14.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/138


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2016/1473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 28. April 2016

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan V — Rechnungshof, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan V — Rechnungshof,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0107/2016),

1.

weist darauf hin, dass der Jahresabschluss des Rechnungshofs von einem externen Prüfer — PricewaterhouseCoopers SARL — geprüft wird, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaft gelten, wie sie der Rechnungshof bei den von ihm geprüften Einrichtungen anwendet; nimmt die Einschätzung des Prüfers zu Kenntnis, dass „der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Rechnungshofs vermittelt“;

2.

hebt hervor, dass sich die endgültigen Mittel des Rechnungshofs im Jahr 2014 auf 133 498 000 EUR (2013: 142 761 000 EUR) beliefen und dass die Mittelverwendungsrate bei diesen Haushaltsmitteln insgesamt 98,8 % gegenüber 92 % im Jahr 2013 betrug; begrüßt die Verbesserung der Ausführungsrate bei verringerten Haushaltsmitteln;

3.

unterstreicht, dass es sich bei dem Haushalt des Rechnungshofs um einen reinen Verwaltungshaushalt handelt und ein großer Betrag für Ausgaben für die Mitglieder und das Personal aufgewandt wird;

4.

weist auf die wichtige Rolle des Rechnungshofs hin, da er gewährleistet, dass die Finanzmittel der Union besser und intelligenter ausgegeben werden; weist darauf hin, dass sich der Hof in der herausragenden Position befindet, den Rechtsetzungsinstanzen und der Haushaltsbehörde wichtige Stellungnahmen zu den mit den Maßnahmen der Union erzielten Ergebnissen und Auswirkungen bereitzustellen, sodass diese mit Mitteln der Union finanzierten Maßnahmen wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer gestaltet werden können;

5.

begrüßt das Ende 2014 begonnene Reformprojekt des Rechnungshofs, das darauf abzielt, den Prüfungsablauf zu straffen, den Rechnungshof in eine aufgabenbasierte Organisation umzubauen und den Aufgabenbereich seines Personals zu erweitern; fordert den Rechnungshof auf, die Entlastungsbehörde über die verwirklichten Ziele und die ermittelten Auswirkungen dieser Reform zu unterrichten;

6.

erinnert den Rechnungshof daran, dass das Parlament, der Rat und die Kommission in Ziffer 54 des Gemeinsamen Konzepts für die dezentralen Agenturen vereinbart haben, dass für „alle Aspekte dieser ausgelagerten externen Prüfung […] weiterhin in vollem Umfang der ERH verantwortlich [ist], der für alle Verwaltungs- und Auftragsvergabeverfahren Sorge trägt und diese sowie alle anderen mit den ausgelagerten externen Prüfungen verbundenen Kosten aus seinem eigenen Haushalt finanziert“; bedauert zutiefst, dass der neue Prüfungsansatz, der die Einbeziehung von Rechnungsprüfern aus der Privatwirtschaft vorsieht, zu einem höheren Verwaltungsaufwand für die dezentralen Agenturen geführt hat; stellt mit Besorgnis fest, dass dies zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands um 85 % auf mehr als 13 000 Arbeitsstunden gegenüber der vorherigen, vom Rechnungshof durchgeführten Prüfung geführt hat, was durchschnittlich 3,5 Vollzeitäquivalenten entspricht; bedauert, dass durch die Vergabe und Verwaltung der Prüfungsaufträge den dezentralen Agenturen mehr als 1 400 zusätzliche Arbeitsstunden entstanden sind und dass sich die zusätzlichen Ausgaben für externe Rechnungsprüfer aus der Privatwirtschaft im Jahr 2014 auf 550 000 EUR beliefen; wiederholt seine Aufforderung an den Rechnungshof, das vereinbarte Gemeinsame Konzept zu befolgen und die externen Prüfer der Agenturen zu beauftragen und zu bezahlen und Prüfern aus der Privatwirtschaft bessere Vorgaben zu machen, um so den Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern;

7.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof im Anschluss an die vom Parlament in seinem Entlastungsbeschluss vom 29. April 2015 für das Haushaltsjahr 2013 erhobene Forderung plant, den Gerichtshof zu überprüfen und dessen Leistungsfähigkeit zu bewerten (1);

8.

ersucht den Rechnungshof auf der Grundlage dieser guten Zusammenarbeit, einen Sonderbericht zu der Frage auszuarbeiten, ob die Kommission in angemessener Weise von ihren Befugnissen, die Mitgliedstaaten bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union zu unterstützen und zu überwachen, Gebrauch gemacht hat;

9.

unterstützt den Rechnungshof bei seinen Bemühungen, mehr Ressourcen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Verfügung zu stellen; erwartet, dass die aufgabenbasierte Organisation der Prüfer dem Rechnungshof eine flexiblere Zuteilung der Ressourcen ermöglichen wird, ohne dass er bei der Erfüllung seiner Aufgaben beeinträchtigt wird; vertritt die Auffassung, dass der Hof gemäß Artikel 287 Absatz 3 AEUV, insbesondere bei der Erstellung der Berichte über die Wirtschaftlichkeitsprüfung der einzelnen Strategien und Programme der Union und bei der Prüfung der geteilten Mittelverwaltung, enger mit den einzelstaatlichen obersten Rechnungskontrollbehörden zusammenarbeiten sollte; hofft auf konkrete Ergebnisse bei der Übermittlung des Jahresarbeitsprogramms des Rechnungshofs;

10.

nimmt die Initiative des Rechnungshofs zur Reform seines Kammernsystems zur Kenntnis und möchte nähere Informationen darüber erhalten;

11.

begrüßt, dass im Jahr 2014 hinsichtlich der Arbeitsleistung des Rechnungshofes ein Rekord erzielt wurde und begrüßt Neuerungen wie den Landscape-Bericht;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass der erforderliche Zeitrahmen zum Verfassen von Sonderberichten seit 2008 verkürzt wurde, auch wenn die Zielvorgabe von 18 Monaten noch nicht erreicht wurde; betont, dass die Zielvorgabe realistisch sein muss, damit die Qualität der Berichte nicht beeinträchtigt wird;

13.

legt dem Rechnungshof nahe, das Verhältnis zwischen der Anzahl an Sonderberichten und ihrer fristgerechten Bereitstellung zu prüfen;

14.

unterstreicht, dass die Empfehlungen, die in den Sonderberichten enthalten sind, oftmals unklar sind und ist der Meinung, dass diese die positiven und negativen Aspekte der Verhaltensweisen der betreffenden Länder schlüssig darlegen sollten;

15.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der verpflichtende Personalabbau um 5 % ohne nachteilige Auswirkungen auf die Strategie des Rechnungshofs, die Rechnungsprüfungsdienste zu verstärken, umgesetzt wird; fordert den Rechnungshof auf, dafür zu sorgen, dass ein weiterer Personalabbau die Qualität seiner Berichte nicht beeinträchtigen wird;

16.

fordert den Rechnungshof auf, neben Ausgewogenheit hinsichtlich Verdienst und Qualifikation auch geografische Ausgewogenheit des Personals, insbesondere in Führungs- und Leitungspositionen, sicherzustellen;

17.

begrüßt die Bemühungen des Rechnungshofs um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Frauen und Männern beim Personal; weist mit Genugtuung auf die steigende Zahl von Rechnungsprüferinnen hin, was sich ohne Zweifel auf die Zahl der Frauen in Führungspositionen in diesem Bereich sowie auf die Entstehung eines Netzwerks von Rechnungsprüferinnen auswirken wird; beharrt darauf, dass es notwendig ist, diese Bemühungen fortzusetzen;

18.

begrüßt die Bemühungen des Rechnungshofs in Bezug auf die berufliche Ausbildung seiner Rechnungsprüfer im Hinblick auf ein effizienteres Wissensmanagement und wirksamere Weiterbildung; beglückwünscht den Rechnungshof zu seiner Zusammenarbeit mit der Universität Metz/Nancy mit dem Ziel, einen Studiengang in der Fachrichtung Europäische Wirtschaftsprüfung zu entwickeln, und legt dem Rechnungshof nahe, zum selben Zweck auch mit anderen europäischen Universitäten Kontakte aufzubauen;

19.

nimmt zur Kenntnis, dass der verfügbare Restbetrag im Rahmen des Vertrags, der zur Deckung der Kosten für das K3-Gebäude abgeschlossen wurde, verwendet wird, um die Modernisierung des K2-Gebäudes zu finanzieren; möchte mehr über den Umfang dieser Bauarbeiten wissen;

20.

fordert erneut, dass die Gebäudepolitik des Rechnungshofs in dessen Jährlichen Tätigkeitsbericht aufgenommen wird;

21.

erkennt die Bemühungen des Rechnungshofs um eine Verringerung der Übersetzungskosten an; ist der Auffassung, dass ein Kooperationsabkommen für Übersetzung — wie jene, die zwischen den Beratenden Ausschüssen und dem Parlament bestehen — als Teil der Strategie des Rechnungshofs für den Zeitraum 2013-2017 abgeschlossen werden könnte, um die Wirksamkeit zu erhöhen und die Kosten zu verringern; fordert den Rechnungshof auf, die Auslagerung von Übersetzungen als eine zusätzliche Möglichkeit, Kosten einzusparen, zu erwägen;

22.

nimmt die vom Interinstitutionellen Ausschuss für Übersetzen und Dolmetschen erzielten Ergebnisse bei der Vereinbarung einer harmonisierten Methodik zur Kenntnis, die direkte Vergleiche der Übersetzungskosten aller Organe ermöglicht; begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof Daten gemäß dieser Methodik liefert;

23.

fordert den Rechnungshof auf, die Ergebnisse und Folgen abgeschlossener OLAF-Fälle, bei denen das Organ oder ein Bediensteter des Organs Gegenstand der Ermittlungen war, im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz in seine jährlichen Tätigkeitsberichte aufzunehmen;

24.

weist darauf hin, dass die Umsetzung der Empfehlungen der internen Auditstelle zur Überprüfung der im Leitfaden für Dienstreisen enthaltenen Regelungen aus technischen Gründen verschoben wurde;

25.

nimmt die ersten Schritte des Rechnungshofs hin zu einem papierlosen Arbeitsumfeld zur Kenntnis; unterstützt die Initiative des Rechnungshofs, erwartet jedoch, dass der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments weiterhin einige Druckexemplare der Berichte des Gerichtshofs erhält; begrüßt die Strategie im Bereich Umweltschutz, die der Rechnungshof bisher umgesetzt hat und die eine Schwerpunktsetzung auf die Senkung des Energieverbrauchs, die vermehrte Nutzung von Videokonferenzen, die Einrichtung eines Systems zur Regenwasserrückgewinnung und die Förderung der nachhaltigen Mobilität beinhaltet;

26.

begrüßt die verbesserte Klarheit der Nachrichten des Rechnungshofs in den Medien; erwartet weitere Verbesserungen;

27.

würdigt die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments und begrüßt die regelmäßigen Rückmeldungen des Rechnungshofs auf seine Anfragen.


(1)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan V — Rechnungshof, sind (ABl. L 255 vom 30.9.2015, S. 123).