21.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 95/15 |
Informationen in Bezug auf Daten in den von den Mitgliedstaaten gemäß der Entscheidung 2009/767/EG der Kommission in der geänderten Fassung als vertrauenswürdig gemeldeten Listen
(2015/C 95/05)
Gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Entscheidung 2009/767/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2010/425/EU der Kommission (2) und den Durchführungsbeschluss 2013/662/EU der Kommission (3), stellt die Kommission allen Mitgliedstaaten über einen sicheren Kanal zu einem authentifizierten Web-Server die ihr gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Entscheidung von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen sowohl in einer vom Menschen unmittelbar lesbaren Form als auch in signierter maschinenlesbarer Form bereit.
Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen können unter den folgenden URL abgerufen werden:
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https://ec.europa.eu/information_society/policy/esignature/trusted-list/tl-mp.xml (signierte maschinenlesbare XML-Version) und |
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https://ec.europa.eu/information_society/policy/esignature/trusted-list/tl-hr.pdf (vom Menschen unmittelbar lesbare Version) |
Die Authentizität und Integrität der maschinenlesbaren Version der Informationen wird durch eine elektronische Signatur gewährleistet. Diese beruht auf einem der folgenden digitalen Zertifikate, die anhand der angegebenen Prüfdaten authentifiziert werden können:
1. |
Prüfsummen für das erste Zertifikat, gültig bis zum 19. Dezember 2018:
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2. |
Prüfsummen für das zweite Zertifikat, gültig bis zum 15. September 2018:
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3. |
Prüfsummen für das dritte Zertifikat, gültig bis zum 16. November 2015:
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Die Authentizität und Integrität der veröffentlichten, vom Menschen unmittelbar lesbaren Version des Verzeichnisses wird durch eine TLS/SSL-gesicherte Verbindung, die auf einem digitalen Zertifikat mit einer Gültigkeit bis zum 10. Mai 2017 beruht, gewährleistet. Das Zertifikat kann anhand der folgenden Prüfdaten authentifiziert werden:
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SHA-1 (Hex): b4c0ea6694a5627e8a448bc830483cd38dbd63ec |
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SHA-256 (Hex): e2b6c3009afa80bcab2eb5fec5a2c4ae0606aca205ba4ed62f2fb76cc11e08da |
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SHA-1 (Base64): tMDqZpSlYn6KRIvIMEg80429Y+w= |
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SHA-256 (Base64): 4rbDAJr6gLyrLrX+xaLErgYGrKIFuk7WLy+3bMEeCNo= |
Die Authentizität und Integrität des Verzeichnisses sollte von den Endanwendern vor jeder Nutzung überprüft werden. Für den Inhalt der verlinkten nationalen vertrauenswürdigen Listen sind allein die Mitgliedstaaten verantwortlich; die Kommission lehnt diesbezüglich jede Verantwortung oder Haftung ab.
(1) Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren über „einheitliche Ansprechpartner“ gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 274 vom 20.10.2009, S. 36).
(2) Beschluss 2010/425/EU der Kommission vom 28. Juli 2010 zur Änderung der Entscheidung 2009/767/EG in Bezug auf die Erstellung, Führung und Veröffentlichung von vertrauenswürdigen Listen der von den Mitgliedstaaten beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ABl. L 199 vom 31.7.2010, S. 30).
(3) Durchführungsbeschluss 2013/662/EU der Kommission vom 14. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2009/767/EG in Bezug auf die Erstellung, Führung und Veröffentlichung von vertrauenswürdigen Listen der von den Mitgliedstaaten beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ABl. L 306 vom 16.11.2013, S. 21).