2.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 34/117


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017-2020“

(COM(2016) 388 final — 2016/0182 (COD))

(2017/C 034/18)

Berichterstatterin:

Reine-Claude MADER

Befassung

Europäisches Parlament, 22.6.2016

 

Rat, 11.7.2016

Rechtsgrundlage

Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

(COM(2016) 388 final — 2016/0182 (COD))

Zuständige Fachgruppe

Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

4.10.2016

Verabschiedung auf der Plenartagung

19.10.2016

Plenartagung Nr.

520

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

223/2/4

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt, dass die Interessen der Verbraucher und Sparer von der Kommission berücksichtigt und ihre Organisationen unterstützt werden. Nach Auffassung des EWSA sollten Finanzdienstleistungen aufgrund ihres für Laien schwer verständlichen technischen Charakters und ihrer weitreichenden Implikationen mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden.

1.2.

Der EWSA unterstützt die Initiative, die im Rahmen des Ende 2011 von der Kommission eingeleiteten Pilotprojekts mit dem Ziel ergriffen wurde, die Einrichtung eines Finanzkompetenzzentrums zu unterstützen, das den Belangen der Verbraucher und Endnutzer von Finanzdienstleistungen dient und deren Beteiligung an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen ermöglichen soll, um dadurch das Vertrauen in das europäische Finanzsystem wiederherzustellen.

1.3.

Der EWSA stellt fest, dass die beiden nichtstaatlichen Organisationen Better Finance und Finance Watch die Voraussetzungen für die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen durch die Europäischen Kommission im Wege offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfüllen und dass ihre Maßnahmen 2015 allgemein positiv bewertet wurden.

1.4.

Allerdings hält er es für angebracht, einige zu erfüllende Bedingungen hervorzuheben:

Legitimität

1.5.

Der EWSA betont, dass die Legitimität der einschlägigen Organisationen auf den ihnen angehörenden Mitgliedern und ihren Leitungs- und Verwaltungsstrukturen, aber auch auf den Maßnahmen beruhen muss, die ergriffen wurden, um die technischen Finanzvorschriften und -instrumente der Öffentlichkeit verständlich zu machen.

1.6.

Hier sollten aus Sicht des EWSA besondere Anstrengungen unternommen werden, um die Endnutzer tatsächlich an den Arbeiten der einschlägigen Organisationen zu beteiligen. Dies muss sich in der Zusammensetzung und in den Leitungs- und Verwaltungsstrukturen von Finance Watch und Better Finance sowie in neuen, entsprechend angepassten Arbeitsmethoden niederschlagen.

Finanzielle Unabhängigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht

1.7.

Der EWSA begrüßt die finanzielle Transparenz von Finance Watch  (1), ist andererseits jedoch der Ansicht, dass Finance Watch und Better Finance ihre Bemühungen um eine größere finanzielle Unabhängigkeit — auch von der Europäischen Kommission — fortsetzen müssen, da die Glaubwürdigkeit ihrer Maßnahmen und ihre Legitimität in den Augen der Öffentlichkeit davon abhängen.

1.8.

Der EWSA erinnert daran, dass die betreffenden Organisationen im Fall von Unregelmäßigkeiten finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können: Die Kommission und der Rechnungshof sind befugt, bei allen direkt oder indirekt von den gewährten Finanzhilfen betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt (2).

1.9.

Der EWSA begrüßt, dass die für die Durchführung des Unionsprogramms vorgesehene Finanzausstattung mehrjährig ausgelegt ist. Dadurch soll die Beteiligung der Verbraucher und anderen Endnutzer von Finanzdienstleistungen erhöht werden, da auf diese Weise eine größere finanzielle Stabilität der begünstigten Organisationen gewährleistet werden kann. Diese können ihre Tätigkeiten und ihr Programm so langfristiger organisieren bzw. festlegen.

Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

1.10.

Der EWSA weist darauf hin, dass Finance Watch und Better Finance trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Bekanntmachung — insbesondere durch Artikel in der Wirtschaftspresse und durch die Veranstaltung von Konferenzen — in der Öffentlichkeit und bei den nationalen Verbraucherverbänden immer noch weitgehend unbekannt sind. Die Newsletter der beiden Organisationen sollten diesen direkt zugeleitet werden.

1.11.

Der EWSA nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Ex-post-Bewertung des Pilotprojekts (3), das Ende 2011 von der Kommission eingeleitet wurde und die Einrichtung eines Finanzkompetenzzentrums unterstützen soll, das den Belangen der Verbraucher und Endnutzer von Finanzdienstleistungen dient. Er fordert die einschlägigen nichtstaatlichen Organisationen auf, ihre Bemühungen zur Stärkung der Rolle und Interessen und zur besseren Aufklärung der Endnutzer und Verbraucher bei der Gestaltung der Unionspolitik im Finanzsektor zu intensivieren.

Gleichgewicht zwischen professionellen Akteuren und Nutzern

1.12.

Der EWSA erkennt an, dass die Entwicklung von Fachwissen erforderlich ist, damit die Nutzer von Finanzdienstleistungen auf gleicher Augenhöhe mit den Fachleuten der Finanzbranche diskutieren können. Dieses Fachwissen ist der Schlüssel für ein glaubwürdiges Handeln der betreffenden Organisationen gegenüber der Finanzwelt, die über umfangreichere Mittel verfügt.

1.13.

Der EWSA fordert ein ausgeglichenes Verhältnis, mit dem das Konzept eines stabilen, nachhaltigen und langfristig ausgerichteten Finanzsystems vorangebracht wird.

2.   Erläuterung des Verordnungsvorschlags  (4)

2.1.

Der Vorschlag ist Teil der Initiativen, die seit 2007 von der Europäischen Kommission ergriffen wurden, um das Vertrauen der Verbraucher nach der Finanzkrise wiederherzustellen.

2.2.

Ziel der Kommission ist eine bessere Berücksichtigung der Verbraucherstandpunkte, was 2010 zur Einsetzung der Nutzergruppe „Finanzdienstleistungen“, zu einer systematischen Einbeziehung von Verbrauchern und Vertretern der Zivilgesellschaft in die eingerichteten Expertengruppen und 2011 zur Einleitung eines Pilotprojekts geführt hat, um die Entwicklung eines Finanzkompetenzzentrums durch die Gewährung von Finanzhilfen zu fördern.

2.3.

Nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden zwei gemeinnützige Organisationen von der Kommission ausgewählt: Finance Watch, eine 2011 nach belgischem Recht gegründete internationale gemeinnützige Vereinigung, die sich zur Aufgabe gemacht hat, die Interessen der Zivilgesellschaft im Finanzsektor zu vertreten, und Better Finance, eine Organisation, die aus der Umstrukturierung seit 2009 bestehender europäischer Zusammenschlüsse von Anleger- und Aktionärsvereinigungen hervorging. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung eines Finanzkompetenzzentrums, dem vor allem Privatanleger, Sparer und andere Endnutzer angehören.

2.4.

Diese Organisationen erhielten zwischen 2012 und 2015 Betriebskostenzuschüsse der Europäischen Kommission. Finance Watch erhielt zwischen 2012 und 2014 Mittel in Höhe von 3,04 Mio. EUR und Better Finance0,90 Mio. EUR innerhalb von drei Jahren. Diese Finanzhilfen machen 60 % ihrer zuschussfähigen Kosten aus.

2.5.

Das Fazit der 2015 durchgeführten Bewertung lautete, dass die von der Kommission gesetzten politischen Ziele im Großen und Ganzen verwirklicht wurden. Gleichzeitig wurde jedoch betont, dass bei einigen Aspekten im Zusammenhang mit der Information der Verbraucher und der Berücksichtigung ihrer Standpunkte nachgebessert werden muss.

2.6.

Die Kommission stellt weiterhin fest, dass beide Organisationen trotz ihrer Bemühungen keine stabile und ausreichende Förderung durch unabhängige Geber aus dem Finanzsektor für sich gewinnen konnten, sodass die finanzielle Unterstützung durch die Union für die Fortsetzung ihrer Tätigkeiten unabdingbar ist.

2.7.

In dem Verordnungsvorschlag ist für den Zeitraum 2017-2020 ein Programm festgelegt, das Forschungstätigkeiten und Sensibilisierungsmaßnahmen auch für ein Laienpublikum, Aktivitäten zur Stärkung der Interaktion zwischen den Mitgliedern der begünstigten Organisationen sowie Beratungsmaßnahmen zur Förderung ihrer Interessen auf EU-Ebene umfasst.

2.8.

Die Ziele sind darauf ausgerichtet, die Beteiligung der Verbraucher und Endnutzer von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik in diesem Bereich weiter voranzubringen und zu ihrer Aufklärung über anstehende Fragen im Bereich der Finanzmarktregulierung beizutragen.

2.9.

Die Finanzhilfen für Finance Watch und Better Finance werden für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 auf höchstens 6 Mio. EUR festgesetzt.

2.10.

Die Begünstigten müssen alljährlich eine Beschreibung der durchgeführten und geplanten Tätigkeiten vorlegen.

3.   Allgemeine und besondere Bemerkungen

3.1.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament erkannt, dass in den verschiedenen Gremien eine unausgewogene Vertretung der professionellen Finanzmarktakteure und der Nutzer von Finanzdienstleistungen herrscht.

3.2.

Gestützt auf Artikel 169 Absatz 2 Buchstabe b AEUV, wonach es zu den Aufgaben der Union gehört, die Interessen der Verbraucher zu fördern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, schlägt die Europäische Kommission die Kofinanzierung der Tätigkeiten von Organisationen vor, die im Bereich Finanzdienstleistungen spezialisiert sind.

3.3.

Der EWSA kann sich diesem Ziel nur anschließen, wie er in mehreren Stellungnahmen bekräftigt hat, in denen er betonte, dass der Verbraucher in den Mittelpunkt aller politischen Maßnahmen gerückt werden muss. Folglich müssen die Verbrauchervertreter mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden (5).

3.4.

Insbesondere aufgrund der Komplexität der Fragestellungen im Spar- und Investitionsbereich unterstützt der EWSA die Einrichtung eines Finanzkompetenzzentrums, das von der Finanzwelt unabhängig ist und den Interessenvertretungsorganisationen der Verbraucher, Sparer und Endnutzer zur Verfügung steht, die kein Fachwissen im Finanzbereich haben, zumal die technische Materie für Laien schwer verständlich ist und die Implikationen weitreichend sind.

3.5.

In diesem Zusammenhang ruft der EWSA zu großer Wachsamkeit auf, um sicherzustellen, dass keine finanziellen oder sonstigen Verbindungen bestehen, die das Handeln dieser Organisationen negativ beeinflussen könnten.

3.6.

Der EWSA betont, dass die Legitimität der einschlägigen Organisationen auf den ihnen angehörenden Mitgliedern und ihren Leitungs- und Verwaltungsstrukturen, aber auch auf den Maßnahmen beruhen muss, die ergriffen wurden, um die technischen Finanzvorschriften und -instrumente der Öffentlichkeit verständlich zu machen.

3.7.

Der EWSA unterstreicht, dass Finance Watch und Better Finance trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Bekanntmachung — insbesondere durch Artikel in der Wirtschaftspresse und durch die Veranstaltung von Konferenzen — in der Öffentlichkeit und bei den nationalen Verbraucherverbänden immer noch weitgehend unbekannt sind. Die Newsletter der beiden Organisationen könnten diesen direkt zugeleitet werden.

3.8.

Nach Auffassung des Ausschusses sollten die Experten die Vertreter der Zivilgesellschaft nicht ersetzen, sondern ihnen Mittel an die Hand geben, um die Problematik zu erfassen, die zu ergreifenden Maßnahmen zu bewerten und Vorschläge zu unterbreiten.

3.9.

Der EWSA teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass die Beteiligung der Verbraucher und anderen Endnutzer an der Gestaltung der Unionspolitik gefördert und gleichzeitig ihr Vertrauen in das europäische Finanzsystem wiederhergestellt werden muss.

3.10.

Der Ausschuss nimmt das in dem Verordnungsvorschlag vorgesehene Unionsprogramm und seine Ziele zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die Interaktion mit der Öffentlichkeit für die Institutionen und Organisationen extrem schwierig ist.

3.11.

Der EWSA stellt fest, dass die Gründung von Finance Watch und Better Finance zeitlich mit der Einrichtung des Pilotprojekts (6) zusammenfällt und weist nachdrücklich darauf hin, dass die Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder von Industrie, Gewerbe und Wirtschaft gewährleistet werden muss.

3.12.

Der Ausschuss hält die vorgesehene Dauer und Form der Finanzierung für angemessen und begrüßt, dass die für die Durchführung des Unionsprogramms vorgesehene Finanzausstattung mehrjährig ausgelegt ist. Dadurch soll die Beteiligung der Verbraucher und anderen Endnutzer von Finanzdienstleistungen erhöht werden, da auf diese Weise eine größere finanzielle Stabilität der begünstigten Organisationen gewährleistet werden kann. Somit können diese ihre Tätigkeiten und ihr Programm langfristiger organisieren bzw. festlegen, auch wenn sich die Höhe der vorgesehenen Zuschüsse mit Blick auf die erklärten Ziele bescheiden ausnimmt.

3.13.

Darüber hinaus ist der EWSA der Auffassung, dass die einschlägigen Organisationen zusätzliche Finanzierungsquellen finden sollten, um ihre Weiterentwicklung, ausgeglichene Bilanzen und ihre Unabhängigkeit vor allem von der Kommission sicherzustellen.

3.14.

Der EWSA dringt auf eine rasche Annahme der Verordnung, damit die durch das Pilotprojekt entstandene Dynamik nicht ins Stocken gerät.

3.15.

Der EWSA befürwortet das Bewertungsverfahren, das unbedingt erforderlich ist, um festzustellen, ob die Ziele erreicht und die Anforderungen an Transparenz und finanzielle Rechenschaftspflicht nach Maßgabe von Artikel 8 des Verordnungsvorschlags erfüllt wurden (7).

Brüssel, den 19. Oktober 2016

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Gesamtmittel von Finance Watch im Jahr 2015: Spender und Stiftungen: 32,1 %; Forschungsprojekte: 7,4 %; EU-Fördermittel: 56,4 %; Organisation von Veranstaltungen: 1,3 %; Mitgliederbeiträge: 2,7 %. Quelle: http://www.finance-watch.org/a-propos/gouvernance-et-financement.

(2)  Artikel 8 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017-2020, Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1) und Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2).

(3)  http://ec.europa.eu/finance/finservices-retail/docs/users/151222-staff-working-document_en.pdf.

(4)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017-2020, COM(2016) 388 final — 2016/0182 (COD).

(5)  ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 89.

(6)  2011 eingeleitetes Pilotprojekt mit dem Ziel, durch die Gewährung von Finanzhilfen die Entwicklung eines Finanzkompetenzzentrums zu fördern, das den Belangen der Endnutzer und anderen Interessenträgern außerhalb des Finanzsektors dient und deren Fähigkeit zur Beteiligung an der Gestaltung der EU-Politik auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen stärkt — Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017-2020. COM(2016) 388 final — 2016/0182 (COD), Seite 2.

(7)  Idem.