17.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 349/26


P8_TA(2015)0343

Lage in Thailand

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2015 zur Lage in Thailand (2015/2875(RSP))

(2017/C 349/04)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Thailand, insbesondere die Entschließungen vom 20. Mai 2010 (1), vom 6. Februar 2014 (2) und vom 21. Mai 2015 (3),

unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 2. April 2015 zu Entwicklungen in Thailand,

unter Hinweis auf die am 14. November 2014, 30. Juni 2015 und 24. September 2015 von der EU-Delegation in Thailand in Abstimmung mit den Missionschefs der EU in Thailand veröffentlichte Erklärungen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juni 2014 zu Thailand,

unter Hinweis auf die Antwort der damaligen Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 15. Mai 2013 im Namen der Kommission zur Lage von Andy Hall,

unter Hinweis auf die Presseerklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf Freiheit der Meinung und des Ausdrucks vom 1. April 2015,

unter Hinweis auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung Thailands vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vom 5. Oktober 2011 und die daraus hervorgegangenen Empfehlungen,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern aus dem Jahre 1998,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Thailand gehört,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984,

unter Hinweis auf die Menschenrechtserklärung des Verbands Südostasiatischer Nationen,

gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Regierung von Thailand am 20. Mai 2014 vom Militär des Landes abgesetzt und anschließend im ganzen Land das Kriegsrecht verhängt wurde, woraufhin die Polizeibehörde der Übergangsregierung, das Zentrum für die Verwaltung von Frieden und Ordnung, aufgelöst wurde;

B.

in der Erwägung, dass die Streitkräfte anschließend einen Nationalrat für Frieden und Ordnung (NCPO) unter der Führung von General Prayuth Chan-ocha eingerichtet haben, der über schrankenlose Vollmachten und unbegrenzte Befugnisse verfügt, Anordnungen zu erlassen und Verfassungsreformen durchzuführen;

C.

in der Erwägung, dass vom NCPO geschaffene wichtige Verfassungsorgane durch Militärangehörige kontrolliert werden und dass alle Mitglieder des NCPO absolute Immunität für ihre Handlungen verfügen und für etwaiges Fehlverhalten nicht verantwortlich gemacht bzw. zur Rechenschaft gezogen werden können, solange sie gemäß Artikel 44 und 47 der Übergangsverfassung im Amt sind;

D.

in der Erwägung, dass der konstituierende Ausschuss den neuen Verfassungsentwurf am 29. August 2015 fertiggestellt hat, der dann am 6. September 2015 vom Nationalen Reformrat abgelehnt wurde; in der Erwägung, dass ein neuer konstituierender Ausschuss nun einen neuen Verfassungsentwurf binnen 180 Tagen ausarbeiten soll und dass sich die Militärherrschaft über das Land infolge der jüngsten Ablehnung des Verfassungsentwurfs verlängern könnte;

E.

in der Erwägung, dass führende Websites zur Politik und Menschenrechtslage in Thailand vom NCPO gemäß Artikel 44 der Übergangsverfassung der Gefährdung der nationalen Sicherheit beschuldigt werden und dass Fernsehsender und lokale Radiostationen, die einem der politischen Lager des Landes zugerechnet werden, massiv zensiert werden;

F.

in der Erwägung, dass die Versammlungsfreiheit durch das vor kurzem verabschiedete Gesetz über öffentliche Versammlungen, das am 14. August 2015 in Kraft trat, massiv eingeschränkt wird und Straftaten wie die Störung der öffentlichen Dienste gemäß diesem Gesetz nun mit langen Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden können;

G.

in der Erwägung, dass Armeeangehörige zu „Beamten zur Aufrechterhaltung von Frieden und Ordnung“ ernannt wurden und dadurch befugt sind, Menschen willkürlich festzunehmen, Ermittlungen durchzuführen und Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen;

H.

in der Erwägung, dass Teilnehmer an friedlichen Demonstrationen wiederholt wegen Aufruhr und anderen Gesetzesverstößen angeklagt und 14 Aktivisten der Neudemokratischen Bewegung verhaftet wurden;

I.

in der Erwägung, dass die Todesstrafe in Thailand immer noch vollstreckt wird und dass die Bedingungen, unter denen sie verhängt werden kann, durch neue Gesetzesvorschriften erweitert wurden;

J.

in der Erwägung, dass die Zahl der unter Berufung auf das Majestätsbeleidigungsgesetz inhaftierten Personen seit dem Putsch sprunghaft angestiegen ist;

K.

in der Erwägung, dass der Nationalen Menschenrechtskommission der Zugang zu Folter- und Misshandlungsopfern verwehrt wird, die ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf Anordnung der Militärgerichte für unbegrenzte Zeit in Haft gehalten werden;

L.

in der Erwägung, dass sich die Sicherheit von Menschen, die sich für lokale Gemeinschaften oder die Landrechte engagieren, seit dem Putsch verschlechtert hat;

M.

in der Erwägung, dass Thailand die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll von 1967 nicht unterzeichnet hat und dass das Land über keinen formalen nationalen Asylrahmen verfügt; in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Thailands nach wie vor Flüchtlinge und Asylsuchende in Länder zurückführen, in denen diesen wahrscheinlich Verfolgung droht;

N.

in der Erwägung, dass Thailand gemäß internationalen Abkommen, denen es beigetreten ist, verpflichtet ist, Fälle von Folter, Tod in der Haft und anderen mutmaßlichen schweren Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und angemessen strafrechtlich zu verfolgen;

O.

in der Erwägung, dass das Strafverfahren wegen Verleumdung gegen den EU-Bürger und Verfechter der Arbeitnehmerrechte Andy Hall, eingestellt wurde, er sich aber immer noch wegen Computer- und Verleumdungsstraftaten sowie wegen zwei Zivilklagen wegen Verleumdung vor Gericht verantworten muss, die in einer siebenjährigen Haftstrafe und einer Geldbuße in Höhe von mehreren Millionen USD münden könnten, da er zu einem Bericht von Finnwatch beigetragen hat, in dem einem thailändischen Ananasgroßhändler Verstöße gegen das Arbeitsrecht zur Last gelegt werden, wobei Verstöße dieses Unternehmens gegen Arbeitnehmerrechte vom thailändischen Arbeitsministerium sowie von einem Beschäftigten der Firma vor Gericht bestätigt wurden; in der Erwägung, dass der Fall von Andy Hall am 19. Oktober 2015 vor Gericht verhandelt wird;

P.

in der Erwägung, dass Thailand zwar das Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert hat, Arbeitsmigranten dort aber wenig Schutz genießen; in der Erwägung, dass der Menschenhandel mit Arbeitskräften ein gravierendes Problem ist; in der Erwägung, dass die Lage im Fischereisektor besonderen Anlass zur Sorge bereitet;

Q.

in der Erwägung, dass die EU die erst 2013 begonnenen Verhandlungen mit Thailand über ein bilaterales Freihandelsabkommen auf Eis gelegt hat und dass sie nicht bereit ist, das im November 2013 abgeschlossene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu unterzeichnen, solange es in Thailand keine demokratische Regierung gibt; in der Erwägung, dass die EU der drittgrößte Handelspartner Thailands ist;

1.

begrüßt das starke Engagement der EU für die Menschen in Thailand, mit denen sie seit langer Zeit intensive politische, wirtschaftliche und kulturelle Kontakte pflegt; betont, dass die EU als ein Freund und Partner Thailands wiederholt eine Rückkehr zu demokratischen Verhältnissen gefordert hat;

2.

ist jedoch zutiefst über die sich Menschenrechtslage in Thailand besorgt, die sich seit dem rechtswidrigen Staatsstreich vom Mai 2014 verschlechtert hat;

3.

fordert die staatlichen Stellen Thailands nachdrücklich auf, die einschneidenden Beschränkungen des Rechts auf Freiheit und der friedlichen Wahrnehmung anderer Menschenrechte, insbesondere der im Zusammenhang mit der friedlichen Mitwirkung an politischen Aktivitäten, aufzuheben;

4.

fordert die staatlichen Stellen Thailands auf, Schuldsprüche und Gerichtsurteile wieder aufzuheben, Anklagen zurückzuziehen sowie Medienvertreter und andere Personen freizulassen, die wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung bzw. Versammlungsfreiheit verurteilt oder angeklagt worden sind; fordert die Regierung auf, Artikel 44 der Übergangsverfassung und andere Bestimmungen umgehend abzuschaffen, auf die die thailändischen Staatsorgane zurückgreifen, um die Grundfreiheiten einzuschränken und straflos Menschenrechtsverletzungen zu begehen;

5.

fordert die staatlichen Stellen Thailands auf, Gefahren für die Sicherheit der Bevölkerung abzuwenden und stärker auf die Anliegen von Bevölkerungsgruppen und Landrechteaktivisten einzugehen;

6.

fordert die staatlichen Stellen Thailands auf, so rasch wie möglich mit der Übergabe der politischen Macht vom Militär an zivile Stellen zu beginnen; nimmt die konkreten Pläne für eine freie und faire Wahl zur Kenntnis und fordert, dass der Zeitplan dabei eingehalten wird;

7.

spricht sich für die Übertragung aller Gerichtsverfahren, die Zivilisten betreffen, von Militärgerichten an zivile Gerichte sowie für die Einstellung willkürlicher Festnahmen unter Berufung auf das Kriegsrecht und für Maßnahmen ein, mit denen die Befugnisse des Militärs, Zivilisten zu inhaftieren, eingeschränkt und nicht ausgeweitet werden;

8.

fordert die staatlichen Stellen auf, das Majestätsbeleidigungsgesetz einer Überprüfung zu unterziehen, damit verhindert wird, dass die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf die freie Äußerung politischer Meinungen unter Strafe gestellt wird, und fordert des Weiteren, dass dieses Gesetz fortan nicht mehr massiv bei Sachverhalten, die damit in keinem Zusammenhang stehen, angewandt wird;

9.

fordert, dass das Recht auf Sicherheit (unter anderem von Menschenrechtsverteidigern) geachtet und gewahrt wird und dass alle Verstöße gegen die Rechte von Menschenrechtsverfechtern ohne Verzug zum Gegenstand einer wirksamen und unabhängigen Untersuchung gemacht werden;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass die thailändische Regierung einen neuen Ausschuss eingerichtet hat, der so rasch wie möglich einen neuen Verfassungsentwurf ausarbeiten soll; fordert eine Verfassung auf der Grundlage demokratischer Prinzipien, wie Gleichheit, Freiheit, faire Vertretung, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und öffentlicher Zugang zu Ressourcen;

11.

fordert die thailändische Regierung insbesondere vor dem Hintergrund der immer strengeren Auslegung der Verleumdungsgesetze des Landes auf, ihre eigenen verfassungsmäßigen und völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, was die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und politischen Pluralismus anbelangt;

12.

nimmt die Maßnahmen der thailändischen Regierung zur Kenntnis, die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel einzuhalten und der grassierenden Form der modernen Sklaverei ein Ende zu setzen, wie es sie in der Lieferkette der Fischereiindustrie des Landes gibt; legt der Regierung nahe, diese Maßnahmen dringend umzusetzen und ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht zu verstärken;

13.

fordert Thailand auf, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll von 1967 zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

14.

fordert Thailand nachdrücklich auf, konkrete Schritte in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen;

15.

begrüßt ausdrücklich die Verabschiedung des thailändischen Gesetztes zur Gleichstellung der Geschlechter, was ein Anzeichen für eine stärker inklusive Einstellung bei der rechtlichen Behandlung von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen in Zukunft ist;

16.

begrüßt die Entscheidung, das Strafverfahren wegen Verleumdung gegen Andy Hall einzustellen und ihn auf freien Fuß zu setzen; fordert, dass auch die Anklagen gegen ihn wegen Computer- und Verleumdungsstraftaten vor dem Strafgericht von Süd-Bangkok fallengelassen werden, da seine Handlungen im Rahmen seines Menschenrechtsengagements darauf abzielten, Fälle von Menschenhandel aufzudecken und die Rechtslage von Arbeitsmigranten in Thailand zu verbessern, und er das Recht hat, Recherchen durchzuführen und sich zu engagieren, ohne Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen; weist im Hinblick auf die Zivilklagen wegen Verleumdung mit Besorgnis darauf hin, dass sein Prozess möglicherweise nicht völlig unparteiisch ist, da es Berichte über Verbindungen bei den Eigentumsverhältnissen zwischen dem Unternehmen, das als Kläger auftritt, und ranghohen thailändischen Politikern gibt; fordert die EU-Delegation auf, die Rechtslage von Andy Hall weiterhin aufmerksam zu verfolgen und einen Prozessbeobachter zu seinem Verfahren zu entsenden;

17.

begrüßt, dass die Journalisten Chutima „Oi“ Sidasathian und Alan Morison am 1. September 2015 vom Provinzgericht in Phuket freigesprochen wurden;

18.

fordert die internationale Gemeinschaft und die EU im Besonderen nachdrücklich auf, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um gegen Menschenhandel, Sklavenarbeit und Zwangsmigration vorzugehen, indem eine internationale Zusammenarbeit bei der Überwachung und Prävention von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Arbeitsfragen befördert wird;

19.

legt der EU und der thailändischen Regierung nahe, in einen konstruktiven Dialog über Fragen des Menschenrechtsschutzes und Demokratisierungsprozesses in Thailand und der Region zu treten; bekräftigt seine Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Thailand;

20.

unterstützt die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) dabei, den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Thailand aufrechtzuerhalten, damit eine Rückkehr des Landes zu einer demokratischen Regierungsform gewährleistet ist; erinnert die thailändische Regierung in diesem Zusammenhang daran, dass sie keine Fortschritte beim Freihandelsabkommen und beim Partnerschafts- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Thailand erwarten darf, solange die Militärjunta an der Macht bleibt;

21.

begrüßt die neue Aufgabe Thailands als Länderkoordinator für die Beziehungen zwischen ASEAN und der EU für den Zeitraum von 2015 bis 2018; weist auf den gegenseitigen Nutzen der Zusammenarbeit zwischen ASEAN und der EU für beide Seiten hin;

22.

fordert den EAD und die EU-Delegation sowie die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten auf, alle zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um für die Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Thailand zu sorgen, insbesondere durch die Fortführung der Praxis, Ermittlungen gegen Oppositionsführer und entsprechende Anhörungen vor Gericht zu beobachten;

23.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, der Regierung und dem Parlament Thailands, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Regierungen des Verbands Südostasiatischer Nationen zu übermitteln.


(1)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 152.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0107.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0211.