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28.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 487/111 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Rates zu bestimmten Vorschriften für die finanzielle Abwicklung in Bezug auf bestimmte hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene bzw. von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedrohte Mitgliedstaaten“
(COM(2016) 418 final — 2016/0193 (COD))
(2016/C 487/18)
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Befassung |
Europäisches Parlament, 4.7.2016 Rat der Europäischen Union, 8.7.2016 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 117 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Zuständig |
Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt |
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Verabschiedung auf der Plenartagung |
21.9.2016 |
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Plenartagung Nr. |
519 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
169/1/4 |
Da der Ausschuss dem Inhalt dieses Vorschlags vollkommen zustimmt und sich bereits in seinen Stellungnahmen „Änderung der Strukturfonds-Verordnung — spezifische Maßnahmen für Griechenland“ (verabschiedet am 8. Oktober 2015) (1), „Finanzielle Abwicklung und Vorschriften für die Aufhebung der Mittelbindung bei von gravierenden Schwierigkeiten bedrohten Mitgliedstaaten“ (verabschiedet am 19. September 2013) (2), „Stellungnahme zu Strukturfonds — allgemeine Bestimmungen“ (verabschiedet am 25. April 2012) (3) sowie „Änderungen der Vorkehrungen für die finanzielle Abwicklung — Strukturfonds — für Mitgliedstaaten in finanzieller Notlage“ (verabschiedet am 27. Oktober 2011) (4) geäußert hat, beschloss er auf seiner 519. Plenartagung am 21./22. September 2016 (Sitzung vom 21. September) mit 169 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Stimmenthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in den genannten Stellungnahmen vertreten hat.
Brüssel, den 21. September 2016
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) EWSA-Stellungnahme „Änderung der Strukturfonds-Verordnung — spezifische Maßnahmen für Griechenland“ (ABl. C 32 vom 28.1.2016, S. 20).
(2) EWSA-Stellungnahme „Finanzielle Abwicklung bei bestimmten, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von Schwierigkeiten betroffenen bzw. von gravierenden Schwierigkeiten bedrohten Mitgliedstaaten“ (ABl. C 341 vom 21.11.2013, S. 27).
(3) EWSA-Stellungnahme „Strukturfonds — allgemeine Bestimmungen“ (ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 30).
(4) EWSA-Stellungnahme „Änderungen von Vorkehrungen für die finanzielle Abwicklung — Strukturfonds — für Mitgliedstaaten in finanzieller Notlage“ (ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 81).