22.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/132


P8_TA(2015)0308

Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zu dem Thema „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“ (2014/2245(INI))

(2017/C 316/14)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission vom 23. Juli 2014 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung von Entwicklung und guter Governance in den Regionen und Städten der EU“ (im Folgenden „sechster Kohäsionsbericht“),

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 4, 162, 174 bis 178 und 349,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“) (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (4),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde (5),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1084/2006 (6),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (7),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (8),

unter Hinweis auf die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020 — Für ein integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen („Territorial Agenda of the European Union 2020: Towards an Inclusive, Smart and Sustainable Europe of Diverse Regions“), die am 19. Mai 2011 auf dem informellen Treffen der für Raumordnung und territoriale Entwicklung zuständigen Minister in Gödöllő (Ungarn) vereinbart wurde,

unter Hinweis auf den achten Zwischenbericht der Kommission vom 26. Juni 2013 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Die regionale und urbane Dimension der Krise“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zu dem Thema „Intelligente Spezialisierung: Vernetzung von Exzellenz für eine gute Kohäsionspolitik“ (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zur Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten für einen rechtzeitigen und wirksamen Beginn des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zum 7. und 8. Fortschrittsbericht der Kommission zur EU-Kohäsionspolitik und zum Strategiebericht 2013 über die Umsetzung der Programme 2007–2013 (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zur Optimierung der Entwicklung der Potenziale der Regionen in äußerster Randlage durch die Schaffung von Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen Programmen der Europäischen Union (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zu den Verzögerungen in der Anfangsphase der Kohäsionspolitik 2014–2020 (13),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2011 mit dem Titel „Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente — die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen“ (COM(2011)0662),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Finanzinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (Sonderbericht Nr. 2/2012),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ (Kohäsion) vom 19. November 2014 zum sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. Dezember 2014 zum sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (14),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Januar 2015 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (15),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. März 2015 mit dem Titel „EU-Justizbarometer 2015“ (COM(2015)0116),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Januar 2015 mit dem Titel „Entwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan 2015“ (COM(2015)0016),

unter Hinweis auf den Jahresbericht 2013 mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union — Betrugsbekämpfung“,

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung und die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0173/2015),

A.

in der Erwägung, dass die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik der EU bei der Verringerung der regionalen Ungleichheiten, der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen unbestreitbar ist; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik EU-weit die wichtigste Strategie für Investitionen in die Realwirtschaft darstellt und ein bewährtes Instrument für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in der EU ist, für das bis 2020 Mittel in Höhe von über 350 Milliarden EUR bereitstehen; in der Erwägung, dass sich die Kohäsionspolitik während der Wirtschaftskrise als wesentliches Instrument für den Erhalt des Investitionsniveaus in den Mitgliedstaaten erweist; in der Erwägung, dass sie in manchen Mitgliedstaaten die wichtigste Quelle für Investitionen der öffentlichen Hand ist; in der Erwägung, dass die konkreten und sichtbaren Ergebnisse der Kohäsionspolitik durch viele verschiedene Methoden der Bewertung bestätigt worden sind;

B.

in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit den letzten Zahlen aus dem Jahr 2013 zufolge auf einem historisch hohen Stand von 5,1 % aller Erwerbstätigen liegt; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Folgen für das Leben der Betroffenen hat und insbesondere in Gebieten in Randlage zu einem strukturellen Problem werden kann;

C.

in der Erwägung, dass die öffentlichen Investitionen in der EU in der letzten Zeit um 15 % (in realen Werten) gesunken sind und dass viele Regionen — in erster Linie Regionen mit demografischen Herausforderungen — nicht in der Lage waren, einen angemessenen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zu leisten, was insbesondere für das Kernziel, die Beschäftigungsquote bis 2020 auf 75 % zu erhöhen, und die Ziele, die Zahl der von Armut betroffenen Menschen um 20 Millionen zu senken und die Schulabbrecherquote einzudämmen, gilt;

D.

in der Erwägung, dass es gerechtfertigt ist, dass sich die Ziele der Kohäsionspolitik im Laufe der Zeit gewandelt haben, um den neuen Herausforderungen und Problemen, denen sich die EU gegenübersieht, zu begegnen, und dass es gerechtfertigt ist, dass eine Annäherung der Kohäsionspolitik an die übergeordnete politische Agenda der EU erfolgt ist; in der Erwägung, dass die ursprüngliche Rolle der Kohäsionspolitik der EU — die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in allen Regionen der EU und insbesondere in den weniger entwickelten und den am stärksten benachteiligten Regionen — jedoch gestärkt werden sollte; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik nicht nur als ein Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und anderer Entwicklungsstrategien der EU erachtet werden sollte, sondern auch als eine politische Maßnahme für Investitionen in den Gebieten;

E.

in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise laut dem sechsten Kohäsionsbericht negative Auswirkungen auf die langfristige Tendenz einer Abnahme der regionalen Ungleichheiten hatte und dass die Unterschiede unterschiedlicher Art zwischen den Regionen trotz positiver Tendenzen zu Beginn des neuen Programmplanungszeitraums weiterhin groß sind;

F.

in der Erwägung, dass die Mittel der Kohäsionspolitik durch eine thematische Konzentration auf eine begrenzte Zahl von strategischen Zielen ausgerichtet sind, mit denen Wachstum gefördert werden kann und die Potenzial in den Bereichen Schaffung von Arbeitsplätzen, soziale Inklusion, Umwelt und Klimawandel aufweisen;

G.

in der Erwägung, dass ein hohes Wachstum oder eine hohe regionale wirtschaftliche Konvergenz nur mit einer guten Regierungsführung erreicht werden können, und in der Erwägung, dass es notwendig ist, sämtliche Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in Einklang mit dem Grundsatz einer Governance auf mehreren Ebenen und unter Einbeziehung der Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft besser zu beteiligen;

H.

in der Erwägung, dass Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme strategische Instrumente zur Lenkung der Investitionen in den Mitgliedstaaten und den Regionen sind, und dass sie in den Artikeln 14, 16 und 29 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen unter Vorgabe eines Zeitplans für ihre Übermittlung bzw. ihre Einreichung und ihre Annahme geregelt sind, nach dem die Partnerschaftsvereinbarungen bis spätestens Ende August 2014 und die operationellen Programme bis spätestens Ende Januar 2015 hätten angenommen werden müssen;

I.

in der Erwägung, dass der informelle Rat, der 2011 in Gödöllő (Ungarn) tagte, die aufeinanderfolgenden Ratsvorsitze der Jahre 2015 und 2016 aufgefordert hat, zu bewerten und zu prüfen, ob die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020, unter Berücksichtigung ihres Funktionierens in der Praxis, überprüft werden sollte, und anschließend eine solche Überprüfung zu leiten;

J.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 175 AEUV die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik in der Weise führen und koordinieren, dass die Ziele einer harmonischen Entwicklung und einer Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts erreicht werden, und in der Erwägung, dass die neue Investitionsoffensive für Europa daher auch zu diesen Zielen beitragen wird;

Erfolge und Herausforderungen der Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise (Programmplanungszeitraum 2007–2013)

1.

betont, dass die Kohäsionspolitik das wichtigste Instrument der EU zur Verringerung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten zwischen den europäischen Regionen, zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Bewältigung des Klimawandels und der Energieabhängigkeit ist und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beiträgt; betont, dass die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik, trotz der Schwierigkeiten einiger Mitgliedstaaten und Regionen, die Kofinanzierung zu übernehmen, die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich abgefedert haben und dass sie in den Regionen für Stabilität gesorgt haben, indem sie zu einer Zeit den Geldfluss sichergestellt haben, in der die öffentlichen und privaten Investitionen in den Mitgliedstaaten und Regionen stark zurückgegangen sind; betont, dass die Finanzierungen im Rahmen der Kohäsionspolitik 21 % der öffentlichen Investitionen in der EU insgesamt und 57 % in den Kohäsionsländern zusammen entsprachen;

2.

betont, dass die Kohäsionspolitik bewiesen hat, dass sie rasch mit flexiblen Maßnahmen zur Bewältigung der Investitionslücke in den Mitgliedstaaten und Regionen reagieren kann, zu denen zum Beispiel die Verringerung der nationalen Beiträge zur Kofinanzierung, die Bereitstellung zusätzlicher Vorauszahlungen sowie die Umverteilung von 13 % der Finanzmittel (45 Milliarden EUR) zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung mit unmittelbaren Auswirkungen gehört haben; vertritt daher die Auffassung, dass unbedingt eine umfassende und eingehende mittelfristige Überprüfung der Ziele und Finanzierungsniveaus unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf die sozioökonomische Lage der Mitgliedstaaten oder ihrer Regionen auswirken, durchgeführt werden muss;

3.

unterstreicht, dass der Vertrag über die Europäische Union das Ziel umfasst, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (Artikel 3 EUV);

4.

begrüßt die kürzlich durchgeführte Reform der Kohäsionspolitik, mit der diese Herausforderungen bewältigt werden sollen und die auf einem kohärenten strategischen Rahmen für den Zeitraum 2014–2020 mit eindeutigen Zielen und Anreizen im Hinblick auf alle operationellen Programme gründet; fordert alle Akteure, insbesondere die wesentlichen beteiligten Stellen, auf, dafür zu sorgen, dass der neue legislative Rahmen für die Kohäsionspolitik wirksam und effizient umgesetzt wird, indem der Schwerpunkt auf die Erzielung einer besseren Leistung und besserer Ergebnisse gelegt wird; fordert alle beteiligten Akteure auf, ordnungsgemäß funktionierende Verfahren des Mehrebenensystems und der Koordinierung einzurichten, um Konsistenz zwischen den Programmen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Strategie Europa 2020 und die länderspezifischen Empfehlungen unterstützt werden;

5.

betont, dass solide steuerliche und wirtschaftliche sowie wirksame regulatorische, administrative und institutionelle Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik sind, der Verwirklichung der Zielsetzungen jedoch nicht entgegen stehen dürfen; verweist in diesem Zusammenhang daran, dass die Aussetzung der Zahlungen gemäß Artikel 23 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen die Fähigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014–2020 wirksam zu planen und umzusetzen, untergraben könnte; betont, dass die Strategie eng auf die branchenspezifischen Maßnahmen abgestimmt sein muss und Synergieeffekte mit anderen Investitionsmaßnahmen der EU erreicht werden müssen, damit sowohl die Ziele im Rahmen der Kohäsionspolitik als auch der Strategie Europa 2020 verwirklicht werden können; erinnert jedoch daran, dass im Einklang mit Artikel 175 AEUV alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen die Verwirklichung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zum Ziel haben müssen;

6.

betont, dass die Erhöhung der Verwaltungskapazitäten für die Planung, Umsetzung und Bewertung in den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung für rasche und erfolgreiche Ergebnisse der Kohäsionspolitik ist;

7.

weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik die Auswirkungen der Krise zwar abgeschwächt hat, die regionalen Ungleichheiten jedoch weiterhin groß sind, und dass das Ziel der Kohäsionspolitik, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten durch besondere Unterstützung der weniger entwickelten Regionen zu verringern, noch nicht überall verwirklicht worden ist;

8.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften trotz der Krise und der Tatsache, dass die lokalen Finanzen unter großen Druck gesetzt wurden, den Forderungen der Bürger nach zugänglicheren und qualitativ hochwertigeren öffentlichen Dienstleitungen weiterhin nachkommen mussten;

9.

unterstreicht, dass die Reindustrialisierung der EU von großer Bedeutung dafür ist, dass der Anteil der Industrieproduktion am BIP der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % erhöht wird; weist daher darauf hin, dass es wichtig ist, die Grundsätze der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der regulatorischen Berechenbarkeit aktiv zu stützen und zu stärken, damit Arbeitsplätze und Wachstum in Europa gefördert werden;

Probleme bei der Umsetzung und den Zahlungen

10.

bekundet seine tiefe Besorgnis über die erheblichen strukturellen Verzögerungen in der Anfangsphase der Programmplanungszeiträume der Kohäsionspolitik infolge der Verzögerung bei der Annahme der operationellen Programme, u. a. durch das Übertragungsverfahren; stellt fest, dass diese Verzögerung den Druck im Bereich der Zahlungen erhöhen könnte, insbesondere in den Jahren 2017 und 2018, und so zu den Bedenken über den bedauerlichen Rückstand bei den Zahlungen beitragen könnte, der sich für den Programmplanungszeitraum 2007–2013 auf etwa 25 Milliarden EUR beläuft; stellt fest, dass die Lage — im größeren Zusammenhang betrachtet — im Bereich der Kohäsionspolitik zwar besser als in der ländlichen Entwicklung und der Fischerei ist, die Sorge aber weiterhin besteht, da im Falle mehrerer Mitgliedstaaten noch eine erhebliche Anzahl ihrer Programme verabschiedet werden muss; betont, dass durch diese Verzögerungen die Glaubwürdigkeit des EU-Haushalts und der Kohäsionspolitik und die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Kohäsionspolitik geschwächt werden können und dadurch die Fähigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die Durchführung des Zeitraums 2007–2013 abzuschließen und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014–2020 wirksam zu planen und umzusetzen, gefährdet wird; begrüßt die in letzter Zeit in diesem Zusammenhang unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission, fordert die Kommission jedoch auf, ihr Möglichstes zu tun, damit alle übrigen operationellen Programme ohne weitere Verzögerung verabschiedet werden, da die Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), die für die Nutzung der nicht zugewiesenen Ressourcen 2014 erforderlich ist, und der Entwurf des beigefügten Berichtigungshaushaltsplans bereits vom Parlament genehmigt wurden;

11.

weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik, deren unbezahlte Rechnungen sich Ende 2014 auf insgesamt 24,8 Milliarden EUR für die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds aus dem Zeitraum 2007–2013 beliefen, was einer Zunahme um 5,6 % gegenüber 2013 entspricht, in höherem Maße als alle anderen Politikbereiche der EU von dem anhaltenden Zahlungsrückstand betroffen ist; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen; betont, dass in erster Linie die kleinsten und schutzbedürftigsten Nutznießer der Kohäsionspolitik wie KMU, NGO und Verbände hiervon in Mitleidenschaft gezogen werden, da sie nur in begrenztem Maß Ausgaben vorfinanzieren können;

12.

begrüßt, dass sich der Rat, die Kommission und das Parlament am Jahresende darauf geeinigt haben, die Zahlungsrückstände, insbesondere in der Kohäsionspolitik, gemäß der gemeinsamen Erklärung, die der Vereinbarung über den Haushaltsplan 2015 beigefügt ist, im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) auf ihr strukturelles Niveau zu senken, und nimmt die am 23. März 2015 von der Kommission übermittelten Bestandteile eines Zahlungsplans, mit dem der EU-Haushalt wieder auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden soll, zur Kenntnis; erinnert die Kommission an ihre Zusage, möglichst bald — jedoch in jedem Fall vor der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 — einen Zahlungsplan vorzulegen; erinnert außerdem alle Organe an ihre Zusage, einen solchen Plan zu vereinbaren und ab 2015 und bis spätestens zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung des derzeitigen MFR umzusetzen;

13.

betont, dass mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Obergrenzen (16) des MFR, mit der gemäß Artikel 19 Absatz 2 der MFR-Verordnung 11,2 Milliarden EUR an Mitteln für Verpflichtungen auf die Zwischensumme der Rubrik 1b übertragen werden, und mit der Übertragung (17) von 8,5 Milliarden EUR an Mitteln für Verpflichtungen von 2014 auf 2015 gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung zwar verhindert werden kann, dass diese Mittel in Rubrik 1b verfallen, dass damit jedoch weder das zugrunde liegende Problem der Verspätungen bei der Programmplanung wirklich angegangen wird noch der Umstand, dass die chronisch verspätete Umsetzung und die systematisch verspäteten Zahlungen die Empfänger vor erhebliche Herausforderungen stellen können, gemildert wird;

14.

betont, dass der genannte Rückstand in Rubrik 1b des Haushaltsplans der EU im Hinblick auf die Gefährdung der Umsetzung der Kohäsionspolitik in der Tat — im vorausgegangenen sowie voraussichtlich auch im laufenden Programmplanungszeitraum 2014–2020 — der wichtigste unmittelbare Faktor ist; bekräftigt, dass die Auswirkungen dieses Rückstands für die Akteure der Kohäsionspolitik vor Ort deutlich zu spüren sind, manchmal in erheblichem Ausmaß; fordert die Kommission daher auf, einen Fahrplan auszuarbeiten, der einen spezifischen Zeitplan mit konkreten, schrittweisen politischen Maßnahmen, die durch ausgewählte Haushaltsmittel unterstützt werden, vorsieht, um den Rückstand zu verringern und schließlich aufzuheben; hofft, dass der Rat endlich die Ernsthaftigkeit und Unhaltbarkeit der Situation feststellt und Bereitschaft signalisiert, aktiv zu einer soliden Lösung des Problems beizutragen; ist davon überzeugt, dass das oberste Ziel bei diesen Maßnahmen darin bestehen sollte, 2015 zu dem Jahr zu machen, in dem die Verringerung des Rückstands deutlich zu spüren ist;

15.

betont, dass es zwingend erforderlich ist, mit der Durchführung der operationellen Programme zu beginnen, sobald sie angenommen sind, um die Ergebnisse der Investitionen zu optimieren, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, das Produktivitätswachstum zu steigern und zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union beizutragen, und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun sollten, um die Annahme der operationellen Programme unter Wahrung ihrer Qualität zu beschleunigen; fordert die Kommission auf — während sie gleichzeitig ein Augenmerk auf die Notwendigkeit richtet, die Betrugsbekämpfung fortzusetzen –, alle Möglichkeiten für eine Straffung ihrer internen Verfahren zu prüfen, damit die Verfahren auf der Grundlage der zwei Szenarien für die Annahme operationeller Programme beschleunigt werden, um weitere Verzögerungen des Beginns der Umsetzung zu vermeiden;

16.

fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, dem Parlament die von ihr beabsichtigten Maßnahmen vorzulegen, damit mit der Umsetzung der operationellen Programme so schnell wie möglich begonnen werden kann, vor allem mit dem Ziel, die Aufhebung von Mittelbindungen im Jahr 2017 zu vermeiden, und dem Parlament gleichzeitig den beabsichtigten Zeitplan zu übermitteln; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Zahlungsverzögerungen auf den Beginn der Umsetzung der neuen operationellen Programme zu erläutern; fordert die Kommission auf, Lösungen vorzuschlagen, mit denen der Schaden so weit wie möglich begrenzt werden kann; fordert die Kommission ferner auf, im Rahmen des in Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen vorgesehenen Berichts über das Ergebnis der Verhandlungen die möglichen Auswirkungen der Verzögerungen in der Anfangsphase der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Wachstum und Beschäftigung zu untersuchen und auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse Empfehlungen auszusprechen;

17.

ist der Ansicht, dass der MFR 2014–2020, der aus dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der MFR-Verordnung resultiert und in dem ausschließlich die 2014 nicht zugewiesenen Mittel auf das Jahr 2015 übertragen werden, das Risiko der aufgehobenen Mittelbindung im Jahr 2018 für 2014 nicht genehmigte Programme stark erhöht und daher nicht die umfassende Nutzung der Mittel und eine wirksame Unterstützung der Investitionen der EU zugunsten von Wachstum und Beschäftigung begünstigt; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Ausarbeitung des strategischen Berichts 2017 gemäß Artikel 53 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen frühzeitig geeignete Maßnahmen, auch legislativer Art, vorzuschlagen, um dieses Risiko der aufgehobenen Mittelbindung zu vermeiden;

18.

ist besorgt über die geringe Aufnahme von Mitteln in bestimmten Mitgliedstaaten im Programmplanungszeitraum 2007–2013 und warnt, dass die zugrunde liegenden Ursachen bewältigt werden sollten, um das erneute Auftreten der gleichen Probleme im nächsten Zeitraum zu vermeiden; betont, dass für eine wirksame und effiziente Umsetzung der Kohäsionspolitik unbedingt Verwaltungskapazitäten erforderlich sind; hebt hervor, dass Instabilität im öffentlichen Dienst — kombiniert mit einer schwachen Koordinierung der politischen Maßnahmen — die erfolgreiche Umsetzung der ESI-Fonds schwächen und eine Bedrohung für eine wirksame Handhabung der politischen Maßnahmen insgesamt darstellen kann;

19.

schlägt vor, dass für die Vorbereitung des nächsten Programmplanungszeitraums die Programmplanung betreffende Verwaltungsvorschriften getrennt von Haushaltsvorschlägen und diesen zeitlich vorgelagert eingeführt werden, um so die Debatten über Inhalte und Finanzmittel zu entkoppeln und genügend Zeit für die gründliche Vorbereitung der Programme zur Verfügung zu haben; weist darauf hin, dass ungeachtet der Tatsache, dass die Verwaltungsvorschriften sehr umfangreich sind, dies nicht zu einer vollständigen Sicherheit für die Mitgliedstaaten und Regionen führt und eine Quelle unterschiedlicher Auslegungen sein kann; stellt fest, dass immer noch Spielraum für eine Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften besteht;

20.

fordert die Kommission auf, finanzielle Berichtigungen oder die Aussetzung von Zahlungen sorgfältig abzuwägen und mögliche Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum zu berücksichtigen;

Kohäsionspolitik im Zentrum der intelligenten, nachhaltigen und integrativen Investitionen 2014–2020

21.

bekräftigt die ursprüngliche Rolle der Kohäsionspolitik, die darin bestand, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern und regionale Ungleichheiten zu verringern, indem weniger entwickelte Regionen besonders unterstützt werden; betont, dass die Kohäsionspolitik durch ihre Beschaffenheit und ihren ursprünglichen Aufbau gemäß dem Vertrag zur Verwirklichung der Ziele der Union beiträgt, insbesondere zur Verwirklichung der Ziele des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums im Rahmen der Strategie Europa 2020 sowie zum grundlegenden Vertragsziel der Stärkung des territorialen Zusammenhalts;

22.

begrüßt den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und seine mögliche Hebelwirkung; betont, dass das wichtigste Ziel des EFSI der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt sein sollte und er daher für alle Regionen der EU von Nutzen sein sollte; betont die Notwendigkeit, die Zusätzlichkeit der EFSI-Mittel und somit die Komplementarität und die Synergien zwischen ihm und den ESI-Fonds sicherzustellen und sie gleichzeitig finanziell voneinander zu trennen, und rät den betreffenden Parteien in diesem Sinne, auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des Europäischen Konjunkturprogramms im Jahr 2008 aufzubauen, insbesondere was intelligente Investitionen betrifft;

23.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine bessere Koordinierung und eine höhere Konsistenz zwischen allen Maßnahmen im Rahmen der Investitions- und der Entwicklungspolitik der EU und insbesondere der Kohäsionspolitik sowie zwischen den ESI-Fonds, weiteren EU-Fonds und den nationalen und regionalen Finanzierungsinstrumenten zu sorgen, um für Komplementarität und erhöhte Synergien zu sorgen, Überschneidungen und doppelte Unterstützung zu vermeiden und bei den Finanzmitteln der EU einen hohen europäischen Mehrwert sicherzustellen; fordert die Kommission auf, in den bevorstehenden Kohäsionsberichten über Synergien zu berichten; schlägt vor, dass die Umsetzung des neuen Investitionsplans der EU auf den Erfahrungen der drei gemeinsamen Initiativen JEREMIE, JESSICA und JASMINE aufbaut, die eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel im Rahmen der Strukturfonds von 1,2 Milliarden EUR im Zeitraum 2000–2006 auf 8,4 Milliarden EUR im Zeitraum 2007–2012 ermöglicht haben; fordert eine breit angelegte und ausführliche Untersuchung in Konsultation mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF);

24.

betont, dass die Rechtsvorschriften über die Kohäsionspolitik eine erweiterte Verwendung der Finanzierungsinstrumente vorsehen, um ihren Beitrag im Zeitraum 2014–2020 auf etwa 25 bis 30 Milliarden EUR zu verdoppeln, indem ihr thematischer Umfang erweitert und den Mitgliedstaaten und Regionen eine größere Flexibilität geboten wird; betont die Rolle der Finanzierungsinstrumente bei der Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher oder privater Koinvestitionen, um in Einklang mit der Strategie Europa 2020 und den Prioritäten der Kohäsionspolitik Marktversagen zu bewältigen; unterstützt insbesondere die „KMU-Initiative“ für Risikoteilung und fordert die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Finanzierungsinstrumente für die Mitgliedstaaten und Regionen leicht nutzbar und erstrebenswert sind, und so sicherzustellen, dass die Verdopplung von Beiträgen zu Finanzierungsinstrumenten aufgrund ihrer eigenen Vorzüge erzielt wird und die Verantwortung der Interessenträger für dieses Ziel fest verankert ist; betont die Notwendigkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Kontrolle im Hinblick auf die Finanzinstrumente sicherzustellen, für die EU-Mittel aufgewandt werden;

25.

gibt jedoch warnend zu bedenken, dass der EFSI die strategische Kohärenz und langfristige Perspektive bei der Programmplanung der Kohäsionspolitik nicht schwächen sollte; betont, dass eine Umverteilung der Strukturfondsmittel kontraproduktiv wäre und deshalb nicht akzeptiert werden kann, da dies die Wirksamkeit der Strukturfonds — und die Entwicklung der Regionen — gefährden würde; weist darauf hin, dass die Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten in der Teilrubrik 1b des MFR 2014–2020 für die Zwecke des EFSI nicht geändert werden können; betont, dass die Ersetzung von Finanzhilfen durch Darlehen, Eigenkapital oder Garantien zwar gewisse Vorteile hat, jedoch mit Vorsicht und unter Berücksichtigung der regionalen Ungleichheiten und der vielfältigen Unterschiede in den Praktiken und Erfahrungen zwischen den Regionen im Hinblick auf die Verwendung von Finanzinstrumenten erfolgen muss; weist darauf hin, dass die Regionen, die am dringendsten Investitionsanreize benötigen, oft geringe Verwaltungs- und Aufnahmekapazitäten haben;

26.

warnt davor, dass die gewährte Flexibilität bei der Projektauswahl für die Finanzierung im Rahmen des EFSI die Gefahr mit sich bringt, dass die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion untergraben wird, indem Investitionen in stärker entwickelte Mitgliedstaaten geleitet werden; fordert die Kommission auf, die Beziehung zwischen EFSI und ESI-Fonds genau zu beobachten;

Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Wirksamkeit, Effizienz und Leistung

27.

betont die Bedeutung aller Maßnahmen, mit denen die Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf Wirksamkeit, Vereinfachung, Effizienz, Ergebnisse und Leistung gesteigert werden soll und die einen Wechsel von Kriterien für die Mittelaufnahme hin zur Qualität der Ausgaben und einem hohen Mehrwert der kofinanzierten Maßnahmen sicherstellen sollen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, technische Anpassungen der betreffenden Verordnungen über die ESI-Fonds vorzulegen;

28.

begrüßt die thematische Konzentration zur Unterstützung von Investitionen in intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, mit denen Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen, der Klimawandel und die Energieabhängigkeit bewältigt und Armut und soziale Ausgrenzung eingedämmt werden sollen, und die verstärkte Schwerpunktsetzung auf Ergebnisse und auf Messbarkeit in den Programmen für den Zeitraum 2014–2020, die dazu beitragen sollte, die Wirksamkeit und die Effizienz der Kohäsionspolitik weiter zu steigern; vertritt gleichzeitig die Auffassung, dass die Regionen unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Besonderheiten über eine größere Flexibilität verfügen müssen, insbesondere vor dem Hintergrund der schweren Krise, um das Entwicklungsgefälle zwischen den einzelnen Regionen der Union abzubauen; fordert einen wirklich integrierten und territorial ausgerichteten Ansatz, um Programme und Projekte zu unterstützen, die auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet sind;

29.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Kohärenz zwischen den nationalen Reformprogrammen und den operationellen Programmen sicherzustellen, damit die länderspezifischen Empfehlungen angemessen behandelt werden und eine Übereinstimmung mit den Verfahren der wirtschaftspolitischen Steuerung gewährleistet wird, um so die Gefahr einer frühzeitigen Neuplanung zu begrenzen;

30.

verweist in diesem Zusammenhang auf den ursprünglichen Widerstand des Parlaments und betont seine Verantwortung im Hinblick auf seine uneingeschränkte Beteiligung sowie für die Kontrolle und Prüfung; fordert, dass die Kommission und der Rat rechtzeitig vollständige und transparente Informationen über die Kriterien für eine Umwidmung und Aussetzung der Mittelbindungen oder Zahlungen im Rahmen der ESI-Fonds und über das gesamte Verfahren, das eine solche Umwidmung oder Aussetzung auslösen könnte, gemäß Artikel 23 Absatz 15 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen bereitstellen; weist darauf hin, dass der Beschluss über die Aussetzung von Mittelbindungen oder Zahlungen als letztes Mittel ergriffen werden sollte, nachdem alle anderen Optionen erschöpft sind und mögliche Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung bewertet wurden, da die Aussetzung von Mittelbindungen oder Zahlungen schwerwiegende Folgen für die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie für die Verwirklichung der Ziele im Rahmen der Kohäsionspolitik insgesamt haben könnte; vertritt die Auffassung, dass mit der makroökonomischen Konditionalität das Ziel verfolgt werden sollte, die Kohäsionspolitik nachhaltiger und effizienter zu gestalten, und lehnt ab, dass Regionen, Orte oder Bürger aufgrund makroökonomischer Beschlüsse der nationalen Regierungen benachteiligt werden; weist darauf hin, dass mit der Umwidmung von Mitteln ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand einhergehen kann; verweist darauf, dass bei Einreichung eines Vorschlags zur Neuplanung nach Artikel 23 Absatz 4 dieser Verordnung der zuständige Begleitausschuss vorher konsultiert werden muss, wie es in Artikel 49 Absatz 3 derselben Verordnung festgelegt ist;

31.

weist darauf hin, dass Unregelmäßigkeiten in erheblichen Ausmaß auf komplexe Anforderungen und Bestimmungen zurückzuführen sind; betont, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Kohäsionsprogrammen durch eine Vereinfachung der Verwaltung und der Verfahren, eine zügige Umsetzung der unlängst angenommenen einschlägigen Leitlinien und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten, insbesondere in den am wenigsten Entwickelten Regionen, reduziert werden könnte; betont daher, dass der Verwaltungsaufwand für die Empfänger bei den notwendigen Überprüfungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einsatzes der Mittel aus dem ESI-Fonds verringert werden muss und Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Flexibilität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu optimieren und zu verbessern, ein stärkeres Schwergewicht auf die Risikobewertung zu legen und die Zuweisung der Zuständigkeiten an die Behörden zu korrigieren, ohne dabei festgelegte und verstärkte Kontrollverfahren zu untergraben, damit Unregelmäßigkeiten wirksamer verhindert und als Folge davon Finanzkorrekturen sowie Unterbrechungen und Aussetzungen von Zahlungen vermieden werden; ist besorgt über die geringen Auszahlungsquoten bei den Finanzinstrumenten, insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels, diese Instrumente stärker zu nutzen; fordert in dieser Hinsicht die Mitgliedstaaten, die Verwaltungsbehörden und weitere einschlägige Interessenträger, die mit diesen Finanzinstrumenten arbeiten, auf, von der fachlichen Unterstützung, die über die Plattform für fachliche Beratung über Finanzinstrumente (Financial Instruments-Technical Advisory Platform, FI-TAP) und den „fi-compass“ bereitgestellt wird, in vollem Umfang Gebrauch zu machen;

Beschäftigung, KMU, Jugend und Bildung

32.

betont, dass die ESI-Fonds erheblich dazu beitragen könnten, die negativen sozialen Folgen der Krise umzukehren, und dass dazu ein integrierter Ansatz durch Multifondsprogramme mit einer wirksameren Koordinierung und größeren Flexibilität zwischen den Fonds gefördert und unterstützt werden sollte, sodass insbesondere die Synergien zwischen dem ESF und dem EFRE besser genutzt werden können; betont, dass mit aus dem ESF finanzierten Investitionen keine optimalen Ergebnisse erzielt werden können, wenn die entsprechende Infrastruktur und die geeigneten Einrichtungen nicht vorhanden sind; weist darauf hin, dass die ESI-Fonds die soziale Integration wirksam unterstützen können, und dass sie daher mobilisiert werden sollten, um die Integration von benachteiligten und schutzbedürftigen Gruppen wie den Roma und Menschen mit Behinderungen zu fördern sowie den Übergang von institutionellen zu gemeindenahen Diensten für Kinder und Erwachsene zu unterstützen;

33.

fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf die Situation von Minderheiten in der Union zu richten, da diese unter sämtlichen Formen der sozialen Ausgrenzung leiden und aus diesem Grund eher von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind; vertritt die Auffassung, dass die Integration von Minderheiten bei der Ausgestaltung aller Maßnahmen zum sozialen Zusammenhalt in der Union berücksichtigt werden muss;

34.

unterstreicht die zentrale Rolle, die KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen einnehmen, und hebt ihr Potenzial für die Förderung des intelligenten Wachstums und der digitalen und CO2-armen Wirtschaft hervor; fordert ein günstiges regulatorisches Umfeld, das die Gründung und den Betrieb solcher Unternehmen fördert, vor allem von Unternehmen, die von jungen Menschen gegründet werden oder sich im ländlichen Raum befinden; betont, das es wichtig ist, den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern und ihren Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, und dass Programme und Schulungen, mit denen die Entwicklung von unternehmerischen Fähigkeiten gefördert wird, unterstützt werden müssen;

35.

betont, dass auf KMU 99 % des Unternehmensgefüges und 80 % der Arbeitsplätze in der Union entfallen;

36.

bekundet seine Besorgnis über eine von der Kommission zu niedrig angesetzte Grenze (5 Millionen EUR) für die Unterstützung durch den EFRE für kleine kulturelle und nachhaltige Tourismusinfrastrukturen, die darüber hinaus in Form von Gesamtkosten anstatt in Form von beihilfefähigen Kosten festgelegt ist, und betont die starke positive Wirkung, die solche Projekte auf die regionale Entwicklung im Hinblick auf die sozioökonomische Wirkung, die soziale Inklusion und die Attraktivität haben können;

37.

stimmt insofern mit der Analyse der Kommission überein, dass die wirtschaftlichen und die sozialen Prioritäten, insbesondere im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum einerseits und auf die soziale Inklusion, Bildung und nachhaltige Entwicklung andererseits, in einigen Mitgliedstaaten besser ausgewogen sein und durch einen bedeutsamen Dialog mit den Partnern und den Interessenträgern untermauert werden könnten; unterstreicht, dass eine eindeutige Strategie für die Verbesserung des institutionellen Rahmens der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Verwaltungskapazität und die Qualität der Rechtsprechung eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass diese Prioritäten erfolgreich verwirklicht werden können;

38.

betont die Bedeutung des ESF für die Umsetzung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, und weist darauf hin, dass durch ihn so viele tragfähige Projekte zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wie möglich unterstützt werden müssen, zum Beispiel durch Unternehmensinitiativen;

39.

weist warnend darauf hin, dass durch die besorgniserregend hohe Jugendarbeitslosigkeit der Verlust einer ganzen Generation droht, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Regionen und in den Regionen, die am stärksten von der Krise und der Arbeitslosigkeit betroffen sind; betont, dass die Erzielung von Fortschritten bei der Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt weiterhin eine zentrale Priorität sein muss, zu deren Verwirklichung ein aktiver Beitrag der EU unverzichtbar ist, und dass der integrierte Einsatz des ESF, des EFRE, des Kohäsionsfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einen erheblichen Beitrag zu ihrer Verwirklichung leisten kann; vertritt die Auffassung, dass in dieser Hinsicht ein stärker ergebnisorientierter Ansatz verfolgt werden sollte, um sicherzustellen, dass die Mittel so wirksam wie möglich eingesetzt werden, um Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, sodass mehr Einnahmen erzielt werden und die Wirtschaft in der gesamten EU einen Nutzen hat; betont in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle der Jugendgarantie dabei, jungen Menschen unter 25 zu helfen, entweder einen guten Arbeitsplatz zu finden oder die Ausbildung, die Fähigkeiten und die Erfahrung zu erwerben, die erforderlich sind, um eine Anstellung zu finden; betont, dass alle für die Umsetzung der Jugendgarantie und der weiteren Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erforderlichen Mittel so bald wie möglich bereitgestellt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass eindeutige und verständliche Wirkungsindikatoren eingesetzt werden sollten, mit denen der Beitrag der EU-Fonds zu Wachstum und Beschäftigung ordnungsgemäß gemessen werden kann;

40.

vertritt die Auffassung, dass weiter nach zusätzlichen Möglichkeiten zur Verbesserung der erzielten Ergebnisse im Zusammenhang mit der Jugendbeschäftigung gesucht werden muss, da diese trotz der Annahme der ESF-Verordnung und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nicht zufriedenstellend waren; unterstreicht das politische Bekenntnis der EU zur direkten Unterstützung der Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt;

41.

betont, dass die Bedeutung des ESF und der Investitionen in die Anpassung der Kompetenzen von Arbeitnehmern aufgrund der geänderten Produktionsstrukturen und einer alternden Bevölkerung deutlich zugenommen hat; ist diesbezüglich der festen Überzeugung, dass der ESF die nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die verfügbaren Ressourcen so wirksam und effizient wie möglich eingesetzt werden, damit die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern, die soziale Eingliederung und die Gleichstellung der Geschlechter sichergestellt sind; betont gleichzeitig, dass die im Rahmen des ESF finanzierten Ausbildungsprogramme auch an den Bedürfnissen der Unternehmer und des Managementpersonals ausgerichtet sein sollten, um so für die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen und insbesondere von KMU, die die meisten Arbeitsplätze in der EU zur Verfügung stellen, zu sorgen;

42.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission insbesondere auf, die EURES-Plattform, die ein wirksames Werkzeug für die Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer in Europa und insbesondere der grenzüberschreitenden Mobilität darstellt, weiter zu verbessern und auszubauen, da mit ihr das Wissen der Arbeitnehmer über den europäischen Arbeitsmarkt und über Beschäftigungsmöglichkeiten erweitert wird und die Arbeitnehmer bei den Formalitäten unterstützt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die EURES-Netzwerke auszubauen und zu unterstützen, nicht zuletzt in Anerkennung der Tatsache, dass Grenzgänger als erste von Anpassungsproblemen und Schwierigkeiten bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen betroffen sind; weist darauf hin, dass an diesen Netzwerken öffentliche Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie sonstige private Interessenträger beteiligt sind und dadurch die grenzüberschreitende Mobilität erleichtert und gefördert wird;

43.

betont, dass die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze mithilfe neuer Technologien gelenkt werden muss; vertritt die Ansicht, dass die Kommission den Abbau der Arbeitslosigkeit mit den Instrumenten der Digitalen Agenda und des Programms „Horizont 2020“ verknüpfen sollte;

44.

weist darauf hin, dass die Zahl der Schulabbrecher in Europa weiterhin sehr hoch ist, was sich auch auf die Jugendarbeitslosigkeit auswirkt; betont, dass dieses Problem durch eine Modernisierung der Bildungssysteme und Lehrpläne gelöst werden muss, wobei auf ESF-Mittel zurückgegriffen werden kann;

45.

weist darauf hin, dass es ohne eine wirksame Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen mit den Akteuren des Arbeitsmarktes nicht möglich sein wird, die hohen Arbeitslosenraten unter den jungen Hochschulabsolventen in der EU zu beheben; betont insbesondere, dass mit der Vermittlung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind, ein höherer Beschäftigungsgrad unter Jugendlichen und eine Verringerung der sozialen Gefälle erreicht werden;

46.

betont die große Bedeutung der geschlechtsspezifischen Dimension bei der Schaffung von Arbeitsplätzen; fordert die Kommission auf, genügend Mittel für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Frauen bereitzustellen; ist der Ansicht, dass der technische Fortschritt Frauen in Form von flexibleren Arbeitszeiten zugutekommen könnte, und fordert die Kommission auf, in diesem Bereich Investitionen zu tätigen;

47.

bekräftigt seine Auffassung, dass Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder geschaffen werden müssen, um die Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken, und fordert die Kommission daher auf, entsprechende innovative Projekte zu unterstützen; weist darauf hin, dass Investitionen in öffentliche Infrastrukturen, wie etwa Kinderbetreuungseinrichtungen, die Chancen für Frauen verbessern, aktiv an der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt teilzunehmen;

48.

fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele der Beschäftigung und der sozialen Inklusion den Bedürfnissen der Frauen Rechnung zu tragen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, den Arbeitgebern Anreize zu bieten, Frauen nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs einzustellen, eine flexible Arbeitsorganisation zu erleichtern und zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen (lebenslanges Lernen) zu fördern, damit Frauen ihre berufliche Laufbahn problemlos wiederaufnehmen können;

Governance im Bereich der Kohäsionspolitik

49.

betont, dass die Kohäsionspolitik im Geist einer ordnungsgemäß funktionierenden Governance auf mehreren Ebenen in Kombination mit einem wirksamen Konzept, mit dem auf die Forderungen der Öffentlichkeit sowie der Unternehmen reagiert werden kann, und einem transparenten und innovativen öffentlichen Auftragswesen — alles Elemente von entscheidender Bedeutung für eine verbesserte Wirkung der Kohäsionspolitik — durchgeführt werden muss; betont in diesem Zusammenhang, dass ungeachtet der Bedeutung der Beschlüsse, die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten gefasst werden, lokale und regionale Gebietskörperschaften in vielen Fällen die für die öffentlichen Investitionen hauptverantwortliche Verwaltungsebene sind und dass die Kohäsionspolitik ein wesentliches Instrument zur Befähigung dieser Gebietskörperschaften ist, eine zentrale Rolle in der EU einzunehmen; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der umfassenden Umsetzung des Partnerschaftsprinzips, wie es in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und dem Verhaltenskodex für Partnerschaften im Einzelnen dargelegt ist;

50.

empfiehlt, die für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel und die Kenntnisse über die Kohäsionspolitik zu nutzen, um die Verwaltungskapazitäten der Behörden deutlich zu stärken, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, damit ihre Fähigkeit, den Bürgern qualitativ hochwertige Dienstleistungen anbieten zu können, verbessert wird, u. a. durch einen stärkeren Einsatz neuer Technologien und durch Bürokratieabbau; fordert die Kommission auf, bei zentralen Fragen Formen der administrativen Unterstützung einzuführen, zum Beispiel die Festlegung der Ziele im Rahmen von Initiativen, die Bewertung ihrer Ergebnisse durch geeignete Indikatoren und die Festlegung von Folgemaßnahmen, um in der gesamten EU eine Verwaltungskultur einzuführen, die auf Beobachtung und Bewertung gründet; hält es für wichtig, dafür zu sorgen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den innovativen Finanzierungsinstrumenten, die von entscheidender Bedeutung für die Aufstockung der Mittel und die Steigerung der Investitionen sind, und im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, das die öffentlichen Verwaltungen zunehmend als Instrument zur Stimulierung von Innovationen und Kreativität nutzen sollten, unterstützt werden;

51.

bedauert, dass der sechste Kohäsionsbericht keine eingehende Bewertung der Erfolge der fachlichen Unterstützungsinitiative JASPERS enthält, mit der den Mitgliedstaaten während des Zeitraums 2007–2013 die fachliche Expertise zur Verfügung gestellt wurde, die erforderlich war, um hochqualitative größere Projekte so vorzubereiten, sodass diese mit EU-Mitteln kofinanziert werden konnten; begrüßt die 2013 erfolgte Gründung der JASPERS-Vernetzungsplattform für Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten und die Einrichtung der Abteilung für die Bereitstellung von Expertenwissen bei der Projektvorbereitung des Netzwerk- und Kompetenzzentrums im Jahr 2014 für den Programmplanungszeitraum 2014–2020; begrüßt die Errichtung des Kompetenzzentrums für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten in Bezug auf den ESI-Fonds, das zur Verbesserung der Kapazitäten aller Behörden in den Mitgliedstaaten beitragen sollte, die an der Verwaltung und Umsetzung des ESI-Fonds beteiligt sind;

52.

begrüßt, dass die Kommission der Bedeutung der Governance erhöhte Aufmerksamkeit widmet, und teilt die Auffassung, dass verantwortliches Regierungshandeln und hochqualitative öffentliche Dienstleistungen einschließlich der Abwesenheit von Korruption für eine stabiles Investitionsumfeld unbedingt erforderlich sind; fordert ehrgeizige Ziele, um die Ausgaben der Kohäsionspolitik weniger anfällig für betrügerische Verwendung zu machen, und fordert die rigorose Anwendung der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung;

53.

ist der Überzeugung, dass der Verhaltenskodex für Partnerschaften — formal und inhaltlich — die Beteiligung in den Regionen in allen Phasen stärken wird und vollständig umgesetzt werden muss, da er wesentlich dazu beitragen wird, die Wirkung der Kohäsionspolitik zu verbessern und ihre Wirkung vor Ort zu konsolidieren; würdigt die Mitgliedstaaten und Regionen, denen es gelungen ist, ihre Partner in die Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und der operationellen Programme in Einklang mit dem Verhaltenskodex für Partnerschaft einzubeziehen; ist jedoch sehr besorgt über die unzähligen Fälle einer schwachen Anwendung des Partnerschaftsprinzips und fordert die Kommission auf, Programme nicht zu genehmigen, bei denen Partner nicht ausreichend einbezogen werden; betont die Bedeutung der Verbreitung von Beispielen für bewährte Verfahren bei der Organisation von Partnerschaften, wie sie im Verhaltenskodex im Einzelnen dargelegt ist; fordert die Kommission außerdem auf, dem Parlament regelmäßig einen Bericht vorzulegen, in dem der aktuelle Stand der Umsetzung des Partnerschaftsprinzips bewertet wird;

Territoriale Dimension

54.

nimmt mit Besorgnis die relativ gesehen zu geringen Bezugnahmen auf den territorialen Ansatz und insbesondere auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im sechsten Kohäsionsbericht, obwohl es sich hierbei um ein wesentliches Mittel zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts handelt, zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die Aufnahme aller grenzüberschreitenden und makroregionalen Aspekte eine Bereicherung gewesen wäre, was z. B. die Bereiche Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Mobilität, Umwelt (einschließlich eines gemeinsamen Notstandsplans), Wassernutzung und Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Gesundheitsversorgung, Forschung und Entwicklung, Tourismus, öffentliche Dienstleistungen und Governance betrifft, da alle diese Bereiche bemerkenswerte grenzüberschreitende Elemente umfassen und bemerkenswertes grenzüberschreitendes Potenzial bergen; vertritt die Auffassung, dass die europäischen Grenz- und grenzübergreifenden Regionen, indem sie intelligenter, integrativer und nachhaltiger werden, im Programmplanungszeitraum 2014–2020 im Hinblick auf die Bewältigung der Krise deutlich besser abschneiden werden;

55.

betont, dass der integrierte und territorial ausgerichtete Ansatz in den Bereichen Umwelt und Energie besonders wichtig ist;

56.

begrüßt die Einführung neuer Instrumente zur Koordinierung der Interessenträger und zur Integration der Strategien der EU sowie zur Konzentration der Investitionen auf die wirklichen Bedürfnisse vor Ort, wobei es sich zum Beispiel um die Instrumente „integrierte territoriale Investitionen“ und „von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung“ handelt, mit denen eine ausgewogene territoriale Entwicklung angestrebt wird; weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass Instrumente zur Abschätzung der territorialen Folgen der Strategien eingeführt werden, die vor allem dazu dienen sollten, die territorialen Auswirkungen der Strategien der EU auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu untersuchen, und diese Auswirkungen im Rechtsetzungsprozess stärker berücksichtigt werden, und weist gleichzeitig auf die bestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung integrierter territorialer Ansätze angesichts der verbleibenden regulatorischen Unterschiede bei den EU-Fonds und des sehr unterschiedlichem Grades der Mitverantwortung der regionalen und lokalen Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten und der Verwaltungsbehörden hin; fordert eine allgemeine integrierte Investitionsstrategie der EU und die Stärkung der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020, die 2011 unter dem ungarischen Ratsvorsitz angenommen wurde und von den Ratsvorsitzen im Jahr 2015 bewertet werden soll, was die Städteagenda der EU einschließt; vertritt die Auffassung, dass besonders darauf geachtet werden sollte, kleine und mittelgroße städtische Gebiete zu stärken;

57.

nimmt mit Besorgnis den fehlenden Bezug darauf zur Kenntnis, wie die Grundsätze und Prioritäten der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 bei der Umsetzung der Programme der Kohäsionspolitik 2007–2013 berücksichtigt wurden; fordert die Einrichtung von angemessenen Evaluierungsverfahren für den Zeitraum 2014–2020, um die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik zu bewerten;

58.

heißt angesichts der Bedeutung der Städte in der globalisierten Wirtschaft und ihrer potenziellen Auswirkungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit dennoch gut, dass den mit den städtischen Gebieten zusammenhängenden Themen ein zentraler Stellenwert in dem Bericht zukommt; nimmt das Eintreten der europäischen Regionen und Städte für den Übergang zu einem grüneren Wachstum, wie es im Konvent der Bürgermeister zum Ausdruck gebracht wird, zur Kenntnis; schlägt vor, dass den schwerwiegenden Entwicklungsunterschieden zwischen ländlichen und städtischen Gebieten ebenfalls gebührend Rechnung getragen wird, genauso wie den Problemen in den Metropolregionen, in denen eine Widerstandsfähigkeit bei bleibender Krisenanfälligkeit zu verzeichnen ist;

59.

bedauert, dass der sechste Kohäsionsbericht nicht auf die polyzentrische territoriale Entwicklung als zentrales Element der Verwirklichung territorialer Kohäsion und territorialer Wettbewerbsfähigkeit in Einklang mit der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 und dem 2013 veröffentlichten ESPON-Bericht „Making Europe Open and Polycentric“ (Europa offen und polyzentrisch gestalten) Bezug nimmt; betont die Rolle kleiner und mittelgroßer Städte und die Bedeutung der Verbesserung der funktionalen Verbindungen urbaner Zentren mit ihrer Umgebung, um eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu verwirklichen;

60.

fordert, dass der Artikel 174 AEUV über den territorialen Zusammenhalt insbesondere in den ländlichen Gebieten stärker geachtet wird, und dass dabei der wichtige Zusammenhang zwischen der Kohäsionspolitik und der ländlichen Entwicklung gebührende Beachtung findet, insbesondere im Hinblick auf Gebiete, die vom industriellen Wandel betroffen sind, und Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen wie die Regionen in äußerster Randlage, die nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte sowie die Insel-, Grenz- und Bergregionen; empfiehlt, dass weitere demografische Herausforderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Regionen, wie zum Beispiel Entvölkerung, Überalterung der Bevölkerung und eine sehr zerstreut lebende Bevölkerung, ebenfalls berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, den geografisch und demografisch am stärksten benachteiligten Gebieten bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

61.

ist der Auffassung, dass der europäischen territorialen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund, dass sie seit dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 ein vollwertiges Ziel der Kohäsionspolitik ist, im sechsten Kohäsionsbericht nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird; weist auf das Potenzial des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit hin, nicht nur als ein Instrument für die grenzüberschreitende Governance, sondern auch als eine Möglichkeit, zu einer umfassend integrierten territoriale Entwicklung beizutragen;

62.

fordert eine engere Koordinierung zwischen der Kohäsionspolitik, dem Instrument der Heranführung und der Nachbarschaftspolitik der EU sowie eine bessere Evaluierung und Verbreitung der Ergebnisse der entsprechenden Projekte;

Langfristige Perspektive der Kohäsionspolitik

63.

weist vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen darauf hin, dass der Debatte über die Kohäsionspolitik der EU eine neue Dynamik verliehen werden muss; erklärt, dass das Wahljahr 2019, in dem die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden, von entscheidender Bedeutung sein wird, da das dann neu gewählte Parlament und die neue Kommission die Strategie Europa 2020 abschließen, den bevorstehenden neuen MFR festlegen, die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 mit einem angemessenen Haushalt sicherstellen und neue Rechtsvorschriften über die Kohäsionspolitik vorbereiten müssen; weist darauf hin, dass in der Debatte über die Kohäsionspolitik die erheblichen zeitlichen Zwänge und Verzögerungen zu Beginn des laufenden Programmplanungszeitraums berücksichtigt werden müssen;

64.

betont die entscheidende Bedeutung von Verwaltungskapazitäten; fordert die politischen Entscheidungsträger auf allen Regierungsebenen auf, gezielte fachliche Unterstützung für die Durchführung der Kohäsionspolitik im Allgemeinen und speziell für den erweiterten Einsatz von Finanzierungsinstrumenten in Kombination mit den ESI-Fonds im Besonderen zu befürworten;

65.

ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik bei der Verringerung interner Ungleichheiten mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit und beim Abbau struktureller Ungleichgewichte in den bedürftigsten Regionen eine wesentliche Rolle spielen; fordert die Kommission auf, eine Vorfinanzierung in Betracht zu ziehen, damit die betreffenden Mitgliedstaaten die Mittel im Zeitraum 2014–2020 in vollem Umfang nutzen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Grundsatz der Rechenschaftspflicht bei der Ausführung des Haushaltsplans gewahrt wird;

66.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in den nationalen Parlamenten regelmäßig hochrangige politische Debatten über die Wirksamkeit, Effizienz und rechtzeitige Umsetzung der ESI-Fonds und über den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der makroökonomischen Ziele abzuhalten.

67.

fordert, dass regelmäßig Tagungen des Rates mit den für die Kohäsionspolitik zuständigen Ministern abgehalten werden, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die ständigen Herausforderungen, die in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU bestehen, zu beobachten und auf sie zu reagieren;

o

o o

68.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.

(4)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.

(5)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.

(6)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.

(7)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

(8)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0002.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0015.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0132.

(12)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0133.

(13)  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0068.

(14)  ABl. C 19 vom 21.1.2015, S. 9.

(15)  ABl. C 242 vom 23.7.2015, S. 43.

(16)  Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (COM(2015)0015 vom 20.1.2015).

(17)  Beschluss der Kommission über die nichtautomatische Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahres 2014 auf das Haushaltsjahr 2015 und über die Wiedereinsetzung von Mitteln für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2015 (C(2015)0827 vom 11.2.2015).