5.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/6


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Altersgerechter Tourismus

(2016/C 120/03)

Berichterstatterin:

Annemiek JETTEN, Bürgermeisterin von Sluis (NL/SPE)

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

betont, dass in Bezug auf die Senioren eine Differenzierung nach Marktpräferenzen und Bedürfnissen erforderlich ist, um entsprechende Geschäftspläne aufstellen zu können, die die bestmögliche Entwicklung des altersgerechten Tourismus in der EU mit Blick auf Angebote sowohl für Gruppen- als auch für Einzelreisende sicherstellen; betont ferner, dass die unterschiedlichen Hürden bestimmt werden müssen, auf die ältere Touristen möglicherweise stoßen (etwa Barrieren in Bezug auf Sprache, Zugang zu Informationen, organisatorische Herausforderungen, Diskriminierung auf Grund des Alters, Verfügbarkeit von gesundheitlicher Versorgung und Hilfe in Notfällen, Reiseversicherung), und dass Wege und Möglichkeiten zur Beseitigung dieser Hürden vorschlagen werden sollten;

2.

betont, dass es sehr wichtig ist, künftig ein ganz bestimmtes Alter und eine einheitliche Definition als Bezugsgröße für den Seniorentourismus zugrunde zu legen, sodass Beobachtungen und vergleichbare Untersuchungen durchgeführt werden können, damit das Potenzial dieses wachsenden Marktsegments optimal genutzt werden kann;

3.

unterstreicht, dass ein großmaßstäblicher Testmarkt oder Ansatzpunkt (flächendeckende Versorgung) des Breitbandnetzes in ganz Europa wesentlich ist, um interessierten Regionen alle Chancen zu bieten, damit sie einen strategisch nachhaltigen (touristischen) Wettbewerbsvorteil entwickeln und in der Praxis zum Einsatz bringen können. Vor allem mittelständische Fremdenverkehrsunternehmen können hieraus Nutzen ziehen;

4.

ersucht die Kommission, dem Seniorentourismus auf der digitalen Agenda für Europa als Mechanismus für die Überbrückung der digitalen Kluft einen hohen Stellenwert einzuräumen;

5.

ist der Ansicht, dass für politische Maßnahmen im Bereich des altersgerechten Fremdenverkehrs ein ganzheitliches Konzept erforderlich ist. Vor allem müssen lokale und regionale Gebietskörperschaften einen sektorübergreifenden Ansatz ins Auge fassen, bei dem verschiedene Organisationen, die etwa im Bereich Gesundheitsversorgung, Barrierefreiheit oder Verkehr tätig sind, beteiligt werden;

6.

erkennt an, wie wichtig es ist, eine europäische Datenbank einzurichten, die Daten über eine finanzkräftige Gruppe überwiegend mündiger älterer Menschen enthält. In diesem systematischen Rahmen können Analysen vorgenommen und Indikatoren ausgearbeitet werden, die effektiv Aufschluss darüber geben, was die wachsende Zahl älterer Menschen bedeutet für das Angebot von Fremdenverkehrsdienstleistern in Bezug auf: Reiseziele, Verkehrsunternehmen, Sehenswürdigkeiten, Unterkünfte, Einkaufsmöglichkeiten, Informationsstellen und Medien, die Reisenden Ideen und Kenntnisse vermitteln, die maßgeblich zu einem bereichernden persönlichen Reiseerlebnis beitragen können. Angesichts des zunehmenden Seniorentourismus wird diese Datenbank immer mehr an Bedeutung gewinnen;

7.

verweist auf die Ziele der EU-Tourismuspolitik von 2010 (1), einen „nachhaltigen und verantwortungsvollen Qualitätstourismus“ und die damit verbundene Beschäftigung und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern;

8.

fordert die Europäische Kommission auf, nach Bewertung des Bedarfs der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften innerhalb der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für die Tourismusentwicklung mehr Raum zu lassen. Daneben kann die Kommission durch die Fortführung des Calypso-Programms, besondere Berücksichtigung von Tourismusunternehmen im Rahmen des COSME-Fonds und die Initiierung eines Erasmus+-Fonds für Senioren finanzielle Unterstützung bereitstellen. Angesichts des Beschäftigungspotentials des Sektors sollte die Förderung des Fremdenverkehrs nicht zuletzt in Bezug auf mittelständische Unternehmen eine der Stoßrichtungen des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2021 darstellen;

9.

betont, dass Barrierefreiheit für den reibungslosen Ablauf jeglichen Fremdenverkehrs von grundlegender Bedeutung ist, insbesondere für Senioren, da sie überhaupt nur dann reisen können, wenn Fremdenverkehrs- und Reiseziele (Hotels, Badekurorte usw.) mit nachhaltigen, bequemen und erschwinglichen Verkehrsmitteln, die an verschiedene Altersgruppen von Touristen angepasst sind, erreichbar sind. Daher empfiehlt es sich, die Erbringer von Verkehrsdienstleistungen wie Fluggesellschaften, Betreiber von Fahrgastschiffen, Busunternehmen, Eisenbahngesellschaften oder Anbieter von Kreuzfahrten einzubeziehen und zur Zusammenarbeit anzuhalten, um ein Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsträger sicherzustellen, damit Senioren ihr Reiseziel, auch in abgelegenen Regionen, leicht und bequem erreichen können;

10.

unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments zur Entwicklung des europäischen Fremdenverkehrs, 2018 zum „Europäischen Jahr des Fremdenverkehrs“ auszurufen. Dabei wäre seniorengerechten Einrichtungen und der Förderung des Fremdenverkehrs in der Nebensaison ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

11.

betont, dass der Fremdenverkehrssektor aufgrund seiner Einnahmen und der damit verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten für viele europäische Regionen sehr wichtig und für einige unter ihnen sogar unverzichtbar ist, um ihren Wettbewerbsvorteil zu steigern und auf Dauer zu sichern. Der Fremdenverkehr besitzt beträchtliches Wachstumspotenzial und hängt direkt oder indirekt mit zahlreichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Bereichen zusammen. Vielfach ist der Tourismus die treibende Kraft, um auf umfassende, strategische und nachhaltige Weise die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen aufzubauen und zu steigern. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Deshalb ist es auch äußerst wichtig, ihren Fundus an Wissen und Erfahrung durch die Förderung der lokalen und regionalen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene optimal zu nutzen;

12.

weist einmal mehr darauf hin, dass Senioren für den europäischen Fremdenverkehrssektor ein wichtiger Faktor sind und ein enormes Marktpotenzial ausmachen. Außerdem verfügen Europäer über 65 Jahre über eine Kaufkraft von über 3 000 Mrd. EUR, und die Zahl der Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen wird von 68 Mio. im Jahr 2005 auf 84 Mio. im Jahr 2020 steigen. Derzeit sind über 128 Mio. Bürger in der Europäischen Union zwischen 55 und 80 Jahre alt. Das sind ungefähr 25 % der EU-Gesamtbevölkerung. Andererseits haben 41 % der europäischen Bürger in den 28 Mitgliedstaaten noch nie eine Auslandsreise unternommen, während sieben von zehn Senioren ausschließlich im eigenen Land reisen;

13.

kommt zu dem Schluss, dass die demografische Entwicklung sich erheblich auf die Nachfrage nach Fremdenverkehrsdienstleistungen und mithin auch auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Die Tourismusbranche hat sich als weitaus widerstandsfähiger gegenüber äußeren Erschütterungen und Krisen gezeigt als erwartet. Unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird nach wie vor viel für Freizeit und Reisen ausgegeben. Der Fremdenverkehr ist ein sehr arbeitsintensiver Wirtschaftszweig, leistet einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung und sollte im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen stärkere Beachtung finden;

14.

weist darauf hin, dass die Tourismusbranche vor zahlreichen Herausforderungen steht, wie a) demografischer Wandel, b) Digitaltechnik und c) Diversifizierung des Fremdenverkehrsangebots. Durch den weltweiten Wettbewerb werden die konventionellen Marketingstrategien von Strategien verdrängt, die Dienstleistungen für Touristen leichter verfügbar und flexibler gestalten;

15.

ist der Überzeugung, dass bei der Entwicklung des altersgerechten Fremdenverkehrs hohe Qualität, Nachhaltigkeit, ständige Innovation und gut ausgebildetes Personal im Mittelpunkt stehen;

16.

schlägt daher vor, im Rahmen der operationellen Programme auf regionaler Ebene die nationale und regionale Größenordnung der demografischen Herausforderung zu erfassen. Bei diesen Programmen geht es unter anderem um die Wettbewerbsfähigkeit der KMU, die Beschäftigungslage und den Arbeitsmarkt sowie die soziale Integration. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Bekämpfung der saisonalen Arbeitslosigkeit und der Hebelwirkung von Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche;

17.

stellt fest, dass die politischen Entscheidungsträger mit Blick auf die Verlängerung der Fremdenverkehrssaison innerhalb konkreter Altersgruppen und über diese hinaus das Augenmerk auf bestimmte Gruppen richten sollten, die sich auf gemeinsame Interessen etwa in Bezug auf kulturelles Erbe, Geschichte, Bildung, Religion, Sport und Erholung gründen;

18.

stellt fest, dass der Gesundheitstourismus ein wachsendes Segment des Fremdenverkehrs in der EU ist und dass seine zwei Bereiche (Gesundheitsfürsorge und Wellness) gefördert werden sollten. Es ist insbesondere aus regionaler Sicht wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und europäische Reiseziele auf dem Gebiet des Gesundheitstourismus zu führenden Destinationen mit hochwertigen Angeboten auszubauen. Der Gesundheitstourismus entwickelt sich zu dem touristischen Marktsegment mit den höchsten Wachstumsraten, vor allem unter Senioren, für die die Gesundheitsversorgung einer der Hauptreisegründe ist;

19.

ist der Überzeugung, dass eine Verbesserung der Digitaltechnik mit dem Anliegen eines rascheren IKT-Zugangs mehreren Zielen zuträglich ist, wie etwa auch dem altersgerechten Tourismus, und mit den für die EU wichtigen Prioritäten in Zusammenhang gebracht werden kann. Die Erleichterung des Zugangs zu technologischer Infrastruktur wird maßgeblich zur Nutzung der verfügbaren Kaufkraft beitragen, die momentan weitgehend bei den über 50-Jährigen angesiedelt ist (Wirtschaftspotenzial der „silbernen Wirtschaft“);

20.

verweist auf die Bedeutung des gastronomischen Tourismus für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze, das regionale Wachstum und den Zusammenhalt, da Touristen mehr als ein Drittel ihres Budgets für die Ernährung aufwenden;

21.

rät dazu, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften derartigen Aktivitäten bei operationellen Programmen Rechnung tragen, indem sie sich aktiv engagieren, die öffentlich-private Zusammenarbeit fördern, Netzwerke aufbauen und altersgerechten Tourismus fördern und entwickeln. Kommunikationsarbeit zur Sensibilisierung für das Marktpotenzial des altersgerechten Fremdenverkehrs muss daher bei den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ganz oben auf der Tagesordnung stehen;

22.

stellt fest, dass es einen homogenen Fremdenverkehrsmarkt für Senioren nicht gibt. Senioren bilden vielmehr eine heterogene Gruppe von Individuen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Motivationen und Erwartungen. Für Senioren besteht die Gefahr, in die soziale Isolation zu geraten, und der Tourismus eröffnet älteren Menschen Möglichkeiten, soziale Kontakte zu knüpfen. Forschungen haben ergeben, dass Senioren, die an touristischen Aktivitäten teilnehmen, nicht nur gesünder und deshalb weniger auf Pflegedienste angewiesen sind, sondern auch aktiv ihre Reiseziele so auswählen, dass sie hochwertige Gesundheits- und Wellnessangebote in Anspruch nehmen können;

23.

empfiehlt, die Verbindung zur Europäischen Innovationspartnerschaft „Aktives und gesundes Altern“ in Bezug auf die Förderung von Mobilität, Sicherheit, Barrierefreiheit in der öffentlichen Umgebung, Gesundheits- und Sozialfürsorge aufrechtzuerhalten;

24.

ruft den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten in Erinnerung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Koordinierung der Politikgestaltung in den verschiedenen Bereichen, wie etwa Verkehr, Pflege, Städteplanung, ländliche Entwicklung, eine große Rolle spielen. Diese Sektoren haben wiederum einen direkten oder indirekten Einfluss auf die lokale Fremdenverkehrsbranche, die aus kleinen und mittelgroßen Familienbetrieben besteht;

25.

teilt die Ansicht, dass die lokalen Gebietskörperschaften die Möglichkeiten, die der Tourismus für die Entwicklung „intelligenter“ Städte eröffnet, aufgreifen und auf den individuellen Kompetenzen der Klein- und Mittelbetriebe aufbauen und diese unterstützen müssen. Von einigen dieser unterstützenden Aktivitäten kann bewusstseinsbildende Wirkung ausgehen. Zu denken wäre hier an den Aufbau von Kapazitäten, um sie über Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren; die Koordinierung von Partnerschaften bei europäischen Projekten etwa durch Twinning-Programme und Schaffung von Joint Ventures zwischen lokalen und regionalen Praxisbeispielen für den leichteren Zugang zu Informationen, auf die Bedürfnisse sämtlicher Altersstufen abgestimmte Verkehrsstruktur und -produkte;

26.

fordert die Entscheidungsträger auf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Tourismusbranche in die Lage versetzt wird,

bezahlbare und vielfältige touristische Angebote zu schaffen,

Beispiele erfolgreicher Vorgehensweisen von Seniorenorganisationen zusammenzustellen und zu verbreiten, beispielsweise durch die Einrichtung von Programmen für den Austausch zwischen Senioren,

bezahlbare Fremdenverkehrsprodukte für Senioren zu entwickeln,

kleine und mittlere Unternehmen im Fremdenverkehrsgewerbe bei der Bündelung und Vermarktung touristischer Angebote ihrer Gegend zu unterstützen,

Impulse für die Erleichterung grenzüberschreitenden Reisens für Senioren zu geben,

das Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 195 AEUV zu wahren, wonach die EU in Bezug auf die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Tourismussektor nur ergänzend tätig wird;

27.

merkt an, dass Buchungssysteme, soziale Medien und elektronische Märkte nur einige wenige Beispiele der zahlreichen Tourismus-Applikationen darstellen, die im Internet zu finden sind. Die lokalen Gebietskörperschaften können sich ebenfalls für den Einsatz moderner Kommunikationstechnik wie etwa Suchmaschinen entscheiden, die den Nutzern Transparenz bieten, so dass ältere Menschen in Erfahrung bringen können, welche Qualität für welchen Preis zu erwarten ist. Allerdings sind nicht alle Senioren mit Online-Buchungssystemen und der Nutzung von Bewertungs-Websites vertraut. Aufgrund der digitalen Kluft verlassen sich Senioren mitunter eher auf traditionelle Buchungsmethoden und auf persönliche Kontakte mit u. a. Reisebüros. Um der älteren Generation die Nutzung der digitalen Hilfsmittel zu ermöglichen, können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beispielsweise entsprechende Kurse für Senioren anbieten;

28.

ist der Ansicht, dass Kontakte Senioren dabei helfen können, gesund, selbstständig und bei der Arbeit oder in der Gesellschaft aktiv zu bleiben. Dies lässt sich erreichen durch die Förderung sozialer Netzwerke und die Einbindung der Interessenträger (beispielsweise Forschungszentren und -einrichtungen, Informatikunternehmen, die Zivilgesellschaft, die örtliche Bevölkerung) in die Konzipierung und Entwicklung von Technologieschnittstellen und eines Universalkonzepts für altersgerechte Gemeinwesen;

29.

ist sich der Tatsache bewusst, dass die Wirkungssphäre digitaler Interaktion zwischen Interessenträgern sich gewaltig weiterentwickelt hat und zeigt, wie wichtig eine europäische Datenbank ist. Um größtmöglichen Nutzen aus bestehenden Instrumenten zu ziehen, könnte etwa eine Datenbank über Seniorentourismus von der Virtuellen Tourismus-Beobachtungsstelle betreut werden, wobei dann allerdings noch festzulegen wäre, wer dieses Modell entwickelt und wer die Daten für die betreffenden Indikatoren sammelt;

30.

macht darauf aufmerksam, dass die enormen Gesundheitskosten ein größeres Augenmerk für das Altern und die verstärkte Herausbildung sektorübergreifender Partnerschaften bewirkt haben. So kann etwa auch der Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste ausgesprochen positiv zur Entwicklung des Seniorentourismus beitragen. Gesundheitliche Probleme werden am zweithäufigsten von älteren Menschen als Grund genannt, nicht auf Reisen zu gehen. Ein elektronischer Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung außerhalb ihres Wohnortes könnte Senioren möglicherweise zum Teil oder gar völlig ihre diesbezüglichen Ängste nehmen. Dadurch werden sie in ihrer Freizeit vielleicht zu mehr Unternehmungen angeregt. Reisen in Breiten mit angenehmerem Klima und neue Erfahrungen können gleichzeitig der Alltagsroutine abhelfen und der Gesundheit guttun;

31.

unterstreicht die Bedeutung einer Richtlinie über grenzübergreifende Gesundheitsversorgung und fordert die regionalen und nationalen Behörden auf, den Zugang zu Informationen über Gesundheitsdienste im Ausland für ältere Bürger zu verbessern, damit sie fundierte Entscheidungen über medizinische Behandlung und Pflege treffen und innerhalb der EU ohne gesundheitliche Bedenken reisen können;

32.

empfiehlt, für mehr Mobilität zu sorgen, Sicherheitsinitiativen zu ergreifen und die allgemeine Zugänglichkeit des öffentlichen Raums für alle Altersgruppen zu verbessern. Es ist wichtig, enge Verknüpfungen zwischen dem altersgerechten Tourismus einerseits und der Europäischen Innovationspartnerschaft für aktives und gesundes Altern andererseits herzustellen;

33.

unterstützt die Idee eines Europäischen Konvents der Bürgermeister/innen zum demografischen Wandel und spricht sich dafür aus, den Tourismus als wichtigen Politikbereich anzusehen, der das Potenzial hat, Innovation zu fördern, zu einem gesunden und aktiven Leben beizutragen sowie die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern.

Brüssel, den 10. Februar 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52010DC0352.