Brüssel, den 6.11.2015

COM(2015) 555 final

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(Antrag Irlands – EGF/2015/006 IE/PWA International)


BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.Die Regeln für die Finanzbeiträge aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 1 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.

2.Am 19. Juni 2015 reichte Irland den Antrag EGF/2015/006 IE/PWA International Ltd auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen 2 bei PWA International Ltd (PWAI) und einem Zulieferer in Irland ein.

3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag

EGF/2015/006 IE/PWA International

Mitgliedstaat

Irland

Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)

IE02- Southern and Eastern

Datum der Einreichung des Antrags

19. Juni 2015

Datum der Bestätigung des Antragseingangs

19. Juni 2015

Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen

3. Juli 2015

Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen

14. August 2015

Frist für den Abschluss der Bewertung

6. November 2015

Interventionskriterium

Artikel 4 Absatz 2 der EGF-Verordnung

Hauptunternehmen

PWA International Ltd


Anzahl der betroffenen Unternehmen

2

Wirtschaftszweig(e)

(NACE-Rev.-2-Abteilung) 3

Abteilung 33 – Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

Zahl der Tochterunternehmen, Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller

1

Bezugszeitraum (vier Monate)

19. Dezember 2014 - 19. April 2015

Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum (a)

61

Zahl der Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum (b)

47

Gesamtzahl der Entlassungen (a + b)

108

Gesamtzahl der förderfähigen Personen

108

Gesamtzahl der Begünstigten

108

Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)

108

Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)

707 670

Mittel für die Durchführung des EGF 4 (EUR)

29 486

Gesamtmittelausstattung (EUR)

737 156

EGF-Beitrag in EUR (60 %)

442 293

BEWERTUNG DES ANTRAGS

Verfahren

4.Irland hat den Antrag EGF/2015/006 IE/PWA International am 19. Juni 2015 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Am 3. Juli 2015 bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags, also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags, und ersuchte die irischen Behörden noch am selben Tag um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von 12 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 6. November 2015 ab.

Förderfähigkeit des Antrags

Betroffene Unternehmen und Begünstigte

5.Gegenstand des Antrags sind 108 Entlassungen bei PWA International Ltd. und einem Zulieferer. Das Hauptunternehmen war im Wirtschaftszweig NACE-Rev.-2 Abteilung 33 („Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen“) tätig. Die Entlassungen erfolgten hauptsächlich in der NUTS 5 -2-Region Southern and Eastern (IE02).

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum

PWA International

104

Manguard

4



Unternehmen insgesamt: 2

Entlassungen insgesamt: 

108

Gesamtzahl der Selbständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben: 

0

Gesamtzahl der förderfähigen Arbeitskräfte und Selbständigen:

108

Interventionskriterien

6.Die irischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 2 der EGF-Verordnung, der eine Ausnahme von den Kriterien des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a derselben Verordnung vorsieht, wonach es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss, wobei auch entlassene Arbeitskräfte und/oder Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern mitzählen.

7.Der Bezugszeitraum von vier Monaten für den Antrag erstreckt sich vom 19. Dezember 2014 bis zum 19. April 2015.

8.Entlassungen während des Bezugszeitraums:

61 Entlassungen bei PWA International Ltd.

Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit

9.Die Entlassungen während des Bezugszeitraums wurden wie folgt berechnet:

61 ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende.

Förderfähige Personen

10.Neben den bereits genannten Arbeitskräften umfasst die Gesamtzahl der förderfähigen Personen weitere 47 Arbeitskräfte, die vor oder nach dem Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen wurden. Diese Arbeitskräfte sind alle nach der allgemeinen Ankündigung der beabsichtigten Entlassungen am 10. Oktober 2013 entlassen worden. Es kann ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden, das die Entlassungen während des Bezugszeitraums bewirkt hat.

11.Für eine Unterstützung kommen somit 108 Begünstigte in Frage.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

12.Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung erklärt Irland, dass die Schließung des Wartungs-, Reparatur- und Überholungsunternehmens PWAI, bei dem es sich um ein Joint Venture von United Technologies Corporation's Pratt & Whitney (P&W) und der Singapore Airlines Engineering Company (SIAEC) handelt, dazu diente, durch eine schrittweise Übertragung des Geschäfts von PWAI auf andere Reparatureinrichtungen innerhalb des P&W-Netzes, insbesondere auf P&W PSD mit Sitz in Arkansas (USA) und auf Eagle Services Asia mit Sitz in Singapur, die Aktivitäten des Unternehmens in Nordamerika und Asien zu konsolidieren.

13.In den letzten zehn Jahren machten asiatische Kunden, darunter z. B. Japan Airlines (JAL), JAL Aeroparts, All Nippon Airways (ANA) und Mitsubishi Heavy Industries (MHI), ca. 50 % der Geschäftstätigkeit von PWAI aus. Weitere 40 % der Geschäftstätigkeit von PWAI entfielen auf Kunden aus den USA, beispielsweise United Airlines, und nur 10 % auf europäische Kunden wie SR Technics (Schweiz) und Lufthansa (Deutschland).

14.Die Zahl der Werkstattinspektionen von Triebwerken des Typs PW4000, die ca. 90 % der Geschäftstätigkeit von PWAI im Reparaturbereich ausmachten, ging von 2006 bis 2013 weltweit um 36 % zurück. Für den Zeitraum 2006-2020 wird mit einem weiteren Rückgang um 54 % gerechnet, der darauf zurückzuführen ist, dass einige Großraum- und Langstreckenflugzeuge, die über diese Triebwerke verfügen, vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden, weil inzwischen beispielsweise mit dem Rolls-Royce Trent oder dem P&W GP7000 effizientere Triebwerke zur Verfügung stehen.

15.PWAI repariert und überholt Triebwerksmäntel großer Verkehrsflugzeuge. Die geringere Nachfrage in Bezug auf die Tätigkeiten von PWAI an einem Standort in Irland und die Abwanderung solcher Tätigkeiten aus der EU erklären sich zum Teil durch die technologische Umorientierung auf Flugzeuge neuerer Generationen. Die Weltluftverkehrsflotte wird in Zukunft vermutlich hauptsächlich aus Schmalrumpfflugzeugen bestehen (typische Vertreter sind die Flugzeugtypen B737-600/700//800/900 und die Flugzeuge der Familie A32). Der Anteil dieser Flugzeuge an der Weltluftverkehrsflotte wird voraussichtlich von derzeit 64 % auf über 70 % in Zukunft anwachsen. Die Nachfrage wird dabei hauptsächlich von Asien ausgehen, wo die Luftverkehrsbranche expandiert und Bedarf am Ersatz älterer Flugzeuge durch neue, schmalrumpfige Flugzeuge besteht. 6 Singapur versucht insbesondere mithilfe der SAIEC, die eine 100%ige Tochtergesellschaft der Singapore Airlines und eine Hälfte des Joint Venture PWAI ist, seine nationalen Bemühungen um den Ausbau von Aktivitäten und Beschäftigung im internationalen Luftfahrtsektor voranzutreiben.

16.PWAI hatte außerdem in den letzten Jahren gelegentlich darunter gelitten, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea keine Bestimmung zur Zollbefreiung reparierter Waren bei der Wiedereinfuhr enthielt. Koreas Freihandelsabkommen mit den USA enthält eine solche Bestimmung. Zwar hat Korea die derzeitige Befreiung von den Einfuhrabgaben bis Ende 2016 verlängert, langjährige Kunden wurden jedoch darauf hingewiesen, dass künftig bei der Wiedereinfuhr von in der EU reparierten Luftfahrterzeugnissen nach Korea bestimmte Zölle erhoben würden, die bei einer Wiedereinfuhr nach Reparatur in den USA nicht zu zahlen wären. Eine frühere Partnerbetriebsstätte von PWA in den USA würde somit in den Genuss solcher Vergünstigungen kommen, PWAI dagegen nicht. Obwohl eine Reihe von Problemen gelöst wurde, überschattete diese Situation bestimmte Vertragsverhandlungen. Korean Airlines war zuvor ein wichtiger Kunde der Dubliner Betriebsstätte gewesen.

17.Die Tendenz, Wartungs-, Reparatur- und Überholungstätigkeiten in der Nähe der größten Wachstumszentren des Luftverkehrs anzusiedeln, und die negativen Auswirkungen globaler Handelsabkommen haben Europa und speziell Irland besonders hart getroffen. SR Technics hat seine Betriebsstätte am Flughafen Dublin im Jahr 2009 geschlossen, was einen Verlust von über 1100 Stellen nach sich zog (EGF/2009/021 IE/SR Technics). Lufthansa Technik Airmotive Ireland hat seine Betriebsstätte im Jahr 2014 geschlossen, was zu einem Verlust von über 420 Stellen geführt hat (EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik).

18.Bis dato wurden im Wirtschaftszweig „Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen“ drei EGF-Anträge gestellt, davon zwei auf der Grundlage der Globalisierung des Handels 7 und einer wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 8 .

Ereignisse, die die Entlassungen und die Aufgabe der Tätigkeit ausgelöst haben

19.Ausgelöst wurden diese Entlassungen von der Schließung des Unternehmens PWAI in Rathcoole, Co Dublin. PWAI war ursprünglich im Jahr 1989 als Joint Venture von der United Technologies Corporation und der Airmotive Ireland Holdings (zuletzt bekannt unter dem Namen Lufthansa Technik Airmotive Ireland) gegründet worden.

20.Am 10. Oktober 2013 gab der PWAI-Verwaltungsrat bekannt, dass geplant sei, das Unternehmen über einen Zeitraum von 18 Monaten schrittweise abzuwickeln und im Juni 2015 endgültig zu schließen. Der PWAI-Verwaltungsrat bestätigte in den Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern, dass die Arbeitskräfte keineswegs für die geplante Schließung des Betriebs verantwortlich seien, da Produktivität und Effizienz sich verbessert hätten und alle wichtigen Ziele (z. B. jährliche Einnahmen, Gewinn, Umweltschutz und-sicherheit sowie Qualität) erreicht oder sogar übertroffen worden seien.

21.Zum Zeitpunkt des offiziellen Schreibens, mit dem das Ministerium über die Massenentlassung unterrichtet wurde, beschäftigte PWAI in seiner Betriebsstätte in Rathcoole insgesamt 107 Arbeitskräfte (98 festangestellte Personen, 4 Personen mit befristeten Verträgen und 5 Leiharbeitskräfte).

22.Die ersten Entlassungen erfolgten am 22. Mai 2014; bis zum 28. August 2015 hatten alle Arbeitskräfte – bis auf zwei Ausnahmen – das Unternehmen verlassen. Die letzten beiden Arbeitskräfte verließen das Unternehmen am 30. September 2015.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage

23.Die Betriebsstätte von PWAI liegt im Zentrum der Grafschaft South Dublin. Im März 2015 waren von den 104 PWAI-Arbeitskräften 51 in der Grafschaft Dublin, 34 in der Grafschaft Kildare, 4 in der Grafschaft Meath, 4 in der Grafschaft Wicklow und 11 in anderen angrenzenden Grafschaften wohnhaft. Von den in Dublin ansässigen Arbeitskräften wohnten 14 in der Nähe von Rathcoole (in Tallaght und Clondalkin in South Dublin) und in Blanchardstown/Coolmine (Fingal).

24.Aus der letzten Volkszählung (2011) ergeben sich genauere statistische Informationen. So lag die Arbeitslosenquote der über 15-Jährigen in South Dublin mit 11,61 % zwar nur geringfügig über dem nationalen Durchschnitt (10,83 %), jedoch verbergen diese Zahlen einige erhebliche Standortnachteile. Blanchardstown-Tyrrelstown, Tallaght-Killinarden, Clondalkin-Rowlagh und Tallaght-Fettercairn gehören beispielsweise zu den am schlechtesten gestellten 25 Wahlkreisen Irlands (von insgesamt 3409 Wahlkreisen) und weisen Arbeitslosenquoten auf, die zwischen 22 und 25 % liegen. 25,4 % der Bevölkerung von Tallaght-Killinarden verfügen höchstens über eine Ausbildung der Sekundarstufe I 9 , und 49,4 % des Wohnungsbestandes in Tallaght-Fettercairn sind Sozialwohnungen. Auch andere sozioökonomische Indikatoren wie geringe Beschäftigungsraten, Mangel an beruflichen Qualifikationen, eine hohe Anzahl Haushalte mit alleinerziehenden Elternteilen und eine hohe Abhängigkeitsquote weisen auf erhebliche Standortnachteile und Armut hin.

25.Trotz des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen in jüngster Zeit ist die Zahl der unter 25-Jährigen, die im Raum Dublin arbeitslos gemeldet sind, von Dezember 2014 bis März 2015 gestiegen, während der nationale Durchschnitt um 1,85 % gefallen ist.

26.Die Entlassungen bei PWAI zeigen bereits negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in Teilen von Dublin/Eastern Region, und zwar besonders in den Gegenden, in denen der Großteil der ehemaligen PWAI-Arbeitskräfte wohnt. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitslosenzahlen in diesen Gegenden in letzter Zeit nach oben tendieren und es weniger Möglichkeiten im Wartungs-, Reparatur- und Überholungsbereich und im verarbeitenden Gewerbe insgesamt gibt, sehen sich die ehemaligen PWAI-Arbeitskräfte – insbesondere ältere Männer – wachsendem Wettbewerb um Arbeitsplätze ausgesetzt, und es besteht das Risiko, dass sie in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen.

Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände zur Rechtfertigung der Zulässigkeit des Antrags

27.Irland argumentiert, dieser Antrag sei aufgrund der außergewöhnlichen Umstände, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben, einem Antrag gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung gleichzustellen. Dieses Argument beruht auf der bereits vorher herrschenden schwierigen Situation in diesem Gebiet in Verbindung mit den kombinierten Folgen dreier dicht aufeinanderfolgender großer Betriebsschließungen im Wartungs-, Reparatur- und Überholungssektor und darauf, dass es nunmehr in ganz Irland keinen Arbeitgeber mehr in diesem Sektor gibt.

28.PWAI hatte seine Geschäftstätigkeit 1989 unter dem Namen „Airmotive Ireland Holdings Ireland“ aufgenommen, als Filiale des nur 200 m entfernt liegenden Elternunternehmens Lufthansa Technik, bevor das Unternehmen von UTC erworben und in PWAI umbenannt wurde. Die Entwicklung von PWAI folgte derjenigen der Lufthansa Technik, d. h. starkes Wachstum in den 1990er und frühen 2000er Jahren, gefolgt von einem Rückgang des Umsatzes und der Tätigkeit bis hin zur Schließung 2014/2015 aus ähnlichen Gründen (Konkurrenz auf dem Weltmarkt aus Asien und anderen Ländern, Delokalisierung in Emerging-Markets-Länder mit größeren Expansionsmöglichkeiten usw.). PWAI war auf demselben Gebiet tätig wie Lufthansa Technik, und wenn die Entlassungen einige Monate früher stattgefunden hätten, hätten sie zusammen mit den Entlassungen bei Lufthansa Technik Gegenstand eines branchenbezogenen EGF-Antrags sein können.

29.Seit den 1990er Jahren hatte sich Irland, ausgehend von einem geringen Beschäftigungsanteil, nach und nach im Wartungs-, Reparatur- und Überholungssektor eine Marktnische erobern können und hatte erhebliche ausländische Direktinvestitionen mobilisiert sowie zahlreiche gut bezahlte Stellen in dem betreffenden Sektor geschaffen.

30.Im Februar 2009 kündigte SR Technics am Flughafen Dublin die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit an, was einen Verlust von 1135 Stellen im Wartungs-, Reparatur- und Überholungssektor zur Folge hatte (EGF/2009/021 IE/SR Technics).

31.Im Oktober 2013 verkündete PWA International Ltd die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit, was zu einem Verlust von 107 Stellen im Wartungs-, Reparatur- und Überholungssektor führte (EGF/2015/006 IE/PWA International).

32.Die Schließung von Lufthansa Technik, die im November 2013 angekündigt wurde, zog weitere 415 Entlassungen nach sich (EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik).

33.Somit sind in knapp fünf Jahren in einem einzigen Teilsektor (Wartung, Reparatur und Überholung von Luftfahrzeugen) innerhalb eines begrenzten Gebietes (Dublin) insgesamt 1657 Stellen verloren gegangen. Dieser erhebliche Stellenverlust hat insbesondere in einer kleinen, offenen Wirtschaft wie der irischen außergewöhnlich schwerwiegende Folgen für Beschäftigung und Einkommen.

34.Das Kompetenzprofil der von dem EGF-Programm infolge der Schließung von SR Technics betroffenen Arbeitskräfte war dem der PWAI-Arbeitskräfte sehr ähnlich. Das EGF-Programm infolge der Schließung von SR Technics konnte positive Ergebnisse verzeichnen; ca. 53,45 % der Begünstigten hatten im September 2012, knapp 12 Monate nach Ende des Programms, wieder eine Stelle.

35.Das Wiedereinstellungspotenzial für Arbeitskräfte mit einem Kompetenzprofil im Wartungs-, Reparatur- und Überholungsbereich ist in Irland sehr begrenzt. Auch die Möglichkeiten, in Nordirland eine neue Beschäftigung in diesem Bereich zu finden, haben sich mit der 2014 und 2015 angekündigten Streichung von insgesamt 800 Stellen bei Bombardier, einem in Belfast (165 km von Dublin entfernt) angesiedelten Flugzeugwerk, stark verringert.

Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen

Begünstigte

36.Voraussichtlich nehmen 108 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:

Kategorie

Zahl der
Begünstigten

Geschlecht:

Männer:

98

(90,74 %)

Frauen:

10

(9,26 %)

Staatsangehörigkeit:

EU-Staatsangehörige:

108

(100 %)

Nicht-EU-Staatsangehörige:

0

(0 %)



Altersgruppe:

15- bis 24-Jährige:

2

(1,85 %)

25- bis 29-Jährige:

3

(2,78 %)

30- bis 54-Jährige:

85

(78,70 %)

55- bis 64-Jährige:

17

(15,74 %)

über 64-Jährige:

1

(0,93 %)

37.Zudem wird Irland aus dem EGF kofinanzierte personalisierte Dienstleistungen für bis zu 108 junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs) und die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 25 Jahre alt sind, anbieten, da 61 Entlassungen in der NUTS-2-Region Southern and Eastern (IE02) erfolgten, die Anspruch auf Förderung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hat.

38.Somit werden voraussichtlich insgesamt 216 Begünstigte einschließlich der NEETs an den Maßnahmen teilnehmen.

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

39.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte und die NEETs angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Berufsberatung, Karriereplanung und -entwicklung

Eine frühe und umfassende Beratung und Karriereplanung ist für entlassene Arbeitskräfte sehr wichtig, die sich zunächst etwas verloren und unsicher bezüglich der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fühlen können.

Die Dienstleistungen umfassen Folgendes: Profilerstellung, Ermittlung der Bedürfnisse, Bewertung des Lernwegs, Ausarbeitung des Lebenslaufs, Berufsberatung und Karriereplanung, Unterstützung bei der Stellensuche und andere verbundene Unterstützungs- und Beratungsleistungen.

Das Department of Social Protection (Ministerium für Sozialschutz), die Education and Training Boards (Bildungsbehörden), die EGF-Koordinierungseinheit der SOLAS und gegebenenfalls andere Experten werden die entlassenen Arbeitskräfte unter anderem durch das Angebot von QQI-akkreditierten Kursen zur Planung des Berufswegs 10 unterstützen, die als Ausgangspunkt für weitere formelle beschäftigungsorientierte Schulungs- und Bildungskurse dienen.

PWAI selbst hat den einzelnen Arbeitskräften vor der Entlassung ein Outplacement-Programm angeboten, in dessen Rahmen die Arbeitskräfte die Möglichkeit hatten, individuelle Karriere- und Finanzberatung zu erhalten.

EGF-Fortbildungsbeihilfen

Die Mechanismen für die EGF-Fortbildungsbeihilfen ermöglichen dem EGF-Begünstigten mehr Flexibilität, um zusätzlich zu den von den staatlichen Agenturen angebotenen Schulungen spezifische maßgeschneiderte und anerkannte Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Hochschulprogramme zu finden und auszuwählen. Solche Programme können über EGF-Fortbildungsbeihilfen finanziert werden und müssen entweder über eine branchenspezifische Akkreditierung oder eine QQI-Akkreditierung verfügen.

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Diese Maßnahmen werden von staatlichen Stellen wie den Education und Training Boards 11 und von zugelassenen privaten Anbietern umgesetzt.

Besondere Praktika oder Betriebs- bzw. Berufspraktika, Traineeships und gemeindeorientierte Schulungsprogramme können nach Abstimmung mit dem Ministerium für Sozialschutz und anderen staatlichen Stellen, die über die nationale Zuständigkeit für solche Interventionen verfügen, ebenfalls angeboten werden.

Bildungsprogramme im tertiären Bereich

Diese Maßnahmen werden Vollzeit- und Teilzeitprogramme für die vorgesehenen Personen umfassen; angeboten werden sie in staatlich finanzierten Institutionen vor allem in der Region Dublin und Umgebung.

Das Institute of Technology Tallaght, das Institute of Technology Blanchardstown, das Institute of Technology Carlow, das Dublin Institute of Technology und die Dublin City University sind wichtige Hochschulen in dem Einzugsgebiet, in dem die betroffenen Arbeitskräfte wohnen.

In bestimmten Fällen können auch kurze Umschulungskurse für anerkannte Bereiche, in denen Fertigkeiten fehlen, angeboten werden, die im Rahmen von Initiativen wie Springboard oder Momentum 12 finanziert werden.

Die EGF-Fortbildungsbeihilfen werden den zu unterstützenden Personen auch gewährt, um Zugang zu Programmen im Tertiärbereich zu erhalten, die nur von privaten Einrichtungen angeboten werden oder die hochspezialisiert sind. Der Inhalt der Aus- und Fortbildungsprogramme muss von QQI validiert sein.

PWAI hat ein „Arbeitnehmerstipendium“ eingerichtet, über das Arbeitskräfte, die aus dem Unternehmen ausscheiden, nach Verlassen des Unternehmens 12 Monate lang gefördert werden, wenn sie eine Ausbildung im Tertiärbereich beginnen oder fortführen, die mindestens zu einem normalen Hochschulabschuss führt. Diese zusätzliche Maßnahme ist nicht verpflichtend und wird dem EGF nicht in Rechnung gestellt.

Zeitlich befristete Beihilfen

Um die Teilnahme an Beratungsmaßnahmen sowie an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu erleichtern, wird ein System für EGF-Beiträge zu Schulungskosten eingerichtet, durch das ein Teil der mit der Teilnahme an diesen Maßnahmen verbundenen Nebenkosten gedeckt werden soll. Diese von der EGF-Koordinierungseinheit verwalteten Beihilfen sollen dazu beitragen, einige der Ausgaben für Transport, Lebenshaltung, Unterrichtsmaterial, Ausstattung, Kinderbetreuung usw. im Rahmen bestimmter finanzieller Grenzen zu decken.

Außerdem können andere zeitlich befristete Beihilfen wie Ausbildungsbeihilfen, Beschäftigungsbeihilfen und Aktivierungsbeihilfen angeboten werden.

40.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

41.Die irischen Behörden legten die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.

Veranschlagte Haushaltsmittel

42.Die Gesamtkosten werden auf insgesamt 737 156 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 707 670 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 29 486 EUR veranschlagt werden.

43.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 442 293 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen

Geschätzte Teilnehmerzahl

Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in
(in EUR)

Geschätzte Gesamtkosten

(in EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)

Berufsberatung und Karriereplanung

190

450

85 500

EGF-Fortbildungsbeihilfen

122

1 800

219 600

Berufliche Aus- und Weiterbildung

44

2 500

110 000

Bildungsprogramme im tertiären Bereich

15

5 800

87 000

Unterstützung für Unternehmensgründung/Selbständigkeit

6

5 000

30 000

Zwischensumme (a):

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

532 100

(75,19 %)



Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)

Zeitlich befristete Beihilfen

181

970

175 570

Zwischensumme (b):

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

175 570

(24,81 %)

Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung

1. Vorbereitungsmaßnahmen

2. Verwaltung

8 000

3. Information und Werbung

1 486

4. Kontrolle und Berichterstattung

20 000

Zwischensumme (c):

Prozentsatz der Gesamtkosten:

29 486

(4,00 %)

Gesamtkosten (a + b + c):

737 156

EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)

442 293

44.Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen werden, übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen nicht. Die irischen Behörden haben bestätigt, dass die aktive Teilnahme der Begünstigten an den Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist.

Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen

45.Die irischen Behörden leiteten am 22. Mai 2014 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der Begünstigten ein. Die Ausgaben für diese Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 22. Mai 2014 bis zum 19. Juni 2017 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage; abweichend hiervon sind Maßnahmen im tertiären Bildungsbereich bis zum 19. Dezember 2017 förderfähig.

46.Den irischen Behörden entstanden ab dem 10. Oktober 2013 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 10. Oktober 2013 bis zum 19. Dezember 2017 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen

47.Die Mittel für die nationale Vorfinanzierung werden durch das irische Finanzministerium bereitgestellt, das das Programm auch kofinanziert. Die Mittel stammen aus dem nationalen Ausbildungsfonds (National Training Fund) und aus Haushaltslinien des Ministeriums für Bildung und berufliche Qualifizierung und anderer relevanter Regierungsstellen.

48.Die irischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.

Verfahren für die Anhörung der Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

49.Die irischen Behörden haben angegeben, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen nach Anhörung der Begünstigten und ihrer Vertreter sowie der Sozialpartner ausgearbeitet wurde.

50.Nach der Mitteilung des Ministeriums für Arbeitsplätze, Unternehmen und Innovation über das anstehende Massenentlassungsverfahren im Oktober 2013 kontaktierte die EGF-Verwaltungsbehörde gemeinsam mit der Behörde für industrielle Entwicklung die Unternehmensführung und die Gewerkschaften SIPTU 13 , TEEU und Unite the Union, um die potenziellen Bedürfnisse der entlassenen Arbeitskräfte bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermitteln und zu erörtern.

51.Im April 2014 wurde der EGF-Verwaltungsbehörde eine von PWAI durchgeführte Umfrage zu den Fortbildungspräferenzen der Arbeitskräfte übermittelt, die zeigte, dass großes Interesse an technischer Fortbildung und Fortbildung im Zusammenhang mit dem Luftverkehr bestand. Auch in den folgenden Monaten des Jahres 2014 blieb die EGF-Verwaltungsbehörde stets in Kontakt mit dem Unternehmen und den Gewerkschaften.

52.Weitere Kontakte der EGF-Behörde führten am 25. Februar 2015, einen Monat vor Entlassung des größten einzelnen Kontingents an PWAI-Arbeitskräften, zu einem Treffen, bei dem die EGF-Verwaltungsbehörde, die EGF-Koordinierungseinheit der SOLAS, PWAI-Arbeitskräfte und die Gewerkschaften vertreten waren. Bei dieser Gelegenheit wurde besprochen, inwiefern der Fonds die entlassenen Arbeitskräfte unterstützen könnte. In der Folge wurde im März 2015 von der EGF-Koordinierungseinheit eine Befragung sämtlicher Arbeitskräfte durchgeführt, um die potenziellen Bedürfnisse der entlassenen Arbeitskräfte bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Umfrage haben zur Ausarbeitung der in diesem Antrag enthaltenen Maßnahmen beigetragen.

53.Es wird ein beratendes Forum oder eine andere Form der Interaktion eingerichtet werden, das bzw. die die laufenden Arbeiten der EGF-Koordinierungseinheit ergänzt und den entlassenen Arbeitskräften und anderen Interessenträgern die Möglichkeit gibt, fortlaufend Input zur wirksamen Durchführung des EGF-Programms zu geben

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

54.Irland hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von der EGF-Verwaltungsbehörde verwaltet werden wird, die sich aus hierfür benannten Mitarbeitern des Ministeriums für Bildung und berufliche Qualifizierung zusammensetzt. Die Hauptrolle der EGF-Verwaltungsbehörde besteht in der Überprüfung, ob das Programm personalisierter Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen, das durch den EGF kofinanziert wird, korrekt durchgeführt wird und sicherzustellen, dass die erbrachten Dienstleistungen anhand genauer Dokumentation überprüft werden können.

55.Die zwischengeschaltete Stelle führt zusätzliche Kontrollen durch, um zu gewährleisten, dass die Erklärung der öffentlichen Empfänger über die endgültigen Ausgaben in Bezug auf alle Forderungen richtig und durch einen klar nachvollziehbaren Prüfpfad belegt ist, bevor die formelle Erklärung über den Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben abgegeben wird.

56.Die öffentlichen Empfänger sind für die Beantragung der EGF-Mittel bei der Verwaltungsbehörde und in der Regel auch für die Auszahlung an die Empfänger zuständig. Des Weiteren obliegt ihnen die Prüfung, ob Zweck, Umfang und Höhe der beantragten Mittel im Rahmen des EGF-Programms angemessen sind. Außerdem stellen sie sicher, dass die Dienstleister für alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem EGF und für die betreffenden Anträge angemessene Überwachungs-, Protokollierungs- und interne Kontrollverfahren anwenden und ordnungsgemäß dokumentieren.

57.Der EGF-Prüfbehörde obliegt die Zertifizierung der Ausgaben im Zusammenhang mit den durch den EGF kofinanzierten Maßnahmen. Dabei hat sie sich zu vergewissern, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Förderfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben erfüllt sind.

58.Die Verwaltungsbehörde wird sich mit einer unabhängigen Auditfirma in Verbindung setzen, die eine Stellungnahme dazu abgibt, ob die Ausgaben im Zusammenhang mit der EGF-Kofinanzierung rechtens und ordnungsgemäß ist, ob die detaillierte Aufstellung der Programmausgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild gibt und ob die Kontrollsysteme korrekt funktionieren.

Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats

59.Die irischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:

Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.

Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.

Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Haushaltsvorschlag

60.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 14 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

61.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 442 293 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.

62.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 15 vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.

Verwandte Rechtsakte

63.Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Übertragung von 442 293 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.

64.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(Antrag Irlands – EGF/2015/006 IE/PWA International)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ––

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 16 , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 17 , insbesondere auf Nummer 13,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hat zum Ziel, Arbeitnehmerinnen und Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden bzw. ihre Tätigkeit einstellen mussten, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 18 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)Am 19. Juni 2015 reichte Irland den Antrag EGF/2015/006 IE/PWA International auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei PWA International Ltd. und einem Zulieferer in Irland ein. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 dieser Verordnung für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.

(4)Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Irland beschlossen, auch für junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), aus dem EGF kofinanzierte personalisierte Dienstleistungen anzubieten.

(5)Der Antrag Irlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben.

(6)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 442 293 EUR für den Antrag Irlands bereitgestellt werden kann.

(7)Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 442 293 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [the date of its adoption]*.

19Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident    Der Präsident

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) Im Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung.
(3) ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.
(4) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.
(5) Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 34).
(6) Lufthansa Technik - Bericht der HR-Abteilung an IDA Ireland vom 28. März 2014.
(7) EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik und EGF/2015/006 IE/PWA International.
(8) EGF/2009/021 IE/SR Technics.
(9) http://airo.maynoothuniversity.ie/external-content/census-2011-national-mapping-viewer
(10) Quality and Qualifications Ireland (QQI) - www.qqi.ie  
(11) http://www.etbi.ie/etbs/directory-of-etbs/
(12) www.springboardcourses.ie ; www.momentumskills.ie .
(13) Services Industrial Public and Technical Union; Technical Engineering and Electrical Union
(14) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(15) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(16) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(17) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(18) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(19)  Date to be inserted by the Parliament before the publication in OJ.