9.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 409/324


BERICHT

über den Jahresabschluss 2014 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts

(2015/C 409/36)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Amts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Amts, nachdem der Rechnungsführer des Amts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Amts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (8) berücksichtigte der Hof bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zum Jahresabschluss des Amts.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Die Haushaltsvollzugsquote verbesserte sich 2014 erheblich, und die Übertragungen gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr sanken insgesamt auf 5,7 Millionen Euro bzw. 6,7 % (2013: 11,6 %; 2012: 19,6 %). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) waren die Übertragungen gebundener Mittel mit 1,9 Millionen Euro bzw. 27 % (2013: 3,0 Millionen Euro bzw. 41 %) weiterhin relativ hoch. Sie standen hauptsächlich im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten und Änderungen im 2011 eröffneten Europol-Hauptsitz (1,1 Millionen Euro).

12.

Die Annullierungsrate der aus dem Vorjahr übertragenen Mittelbindungen war mit 22 % hoch (2013: 9 %). Die Annullierungen standen in erster Linie in Verbindung mit Verzögerungen bei von externen Lieferanten durchgeführten IT-Projekten (hauptsächlich in den Bereichen Dokumentenverwaltung und Verwaltung der Vermögenswerte sowie Austausch von Polizeidaten).

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

13.

Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

(8)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst.

Im Gange

2013

Zwar hat das Amt Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Beschaffungsverfahren im Laufe der Jahre verbessert, doch beruhten nicht alle 2013 getroffenen Entscheidungen auf ausreichend spezifischen Auswahlkriterien oder realistischen Preisangeboten, oder sie standen nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten beruflichen Anforderungen. Dies beeinträchtigte die Wirksamkeit der Beschaffungsverfahren.

Im Gange

2013

Die Haushaltsvollzugsquote verbesserte sich 2013 weiter, und die Übertragungen gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr sanken insgesamt auf 9,4 Millionen Euro oder 11,6 % (2012: 16,3 Millionen Euro oder 19,6 %). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) waren die Übertragungen gebundener Mittel mit 3,0 Millionen Euro oder 41 % (2012: 4,2 Millionen Euro oder 49 %) allerdings weiterhin hoch. Sie standen hauptsächlich im Zusammenhang mit geplanten Änderungen am Gebäude spät im Jahr (1,8 Millionen Euro) und anderen Verwaltungskosten, für die am Jahresende noch keine Rechnungen eingegangen waren.

n. z.


ANHANG II

Europäisches Polizeiamt (Den Haag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

„Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken.“

Zuständigkeiten des Amts

(Beschluss 2009/371/JI des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol))

Zuständigkeiten

Europol ist für organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität zuständig, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betreffen, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftaten ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert.

Europol ist auch für im Zusammenhang stehende Straftaten zuständig, die in Artikel 4 Absatz 3 des Europol-Beschlusses des Rates definiert sind.

Hauptaufgaben

Sammlung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Austausch von Informationen und Erkenntnissen;

unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die in Artikel 8 genannte nationale Stelle über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten;

Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Übermittlung aller sachdienlichen Informationen an die nationalen Stellen;

Ersuchen der zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten um die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen sowie in bestimmten Fällen Empfehlung der Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei einer größeren internationalen Veranstaltung mit Erkenntnissen und Analysen;

Erstellung von auf seine Zielsetzung bezogenen Bewertungen der Bedrohungslage, strategischen Analysen und allgemeinen Lageberichten, einschließlich Bewertungen der Bedrohung durch die organisierte Kriminalität;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Analyse von Informationen aus dem Internet, um bei der Aufdeckung von kriminellen Handlungen zu helfen, die durch das Internet erleichtert oder über das Internet begangen werden.

Zusätzliche Aufgaben

Vertiefung der Spezialkenntnisse, die im Rahmen der Ermittlungstätigkeit von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verwendet werden, und Beratung bei den Ermittlungen;

Übermittlung strategischer Erkenntnisse, um einen effizienten und effektiven Einsatz der auf nationaler Ebene und auf Unionsebene für operative Tätigkeiten vorhandenen Ressourcen zu erleichtern und zu fördern, und Unterstützung solcher Tätigkeiten.

Darüber hinaus kann das Amt den Mitgliedstaaten im Wege der Unterstützung, Beratung und Forschung auf folgenden Gebieten helfen:

Fortbildung der Bediensteten ihrer zuständigen Behörden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Polizeiakademie;

Organisation und materielle Ausstattung dieser Behörden im Wege der Erleichterung der gegenseitigen technischen Unterstützung der Mitgliedstaaten;

Methoden zur Prävention von Straftaten;

kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden und Analysen sowie Ermittlungsmethoden.

Europol fungiert außerdem als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung gemäß dem Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung durch Benennung von Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung.

Europol verarbeitet und übermittelt Zahlungsverkehrsdaten gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des „Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“ (TFTP).

Europol setzt die Anstrengungen zur Einrichtung des Prüm-Helpdesks fort, um so die tägliche Anwendung der „Prümer Beschlüsse“ gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2011 zur verstärkten Umsetzung der „Prümer Beschlüsse“ zu fördern.

Europol unterstützt in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität und der späteren Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2011 über die Festlegung der EU-Prioritäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in den Jahren 2011-2013 auch den EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität sowie Projekte der EMPACT (1).

Europol beherbergt das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) und fungiert als Kontaktstelle im Kampf Europas gegen die Cyberkriminalität in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament COM(2012) 140 final vom 28. März 2012„Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission zusammen.

Direktor

Wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit aus einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Liste von mindestens drei Bewerbern für vier Jahre ernannt (kann einmal um höchstens vier Jahre verlängert werden).

Wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die für vier Jahre ernannt werden; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig.

Leitet Europol und ist dem Verwaltungsrat über seine Amtsführung rechenschaftspflichtig.

Ist der gesetzliche Vertreter von Europol.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof

Interne Prüfung

Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission;

Abteilung für Innenrevision.

Datenschutz und Schutz persönlicher Rechte

Gemeinsame Kontrollinstanz;

Datenschutzbeauftragter.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament unter Berücksichtigung einer Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

Dem Amt für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013)

Endgültiger Haushalt 2014

84,3(82,5) Millionen Euro

Personalbestand 2014

Zeitbedienstete: 450 (457) im Stellenplan. Tatsächliche Anzahl der besetzten Stellen am 31.12.2014: 427 (426), abgesehen von 13 Stellen für Zeitbedienstete, die am 31.12.2014 nicht besetzt waren, für die aber Einstellungsverfahren abgeschlossen und Angebotsschreiben an die ausgewählten Bewerber ergangen waren. Am Jahresende war festgestellt worden, dass 9 der 10 unbesetzten Stellen im Januar 2015 gestrichen werden würden.

Abgeordnete nationale Sachverständige: 31 (34) (tatsächliche Anzahl zu Jahresende)

Vertragsbedienstete: 103 (94) (tatsächliche Anzahl zu Jahresende)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013)

Europol als Hauptunterstützungszentrum der EU für Strafverfolgungsmaßnahmen

Die operative Unterstützung für Operationen und die gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) umfassen: Datenverarbeitung, Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs, Erkenntnismitteilungen, technische/forensische Unterstützung und Fachwissen, Einsatz eines mobilen Büros, Analyseberichte, operative Koordination am Europol-Hauptsitz, operative Sitzungen, finanzielle Hilfe usw. Europol stellte operative Produkte und Dienstleistungen in höherer Quantität und Qualität bereit, um den wachsenden Anteil viel beachteter Operationen mit Bezug zur EMPACT zu unterstützen:

Unterstützung in 34  472 grenzübergreifenden Fällen. Dazu gehörten 13  693 vom euroregionalen Polizeizentrum für Information und Kooperation (Euregionaal Politie Informatie en Coöperatie Centrum, EPICC) eingeleitete Fälle. Das Zentrum nutzt SIENA seit Januar 2014. Abgesehen von den EPICC-Fällen wurden 20  779 Fälle unterstützt, was einem Anstieg von 13 % im Vergleich zu 2013 entspricht (18  310 Fälle).

Aktive Unterstützung von 632 Ermittlungen in Mitgliedstaaten durch Europol mit Schwerpunkt auf prioritären Bereichen der Kriminalität.

Europol koordinierte und unterstützte breit angelegte erkenntnisgestützte Operationen, darunter EU-weite gemeinsame Aktionen, die gegen Brennpunkte der Kriminalität und Ziele von höchster Bedeutung gerichtet waren und erfolgreich abgeschlossen wurden (z. B. Operation Archimedes, Aktionstage zum gegen Fluggesellschaften gerichteten Betrug).

In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und externen Partnern einschließlich des Privatsektors unterstützte das EC3 mehrere grenzüberschreitende Ermittlungen gegen die Cyberkriminalität. Am 1. September 2014 wurde am Hauptsitz von Europol das Pilotprojekt „Gemeinsame Taskforce gegen die Cyberkriminalität“ (Joint Cybercrime Action Taskforce, J-CAT) eingeleitet. Die J-CAT wurde als Kooperationsrahmen eingerichtet, in dem die Mitgliedstaaten und operativen Kooperationspartner ihre Cyberintelligenz bündeln sowie proaktiv grenzüberschreitende Ermittlungen zu Aktivitäten der Cyberkriminalität priorisieren, vorbereiten und einleiten können. Die J-CAT leitete mehr als 15 vom EC3 unterstützte Operationen ein.

Europol leistete finanzielle Unterstützung für 29 Ermittlungen in Bezug auf Euro-Fälschungen.

2014 unterstützte Europol 33 gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG). Auf der Grundlage einer unterzeichneten Vereinbarung unterstützte Europol 22 GEG als vollberechtigter Teilnehmer. Bis auf eine hatten alle der von Europol unterstützten GEG einen Bezug zu den EMPACT-Prioritäten.

Führende Ermittler der Operationen in den Mitgliedstaaten und Sachverständige aus den Mitgliedstaaten äußerten ihre hohe Zufriedenheit mit der von Europol geleisteten operativen Unterstützung.

2014 wurden 5  617 operative Berichte erstellt; im Vergleich zu 2  250 im Jahr 2013 (einschließlich Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs, operativer Analyseberichte, Erkenntnismitteilungen und technischer Ad-hoc-Analyseberichte).

Europol leistete finanzielle Unterstützung für 269 operative Sitzungen und 54 Sitzungen der EMPACT.

Europol nahm seine Rolle bei der Umsetzung der Artikel 4, 9 und 10 des TFTP-Abkommens durch Bearbeitung sämtlicher diesbezüglichen Anfragen und Hinweise auf mögliche Informationsquellen seitens der Vereinigten Staaten und der Mitgliedstaaten wahr.

Die Kundenzufriedenheitsrate betrug 70 % (stetige Zunahme im Laufe der vergangenen Jahre).

Strategische Analysekapazität

Strategische Produkte einschließlich Bewertungen der Bedrohungslage und Lageberichte:

26 strategische Berichte über organisierte Kriminalität und 20 strategische Berichte über Terrorismus wurden erstellt, darunter die Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität im Internet (Internet Organised Crime Threat Assessment, iOCTA), die Bewertung der Bedrohungslage in Bezug auf Methamphetamin, der Tendenz- und Lagebericht über den Terrorismus in der EU (EU Terrorism Situation and Trend Report, TE-SAT), die Bewertung der Bedrohungslage durch die terroristische Bewegung ISIL (2) und ihre Auswirkungen auf die EU und ein Lagebericht über Reisen zu terroristischen Zwecken (Schwerpunkt Syrien).

Europol verbreitete 96 Frühwarnmeldungen, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Folgemaßnahmen zu ergreifen (darunter Cyberbits, das Bulletin Modus Operandi Monitor zum Terrorismus, Erkenntnismitteilungen und so genannte SCAN-Meldungen).

Europol als EU-Sammelstelle für kriminalpolizeiliche Informationen

Informationsmanagementsysteme, Secure Information Exchange Network Application (SIENA), Europol-Informationssystem (EIS), Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network).

Insgesamt wurden von Europol, den Mitgliedstaaten und externen Partnern 6 05  245 operative Nachrichten per SIENA ausgetauscht. Dazu gehörten 65  691 vom euroregionalen Polizeizentrum für Information und Kooperation (Euregionaal Politie Informatie en Coöperatie Centrum, EPICC) ausgetauschte Nachrichten. Das Zentrum nutzt SIENA seit Januar 2014. Abgesehen vom Austausch des EPICC per SIENA wurden 5 39  554 operative Nachrichten ausgetauscht, was einem Anstieg von 18 % im Vergleich zu 2013 entspricht (4 56  598 Nachrichten).

Europol akzeptierte 50  285(43  104) Beiträge, von denen 47  157(40  617) zu verarbeiten waren. Dies entspricht einem Anstieg von 16 % im Vergleich zu 2013.

Am Ende des Jahres 2014 enthielt das EIS 2 36  606(2 45  142) Aufzeichnungen. Der Rückgang der EIS-Inhalte zu Jahresende ist auf die geplante Löschung aller Aufzeichnungen durch die Niederlande im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Dateneinspeisungssystems zurückzuführen. Erwartungsgemäß werden diese Daten im Laufe des Jahres 2015 erneut eingespeist.

Im EIS wurden 619 (560) grenzüberschreitende Kriminalitätskontrollen (Cross Border Crime Check, CBCC) zu Personen ausgelöst. Die Anzahl der Treffer im Rahmen der CBCC nahm zu, obwohl die Gesamtzahl der Aufzeichnungen im EIS abnahm. Dies deutet möglicherweise darauf hin, dass die Qualität der über das EIS ausgetauschten Daten zugenommen hat.

Ende 2014 waren 573 (452) designierte zuständige Behörden an SIENA angeschlossen, darunter nationale Vermögensabschöpfungsstellen, Referate für Computerkriminalität, zentrale Meldestellen, regionale Plattformen und Drittländer.

Ein einzigartiges Netzwerk aus fast 200 Verbindungsbeamten sichert eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Europol-Hauptsitz in Den Haag und den 28 nationalen Europol-Stellen (ENU) in den EU-Mitgliedstaaten. Diese erleichtern den Informationsaustausch und unterstützen und koordinieren laufende Ermittlungen. Europol umfasst ebenfalls Verbindungsbeamte aus 13 Nicht-EU-Ländern sowie Organisationen, die mit Europol auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zusammenarbeiten. Darüber hinaus hat Europol zwei Verbindungsbeamte nach Washington (USA) und einen zum Sitz von Interpol in Lyon (Frankreich) entsandt.

Europol als EU-Zentrum für Fachwissen im Bereich Strafverfolgung

Europol-Expertenplattform (EPE), Plattformen für den Datenaustausch und Speicherlösungen, wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen, Schulungen, Konferenzen und Sensibilisierungssitzungen:

33 durch die Europol-Expertenplattform abgedeckte Spezialbereiche, darunter 6  045 aktive Nutzerregistrierungen (32 Plattformen und 4  419 Nutzer am Ende des Jahres 2013);

Europol unterstützte die Durchführung von verschiedenen Schulungen und Webinaren, die von Europol, CEPOL oder Mitgliedstaaten organisiert wurden;

die jährliche europäische Polizeikonferenz wurde im Hauptsitz von Europol organisiert.

Externe Beziehungen

Europol arbeitet mit einer Reihe von EU-Partnern sowie Drittländern und internationalen Organisationen zusammen. Der Informationsaustausch mit diesen Partnern findet auf der Grundlage von Kooperationsabkommen statt. Strategische Abkommen ermöglichen den beteiligten Parteien, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten sämtliche Informationen auszutauschen, während operative Abkommen auch den Austausch personenbezogener Daten umfassen.

19 strategische Abkommen und 14 operative Abkommen wurden bis Ende 2014 geschlossen (18 Nicht-EU-Länder, 12 EU-Einrichtungen und -Agenturen sowie drei weitere internationale Organisationen, darunter Interpol).

Insgesamt haben 11 operative Kooperationspartner und 4 strategische Partner für die Zusammenarbeit direkten Zugang zu SIENA.

Ende 2014 waren 10 externe Partner mit mindestens einer Kontaktstelle über operative Abkommen zur Zusammenarbeit angeschlossen.

Der Informationsaustausch mit externen Partnern (10  651 Vorgänge) stieg im Vergleich zu 2013 (8  663 Vorgänge) um 23 % an.

Es wurden weitere langfristige strategische Partnerschaften mit dem Privatsektor geschlossen. 2014 unterzeichnete das EC3 17 Vereinbarungen mit dem Privatsektor (darunter Vereinbarungen mit Microsoft, McAfee, Cloud Security Alliance, EBF, Kaspersky, Symantec).


(1)  Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats, EMPACT).

(2)  Islamischer Staat im Irak und in der Levante (ISIL).

Quelle: Anhang vom Amt bereitgestellt.


ANTWORT DES AMTES

11.

Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird sich weiterhin darum bemühen, einen effizienten und regelkonformen Haushaltsvollzug, insbesondere in Bezug auf Mittelübertragungen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben, sicherzustellen.

12.

Europol erkennt die Bemerkung des Hofes bezüglich der hohen Annullierungsraten von Mittelübertragungen aus dem Vorjahr an. Die verzögerten IT-Projekte betrafen sogenannte „schlüsselfertige“ Lösungen, die von Europol in Auftrag gegeben wurden. Der geringe Haushaltsvollzug bei diesen Projekten resultierte vor allem daraus, dass die Lieferanten nicht die vereinbarten Lieferfristen einhielten. Die Verzögerungen betrafen keine Lieferungen für die operative Tätigkeit, da bestehende IT-Lösungen weiterhin für die relevanten Systeme verwendet wurden. Es sei darauf hingewiesen, dass Europol im Vergleich zum vorangegangenen Haushaltsjahr die Mittelübertragungen in absoluten Zahlen erheblich verringert hat. Dementsprechend betrug die tatsächliche nominale Erhöhung der nicht verwendeten Mittelübertragungen trotz der von externen Auftragnehmern verursachten Lieferverzögerungen Ende 2014 (im Vergleich zu 2013) 0,9 Millionen Euro.