19.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 215/301


P8_TA(2016)0411

Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2017 — alle Einzelpläne

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2016 zu dem Standpunkt des Rates betreffend den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (11900/2016 — C8-0373/2016 — 2016/2047(BUD))

(2018/C 215/58)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (1),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (MFR-Verordnung) (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) (4),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Halbzeitüberprüfung / Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 (COM(2016)0603),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2016 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2017, Einzelplan III — Kommission (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2016 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014-2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags (7),

unter Hinweis auf den von der Kommission am 18. Juli 2016 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (COM(2016)0300),

unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, der vom Rat am 12. September 2016 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 14. September 2016 zugeleitet wurde (11900/2016 — C8-0373/2016),

gestützt auf Artikel 88 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A8-0287/2016),

A.

in der Erwägung, dass angesichts knapper Mittel stärker darauf geachtet werden sollte, die Haushaltsdisziplin einzuhalten und die Gelder effizient und effektiv zu verwenden;

B.

in der Erwägung, dass der in Artikel 318 AEUV vorgesehene Dialog zwischen Parlament und Kommission in Letzterer eine leistungsorientierte Kultur mit mehr Transparenz und verbesserter Rechenschaftspflicht fördern sollte;

Einzelplan III

Allgemeiner Überblick

1.

betont, dass der Haushaltsplan 2017 im größeren Zusammenhang der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) betrachtet werden muss; betont, dass für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen langfristigen Prioritäten und neuen Herausforderungen gesorgt werden muss, und unterstreicht daher, dass der Haushalt 2017 mit den Zielen der Strategie „Europa 2020“ im Einklang stehen muss, die seine Hauptausrichtung und übergeordnete Priorität darstellen;

2.

bekräftigt seine feste Überzeugung, dass angesichts der besonderen aktuellen Lage Initiativen wie die Aussetzung der ESI-Fonds durch die Kommission, wie sie in Artikel 23 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Dachverordnung) (8) vorgesehen sind, nicht nur unfair und unverhältnismäßig, sondern auch politisch unhaltbar sind;

3.

betont, dass die politischen Prioritäten, die in der oben genannten Entschließung vom 9. März 2016 zu den allgemeinen Leitlinien und in seiner oben genannten Entschließung vom 6. Juli 2016 zum Thema „Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags“ mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurden, in der Lesung des Haushaltsplans 2017 im Parlament umfassend berücksichtigt wurden;

4.

betont, dass Frieden und Stabilität grundlegende Werte darstellen, an denen die Union festhalten muss; ist der Auffassung, dass das Karfreitagsabkommen, das sich als unverzichtbar für Frieden und Versöhnung in Nordirland erwiesen hat, gewahrt werden muss; hebt hervor, dass es spezifischer Maßnahmen bedarf, um die Unterstützung der Regionen sicherzustellen, die besonders betroffen sein werden, falls das Vereinigte Königreich im Einklang mit dem ausdrücklichen Willen seiner Bürger von Artikel 50 EUV Gebrauch macht und es auf der Grundlage von Verhandlungen zu einem Austritt aus der Union kommt;

5.

betont, dass die Union gegenwärtig mit einer Reihe schwerwiegender Notsituationen konfrontiert ist, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des MFR 2014-2020 nicht vorhersehbar waren; vertritt die Überzeugung, dass im Haushaltsplan der Union mehr Mittel bereitgestellt werden müssen, damit die politischen Herausforderungen gemeistert werden können und die Union handlungsfähig bleibt und wirksam auf diese Krisen reagieren kann, die von äußerster Dringlichkeit sind und Priorität genießen; vertritt die Ansicht, dass ein starkes politisches Engagement erforderlich ist, um hierfür im Haushaltsjahr 2017 und bis zum Ende des Programmplanungszeitraums neue Mittel bereitzustellen;

6.

betont, dass der Haushalt 2017 den Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Herausforderung der Migration und dem verhaltenen Wirtschaftswachstum nach der Wirtschaftskrise decken muss; weist darauf hin, dass deutlich mehr Mittel für Forschungs- und Infrastrukturprojekte sowie für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitgestellt werden sollten;

7.

erinnert daran, dass das Parlament zwar die zusätzlichen Mittel zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migration unverzüglich genehmigte und die Ziele für nachhaltige Entwicklung weiterhin unterstützt, dass es jedoch stets gefordert hat, dass dieser Herausforderung kein Vorrang gegenüber anderen wichtigen politischen Maßnahmen der Union — zum Beispiel der Schaffung würdiger und hochwertiger Arbeitsplätze und der Entwicklung von Unternehmen und eines Unternehmertums für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum — eingeräumt werden sollte; stellt fest, dass die Obergrenze der Rubrik 3 bei Weitem nicht ausreicht, um genügend Mittel für die Bewältigung der internen Dimension der gegenwärtigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migration bereitzustellen, und besteht darauf, dass ein umfassender, auf den Menschenrechten basierender Ansatz gefunden werden muss, bei dem das Thema Migration mit der Entwicklung und Gewährleistung der Integration von Wanderarbeitnehmern, Asylsuchenden und Flüchtlingen verknüpft wird, und dass genügend Mittel für vorrangige Programme, etwa im Kulturbereich, bereitgestellt werden müssen; betont, dass die Kommission im Entwurf des Haushaltsplans 2017 einen beispiellosen Rückgriff auf die besonderen Instrumente des MFR vorgeschlagen hat, darunter die volle Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments sowie eine substantielle Inanspruchnahme des als letztes Mittel dienenden Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben, damit die erforderlichen zusätzlichen Mittel für diesen Bereich bereitgestellt werden können, und dass dieser Vorschlag vom Rat gebilligt wurde;

8.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Beantragung von zusätzlichen Mitteln, die für die Bewältigung der Herausforderung im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migration benötigt werden, nicht zulasten des bestehenden auswärtigen Handelns der Union, zu dem auch die Entwicklungspolitik gehört, gehen darf; weist erneut darauf hin, dass die Einrichtung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und die Einrichtung von Treuhandfonds und weiteren Ad-hoc-Instrumenten nicht durch Kürzungen bei anderen bestehenden Instrumenten gegenfinanziert werden dürfen; ist beunruhigt darüber, dass durch die Schaffung von Ad-hoc-Instrumenten außerhalb des Haushaltsplans der Union die Einheit des Haushaltsplans gefährdet und das Haushaltsverfahren umgangen werden könnte, das die Beteiligung des Europäischen Parlaments voraussetzt und der parlamentarischen Kontrolle unterliegt; hat erhebliche Zweifel, ob die Obergrenze der Rubrik 4 (Europa in der Welt) ausreichend ist, um den derzeitigen außenpolitischen Herausforderungen, einschließlich der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flucht und Migration, auf dauerhafte und wirksame Weise zu begegnen;

9.

bekräftigt seine Überzeugung, dass im Rahmen des Haushaltsplans der Union Wege gefunden werden sollten, um neue Initiativen zu finanzieren, die nicht zulasten von bestehenden Programmen und politischen Maßnahmen der Union gehen, und fordert die Ermittlung tragfähiger Lösungen, um neue Initiativen zu finanzieren; ist besorgt darüber, dass die Mittel für die vorbereitende Maßnahme für Forschung im Verteidigungsbereich, die sich in den nächsten drei Jahren auf 80 Mio. EUR belaufen werden, im Rahmen des aktuellen MFR erheblich gekürzt werden; ist der Überzeugung, dass — bei einem ohnehin unterfinanzierten Haushaltsplan der Union — zusätzliche Anstrengungen im Hinblick auf Operationen und zusätzliche Verwaltungskosten, vorbereitende Maßnahmen und Pilotprojekte im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit zusätzlichen Finanzmitteln der Mitgliedstaaten einhergehen müssen; vertritt die Ansicht, dass die derzeitige Halbzeitüberprüfung bzw. -revision des MFR von den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht genutzt werden sollte; unterstreicht, dass die Finanzierung der Forschung im Bereich der gemeinsamen Verteidigung langfristig geklärt werden muss;

10.

erinnert daran, dass die Union das COP-21-Abkommen unterzeichnet hat und einen Teil ihrer finanziellen Ressourcen dafür aufbringen muss, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen; weist darauf hin, dass laut dem Voranschlag für das Haushaltsjahr 2017 19,2 % der im Haushalt vorgesehenen Ausgaben auf diesen Zweck entfallen dürften; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Weg weiter zu beschreiten und im Einklang mit ihrer Zusage, die Bekämpfung des Klimawandels im aktuellen MFR umfassend zu berücksichtigen, das 20-Prozent-Ziel zu verfolgen;

11.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des Haushalts für 2017 eine Initiative, die mit angemessenen Mitteln ausgestattet ist, vorzuschlagen, um junge Europäer, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden, mit Gutscheinen für den öffentlichen Verkehr zu versorgen; sieht als Hauptziel einer solchen Initiative die Beurteilung der Durchführbarkeit und der möglichen Auswirkungen eines derartigen umfangreicher angelegten Systems an, mit dem insbesondere die Mobilität junger Menschen, die Kontakte der EU zu jungen Menschen und die Chancengleichheit gefördert werden sollen;

12.

macht alle Kürzungsvorschlägen des Rates betreffend die Mittelansätze im Entwurf des Haushaltsplans wieder rückgängig; hält die Gründe für die vorgeschlagenen Kürzungen für nicht nachvollziehbar und stellt die erklärte Absicht des Rates, in einigen Rubriken wie Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und Rubrik 4 (Europa in der Welt) wieder künstliche Spielräume einzuführen, infrage, zumal die Spielräume ohnehin zu gering wären, um mit ihnen auf unvorhergesehene Umstände oder Krisen zu reagieren;

13.

weist darauf hin, dass es dem Rat bei seinen Lesungen des Haushalts in den letzten fünf Jahren nicht gelungen ist, den Umfang des tatsächlichen Haushaltsvollzugs der Union vorherzusagen, und dass, wenn man alle Berichtigungshaushaltspläne mit berücksichtigt, bei jedem endgültigen Haushaltsplan erheblich mehr Mittel benötigt wurden; fordert daher den Rat auf, seine Position im Vermittlungsausschuss anzupassen, damit der Haushaltsplan 2017 gleich von Anfang an über eine ausreichende Mittelausstattung verfügt;

14.

kündigt an, dass das Parlament — zum Zwecke der angemessenen Finanzierung dieses dringenden Bedarfs und angesichts der sehr geringen Spielräume im MFR im Jahr 2017 — die Aufstockungen über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus dadurch finanzieren wird, dass alle verfügbaren Spielräume ausgeschöpft werden und der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben verstärkt genutzt wird;

15.

gleicht alle Kürzungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bei der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020, die sich auf Mittel für Verpflichtungen für 2017 in Höhe von insgesamt 1 240 Mio. EUR belaufen, vollständig durch neue Mittel aus, die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR bereitgestellt werden sollen; betont die Notwendigkeit, in der gesamten Union wirksam gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorzugehen; erhöht daher die Mittelzuweisungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 500 Millionen EUR, um die Fortsetzung dieser Initiative zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR zusätzliche Mittel in angemessener Höhe zur Finanzierung dieser wichtigen Programme der Union beschlossen werden sollten;

16.

geht davon aus, dass sich der Rat dieser Einschätzung anschließen wird und im Vermittlungsverfahren schnell eine Einigung erzielt wird, auf deren Grundlage sich die Union der Lage gewachsen zeigen und effektiv auf die bevorstehenden Herausforderungen reagieren kann;

17.

setzt den Gesamtmittelumfang für Verpflichtungen und Zahlungen für 2017 auf 160,7 Mrd. EUR bzw. 136,8 Mio. EUR fest;

Teilrubrik 1a — Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

18.

stellt fest, dass Teilrubrik 1a dieses Jahr erneut erheblich von der Lesung im Rat betroffen ist und 52 % der Gesamtkürzungen des Rates bei den Mitteln für Verpflichtungen diese Rubrik betreffen; stellt daher die Frage, in welcher Weise die politische Priorität, die der Rat dem Thema Beschäftigung und Wachstum beimisst, in dieser Lesung zum Ausdruck kommt;

19.

spricht sich entschieden gegen diese Kürzungen in einer Rubrik aus, die für den europäischen Mehrwert steht und mit der für mehr Wachstum und Arbeitsplätze für die Bürger gesorgt wird; beschließt daher, sämtliche vom Rat vorgenommenen Kürzungen wieder rückgängig zu machen;

20.

beschließt, das ursprüngliche Profil der Haushaltslinien für Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“, die zum Zwecke der Ausstattung des Garantiefonds im Rahmen des EFSI gekürzt wurden, wieder uneingeschränkt auf das Niveau anzuheben, das es vor der Einrichtung des EFSI hatte, und so die im Juni 2015 gegebene Zusage einzuhalten, die budgetären Auswirkungen der Einrichtung des EFSI auf „Horizont 2020“ und die Fazilität „Connecting Europe“ im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens so gering wie möglich zu halten; unterstreicht die Bedeutung von „Horizont 2020“, des wichtigsten Forschungs- und Innovationsprogramms der Union, das dazu beiträgt, dass aus großartigen Ideen Produkte und Dienstleistungen werden, und somit Wachstum und Beschäftigung stimuliert; fordert, dass die entsprechenden zusätzlichen Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1,24 Mrd. EUR über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus bereitgestellt werden; erwartet, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR eine umfassende Einigung in dieser dringlichen Angelegenheit erzielt werden kann; hebt hervor, dass der EFSI verbessert werden sollte, um die höchstmögliche Effizienz und Wirksamkeit zu erreichen, indem der Grundsatz der Zusätzlichkeit gewahrt, die geografische und sektorbezogene Ausgewogenheit verbessert und die Transparenz im Entscheidungsverfahren erhöht werden;

21.

beschließt im Einklang mit seinen unveränderten Prioritäten für Beschäftigung und Wachstum und nach sorgfältiger Analyse der bisherigen Absorptionskapazitäten der Programme COSME und Progress, der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahme, des Europäischen Forschungsrats und der Programme Eures und Erasmus+ punktuelle Aufstockungen über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus vorzuschlagen; weist darauf hin, dass diese Aufstockungen innerhalb des verfügbaren Spielraums in dieser Teilrubrik finanziert werden können;

22.

erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 1a gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans um 45 Mio. EUR (ohne den EFSI, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen);

Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

23.

betont, dass etwa ein Drittel des jährlichen Haushalts der Union für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bestimmt ist; betont, dass die Kohäsionspolitik die wichtigste Investitionsstrategie der Union sowie ein Instrument zum Abbau der Unterschiede zwischen allen Regionen der Union darstellt und bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum eine zentrale Rolle spielt;

24.

missbilligt die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen der Mittelansätze bei den Verpflichtungen um 3 Mio. EUR und vor allem bei den Zahlungen um 199 Mio. EUR in Teilrubrik 1b, einschließlich der Haushaltslinien für die Unterstützung; fordert den Rat auf, zu erläutern, wie diese Kürzungen mit dem Ziel vereinbar sind, die „erforderlichen Mittel [einzuplanen], damit die neuen Programme im vierten Jahr der Laufzeit des MFR 2014–2020 auch reibungslos umgesetzt werden können“; erinnert daran, dass die von der Kommission unter dieser Rubrik vorgeschlagenen Mittel für Zahlungen bereits um 23,5 % geringer ausfallen als im Haushaltsplan 2016; betont in diesem Zusammenhang, dass bei den Mitteln für Zahlungen keine weiteren Kürzungen gerechtfertigt oder hingenommen werden können;

25.

fordert eine Bewertung der Folgen der Unionspolitiken auf der Grundlage von Folgenabschätzungsberichten, damit festgestellt werden kann, in welchem Ausmaß es unter anderem gelungen ist, die wirtschaftlichen Unterschiede zu verringern, wettbewerbsfähige und diversifizierte regionale Wirtschaftsräume zu entwickeln und Wachstum und Beschäftigung dauerhaft anzukurbeln;

26.

ist beunruhigt über die Verzögerungen bei der Umsetzung des ESI-Fonds-Zyklus, die wahrscheinlich dazu führen werden, dass die rechtzeitige Verwirklichung der Ergebnisse vor Ort ernsthaft beeinträchtigt wird, und von denen auch die Gefahr ausgeht, dass in der zweiten Hälfte der Laufzeit des derzeitigen MFR wieder ein Rückstand bei unbezahlten Rechnungen entstehen wird; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die noch nicht benannten Verwaltungs-, Zahlungs- und Bescheinigungsbehörden zügig zu benennen und sämtliche weiteren Ursachen der Verzögerungen bei der Durchführung der Programme zu beheben; nimmt die Vorschläge der Kommission im Hinblick auf eine stärkere Vereinfachung in diesem Bereich zur Kenntnis und ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten dringend alles daran setzen sollten, dass die Programme ihr volles Potenzial entfalten können; fordert daher mehr Synergien und Komplementarität zwischen den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten und den darin zum Ausdruck kommenden öffentlichen Investitionspolitiken, dem Haushaltsplan der Union und den Politiken, die auf die Förderung von Wachstum und der Schaffung dauerhafter Beschäftigung ausgerichtet sind, die den Eckpfeiler der Union bildet;

27.

nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen mit einer Mittelausstattung von 142 800 000 EUR zur Kenntnis und betont, dass diese Finanzmittel zugewiesen werden sollten, damit der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt wird;

28.

bedauert, dass die Kommission für 2017 keine Mittel für Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgeschlagen hat, weil die Mittel hierfür bereits vorab in den Jahren 2014 und 2015 bereitgestellt wurden; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für die Fortsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; beschließt als ersten Schritt, die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Einklang mit der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (9), in der die Möglichkeit einer solchen Fortsetzung vorgesehen ist, um Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 500 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 500 Mio. EUR aufzustocken, um wirksam auf die Jugendarbeitslosigkeit zu reagieren und dabei Lehren aus den Ergebnissen der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Umsetzung der Initiative zu ziehen; stellt fest, dass im Zusammenhang mit der anstehenden Halbzeitüberprüfung des MFR und im Einklang mit den Forderungen des Parlaments eine umfassende Einigung über eine angemessene Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in der verbleibenden Zeit dieses Finanzplanungszeitraums erreicht werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr Möglichstes zu tun, um zum unmittelbaren Nutzen der jungen Europäer die Umsetzung der Initiative vor Ort zu beschleunigen;

29.

beschließt, bei den Verpflichtungen und bei den Zahlungen die Mittelansätze des Entwurfs des Haushaltsplans bei allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder einzusetzen; erhöht gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans für Teilrubrik 1b bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die Mittel für Verpflichtungen um 1 500 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 500 Mio. EUR und beim Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen die Mittel für Verpflichtungen um 4 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 2 Mio. EUR, wodurch die derzeitige Obergrenze für Verpflichtungen um 1,57 Mrd. EUR überschritten wird;

30.

betont, dass in Teilrubrik 1b die meisten noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) zu finden sind, die sich Anfang September 2016 auf 151 119 Mio. EUR beliefen, wodurch die Durchführung neuer Programme gefährdet sein könnte;

31.

unterstreicht den wichtigen Beitrag der Kohäsionspolitik zur wirksamen Umsetzung der geschlechtsspezifischen Budgetierung; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu unterstützen, um geeignete Instrumente zu schaffen, die der Gleichstellung der Geschlechter dienen, darunter Anreizstrukturen unter Nutzung der Strukturfonds, um die geschlechtsspezifische Budgetierung auf nationaler Ebene zu fördern.

Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

32.

stellt fest, dass der Rat Rubrik 2 um 179,5 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und 198 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen reduziert hat, und zwar bei den Haushaltslinien für Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben, für operative technische Unterstützung (etwa für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und das LIFE-Programm), bei den operativen Haushaltslinien im Zusammenhang mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der für den Erhalt der Landwirtschaft in lebendigen Regionen unerlässlich ist, und bei den dezentralen Agenturen; stellt fest, dass die umfangreichsten Kürzungen bei den Zahlungen auf die ländliche Entwicklung entfallen; ist der Ansicht, dass das Berichtigungsschreiben die Grundlage für jegliche verlässliche Revision der EGFL-Mittelansätze bleiben sollte; setzt daher die entsprechenden Mittelansätze des Entwurfs des Haushaltsplans wieder ein;

33.

ist der Ansicht, dass im Haushaltsplan der Union Initiativen bevorzugt werden müssen, die eine echte ökologische Ausrichtung der Wirtschaft begünstigen;

34.

sieht der Vorlage des Berichtigungsschreibens für das Soforthilfe-Paket insbesondere für die Milchwirtschaft erwartungsvoll entgegen und bekräftigt seine entschlossene Unterstützung des Agrarsektors in der Union; stockt daher die Mittel gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans um 600 Mio. EUR auf, damit auf die Auswirkungen der Krise im Milchsektor und die Auswirkungen des russischen Embargos auf die Milchwirtschaft reagiert werden kann;

35.

begrüßt die Mittelzuweisungen für Forschung und Innovation in der Landwirtschaft im Rahmen von Horizont 2020, mit denen eine ausreichende Versorgung mit gesunden Lebensmitteln von hoher Qualität und anderen biobasierten Erzeugnissen gewährleistet werden soll; betont, dass Projekte, die Primärerzeuger betreffen, vorrangig behandelt werden müssen;

36.

weist erneut darauf hin, dass GAP-Mittel nicht zur Förderung der Zucht oder Aufzucht von Stieren, die bei tödlich endenden Stierkampfveranstaltungen eingesetzt werden, verwendet werden sollten; fordert die Kommission auf, unverzüglich die erforderlichen legislativen Änderungen vorzuschlagen, um dieser Forderung nachzukommen, die bereits im Zusammenhang mit dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgebracht wurde;

37.

betont, dass es durch die Umsetzung der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik sowohl in den Mitgliedstaaten als auch unter Fischern zu einem Paradigmenwechsel bei der Bestandsbewirtschaftung kommen wird, und weist in diesem Zusammenhang auf die Schwierigkeiten hin, die in vergangenen Haushaltsjahren auftraten, wenn Mittel gekürzt wurden;

38.

bedauert vor diesem Hintergrund allerdings, dass auch in diesem Jahr das LIFE-Programm mit einem Gesamtbudget von 493,7 Millionen Euro lediglich 0,3 % des gesamten Haushaltsentwurfs für 2017 ausmacht, auch wenn zu begrüßen ist, dass im Haushaltsentwurf die für das LIFE-Programm bereitgestellten Mittel für Verpflichtungen um 30,9 Millionen Euro angehoben wurden;

39.

hebt hervor, dass die ordnungsgemäße Umsetzung des LIFE-Programms durch den Mangel an Mitteln für Zahlungen in früheren Zeiten behindert und verzögert wurde;

40.

schlägt im Einklang mit den EU-2020-Zielen und mit den internationalen Verpflichtungen der EU im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels vor, die Mittel für das Programm LIFE+ gegenüber dem Haushaltsentwurf anzuheben;

41.

erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen um 619,8 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 611,3 Mio. EUR (ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen), so dass unter der Obergrenze für Verpflichtungen in Rubrik 2 noch ein Spielraum von 19,4 Mio. EUR bleibt;

Rubrik 3 — Sicherheit und Unionsbürgerschaft

42.

betont, dass das Parlament der derzeitigen Migrationsherausforderung weiterhin oberste Priorität einräumt; begrüßt den Vorschlag der Kommission, über die zunächst für 2017 geplanten Mittel hinaus zusätzliche 1,8 Mrd. EUR für die Bewältigung der Migrationsherausforderung in der Union bereitzustellen; stellt fest, dass die große Abweichung von der ursprünglichen Finanzplanung zugunsten einer Anhebung der Obergrenzen von Rubrik 3 spricht; betont, dass die Kommission vorschlägt, diese Mittelaufstockungen im Wesentlichen dadurch zu finanzieren, dass das Flexibilitätsinstrument (in Höhe von 530 Mio. EUR, womit die für dieses Jahr verfügbaren Finanzmittel vollständig ausgeschöpft wären) und der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben (in Höhe von 1 160 Mio. EUR) in Anspruch genommen werden; beantragt angesichts des beispiellosen Niveaus der Finanzmittel für Ausgaben im Zusammenhang mit der Migration (insgesamt 5,2 Mrd. EUR im Jahr 2017 in den Rubriken 3 und 4 sowie Inanspruchnahme des Europäischen Entwicklungsfonds) und der vorliegenden Vorschläge, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, keine weiteren Erhöhungen der Mittelansätze für politische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Migration; wird gleichzeitig jeden Versuch abblocken, die Mittel für Maßnahmen der Union in diesem Bereich zu kürzen;

43.

bekräftigt, dass die Haushaltsflexibilität ihre Grenzen hat und nur eine kurzfristige Lösung sein kann; ist der festen Überzeugung, dass eine zukunftsorientierte und mutige Antwort auf die langfristigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flucht und Migration, die den gesamten Kontinent betreffen und bei denen es keine Anzeichen für eine Abschwächung gibt, eine Anhebung der Obergrenze der Rubrik 3 nahelegen; vertritt die Auffassung, dass alle jüngsten Haushaltsbeschlüsse zur Sicherung neuer Finanzmittel für diesen Bereich eindeutig die Notwendigkeit einer Überprüfung dieser Obergrenze gezeigt haben;

44.

begrüßt angesichts der aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Migration die Anhebung der Mittel für den AMIF (1,6 Milliarden EUR) und den ISF (0,7 Milliarden EUR); ist der Ansicht, dass angesichts der Anhebung der Mittel für den AMIF auch die Notwendigkeit zugenommen hat, für eine faire und transparente Verteilung der jährlichen Mittel auf die einzelnen Programme und Ziele des Fonds sowie eine bessere Nachvollziehbarkeit, wie diese Mittel verwendet werden, zu sorgen;

45.

stellt fest, dass am 15. März 2016 ein neues Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union angenommen wurde, für das ein Richtbetrag von 700 Mio. EUR für drei Jahre (2016 bis 2018) vorgesehen ist und mit dem bereits unmittelbare Ergebnisse vor Ort durch Soforthilfemaßnahmen als Reaktion auf den humanitären Bedarf einer großen Anzahl von Flüchtlingen und Migranten, die in den Mitgliedstaaten eingetroffen sind, erzielt wurden; bekräftigt jedoch seinen Standpunkt, dass künftig ein tragfähigerer rechtlicher und budgetärer Rahmen vorgesehen werden sollte, damit humanitäre Hilfe innerhalb der Union bereitgestellt werden kann; fordert, dass ein regelmäßiger Dialog mit der Kommission über die derzeitige und künftige Funktionsweise und die Finanzierung dieses Instruments stattfindet, der auf uneingeschränkt transparenten Informationen und Berichten über Folgenabschätzungen beruht;

46.

beantragt vor dem Hintergrund, dass die Bedrohungslage in mehreren Mitgliedstaaten gestiegen ist und die Steuerung der Migration und gleichzeitig die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bewältigt werden müssen, sowie angesichts der Notwendigkeit einer koordinierten europäischen Reaktion Mittel für zusätzliches Personal bei Europol, damit eine an sieben Tagen rund um die Uhr besetzte Terrorismusbekämpfungsstelle eingerichtet werden kann, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit geheimdienstlichen Informationen versorgt; ist der Auffassung, dass diese Aufstockung auch die Bekämpfung des Menschenhandels (mit besonderem Schwerpunkt auf unbegleiteten Minderjährigen) und der Cyberkriminalität (neues EC-3-Personal) verbessern würde und die personellen Ressourcen in den italienischen und griechischen Registrierungszentren („Hotspots“) verstärken; erinnert daran, dass Europol derzeit nur auf drei Mitarbeiter zurückgreifen kann, um sie allein in Italien in 8 dauerhaften und weiteren provisorischen Registrierungszentren einzusetzen; ist der Auffassung, dass diese Mitarbeiterzahl viel zu gering ist, um Europol in die Lage zu versetzen, seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Menschenhandel, Terrorismus und sonstiger schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nachzukommen;

47.

begrüßt die Schaffung einer neuen Haushaltslinie, aus der Gelder für Opfer von Terrorismus bereitgestellt werden; unterstützt es, dass Ressourcen bereitgestellt werden, um dem breiten Spektrum an Bedürfnissen der Opfer, darunter physische Behandlungen, psychosoziale Dienste und finanzielle Unterstützung, gerecht zu werden; ist der Auffassung, dass die Bedürfnisse der unschuldigen Opfer des Terrorismus zu häufig entweder vergessen oder als zweitrangig eingestuft werden, wenn Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung vorgeschlagen werden;

48.

verurteilt, dass der Rat an zahlreichen Programmen in den Bereichen Kultur, Medien, Bürgerschaft, Grundrechte und öffentlicher Gesundheit die Mittelansätze bei den Verpflichtungen um insgesamt 24,3 Mio. EUR gekürzt hat; ist der Auffassung, dass der Rat ein negatives Signal aussendet, wenn er Programme im Kulturbereich kürzt, um Mittel für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migration freizumachen; bedauert, dass viele dieser Kürzungen anscheinend auf willkürliche Weise vorgenommen und bei ihnen ausgezeichnete Durchführungsquoten außer Acht gelassen wurden; vertritt die Ansicht, dass selbst geringfügige Kürzungen die Erzielung von Programmergebnissen und die reibungslose Durchführung von Maßnahmen der Union gefährden können; setzt daher alle von den Kürzungen betroffenen Mittelansätze im Entwurf des Haushaltsplan wieder ein;

49.

besteht darauf, dass die Finanzmittel für eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der Programme Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger aufgestockt werden, da sie seit Langem mit zu geringen Mitteln ausgestattet sind; ist der festen Überzeugung, dass diese Programme relevanter sind denn je, sowohl mit Blick auf die Erhöhung des Beitrags der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Wachstum als auch mit Blick auf die Förderung der aktiven Teilhabe der Bürger an der Gestaltung und Umsetzung der Politik der Union; bringt sein Unverständnis dafür zum Ausdruck, wie der Rat eine Kürzung der Mittel für KMU in der Kultur- und Kreativwirtschaft rechtfertigen kann, wenn die Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche, die ein ausgezeichnetes Beispiel dafür ist, ein erhebliches Marktversagen auf innovative Weise zu lösen, indem Kapazitäten aufgebaut werden und Finanzvermittlern, die Kredite in der Kultur- und Kreativwirtschaft schaffen, Schutz vor Kreditrisiken geboten wird, und für die die Mittel bereits zurückgestellt worden waren, erst im Juni 2016 angelaufen ist;

50.

betont, dass die Unionsprogramme im Bereich Kultur, Bildung, Jugend und Unionsbürgerschaft einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen und die Maßnahmen zur Integration von Migranten und Flüchtlingen ergänzen und mit diesen zusammenwirken; ersucht daher die Organe der Union, mit entsprechenden Aufstockungen bei der Finanzierung direkt verwalteter Programme wie etwa des Programms Kreatives Europa sowie bei der Mittelausstattung der entsprechenden Haushaltslinien der Struktur- und Investitionsfonds zu reagieren;

51.

weist darauf hin, dass für die Vorbereitungen zur Umsetzung des Europäischen Jahres des kulturellen Erbes (2018) die erforderlichen Haushaltsgarantien vorgesehen werden müssen.

52.

erinnert daran, dass das Katastrophenschutzverfahren der Union einen Eckpfeiler der Solidarität in der Union darstellt; unterstreicht, dass die Union eine wichtige unterstützende, koordinierende und ergänzende Rolle für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Katastrophenvorbeugung, -vorsorge und -bewältigung spielt; nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für Verpflichtungen für dieses Programm geringfügig erhöht wurden;

53.

begrüßt die Schaffung einer Haushaltslinie für einen Such- und Rettungsfonds der EU, die zur Deckung der Ausgaben für von den Mitgliedstaaten durchgeführte, auf EU-Ebene koordinierte Such- und Rettungsmaßnahmen, insbesondere im Mittelmeer, dienen soll; vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung eines speziellen Fonds eine zweckmäßigere Lösung ist, als das Budget der Agentur Frontex oder der neu geschaffenen Europäischen Grenz- und Küstenwache ständig aufzustocken;

54.

begrüßt die Schaffung einer Haushaltslinie zur Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative, bei der es sich um ein neu geschaffenes Instrument handelt, das darauf abzielt, die Bürger in den Entscheidungsprozess der Union einzubeziehen und die europäische Demokratie zu vertiefen; ist der Ansicht, dass die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel für Verpflichtungen zu niedrig angesetzt sind; beschließt, diese Haushaltslinie aufzustocken;

55.

begrüßt die Erhöhung der Finanzmittel für Kommunikationsmaßnahmen für die Vertretungen der Kommission, Bürgerdialoge und Partnerschaftsaktionen in Höhe von 17,036 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und 14,6 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen 2017, da diese Maßnahmen betreffen, deren Ziel es ist, auf die Bürger zuzugehen, ihr Vertrauen zu gewinnen und ihr Verständnis für die Politik und die Maßnahmen der Union zu fördern.

56.

hebt hervor, dass das Sekretariat für das Gemeinsame Transparenz-Register nach der Annahme der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register mit ausreichenden und angemessenen administrativen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, um seine Aufgaben zu erfüllen.

57.

stellt fest, dass seine Lesung (ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen) dazu führt, dass die Obergrenze der Rubrik 3, was die Mittel für Verpflichtungen betrifft, um 71,28 Mio. EUR überschritten wird, wohingegen die Mittel für Zahlungen um 1 857,7 Mio. EUR aufgestockt werden; schlägt — vor dem Hintergrund, dass bereits im Haushaltsentwurf ein Spielraum fehlt — vor, diese Aufstockungen im Rahmen der Rubrik zu finanzieren und gleichzeitig den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben für eine Reihe von wesentlichen Ausgabenposten im Zusammenhang mit der Migration in Anspruch zu nehmen;

Rubrik 4 — Europa in der Welt

58.

stellt fest, dass beim auswärtigen Handeln der Union angesichts der derzeitigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migration ein immer höherer Finanzierungsbedarf besteht, der weit über dem derzeitigen Umfang der Rubrik 4 liegt; hat deshalb erhebliche Zweifel daran, ob die Obergrenzen der Rubrik 4 ausreichen, um genügend Mittel für die Bewältigung der auswärtigen Dimension der Herausforderungen im Zusammenhang mit Flucht und Migration bereitzustellen; bedauert, dass die Kommission in ihrem Haushaltsentwurf zur Finanzierung neuer Initiativen wie der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei die Mittel für andere Programme wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und das Stabilitäts- und Friedensinstrument gekürzt hat; betont, dass dies nicht zulasten politischer Maßnahmen in anderen Bereichen gehen sollte; beschließt daher, die Umschichtung erheblicher finanzieller Mittel aus zwei Instrumenten, mit denen unter anderem die tieferliegenden Ursachen der Migrationsströme angegangen werden, deutlich abzuschwächen; erinnert daran, dass die Bekämpfung der Armut das Hauptziel der Entwicklungspolitik der Union bleiben muss; bedauert, dass die Mittelansätze für die humanitäre Hilfe und für die Mittelmeerdimension des Europäischen Nachbarschaftsinstruments unter den im Haushaltsplan 2016 genehmigten Mittelansätzen liegen, obwohl die Relevanz dieser Mittel für die Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen offensichtlich ist; bedauert ferner, die ungerechtfertigten Kürzungen des Rates;

59.

beschließt daher, alle von den Kürzungen des Rates betroffenen Mittelansätze in Rubrik 4 wieder einzusetzen; beschließt ferner, die Mittelansätze von 2016 bei den Haushaltslinien für die Mittelmeerdimension des ENI und für die humanitäre Hilfe wieder einzusetzen; beschließt des Weiteren, die von der Kommission beim DCI und beim Stabilitäts- und Friedensinstrument vorgenommenen Kürzungen zu verringern; hält es für unerlässlich, die Schlüsselrolle der Union bei der Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten, der Palästinensischen Autonomiebehörde und des UNRWA und die Höhe der hierfür bereitgestellten finanziellen Unterstützung sowie die Haushaltslinien für die Östliche Partnerschaft im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments beizubehalten; hebt den Stellenwert des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte hervor;

60.

beschließt, die Mittel für Makrofinanzhilfen, die gegenüber 2016 deutlich gekürzt wurden, aufzustocken; ist der Ansicht, dass die Höhe der Mittel über den vorgeschlagenen Umfang hinausgehen muss, damit alle künftigen Anträge auf Darlehen bewältigt werden können;

61.

unterstützt uneingeschränkt die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und schlägt vor, aufgrund ihrer guten Umsetzungsbilanz und der großen Spielräume, die im Haushaltsplan 2016 noch zur Verfügung stehen, einen Teil des für 2017 vorgesehenen Beitrags aus dem Haushaltsplan der Union vorzeitig im Jahr 2016 zu veranschlagen; fordert daher, dass das IPA II über einen Berichtigungshaushaltsplan für 2016 um 400 Mio. EUR aufgestockt und der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben entsprechend in Anspruch genommen wird; stellt im Haushaltsplan 2017 denselben Betrag in die Reserve ein, bis eine umfassende Einigung über eine alternative Finanzierung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei erzielt wird, durch die der beispiellose Druck auf andere Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen gelindert würde;

62.

stellt mit Sorge fest, dass die Treuhandfonds der EU und die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei trotz ihrer Aktualität und ihres erheblichen Umfangs im Haushaltsplan der Union praktisch nicht sichtbar sind; fordert, dass sie auf eine Weise in den Haushaltsplan einbezogen werden, die transparenter ist und bei der die Einheit des Haushaltsplans der Union und die Rechte der Haushaltsbehörde stärker geachtet werden, und schafft zu diesem Zweck neue Haushaltslinien; fordert außerdem die Kommission auf, zu belegen, dass der Einsatz von Finanzinstrumenten im Rahmen der Treuhandfonds nicht dazu führt, dass Mittel für andere Zwecke als die Ziele ihrer ursprünglichen Rechtsgrundlage verwendet werden; stellt fest, dass das Ziel, zusätzlich zu dem Haushaltsplan der Union Beiträge der Mitgliedstaaten zu nutzen, bislang bekanntlich nicht verwirklicht wurde; betont in diesem Zusammenhang, dass das Parlament künftigen Forderungen nach einem Beitrag zu den Treuhandfonds aus dem Haushaltsplan der Union erst zustimmen wird, wenn ein vergleichbarer Beitrag der Mitgliedstaaten bereitgestellt wurde; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachzukommen;

63.

nimmt zur Kenntnis, dass der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, der Ausfälle bei Krediten und Kreditgarantien abdeckt, die Drittstaaten bzw. für Projekte in Drittstaaten gewährt wurden, laut dem Bericht der Kommission über Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan (COM(2016) 0576) mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden muss, um den Zielbetrag zu erreichen, was in der Folge dazu führte, dass im Haushaltsentwurf 228,04 Mio. EUR bereitgestellt wurden; ist darüber besorgt, dass durch diese Vorgaben der Druck auf die ohnehin schon sehr knapp kalkulierten Obergrenzen in Rubrik 4 weiter erhöht wird;

64.

begrüßt die haushaltspolitischen Vorschläge der Kommission in Bezug auf den neuen Rahmen für Migrationspartnerschaften und die Investitionsoffensive für Drittländer; bringt jedoch seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass dadurch neue Nebenhaushalte außerhalb des EU-Haushalts geschaffen werden könnten; bekräftigt die Notwendigkeit, die volle parlamentarische Kontrolle über den EU-Haushalt zu behalten; dringt darauf, dass der Grundsatz der Einheit des Haushalts eingehalten wird; ist davon überzeugt, dass die Finanzierung der neuen Priorität nicht zulasten bestehender EU-Projekte gehen darf; ist der Auffassung, dass noch mehr von der Flexibilität Gebrauch gemacht werden sollte, um einen ehrgeizigen Rahmen zur Förderung von Investitionen in Afrika bereitzustellen, und dass die EU-Nachbarschaftspolitik mit neuen Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet werden sollte;

65.

verlangt erneut, dass die Haushaltslinie für EU-Sonderbeauftragte in haushaltsneutraler Weise vom Haushalt der GASP auf den Verwaltungshaushalt des EAD übertragen wird, um die diplomatischen Tätigkeiten der Union weiter zu konsolidieren.

66.

erhöht daher in Rubrik 4 die Mittelansätze bei den Verpflichtungen um 499,67 Mio. EUR und bei den Mittelansätzen für Zahlungen um 493,2 Mio. EUR über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus (ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen und einschließlich der Übertragung der Sonderbeauftragten der EU in den Haushaltsplan des EAD);

67.

erachtet es für notwendig, die Mittel für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu erhöhen (+ 3 Mio. EUR) und so entscheidend dazu beizutragen, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern seine Arbeit fortsetzen und ausweiten kann, den bikommunalen Technischen Ausschuss für das kulturelle Erbe zu unterstützen und damit die Vertrauensbildung und Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;

Rubrik 5 — Verwaltung; andere Rubriken — Verwaltungsausgaben und Unterstützungsausgaben für die Forschung

68.

vertritt die Ansicht, dass die vom Rat vorgenommenen Kürzungen ungerechtfertigt und schädlich sind, und setzt die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel bei allen Verwaltungsausgaben der Kommission wieder ein, darunter auch die Verwaltungsausgaben und die Unterstützungsausgaben für die Forschung in den Rubriken 1 bis 4;

69.

beschließt angesichts der Enthüllungen der letzten Zeit und in der Absicht, das Vertrauen der EU-Bürger und die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen zurückzugewinnen, 20 % der Mittel für die Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder in der Reserve zu belassen, bis die Kommission einen strengeren Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission durchsetzt, damit Interessenkonflikte und der Drehtüreffekt verhindert werden;

70.

vertritt die Auffassung, dass die interinstitutionelle Verwaltungszusammenarbeit zu Effizienz führt, da die für eine Institution entwickelten Fertigkeiten, Kapazitäten und Ressourcen den anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden können; fordert daher die Einrichtung eines Systems, das die administrativen Belastungen auf das erforderliche Minimum begrenzt, eine angemessene Qualität der Dienste sicherstellt, der federführend zuständigen Institution die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt und Anreize für die Zusammenarbeit der anderen Institutionen setzt, indem ihr Anteil auf die durch die Zusammenarbeit verursachten Grenzkosten beschränkt wird, sodass es zu einer Angleichung von Beschlüssen über eine wirtschaftliche Haushaltsführung auf der Ebene der Institutionen mit der allgemeinen wirtschaftlichen Haushaltsführung kommt;

Agenturen

71.

stimmt dem von der Kommission veranschlagten Mittelbedarf der Agenturen generell zu; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die ursprünglichen Anträge der meisten Agenturen bereits beträchtlich gekürzt hat; ist daher der Ansicht, dass sämtliche vom Rat vorgeschlagenen weiteren Kürzungen möglicherweise die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agenturen gefährden und es ihnen nicht gestatten würden, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen;

72.

begrüßt, dass die Haushaltsmittel für effiziente JI-Agenturen, insbesondere solcher, die im Bereich Migration und Sicherheit tätig sind, erhöht wurden; betont, dass diesen Agenturen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen (auch für Investitionen in neue Technologien) zugewiesen werden müssen, wenn ihr Mandat erweitert wird;

73.

ist angesichts der derzeitigen sicherheitspolitischen Herausforderungen und der Notwendigkeit einer koordinierten europäischen Reaktion der Auffassung, dass die genannten Erhöhungen zum Teil nicht ausreichen, und beschließt daher, die Mittel für das Europäische Polizeiamt (Europol), die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit, die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (EU-LISA) und die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) aufzustocken;

74.

unterstreicht konkret, dass das bei Europol neu eingerichtete Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung, EC3 und IRU mit genügend personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet werden müssen, und zwar auch im Hinblick auf eine gemeinsame operative Planung und Bewertung von Bedrohungen, um ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten gegen organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität, Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet, Terrorismus und sonstige schwere Straftaten zu unterstützen; fordert zusätzliche Mittel für gemeinsame Ermittlungsgruppen;

75.

erinnert an die geplante Verbesserung und Interoperabilität der verschiedenen JI-Informationssysteme, die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 6. April 2016 über solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und die interne Sicherheit angekündigt wurden; weist nachdrücklich darauf hin, dass es angemessener Ressourcen bedarf, um diese technischen Lösungen zügig und effektiv umzusetzen;

76.

begrüßt, dass im Haushaltsplan 2017 genügend Mittel zur Unterstützung der langfristigen Umwandlung von Frontex in eine Europäische Agentur für Grenz- und Küstenschutz und die Umwandlung von EASO in eine voll funktionsfähige Asylagentur bereitgestellt werden; betont, dass dem Europäischen Grenz- und Küstenschutz zwar im Augenblick genügend Ressourcen zur Verfügung stehen dürften, der zukünftige Bedarf der Agentur an operativen Mitteln und an Personal aber genau beobachtet werden muss, damit sie ihren Aufgaben auch weiterhin gerecht werden kann;

77.

beschließt angesichts der sich verschlechternden humanitären Lage in der südlichen Nachbarschaft Europas und der gestiegenen Zahl der Asylbewerber sowie vor allem im Hinblick auf die Absicht, das Mandat der Agentur über den Vorschlag der Kommission hinaus zu erweitern, des Weiteren, die Haushaltsmittel für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen gegenüber dem Haushaltsplan 2016 zu erhöhen;

78.

spricht sich erneut gegen den Ansatz der Kommission und des Rates für die Personalpolitik der Agenturen aus und ändert daher eine erhebliche Zahl von Stellenplänen; unterstreicht erneut, dass jede Agentur, wie in der IIV vereinbart, über fünf Jahre hinweg 5 % der Stellen abbauen sollte, dass jedoch neue Stellen, die benötigt werden, um zusätzliche Aufgaben wegen neuer politischer Entwicklungen und neuer Rechtsvorschriften seit 2013 zu erfüllen, mit zusätzlichen Ressourcen einhergehen und aus den Zielvorgaben der IIV für den Personalabbau herausgerechnet werden müssen; spricht sich deshalb erneut entschieden gegen das Konzept eines Stellenpools für die Agenturen aus, bekräftigt jedoch seine Aufgeschlossenheit für die Freisetzung von Stellen durch eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Agenturen und daraus resultierende Effizienzgewinne — gegebenenfalls könnten sogar Fusionsmöglichkeiten geprüft werden — und durch die Übernahme bestimmter Aufgaben entweder gemeinsam mit der Kommission oder mit einer anderen Agentur;

79.

betont, dass erhebliche Einsparungen bei den operativen Ausgaben und Personalausgaben erzielt werden könnten, wenn die Agenturen, die von mehr als einem Ort aus tätig sind (die ENISA, die eu-LISA, die ERA) nur noch einen Sitz hätten; vertritt die Auffassung, dass eine derartige Veränderung aufgrund des derzeitigen operativen Bedarfs dieser Agenturen möglich ist; betont, dass eine Verlegung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) von London und eine Zusammenlegung dieser Behörde mit mindestens einer der beiden weiteren Aufsichtsbehörden erhebliche Einsparungen bei den Kosten der beiden Behörden bewirken könnte; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag hierzu vorzulegen;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

80.

beschließt nach eingehender Prüfung der eingereichten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen — mit Blick auf die Erfolgsquoten laufender Projekte und Maßnahmen und mit Ausnahme von bereits durch bestehende Rechtsgrundlagen abgedeckten Initiativen sowie unter umfassender Berücksichtigung der Bewertung der Durchführbarkeit der Projekte durch die Kommission — und angesichts der begrenzten Spielräume und der Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, ein Kompromisspaket zu verabschieden, das eine begrenzte Anzahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen umfasst;

Besondere Instrumente

81.

weist darauf hin, dass die Reserve für Soforthilfe wichtig ist, um im Fall von unvorhergesehen Ereignissen rasch einen punktuellen Bedarf an Hilfeleistungen für Drittländer zu decken, und erinnert an seine frühere Forderung, ihre Finanzausstattung im Rahmen der Überarbeitung des MFR erheblich aufzustocken; stellt fest, dass ihr sehr schneller Verbrauch im Jahr 2016, wobei wahrscheinlich sämtliche Möglichkeiten von Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr ausgeschöpft werden, ein Anzeichen dafür ist, dass sich dieses besondere Instrument als unzureichend erweisen wird, um den gesamten zusätzlichen Bedarf im Jahr 2017 zu decken; erhöht daher die Mittelansätze für die Reserve auf eine jährliche Mittelausstattung in Höhe von 1 Mrd. EUR, und zwar solange, bis im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR eine Entscheidung über die jährliche Mittelausstattung der Soforthilfereserve getroffen wird;

82.

setzt die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs bei der Reserve für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und der Reserve für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union wieder ein, um die Inanspruchnahme dieser besonderen Instrumente zu erleichtern;

Mittel für Zahlungen

83.

bekundet seine Besorgnis über die erheblichen Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsentwurf im Vergleich zum Haushalt 2016; stellt fest, dass dadurch Verzögerungen bei der Ausführung erkennbar werden, die nicht nur im Hinblick auf die Umsetzung der Strategien der Union besorgniserregend sind, sondern auch zur Folge haben können, dass sich am Ende des laufenden Planungszeitraums wieder unbezahlte Rechnungen anhäufen; ist der Auffassung, dass diese Frage im Rahmen der Revision des MFR geklärt werden sollte; bedauert des Weiteren, dass der Rat Kürzungen bei den Zahlungen vorgenommen hat, obwohl komfortable Spielräume unterhalb der Obergrenzen bestehen;

84.

betont, dass auf Verlangen des Parlaments ein Zahlungsplan vereinbart wurde, mit dem erreicht werden soll, dass sich der Rückstand an noch nicht beglichenen Zahlungsanträgen im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007–2013 bis Ende 2016 auf ein „normales“ Niveau von 2 Mrd. EUR verringert; weist darauf hin, dass Ende 2015 Rechnungen in Höhe von mindestens 8,2 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 im Bereich Kohäsionspolitik noch nicht beglichen waren, allerdings zu erwarten steht, dass dieser Betrag bis Ende 2016 auf unter 2 Mrd. EUR zurückgeht; ist der Ansicht, dass die drei Organe einen gemeinsamen Zahlungsplan für den Zeitraum 2016–2020 ausarbeiten und annehmen sollten; betont nachdrücklich, dass ein solcher neuer Zahlungsplan auf einer wirtschaftlichen Haushaltsführung basieren und eine klare Strategie bieten sollte, wie sich der gesamte Zahlungsbedarf in allen Rubriken bis zum Ende des laufenden MFR decken lässt und ein „versteckter Rückstand“ vermieden werden kann, der durch eine künstliche Verzögerung der Umsetzung bestimmter mehrjähriger Programme und anderer mildernder Maßnahmen wie die Reduzierung der Vorabfinanzierungsraten verursacht wird;

85.

beschließt, die Mittelansätze des Entwurfs des Haushaltsplans bei den Zahlungen in allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien wiedereinzusetzen, und stockt die Mittel für Zahlungen all jener Haushaltslinien auf, in denen die Mittel für Verpflichtungen geändert wurden;

Ergebnisorientierte Haushaltsplanung

86.

erinnert daran, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 3. Juli 2013 zu dem Integrierten Internen Kontrollrahmen (10) die Auffassung des Rechnungshofs teilte, wonach es nicht sinnvoll ist, die Leistung ohne eine Haushaltsplanung auf der Grundlage von Leistungsindikatoren zu messen (11), und die Schaffung eines leistungsbezogenen Modells für die öffentlichen Haushalte fordert, in dem jedem Posten Ziele und Ergebnisse zugeordnet werden, die anhand von Leistungsindikatoren gemessen werden;

87.

begrüßt die Programmübersichten zu den operativen Ausgaben in der Anlage zum Haushaltsentwurf, da sie zum Teil der Forderung des Parlaments im Hinblick auf Ziele, Ergebnisse und Indikatoren entsprechen; stellt fest, dass diese Übersichten das übliche Verfahren der tätigkeitsbezogenen Aufstellung des Haushaltsplans um einige Leistungsdaten ergänzen;

88.

fordert, dass die Generaldirektoren zur Vereinfachung der internen Verwaltungsinstrumente der Kommission an den politischen Zielen und Indikatoren festhalten sollten, die in den Programmübersichten zu den operativen Ausgaben genannt sind, wenn sie ihre Verwaltungspläne und die jährlichen Tätigkeitsberichte annehmen, und dass die Kommission den Entwurf ihres Evaluierungsberichts gemäß Artikel 318 AEUV auf dieser Grundlage verfassen sollte;

Weitere Einzelpläne

Einzelplan I — Europäisches Parlament

89.

belässt seinen am 14. April 2016 im Plenum verabschiedeten Haushaltsplan für 2017 unverändert bei einem Betrag von 1 900 873 000 EUR; nimmt die haushaltsneutralen technischen Anpassungen auf, damit sich seine aktuellen Beschlüsse im Haushaltsplan niederschlagen, und gibt die Reserve bei der Haushaltslinie für die Beförderung von Abgeordneten und sonstigen Personen sowie von Gütern frei;

90.

billigt die Änderungen im Stellenplan und die Anpassung der entsprechenden Haushaltsmittel zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs der Fraktionen; gleicht diese Aufstockungen durch Mittelkürzungen in den Haushaltslinien für die Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben und die Herrichtung der Diensträume vollumfänglich aus;

91.

weist auf seine politische Entscheidung hin, dass die Fraktionen von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % — wie in seinen Entschließungen zu den Haushaltsplänen 2014 (12), 2015 (13) und 2016 (14) betont — nicht berührt werden;

92.

kürzt den Stellenplan seines Generalsekretariats (15) für 2017 — im Einklang mit der mit dem Rat am 14. November 2015 erzielten Einigung über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 — um 60 Stellen (entsprechend dem Ziel des Personalabbaus um 1 %); weist darauf hin, dass die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Haushalt bereits im Haushaltsvoranschlag berücksichtigt wurden;

93.

kürzt seinen Stellenplan um weitere 20 Planstellen, um dem Ende der im Kooperationsabkommen mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vorgesehenen Übertragung von Planstellen Rechnung zu tragen; betont, dass seitens des Parlaments keine Mittel gekürzt werden müssen, da diese Planstellen nicht in den Haushaltsplan einbezogen waren;

94.

legt den Generalsekretären des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses nahe, gemeinsam auf mögliche künftige Vereinbarungen hinzuwirken, die es den drei Institutionen ermöglichen, Abwicklungsfunktionen und -dienste gemeinsam zu nutzen; fordert die Generalsekretäre ferner auf, eine Studie durchzuführen, ob Synergien in Abwicklungsfunktionen und -Diensten auch zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat ermöglicht werden können;

95.

behält in seinem Stellenplan für 2017 die 35 neuen Planstellen bei, deren Schaffung im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016 vorgeschlagen wurde, um die Sicherheit in den Institutionen zu erhöhen; nimmt diese Stellen von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % aus, da mit ihnen neue Tätigkeiten für das Parlament abgedeckt werden;

96.

betont, dass die Umsetzung des geplanten Personalabbaus den ordnungsgemäßen Betrieb des Parlaments und die Wahrnehmung der Kernbefugnisse des Parlaments nicht gefährden und weder die vorbildliche Rechtsetzungstätigkeit des Parlaments noch die Qualität der Arbeitsbedingungen der Mitglieder und Bediensteten in Mitleidenschaft ziehen sollte;

97.

gelangt angesichts der zahlreichen Probleme beim diesjährigen internen Haushaltsverfahren zu dem Schluss, dass eine Überarbeitung von Kapitel 9 und der einschlägigen Abschnitte anderer Kapitel seiner Geschäftsordnung unumgänglich ist, um das zu erreichen, was das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 14. April 2016 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 verlangte, nämlich dass „alle einschlägigen Informationen den Mitgliedern des Präsidiums und des Haushaltsausschusses in jeder Verfahrensphase rechtzeitig und verständlich sowie hinreichend detailliert und aufgeschlüsselt zur Verfügung gestellt werden sollten, damit das Präsidium, der Haushaltsausschuss und die Fraktionen angemessene Beratungen führen und sich bei ihren Entscheidungen auf ein umfassendes Bild des Standes und der Bedürfnisse des Parlamentshaushalts stützen können“;

98.

fordert unter Bezugnahme auf Ziffer 15 seiner oben genannten Entschließung vom 14. April 2016 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017, dass beim Haushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2018 zum ersten Mal eine auf dem aktuellen Finanzierungsbedarf beruhende Methode für die Aufstellung des Haushalts des Parlaments verwendet wird, statt einer, die auf einem Koeffizientensystem beruht;

99.

weist darauf hin, dass sich die Verwaltung zu einer mittel- und langfristigen Haushaltsplanung verpflichtet hat, einschließlich einer klaren Unterscheidung zwischen Investitionen und operativen Ausgaben für den Betrieb des Parlaments, zu dem auch die Erfüllung seiner statutären Verpflichtungen gehört; erwartet daher, dass der Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2018 in diesem Format vorgelegt wird;

100.

erinnert an den Fox-Häfner-Bericht (16) aus dem Jahr 2013, in dem die Kosten der geografischen Streuung der Standorte des Parlaments auf 156 Mio. EUR bis 204 Mio. EUR geschätzt wurden, was 10 % des Haushalts des Parlaments entspricht; weist darauf hin, dass 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments eine direkte Folge seiner geografischen Streuung sind; hebt hervor, dass sich dem Bericht zufolge durch die geografische Streuung Auswirkungen in Form von schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen auf die Umwelt ergeben; erinnert daran, dass diese Verteilung auf verschiedene Standorte von der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen wird, und fordert daher die Ausarbeitung eines Fahrplans für einen einzigen Sitz und eine Kürzung bei den einschlägigen Haushaltslinien;

101.

bedauert, dass trotz zahlreicher Aufforderungen durch den Haushaltsausschuss die mittel- und langfristige Gebäudestrategie des Parlaments dem Ausschuss nicht für informierte Beratungen zur Verfügung steht;

Einzelplan IV — Gerichtshof

102.

bedauert, dass der Rat den pauschalen Abschlag von 2,5 % auf 3,8 % erhöht, was einer Kürzung um 3,4 Mio. EUR entspricht und im Widerspruch zu dem sehr hohen Anteil besetzter Stellen (98 % Ende 2015) beim Gerichtshof steht; setzt deshalb den pauschalen Abschlag auf die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehene Quote zurück, damit der Gerichtshof seine Aufgaben bei der immer weiter steigenden Anzahl von Fällen erfüllen kann;

103.

beschließt des Weiteren, die im Entwurf des Haushaltsplan veranschlagten Mittel bei sechs weiteren vom Rat gekürzten Haushaltslinien in Titel 1 und 2 des Haushaltsplans des Gerichtshofes wieder einzusetzen, da sich diese Kürzung besonders stark auf die Prioritäten des Gerichtshofes in den Bereichen Sprachen und Sicherheit auswirken würden;

104.

bekundet seine Unzufriedenheit über die einseitige Erklärung des Rates und die damit zusammenhängende Anlage zur Verringerung des Personalbestands um 5 % im Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2017, der zufolge der Gerichtshof seinen Stellenplan noch um 19 Planstellen kürzen muss; betont, dass diese 19 Planstellen den 12 und 7 Planstellen entsprechen, die das Parlament und der Rat in den Haushaltsverfahren 2015 bzw. 2016 ordnungsgemäß gewährt haben, um den zusätzlichen Bedarf zu decken, und fordert daher, dass diese 19 Planstellen nicht zurückgegeben werden müssen, zumal der Gerichtshof die vorgegebene Verringerung seines Personalbestands um 5 % bereits ordnungsgemäß erfüllt hat, indem er im Zeitraum 2013 bis 2017 98 Planstellen abgebaut hat;

Einzelplan V — Rechnungshof

105.

setzt den Pauschalabschlag auf seine ursprüngliche Quote von 2,6 % zurück, damit der Rechnungshof seinen Bedarf beim Stellenplan decken kann;

106.

setzt die Mittelansätze bei weiteren fünf vom Rat beim Rechnungshof gekürzten Haushaltslinien wieder ein, damit der Rechnungshof sein Arbeitsprogramm durchführen und die vorgesehenen Prüfberichte vorlegen kann;

107.

setzt die im Entwurf des Haushaltsplan veranschlagten Mittel im Einklang mit den vom Rechnungshof selbst formulierten Vorschlägen für Einsparungen bei drei Haushaltslinien teilweise wieder ein;

Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

108.

setzt den Pauschalabschlag auf seine ursprüngliche Quote von 4,5 % zurück, damit der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seinen Bedarf decken und die ständige Verringerung des Personalbestands im Zusammenhang mit dem im Februar 2014 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen geschlossenen Kooperationsabkommen bewältigen kann;

109.

setzt die 12 Planstellen und die entsprechenden von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans gekürzten Mittel im Einklang mit dem genannten Kooperationsabkommen wieder ein, um der tatsächlichen Anzahl der vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf das Parlament übertragenen Stellen Rechnung zu tragen;

110.

beschließt des Weiteren, die Haushaltslinie für die Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst entsprechend dem vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss selbst veranschlagten Niveau anzupassen und so die Übertragung von 36 Planstellen vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf das Parlament im Einklang mit dem genannten Kooperationsabkommen teilweise auszugleichen;

Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

111.

setzt die 8 Planstellen und die entsprechenden von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans gekürzten Mittel im Einklang mit dem genannten Kooperationsabkommen wieder ein, um der tatsächlichen Anzahl der vom Ausschuss der Regionen auf das Parlament übertragenen Planstellen Rechnung zu tragen;

112.

setzt außerdem die von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans gekürzten Mittel für die Bürokosten und IT-Zulagen der Mitglieder des Ausschusses der Regionen in Höhe der vom Ausschuss der Regionen veranschlagten Mittel wieder ein, damit für ausreichend Finanzmittel für die Büroausgaben und IT-Zulagen für die Mitglieder des Ausschusses der Regionen gesorgt ist;

113.

bedauert, dass die Kommission im Entwurf des Haushaltsplans die Haushaltslinie „Herrichtung der Diensträume“ gekürzt hat, und beschließt, diese Haushaltslinie in Höhe der vom Ausschuss der Regionen veranschlagten Mittel wieder einzusetzen, um auf den erhöhten Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen zu reagieren, die Gebäude in einem guten Zustand zu erhalten und alle rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Energieeffizienz zu erhöhen;

114.

setzt die Mittel für die für Kommunikationsmaßnahmen der Fraktionen, die von der Kommission in ihrem Entwurf des Haushaltsplans nach unten korrigiert wurden, wieder ein, damit für eine angemessene Finanzierung der Kommunikationsmaßnahmen der Fraktionen des Ausschusses der Regionen gesorgt ist;

Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter

115.

stellt fest, dass der Rat den Haushaltsentwurf für den Bürgerbeauftragten um 195 000 EUR gekürzt hat; hebt hervor, dass dadurch die sehr begrenzten Mittel des Bürgerbeauftragten unverhältnismäßig stark gekürzt würden, was die Fähigkeit des Amtes, den Bürgerinnen und Bürgern der EU konkret zu dienen, erheblich beeinträchtigen würde; setzt daher alle vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder ein, damit der Bürgerbeauftragte sein Mandat und seine Verpflichtungen erfüllen kann;

Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

116.

stellt mit Bedauern fest, dass der Rat den Haushaltsplanentwurf für den Europäischen Datenschutzbeauftragten um 395 000 EUR gekürzt hat; weist darauf hin, dass dies im starken Widerspruch zu der zusätzlichen Aufgabe steht, die das Parlament und der Rat dem Europäischen Datenschutzbeauftragen übertragen haben, und die Fähigkeit des Europäischen Datenschutzbeauftragen, den EU-Institutionen wirksam zu dienen, gefährden würde; setzt daher alle vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder ein, damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen kann;

Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst

117.

setzt alle vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder ein;

118.

beschließt des Weiteren, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2015 eine Haushaltslinie für Kapazitäten im Bereich der strategischen Kommunikation zu schaffen und den EAD mit ausreichend Bediensteten und Instrumenten auszustatten, um die Herausforderung der Desinformation durch Drittstaaten und nichtstaatliche Akteure zu bewältigen;

119.

begrüßt die schriftlichen Zusagen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die bestehenden Ungleichgewichte bei der Stellenbesetzung im EAD, was den Anteil der Diplomaten aus den Mitgliedstaaten und der EU-Statutsbediensteten in bestimmten Positionen betrifft, in Angriff zu nehmen und im Laufe des Jahres 2017 eine Überarbeitung der Personalstrategie des EAD vorzulegen; fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, das Parlament bis spätestens Frühjahr 2017 — vor dem Beginn des nächsten Haushaltsverfahrens — über die unternommenen Schritte in Kenntnis zu setzen;

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120.

ist überzeugt, dass mit dem Haushaltsplan der Union dazu beigetragen werden kann, nicht nur die Folgen, sondern auch die Ursachen der Krise, mit der die Union derzeit konfrontiert ist, erfolgreich anzugehen; vertritt jedoch die Auffassung, dass bei unvorhergesehenen Ereignissen, die die gesamte Union betreffen, eine Bündelung der Kräfte erforderlich ist und zusätzliche Mittel auf der Ebene der Union bereitgestellt werden sollten, anstatt Zusagen aus der Vergangenheit in Frage zu stellen oder wieder der Illusion anheimzufallen, es gebe rein nationale Lösungen; betont deshalb, dass Flexibilitätsbestimmungen dazu da sind, dass gemeinsam und rasch reagiert werden kann, zumal sie, wenn sie so breit wie möglich ausgelegt würden, die durch die Obergrenzen des MFR gegebenen engen Beschränkungen ausgleichen könnten;

121.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

(2)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

(4)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

(5)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0080.

(6)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0132.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0309.

(8)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(9)  Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470).

(10)  ABl. C 75 vom 26.2.2016, S. 100.

(11)  Beitrag von Kersti Kaljulaid im Rahmen der Anhörung des CONT-Ausschusses am 22. April 2013 zum Integrierten Internen Kontrollrahmen.

(12)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0437.

(13)  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0036.

(14)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0376.

(15)  Da die Fraktionen aufgrund einer politischen Entscheidung von dieser Berechnung ausgenommen werden, beschränkt sich dieser Abbau auf den Stellenplan des Generalsekretariats.

(16)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0498.