3.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 289/2


Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/798/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/1488 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1485 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik unterliegen

(2015/C 289/03)

Den im Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP des Rates (1), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/1488 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1485 des Rates (4) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik, aufgeführten Personen wird Folgendes mitgeteilt:

Am 20. August 2015 hat der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Sanktionsausschuss die Angaben zu drei Personen in der Liste der Personen und Einrichtungen aktualisiert, die den Maßnahmen gemäß den Nummern 30 und 32 der Resolution 2134 (2014) unterliegen.

Die betroffenen Personen können bei dem gemäß der Resolution 2127 (2013) eingesetzten VN-Ausschuss jederzeit unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass die Beschlüsse, sie in die VN-Liste aufzunehmen, überprüft werden. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Koordinierungsstelle für Streichungsanträge

Sekretariat (Unterabteilung Nebenorgane des Sicherheitsrats)

Büro DC2 0853B

Vereinte Nationen

New York, N.Y. 10017

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Tel.: +1 9173679448

Fax: +1 2129631300

E-Mail: delisting@un.org

Weitere Informationen hierzu finden sich unter http://www.un.org/sc/committees/2127/

Auf den Beschluss der VN hin hat der Rat der Europäischen Union entschieden, dass die von den VN bezeichneten Personen in die Listen der Personen und Einrichtungen aufzunehmen sind, die den restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2013/798/GASP und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen in die Listen sind in den jeweiligen Einträgen im Anhang zu dem Beschluss und in Anhang I der Verordnung aufgeführt.

Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 224/2014) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 7 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

DG C 1C

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu.

Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz zwei und Artikel 263 Absätze vier und sechs des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 51.

(2)  ABl. L 229 vom 3.9.2015, S. 12.

(3)  ABl. L 70 vom 11.3.2014, S. 1.

(4)  ABl. L 229 vom 3.9.2015, S. 1.