Brüssel, den 10.12.2015

SWD(2015) 276 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates

{COM(2015) 636 final}
{SWD(2015) 279 final}


Folgenabschätzung zur möglichen Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es? Maximal 11 Zeilen

Durch die derzeitige Fanggenehmigungsverordnung ist keine effiziente und transparente Überwachung der EU-Außenflotte möglich. Dadurch ist die nachhaltige Nutzung von Fischereiressourcen gefährdet und könnte das Ansehen der Europäischen Union auf internationaler Ebene Schaden nehmen.

Genauer gesagt sind zahlreiche Bestimmungen der derzeitigen Verordnung nicht klar genug und stehen nicht im Einklang mit anderen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften zur Kontrolle und Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei). Darüber hinaus gibt es Überschneidungen zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen, was zu Unstimmigkeiten und schwerfälligen Verfahren führt. Für direkte Genehmigungen, die Drittländer außerhalb von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei für EU-Schiffe ausstellen (etwa 150 bis 180 jährlich), gibt es keine entsprechenden Vorschriften und Kriterien, so dass die Tätigkeiten der EU-Außenflotte immer noch weitgehend intransparent sind. Schließlich enthält die Verordnung auch keine Vorgaben zum missbräuchlichen Umflaggen und Chartern.

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden? Maximal 8 Zeilen

Hauptzweck des Vorschlags ist es, einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen, durch den die Union ihre Außenflotte – einige hundert Schiffe – besser überwachen kann, und zwar unabhängig davon, wo und in welchem Rahmen sie tätig sind. Dabei werden zwei Ziele verfolgt:

(1) Klarstellung und Vereinfachung des derzeitigen Rechtsrahmens durch Beseitigung von Unstimmigkeiten und rechtlichen Unklarheiten sowie durch Klärung der Aufgabenverteilung zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen;

(2) Einführung von Zulässigkeitskriterien und Genehmigungsverfahren für alle Situationen, in denen ein Unionsschiff außerhalb der Unionsgewässer Fischfang betreibt, auch für direkte Genehmigungen („private Lizenzen“) und Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlichen Umflaggens.

Was ist der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene? Maximal 7 Zeilen 

Die Fischereipolitik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, und das Subsidiaritätsprinzip gilt nicht für Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Meeresschätze. Darüber hinaus wird durch eine Verordnung sichergestellt, dass die Vorschriften in der gesamten Europäischen Union einheitlich angewendet werden. Ein Mehrwert ergibt sich auch aus der Einführung klarer Vorschriften für alle Schiffe, die in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind, da somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die gesamte außerhalb der EU-Gewässer tätige EU-Flotte geschaffen werden.

B. Lösungen

Welche gesetzgeberischen und sonstigen politischen Optionen wurden erwogen? Wird eine dieser Optionen bevorzugt? Warum? Maximal 14 Zeilen 

Insgesamt wurden bei der Folgenabschätzung vier Optionen in Betracht gezogen:

Option 1: Geringfügige Änderung der geltenden Verordnung zur Anpassung an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon.

Option 2: Zusätzlich zu Option 1 Erarbeitung von Leitlinien durch die Kommission zur Auslegung der Bestimmungen der derzeitigen Fanggenehmigungsverordnung, die nicht klar oder präzise genug sind.

Option 3: Geringfügige Änderung der geltenden Verordnung, um Unzulänglichkeiten, Unklarheiten und Lücken in den geltenden Rechtsvorschriften zu beseitigen und somit den Mitgliedstaaten und privaten Marktteilnehmern unmissverständliche Bestimmungen an die Hand zu geben.

Option 4: Annahme einer neuen Verordnung mit einem umfassenderen Geltungsbereich, die Zulässigkeitskriterien für die Vergabe direkter Genehmigungen enthält, das Chartern regelt und auch Vorschriften zur Vermeidung missbräuchlichen Umflaggens vorsieht.

Option 4 kombiniert Rechtssicherheit und einen umfassenderen Geltungsbereich, wodurch ein vollständiger Rahmen zur Regelung der Tätigkeiten der EU-Außenflotte weltweit geschaffen würde. Aus diesem Grund wurde sie als wirksamste Option angesehen, um politische Ziele zu erreichen, zu der internationalen Glaubwürdigkeit der Union beizutragen und einen langfristigen Nutzen für die EU-Flotte zu bringen.

Wer unterstützt welche Option? Maximal 7 Zeilen 

Die Optionen 1 und 2 werden von keiner größeren Gruppe von Interessenträgern unterstützt, mit Ausnahme einiger Fischereiverbände, die keinen Thunfischfang betreiben und den derzeitigen Rahmen für ausreichend halten. Mit Option 3 würde den Erwartungen der Interessenträger nur teilweise entsprochen, da sie mehrheitlich eine umfassende Überarbeitung der Fanggenehmigungsverordnung befürworten. Daher ist davon auszugehen, dass Option 4 die größte Unterstützung findet, auch von Mitgliedstaaten mit einer bedeutenden Außenflotte wie Spanien, Frankreich, Portugal, Polen und den Niederlanden, von den meisten Reederverbänden und mehreren Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen einsetzen.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Was sind die Vorteile der bevorzugten Option (sofern vorhanden, ansonsten die wichtigsten)? Maximal 12 Zeilen

Bei der bevorzugten Option (Option 4) werden die wirtschaftlichen Auswirkungen angesichts der Vorteile einer erhöhten Rechtssicherheit sowohl für die Marktteilnehmer als auch für die öffentlichen Verwaltungen als positiv bewertet.

Die Vorschriften würden klarer und umfassender, und das gesamte Verfahren würde vereinfacht, da die Rolle jeder Behörde klar festgelegt wäre, was zur Beseitigung von Überschneidungen und zur Straffung des Verfahrens zur Genehmigung von Fischereitätigkeiten führen würde. Der ökologische Nutzen hinsichtlich des Schutzes lebender Meeresschätze wäre optimal, da eine strengere Überwachung der EU-Flotte außerhalb der EU-Gewässer zu einer verbesserten Fischereipolitik und mehr Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen beitragen würde. Dies würde den genannten Marktteilnehmern weitere wirtschaftliche Vorteile bringen.

Eine genauere Quantifizierung der erwarteten Vorteile ist jedoch nicht möglich, da gegenwärtig nicht genügend Daten über die Außenflotte der EU und die in nationalen Behörden entstehenden Kosten für die Verwaltung von Fischereiflotten vorliegen. Die sozialen Auswirkungen dieser Option können schließlich als neutral gelten.

Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option (sofern vorhanden, ansonsten die wichtigsten)? Maximal 12 Zeilen

Bei der bevorzugten Option (Option 4) kann die Bearbeitung von Fanggenehmigungen für Fischereitätigkeiten aller Art außerhalb der EU-Gewässer (was zusätzliche Fanggenehmigungen bedeutet) in Verbindung mit der Anwendung umfassenderer Kriterien zu einer höheren Arbeitsbelastung in den nationalen und europäischen Behörden führen. Allerdings zeigen die Erfahrungen der Mitgliedstaaten, in denen dieses System bereits besteht, dass die Arbeit ohne zusätzliche personelle und finanzielle Mittel und somit ohne zusätzliche Kosten bewältigt werden kann. Darüber hinaus sollte durch die Möglichkeit, verbesserte und standardisierte IT-Tools zu verwenden, die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Aufgaben erleichtert und das Verfahren vereinfacht werden.

Die Marktteilnehmer müssten bei der Beantragung einer Fanggenehmigung umfassendere Angaben vorlegen. Dabei handelt es sich allerdings um Informationen, über die sie bereits verfügen, und durch klarere und standardisierte Verfahren würden mögliche zusätzliche Belastungen abgemildert. Schließlich bringt diese Option keine negativen sozialen oder ökologischen Folgen mit sich und wirkt sich auch nicht auf die Wettbewerbsfähigkeit der Marktteilnehmer aus der EU oder den internationalen Handel aus.

 

Was sind die Auswirkungen für Unternehmen, KMU und Mikrounternehmen? Maximal 8 Zeilen

Die betroffene Flotte besteht im Wesentlichen aus Schiffen der Industriefischerei, die außerhalb der EU-Gewässer tätig sind. Die Reeder dieser Schiffe besitzen in der Regel eine aus mehreren Schiffen bestehende Flotte, so dass sie normalerweise nicht den Kriterien der Definition für KMU entsprechen. Da privaten Marktteilnehmern zudem keine Kosten entstehen, sind für diese Unternehmenskategorie keine spezifischen Maßnahmen vorgesehen.

Wird es spürbare Auswirkungen auf nationale Haushalte und Behörden geben? Maximal 4 Zeilen

Es gibt keine spürbaren Auswirkungen auf nationale Haushalte und Behörden; es ist lediglich mit geringfügigen Auswirkungen auf die für Fischerei zuständigen Behörden zu rechnen, die im Wesentlichen organisatorischer Natur wären. Allerdings ist davon auszugehen, dass auf die Kommission IT-Kosten in begrenztem Umfang zukommen.

Wird es andere spürbare Auswirkungen geben? Maximal 6 Zeilen

Die einzige andere spürbare Auswirkung beträfe Drittländer, die Fanglizenzen für EU-Schiffe erteilen. Dabei handelt es sich um eine positive Auswirkung, da ihnen ein verbesserter Rahmen für die Verwaltung der EU-Außenflotte zusätzliche Vorteile bringen kann (bessere Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, erhöhte Transparenz und Korruptionsbekämpfung). Durch eine bessere Kontrolle der Unionsschiffe wird die vorgeschlagene Verordnung auch dazu beitragen, auf internationaler Ebene einen Eckwert für die Verwaltung und Kontrolle von Außenflotten einzuführen, was zu einer besseren weltweiten Fischereipolitik führt.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die politische Strategie überprüft? Maximal 4 Zeilen 

Die Kommission beabsichtigt, eine Sachverständigengruppe aus Vertretern nationaler Verwaltungen einzurichten, die die Umsetzung der Verordnung überwacht. Zudem soll fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung eine Bewertung vorgenommen werden.