24.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/1


Entschließung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu Flüchtlingen

(2016/C 071/01)

Auf seiner Plenartagung am 9./10. Dezember 2015 (Sitzung vom 10. Dezember) nahm der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss folgende Entschließung mit 174 gegen 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen an.

1.

Der EWSA würdigt vorbehaltlos die wichtige Arbeit der Zivilgesellschaft beim Umgang mit den Flüchtlingen, die aus vom Krieg zerrütteten Ländern fliehen und daher Anspruch auf Schutz nach dem Genfer Abkommen haben. Ohne diesen Einsatz hätte die tragische humanitäre Situation, die in vielen europäischen Ländern entstanden ist, in eine Katastrophe münden können. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist fest entschlossen, diese Tatsache beim Namen zu nennen und damit zu gewährleisten, dass sie von den EU-Institutionen, den Regierungen und anderen politischen Akteuren gebührend berücksichtigt wird.

2.

Der EWSA organisiert derzeit Besuche bei den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die den Flüchtlingen in elf Mitgliedstaaten (Ungarn, Polen, Malta, Griechenland, Deutschland, Österreich, Slowenien, Bulgarien, Schweden, Italien, Kroatien) und in der Türkei Hilfe anbieten. Diese Länder sind durch den Zustrom von Flüchtlingen am meisten betroffen. Als Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft gegenüber den EU-Institutionen werden wir ihr auf europäischer Ebene Gehör verschaffen.

3.

Der EWSA ist der Ansicht, dass es die derzeitige Situation erforderlich macht, dass die EU sichere humanitäre Korridore für Flüchtlinge aus Ländern einrichtet, die von Krieg betroffen und durch Terrorismus bedroht sind, und dass dies in Zusammenarbeit mit den Ländern geschehen muss, in denen sich die meisten Flüchtlinge aufhalten. Darüber hinaus muss ein echtes gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen werden, dass auf unionsweit harmonisierten Verfahren beruht. Dies impliziert einen einheitlichen Asylstatus und die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen, gemeinsame Verantwortung und Solidarität, Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen sowie eine überarbeitete Dublin-Verordnung. Darüber hinaus braucht es solidarische und tragfähige Systeme des Lastenausgleichs, wobei ein permanenter fairer und verbindlicher Schlüssel zur Verteilung der Schutzsuchenden auf alle Länder der EU der erste Schritt wäre. Wegen der außergewöhnlichen Umstände und im Einklang mit den Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die zusätzlichen Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen nach eingehender Prüfung nicht in die Berechnung der öffentlichen Defizite der Mitgliedstaaten einfließen.

4.

Der EWSA ist darüber hinaus äußerst besorgt über die gegenwärtige Aushöhlung des Schengen-Abkommens und des Grundsatzes der Freizügigkeit, der zu den fundamentalen Errungenschaften zum Nutzen der Unionsbürger gehört. Es ist wichtig, die Außengrenzen der Schengen-Staaten angemessen zu sichern. Der Wiederaufbau von Grenzzäunen und Mauern im Innern trägt jedoch in keiner Weise dazu bei, die EU-Bürger einander näher zu bringen und die Unionsbürgerschaft zu fördern.

5.

Es müssen auch unbedingt Sofortmaßnahmen gegen die Ursachen der derzeitigen Flüchtlingsströme ergriffen werden. Die EU muss in diesen Fragen mit den Herkunfts- und Transitländern zusammenarbeiten, und der EWSA fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission die Menschenrechte und nicht nur auf Sicherheit ausgerichtete Überlegungen als Grundlage dieser Zusammenarbeit ansieht. Der EWSA unterstreicht außerdem, dass die Zivilgesellschaft in den Dialog mit Drittstaaten einbezogen werden muss.

6.

Der EWSA mit seiner langen Erfahrung in Migrationsfragen, in den letzten Jahren vor allem im Rahmen des Europäischen Integrations-/Migrationsforums, vertritt die Auffassung, dass die Integration und Inklusion von Flüchtlingen in unsere Gesellschaften als ein Prozess in beide Richtungen angelegt sein muss, wobei den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen mit den Regierungen und den lokalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle zukommt. Von vorrangiger Bedeutung sollten der Zugang zum Arbeitsmarkt und insbesondere die Anerkennung von Qualifikationen sowie erforderlichenfalls die Berufs- und Sprachausbildung sein. Die Europäische Union sollte eine Reihe von Maßnahmen in den Aufnahmeländern und in der EU auf den Weg bringen, um die Anträge auf Beschäftigung, Ausbildung und Anerkennung von Qualifikationen zu bündeln.

7.

Um europaweit den notwendigen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, ist es von grundlegender Bedeutung, die Gleichbehandlung und die sozialen Rechte sowohl der Unionsbürger als auch der Flüchtlinge in Europa in vollem Umfang zu gewährleisten, wobei die schutzbedürftigsten Gruppen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Frühzeitige Investitionen zur Eingliederung der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt sind wichtig, um ihnen zu helfen, ihr Leben neu aufzubauen, und um gleichzeitig potenzielle Konflikte mit der örtlichen Bevölkerung auf ein Minimum zu beschränken und höhere Kosten in der Zukunft zu vermeiden. Eine angemessene Mittelausstattung der kommunalen öffentlichen Dienstleistungen und ein ziviler Dialog zwischen den Flüchtlingen und der örtlichen Bevölkerung sind für die Verwirklichung dieser Ziele ausschlaggebend.

Brüssel, den 10. Dezember 2015.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS