17.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 423/24


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Digitaler Binnenmarkt

(2015/C 423/05)

Berichterstatterin:

Helma KUHN-THEIS (DE/EVP), Mitglied des Gemeinderats Weiskirchen

Referenzdokument:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa

COM(2015) 192 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt das allgemeine Ziel des Kommissionsvorschlags, die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch die Verwirklichung eines vernetzten digitalen Binnenmarktes in Europa langfristig zu befördern und zu sichern, indem Netzeffekte und Skalenvorteile in einem weit stärkeren Maße generiert werden, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in Europa zu sichern;

2.

sieht in der Verwirklichung eines digitalen Binnenmarktes einen strategischen Beitrag zur Sicherung der „digitalen Souveränität“ Europas, indem eine florierende europäische Digitalwirtschaft einen strukturellen Beitrag zur Bewältigung der politischen Herausforderungen Europas leistet;

3.

hebt hervor, dass die Schlüsselrolle und das Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in sämtlichen künftigen Rechtsakten, die zur Gestaltung des digitalen Binnenmarkts erlassen werden, berücksichtigt werden sollten;

4.

unterstreicht, dass der offene Charakter des Internets eine zentrale Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum, die gesellschaftliche Entwicklung und für Innovationen ist, wodurch ein herausragendes Entwicklungsniveau bei Online-Anwendungen, -Inhalten und -Diensten sowie neuen Online-Produkten in Europa erreicht wurde und weiter befördert wird;

5.

stellt fest, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften die Potenziale der Digitalisierung auch im Kontext eines digitalen Binnenmarktes motiviert aufgreifen, schwerpunktmäßig fokussieren sie sich dabei auf die für sie bedeutsamen Bereiche:

moderne e-Government-Dienste für Wirtschaft und Gesellschaft, die ein zentrales Element in der Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sind,

Beförderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land durch Minimierung der digitalen Kluft mithilfe eines flächendeckenden Breitbandausbaus auch in ländlichen Regionen,

dauerhafte, generationenübergreifende Entwicklung der digitalen Kompetenzen in allen Bereichen der Gesellschaft und Verwaltung, die bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ansetzt und in den Schulen und Bildungseinrichtungen die Basis für ein lebenslanges Lernen bereitet,

Beförderung eines Umfeldes, das digital basierten KMU und Start-ups bessere Entwicklungschancen gerade auch auf lokaler und regionaler Ebene verschafft;

Warum wir einen digitalen Binnenmarkt brauchen

6.

teilt die Position der Kommission, dass digitale Technologien und internetbasierte Dienste Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändern;

7.

betont ausdrücklich, dass dieser Prozess lokale und regionale Gebietskörperschaften vor besondere Herausforderungen stellt, da sie von bestimmten Veränderungen besonders betroffen sind, ihnen aber gleichzeitig nur bedingte Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen;

8.

sieht daher insbesondere die Notwendigkeit, dass alle Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene für einen digitalen Binnenmarkt darauf abzielen müssen, die Attraktivität der Regionen gezielt weiterzuentwickeln;

9.

bestärkt die Zielvorstellungen der Kommission, den digitalen Binnenmarkt als Grundlage für die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu entwickeln, da bestimmte Staaten größere Skalenvorteile besitzen, die in der Digitalwirtschaft besonders relevant sind;

10.

weist ergänzend darauf hin, dass eine alleinige Fokussierung auf Netzeffekte mit europäischer Dimension nicht ausreichend wäre, sondern dass sich parallel florierende digital basierte Ökosysteme mit KMU und Start-ups auf lokaler und regionaler Ebene weiter entwickeln müssen, die vor Ort einen Mehrwert und Arbeitsplätze generieren;

11.

hebt in Bezug auf die strategische Weichenstellung mit den drei „Pfeilern“ der Kommissionsmitteilung hervor, dass aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Digitalisierungseffekte in der Verbindung von Online- und Offline-Bereichen in Wirtschaft und Gesellschaft einbezogen werden müssen, da auch in diesen Bereichen in einer „App-Economy“ Netzeffekte durch neuartige Plattformdienste auf lokaler und regionaler Ebene zu beobachten sind;

12.

misst in diesem Kontext nicht allein der Frage, ob Produkte, Dienstleistungen und Anwendungen aus dem Offline-Bereich in den Online-Bereich migriert werden, Bedeutung zu, sondern sieht Erörterungsbedarf, wie in einem digitalen Binnenmarkt

a)

die Digitalisierung mit einer regionalen und lokalen Wertschöpfung durch „Smart Services“ ergänzt und wettbewerbsfähiger werden kann,

b)

neuartige Anwendungen insbesondere im stationären Handel mit einem „Multi-Channel“-Vertrieb den Lebens- und Arbeitsraum in den Regionen, Städten und Gemeinden attraktiv halten können, um beispielsweise der Schließung von Fachhandelsgeschäften entgegenzuwirken,

c)

neuartige Verbindungslinien des Online- und Offline-Bereichs wie additive Verfahren (z. B. 3D-Druck) gerade auch auf lokaler und regionaler Ebene für Wertschöpfung und Arbeitsplätze sorgen können,

d)

das „Internet der Dinge“ auch in den Regionen zu lokalen Services und neuen Wertschöpfungen führen kann, z. B. im Bereich der Elektrohandwerksbetriebe;

Besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen in ganz Europa

13.

pflichtet der Kommission bei, dass modernere Regeln für grenzüberschreitende Online-Käufe und Käufe digitaler Produkte mehr Unternehmen dazu bewegen, ihre Produkte und Dienste europaweit online anzubieten und das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden e-Commerce zu stärken;

14.

sieht in dem für Ende 2015 angekündigten Harmonisierungsvorschlag der Kommission eine Grundlage, um der heute vorherrschenden Fokussierung auf Plattformen und Intermediäre bei Binnenmarkttransaktionen ein Stück weit entgegenzuwirken, indem KMU eine verbesserte Basis für die Entwicklung ihres Direktvertriebes in ganz Europa haben;

15.

teilt die Auffassung der Kommission, dass in diesem Kontext eine florierende Binnenmarktentwicklung nur gestärkt wird, wenn der Verbraucherschutzrahmen auf hohem Niveau weiter entwickelt wird, und betont dabei die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, z. B. für die Sicherung eines Identitätsmanagements, das auf Basis grenzüberschreitender Standards weiter entwickelt werden sollte;

16.

weist auf die Bedeutung von raschen und erschwinglichen grenzüberschreitenden Paketdiensten hin und begrüßt in diesem Kontext die Selbstregulierungsansätze, um im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher qualitative Effekte z. B. im Bereich der Sendungsverfolgungstechnik zu generieren sowie die Preistransparenz und Auswahl an Liefermöglichkeiten zu verbessern;

17.

teilt die Bewertung der Kommission, dass ungerechtfertigtes Geoblocking in den meisten Fällen aus Sicht der Verbraucher nicht nachvollziehbar erscheint, insbesondere wenn die Bereitstellung einer Dienstleistung für eine bestimmte Region verweigert oder der Verbraucher auf eine lokale Website mit unterschiedlichen Geschäftsbedingungen weitergeleitet wird, und damit die bestehenden Limitierungen eines digitalen Binnenmarktes verdeutlicht; weist indes darauf hin, dass Geoblocking-Maßnahmen unter anderem die Folge des aktuellen Systems zur Finanzierung der audiovisuellen Produktion und der Vergabe territorial begrenzter Lizenzen sind; verweist gleichwohl im Interesse der 50 Mio. europäischen Bürger, die eine regionale Minderheitensprache oder eine der weniger verbreiteten Sprachen der Union sprechen, auf die Notwendigkeit grenzüberschreitender Lösungen für digitale Mediendienste. Der Zugang vieler Minderheiten zu Mediendiensten in ihrer Muttersprache muss im Sinne der sprachlichen Vielfalt als einem Grundmerkmal Europas möglich sein; wiederholt deshalb seine Forderung nach einem Vorschlag für ein Verbot von Geoblocking im digitalen Binnenmarkt (1), wobei den kulturellen Besonderheiten audiovisueller Inhalte Rechnung zu tragen ist;

18.

bekräftigt die Feststellung der Kommission, dass das kreative Schaffen, insbesondere in den Regionen der EU, zu den europäischen Stärken im internationalen Wettbewerb zählt und eine wesentliche Bedeutung für die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes besitzt;

19.

wünscht daher, dass bei den von der Kommission angekündigten Rechtsetzungsvorschlägen das bestehende System der territorialen Lizenzen für audiovisuelle Werke angemessen berücksichtigt wird;

20.

stellt fest, dass die Digitalisierungsentwicklung wie Cloud-Dienste oder Streaming enorme Herausforderungen insbesondere im Bereich des Urheberrechts mit sich bringen;

21.

begrüßt die Absichten der Kommission, zum einen ein stärker harmonisiertes Urheberrecht zu schaffen, um die Fragmentierung der unterschiedlichen Rechtsregime in den Mitgliedstaaten zu verringern, und zum anderen das Urheberrecht zu modernisieren und an die Entwicklung der letzten Jahre anzupassen;

22.

unterstützt den Ansatz der Kommission, dass durch ein modernisiertes Urheberrecht zwar die Übertragung und Nutzung von Inhalten über die Landesgrenzen hinaus ermöglicht werden soll, aber auch die Anreize für kreatives Schaffen und für Investitionen — die Rechte des Urhebers — im Vordergrund stehen;

23.

bestätigt die Hinweise der Kommission, dass der derzeitige Harmonisierungsstand bei den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten beim innergemeinschaftlichen Anbieten von Waren und Dienstleistungen noch keine hinreichende Basis für die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes darstellt; fordert daher die Kommission auf, bei der nächsten Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG Bestimmungen zur Förderung der Entwicklung des digitalen Binnenmarktes aufzunehmen und insbesondere Benachteiligungen digitaler Medien aufzuheben;

24.

erachtet es als offenkundig, dass die umsatzsteuerrechtliche Befreiung von Kleinsendungen aus Drittstaaten insbesondere KMU in einigen Mitgliedstaaten unter Wettbewerbsdruck setzt, da über Plattformen Kleinsendungen aus Drittstaaten relativ einfach bezogen werden können; bei jedweder Reform dieses Systems ist indes in Anbetracht des geringen Werts dieser Sendungen ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand zu vermeiden;

25.

befürwortet vor diesem Hintergrund, dass die Kommission in 2016 verschiedene Rechtsetzungsvorschläge zur zielgerichteten Weiterentwicklung der komplexen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen vorlegen wird;

26.

begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Schaffung von „Digital Innovation Hubs“ zu unterstützen, und appelliert an die Kommission, auf eine geografische Balance bei der Vergabe von Mitteln zu achten;

Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für moderne digitale Netze und innovative Dienste

27.

teilt die Einschätzung der Kommission, dass verlässliche, vertrauenswürdige, hochleistungsfähige und bezahlbare Netze und Dienste die essenzielle Grundlage für die weitere Entwicklung des digitalen Binnenmarktes sind und hierfür ein wettbewerbsfähiger und dynamischer Telekommunikationssektor die notwendigen Impulse für Innovationen und Investitionen liefert. In diesem Kontext betont die Kommission zu Recht die Bedeutung eines wirksamen Wettbewerbs;

28.

spricht sich dafür aus, Bedingungen zu schaffen, die den Anschluss aller Gebiete an eine auch langfristig leistungsfähige Breitbandversorgung in einem wettbewerblichen Umfeld ermöglichen, und fordert die Kommission dazu auf, im Rahmen der Umsetzung des digitalen Binnenmarktes auch regelmäßig über die Fortschritte zur Überwindung der „digitalen Kluft“ (digital divide) insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene zu berichten. Insbesondere in den ländlichen Gebieten der Regionen findet aufgrund von zu hohen Wirtschaftlichkeitslücken oft kein marktgetriebener Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen statt, sodass die Förderoptionen auf europäischer und nationaler Ebene konsistent und konsequent weiter entwickelt werden müssen. Bürger und Gewerbetreibende haben ein Recht auf schnelle Breitbandnetze mit den erforderlichen Übertragungsraten, die sie für ihren Lebensunterhalt, die Weiterbildung oder ihre unternehmerische Tätigkeit ungeachtet ihres Wohnorts benötigen;

29.

bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, die Projekte für die digitale Erschließung der dünn besiedelten ländlichen Gebiete als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anzuerkennen (2), und unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, insbesondere auf regionaler Ebene die künftigen Breitbandinvestionserfordernisse zu bestimmen, und schlägt vor, zusammen mit der Kommission und der Europäischen Investitionsbank neue Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von IKT-Infrastrukturen beispielsweise im ländlichen Raum zu entwickeln;

30.

bekräftigt angesichts der am 30. Juni 2015 erfolgten Einigung zwischen Rat, Kommission und Parlament für einen Telekommunikationsbinnenmarkt, dass einem offenen, diskriminierungsfreien Internet und der angemessenen Entwicklung der Netzneutralität sowie dem für den 15. Juni 2017 vorgesehenen Auslaufen der Roamingentgelte in den Mobilfunknetzen in allen europäischen Regionen und insbesondere den Grenzregionen eine hohe Bedeutung zukommt;

31.

betont in diesem Zusammenhang insbesondere gegenüber der Kommission und dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, dass allen notwendigen Maßnahmen eine besondere Bedeutung für die breite Akzeptanz und das Sichtbarwerden des digitalen Binnenmarktes für die europäischen Endkunden zukommt. Diese Maßnahmen sind erforderlich, damit die festgelegten Fristen entsprechend realisiert werden können. Insbesondere muss für die Endkunden eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“) bei der Inanspruchnahme regulierter Roamingdienste erzielt werden;

32.

betont angesichts der Entwicklungsdynamik der letzten Jahre, dass eine adäquate Weiterentwicklung des IKT-Ordnungsrahmens auch auf ein „Level-Playing-Field“ abzielen sollte, in dem strukturelle Nachteile durch einseitige Verpflichtungen für Telekommunikationsnetzbetreiber in konvergierenden Märkten reduziert werden;

33.

stellt fest, dass er die Bewertungen der Kommission bezüglich einer mangelnden Einheitlichkeit und Berechenbarkeit der Regulierung in der EU nur eingeschränkt nachvollziehen kann, da gerade mit dem letzten TK-Review-Prozess und den darin enthaltenen „Artikel-7-Notifizierungsverfahren“ ein Schritt zu mehr Einheitlichkeit der Regulierung vollzogen wurde;

34.

begrüßt daher, dass ab dem Jahr 2016 ein Einstieg in einen fundierten Review-Prozess zu den Anpassungserfordernissen der Telekommunikationsvorschriften erfolgen soll;

35.

befürwortet die Absicht der Kommission, Vorschläge für eine abgestimmte Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands vorzulegen, was eine wichtige Voraussetzung für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Breitbanddiensten ist; fordert die Kommission auf, die Freigabe des 800-MHz-Bands voranzutreiben, um die Verbreitung der neuesten 4G-Technologie zu beschleunigen. Eine Diskussion bestimmter in nationaler Zuständigkeit liegender Frequenzzuteilungs- und -nutzungsparameter im Rahmen der „Radio Spectrum Policy Group“ kann gegebenenfalls sinnvolle Binnenmarkteffekte generieren. Funkfrequenzen bilden vielfach regionale Anwendungen und medienkulturelle Identitäten ab und befördern diese. Angesichts dessen ist bei der weiteren Entwicklung auf einen Ausgleich der divergierenden Interessen zu achten;

36.

sieht in der angekündigten Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste einen wichtigen Impuls, um einerseits zeitgemäße Entwicklungserfordernisse für einen digitalen Binnenmarkt zu identifizieren und andererseits eine kulturell vielfältige und qualitativ hochwertige europäische audiovisuelle Medienlandschaft zu fördern. Dem Zusammenwachsen der Medien sollte eine Konvergenz der Regulierung mit fairen Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter folgen;

37.

bekräftigt mit Nachdruck, dass Plattformen vielfach die Rolle von Marktakteuren wahrnehmen und dabei neben dem Anbieten von neuen Geschäftsoptionen häufig in regionale und lokale Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen eingreifen. Daher kommt Plattformen und Intermediären eine strategische Rolle zu, deren Entwicklung bezüglich gegebenenfalls entstehender Regulierungserfordernisse aufmerksam verfolgt werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Netzeffekte die Marktmacht von Plattformen verstärken und verfestigen und damit das Risiko des Missbrauchs der Marktmacht erhöhen können;

38.

bedauert, dass die Kommission das Thema „Sharing Economy“ in ihrer Mitteilung nur streift und keine Vorschläge für einen koordinierten Ansatz zu ihrer Regulierung unterbreitet, um einen freien und fairen Wettbewerb, d. h. die gleichen Regelungen und Rahmenbedingungen, wie sie für herkömmliche Unternehmen gelten, sowie Verbraucherschutz- und Beschäftigungsbedingungen, sicherzustellen, insbesondere mit Blick auf die Besteuerung der über die Tauschplattformen generierten Einnahmen; sieht ferner mit einer gewissen Sorge, dass bei den kommerziellen Tätigkeiten der Sharing Economy strukturelle Veränderungen ablaufen, die unternehmerische Risiken vielfach auf Ebene der lokalen oder regionalen Akteure belassen, aber durch die immensen Netzeffekte der Plattformen oder Intermediäre Wertschöpfungen aus der Region heraus verlagern. In diesem Sinne ist eine komplexe Wechselwirkung zwischen Wachstumsoptionen mit neuen Kunden im digitalen Binnenmarkt und negativen Strukturveränderungen in den Regionen aufmerksam zu beobachten;

39.

ist überzeugt, dass die Modernisierung des Bildungswesens eine Grundlage für die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes ist, da dem Bildungswesen mit der Vermittlung grundlegender Kompetenzen auch im digitalen Bereich eine wichtige Rolle in der Gesellschaft zukommt. Um die großen Chancen für neue Ansätze und Methoden im Bildungswesen zu nutzen, müssen die Entwicklung innovativer und digitaler Ansätze in der Bildung vorangebracht und gleichzeitig die Lehrkräfte und alle an diesem Prozess Beteiligten entsprechend unterstützt und gefördert werden;

40.

begrüßt vor diesem Hintergrund die Akzentsetzungen der Kommission bei ihren noch in 2015 einzuleitenden Untersuchungen zu der Rolle von Plattformen;

41.

begrüßt mit Nachdruck die klare strategische Fokussierung der Kommission auf die Bedeutung der Cybersicherheit bei digitalen Diensten sowie des vertraulichen Umgangs mit personenbezogenen Daten als eine essenzielle Basis zur Entwicklung des digitalen Binnenmarktes;

42.

betont in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung der kommenden Datenschutzgrundverordnung, sowohl als Grundlage für vertrauensvolle Dienstentwicklungen im digitalen Binnenmarkt, wie auch zur Beförderung eines „Level-Playing-Field“, um auch regionalen Unternehmen bessere Entwicklungschancen zu ermöglichen;

Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft

43.

begrüßt die klare Feststellung der Kommission, dass alle Wirtschaftszweige eine Digitalisierung durchlaufen müssen und perspektivisch die meisten Wirtschaftsbereiche immer stärker in digitale Ökosysteme eingebunden sein werden;

44.

stellt dabei fest, dass der Art und Weise, wie es in Europa langfristig gelingt, die nahezu unbegrenzten Wertschöpfungspotenziale der Digitalisierung umzusetzen, eine zentrale Bedeutung für die langfristige Prosperität in den Regionen und ländlichen Bereichen Europas zukommt;

45.

sieht wie die Kommission, dass eine der wesentlichen Herausforderungen für einen digitalen Binnenmarkt in der Schaffung einer nachhaltigen Datenwirtschaft liegt, auch im industriellen Kontext (Industrie 4.0). Dabei generieren die technologischen Entwicklungslinien der letzten Jahre vielfältige Chancen für neue Wertschöpfungen. Jedoch ist festzustellen, dass enorme technische, strukturelle und rechtliche Herausforderungen auch für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei bestehen;

46.

betont die Interoperabilität als horizontalen Schlüsselfaktor für die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes, um auf der Basis von Normen und Standards neuartige, digitale Wertschöpfungsnetzwerke entwickeln zu können, bei denen auch elektronische Behördendienste gerade der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen maßgeblichen Beitrag leisten können;

47.

betont die immense Bedeutung der digitalen Kompetenzen und Qualifikationen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten und Arbeitssuchenden für die weitreichende Umsetzung der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei kommt den Mitgliedstaaten sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die vielfach Träger von Schulen und Bildungseinrichtungen sind, eine langfristige Schlüsselrolle zur Entwicklung der „Digital Skills“ zu;

48.

spricht sich vor dem Hintergrund der schnell fortschreitenden Digitalisierung in allen Bereichen unserer Gesellschaft für die digitale Inklusion aus, um die Vorteile einer digitalisierten Gesellschaft für alle nutzbar zu machen;

49.

empfiehlt auch den Austausch von Daten unter Einhaltung der einzelstaatlichen Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre, der dem Gemeinwohl und Prozessen von gemeinsamem Interesse dienen sollte und zu einer echten Vereinfachung und Standardisierung auf nationaler, aber auch auf transnationaler Ebene beitragen kann (in einigen Ländern findet ein solcher Austausch bereits seit geraumer Zeit statt);

50.

empfiehlt mit Blick auf eine echte Entwicklung des digitalen Binnenmarkts eine tiefgreifende Umstrukturierung der Abläufe sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in den Unternehmen. Digital zu denken und neue technologische Lösungen zu schaffen bedeutet nicht, dass bestehende Prozesse elektronisch ablaufen und manuelle Handlungen und papiergestützte Abläufe wiederholt werden sollten. Mit Blick auf die Nutzung bereits bestehender innovativer digitaler Instrumente sollten interne und externe Abläufe und Verfahren in der Wirtschaft vereinfacht werden, um den Kommunikationsprozess zwischen den verschiedenen Teilnehmern reibungsloser und rascher zu gestalten und hochwertigere personalisierte Dienstleistungen aufzubauen;

51.

teilt die Einschätzung der Kommission, dass elektronische Behördendienste ein zentrales Instrument zur weiteren Steigerung der Kosteneffizienz und Qualität der für Unternehmen und Bürger erbrachten Dienstleistungen im öffentlichen Sektor, gerade auch der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sind;

52.

hebt im Kontext des angekündigten e-Government-Aktionsplans 2016-2020 hervor, dass durch weiter verbesserte Strukturen bei vorhandenen Portalen und Diensten im öffentlichen Sektor positive Effekte hervorgebracht werden können, zu denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und insbesondere jene in grenzübergreifenden Metropolregionen einen wesentlichen Beitrag leisten können;

53.

bewertet die Hebeleffekte bzw. Einsparpotenziale in diesem Bereich durch die generierten Effizienzgewinne in naher Zukunft jedoch zurückhaltender als die Kommission und fordert, dass bei der Ausgestaltung und Umsetzung des geplanten e-Government-Aktionsplans die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in besonderer Weise eingebunden werden, um deren vorhandenes Potenzial für e-Government besser entfalten zu können. Dabei muss das Augenmerk insbesondere auf die kleineren lokalen Gebietskörperschaften gerichtet werden, die nicht über die notwendigen Kapazitäten, Finanzmittel und Humanressourcen verfügen, um die Herausforderungen der Digitalisierung optimal zu bewältigen. Ferner sollten neue Organisationsformen der Zusammenarbeit mit dem Ziel einer besseren Diensterbringung erprobt werden, die sich von den Verfahren zur Bereitstellung von physisch existierenden Produkten oder Dienstleistungen unterscheiden könnten;

Schaffung des digitalen Binnenmarkts

54.

betont in diesem Kontext, dass bei den sich ergebenden Anpassungserfordernissen der Governancestrukturen die Verantwortung und tragende Rolle den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als vorrangige „Schnittstelle“ des öffentlichen Sektors zu den Bürgerinnen und Bürgern und zu den Unternehmen zukommt;

55.

bestärkt die Kommission in der Fokussierung auf eine Verbesserung des Investitionsklimas für digitale Netze, Forschung und innovative Unternehmen, auch um die digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu schließen.

Brüssel, den 13. Oktober 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Entschließung des AdR vom 9. Juli 2015 zu den Prioritäten für das Arbeitsprogramm 2016 der Europäischen Kommission, Ziffer 27.

(2)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52013AR5960