27.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/135 |
P8_TA(2015)0414
Recht auf freie Meinungsäußerung in Bangladesch
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2015 zur Meinungsfreiheit in Bangladesch (2015/2970(RSP))
(2017/C 366/12)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Bangladesch, insbesondere die Entschließungen vom 21. November 2013 zu Bangladesch: Menschenrechte und bevorstehende Wahlen (1), vom 18. September 2014 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch (2) und vom 16. Januar 2014 zu den jüngsten Wahlen in Bangladesch (3), |
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unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 11. Dezember 2012 zu einer Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU (4) und vom 13. Juni 2013 zur Presse- und Medienfreiheit in der Welt (5), |
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unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen von 2001 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung, |
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unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 1. April 2015 und vom 9. August 2015 zu den Morden an Bloggern in Bangladesch, |
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unter Hinweis auf die Erklärung von Experten der Vereinten Nationen vom 7. August 2015, in der sie den Mord an dem Blogger Niloy Neel verurteilen, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Said Ra'ad al-Hussein, vom 5. November 2015, in der der Staat aufgefordert wird, Schriftstellern, Verlegern und anderen Personen, diei n Bangladesch von Extremisten bedroht werden, besseren Schutz zu bieten, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der EU-Delegation in Bangladesch vom 11. Februar 2015, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 9. April 2015 zu der bevorstehenden Hinrichtung von Muhammad Kamaruzzaman in Bangladesch, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der EU-Delegation in Bangladesch vom 29. Oktober 2014 zu der Todesstrafe in diesem Land, |
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unter Hinweis auf die vorläufigen Ergebnisse der Reise des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit nach Bangladesch vom 9. September 2015, |
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unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, |
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unter Hinweis auf den Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie vom 20. Juli 2015, |
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unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den Bangladesch unterzeichnet hat, insbesondere dessen Artikel 19, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger, |
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unter Hinweis auf die Leitlinien der Union zur freien Meinungsäußerung online und offline vom 12. Mai 2014, |
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unter Hinweis auf die Leitlinien der Union zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vom 24. Juni 2013, |
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unter Hinweis auf die Leitlinien der Union zu Menschenrechtsverteidigern, |
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gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass die Meinungsfreiheit — einschließlich der Presse- und Medienfreiheit — laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unentbehrliche Säule einer demokratischen, pluralistischen und offenen Gesellschaft ist; |
B. |
in der Erwägung, dass die Förderung und der Schutz der Religionsfreiheit zu den wesentlichen Prioritäten der Menschenrechtspolitik der Union zählt und dass dazu auch das uneingeschränkte Eintreten für den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der gleiche Schutz für Personen mit einer nicht theistischen oder atheistischen Weltanschauungen gehören; |
C. |
in der Erwägung, dass Bangladesch in den letzten Jahren wesentliche Fortschritte gemacht hat, besonders bei der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele; in der Erwägung, dass die Union und Bangladesch seit langem gute Beziehungen pflegen, auch im Rahmen des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung; |
D. |
in der Erwägung, dass in der 2014 angenommenen Verfassung von Bangladesch Grundfreiheiten verankert sind, auch die Meinungsfreiheit; |
E. |
in der Erwägung, dass Verletzungen der Grundfreiheiten und der Menschenrechte — auch Gewalthandlungen, Aufhetzung, Hassreden, Belästigung, Einschüchterung und Zensur in Bezug auf Journalisten und Blogger — in Bangladesch weiterhin durchaus üblich sind; in der Erwägung, dass Bangladesch auf der Weltrangliste der Pressefreiheit (World Press Freedom Index) den 146. von 180 Plätzen einnimmt; |
F. |
in der Erwägung, dass Spannungen zwischen säkularen und religiösen Teilen der Gesellschaft zugenommen haben und mehr Gewalttaten gegen Personen mit kritischer Stimme vorgekommen sind; in der Erwägung, dass fundamentalistische Gruppen des extremen Islamismus in dem Land — speziell das Ansarullah Bangla Team — seit Jahren eine schwarze Liste der als islamkritisch geltenden Personen, auf der auch die Sacharow-Preisträgerin Taslima Nasreen steht, veröffentlichen und die Hinrichtung weltlich eingestellter Blogger und Schriftsteller gefordert haben und zudem in relativer Straffreiheit brutale Morde begehen; |
G. |
in der Erwägung, dass Faisal Arefin Dipan, Redakteur im Verlagshaus Jagriti Prokashoni, am 31. Oktober 2015 in seinem Büro in Dhaka mit Macheten brutal ermordet wurde; in der Erwägung, dass ein weiterer Redakteur und zwei Schriftsteller am selben Tag angegriffen und verletzt wurden und dass andere Personen noch immer Drohungen ausgesetzt sind; |
H. |
in der Erwägung, dass in Bangladesch in diesem Jahr mindestens fünf weltlich eingestellte Blogger und Journalisten (Niladri Chatterjee alias Niloy Neel, Faisal Arefin Dipan, Ananta Bijoy Das, Washiqur Rahman Babu und Abhijit Roy) ermordet wurden, weil sie von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu politischen, gesellschaftlichen und religiösen Themen Gebrauch gemacht hatten; in der Erwägung, dass extremistische islamische Gruppen die Verantwortung für mehrere Morde übernommen haben; |
I. |
in der Erwägung, dass der prominente Blogger Ahmed Rajib Haider 2013 und der Hochschuldozent A. K. M. Shafiul Islam 2014 umgebracht wurden; in der Erwägung, dass viele weitere Blogger über soziale Medien Morddrohungen erhalten haben — auf Facebook schwarze Liste veröffentlicht wurden, in denen weltlich eingestellte Autoren zur Zielscheibe gemacht werden — oder dass sie Mordversuche überlebt und in mehreren Fällen das Schreiben eingestellt haben oder ins Ausland geflohen sind; |
J. |
in der Erwägung, dass Premierministerin Sheikh Hasina die Morde missbilligt und die Entschlossenheit ihrer Regierung bekundet hat, Terrorismus und von militanten Extremismus zu bekämpfen; in der Erwägung, dass sie eine Politik der Nulltoleranz bei den Sicherheitsbehörden gegenüber Menschenrechtsverletzungen angekündigt hat und ein Polizeireformgesetz hat verabschieden lassen, das einen Verhaltenskodex vorsieht; in der Erwägung, dass sie trotzdem auch die Festnahme weltlich eingestellter Blogger durch ihre Regierung und die Einrichtung einer nachrichtendienstlichen Stelle befürwortet hat, die die Medien nach möglicherweise religionsfeindlichen Inhalten sichtet; |
K. |
in der Erwägung, dass die Regierung von Bangladesch im August 2014 eine neue Medienpolitik eingeführt hat, die nach wie vor Bedenken wegen der Meinungsfreiheit aufkommen lässt; in der Erwägung, dass Teile dieser Politik eine Einschränkung der Medienfreiheit schaffen, indem beispielsweise „gegen den Staat gerichtete“, „die nationale Ideologie verspottende“ oder „nicht mit der Kultur Bangladeschs verträgliche“ Aussagen verboten werden und die Berichterstattung über „Anarchie, Aufstände oder Gewalt“ eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass die Regierung von Bangladesch das harte Vorgehen gegen soziale Medien durch die zeitweilige oder vollständige Sperrung des ganzen Internets und der Medien Facebook, WhatsApp, Viber und Messenger verstärkt hat; |
L. |
in der Erwägung, dass in den letzten Monaten mehrere Journalisten festgenommen und der Verletzung des Gesetzes über Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT Act) beschuldigt wurden, das diffamierende und „staatsfeindliche“ Veröffentlichungen unter Strafe stellt; |
M. |
in der Erwägung, dass die Verfolgung seit der ungerechtfertigten Einführung von Gesetzen 2014 in alarmierendem Maß zugenommen hat; in der Erwägung, dass gegen 13 Medienvertreter Verfahren wegen Missachtung von Behörden eingeleitet worden sind, was zu einer allgegenwärtigen Atmosphäre der Angst und Einschüchterung mit der Folge von Selbstzensur beigetragen hat; |
N. |
in der Erwägung, dass Probir Sikdar, Journalist und Eigentümer der Online-Zeitung Uttaradhikar Ekattor News, am 16. August 2015 festgenommen wurde, weil er angeblich einen Minister auf Facebook diffamiert hatte; in der Erwägung, dass Shaukat Mahmud, Präsident des Bundesverbandes der Journalisten von Bangladesch, am 18. August 2015 festgenommen wurde, weil er angeblich am 23. Januar 2015 einen Brandanschlag auf einen Bus verübt hatte, und dass in drei Fällen, die mit dem angeblichen Anschlag in Zusammenhang stehen, Anklage gegen ihn erhoben wurde; |
O. |
in der Erwägung, dass in den letzten Jahren Mitglieder von Oppositionsparteien unter ungeklärten Umständen verschwunden sind; |
P. |
in der Erwägung, dass die Union die Anwendung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen ablehnt und immer wieder ihre weltweite Abschaffung gefordert hat; |
Q. |
in der Erwägung, dass zwei hochrangige Oppositionsführer Bangladeschs am 21. November 2015 wegen Kriegsverbrechen hingerichtet wurden, die im Unabhängigkeitskrieg von 1971 mit Pakistan begangen wurden, nachdem ihre letztinstanzlichen Gnadengesuche abgelehnt worden waren; |
R. |
in der Erwägung, dass Piero Arolari, italienischer Priester und Arzt, am 18. November 2015 erschossen wurde, dass Cesare Tavella, humanitärer Helfer aus Italien, am 28. September 2015 und Hoshi Kunio, Sozialarbeiter aus Japan, am 3. Oktober 2015 ermordet wurden, wobei militante Angehörige des „Islamischen Staates“ die Verantwortung übernommen haben, ebenso wie für die Bombenanschläge vom 24. Oktober 2015 während der Prozession am Ashura-Tag am wichtigsten schiitischen Schrein in Dhaka, bei denen ein Jugendlicher umkam und Dutzende weitere Personen verletzt wurden; |
S. |
in der Erwägung, dass die Regierung den Entwurf des Gesetzes „Foreign Donations (Voluntary Activities) Regulation Act“ vorgelegt hat, das die Tätigkeiten und die Finanzierung aller Gruppierungen, die ausländische Spenden erhalten, regeln soll; |
1. |
verurteilt die zunehmenden Angriffe islamistischer Extremisten auf weltlich eingestellte Schriftsteller, Blogger, Angehörige religiöser Minderheiten und ausländische humanitäre Helfer; beklagt die Todesfälle und bekundet den Opfern und ihren Angehörigen sein aufrichtiges Beileid; |
2. |
fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, die gegenwärtigen furchtbaren Gewalttaten gegen die Meinungsfreiheit zusätzlich zu verurteilen und auf eine sofortige Beendigung aller Gewaltakte, Belästigungen, Einschüchterungen und Zensurhandlungen gegen Journalisten, Blogger und Angehörige der Zivilgesellschaft hinzuarbeiten; |
3. |
erklärt sich zutiefst besorgt über die Verschlechterung des Klimas bezüglich der Meinungsfreiheit, das mit der Zunahme von religiösem Fundamentalismus, Intoleranz und extremistischen Gewalthandlungen in Bangladesch einhergegangen ist; fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, sich verstärkt um mehr staatlichen Schutz für Aktivisten und Journalisten zu bemühen; fordert alle politischen Parteien und ihre Führer auf, eindeutig und ohne Einschränkung die extremistischen Gewalthandlungen zu verurteilen und für das Recht auf freie Meinungsäußerung einzutreten; |
4. |
verweist die zuständigen Behörden von Bangladesch auf ihre Verpflichtungen aufgrund des nationalen und des internationalen Rechts und damit auch auf ihre Verantwortung für die Sicherheit aller Bürger ungeachtet ihrer politischen oder religiösen Ansichten und dafür, dass in Bangladesch die Meinungs- und Pressefreiheit ohne willkürliche Einschränkungen und Zensur ausgeübt werden kann; |
5. |
fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, sicherzustellen, dass bezüglich der Verschleppung von Mitgliedern von Oppositionsparteien in den letzten Jahren, besonders in den Monaten vor und nach der Wahl vom Januar 2014, unabhängige Ermittlungen vorgenommen und Erklärungen gefunden werden; |
6. |
fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, gegen die Straffreiheit vorzugehen und alles ihnen Mögliche zu unternehmen, um alle Urheber von Anschlägen ausfindig zu machen und vor Gericht zu bringen, indem sie unabhängige, glaubwürdige und transparente Ermittlungen einleiten und für faire Verfahren sorgen, ohne die Todesstrafe anzuwenden; |
7. |
verweist auf die Bemühungen, im Zusammenhang mit den Morden an Abhijit Roy, Washiqur Rahman Babu und Niladri Chatterjee Personen festzunehmen; begrüßt die Fortschritte bei den strafrechtlichen Ermittlungen zum Tod des Italieners Cesare Tavella und den des Japaners Konio Hoshi; |
8. |
fordert die Regierung von Bangladesch auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um weitere Morde zu verhüten, indem sie wirkungsvoll vorgeht, um Schriftsteller, Verleger und andere, die bedroht worden sind, zu schützen, nicht nur durch besonderen physischen Schutz der potenziell bedrohten Personen, sondern auch durch Einleitung öffentlicher Debatten, in denen extremistische Auffassungen aller Art in Frage gestellt werden; |
9. |
fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, die Unabhängigkeit der Medien ohne Einschränkung wiederherzustellen, alle Anklagen gegen Verleger und Journalisten, die regierungskritische Inhalte veröffentlicht haben, fallenzulassen, die sofortige Wiedereröffnung aller geschlossenen Medienhäuser zuzulassen und unverzüglich den vollen, ungehinderten Zugang zu Veröffentlichungen in jeder, auch in elektronischer Form, wiederherzustellen; |
10. |
fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, zügig ihren Verpflichtungen nachzukommen und den 2013 gebilligten Aktionsplan der Vereinten Nationen für die Sicherheit von Journalisten und die Bekämpfung des Problems der Straffreiheit durchzuführen; |
11. |
fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichtswesens zu sorgen und das Gesetz über Informations- und Kommunikationstechnologie und das Gesetz über Cyber-Sicherheit von 2015 zu ändern, um sie an die internationalen Maßstäbe für Meinungsfreiheit anzupassen und dabei die Kriminalisierung „staatsfeindlicher“ Veröffentlichungen aufzuheben; |
12. |
erklärt sich sehr besorgt über die wiederholten ethnisch und religiös motivierten Gewalttaten, vor allem geschlechtsspezifische Gewalttaten gegen Frauen und LGBTI Personen; fordert die Regierung von Bangladesch und die religiösen Organisationen und ihre Führer auf, einen Prozess der Aussöhnung zu beginnen; fordert die Regierung von Bangladesch auf, auf gerichtliche Verfahren gegen die Urheber solcher Gewalttaten hinzuarbeiten; fordert die Regierung von Bangladesch auf, in ausreichendem Umfang Schutz und Garantien für Minderheiten zu bieten wie Schiiten, die Gemeinschaft der Ahmadija, Hindus, Buddhisten und Christen, aber auch Biharis; |
13. |
stellt fest, dass das Gesetz Foreign Donations (Voluntary Activities) Regulation Act von 2014 in manchen Fällen zur Folge hatte, dass rechtmäßige Organisationen der Zivilgesellschaft willkürlichen staatlichen Kontrollen ausgesetzt waren; fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, diese Rechtsvorschriften zu überprüfen, damit dies nicht mehr vorkommt; |
14. |
fordert die Staatsorgane von Bangladesch auf, zügig ihren Verpflichtungen nachzukommen und den 2013 gebilligten Aktionsplan der Vereinten Nationen für die Sicherheit von Journalisten und die Bekämpfung des Problems der Straffreiheit durchzuführen; |
15. |
fordert die Regierung Bangladeschs auf, den im Land tätigen internationalen nichtstaatlichen Organisationen die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und sicherzustellen, dass alle für die Menschenrechte eintretenden und zivilgesellschaftlich tätigen Gruppen in einem von Angst und Unterdrückung freien Klima arbeiten können; |
16. |
fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst, die EU-Delegation in Bangladesch und die Delegationen der Mitgliedstaaten auf, die Menschenrechtslage und die politische Lage in Bangladesch genau im Auge zu behalten und alle verfügbaren Instrumente, einschließlich des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte, einzusetzen; |
17. |
fordert die Union auf, im Einklang mit ihrem Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie die vorstehend aufgeführten Besorgnisse und Empfehlungen unverzüglich gegenüber den Staatsorganen von Bangladesch zur Sprache zu bringen; |
18. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie der Regierung und dem Parlament von Bangladesch zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0516.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0024.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0045.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0470.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0274.