4.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/5 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 22. Juni 2015 zum vorläufigen Beschlussentwurf in der Sache AT.39563(2) — Lebensmittelverpackungen für den Einzelhandel
Berichterstatter: Niederlande
(2015/C 402/06)
1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Ermittlung des Umsatzes. |
2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der bei der Verhängung der Geldbußen zu berücksichtigenden Zeiträume. |
3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Grundbeträge der Geldbußen. |
4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der mildernden Umstände und der in dieser Sache ausnahmsweise zu gewährenden Ermäßigungen. |
5. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Ermäßigung der Geldbußen nach der Kronzeugenregelung von 2006. |
6. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich des Antrags auf Anerkennung der Zahlungsunfähigkeit. |
7. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der endgültigen Höhe der Geldbußen. |
8. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |