16.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/11


Mitteilung der spanischen Regierung gemäß Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 14 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt („Gasrichtlinie“) in Bezug auf die Benennung von ENAGAS TRANSPORTE, S.A.U. als Fernleitungsnetzbetreiber und als unabhängiger Netzbetreiber in Spanien

(2015/C 232/07)

Nach den endgültigen Entscheidungen der spanischen Regulierungsbehörde vom 23. Oktober 2014 über die Zertifizierung von ENAGAS TRANSPORTE, S.A.U. als eigentumsrechtlich entflochtener Betreiber des Fernleitungsnetzes (Artikel 9 der Gasrichtlinie), vom 20. Januar 2015 über die Zertifizierung von ENAGAS TRANSPORTE, S.A.U. als unabhängiger Netzbetreiber (Artikel 14 der Gasrichtlinie) des Fernleitungsnetzes von ENAGAS TRANSPORTE DEL NORTE S.L. und vom 20. Januar 2015 über die Zertifizierung von ENAGAS TRANSPORTE, S.A.U. als unabhängiger Netzbetreiber (Artikel 14 der Gasrichtlinie) des Fernleitungsnetzes von PLANTA DE REGASIFICACIÓN DE SAGUNTO S.A. hat Spanien der Kommission die offizielle Zulassung und Benennung dieses Unternehmens als Fernleitungsnetzbetreiber und als unabhängiger Netzbetreiber in Spanien gemäß den Artikeln 10 und 14 der Gasrichtlinie mitgeteilt.

Weitere Informationen erteilt:

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Internationale Beziehungen und Zusammenarbeit

Unterabteilung Industrie, Energie und Tourismus

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