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15.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 58/229 |
P8_TA(2016)0097
Mehrwertsteuer-Mindestnormalsatz *
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten (COM(2015)0646 — C8-0009/2016 — 2015/0296(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Anhörung)
(2018/C 058/28)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2015)0646), |
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gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0009/2016), |
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gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0063/2016), |
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1. |
billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung; |
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2. |
bedauert, dass die Kommission ihren Vorschlag zu einem so späten Zeitpunkt vorgelegt hat, dass der Mindestnormalsatz der Mehrwertsteuer rückwirkend zur Anwendung kommen wird; |
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3. |
fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern; |
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4. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
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5. |
fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; |
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6. |
beauftragt seine seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
Abänderung 1
Vorschlag für eine Richtlinie
Artikel 1 — Nummer 1
Richtlinie 2006/112/EG
Artikel 97
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.“ |
Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen. |