22.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/17


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“

(2015/C 313/05)

Berichterstatter:

Tadeusz TRUSKOLASKI (PL/EA), Bürgermeister von Białystok

Referenzdokument:

Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“

COM(2015) 63 final

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

nimmt mit Zufriedenheit die Initiative zur Kenntnis, die die Europäische Kommission in ihrem Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ ergreift und deren Hauptziel in der Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital besteht;

2.

erinnert daran, dass der Privatinitiative und dem Unternehmertum eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft in der Europäischen Union zukommt;

3.

weist auf die Bedeutung der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts für Kapital hin;

4.

fordert die Kommission auf, die Erarbeitung ihres Aktionsplans zu beschleunigen und so rasch wie möglich Legislativvorschläge vorzulegen, um das Ziel eines vollständig integrierten EU-Binnenmarkts für Kapital bis Ende 2018 zu erreichen;

5.

begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Hürden für Investitionen in die Wirtschaft abzubauen, wovon insbesondere KMU profitieren werden; betont, dass die Nutzung des Potenzials des Kapitalmarkts ein wichtiger Faktor für die Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen auf der lokalen und regionalen Ebene ist;

6.

hebt die Notwendigkeit hervor, weitere Struktur- und antizyklische Maßnahmen auf dem Gebiet der Finanzmärkte zu ergreifen, die so konzipiert sein müssen, dass sie ihre Wirkung auf alle EU-Mitgliedstaaten entfalten und auch den Regionen mit weniger entwickelten Finanzmärkten zugutekommen;

7.

stellt fest, dass es einer Diversifizierung der Finanzierungsquellen der europäischen Wirtschaft sowie der Instrumente zur Anziehung neuer Investitionen bedarf, um für Wachstum und Stabilität zu sorgen;

8.

konzentriert sein Interesse auf jene Elemente der Kapitalmarktunion, die die Entwicklung auf der regionalen und lokalen Ebene beschleunigen können;

9.

bringt allen Maßnahmen besonderes Interesse und nachdrückliche Unterstützung entgegen, die auf Folgendes abzielen:

a)

Stärkung des Potenzials von KMU unter Anerkennung ihrer lokalen Rolle bei der Förderung des Unternehmergeists, Schaffung von Innovationen sowie Gestaltung der Gesellschaft auf der Grundlage des Wertes, den Arbeit darstellt;

b)

Unterstützung der Finanzierbarkeit wichtiger langfristiger Investitionsprojekte mit zentraler Bedeutung für die regionale Ebene, die Voraussetzung für eine wirksame regionale und lokale Entwicklung sind;

10.

weist darauf hin, dass die Kapitalmarktunion die Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Investitionsprojekte ermöglichen soll, die aufgrund ihrer Natur und ihres Umfangs das Engagement mehrerer Finanzakteure erfordern;

11.

schließt sich der Auffassung an, dass die Schaffung einer Kapitalmarktunion sehr umfangreiche Analysen und Konsultationen erfordert, um Hemmnisse und Chancen zu erkennen, und es in weiterer Folge vielfältiger Maßnahmen in den Bereichen Regulierung, Institutionen und Bildung bedarf;

II.   GRUNDSÄTZE UND ZIELE DER KAPITALMARKTUNION

12.

begrüßt, dass die Arbeiten am Prozess zur Schaffung einer Kapitalmarktunion aufgenommen wurden;

13.

ist der Meinung, dass ein regulierter EU-Binnenmarkt für Kapital ein weiteres Instrument zur Verbesserung der Widerstandskraft gegen asymmetrische Schocks ist, die aus dem ungleichen Entwicklungstempo der einzelnen Regionen in der Europäischen Union resultieren; weist darauf hin, dass die Schwäche der Kapitalmärkte auch auf die tief verwurzelten Faktoren für das Fehlen einer aggregierten Nachfrage wie etwa den regional unterschiedlichen Entwicklungsstand zurückzuführen ist;

14.

begrüßt die Erstellung einer Prioritätenliste für weitere Maßnahmen, die u. a. Folgendes umfasst: Abbau der Schranken für den Zugang zum Kapitalmarkt; Erleichterung der Aufnahme von Beziehungen zwischen Kapitalgebern und Wirtschaftssubjekten vom Typ KMU, Sicherheit auf dem Kapitalmarkt, Unterstützung und Finanzierung langfristiger Investitionen, Entwicklung von Privatplatzierungen und anderen Finanzierungsformen in der gesamten EU sowie Verringerung der Verwaltungslast;

15.

ist der Auffassung, dass die Kapitalmarktunion das Potenzial birgt, die fragmentierten europäischen Kapitalmärkte zu integrieren und die grenzüberschreitenden Kapitalflüsse zu stärken, was in der Folge zu einer Vergrößerung des Investitionsvolumens in europäische Unternehmen und Infrastrukturprojekte führt;

16.

fordert die Kommission auf, auch der Angebotsseite Rechnung zu tragen und insbesondere die grundlegenden Ursachen dafür zu analysieren und anzugehen, dass die privaten und institutionellen Anleger nicht in der Lage sind, ausreichend Kapital aufzubringen und einzusetzen, um private Finanzdienstleistungen und langfristige Investitionen in die Realwirtschaft zu stärken;

17.

befürchtet, dass die bislang festgelegten Ziele zu allgemein gehalten sind, was dazu führen kann, dass kein zufriedenstellendes Diversifizierungsniveau bei den Finanzierungsquellen für KMU erreicht wird;

18.

ist der Meinung, dass die zu schaffende Kapitalmarktunion in erster Linie die Entwicklung der KMU fördern sollte, wirft jedoch die Frage auf, ob die Verbriefung eine langfristige Lösung für die Finanzierungsprobleme der KMU darstellt, insbesondere angesichts ihrer für KMU proportional höheren Kosten;

19.

befürwortet den neu eingeschlagenen Weg hin zu einem stärkeren Engagement privater Einzelanleger auf dem Kapitalmarkt, weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass den Privatanlegern im Grünbuch zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird;

20.

ist der Auffassung, dass die Durchführung einer tiefgreifenden Reform des Kapitalmarkts von einer starken EU-weiten und nationalen Aufsicht begleitet werden muss, wobei auch die Rolle der ESMA bei der Verbesserung der Aufsichtskonvergenz zu stärken ist, um das Eingehen exzessiver Risiken und Instabilität auf den Finanzmärkten zu vermeiden;

21.

ermuntert zur Durchführung umfassenderer Konsultationen zu Verbriefungsverfahren, wobei die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen sind. Bei der Verbriefung darf kein Systemrisiko entstehen, deshalb sollten Instrumente mit starker Hebelwirkung und eine Abhängigkeit von kurzfristiger Finanzierung vermieden werden;

22.

weist darauf hin, dass sich die Märkte in den einzelnen Mitgliedstaaten in kultureller, historischer und rechtlicher Hinsicht erheblich voneinander unterscheiden; ist der Auffassung, dass die Komplexität der Thematik eine Ausweitung der Ex-ante-Analyse zur Schaffung und zu den Auswirkungen einer Kapitalmarktunion auf jeden einzelnen Mitgliedstaat erfordert;

23.

ist der Meinung, dass viele der Initiativen zur Kapitalmarktunion gleichzeitig durchgeführt werden müssen und in weiterer Folge wegen der gesellschaftlichen Barrieren, die u. a. aufgrund der Traditionen und Gewohnheiten bestehen, durch vielschichtige Bildungsprogramme unterstützt werden müssen;

24.

weist auf das geringe Wissen von Kleinanlegern und Inhabern von Kleinst- und Kleinunternehmen in den Bereichen Finanzen und Investitionskultur hin. Diese Faktoren hemmen die Entwicklung eines gesamteuropäischen Kapitalmarkts;

25.

ist der Auffassung, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verbesserung des Finanzwissens der Bevölkerung eine Schlüsselrolle zukommt; unterstreicht zudem die Rolle der sozialen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen bei der Vermittlung von Wissen über die Wirtschaft und das Finanzwesen bei der jungen Generation von Europäern;

26.

hält es für angezeigt, eine finanzielle und institutionelle Beteiligung des öffentlichen Sektors an jenen Bereichen in Erwägung zu ziehen, die unmittelbar zur Entwicklung des Kapitalmarkts beitragen und in denen die Initiativen der Privatwirtschaft nicht ausreichen; bittet vor einer Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen, ob die öffentlichen Mittel auch tatsächlich private Initiativen nach sich ziehen; ist der Auffassung, dass sich das Engagement des öffentlichen Sektors in diesen Fällen auf eine begleitende wirtschaftliche Analyse stützen sollte und ein klarer Plan für den Rückzug der öffentlichen Hand nach Erreichung des angestrebten Effekts, aber auch bei n etwaigen Fehlentwicklungen vorliegen sollte;

27.

ist der Auffassung, dass in vielen Ländern in den für die Kapitalunion vorgesehenen Bereichen bewährte Verfahren existieren, die verbreitet werden können;

28.

betont, dass auf lokaler Ebene Körperschaften als Anleger, die langfristiges Startkapital bieten, eine bedeutende und vielfältige Rolle auf den Kapitalmärkten spielen und ihre Forderungen auf den Märkten gehandelt werden können;

III.   HARMONISIERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN

29.

schließt sich der Auffassung an, dass ein kohärentes Regelwerk für die Kapitalmärkte geschaffen werden muss, wobei diese Vorschriften in allen Mitgliedstaaten gelten sollten;

30.

teilt die Meinung, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Vertrauen der Anleger durch die Schaffung transparenter Rahmenbedingungen für einen Binnenmarkt für Kapital und die Vereinheitlichung der Sicherungssysteme gestärkt würde, was zu einer wirksameren Kapitalallokation führen würde;

31.

betont, dass ein kohärentes Regelwerk ein bedeutender Schritt in Richtung Beseitigung von Hemmnissen und Schaffung des Umfelds wäre, das für die Schaffung und das Funktionieren eines stärker mit den internationalen Märkten integrierten Kapitalbinnenmarkts in der gesamten EU unerlässlich ist;

32.

weist darauf hin, dass Regulierungsvorschläge im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion nicht zu einer übermäßigen Regulierungslast für KMU oder einer Einschränkung der Vorteile führen dürfen, die dieser Sektor aus der Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital ziehen könnte;

33.

ist der Auffassung, dass neue Rechtsformen geschaffen werden müssen, die Investitionen und die Aufbringung von Kapital innerhalb der Europäischen Union ermöglichen;

34.

ist davon überzeugt, dass durch mehr Transparenz bei den öffentlich zugänglichen Finanzinformationen und durch die Beseitigung der Ursachen für die fehlende Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten neue Marktinitiativen eingeleitet werden können;

35.

bekräftigt seine bereits in früheren AdR-Stellungnahmen erhobene Forderung nach mehr Vergleichbarkeit und einem besseren Zugang zu Informationen über das Risiko im Zusammenhang mit der Finanzierung von KMU in der ganzen EU;

36.

erachtet es für angezeigt, vereinfachte internationale Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards (IFRS) festzulegen, die eine Vergleichbarkeit von Unternehmen ermöglichen und ihr Rating stärken würden. Der Einsatz derartiger Standards könnte zudem einen Anreiz für Anleger bilden, in jene Unternehmen zu investieren, die transparenten und allgemein anerkannten Prinzipien folgen;

37.

ist der Auffassung, dass zielstrebig an der Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie der Vereinheitlichung der Rahmen für finanzielle Umstrukturierungen gearbeitet werden muss, wobei er sich dabei durchaus der Komplexität der Materie sowie insbesondere der Existenz unterschiedlicher privilegierter Gesellschafts- und Gläubigergruppen bewusst ist;

38.

befürwortet die Überprüfung der Rechtsrahmen, darunter der Aufsichtsanforderungen, mit dem Ziel, Beschränkungen für die Verbriefung von Vermögenswerten im KMU-Bereich sowie für die Tätigkeit von Nichtbanken, die Finanzierungen anbieten, zu ermitteln, sowie eine weniger restriktive Behandlung langfristiger Engagements in Infrastrukturprojekte;

39.

weist auf das potenzielle Problem einer mangelnden Harmonisierung der Finanzmärkte im Zusammenhang mit dem Verbleib bestimmter Mitgliedstaaten außerhalb der Bankenunion hin;

40.

betont, dass die Kapitalmarktunion auf globaler Ebene offen und wettbewerbsfähig sein, internationale Investitionen anziehen und dabei in der EU hohe Standards wahren muss, u. a. durch die Sicherung der Marktintegrität und der finanziellen Stabilität der Investoren;

IV.   DIVERSIFIZIERUNG DER FINANZIERUNGSQUELLEN VON KMU

41.

möchte nachdrücklich auf die Bedeutung des KMU-Sektors für die europäische Wirtschaft und die Entwicklung der Regionen hinweisen. In der EU-27 waren über 20 Millionen KMU tätig, die 67 Prozent der Arbeitsplätze sichern und 58 Prozent der Bruttowertschöpfung erwirtschaften. Außerdem entfielen auf die 19 Millionen KMU mit bis zu zehn Beschäftigten ein Fünftel aller Arbeitsplätze in der EU. KMU konnten in der Krise 2008-2011 das Beschäftigungsniveau besser halten als große Unternehmen, gleichzeitig ist aber ihr Anteil am BIP relativ gesunken (1);

42.

weist darauf hin, dass KMU schweren Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen für ihre Tätigkeit finden: In der EU machen Bankkredite über 80 Prozent der externen Finanzierungsquellen für KMU aus, und 40 Prozent der Unternehmen greifen auf Leasingangebote von Instituten zurück, die üblicherweise in Verbindung mit Banken stehen;

43.

weist darauf hin, dass der Zugang von KMU zu Bankkrediten in Zeiten schwacher Konjunktur noch schwieriger ist, was bedeutet, dass die bankeninternen Prozesse nicht antizyklisch, sondern eher prozyklisch wirken;

44.

ist der Auffassung, dass mehr Konkurrenz zum Bankensektor notwendig ist, um dessen Vormachtstellung bei der Bereitstellung von Finanzierungsquellen in der EU und insbesondere für den KMU-Sektor zu verringern. Daher sollten die Beseitigung der Hemmnisse, die den Wettbewerb durch Nichtbanken und entsprechende Finanzinstrumente, durch neue Akteure und durch Innovationen aus anderen Bereichen als dem Finanzsektor einschränken, ebenso wie Legislativvorschläge in diesem Bereich nachdrücklich unterstützt werden;

45.

weist darauf hin, dass die Kapitalmarktunion nicht darauf abzielt, die Rolle der Banken in der europäischen Wirtschaft zu schmälern; vertritt die Auffassung, dass ein entsprechendes Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Förderung von Investmentbanking und Finanzierung durch Nichtbanken einerseits und Finanzierung mittels traditioneller Bankkredite andererseits gewährleistet werden muss;

46.

begrüßt die bisherigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten u. a. in Form von Programmen zur finanziellen Unterstützung von KMU (Bürgschaften, Subventionen, Zahlungsbeschleunigung im Handel; Gründungskapital);

47.

verweist auf die für die Entwicklung von KMU entscheidenden Faktoren wie ein unternehmerfreundliches Umfeld, moderne Infrastruktur sowie das Vorhandensein von High-Tech-Wirtschaftszweigen und die Verfügbarkeit hochqualifizierter Arbeitskräfte. Aus diesem Grund sollten die Initiativen im Rahmen der Kapitalmarktunion so konzipiert werden, dass sie zu einer Senkung der Kapitalbeschaffungskosten führen und die Gruppe der Kleinstunternehmer erreichen, die sowohl die zahlenstärkste als auch jene mit den schwächsten Verbindungen zu den Kapitalmärkten ist; weist auf die Notwendigkeit hin, die Verwaltungslasten im Zusammenhang mit der Regulierung so gering wie möglich zu halten;

48.

äußert sich besorgt darüber, dass die neuen Vorschriften für den Bankensektor der EU (CRD IV/CRR) den Zugang von KMU zu Bankenfinanzierung noch weiter einschränken könnten, und empfiehlt daher die Durchführung regelmäßiger Untersuchungen zu den Auswirkungen, die diese Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten auf den Zugang von KMU zur Bankenfinanzierung haben;

49.

hebt hervor, dass kommunalen und regionalen Banken eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von KMU zukommt, da sie die lokale und regionale Wirtschaft am besten kennen und über einzigartige Verfahren zur Bewertung des Kreditrisikos örtlicher Unternehmen verfügen;

V.   STIMULIERUNG DES WETTBEWERBS AUF DEM KAPITALMARKT

50.

hofft, dass der Kapitalbinnenmarkt zur Entwicklung und Verbreitung von Alternativen zu den tradierten Formen der Kredit- und Investitionsvermittlung beitragen kann. Diese bergen ein entscheidendes Potenzial für die Bereitstellung von Investitionskapital für lokale Wirtschaftssubjekte;

51.

ermuntert die Europäische Kommission zur Verbreitung bewährter Vorgehensweisen im Bereich alternativer Finanzierungsformen, die in manchen EU-Mitgliedstaaten bereits gut entwickelt sind;

52.

hält es für angezeigt, im Rahmen der Debatte und der Arbeiten an der Kapitalmarktunion ein entsprechendes Umfeld und insbesondere ein entsprechendes Regulierungs- und Aufsichtsniveau für die Entwicklung des Schattenbankensystems und des Crowdfundings zu schaffen. Die Bedeutung dieses Bereichs ist nach wie vor relativ gering, er weist jedoch eine starke Wachstumsdynamik auf (2);

53.

stellt fest, dass sich alternative Finanzierungsangebote für KMU und insbesondere Instrumente mit höherem Investitionsrisiko im Fall von innovativen Vorhaben besser bewähren;

54.

vertritt den Standpunkt, dass das Regelungsumfeld stimulierend wirken und den Zugang zu neuen Instrumenten und Formen der Kapitaldistribution nicht beschränken sollte;

VI.   SCHLUSSBEMERKUNGEN

55.

begrüßt das verstärkte Augenmerk, das die Kommission der Frage der bankenunabhängigen Finanzierung beimisst;

56.

stellt fest, dass das Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ nur einen ersten Schritt in Richtung der Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital darstellt;

57.

möchte in die weiteren Arbeiten eingebunden werden, da eine differenzierte regionale und lokale Perspektive die Erarbeitung von Vorschriften ermöglicht, die den Bedürfnissen aller Seiten Rechnung tragen;

58.

regt eine Debatte über ein detailliertes Arbeitsprogramm an, durch das eine entsprechende Dynamik gewährleistet werden soll, die für die Einhaltung des geplanten Termins für die Schaffung des Kapitalbinnenmarkts unabdingbar ist;

59.

unterstreicht die Notwendigkeit, die verschiedenen Interessenträger einzubinden, um ein gänzlich zufriedenstellendes Dokument erarbeiten zu können, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Regionen und Sektoren gerecht wird;

60.

weist auf die Notwendigkeit hin, verstärkt Programme zur Verbesserung der Kenntnisse in Finanzfragen umzusetzen und die Allgemeinheit stärker über Investitionsmöglichkeiten und bedarf aufzuklären. Dabei sollten nationale Initiativen und europaweite Projekte wie „Consumer Classroom“ ergänzt und unterstützt werden;

61.

regt eine weitere öffentliche Debatte über das Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ sowie über die begleitende Überprüfung der Richtlinie zu Prospekten und Verbriefung an.

Brüssel, den 8. Juli 2015.

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Jahresbericht zu KMU der Europäischen Kommission vom Oktober 2013.

(2)  The European Alternative Finance Benchmarking Report, Cambridge University, Februar 2015.