15.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/4


Mitteilung der Regierung der Republik Polen in Bezug auf die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet „Zakrzewo“

(2015/C 303/04)

Das Verfahren betrifft die Erteilung einer Konzession für die Prospektion oder Exploration der Erdgaslagerstätte im Gebiet „Zakrzewo“ in der Woiwodschaft Wielkopolskie:

Name

Block Nr.

Bezugssystem 1992

X

Y

Zakrzewo

Teil des Konzessionsblocks Nr. 266

424 724,18

353 344,85

425 538,75

353 401,38

426 332,07

353 465,92

426 674,24

353 485,66

426 630,43

353 919,68

426 593,55

354 168,91

426 510,03

354 492,49

426 397,50

354 772,59

426 272,63

354 988,00

426 143,64

355 132,03

426 017,58

355 238,30

425 808,12

355 332,77

425 605,18

355 350,77

425 378,95

355 329,30

425 118,69

355 222,88

424 536,28

354 819,71

423 909,40

354 276,98

423 525,08

353 823,41

423 065,92

353 212,85

Die Anträge müssen das vorstehende Gebiet abdecken.

Die Konzessionsanträge müssen bis spätestens 12.00 Uhr MEZ/MESZ des letzten Tages der 90-Tage-Frist, gerechnet ab dem Tag, der auf das Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt, am Sitz des Umweltministeriums eingehen.

Die eingegangenen Anträge werden anhand folgender Kriterien geprüft:

a)

vorgeschlagene Technologie für die Durchführung der Arbeiten (40 %);

b)

technische und finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers (50 %);

c)

vorgeschlagene Höhe des Entgelts für die Erteilung der Schürfrechte (10 %).

Die Mindestentgelthöhe für die Erteilung von Schürfrechten für das Gebiet „Zakrzewo“ ist wie folgt:

1.

Bei einer Prospektion der Erdgaslagerstätte:

—   während eines Basiszeitraums von drei Jahren: 10 000,00 PLN pro Jahr;

—   für das vierte und fünfte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 10 000,00 PLN pro Jahr;

—   für das sechste Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 10 000,00 PLN pro Jahr.

2.

Bei einer Exploration der Erdgaslagerstätte:

—   während eines Basiszeitraums von drei Jahren: 20 000,00 PLN pro Jahr;

—   für das vierte und fünfte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 20 000,00 PLN pro Jahr;

—   für das sechste Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 20 000,00 PLN pro Jahr.

3.

Bei einer Prospektion und Exploration der Erdgaslagerstätte:

—   während eines Basiszeitraums von fünf Jahren: 30 000,00 PLN pro Jahr;

—   für das sechste, siebente und achte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 30 000,00 PLN pro Jahr;

—   für das neunte Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 30 000,00 PLN pro Jahr.

Die Bewertung der Anträge wird innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Antragseinreichung abgeschlossen. Die Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Die Anträge sind in polnischer Sprache einzureichen.

Die für die Konzessionserteilung zuständige Stelle erteilt dem Gewinner des Verfahrens zur Antragsbewertung nach Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Behörden die Genehmigung zur Prospektion oder Exploration von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und schließt einen Vertrag über die Schürfrechte mit ihm.

Das betreffende Unternehmen muss zur Durchführung der Aktivitäten für die Prospektion oder Exploration von Kohlenwasserstoffen in Polen sowohl über Schürfrechte als auch über eine Konzession verfügen.

Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Ministerstwo Środowiska (Umweltministerium)

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych (Abteilung Geologie und geologische Konzessionen)

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLEN

Weitere Informationen:

Internetseite des Umweltministeriums: www.mos.gov.pl

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych (Abteilung Geologie und geologische Konzessionen)

Ministerstwo Środowiska (Umweltministerium)

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLEN

Tel.: (+48) 223692449, Fax (+48) 223692460

E-Mail: dgikg@mos.gov.pl