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21.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 125/69 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen“
(COM(2016) 589 final — 2016/0287 (COD))
(2017/C 125/10)
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Alleinberichterstatter: |
Emilio FATOVIC |
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Befassung |
Europäisches Parlament, 6.10.2016 Rat der Europäischen Union, 25.10.2016 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 172 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Zuständige Fachgruppe |
Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft |
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Annahme in der Fachgruppe |
11.1.2017 |
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Verabschiedung auf der Plenartagung |
26.1.2017 |
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Plenartagung Nr. |
522 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
195/1/0 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die WiFi4EU-Initiative der Kommission zur Verbreitung eines kostenlosen Internetzugangs in öffentlichen Räumen, die Vorteile sowohl in puncto Zugänglichkeit, vor allem für die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen, als auch im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum der Regionen insbesondere in den Bereichen öffentliche Dienstleistungen, Gesundheit, Handel und Tourismus mit sich bringt. |
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1.2 |
Der EWSA ist erfreut, dass einer seiner Vorschläge, den er mehrmals in früheren Stellungnahmen unterbreitet hat, schließlich in die Digitalisierungsprozesse in der Europäischen Union eingeflossen ist (1). Dieser Vorschlag beruht auf der Überzeugung, dass der Zugang zum Internet ein Grundrecht eines jeden Bürgers und ein unerlässliches Instrument der sozialen Integration und des Wirtschaftswachstums ist. |
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1.3 |
Der EWSA weist darauf hin, dass aufgrund des raschen Fortschritts im digitalen Bereich sämtliche installierten Technologien binnen kurzer Zeit zu veralten drohen. Daher ersucht er die Kommission, neben technologischen auch soziale Entwicklungsziele festzulegen, um die WiFi4EU-Initiative dynamischer, dauerhafter und widerstandsfähiger zu machen. |
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1.4 |
Der EWSA hält es für eine gute Idee, bei WiFi4EU auf das Eduroam-Projekt aufzubauen, und schlägt vor, die beiden Initiativen miteinander zu verbinden, um allen Bürgern europaweit eine einheitliche digitale Identität zu garantieren, wie dies bereits in der eIDAS-Verordnung festgelegt wurde. Dies hätte auch erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf die Stärkung des Gefühls einer europäischen Bürgerschaft und die Überwindung der „ digitalen Armut “. |
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1.5 |
Der EWSA hält WiFi4EU für ein strategisch bedeutsames Projekt und die bereitgestellten 120 Mio. Euro für bei Weitem zu wenig, um den Bedarf des gesamten EU-Gebiets zu decken. Daher plädiert der EWSA für eine beträchtliche Aufstockung der Mittel, um in allen öffentlichen Räumen in Europa bis 2025 einen kostenlosen Zugang zu Hochgeschwindigkeits-WLAN-Verbindungen anstreben zu können und somit die Initiative gemäß dem Grundsatz „Quality WiFi4all“ durchzuführen. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, eine stärkere Integration zwischen allen bereits aktiven öffentlichen WLAN-Diensten vorzusehen, um die verfügbaren Ressourcen in vollem Umfang zu nutzen und Verschwendung zu vermeiden. |
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1.6 |
Der EWSA hält die Kriterien für die Zuteilung der Mittel („Windhundverfahren“ und geografisches Kriterium) für wenig klar und widersprüchlich. Er empfiehlt, der Bevölkerungszahl und der geografischen Ausdehnung der einzelnen Staaten Rechnung zu tragen und für jedes Land von vornherein den ihm zustehenden Mittelhöchstbetrag festzulegen, sodass alle Regionen in ausgewogener Weise Zugang dazu haben. |
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1.7 |
Der EWSA schlägt vor, einen Anteil von 20 % wirtschaftlich und digital weniger entwickelten Gebieten vorzubehalten, wobei Inseln, Berg-, Grenz- oder Randgebieten bzw. Regionen, die Naturkatastrophen ausgesetzt waren, besonderes Augenmerk gelten sollte, um die Mittel dort zu investieren, wo der größte Bedarf besteht. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kriterien für die Eintragung in das Anbieterverzeichnis keine Unterscheidung hinsichtlich der Unternehmensgröße vorsehen sollten. |
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1.8 |
Der EWSA befürwortet den Grundsatz, die Mittel für die Schaffung eines kostenlosen Internetzugangs dort zu verwenden, wo es bislang keinen gibt. Er fordert die Kommission jedoch auf, im Rahmen der strategischen Vision die öffentliche Initiative mit Initiativen zu koppeln, die eine öffentlich-private Partnerschaft vorsehen. |
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1.9 |
Der EWSA fordert, im Zeitraum 2017-2020 einen qualitativ hochwertigen kostenlosen WLAN-Dienst mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s einzurichten, der jedoch bereits für eine mittelfristige Anpassung an höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist. Hierfür gibt es drei Gründe:
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1.10 |
Der EWSA befürwortet die Einführung unbürokratischer und gestraffter Verfahren für den Zugang zu Finanzmitteln. Allerdings fordert er die Kommission auf, einen Mindestversorgungszeitraum von drei Jahren festzulegen, dessen Nichteinhaltung mit der Rückzahlung der erhaltenen Finanzmittel geahndet wird. |
2. Einleitung und Methodik
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2.1 |
Der Vorschlag COM(2016) 589 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen ist Teil eines Maßnahmenpakets im Bereich der Telekommunikation, das die Europäische Kommission am 13. September 2016 angenommen hat und auch Folgendes umfasst:
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2.2 |
Der EWSA hat eine Stellungnahme zu jedem dieser Vorschläge erarbeitet, jedoch unter gemeinsamer Regie, um dafür zu sorgen, dass die jeweiligen Dokumente sowohl im Hinblick auf die Vision als auch inhaltlich einheitlich und kohärent sind (die vorliegende Stellungnahme steht in engem Zusammenhang mit folgenden Stellungnahmen: TEN/611 „Europäische Gigabit-Gesellschaft“, TEN/612 „Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation“, TEN/613 „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ und TEN/615 „5G für Europa: ein Aktionsplan“) und an frühere EWSA-Stellungnahmen zu diesem Thema anknüpfen. |
3. Zusammenfassung des Kommissionsvorschlags
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3.1 |
Die vorgeschlagene Verordnung, mit der die sogenannte „WiFi4EU“-Initiative eingeleitet wird, ist Teil eines Maßnahmenpakets im Rahmen der Mitteilung über die europäische Gigabit-Gesellschaft. Diese Initiative zielt auf die Einrichtung kostenloser Hotspots für die Internetanbindung in öffentlichen Räumen (Bibliotheken, Plätze, Parks, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude im Allgemeinen) ab, und zwar aufbauend auf die erfolgreiche Initiative Eduroam, über die dieser Dienst bereits in Universitäten und Hochschulen angeboten wird. |
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3.2 |
Die Kommission hat 120 Mio. EUR bereitgestellt und geht davon aus, dass im Zeitraum 2017-2020 zwischen 6 000 und 8 000 Gemeinden teilnehmen werden. Nach vollständiger Umsetzung werden zwischen 40 und 50 Millionen Verbindungen pro Tag erreicht werden. Durch die geringe finanzielle Ausstattung wird die Initiative zu einem Pilotprojekt. |
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3.3 |
Die Begünstigten der Initiative sind diejenigen Kommunen, die bislang noch keinen solchen Dienst anbieten. Der Höchstbetrag pro Projekt beträgt 60 000 EUR und es werden bis zu 100 % der Kosten für die Anschaffung und Installation von Hotspots übernommen, während die Kosten für Internetabonnements sowie die Instandhaltung der Ausrüstung von den Kommunen getragen werden. |
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3.4 |
Die Kommunen werden dazu angehalten, ihre kostenlosen digitalen Dienste vor allem in den Bereichen E-Tourismus, elektronische Gesundheitsdienste und elektronische Behördendienste auszubauen und zu fördern. |
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3.5 |
Der auf öffentliche Plätze beschränkte Vorschlag soll nicht zu einer Beeinträchtigung oder Verzerrung des freien Markts des digitalen Datenverkehrs führen, sondern ihn durch die Verbreitung der Digitaltechnik in weniger entwickelten Gebieten stärken. |
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3.6 |
In dem Kommissionsvorschlag werden drei wichtige Kriterien für die Mittelzuweisung vorgegeben:
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3.7 |
In dem Vorschlag ist ein gestrafftes Verfahren für den Zugang zu den Mitteln und für die Ausweisung der ausgeübten Tätigkeiten mithilfe einer Reihe von Gutscheinen für die Bezahlung der mit der Installation der Ausrüstung betrauten Unternehmen vorgesehen. Die Kommission kann in Echtzeit überprüfen, ob die Hotspots reibungslos funktionieren, um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen und Kontrollen einzuleiten. |
4. Allgemeine Bemerkungen
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4.1 |
Der EWSA begrüßt die WiFi4EU-Initiative der Kommission zur Verbreitung des Internets in öffentlichen Räumen, die Vorteile sowohl in puncto Zugänglichkeit (2), vor allem für die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen durch die Bekämpfung des Problems der digitalen Armut (3), als auch im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum der Regionen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, öffentliche Dienstleistungen, Handel und Tourismus mit sich bringt (4). |
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4.2 |
Der EWSA ist erfreut, dass einer seiner Vorschläge, den er mehrmals in früheren Stellungnahmen unterbreitet hat, schließlich in die Digitalisierungsprozesse in der Europäischen Union eingeflossen ist (5). Dieser Vorschlag beruht auf der Überzeugung, dass der Zugang zum Internet ein Grundrecht eines jeden Bürgers und ein Instrument der sozialen Integration und des Wirtschaftswachstums ist. |
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4.3 |
Der EWSA fordert die Kommission auf, eine dauerhafte Wirkung der Initiative WiFi4EU in den begünstigten Gebieten anzustreben. Aufgrund des raschen Fortschritts im digitalen Bereich drohen sämtliche installierten Technologien binnen kurzer Zeit zu veralten. Daher empfiehlt der Ausschuss, das Pilotprojekt in eine umfassendere und tragfähigere strategische Vision einzubetten, bei der die sozialen über die rein technologischen Ziele gestellt werden. |
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4.4 |
Nach Auffassung des EWSA wird in dem Vorschlag nicht hinreichend klargestellt, wie sich diese Initiative in den Digitalisierungsprozess in der EU einordnet, der derzeit sehr uneinheitlich verläuft. Das Spektrum reicht von Gebieten ohne ADSL-Anbindung bis zu solchen, die bereits über ein Ultrabreitbandnetz verfügen und mit Erfolg Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s erproben. Der EWSA hofft, dass im Rahmen der Initiative ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Qualität der angebotenen Dienste festgelegt werden. |
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4.5 |
Der EWSA weist darauf hin, dass der Vorschlag nicht durch eine angemessene und umfassende Durchführbarkeitsstudie gestützt wird. Dies ist daran abzulesen, dass die von der Kommission gelieferten Daten über die potenzielle Wirkung zu allgemein gehalten sind, nicht ausreichend durch eine sozioökonomische Bewertung belegt werden und angesichts der geringen Mittelausstattung im Vergleich zum tatsächlichen Potenzial wahrscheinlich zu hoch eingeschätzt werden. |
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4.6 |
Der EWSA bedauert, dass die vorgesehenen Mittel auf 120 Mio. EUR begrenzt sind, wodurch eine so wichtige Initiative zu einem bloßen Pilotprojekt degradiert wird. Der Ausschuss plädiert daher dafür, die Mittelausstattung deutlich zu erhöhen, um WiFi4EU zu einer fest in das Modell der Gigabit-Gesellschaft eingebetteten strukturellen und strategischen Maßnahme mit messbaren Zielen aufzuwerten, die der Verwirklichung der für 2025 vorgesehenen Ziele im Bereich digitale Entwicklung dient. Der EWSA unterstreicht, dass das Programm Gigabit-Gesellschaft mit dem Ziel, bis 2025 für einen 100 %igen kostenlosen WLAN-Zugang in allen öffentlichen Räumen zu sorgen, gekoppelt werden muss. |
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4.6.1 |
Der EWSA weist darauf hin, dass sich die ursprüngliche Vorausschätzung der Fazilität „Connecting Europe“ für den Ausbau der digitalen Netze und Dienstleistungen auf mehr als 9 Mrd. EUR belief, die später auf knapp über 1 Mrd. gekürzt wurden. Der EWSA bekräftigt nochmals sein Bedauern über diese Kürzung der verfügbaren Mittel für eine Maßnahme, die im Hinblick auf eine wettbewerbsfähige EU eine wichtige Priorität darstellt, und hofft, dass unter den Haushaltslinien wieder entsprechende Mittel verfügbar gemacht werden können. |
5. Besondere Bemerkungen
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5.1 |
Der Ausschuss stellt fest, dass die Kriterien für die Mittelzuweisung in dem Vorschlag nicht ausführlich genug beschrieben werden, und befürchtet, dass sie möglicherweise miteinander in Konflikt geraten könnten. Insbesondere droht das „Windhundverfahren“ dazu zu führen, dass bereits digitalisierte Gebiete bevorzugt werden, wodurch den Staaten und Kommunen mit dem größten Bedarf Mittel entgehen. |
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5.2 |
Der EWSA empfiehlt, bei der Mittelzuteilung der Bevölkerungszahl und der geografischen Ausdehnung der einzelnen Staaten Rechnung zu tragen und für jedes Land von vornherein den ihm zustehenden Mittelhöchstbetrag festzulegen, sodass alle Regionen in ausgewogener Weise Zugang dazu haben. |
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5.2.1 |
Der EWSA hofft, dass bei dem Anbieterverzeichnis für die Schaffung der Infrastrukturen, in das sich die interessierten Unternehmen eintragen lassen müssen, um von den Kommunen ausgewählt werden zu können, nicht nach Unternehmensgröße unterschieden wird. |
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5.3 |
Der Ausschuss plädiert dafür, 20 % der verfügbaren Mittel wirtschaftlich und digital weniger entwickelten Gebieten vorzubehalten, wobei Inseln, Berg-, Grenz- oder Randgebieten bzw. Regionen, die Naturkatastrophen ausgesetzt waren, besonderes Augenmerk gelten sollte, um die Mittel dort zu investieren, wo der größte Bedarf besteht (6). |
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5.4 |
Der EWSA befürwortet den Grundsatz, die Mittel für die Schaffung eines kostenlosen Internetzugangs dort zu verwenden, wo es bislang keinen gibt. Er ist sich jedoch sowohl der Dringlichkeit als auch der Komplexität der technologischen und wirtschaftlichen Anstrengungen bewusst, die erforderlich sind, um einen solchen Dienst in ganz Europa zu verbreiten. Er fordert die Kommission jedoch auf, im Rahmen der strategischen Vision die öffentliche Initiative mit Initiativen zu koppeln, die eine öffentlich-private Partnerschaft vorsehen. |
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5.5 |
Der EWSA fordert, im Zeitraum 2017-2020 einen qualitativ hochwertigen kostenlosen WLAN-Dienst mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s (Ultrabreitband) einzurichten, der jedoch bereits für eine mittelfristige Anpassung an höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist. Hierfür gibt es drei Gründe:
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5.6 |
Der Ausschuss hält es für eine gute Idee, bei WiFi4EU auf das Eduroam-Projekt aufzubauen, ist aber der Ansicht, dass diese Initiativen von Anfang an einander ergänzen sollten und allen Bürgern europaweit der Zugang mit einer einheitlichen digitalen Identität garantiert werden muss. In diesem Zusammenhang schlägt der Ausschuss vor, inhaltlich auf die bereits in der eIDAS-Verordnung (7) festgehaltenen Bestimmungen über die digitale Identität zurückzugreifen, die nachweislich sowohl Datenschutz als auch Schutz gegen einen Missbrauch des Dienstes (Terrorismus) garantieren. Dies hätte auch erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf die Stärkung des Gefühls einer europäischen Bürgerschaft. |
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5.7 |
Der EWSA befürwortet die Einführung unbürokratischer und gestraffter Verfahren für den Zugang zu Finanzmitteln. Er merkt jedoch an, dass in dem Kommissionsvorschlag keine Mindestzeitraum vorgesehen ist, für den die begünstigten lokalen Behörden obligatorisch einen kostenlosen WLAN-Zugang anbieten müssen (die Nichteinhaltung wird mit der Rückzahlung der erhaltenen Finanzmittel geahndet). Der EWSA empfiehlt, für die Bereitstellung des Dienstes eine Mindestdauer von drei Jahren festzulegen. |
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5.8 |
Die Kommission sollte außerdem die Mitgliedstaaten ermutigen, die Verbreitung eines kostenlosen WLAN-Internetzugangs in allen öffentlichen Räumen zu fördern. Mit Blick auf eine harmonischere Entwicklung der EU, die mehr Möglichkeiten und mehr Lebensqualität für alle bietet, wäre dies besonders in Kleinstädten wichtig sowie in Gebieten mit geringen kommerziellen Aktivitäten, in denen die großen Wirtschaftsteilnehmer kaum in digitale Infrastrukturen investieren werden. |
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5.9 |
Der EWSA bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, dem demografischen Aspekt Rechnung zu tragen. Viele ältere Menschen sind tatsächlich noch digitale Analphabeten. Der Ausschuss empfiehlt daher, dass WiFi4EU die Schaffung eines einzigen, mehrsprachigen und benutzerfreundlichen Zugangsportals beinhaltet. Der Ausschuss empfiehlt des Weiteren, dass Gemeinden, die finanzielle Mittel empfangen, Schulungen für vor allem ältere Menschen anbieten, um die Verbreitung des Internets zu fördern, den Erfolg der Initiative sicherzustellen, soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und lokale Gemeinschaften zu festigen. |
Brüssel, den 26. Januar 2017
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 8.
(2) ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 28.
(3) ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 25.
(4) ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 9.
(5) Siehe Fußnote 1.
(6) Siehe Fußnote 1.
(7) ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73.