28.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 487/111


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Rates zu bestimmten Vorschriften für die finanzielle Abwicklung in Bezug auf bestimmte hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene bzw. von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedrohte Mitgliedstaaten“

(COM(2016) 418 final — 2016/0193 (COD))

(2016/C 487/18)

Befassung

Europäisches Parlament, 4.7.2016

Rat der Europäischen Union, 8.7.2016

Rechtsgrundlage

Artikel 117 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständig

Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Verabschiedung auf der Plenartagung

21.9.2016

Plenartagung Nr.

519

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

169/1/4

Da der Ausschuss dem Inhalt dieses Vorschlags vollkommen zustimmt und sich bereits in seinen Stellungnahmen „Änderung der Strukturfonds-Verordnung — spezifische Maßnahmen für Griechenland“ (verabschiedet am 8. Oktober 2015) (1), „Finanzielle Abwicklung und Vorschriften für die Aufhebung der Mittelbindung bei von gravierenden Schwierigkeiten bedrohten Mitgliedstaaten“ (verabschiedet am 19. September 2013) (2), „Stellungnahme zu Strukturfonds — allgemeine Bestimmungen“ (verabschiedet am 25. April 2012) (3) sowie „Änderungen der Vorkehrungen für die finanzielle Abwicklung — Strukturfonds — für Mitgliedstaaten in finanzieller Notlage“ (verabschiedet am 27. Oktober 2011) (4) geäußert hat, beschloss er auf seiner 519. Plenartagung am 21./22. September 2016 (Sitzung vom 21. September) mit 169 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Stimmenthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in den genannten Stellungnahmen vertreten hat.

Brüssel, den 21. September 2016

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  EWSA-Stellungnahme „Änderung der Strukturfonds-Verordnung — spezifische Maßnahmen für Griechenland“ (ABl. C 32 vom 28.1.2016, S. 20).

(2)  EWSA-Stellungnahme „Finanzielle Abwicklung bei bestimmten, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von Schwierigkeiten betroffenen bzw. von gravierenden Schwierigkeiten bedrohten Mitgliedstaaten“ (ABl. C 341 vom 21.11.2013, S. 27).

(3)  EWSA-Stellungnahme „Strukturfonds — allgemeine Bestimmungen“ (ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 30).

(4)  EWSA-Stellungnahme „Änderungen von Vorkehrungen für die finanzielle Abwicklung — Strukturfonds — für Mitgliedstaaten in finanzieller Notlage“ (ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 81).