12.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 11/149 |
P8_TA(2016)0012
Persönliche Schutzausrüstungen ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstungen (COM(2014)0186 — C7-0110/2014 — 2014/0108(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2018/C 011/20)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0186), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0110/2014), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 9. Juli 2014 (1), |
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unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0148/2015), |
1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 76.
P8_TC1-COD(2014)0108
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Januar 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2016/425.)