14.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/333


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2016/1556 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 28. April 2016

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2014 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2014,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0124/2016),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2014 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 59 380 000 EUR belief, was einem Rückgang um 3,2 % gegenüber 2013 entspricht; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2014 (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Hervorhebung eines Sachverhalts

1.

stellt fest, dass in dem Bericht des Rechnungshofs die Probleme in Bezug auf die Bewertung der Systeme SIS II, VIS und Eurodac in der Rechnungslegung der Agentur hervorgehoben werden; weist darauf hin, dass die Kommission der Agentur die Systeme im Mai 2013 im Wege einer Transaktion ohne zurechenbare Gegenleistung übertragen hat; stellt fest, dass der Wert dieser Systeme in der Rechnungslegung der Agentur mit ihrem Nettobuchwert gemäß der Buchführung der Kommission ausgewiesen und zum Jahresende aktualisiert wurde, weil zuverlässige und vollständige Informationen zu den Gesamtentwicklungskosten der Systeme fehlen; nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach sie in dieser Hinsicht nichts hätte unternehmen müssen oder können, solange der Buchwert der der Agentur von der Kommission übertragenen Vermögenswerte gemäß den internen Rechnungsführungsregeln der Kommission ermittelt worden sei; nimmt zudem zur Kenntnis, dass der Wert der übertragenen Vermögenswerte aufgrund der jährlichen Abschreibungen auf die Vermögenswerte 2015 wahrscheinlich unerheblich sein wird und deshalb diese Bemerkung für die künftigen Entlastungen nicht mehr maßgeblich sein wird;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt mit Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 fest, dass die Kommission für die Errichtung und die Aufnahme der Tätigkeit der Agentur verantwortlich war, bis dieser am 22. Mai 2013 die finanzielle Autonomie gewährt wurde; stellt außerdem fest, dass 2014 das zweite Jahr war, in dem der Rechnungshof den Jahresabschluss der Agentur geprüft hat;

3.

stellt fest, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 zu einer Vollzugsquote von 99,32 % geführt haben und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen mit 99,14 % hoch war;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

4.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass von den gebundenen Mitteln in Höhe von 6 600 000 EUR, die bei Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 2014 übertragen worden waren, 1 700 000 EUR (26 %) in Abgang gestellt wurden, was zeigt, dass der Bedarf an Haushaltsmitteln Ende 2013 zu hoch angesetzt wurde; nimmt jedoch die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach nach Erlangung der finanziellen Autonomie im Jahr 2013 eine Reihe von Mittelbindungen für Verwaltungsausgaben von der Kommission auf die Agentur übergingen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Agentur bis zur Entscheidung über diese Mittelübertragungen ihre volle Personalausstattung noch nicht erreicht hatte und deshalb ihre Haushaltsführungskapazität in einigen Bereichen eingeschränkt war; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Fähigkeit, die Mittelübertragungen zu überwachen und auszuführen, in der Folgezeit verbessert hat, und erwartet, dass Umfang und Anteil der in Abgang gestellten Mittel 2015 zurückgehen werden;

5.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die auf 2015 übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 15 000 000 EUR (87 %) hoch waren; nimmt zur Kenntnis, dass diese Übertragungen hauptsächlich auf Verzögerungen bei Vergabeverfahren für die Erweiterung und Renovierung der Räumlichkeiten der Agentur in Straßburg zurückzuführen sind; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Übertragungen bei Titel III (operative Ausgaben) mit 24 500 000 EUR (85 %) hoch waren und hauptsächlich mit den Mehrjahresverträgen über die Wartung der IT-Systeme der Agentur zu erklären sind; nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach Maßnahmen ergriffen wurden, um ihre Kapazität im Bereich der Planung, Überwachung und Ausführung verfügbarer Mittel zu verbessern, damit ihre operativen und administrativen Funktionen besser aufeinander abgestimmt und weiterhin wirksame interne Kontrollen konzipiert und die bestehenden internen Kontrollen verbessert werden können; fordert die Agentur auf, die hohen Mittelübertragungen zu reduzieren, da sie einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit darstellen;

6.

weist darauf hin, dass Länder, die an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und Eurodac-bezogener Maßnahmen beteiligt sind, nach der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 einen Beitrag zum Haushalt der Agentur leisten müssen; stellt ferner fest, dass die mit Schengen assoziierten Länder die von der Agentur verwalteten Systeme zwar verwendet haben, die Verhandlungen der Kommission jedoch noch im Gange waren; nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach Island und Liechtenstein die Verordnung angenommen haben und die Verhandlungen mit der Schweiz und Norwegen noch laufen und wonach der Abschluss des Abkommens vor einer Annahme aller assoziierten Länder nicht möglich ist;

Verhütung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

7.

nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach nach ihrer Gründungsverordnung alle Mitglieder des Verwaltungsrats und der Beratergruppen jährlich eine schriftliche öffentliche Interessenerklärung abgeben müssen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur diese Vorschrift streng befolgt und alle jährlichen Erklärungen ordnungsgemäß unterzeichnet im Sekretariat des Verwaltungsrats aufbewahrt; nimmt ferner zur Kenntnis, dass im Verwaltungsrat und in den Beratergruppen der Agentur keine nationalen Sachverständigen vertreten sind;

8.

legt der Agentur nahe (neben laufenden Sensibilisierungsmaßnahmen und der Aufnahme von Integrität und Transparenz als Pflichtthema, das während Einstellungsverfahren und Leistungsüberprüfungen erörtert wird), das Bewusstsein ihrer Bediensteten für die Politik im Bereich von Interessenkonflikten noch mehr zu schärfen;

9.

stellt fest, dass die Jahresberichte der Agentur eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der Regelungen über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität spielen könnten; fordert die Agentur auf, in ihren Jahresbericht ein Standardkapitel zu diesen Komponenten aufzunehmen;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass die Lebensläufe des Exekutivdirektors und des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Agentur auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden und bei Bedarf aktualisiert werden; nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach die persönlichen Verpflichtungserklärungen der Mitglieder ihres Verwaltungsrats und ihrer Beratergruppen vom Sekretariat des Verwaltungsrats aufbewahrt werden, da die Gründungsverordnung der Agentur keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Erklärungen enthält;

11.

fordert, dass die Agentur Artikel 16 des Statuts umsetzt, indem sie jährlich Informationen über höhere Beamte, die aus dem Dienst ausgeschieden sind, und eine Liste von Interessenkonflikten veröffentlicht;

Interne Kontrollen

12.

stellt fest, dass die 16 Normen der Agentur für die interne Kontrolle, die sechs Schwerpunktbereiche abdecken, im Juni 2014 von ihrem Verwaltungsrat beschlossen wurden;

13.

nimmt die Bemerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach sie ein Vergabeverfahren zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes für die Sachanlagen in ihren Räumlichkeiten in Tallinn erfolgreich abgeschlossen hat;

14.

fordert die Agentur auf, die Maßnahmen zu Ermessen und Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge streng anzuwenden, wobei in jedem Fall hinreichende Zuverlässigkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen, und die Ausschlusskriterien anzuwenden, um Unternehmen im Fall eines Interessenkonflikts auszuschließen – eine Maßnahme, die für den Schutz der finanziellen Interessen der Union von entscheidender Bedeutung ist;

Sonstige Bemerkungen

15.

begrüßt, dass die Verhandlungen zwischen der Agentur und Frankreich erfolgreich abgeschlossen wurden und dass das Abkommen über den Standort der Agentur in Straßburg unterzeichnet wurde; stellt fest, dass das Abkommen Ende 2015 von der französischen Nationalversammlung noch nicht ratifiziert worden war;

16.

fordert eine durchgehende Verbesserung bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption, indem ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, an dessen Anfang ein besserer Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und strengere Regelungen über Interessenkonflikte, die Einführung bzw. Stärkung von Transparenzregistern sowie die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen stehen, und auch indem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit relevanten Drittländern verbessert wird;

17.

begrüßt, dass die Verhandlungen zwischen der Agentur und Estland erfolgreich abgeschlossen wurden und das Abkommen über den Standort Ende 2014 unterzeichnet wurde; stellt fest, dass das Abkommen im Februar 2015 vom estnischen Parlament ratifiziert wurde und im März 2015 in Kraft getreten ist;

18.

fordert die Agentur auf, ihre Verfahren und Praktiken, die auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union ausgerichtet sind, zu stärken und aktiv zu einem ergebnisorientierten Entlastungsverfahren beizutragen;

19.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 28. April 2016 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2016)0159 (siehe Seite 447 dieses Amtsblatts).