verzerrung durch zahlreiche Arten von Stichproben- und Nicht-Stichprobenfehlern beeinträchtigt werden.

Bei einer anerkannten Theorie über die Prüfung der Genauigkeit auf Stichprobenerhebungen basierender Statistiken wird die Variabilität untersucht, d. h. wie stark eine Schätzfunktion um ihren erwarteten Wert schwankt. Die Variabilität wird durch ihre Varianz, den Standardfehler, den Variationskoeffizienten oder die Konfidenzintervalle ausgedrückt.

Zahlungsbilanzstatistiken werden (wie Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) mithilfe eines Kontenrahmens erstellt und beruhen auf Inputs aus einer Reihe von Primärstatistiken wie etwa Daten über Waren, Dienstleistungen und Direktinvestitionen. Einige der Primärstatistiken beruhen auf Stichprobenerhebungen, andere werden aus Verwaltungsdaten abgeleitet und manche sind aus Modellen errechnet.

Bei einem Kontenrahmen wie dem für die Zahlungsbilanz ist es nicht möglich, die Genauigkeit direkt zu messen. Die beiden wichtigsten Instrumente, die gemäß den allgemeinen Grundsätzen für die Messung der Qualität in der Statistik herangezogen werden sollten, sind die Analyse der Revisionen (die den Grad der Übereinstimmung der ersten Schätzungen mit den folgenden oder endgültigen Schätzungen aufzeigen) und die Untersuchung von Fehlern und Auslassungen. 6 Beide Instrumente werden im vorliegenden Bericht behandelt.

Zwar besteht die Qualität aggregierter Statistiken nicht einfach aus der Summe der Qualitäten aller zugrunde liegenden Primärdaten, doch hängt die Qualität der Zahlungsbilanzdaten tatsächlich von der Qualität aller zugrunde liegenden Primärdaten ab. Separate Qualitätsberichte 7 werden regelmäßig für die Statistiken über den internationalen Warenverkehr erstellt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 sind diese Statistiken die wichtigste Komponente der Leistungsbilanz. Daher werden nur die Daten über den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Daten über die Direktinvestitionen zusammen mit den Daten über die Zahlungsbilanz bewertet.

3.Spezifische Merkmale dieser Qualitätsbewertung

Diese Qualitätsbewertung ist die erste seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 555/2012 8 der Kommission. Daher enthält die länderbezogene Qualitätsberichterstattung Daten, die unter Anwendung der aktualisierten Datenanforderungen und der Methodik erstellt wurden, welche in der sechsten Auflage des Handbuchs des Internationalen Währungsfonds über die Zahlungsbilanz und den Auslandsvermögensstatus (Balance of Payments and International Investment Position Manual, BPM6) beschrieben sind (siehe Kasten 1). 9

Im Juni 2014 übermittelten die Mitgliedstaaten erstmals Daten über BPM6-basierte Transaktionen und Daten über den Auslandsvermögensstatus. Im Einklang mit den neuen Anforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 555/2012 der Kommission sind jetzt mehr Details zu Transaktionsaufgliederungen verfügbar, und gleichzeitig wurden die Häufigkeit und Pünktlichkeit der Datenübermittlung verbessert. Im Vergleich zu den Datenanforderungen im Rahmen der BPM5-Methodik haben die Endnutzer nunmehr im Ergebnis einen viel besseren Überblick über die Daten über die Zahlungsbilanz, den Auslandsvermögensstatus, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen. Im Zuge der neuen Anforderungen wurde für die Mitgliedstaaten ein neuer Datensatz für die monatliche Zahlungsbilanz eingeführt. Zusätzlich zu den obligatorisch zu erfüllenden Anforderungen übermitteln die nationalen Statistikersteller nunmehr fakultative Daten mit einer bilateralen geografischen Aufgliederung der EU-Länder untereinander und weitere Zahlungsbilanzpositionen.

Kasten 1: Die sechste Auflage des Balance of Payments and International Investment Position Manual (BPM6) des Internationalen Währungsfonds

Das BPM6 enthält einen Standardrahmen für die Erstellung von Statistiken über die Transaktionen und Positionen zwischen einer Volkswirtschaft (eines einzelnen Landes, einer Währungsunion (wie etwa dem Euro-Währungsgebiet) oder einer Wirtschaftsunion (wie etwa der Europäischen Union) und der übrigen Welt. Die Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und Konventionen für die Statistiken der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus werden darin erläutert, die internationale Vergleichbarkeit von Daten wird verbessert, indem für die Anwendung international anerkannter Leitlinien geworben wird, und die Zusammenhänge mit anderen makroökonomischen Statistiken werden aufgezeigt, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen statistischen Bereichen zu verbessern. Das BPM6 steht im Einklang mit dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene 10 und dem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2008 11 , in denen der statistische Rahmen für die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vorgegeben wird. Es steht ferner im Einklang mit der vierten Auflage der OECD-Referenzdefinition des Begriffs „Direktinvestitionen“ (OECD Benchmark Definition of Foreign Direct Investment) 12 , die weitere Leitlinien für die Statistiken über Direktinvestitionen enthält, und mit dem Statistikhandbuch der Vereinten Nationen für den Internationalen Dienstleistungsverkehr aus dem Jahr 2010 (Manual on Statistics of International Trade in Services 2010).

Das BPM6 spiegelt die Veränderungen der Weltwirtschaft seit dem Jahr 1993 wider. Dieser Zeitraum ist durch eine erhebliche Zunahme der grenzüberschreitenden Tätigkeiten infolge des Abbaus von Handelshemmnissen und Kapitalverkehrskontrollen gekennzeichnet. Die Strukturen internationaler Unternehmen sind zunehmend komplexer geworden und weisen Wertschöpfungsketten, finanzielle Verflechtungen und Eigentumsstrukturen auf, die weltumspannend sind. Auch die grenzüberschreitenden Finanzströme haben infolge des dynamischen Wachstums an den internationalen Kapitalmärkten erheblich zugenommen. Die Globalisierung hat zu neuen Herausforderungen für die Politik geführt und ist der Grund für viele der Änderungen, die mit dem BPM6 eingeführt wurden. Da die Transaktionsvolumina oft nur einen Teil der Bestände ausmachen, ist der Auslandsvermögensstatus (International Investment Position, IIP) häufig als Indikator der externen Finanzlage einer Volkswirtschaft nützlicher. Dem trägt auch der neue Titel des Handbuchs „Balance of Payments and International Investment Position Manual“ Rechnung, denn er weist auf die wachsende Bedeutung des Auslandsvermögensstatus hin.

Mit den Qualitätsberichten zur Zahlungsbilanz, zum internationalen Dienstleistungsverkehr und zu den Direktinvestitionen ist eine regelmäßige Beobachtung der Stabilität und Kohärenz der Daten sichergestellt. Die Vorlage für die Qualitätsberichterstattung wurde vor Beginn der Qualitätsbewertung geändert, um sie an die neuen Datenanforderungen und die methodischen Änderungen anzupassen, die sich aus dem BPM6 ergaben, und um dem Qualitätsprozess gemäß dem Anzeiger für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) zu entsprechen.

4.Wichtigste Feststellungen im Rahmen der Qualitätsbewertung

In der diesem Bericht beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wird ausführlich auf die Feststellungen eingegangen, die im Rahmen der Qualitätsbewertung für jedes einzelne Qualitätskriterium getroffen wurden. Diese Qualitätsbewertung wurde mit Unterstützung durch den Zahlungsbilanzausschuss vorgenommen.

Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 durch die Verordnung (EU) Nr. 555/2012 der Kommission hat zu einer stärkeren Harmonisierung der Statistiken der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen in der gesamten EU geführt; um den Nutzern mehr Daten verfügbar zu machen, wurden hiermit außerdem die Anforderungen an die Datenerhebung erweitert. In den statistischen Bereichen, die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen untersucht werden, ist die Qualität im Allgemeinen zufriedenstellend und entspricht den rechtlichen Anforderungen. Allerdings wurden bei einigen Qualitätsindikatoren Abweichungen unter den Mitgliedstaaten festgestellt, und das Niveau der Indikatoren ließe sich verbessern.

Die Ergebnisse der ersten Qualitätsbewertung nach der Einführung des BPM6 entsprechen den Erwartungen von Eurostat. Alle Mitgliedstaaten - mit Ausnahme Kroatiens - haben die geänderten Datenanforderungen und die geänderte Methodik im Großen und Ganzen gut bewältigt. Die Qualität der Zahlungsbilanzdaten ist am zufriedenstellendsten, wohingegen die Statistiken der Direktinvestitionen am häufigsten verbesserungswürdig sind. Nach Maßgabe der bei der Bewertung angewandten Qualitätskriterien sind die Gesamtergebnisse wie folgt:

Relevanz

Die Datenvollständigkeit betrug im Durchschnitt sowohl bei den monatlichen als auch bei den vierteljährlichen Daten über die Zahlungsbilanz 96 %, bei den vierteljährlichen Daten über den Auslandsvermögensstatus 98 %, bei den vierteljährlichen Neubewertungen 83 %, bei den Daten über den internationalen Dienstleistungsverkehr 95 % und bei den Daten über die Direktinvestitionsströme und -bestände 91 %.

Die Anforderungen an die monatlichen Zahlungsbilanzdaten wurden von 27 Mitgliedstaaten voll und ganz erfüllt; hingegen hat ein Land keine monatlichen Datensätze für die Zahlungsbilanz übermittelt. 95 % oder mehr betrug die Vollständigkeit der vierteljährlichen Zahlungsbilanzdaten bei 26 Mitgliedstaaten und die Vollständigkeit der vierteljährlichen Daten über den Auslandsvermögensstatus bei 27 Mitgliedstaaten. 95 % oder mehr betrug die Vollständigkeit der Daten über den internationalen Dienstleistungsverkehr bei 24 Mitgliedstaaten, die Vollständigkeit der Daten über die Direktinvestitionsbestände bei 23 Mitgliedstaaten und die Vollständigkeit der Direktinvestitionsströme bei 19 Mitgliedstaaten.

Die Datenverfügbarkeit für die Endnutzer war zufriedenstellend: Sie betrug 95 % oder mehr bei den wichtigsten, veröffentlichungsfähigen Positionen. Dies war der Fall bei 18 Mitgliedstaaten, was die monatlichen Zahlungsbilanzdaten betrifft, bei 20 Mitgliedstaaten, was die vierteljährlichen Zahlungsbilanzdaten betrifft, bei 22 Mitgliedstaaten, was die vierteljährlichen Daten über den Auslandsvermögensstatus betrifft, bei 14 Mitgliedstaaten, was die Daten über den internationalen Dienstleistungsverkehr betrifft, bei 12 Mitgliedstaaten, was die Direktinvestitionsströme betrifft, und bei 14 Mitgliedstaaten, was die Direktinvestitionsbestände betrifft. Einige Mitgliedstaaten kennzeichnen zu viele Daten als nicht zur Veröffentlichung geeignet oder vertraulich. Eurostat hat sich mit den betreffenden Mitgliedstaaten in Verbindung gesetzt und arbeitet mit den nationalen Behörden zusammen, um die Menge an zur Veröffentlichung geeigneten Daten zu vergrößern. Im Vergleich zu der in diesem Bericht beschriebenen Situation hat dies bereits Verbesserungen bewirkt.

Im krassen Gegensatz zu den insgesamt guten Ergebnissen steht Kroatien, insbesondere was die Datenvollständigkeit betrifft. 13

Genauigkeit

Die Analyse der Revisionen in diesem Bericht muss aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit älterer BPM6-Daten als sehr vorläufig betrachtet werden, denn bislang wurde nur ein Satz revidierter vierteljährlicher Daten übermittelt.

Festgestellt wurden lediglich geringfügige Revisionen bei den monatlichen und vierteljährlichen Positionen der Leistungsbilanz, was auf stabile Schätzungen hinweist. Der relative Umfang der Revisionen war bei Positionen des Primäreinkommens und der Kapitalbilanz größer. Hauptgrund für die geringere Stabilität ist die Schwierigkeit, die reinvestierten Gewinne zu schätzen. Der Indikator für die Zuverlässigkeit des Richtungstrends der Änderungen weist auf ein gutes Niveau der Vorhersagbarkeit der ersten Bewertungen der monatlichen Zahlungsbilanzdaten hin. Die Revisionen der jährlichen Daten wurden im Rahmen dieser Qualitätsbewertung nicht analysiert, da ältere Versionen der jährlichen Daten über den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen nicht verfügbar waren.

Aktualität und Pünktlichkeit

Die Aktualität der monatlichen und der vierteljährlichen Zahlungsbilanzdaten sowie der vierteljährlichen Daten über den Auslandsvermögensstatus hat sich seit den ersten Datensätzen, die im Juni 2014 vorläufig nach Maßgabe des BPM6 übermittelt worden waren, bis zu den jüngsten, analysierten Datensätzen, die bis zum 15. und 23. Dezember 2014 zu übermitteln waren, schrittweise verbessert. 24 Mitgliedstaaten übermittelten die Daten über den internationalen Dienstleistungsverkehr fristgerecht bis zum oder am 30. September 2014, wohingegen 23 Mitgliedstaaten zunächst Daten über die Direktinvestitionen vor der offiziellen Frist, am Tag des Ablaufs dieser Frist oder binnen drei Tage nach Anlauf derselben übermittelten.

Vergleichbarkeit

Die Asymmetrien bei den Komponenten der Leistungsbilanz haben sich in den Bezugszeiträumen verbessert. Aufgrund der kürzeren Zeitreihen, die für die EU-Aggregate der Kapitalbilanz verfügbar sind, war es nicht möglich, die Asymmetrien der Kapitalbilanz zu analysieren. Die Erfahrungen mit dem europäischen Direktinvestitionsnetz (European FDI Network) zeigen, dass der Datenaustausch zwischen Ländern in der Tat dazu beitragen kann, dass die Asymmetrien abnehmen, jedoch müssen zunächst mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Kohärenz

Was die Vorschriften zur Integrität betrifft, so hat sich die Gesamtkohärenz leicht verbessert. Allerdings konnte Eurostat die festgestellten Probleme nicht in allen Fällen beheben und musste von den nationalen Erstellern korrigierte Datensätze anfordern. Es gab fast keine Diskrepanzen zwischen den vierteljährlichen und den jährlichen Daten über den internationalen Dienstleistungsverkehr, wohingegen es einige Abweichungen zwischen den Daten über die vierteljährlichen und jährlichen Direktinvestitionsströme und den Daten über die Vermögenseinkommen aus den Direktinvestitionen gab. Diese Widersprüche lassen sich in der Regel durch die Verzögerungen bei der Revision der vierteljährlichen Reihen nach den jährlichen Erhebungen erklären.

Die Mitgliedstaaten haben intensiv daran gearbeitet, den Umfang der Fehler und Auslassungen zu verringern. Die Werte für den Indikator des mittleren relativen Fehlers betrugen bei den Fehlern und Auslassungen 5 % oder mehr im Falle von sechs Mitgliedstaaten, wohingegen er im Falle von acht Mitgliedstaaten bezogen auf alle analysierten Zeiträume bei 0 % bzw. 1 % lag. Die Ergebnisse für den Indikator der kumulierten relativen Summe der Fehler und Auslassungen waren im Falle von Ländern mit höheren Werten für die absoluten Fehler und Auslassungen geringer.

Die direktionale Kohärenz der Zahlungsbilanzstatistik und der Statistik über den internationalen Warenverkehr ist nach wie vor hoch. Allerdings erreichten einige wenige Mitgliedstaaten nicht den erwarteten Grad an Kohärenz.

Insgesamt betrachtet ist die Qualität der Daten, die nach der Verordnung (EU) Nr. 555/2012 übermittelt werden, gut. Allerdings müssen alle Mitgliedstaaten die noch bestehenden Mängel beheben. Ferner sollen die Mitgliedstaaten beachten, dass bei dieser ersten Bewertung nicht alle Dimensionen der Datenqualität untersucht werden konnten und dass eine Analyse der einwandfreien, umfassenden Anwendung der neuen Methodik noch aussteht. Gemeinsam mit den in der Arbeitsgruppe „Zahlungsbilanz“ vertretenen Mitgliedstaaten hat Eurostat jedoch bereits mit dieser Analyse begonnen. Eurostat und die Europäische Zentralbank führen außerdem Besuche in den Mitgliedstaaten durch, um länderspezifische Fragen zu behandeln. Die besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei Kroatien, das auch besondere Unterstützung erhalten wird.

Aufgrund des zunehmenden Datenbedarfs, insbesondere infolge der Finanzkrise, werden die Daten über die Zahlungsbilanz, den Auslandsvermögensstatus, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen von den Nutzern noch gründlicher geprüft. Eurostat und die nationalen Ersteller setzen alles daran, damit diese Daten den Anforderungen des breiten Nutzerkreises entsprechen.

Ausgehend von dieser Qualitätsbewertung erteilt Eurostat den Mitgliedstaaten im Wesentlichen die folgenden Empfehlungen:

Einige Länder müssen noch die Datenvollständigkeit verbessern, damit die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 erfüllt wird.

Länder, die weiterhin einen beträchtlichen Teil der Daten als vertraulich oder nicht zur Veröffentlichung geeignet kennzeichnen, sollten die Geheimhaltungsvorschriften nach der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 anwenden. Die restriktivere Kennzeichnung von Daten als vertraulich oder nicht zur Veröffentlichung geeignet als durch die Verordnung vorgegeben mindert den Wert der statistischen Informationen, die den Nutzern verfügbar gemacht werden, ganz erheblich und steht einer angemessenen Politikanalyse auf der Grundlage europäischer Statistiken im Wege.

Fortdauernde Datenasymmetrien sollten verringert werden. Asymmetrien sind sowohl in Europa als auch in der übrigen Welt nach wie vor ein Problem. Eurostat fordert die Mitgliedstaaten auf, das europäische Direktinvestitionsnetz (European FDI Network) und bilaterale Kontakte stärker zu nutzen, um weitere Zahlungsbilanzpositionen in Einklang zu bringen.

Der Umfang der Fehler und Auslassungen sollte verringert werden. Für eine Reihe von Ländern stellt dies nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar. Eurostat fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gründe für die hohen Werte bei Fehlern und Auslassungen zu untersuchen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Nach der nächsten Qualitätsbewertungsrunde, die im Januar 2016 beginnt, wird sich die Kommission erneut mit der Qualität der Daten über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen befassen.

(1)  Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23).
(2)  Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 der Kommission vom 27. Oktober 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Qualitätskriterien und der Qualitätsberichtserstattung für Zahlungsbilanzstatistiken (ABl. L 283 vom 28.10.2008, S. 3).
(3)

 Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).

(4) Vgl. die Verordnung (EU) Nr. 2015/759 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 90).
(5) http://ec.europa.eu/eurostat/en/web/products-manuals and-guidelines/-/KS-GQ-15-003 Siehe das ESS Handbook for quality reports, Auflage 2014, .
(6) http://ec.europa.eu/eurostat/en/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-15-003 Siehe das ESS Handbook for quality reports, Auflage 2014: .
(7) http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-statistical-working-papers/-/KS-TC-14-009 Siehe .
(8)  Verordnung (EU) Nr. 555/2012 der Kommission vom 22. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen im Hinblick auf die Aktualisierung der Datenanforderungen und Definitionen (ABl. L 166 vom 27.6.2012, S. 22).
(9)  Internationaler Währungsfonds: Balance of Payments and International Investment Position Manual, 6. Auflage, Washington D.C., 2009 - siehe https://www.imf.org/external/pubs/ft/bop/2007/bopman6.htm.
(10)

Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).

(11)  System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen, http://unstats.un.org/unsd/nationalaccount/sna2008.asp.
(12)

 OECD Benchmark Definition of Foreign Direct Investment — 4. Auflage, Paris, 2008.

(13) Kroatien stellte seine monatlichen Zahlungsbilanzdaten im Oktober 2015 zur Verfügung, d. h. nach Abschluss der Qualitätsbewertung.