Brüssel, den 2.6.2015

COM(2015) 232 final

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(Antrag Finnlands – EGF/2015/001 FI/Broadcom)


BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.Die Regeln für die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 1 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.

2.Am 30. Januar 2015 stellte Finnland den Antrag EGF/2015/001 FI/Broadcom auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen 2 bei Broadcom Communications Finland sowie zwei Zulieferern bzw. nachgeschalteten Herstellern in Finnland.

3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag

EGF/2015/001 FI/Broadcom

Mitgliedstaat

Finnland

Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)

Alle Regionen Finnlands, ausgenommen Åland

Datum der Einreichung des Antrags

30. Januar 2015

Datum der Bestätigung des Antragseingangs

13. Februar 2015

Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen

13. Februar 2015

Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen

27. März 2015

Frist für den Abschluss der Bewertung

19. Juni 2015

Interventionskriterium

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGFVerordnung



Hauptunternehmen

Broadcom Communications Finland

Wirtschaftszweig(e)

(NACE-Rev.-2-Abteilung) 3

Abteilung 46 („Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)“)



Zahl der Tochterunternehmen, Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller

2

Bezugszeitraum (vier Monate)

11. August 2014 - 11. Dezember 2014

Zahl der Entlassungen (a)

568

Zahl der Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum (b)

0

Gesamtzahl der Entlassungen (a + b)

568

Gesamtzahl der für eine Unterstützung in Frage kommenden Begünstigten

568

Gesamtzahl der zu unterstützenden Begünstigten

500

Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)

0

Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)

2 172 000

Mittel für die Durchführung des EGF 4 (EUR)

103 000

Gesamtmittelausstattung (EUR)

2 275 000

EGF-Beitrag in EUR (60 %)

1 365 000

BEWERTUNG DES ANTRAGS

Verfahren

4.Finnland hat den Antrag EGF/2015/001 FI/Broadcom am 30. Januar 2015 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Am 13. Februar 2015, also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags, bestätigte die Kommission den Eingang des Antrags und ersuchte die finnischen Behörden um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 19. Juni 2015 ab.

Förderfähigkeit des Antrags

Betroffene Unternehmen und Begünstigte

5.Der Antrag bezieht sich auf 568 Arbeitskräfte, die bei Broadcom Communications Finland sowie zwei Zulieferern bzw. nachgeschalteten Herstellern entlassen wurden. Das Hauptunternehmen war im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 46 („Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)“) tätig. Die von den Unternehmen vorgenommenen Entlassungen fanden in allen finnischen NUTS 5 -2-Regionen (ausgenommen Åland) statt; am stärksten betroffen war die Region Nordösterbotten (FI1A).

Unternehmen und Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum

Broadcom Communications Finland

563

Nice-Business Solutions Finland

4

Infocare

1



Unternehmen insgesamt: 3

Entlassungen insgesamt:

568

Interventionskriterien

6.Finnland beantragte eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung, wonach es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss, wobei auch arbeitslos gewordene Arbeitskräfte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern und/oder Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, mitzählen.

7.Der für den Antrag geltende Bezugszeitraum von vier Monaten erstreckt sich vom 11. August 2014 bis zum 11. Dezember 2014.

8.Die Entlassungen im Bezugszeitraum lassen sich wie folgt aufschlüsseln:

563 Arbeitskräfte bei Broadcom Communications Finland,

5 Arbeitskräfte bei zwei Zulieferern bzw. nachgeschalteten Herstellern von Broadcom.

Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit

9.Die Entlassungen im Bezugszeitraum wurden wie folgt berechnet:

563 ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Mitteilung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Freisetzung der Arbeitskraft durch den Arbeitgeber,

5 ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende.

Förderfähige Begünstigte

10.Für eine Unterstützung kommen somit insgesamt 568 Begünstigte in Frage.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

11.Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung macht Finnland geltend, dass im Jahr 2005 in Europa schätzungsweise etwa 5000 Personen in der Entwicklung von Chipsätzen, dem Geschäftsfeld von Broadcom Communications Finland, beschäftigt waren. Während die Zahl der mit der Produktentwicklung befassten Arbeitskräfte in dieser Branche weltweit (vor allem in Asien und den USA) anstieg, ging sie in Europa drastisch zurück, und bis 2014 arbeiteten in diesem Bereich nur noch wenige hundert Personen.

12.Entwicklung und Verkauf von Chipsätzen für Mobiltelefone sind in der Hand einiger weniger Unternehmen, von denen Qualcomm (USA) – dessen Marktanteil laut Strategy Analytics im ersten Quartal 2014 ca. 66 % betrug 6 – bei weitem das größte ist, gefolgt von MediaTek in Taiwan, Spreadtrum in China sowie Marvell und Intel in den USA.

13.Die Entlassungen bei Broadcom stehen im Zusammenhang mit einer Entwicklung, welche die gesamte finnische Elektronikindustrie erfasst hat und 2011 darin gipfelte, dass Nokia Massenentlassungen ankündigte. Im Jahr 2012 entließ Nokia zunächst 1000 Arbeitskräfte in seinem Werk in Salo (EGF/2012/006 FI/Nokia Salo) und Ende 2012 bzw. im Frühjahr 2013 weitere 3700 Arbeitskräfte (EGF/2013/001 FI/Nokia). Ein umfangreiches Produktentwicklungsprogramm wurde abgeschlossen, und zahlreiche Stellen wurden abgebaut.

14.Zu Beginn der 2000er Jahre nahm die Zahl der in der finnischen Elektronik- und Elektroindustrie Beschäftigten in den finnischen Unternehmen und ihren ausländischen Tochterunternehmen stetig zu, doch ab 2007 zeichnete sich ein markanter Wandel ab: die Beschäftigtenzahl im Ausland erhöhte sich, während sie in Finnland kontinuierlich zurückging.

15.In den 2000er Jahren stieg die Zahl der Beschäftigten in finnischen Tochterunternehmen auf allen Kontinenten; ab dem Jahr 2004 entwickelte sich dann Asien zum weitaus größten Arbeitgeber in der Elektronik- und Elektroindustrie. In Europa nahm die Beschäftigtenzahl bis 2008 weiter zu, danach begann sie zu sinken.

16.Bislang wurden im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 46 („Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)“) zwei EGF-Anträge gestellt (beim zweiten Antrag handelt es sich um EGF/2010/012 NL/Noord Holland ICT), beide für den IKT-Sektor und begründet mit der Globalisierung des Handels.

Ereignisse, die die Entlassungen bzw. Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben

17.Die Entlassungen bei Broadcom sind auf die Entscheidung des Unternehmens zurückzuführen, die Sparte für Baseband-Prozessoren zu schließen; dies betraf weltweit 3000 Arbeitskräfte, davon 600 in Finnland. Broadcom stellt seine Tätigkeit in Finnland vollständig ein; die Entwicklung von Chipsätzen für Mobiltelefone wird verlagert und soll in den Vereinigten Staaten und in Asien weitergeführt werden.

18.Im Jahr 2005 gab es in Europa vier große Hersteller von Chipsätzen für Mobiltelefone. Nokia und Philips entwickelten ihre eigenen Chipsätze, Ericsson Mobile Platforms (EMP) entwickelte hauptsächlich Chipsätze für Sony-Ericsson, und Infineon produzierte sie kommerziell für Telefonhersteller. Nokia hatte seit den 1980er Jahren Chipsätze für seine eigenen Telefone entwickelt. Die Entwicklung fand größtenteils im Unternehmen selbst statt, während die eigentliche Chipsatzproduktion überwiegend in den Betrieben von Texas Instruments (TI) und STMicroelectronics (STM) erfolgte. Im Jahr 2007 beschloss Nokia, die eigene Entwicklung von Chipsätzen einzustellen, und veräußerte seine Entwicklungsbereiche an STMicroelectronics.

19.Zu diesem Zeitpunkt entwickelte Nokia noch immer drahtlose Modems und vergab für deren Nutzung Lizenzen an Chipsatzhersteller, darunter STM. Im Jahr 2010 stellte Nokia die Entwicklung von Modems ein und veräußerte diese Sparte an die japanische Renesas Mobile Corporation (RMC), ein Tochterunternehmen von Renesas Electronics (REC). Im Rahmen dieser Transaktion wechselten etwa 1100 Nokia-Produktentwickler zu einem neuen Arbeitgeber.

20.Nachdem REC lange Zeit erhebliche Verluste gemacht hatte, wurde 2013 die Abwicklung von RMC beschlossen. Im Herbst 2013 veräußerte REC den LTE 7 Bereich seiner Modemsparte an Broadcom (BCM), und somit arbeiteten nun etwa 800 vormals bei Renesas beschäftigte Personen bei Broadcom. Nur wenige Monate später kündigte Broadcom seinerseits die Schließung seiner kompletten Sparte für Baseband-Prozessoren an. Zu diesem Zeitpunkt konnten keine neuen Käufer mehr gefunden werden.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage

21.Die Entlassungen wirken sich äußerst negativ aus, insbesondere auf die regionale Wirtschaft in Nordösterbotten (Teil der NUTS-2-Region FI1A), wo 424 der 568 Entlassungen vorgenommen wurden. In dieser Region liegt die Arbeitslosenquote kontinuierlich einige Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt. So lag im August 2014 die Arbeitslosenquote im Landesdurchschnitt bei 12,2 %, in Nordösterbotten bei 14,1 % und in der am stärksten betroffenen Stadt, Oulu, bei 16,1 %.

22.Derzeit gibt es im IKT-Sektor in Nordösterbotten ca. 1250 fachliche Einheiten, die Mehrzahl davon in Oulu. Der Sektor hat zwar bereits seit Jahren mit den Folgen der weltweiten Wirtschaftsrezession zu kämpfen, war jedoch vor allem mit einen gravierenden internen Strukturwandel konfrontiert – Große Schlüsselunternehmen änderten ihre Strategien, verlagerten ihre Tätigkeit in andere Marktbereiche und rationalisierten im Zuge des verstärkten Wettbewerbs ihre Produktion. Der IKTSektor war über Jahre hinweg eine tragende Säule der Wirtschaft in der Unterregion Oulu. Der Anteil des gesamten Informationssektors an den Arbeitsplätzen in der Unterregion beträgt ca. 12 %, was innerhalb Finnlands sonst nur noch im Großraum Helsinki der Fall ist.

23.Die Probleme des Sektors und neue Unternehmensstrategien hatten zahlreiche Entlassungen im privaten Sektor zur Folge. Während die IKT-Unternehmen im Jahr 2008 fast 13 000 Arbeitskräfte in der Region beschäftigten, waren es im Jahr 2012 nur noch ungefähr 10 500 Personen. Seitdem gab es weitere Entlassungen, und die aktuelle Schätzung liegt bei weniger als 10 000 Arbeitskräften. Die Unternehmen vollziehen einen Wandel von der Produktion hin zur Content-Industrie und von globalen Großunternehmen hin zu kleineren Einheiten. Neben Unternehmen ist auch der öffentliche Sektor ein wichtiger Arbeitgeber für IKT-Experten. Aufgrund der Einsparziele für den öffentlichen Sektor bietet dieser nicht mehr so viele Stellen an wie zuvor, und der Trend wird sich fortsetzen.

24.Eine Besonderheit der Unterregion Oulu besteht darin, dass ungefähr zwei von drei Arbeitslosen Akademiker mit hohem Bildungsniveau und langer Arbeitserfahrung sind. Die Unterregion Oulu war lange Zeit ein bedeutendes Zentrum für die Forschung und Produktentwicklung im IKT-Sektor, das Experten in verschiedenen Bereichen des Engineering und der Datenverarbeitung beschäftigte.

25.Der IKT-Sektor weist eine „junge“ Altersstruktur auf. Die Hälfte der zurzeit Arbeitsuchenden ist jünger als 40 Jahre. Insbesondere ältere Arbeitskräfte haben Schwierigkeiten, eine neue Beschäftigung zu finden, und die Langzeitarbeitslosigkeit steigt. In Nordösterbotten ist ungefähr die Hälfte der Arbeitslosen mit IKTHintergrund (450 Personen) seit über einem Jahr ohne Beschäftigung; fast 300 dieser Arbeitsuchenden verfügen über ein hohes Bildungsniveau.

26.Die Entlassungen bei Broadcom bewirken einen drastischen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Oulu; sie erhöhen vor allem die Zahl arbeitsloser Senior-Experten. In der Unterregion Oulu werden aktiv neue Wachstumssektoren aufgebaut, und die Einbindung arbeitsloser IKT-Experten muss gewährleistet sein. Viele von ihnen haben fundierte Erfahrung in den Bereichen Design und Produktentwicklung, die künftig von Nutzen sein kann, und zwar entweder im IKT-Sektor oder in Sektoren, die IKT einsetzen.

Zu unterstützende Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen

Zu unterstützende Begünstigte

27.Voraussichtlich nehmen 500 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung dieser Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:

Kategorie

Zahl der
zu unterstützenden Begünstigten

Geschlecht:

Männer:

442

(88,4 %)

Frauen:

58

(11,6 %)

Staatsangehörigkeit:

EU-Staatsangehörige:

487

(97,4 %)

Nicht-EU-Staatsangehörige:

13

(2,6 %)

Altersgruppe:

15-24 Jahre:

1

(0,2 %)

25-29 Jahre:

19

(3,8 %)

30-54 Jahre:

470

(94,0 %)

55-64 Jahre:

10

(2,0 %)

über 64 Jahre:

0

(0,0 %)

28.Somit nehmen voraussichtlich insgesamt 500 Begünstigte an den Maßnahmen teil.

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

29.Finnland plant drei Arten von Maßnahmen für die entlassenen Arbeitskräfte, die Gegenstand dieses Antrags sind: i) Hilfestellung bei der Annahme einer neuen Stelle, ii) Hilfestellung beim Schritt in die Selbständigkeit und iii) Schulungs- und Bildungsangebote. Alle nachstehenden Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt.

30.Coaching und sonstige vorbereitende Maßnahmen: Die Arbeitslosen können Hilfestellung zu Methoden der Stellensuche erhalten, z. B. Beratung und Anleitung, Besuche von Jobmessen, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen und Lebensläufen. Diese Dienstleistung wird Gruppen unterschiedlicher Größe angeboten. Je nach Gruppe erstreckt sich die Schulung auf 5 bis 20 Tage. Auch eine intensive Berufsberatung wird in Gruppen angeboten, wobei der Schwerpunkt auf Interaktion und Arbeitspraxis liegt. Dieses Coaching kann bis zu 40 Tage dauern. Für Einzelpersonen oder Gruppen kann ein Jobcoach bereitgestellt werden, der bei der Stellensuche als Übungspartner und in der ersten Zeit am neuen Arbeitsplatz als Mentor sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer/-in fungieren kann. Pro Arbeitsuchenden können jährlich bis zu 50 Stunden Coaching angeboten werden.

31.Die Arbeitskräfte können außerdem diverse Expertenbewertungen in Anspruch nehmen. Dabei kann beispielsweise ihre Beschäftigungsfähigkeit bewertet werden, was Gesundheitsaspekte, Kompetenzen und berufliche Fertigkeiten oder ihre unternehmerischen Fähigkeiten und ihr Potenzial einschließt.

32.Beschäftigungs- und Geschäftsdienstleistungen bei einer Anlaufstelle: Den entlassenen Arbeitskräften werden individuell Anlaufstellen zugeteilt, die sie in der Durchführungsphase betreuen. Diese Anlaufstellen sollen die betroffenen Arbeitskräfte von Anfang an beraten und einen wesentlich persönlicheren und intensiveren Service bieten, als es die öffentliche Arbeitsverwaltung in der Regel könnte. Wenn die Zielgruppe innerhalb einer vernünftigen Frist keine neue Beschäftigung findet, wird ein Mentor benannt, der sich im IKT-Sektor auskennt. Dieser wird den betroffenen Arbeitskräften entweder spezifische Methoden der Stellensuche vermitteln oder sie auf die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten.

33.Aus- und Weiterbildung: Ziel der Ausbildungsmaßnahmen ist der Erwerb einer grundlegenden oder beruflichen Qualifikation in einer Branche mit hoher Beschäftigungsquote oder eine weiterführende Ausbildung oder eine Hochschulbildung mittels Stärkung der bereits vorhandenen Kompetenzen oder als Anleitung/vorbereitende Arbeitsmarktschulung für Personen ohne weitere Pläne für ihre berufliche Laufbahn. Die Ausbildung ist auf die Zielgruppe zugeschnitten, und die Kurse können zum Beispiel den Ausbau von Kenntnissen im IKT-Bereich, Projekt-, Qualitäts- und Finanzmanagement sowie die Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten umfassen. Durch eine umfassende Schulung in Unternehmensentwicklung (sogenannte KEKO-Schulung) können die Kompetenzen vermittelt werden, ein spezielles Unternehmensentwicklungsprojekt zu leiten.

34.Von den Leistungserbringern kann für jedes Beschäftigungsverhältnis, das für eine zu unterstützende Arbeitskraft geschaffen wird, ein finanzieller Anreiz (Gehaltsbeihilfe) als Teil des Gehalts gewährt werden. Ab 2015 beträgt die Gehaltsbeihilfe 30-50 % der betreffenden Lohn- und Gehaltskosten, und zwar abhängig davon, wie lang die Person, die unter Gewährung der Gehaltsbeihilfe eingestellt wird, arbeitslos war. Die Gewährungsdauer wird auf Basis der individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person (z. B. Kompetenzen für die neue Arbeitsstelle) festgelegt.

35.Vorbereitung auf das Unternehmertum und Dienstleistungen für Jungunternehmer/innen: Die Förderung des Unternehmertums erfolgt mit Hilfe von Gründerzentren und arbeitsmarktbezogenen Schulungen für Jungunternehmer/-innen. Darüber hinaus werden für Jungunternehmer/-innen Beratung, Konsultation und Hilfestellung angeboten. Die Generation neuer Unternehmen wird durch die subregionalen Netzdienste für Geschäftsanwendungen und die Geschäftskundenplanung des Unternehmens MEE unterstützt. Das Konzept der Gründerzentren wird angewandt, um breit gefächerte Arbeitsmarktschulungen anzubieten, die unter anderem Gruppenübungen unter Anleitung der Schulungsorganisation umfassen.

36.Zuschuss zur Unternehmensgründung: Der Zuschuss zur Unternehmensgründung stellt das Einkommen für eine(n) angehende(n) Unternehmer(in) während des Zeitraums sicher, der voraussichtlich zur Gründung und Etablierung eines Unternehmens als Haupterwerb erforderlich ist; der Zuschuss kann bis zu 18 Monate gewährt werden. Der Zuschuss zur Unternehmensgründung besteht aus zwei Elementen, der Grundbeihilfe und einer Zulage. Im Jahr 2014 belief sich die Grundbeihilfe auf 32,66 EUR pro Tag. Die Zulage beträgt maximal 60 % der Grundbeihilfe. Der Zuschuss zur Unternehmensgründung beläuft sich im Durchschnitt schätzungsweise auf 6000 EUR, doch der Betrag wird für jede(n) Begünstigte(n) individuell festgelegt.

37.Beihilfen für Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten: Arbeitsuchende können eine Beihilfe für Reise- und Unterbringungskosten erhalten, die durch die Stellensuche oder die Teilnahme an Schulungen zur Beschäftigungsförderung entstanden sind, sowie eine Umzugskostenentschädigung, wenn sie eine Stelle außerhalb ihres Pendlereinzugsgebiets annehmen. Mit diesen Beihilfen werden die Begünstigten ermutigt, in einem weiter gefassten geografischen Gebiet nach Arbeit zu suchen.

38.Umfragen und Besuche in Unternehmen: Ziel des Projekts ist der verstärkte Aufbau von Wissen über den IKT-Sektor durch die Erstellung von Prognosen für den regionalen IKT-Sektor mit Hilfe von Umfragen und Besuchen in Unternehmen. Dieses Wissen wird zur Planung von speziell auf die Zielgruppe zugeschnittenen Dienstleistungen und zur Verbesserung der Kompetenzen im Bereich Verkaufsdienstleistungen mit Blick auf die Beschäftigungsförderung der Zielgruppe genutzt. Die Prognosen für den IKT-Sektor werden zudem wichtige Hinweise für Arbeitsuchende liefern, die über die Gründung eines Unternehmens nachdenken. Mit diesen Anstrengungen wird die Arbeit im Rahmen eines früheren EGF-Falls (EGF/2013/001 FI/Nokia) fortgesetzt, die darin bestand, Berichte und Statistiken auf der Grundlage telefonischer Befragungen von Unternehmen zusammenzustellen.

39.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

40.Die finnischen Behörden haben die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie haben bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.

Veranschlagte Mittel

41.Die Gesamtkosten werden auf 2 275 000 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 2 172 000 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 103 000 EUR veranschlagt werden.

42.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 365 000 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.



Maßnahmen

Geschätzte Teilnehmerzahl

Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in
(EUR)

Geschätzte Gesamtkosten

(EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)

Coaching und sonstige vorbereitende Maßnahmen

222

400

88 800

Beschäftigungs- und Geschäftsdienstleistungen bei einer Anlaufstelle

500

600

300 000

Aus- und Weiterbildung

145

5 000

725 000

Vorbereitung auf das Unternehmertum und Dienstleistungen für Jungunternehmer/-innen

13

5 000

65 000

Zuschuss zur Unternehmensgründung

19

6 000

114 000

Umfragen und Besuche in Unternehmen

424

1 179 8

500 000

Zwischensumme a:

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

1 792 800

(82,54 %)

Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)

Gehaltsbeihilfe

62

6 000

372 000

Beihilfen für Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten

48

150

7 200

Zwischensumme b:

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

379 200

(17,46 %)

Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung

1. Vorbereitung

8 000

2. Verwaltung

70 000

3. Information und Werbung

20 000

4. Kontrolle und Berichterstattung

5 000

Zwischensumme c:

Prozentsatz der Gesamtkosten

103 000

(4,53 %)

Gesamtkosten (a + b + c):

2 275 000

EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)

1 365 000

43.Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen werden, übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen nicht. Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Personen an den Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist.

44.Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.

Zeitraum, in dem Ausgaben förderfähig sind

45.Die finnischen Behörden leiteten am 11. August 2014 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für die unter Nummer 29 bis 39 dargelegten Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 11. August 2014 bis zum 30. Januar 2017 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage; abweichend hiervon sind Maßnahmen im Bereich Hochschulbildung vom 11. August 2014 bis zum 30. Juli 2017 förderfähig.

46.Den finnischen Behörden entstanden ab dem 11. August 2014 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 11. August 2014 bis zum 30. Juli 2017 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

Komplementarität mit Maßnahmen, die aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln gefördert werden

47.Die nationale Vorfinanzierung bzw. Kofinanzierung wird vor allem aus der Haushaltslinie für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen des Ministeriums für Beschäftigung und Wirtschaft bereitgestellt. Einige Dienstleistungen werden auch durch operationelle Ausgaben der Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt (ELY-Zentren) sowie der Büros für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung kofinanziert. Die Aufgaben im Rahmen der technischen Unterstützung werden durch die operationellen Ausgaben des Ministeriums für Beschäftigung und Wirtschaft sowie der Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt kofinanziert. Die finnischen Behörden bemühen sich darum, für alle Maßnahmen und Aufgaben eine nationale Vorfinanzierung bereitzustellen, damit die Aktivitäten zur EGF-Unterstützung möglichst rasch und effizient anlaufen können.

48.Finnland erstellt derzeit einen EGF-Antrag im Zusammenhang mit späteren Entlassungen bei Microsoft. Ähnlich wie im Fall der Entlassungen bei Broadcom waren die bei Microsoft entlassenen Personen zuvor bei Nokia beschäftigt, und zwar an denselben Standorten: in Oulu, Tampere, Salo und im Großraum Helsinki. Die Synergien zwischen diesen beiden Projekten sollen genutzt werden.

49.Das EGF-Projekt Broadcom wird darüber hinaus mit „Arbeitskräftemobilität in Europa 2014-2020“ kooperieren; hierbei handelt es sich um ein nationales EURES-Projekt zur Dienstleistungsentwicklung. Dieses Anfang 2015 mit ESF-Finanzmitteln angestoßene Projekt wird vom Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt (ELY-Zentrum) für Nordkarelien koordiniert.

50.Im neuen ESF-Programmplanungszeitraum ist ein nationales Maßnahmenpaket zu Modellen zwischen einstellendem und entlassendem Unternehmen in Vorbereitung. Die Maßnahmen sollen die Aktivitäten im Hinblick auf die nationalen strukturellen Veränderungen sowie die Sicherheit in Zeiten des Wandels ergänzen und vorantreiben. Es ist beabsichtigt, zu einer gemeinsamen Produktentwicklung zu gelangen, gute und mangelhafte Verfahren zu ermitteln, die Kommunikation zu verbessern und die positiven Ergebnisse der Projekte festzuhalten.

51.Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.

Verfahren für die Anhörung der zu unterstützenden Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

52.Die finnischen Behörden gaben an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit den Vertretern der zu unterstützenden Personen sowie den Sozial- und Regionalpartnern ausgearbeitet wurde. Am 1. Oktober 2014 fand eine Diskussion zur Planung der Maßnahmen statt, die in die regionalen EGFProjekte aufgenommen werden sollten. An der Veranstaltung nahmen die Vertreter der zu unterstützenden Personen und des entlassenden Unternehmens sowie zahlreiche weitere Interessenträger teil. Es wurden Vorschläge für EGF-Projekte in der Region Oulu gemacht, die Eingang in den Antrag fanden.

53.Das Ministerium für Beschäftigung und Wirtschaft hat eine breit gefächerte Gruppe von Interessenträgern einberufen, die mit den Entlassungen bei Broadcom befasst ist und an der Ausarbeitung des EGF-Antrags beteiligt war. Diese Arbeitsgruppe umfasst Vertreter der betroffenen Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt (ELY-Zentren), die für die regionalen Durchführungs- und Entwicklungsaufgaben der Zentralregierung zuständig sind, sowie Sozialpartner, Broadcom-Vertreter und weitere Interessenträger.

54.Das Kundenbetreuungscenter der Verwaltung im Bereich Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung sowie die Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt kooperieren mit anderen Interessenträgern. Durch diese Zusammenarbeit sollen Durchführung, Planung und Entwicklung der öffentlichen Beschäftigungs- und Geschäftsdienstleistungen unterstützt werden. Zu diesem Zweck arbeitet ein Beirat für Beschäftigungs- und Geschäftsdienstleistungen (TYBeirat) mit dem Büro für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung zusammen.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

55.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Finnland hat die Kommission darüber informiert, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für Beschäftigung und Wirtschaft verwaltet wird, das auch die ESF-Mittel verwaltet. Dieses Ministerium fungiert auch als Bescheinigungsbehörde. Zwischen den Abteilungen, die diese beiden Funktionen wahrnehmen, sind die Aufgaben und Berichtsketten strikt getrennt. Die Verwaltungsaufgaben für den EGF wurden der Abteilung Beschäftigung und Unternehmertum übertragen, die für den ESF der Regionalabteilung. Die Bescheinigungsfunktionen für beide Fonds obliegen dem Referat Humanressourcen und Verwaltung. Das Ministerium hat ein Handbuch mit einer detaillierten Erläuterung der vorgeschriebenen Verfahren erstellt.

56.Für die Prüfung zuständig ist das unabhängige Referat Internes Audit, das unmittelbar dem Ständigen Sekretär desselben Ministeriums unterstellt ist. Die Aufgaben in Bezug auf Monitoring und Prüfung zählen ebenfalls zu den Funktionen sowohl der Verwaltungs- als auch der Bescheinigungsbehörde.

Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats

57.Finnland hat – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:

Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.

Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.

Broadcom Communications Finland, das nach den Entlassungen seine Tätigkeit fortgesetzt hat, ist seinen rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Entlassungen nachgekommen und hat für seine Arbeitnehmer/-innen entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.

Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Haushaltsvorschlag

58.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 9 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

59.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden Personen, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 365 000 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.

60.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 10 vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.

Verwandte Rechtsakte

61.Zeitgleich mit diesem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des Betrags von 1 365 000 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.

62.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(Antrag Finnlands – EGF/2015/001 FI/Broadcom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 11 , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 12 , insbesondere auf Nummer 13,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zielt darauf ab, Arbeitnehmer/-innen und Selbständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Hilfestellung zu leisten.

(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 13 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)Am 30. Januar 2015 stellte Finnland den Antrag EGF/2015/001 FI/Broadcom auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Broadcom Communications Finland sowie zwei seiner Zulieferer bzw. nachgeschalteten Hersteller in Finnland. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der genannten Verordnung geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.

(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 365 000 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.

(5)Damit die für die Inanspruchnahme des EGF erforderliche Zeit möglichst kurz gehalten wird, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seiner Annahme gelten –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, um den Betrag von 1 365 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitzustellen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [the date of its adoption]*.

14Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident    Der Präsident

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) Im Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung.
(3) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
(4) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.
(5) Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 34).
(6) https://www.strategyanalytics.com/default.aspx?mod=pressreleaseviewer&a0=5482
(7) LTE, eine Abkürzung für „Long-Term Evolution“, ist ein Standard für die drahtlose Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung für Mobiltelefone und Datenterminals.
(8) Gerundeter Betrag.
(9) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(10) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(11) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(12) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(13) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(14)  Date to be inserted by the Parliament before the publication in OJ.