30.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 207/100


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine Politik der Union für die Arktis

(2017/C 207/17)

Berichterstatterin:

Pauliina HAIJANEN (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Laitila

Referenzdokument:

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über eine integrierte Politik der Europäischen Union für die Arktis

JOIN(2016) 21 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 27. April 2016 vorgelegte gemeinsame Mitteilung und die darin vorgeschlagenen Schwerpunktbereiche für eine künftige integrierte Arktispolitik der EU;

2.

betont, dass die Herausforderungen in der Arktis gemeinsame Anstrengungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene erfordern, und begrüßt, dass die Kommission bei der Konzipierung integrierter politischer Leitlinien für die Ziele und Bedürfnisse der Region von den besonderen geografischen und demografischen Gegebenheiten ausgeht;

3.

stellt fest, dass dies die dritte Mitteilung über den Arktischen Raum ist. In der ersten, 2008 vorgelegten Mitteilung der Kommission wurden Vorschläge für Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Arktisregion, u. a. durch verschiedene Umweltübereinkommen und internationale Zusammenarbeit, unterbreitet. Darüber hinaus wurden auch Vorschläge zur Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung und einer multilateralen Governance in der Arktis formuliert. Bei dieser Mitteilung ging es um ein strukturiertes, schlüssiges Konzept für Arktis-Fragen und neue Perspektiven für die Zusammenarbeit mit den Arktis-Anrainern;

4.

stellt fest, dass in der 2012 von der Kommission zusammen mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgelegten gemeinsamen Mitteilung neben einer starken Umweltschutzdimension u. a. auch die etwaige Entstehung neuer Verkehrswege im Zuge des Klimawandels (z. B. die Nordostpassage) sowie die besseren Möglichkeiten für die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen durch Einsatz der neuen Technologien und Kenntnisse thematisiert wurden. Auch die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zur Förderung von Frieden und Sicherheit wurde in dieser Mitteilung angesprochen;

5.

weist darauf hin, dass in der jüngsten Mitteilung drei Schwerpunktbereiche für eine künftige integrierte Arktispolitik der EU vorgeschlagen werden: Klimawandel und der Schutz der arktischen Umwelt, nachhaltige Entwicklung in der Arktis und den umliegenden Gebieten sowie internationale Zusammenarbeit in die Arktis betreffenden Fragen. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen Umwelt und der Nutzung neuer Möglichkeiten für die sozioökonomische Entwicklung zu finden;

6.

stellt fest, dass die Mitteilung bereits definierten Leitlinien für die Bereiche Klima und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und regionale Zusammenarbeit folgt. Der Ausschuss der Regionen möchte in seiner Stellungnahme besonders jene Fragen hervorheben, denen in den bisherigen Mitteilungen weniger Aufmerksamkeit zuteilwurde (z. B. für sozioökonomische Fragen) oder die im Zuge neuer Prioritäten aufgekommen sind;

7.

unterstützt die in der Mitteilung dargelegten Ziele der Sicherheit, Stabilität, nachhaltigen Entwicklung und des Wohlstands in der Region. Die Mitteilung gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten der EU in der Arktis. Die nachhaltige Entwicklung steht nach wie vor im Mittelpunkt der EU-Arktispolitik, aber in zunehmendem Maße findet auch die Anpassungsfähigkeit Erwähnung. Beim künftigen Handeln soll den traditionellen Lebensräumen der Menschen in der Region sowie den Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die empfindliche Umwelt der Arktis Rechnung getragen werden. Der Ausschuss der Regionen hält es für positiv, dass in der Mitteilung nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der Arktis-Belange hingewiesen wird;

8.

weist darauf hin, dass die Arktis in der Mitteilung unter zwei verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wird. Aus europäischer Sicht befinden sich in der Arktis die nördlichsten Gebiete Europas, die durch Abgelegenheit, schwierige Bedingungen, geringe Bevölkerungsdichte und Bevölkerungsalterung gekennzeichnet sind. Aus der Sicht der Arktis als Ganzes stechen die natürlichen Ressourcen (Bodenschätze, Wälder, maritime Wirtschaft und Fischerei), hochentwickelte Gesellschaften und das starke Knowhow der Region zum Beispiel bei der Entwicklung ökologisch nachhaltiger technologischer Lösungen hervor. Die Behandlung des Themas in der Stellungnahme erfolgt vor allem unter dem europäischen Blickwinkel;

9.

stellt fest, dass der in der Mitteilung der Kommission verwendete Begriff „Arktis“ die Region nördlich des Nordpolarkreises (66o 32′ nördlicher Breite) bezeichnet. Zu ihr gehören das Nordpolarmeer sowie Gebiete von acht Staaten: USA, Island, Kanada, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark (einschließlich Grönland und die Färöer) und Russland. Grönland — formal Teil Dänemarks, aber weitgehend autonom — und die Färöer-Inseln gehören nicht der Europäischen Union an, sondern haben mit ihr Fischerei- und Handelsabkommen geschlossen. Grönland hat zudem den Sonderstatus eines überseeischen Gebiets der EU. Die Arktis ist die Heimat von insgesamt vier Millionen Menschen, von denen etwa ein Drittel Angehörige indigener Völker sind;

10.

weist darauf hin, dass die in der Mitteilung verwendete geografische Abgrenzung der Arktis sehr eng gefasst ist und sich nur auf das Gebiet nördlich des Polarkreises bezieht. Die Auswirkungen der integrierten Arktispolitik der EU reichen jedoch weit über dieses Gebiet hinaus. Der Ausschuss der Regionen empfiehlt, die in der Mitteilung verwendete geografische Abgrenzung der Arktis auszuweiten und dabei Fragen wie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Anpassung an den Klimawandel und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen sowie den Bedürfnissen und Möglichkeiten der lokalen Gemeinschaften und der indigenen Bevölkerung Rechnung zu tragen;

Klimawandel und der Schutz der arktischen Umwelt

11.

hält es für wichtig, dass die Eindämmung des Klimawandels bzw. die Anpassung an ihn sowie der Schutz der empfindlichen arktischen Umwelt bei den in der Mitteilung genannten politischen Maßnahmen stark im Vordergrund stehen. Neben den Folgen der Klimaerwärmung in der Arktis für u. a. das Handeln der EU gilt es zu berücksichtigen, wie sich die europäischen und weltweiten Aktionen auf das Voranschreiten des Klimawandels in der Region auswirken. Das globale Klimaschutzabkommen wird sich auch auf die Zukunft der Arktis erheblich auswirken. In der Mitteilung werden auch andere internationale Abkommen bzw. die Notwendigkeit des Abschlusses solcher Abkommen — z. B. im Bereich des Umweltschutzes — hervorgehoben;

12.

erachtet es als wichtig, dass die Kommission die Bedeutung der derzeitigen und künftigen Vorhaben im Bereich Forschung und wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Arktis hervorhebt. Die in der Mitteilung beschriebene Initiative EU-PolarNet ist ein gutes Beispiel für eine breit angelegte und substanzielle wissenschaftliche Zusammenarbeit, an der Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus verschiedenen Teilen Europas beteiligt sind. Diese Initiative zielt auf die Festlegung kurz und langfristiger wissenschaftlicher Ziele sowie die Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Forschungstätigkeit zu Fragen der Arktis ab. In diesem Zusammenhang verfolgt dieses Netzwerk das Ziel, die Zusammenarbeit mit Interessenträgern in der Arktis auszubauen. Der Ausschuss der Regionen hält es für besonders wichtig, dass bei der Beschlussfassung über die Ziele und Mittel der Forschungstätigkeit zur komplexen Realität der Arktis auch eine Zusammenarbeit mit den Vertretern der lokalen und regionalen Ebene erfolgt;

13.

möchte die Rolle der Städte in der Arktis bei der Entwicklungstätigkeit stärker hervorheben. Die Städte sind wichtige Triebkräfte bei der Entwicklung und Anpassung an ein sich veränderndes Handlungsumfeld. Investitionen in die städtische Infrastruktur und z. B. energieeffiziente Lösungen sowie die notwendigen Lösungen für öffentliche Dienste, vor allem in dünn besiedelten Gebieten, haben zur Entwicklung neuer unternehmerischer Tätigkeiten beigetragen. Der Ausschuss der Regionen weist allerdings darauf hin, dass den besonderen Problemen aufgrund der großen Entfernungen, geringen Bevölkerungsdichte und der Bevölkerungsalterung auch in Zukunft im Rahmen der Entwicklungspolitik besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden muss;

Nachhaltige Entwicklung in der Arktis und den umliegenden Gebieten

14.

sieht die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen als ein Schlüsselelement für nachhaltiges Wachstum und mehr Wohlstand in der Arktis an. Voraussetzung hierfür sind gut funktionierende Verkehrs- und Kommunikationsverbindungen. Wichtig ist unter anderem der Ausbau vollständiger Nord-Süd-Verkehrsverbindungen, z. B. im Rahmen von TEN-T, mit einer Verbindung von Finnland durch Norwegen bis zum Arktischen Ozean, aber auch von an das EU-Verkehrsnetz angeschlossenen Ost-West-Verbindungen, um Regionen in Nordnorwegen, -schweden und -finnland miteinander zu verbinden. Die Investitionen in der Arktis, z. B. in das Straßen-, Eisenbahn-, Breitband- und Stromnetz, strahlen gewöhnlich in ein größeres Umfeld aus und verbessern damit in der gesamten Region die Rahmenbedingungen, u. a. auch für die Industrie;

15.

verweist in diesem Zusammenhang auf die EU-Strategie für blaues Wachstum, die eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Meere fördert. Die Maßnahmen der Strategie in den Bereichen Wissen über die Meere, maritime Raumordnung und integrierte Meeresüberwachung werden auch im Bereich des Arktischen Ozeans vorangetrieben. Entwicklungsmaßnahmen zur Förderung der Aquakultur und der Meeresenergienutzung sind in der Arktis von besonderer Bedeutung;

16.

weist darauf hin, dass die optimale Nutzung des in der Arktis vorhandenen Know-hows, u. a. in den Bereichen Industrie, Energie, saubere Technologien, Infrastrukturbau und Tourismus, die Wettbewerbsfähigkeit ganz Europas fördert. Die Förderung der Forschungszusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Arktisgebiets ist von großer Bedeutung. Innovationsförderung und -vermarktung in Form von Produkten oder kommerziellen Dienstleistungen ist ein hervorragendes Mittel auch zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Die Förderung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Arktis ist Teil der Umsetzung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt;

17.

macht darauf aufmerksam, dass durch die EU-Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014-2020 im europäischen Teil der Arktis die Schwerpunkte Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Förderung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft unterstützt werden. Die Strategien für intelligente Spezialisierung in den nördlichen Regionen sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Interreg-Programme „Nördliche Randgebiete und Arktis“, „Interreg Nord“, „Botnia-Atlantica“ und „Norwegen-Schweden“, die auf die Schaffung starker, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Gemeinschaften abzielen, bieten eine solide Grundlage für mit Strukturfonds finanzierte Projekte in arktischen Gebieten der EU. Das Kolarctic-CBC-Programm im Bereich der EU-Außengrenzen unterstützt die Zusammenarbeit mit nördlichen Regionen in Finnland, Schweden und Norwegen und im Barentsseeraum;

18.

betont, dass auch bei der Umsetzung der künftigen Kohäsionspolitik ein breites Spektrum an Finanzierungsinstrumenten für die Entwicklung der arktischen Region zur Verfügung steht, mit denen es möglich sein wird, Lösungen zur Förderung der lokalen Wirtschaft zu finden und das Know-how, die Innovationen, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt verbessern können. Zu den neuen Prioritäten gehören zum Beispiel die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und arktische Gestaltung im weitesten Sinne. Es ist wichtig, dass sich die EU auch im kommenden Programmplanungszeitraum mit Nachdruck an der Forschungs- und Investitionstätigkeit in der Arktis beteiligt;

19.

möchte das in der Mitteilung angesprochene Potenzial der neuen elektronischen Kommunikationstechnologien zur Erhaltung und Entwicklung der lokalen Wirtschaft sowie des Wissens und der Kultur vor Ort herausstellen. Dies ist besonders für die Vertreter der indigenen Völker relevant. In dieser Mitteilung hebt die Kommission die jährliche Sitzung mit Vertretern der indigenen Völker der Arktis hervor. Die Berücksichtigung der Standpunkte der indigenen Völker und ihre Einbindung in die Beschlussfassung sind auch beim Handeln auf nationaler und regionaler Ebene sehr wichtig;

20.

begrüßt, dass ein Schwerpunkt auf die Bedeutung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung einer integrierten Politik für den arktischen Raum gelegt wird. Angesprochen wird auch eine bessere Nutzung der verschiedenen Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Investitionen in der Arktis, wobei die Kommission die Einrichtung eines zeitweiligen europäischen Kooperationsforums für die Arktis (Forum der Interessenträger der europäischen Arktis) vorschlägt. Dieses Kooperationsforum, dem Vertreter der EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und regionalen und lokalen Behörden angehören werden, soll bis Ende 2017 die wichtigsten mit EU-Mitteln zu unterstützenden Investitions- und Forschungsprioritäten festlegen. Der Ausschuss der Regionen schlägt vor, die genaue Zusammensetzung und das Mandat später zu präzisieren, da sich das Forum noch in der Aufbauphase befindet;

21.

schlägt vor, dass im Rahmen der Arbeit dieses Kooperationsforums ein Leitfaden über die Finanzierungsmöglichkeiten in der Arktis erstellt wird (wie das z. B. im Rahmen der EU-Ostseestrategie geschehen ist) und dass diese Informationen über verschiedene Veranstaltungen und Sitzungen des Netzes verbreitet werden; zudem sollte die Arbeit des Forums der Interessenträger der europäischen Arktis die Grundlage für das EU-Arktisforum bilden, das gemäß dem Vorschlag der Kommission 2018 gebildet und jährlich stattfinden soll;

Internationale Zusammenarbeit in die Arktis betreffenden Fragen

22.

sieht die Förderung der internationalen Zusammenarbeit als eines der wichtigsten Themen der Mitteilung an. Die wachsende strategische Bedeutung der Arktis kann zu Interessenkonflikten führen, weshalb eine enge internationale Zusammenarbeit umso wichtiger wird. Die Arktis-Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen bereits vorhandener Kooperationsstrukturen. Der Arktische Rat ist das wichtigste zwischenstaatliche Forum und fördert die Zusammenarbeit in Arktis-Fragen zwischen Mitgliedstaaten, indigenen Gemeinschaften und anderen Bewohnern der Region. Der Rat für den europäisch-arktischen Barentssee-Raum und der Barents-Regionalrat fördern die Stabilität und eine nachhaltige Entwicklung im Gebiet der Barentssee. Außerdem hängt die Zusammenarbeit der EU im Ostseeraum EU mit dem größeren Rahmen der arktischen Kooperation zusammen;

23.

betont, wie wichtig die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Russland im Rahmen der Nördlichen Dimension ist. Die im Rahmen dieser Kooperation geschaffenen Möglichkeiten für einen Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgern haben zum Aufbau konkreter ökologischer, wirtschaftlicher und kultureller Projekte beigetragen;

24.

hält es für wichtig, die bereits bestehenden Kooperationsstrukturen zur Förderung der in der Mitteilung genannten Ziele zu nutzen. Die EU beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der verschiedenen internationalen Organisationen und Gremien. Die EU hat den Beobachterstatus im Arktischen Rat beantragt und der erfolgreiche Abschluss dieses Prozesses ist für die Mitgliedstaaten wichtig;

25.

betont abschließend, dass die strategische Bedeutung der Arktis für die EU immer weiter zunimmt, wie auch die Notwendigkeit von EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in der Arktis wächst, die sich aus den natürlichen Gegebenheiten und sozioökonomischen Bedingungen der Region ergeben. Die EU sollte die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern fördern, damit das Handlungsumfeld in der Arktis stabil bleibt. Es gilt, den integrierten Ansatz zu stärken und dazu auch Verknüpfungen und Synergien zwischen den verschiedenen Förderprogramme und Finanzinstrumenten zu suchen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen in die wichtigsten Programme und Vorhaben zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit, der Verkehrsverbindungen und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Arktis eingebunden werden.

Brüssel, den 8. Februar 2017

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA