19.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 215/249


P8_TA(2016)0363

Abschluss des im Rahmen des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der EU ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (12256/2016 — C8-0401/2016 — 2016/0184(NLE))

(Zustimmung)

(2018/C 215/39)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12256/2016),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0401/2016),

unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das bei der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Nach Paris: Bewertung der Folgen des Pariser Übereinkommens — Begleitunterlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Pariser Übereinkommens im Namen der Europäischen Union“ (COM(2016)0110),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014,

unter Hinweis auf die von Lettland und der Europäischen Kommission am 6. März 2015 bei der UNFCCC eingereichten beabsichtigten nationalen Beiträge (INDC) der EU und ihrer Mitgliedstaaten,

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0280/2016),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens von Paris;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu übermitteln.