8.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 333/62


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2016/2158 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. Oktober 2016

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Artemis für das Haushaltsjahr 2014 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Artemis für das Haushaltsjahr 2014,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0276/2016),

A.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen Artemis (das „Gemeinsame Unternehmen“) im Dezember 2007 für einen Zeitraum von zehn Jahren gegründet wurde, um eine Forschungsagenda für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien für eingebettete IKT-Systeme in unterschiedlichen Anwendungsbereichen festzulegen und umzusetzen und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Union zu stärken und das Entstehen neuer Märkte und gesellschaftlich relevanter Anwendungen zu ermöglichen;

B.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen seit Oktober 2009 selbstständig arbeitet;

C.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das Gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum von zehn Jahren auf 420 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms aufzubringen sind;

D.

in der Erwägung, dass sich die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten des Gemeinsamen Unternehmen Artemis auf mindestens das 1,8-Fache des Finanzbeitrags der Union belaufen sollten und dass die Sachleistungen der an den Projekten beteiligten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für die Laufzeit des Gemeinsamen Unternehmens mindestens den Leistungen der öffentlichen Behörden entsprechen müssen;

E.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen Artemis und das Gemeinsame Unternehmen ENIAC zusammengeführt wurden, um die gemeinsame Technologieinitiative „Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas“ („ECSEL JTI“) zu schaffen, die ihre Arbeit im Juni 2014 für eine Dauer von zehn Jahren aufgenommen hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass der Abschluss des Gemeinsamen Unternehmens für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 26. Juni 2014 seine Vermögens- und Finanzlage zum 26. Juni 2014 sowie seine Ertragslage für den an diesem Stichtag endenden Zeitraum in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt;

2.

ist darüber besorgt, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2014 (der „Bericht des Rechnungshofs“) ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge ausgestellt hat, weil die mit den nationalen Förderstellen geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für die Prüfung von Projektkostenaufstellungen keine praktischen Bestimmungen für Ex-post-Prüfungen enthalten;

3.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Gemeinsame Unternehmen die Qualität der von den nationalen Förderstellen erhaltenen Prüfungsberichte zu den Kosten für abgeschlossene Projekte nicht beurteilt hat; stellt außerdem fest, dass nach einer Bewertung der Prüfungsstrategien von drei nationalen Förderstellen keine Schlussfolgerung dahin gehend gezogen werden konnte, ob die Ex-post-Prüfungen wirksam funktionierten, da die nationalen Förderstellen unterschiedliche Methoden anwandten, sodass es dem Gemeinsamen Unternehmen nicht möglich war, eine gewichtete Fehlerquote oder Restfehlerquote zu berechnen;

4.

stellt fest, dass die ECSEL JTI eine umfassende Beurteilung der Wirksamkeit der Gewährleistungssysteme anhand von zehn Artemis- und ENIAC-Mitgliedstaaten durchgeführt hat, deren Beiträge den größten Anteil des Verwaltungshaushalts der ECSEL JTI ausmachen und 89,5 % der gesamten vom Gemeinsamen Unternehmen gewährten Finanzhilfen abdecken, und weist darauf hin, dass anhand der Beurteilung auf der Grundlage der Projektabschlussbescheinigungen bis zum 13. Juni 2016 gezeigt wurde, dass der Deckungssatz um das Dreifache höher ist als die Schwelle von 20 %, ab der die nationalen Systeme gemäß der Ex-post-Prüfungsstrategie als hinreichend einzustufen sind;

5.

stellt fest, dass die ECSEL JTI die nationalen Förderstellen ersucht hat, Nachweise dafür vorzulegen, dass die Durchführung der einzelstaatlichen Verfahren hinreichende Sicherheit mit Blick auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bietet, und weist darauf hin, dass bis zum 30. Juni 2016 76 % der ersuchten nationalen Förderstellen, die 96,79 % der Gesamtausgaben von Artemis und des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC repräsentieren, die angeforderten Dokumente übermittelt und bestätigt haben, dass die Durchführung der einzelstaatlichen Verfahren hinreichende Sicherheit mit Blick auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bietet;

6.

stellt fest, dass gemäß dem Bericht des Rechnungshofs der endgültige Haushaltsplan des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2014 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 2 554 510 EUR und Mittel für (operative) Zahlungen in Höhe von 30 330 178 EUR umfasste;

Interne Kontrolle

7.

nimmt besorgt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen in Bezug auf einige Normen für die interne Kontrolle hinsichtlich der Information und der Rechnungslegung keine Maßnahmen ergriffen hat: dies betrifft vor allem die Beurteilung der Tätigkeiten, die Bewertung der internen Kontrollsysteme und die interne Auditstelle; stellt fest, dass dies auf die bevorstehende Zusammenführung zurückzuführen war; stellt fest, dass die ECSEL JTI währenddessen beachtliche Fortschritte bei der Einführung des internen Kontrollsystems und bei der Schaffung der internen Auditstelle erzielt hat.