17.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 382/1 |
Mitteilung an die Personen, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien unterliegen
(2015/C 382/01)
Den Personen, die im Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates (1) und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Nach Überprüfung ist der Rat der Europäischen Union zu dem Ergebnis gelangt, dass die vorgenannten Personen weiterhin in der Liste der benannten Personen aufgeführt werden sollten.
Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die Liste der benannten Personen aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind vor dem 1. Dezember 2015 an folgende Anschrift zu richten:
Rat der Europäischen Union |
Generalsekretariat |
GD C 1C |
Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
1048 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 5 des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates und Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 regelmäßig durchzuführenden Überprüfung der Liste der benannten Personen durch den Rat Rechnung getragen.
(1) ABl. L 28 vom 2.2.2011, S. 62.
(2) ABl. L 31 vom 5.2.2011, S. 1.