15.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 13/89


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums — Flickschusterei oder erste Anzeichen einer Erholung?

(Initiativstellungnahme)

(2016/C 013/14)

Berichterstatter:

Tom JONES

Mitberichterstatterin:

Joana AGUDO I BATALLER

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 22. Januar 2015, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums — Flickschusterei oder erste Anzeichen einer Erholung?

(Initiativstellungnahme).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 13. Juli 2015 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 510. Plenartagung am 16./17. September 2015 (Sitzung vom 17. September) mit 192 gegen 3 Stimmen bei 10 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der EWSA begrüßt das anhaltende Bestreben der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen, einige der Herausforderungen der ländlichen Gebiete durch ein umfassendes Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums zu bewältigen. Er würdigt die Bemühungen der Kommission und der Regierungsstellen bei der Ausarbeitung und Annahme des neuen Programms. Angesichts der schweren Krise in vielen benachteiligten ländlichen Gebieten zeigt er sich jedoch enttäuscht über die Verzögerung bei der Vorlage und Genehmigung des Programms sowie dessen schleppenden Start in mehreren Staaten und Regionen. Der Ausschuss empfiehlt daher, dass die Kommission gemeinsam mit den nationalen und regionalen Behörden eine unabhängige Überprüfung des Verfahrens in Auftrag gibt, um weitere Verzögerungen des Programms in Zukunft zu vermeiden.

1.2.

Voraussetzung für den Erfolg des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums ist die Wirksamkeit des Partnerschaftsprinzips. Die gemeinsame Verantwortung, die den öffentlichen und privaten Interessenträgern, den Sozialpartnern sowie den NRO im Rahmen des Vertrags und anderer Verpflichtungen für das Programm zukommt, ist von entscheidender Bedeutung. Der EWSA stellt gegenüber früheren Programmen einige Verbesserungen bei der Mitwirkung fest, doch ist die Partnerschaft EU-weit nach wie vor unterschiedlich ausgeprägt.

1.3.

Die Monitoringausschüsse müssen transparent arbeiten. Die Mitglieder sollten die Ziele konsequent prüfen und Zugang zu den finanziellen Leitlinien haben. Die Mitglieder sollten alle Bereiche abdecken und gegebenenfalls Interessengruppen vertreten können.

1.4.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, insbesondere Artikel 5 zu Partnerschaft und Steuerung, sollte die Kommission prüfen, wie diese bei der Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und bei der Durchführung der Programme, unter anderem durch die Teilnahme an den Monitoringausschüssen, angewandt wird.

1.5.

Das breite Spektrum der Programme, die an örtlichen Bedürfnissen und Prioritäten orientiert sind, wird ebenso begrüßt wie die zunehmende Nutzung der von der Bevölkerung betriebenen Maßnahmen für die lokale Entwicklung (CLLD) zum Zweck einer besseren Einbindung der Betroffenen. Bewährte Verfahren für die effiziente Verwendung des Modells sollten verbreitet werden.

1.6.

Die Haushaltszwänge gebieten eine ergänzende Rolle ohne Überschneidungen mit den übrigen GAP-Mitteln. Der Ausschuss empfiehlt die volle Ausschöpfung staatlicher, privater und freiwilliger Kofinanzierungsquellen mit einem optimierten Verfahren für die Antragsteller. Die Verwaltungsbehörden sollten einen leichteren Zugang zu Kohäsionsmitteln und anderen europäischen Investitionsfonds gewährleisten, wenn Projekte weiter gefassten Kriterien entsprechen.

1.7.

Wie vom EWSA bereits festgestellt (1), haben 15 Mitgliedstaaten Mittel von den Direktzahlungen auf die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums transferiert, während fünf weitere Mitgliedstaaten Übertragungen von der zweiten auf die erste Säule vorgenommen haben. Beides ist zulässig, weil von den Ko-Gesetzgebern vorgesehen, doch unterscheiden sich die Zielrichtungen: Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums dienen der ausgewogeneren Gebietsentwicklung innerhalb der einzelnen Regionen der EU. Eine Studie über die Schlüssigkeit und Wirksamkeit dieser Flexibilität sowie ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt wird empfohlen.

1.8.

Die Ausgabeprioritäten dürften zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen stark variieren. In dieser Stellungnahme wird die Bedeutung einer tragfähigen Entwicklung des Wirtschaftslebens, der Umwelt und der sozialen Gerechtigkeit hervorgehoben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der größeren Wertschätzung landgebundener Ressourcen liegt. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kommission eine Auswertung des Fortschritts vornimmt, wobei sie die Fortschritte mit den Zielvorgaben für die oben genannten Prioritäten vergleicht und bestehenden Verpflichtungen Rechnung trägt. Behörden sollten in der Lage sein, Anpassungen vorzunehmen, damit das Programm mithilfe neuer Projekte zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden kann und für den künftigen politischen Rahmen für den ländlichen Raum Erfahrungen gesammelt werden können.

1.9.

Es ist zu befürchten, dass die Programme zur ländlichen Entwicklung keinen wirkungsvollen Beitrag zu einem besseren territorialen Zusammenhalt liefern können. Denn abgelegene und wirtschaftlich benachteiligte Gebiete, die innerhalb oder auch zwischen Mitgliedstaaten und Regionen liegen, haben nicht die notwendige strukturelle Kapazität zur Absorbierung der verfügbaren Fördermittel. Weitere zielgerichtete Mittel über einen längeren Zeitraum hinweg sind erforderlich, unter anderem für grenzübergreifendes Mentoring, Partnerschaften, den Kapazitätenaufbau für Beratungsstrukturen sowie innovative private und soziale Unternehmensdarlehen und -investitionen.

1.10.

Das bewährte Modell von LEADER wird gewahrt und die von der Europäischen Kommission finanzierten Netze für die Entwicklung des ländlichen Raums sind aufgefordert, bewährte Praktiken besser bekannt zu machen.

1.11.

Klare Schwerpunkte der Programme sind der Erhalt von Arbeitsplätzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten, die Bedeutung von Investitionen, Wissensaustausch, Berufsbildung, Mentoring und einer stärkeren Verknüpfung mit Forschungseinrichtungen. Wichtig sind Maßnahmen, mit denen junge Menschen dazu bewegt werden, ihre Zukunft in den ländlichen Gebieten zu suchen, sowie Maßnahmen, die zur Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder körperlichen und geistigen Behinderungen beitragen. Finanzielle Anreize zur Unterstützung der Generationenerneuerung sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus müssen sich Schulen und Hochschulen im ländlichen Raum stärker an dem traditionellen und an dem sich wandelnden Qualifikationsbedarf dieser Gebiete orientieren.

1.12.

Gelöst werden muss die Nachfolgeplanung, wobei die Möglichkeiten der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums, Geschäftsmodelle zu testen, mit nationalen und regionalen Vorschriften für die Übertragung von Vermögenswerten abgestimmt werden müssen. Arbeitnehmermobilität wird durch eine solide Berufsbildung und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten gefördert.

1.13.

Der Beitrag der Frauen zum Erfolg des Programms sollte gezielt anvisiert und unterstützt werden. Ihre Rolle für den Verbleib der Bevölkerung im ländlichen Raum ist nicht nur bei der Diversifizierung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse von wesentlicher Bedeutung, sondern auch bei der Mitarbeit an der territorialen Entwicklung vor Ort durch das Angebot handwerklicher und agrotouristischer Aktivitäten sowie als wesentlicher Innovationsfaktor.

1.14.

Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt mitsamt ihrer Ökosysteme und Kulturlandschaften werden begrüßt. Die Unterstützung lokaler und genau gekennzeichneter Erzeugnisse, der Tourismus im ländlichen Raum sowie kleine Projekte bzw. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeinschaftsbesitz sollten einen nachhaltigen wirtschaftlichen und gemeinschaftlichen Nutzen bringen. Die ländliche Erneuerung kann ohne effiziente und rentable landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und sonstige ländliche Betriebe nicht gelingen. Weitere Bemühungen müssen unternommen werden, um das gegenseitige Verständnis zwischen den Landwirten und Forstbesitzern als den Erzeugern von Nahrungsmitteln, nachwachsenden Rohstoffen und Umwelt- und Freizeitgütern und den Verbrauchern aus einer zunehmend gemischten europäischen Bevölkerung zu verbessern.

1.15.

Die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Land- und Forstwirtschaft und umgekehrt sind Prioritäten in den Programmen. Projekte zur Bindung von Kohlendioxid, zur Verbesserung der Wasser- und Bodenqualität, Verringerung von Emissionen und Verbesserung der Artenvielfalt der Ökosysteme sowie zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft werden begrüßt. Verbesserungen müssen langfristiger Natur und für mehrere Agrarumweltmaßnahmen und andere Programme wissenschaftlich messbar sowie in die Produktion integriert sein.

1.16.

Die Bekämpfung der sozialen Ungerechtigkeit in den ländlichen Gebieten erfordert umfassendere staatliche und europäische Mittel und politische Ansätze, unter anderem einen besseren Zugang zum Internet, bessere Verkehrsanbindungen und Bildungschancen.

1.17.

Die wirtschaftliche und soziale Erneuerung in den Dörfern ist unerlässlich und die Programme sollten auch daraufhin geprüft werden, ob die Einbeziehung aller Bürger im ländlichen Raum gewährleistet ist. Zivilgesellschaftliches Engagement und unternehmerisches Handeln sind für die Tragfähigkeit der ländlichen Räume lebenswichtig.

2.   Einführung

2.1.

Das ländliche Europa ist die Lebensgrundlage aller europäischen Bürger, nicht nur derjenigen, die dort leben und arbeiten. Der ländliche Raum liefert Nahrungsmittel, Holz, Mineralien und Wasser. Er kann mit einer Vielfalt von Lebensräumen, erneuerbaren Energien, Erholungsmöglichkeiten, historischen Landschaften, Handwerk und vor allem mit Menschen mit vielen Fähigkeiten und diversen Hintergründen aufwarten. Etwa 115 Mio. EU-Bürger (23 %) gelten als Bewohner ländlicher Gebiete.

2.2.

Wirtschaftlicher Wohlstand und sozialer Zusammenhalt sind jedoch je nach ländlicher Region sehr unterschiedlich ausgeprägt. Manche Gegenden sind wohlhabend und dynamisch, andere hingegen in einer kritischen Situation, von Landflucht betroffen und zersplittert. Viele verfügen über großes Potenzial, aber nur wenig Mittel; sie sind dünn besiedelt und bieten nur einen beschränkten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Dies gilt vor allem für sehr abgelegene Gebiete sowie für Berggebiete und Inseln. Es sind die Städte, die unablässig das moderne wirtschaftliche und soziale Leben an sich ziehen. Regierungen haben es daher, insbesondere wenn sie zu ungeeigneten — weil für Städte gedachte — Lösungen greifen, schwer, den Fortbestand dörflicher Gemeinschaften zu sichern. Mobilität und Freizügigkeit von Personen sind grundlegende Prinzipien der Europäischen Union. Für die ärmsten ländlichen Regionen haben sie jedoch insofern unerwünschte Folgen, als zu viele, vor allem junge Menschen, in der Hoffnung auf ein besseres Leben abwandern und nicht wieder zurückkehren.

2.3.

Europa braucht eine Vision dessen, wie sich das Vertrauen in ein gutes Leben auf dem Lande wiederherstellen lässt. Diese Vision muss auf folgenden Elementen basieren: umweltverträgliches Wachstum, Förderung der Kreislaufwirtschaft, besseres Verständnis der Bedürfnisse der Bevölkerung und intelligentere unterstützende Dienstleistungen. In der vorliegenden Stellungnahme soll untersucht werden, worauf der uneinheitliche Erfolg zurückzuführen ist und welche Aussichten auf echte Verbesserungen mit dem neuen Finanzierungsprogramm bestehen. Welche Konsequenzen müssen im Hinblick auf die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung — Wirtschaft, Umwelt und soziale Gerechtigkeit — gezogen werden? Sind die Interessenträger wirklich engagiert und bereit, partnerschaftlich zu handeln?

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Es gibt viele Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Regionen zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den ökonomischen Möglichkeiten in Stadt und Land. Die EU ist zudem im Rahmen der ersten (Verordnung (EU) Nr. 1307/2103) und der zweiten Säule (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) der GAP sowie ihrer Struktur- und Kohäsionsfonds dauerhaft darum bemüht, den Niedergang zu stoppen, allerdings mit mäßigem und uneinheitlichem Erfolg. Die derzeitige Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den mit der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird auf 95,6 Mrd. EUR vor Transferzahlungen zwischen den Säulen, und damit auf 23 % des GAP-Haushalts geschätzt.

3.2.

Die Programme für den Zeitraum 2014-2020 basieren auf langjährigen Erfahrungen mit durchführbaren und weniger erfolgreichen Konzepten. Die Kommission unterstützt das europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) und die europäische Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) zur Förderung bewährter Verfahren und innovativer Lösungen. Der EWSA spricht sich dafür aus, diese Arbeit auf allen Ebenen auszuweiten. Auch die bewährten Verfahren anderer Finanzierungsquellen könnten herangezogen werden.

3.3.

Die Budgets sind zwar geringer als in einigen anderen Bereichen des EU-Haushalts, doch können sie klug eingesetzt und durch staatliche Kofinanzierungen oder aus anderen Quellen aufgestockt werden. Die Programme müssen die im Rahmen der ersten Säule zur Verfügung stehenden Mittel ergänzen und mit anderen Finanzierungsquellen verknüpft werden. Gegebenenfalls sollten sie in einer einheitlichen Verwaltungsinfrastruktur zusammengefasst werden, die Antragstellern eine rasche Antwort sowie Beratung durch entsprechende Agenturen und Planungsbehörden vor Ort ermöglichen würde.

3.4.

Die Bestandteile der Programme sind ausreichend flexibel und lokal ausgerichtet, um den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung zu entsprechen. Das LEADER-Konzept mit lokalen Aktionsgruppen führt dort, wo es besonders wirksam und erfolgreich ist, zu einem gemeinsamen Engagement und zu positiven Ergebnissen. Technische Unterstützung für alle Interessenträger ist in Verbindung mit Beratung und Schulung für alle Projekte und Initiativen von entscheidender Bedeutung.

3.5.

Aufgrund der mangelnden Unternehmensressourcen, der schwachen Infrastruktur, der Unerfahrenheit der Führungskräfte und des beschränkten Zugangs zu anderen Investitionen können jedoch die am stärksten benachteiligten Gebiete durch kurzfristige Programme nur schwer zu echten Verbesserungen gelangen. Im Hinblick auf einen besseren territorialen Zusammenhalt sollte denjenigen Gebieten, die im Rahmen der Strukturfonds-/Kohäsionsfondsprogramme seinerzeit zu den Ziel-1-Regionen zählten, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

3.6.

Die Kommission hat eine neue Haushaltsordnung für den Zeitraum 2014-2020 vorgelegt — die Verwaltungsbehörden und die Monitoringausschüsse sollten diese Haushaltsordnung genau kennen und umsetzen, ohne den Verwaltungsaufwand für die Projektantragsteller zu erhöhen. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rechnungshof in seinen Berichten (2) für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 und den Rechtsrahmen für 2014-2020 Vorschläge für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis unterbreitet.

3.7.

Bei der Vorbereitung und den Genehmigungsverfahren für viele der neuen Programme kam es trotz der zugesagten Vereinfachungen zu beträchtlichen Verzögerungen. Dies ist angesichts des kritischen Zustands vieler der ärmsten ländlichen Gebiete und der Erwartungen an diese Programme (rasche Anhebung der geringen Einkommen, Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit, Verbesserung der mangelhaften öffentlichen Dienste und Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels) äußerst bedauerlich. Im Mai 2015 stand für etwa 57 % (3) der regionalen und nationalen Programme die Genehmigung noch aus. Es ist allerdings zu hoffen, dass sie bis Jahresende unter Dach und Fach sind.

4.   Konsultation und Beteiligung der Interessenträger

4.1.

Der EWSA hebt hervor, wie wichtig die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds ist. Er betont die besondere Bedeutung von Artikel 5 über die Partnerschaft und Multi-Level-Governance, worin vorgesehen ist, dass Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartner und die einschlägigen Organisationen, die die Zivilgesellschaft vertreten, einzubeziehen sind. Demnach sollte die Kommission prüfen, wie diese Verordnung bei der Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und bei der Durchführung der Programme, unter anderem durch die Teilnahme an den Monitoringausschüssen für die Programme, angewandt wird.

4.2.

In dieser Stellungnahme wird der Grad der Mitwirkung bei der Vorbereitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums untersucht; in Anbetracht der wenigen bereits genehmigten Programme und deren geringer geografischer Bandbreite lassen sich jedoch nur in begrenztem Umfang Schlussfolgerungen ziehen. Drei Anhörungen (4) fanden statt, und an ein breiteres Publikum wurde ein Fragebogen versandt. Aus ersten Antworten ging hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und nichtstaatlichen Organisationen zwar regional unterschiedlich, aber besser und eingespielter ist als bei den vorangehenden Programmen. Allerdings sollten größere Anstrengungen unternommen werden, um bewährte Verfahren der Mitwirkung besser bekannt zu machen, unter anderem durch verstärkten Einsatz von Kommunikationstechnologien für einen kontinuierlichen Dialog. Der Dialog ist in den einzelnen Staaten und Regionen sehr uneinheitlich. So können etwa die Partnerschaftsabkommen nur Alibifunktion haben, CLLD werden nur in manchen Gegenden angewandt und einen echten umfassenden Konsultationsprozess gibt es lediglich zu Beginn des Verfahrens, aber nicht mehr zum Abschluss des Verfahrens (5). Es gibt Beispiele für bewährte Verfahren, die häufig dort anzutreffen sind, wo bei anderen politischen Initiativen eine ähnliche Einbindung zu besseren Ergebnissen geführt hat (6).

4.3.

Staatliche Stellen alleine können den Wandel, der zur Belebung des ländlichen Raums notwendig ist, nicht auf den Weg bringen. Sie können für den Rechts- und Planungsrahmen, die demokratische Rechenschaftspflicht, bessere öffentliche Dienstleistungen und die Anschubfinanzierung sorgen. Überwiegend sind es jedoch private Unternehmen, qualifizierte Arbeitnehmer sowie Sozial- und Gemeinschaftsunternehmen, die das Wohl der Bevölkerung und der Umwelt sichern. Wer Zeit und Ressourcen investiert, muss darauf vertrauen können, dass ein gemeinsames Leitbild für eine bessere Zukunft der ländlichen Gebiete umgesetzt werden kann und nicht durch langwierige bürokratische Antragsverfahren behindert wird.

4.4.

Um erfolgreich sein zu können, brauchen die Wirtschafts- und Sozialpartner Ressourcen für die fortlaufende Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern und mit den Regierungen. Da die Pläne unterschiedlich sind und weiterentwickelt werden, muss bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen das Gefühl der gemeinsamen Verantwortung gestärkt werden. Die Mitglieder der Monitoringausschüsse müssen unterschiedliche Hintergründe haben, informiert sein und wirksame Kontrollen durchführen können. Der EWSA setzt sich für die aktive Suche nach besseren Partnerschaftsmodellen unter Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Partner und der Sozialpartner ein (7).

5.   Flickschusterei oder langfristige Erholung?

5.1.

Die Anhörungen (8) in Brüssel und Nordwales bestätigen, dass die Programme Ziele für die Ergebnisse enthalten. Diese sollten von der Kommission, den Monitoringausschüssen und den Interessenträgern regelmäßig auf echte Fortschritte und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis hin bewertet werden. Außerdem soll untersucht werden, ob sich die Übertragung von Mitteln zwischen den Säulen bewährt oder gar zu noch größeren Ungleichheiten zwischen den Gebieten und der Wettbewerbsfähigkeit geführt hat.

5.2.

Es wurden drei Aspekte für eine nachhaltige Entwicklung ermittelt: Unternehmergeist und Beschäftigung, Umwelt und soziale Inklusion.

Unternehmergeist und Beschäftigung

5.3.

Obwohl der GAP-Haushalt schrumpft, nehmen die zusätzlichen von der Kommission geforderten Auflagen in Bezug auf die Zahlungen im Rahmen der ersten Säule zu. Deshalb ist es wichtig, dass durch die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Investitionen für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, auch durch Produkte mit einem größeren Mehrwert, bessere Vermarktung, noch kürzere Lieferketten, Markenbildung und Austausch von Know-how unterstützt werden. Universitäten und Hochschulen kommt innerhalb ihrer Region, aber auch bei der Unterstützung der am stärksten benachteiligten Regionen durch Twinning und Beratung eine wichtige Rolle zu. Um EU-Forschungsmittel für spezifische lokale Bedürfnisse in Anspruch nehmen zu können, sollten sie mit bestehenden Beratungsdiensten für Landwirte und den ländlichen Raum zusammenarbeiten. Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sollten als Bindeglied fungieren, das Antragsteller, den Europäischen Investitionsfonds und Horizont 2020 verknüpft, und sie sollten dafür sorgen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in landwirtschaftlichen Betrieben und in den ländlichen Gebieten einsetzbar sind. Obwohl es kein unmittelbares Ziel von Finanzierungen aus den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ist, kommt den Schulen gerade in den ländlichen Gebieten die Aufgabe zu, auf einen künftigen wirtschaftlichen Bedarf hin auszubilden. Tage der offenen Tür in landwirtschaftlichen Betrieben, Praktika und Ausbildungsplätze, die durch andere Programme finanziert werden, können maßgeblich zu einer gut geschulten Arbeitnehmerschaft beitragen (9). Formale oder informelle Bildungswege müssen berufs- und unternehmensbezogen sein und nach Möglichkeit vor Ort durchgeführt werden (10).

5.4.

Land- und Forstwirtschaft agieren zunehmend in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld, das durch die Globalisierung, den raschen technischen Fortschritt und steigende Anforderungen von Seiten der Gesellschaft geprägt ist. Innovationskraft ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Landwirte und Forstbesitzer auch weiterhin effizient und wettbewerbsfähig arbeiten können. Die neu geschaffenen EIP-Agri sind wertvolle Instrumente, die einen raschen und breiten Einsatz finden müssen. Angepasste Förderbedingungen sind erforderlich, um Innovationen zu mobilisieren und zu erleichtern.

5.5.

Damit es Fortschritts- und Entwicklungsperspektiven gibt, müssen die Jugendgarantie und ähnliche Systeme in ländlichen Gebieten mit Initiativen im Rahmen der Programme zur ländlichen Entwicklung verknüpft werden. Investitionen und Schulungsmaßnahmen zur Unterstützung von Junglandwirten und Berufsneulingen sind unerlässlich. Projekte, die junge Menschen auf dem Lande unterstützen und zum Verbleib veranlassen, müssen absolut vordringlich sein. Junge Menschen sollten angespornt werden, in eigener Verantwortung Maßnahmen zu ergreifen, die ihnen selbst nützen. Ländliche Gebiete brauchen einen besseren Rahmen für die Nachfolgeplanung (11), der rechtlich ausgewogen und verständlich ist und die Übergabe an die nächste Generation auf eine Weise fördert, die Jugend und Erfahrung auf tragfähige Weise zusammenbringt.

5.6.

Die Rolle der Frauen in der Landwirtschaft wird uneingeschränkt anerkannt. Ihre Beteiligung an der Gestaltung und Durchführung von Projekten in ländlichen Gebieten ist von unschätzbarem Wert. So hat z. B. die gezielte Beratung und Unterstützung in Finnland zur Freisetzung unternehmerischer Potenziale geführt (12).

5.7.

Tourismus im ländlichen Raum, (Kunst-)Handwerk sowie die Förderung von Erholungs- und Gesundheitsinitiativen sind ebenso unterstützungswürdig wie Öffentlichkeitsarbeit in Form von Festivals und Shows (z. B. Royal Welsh Show und Grüne Woche in Berlin). Dass sich Stadt und Land wieder für ein pluralistisches Europa im Wandel einbringen, ist, neben einem schnellen Internetzugang, für Unternehmen und Verbraucher in den ländlichen Gebieten eine unabdingbare Voraussetzung. Eine große Chance für Handwerk, Landwirtschaft, Tourismus und Handel und die ländlichen Räume ergibt sich durch die Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten (13). Der EWSA unterstützt den vorgeschlagenen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und die hinter ihm stehende Bereitschaft zur Unterstützung von Projekten im ländlichen Raum.

Umwelt

5.8.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Land- und Forstwirtschaft wurden in einer Stellungnahme behandelt (14). Eine der Lösungen zur Steigerung der Produktion bei geringerem Ressourceneinsatz und verbesserter Widerstandskraft gegen den Klimawandel ist die Förderung der nachhaltigen Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft. Im Zuge einer modernen Landnutzung sollen — insbesondere durch Agrarumweltmaßnahmen — Maßnahmen gegen den Klimawandel und zur Verbesserung der Artenvielfalt entwickelt werden (15). Recycling und Kreislaufwirtschaft sollten gefördert werden (16). Erneuerbare Energieträger (17) sind ein sehr kostbares Wirtschaftsgut, das der ländliche Raum liefern kann: Bei klugen Investitionen kommt dieses in zunehmendem Maße Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zugute. Wenn es gelingt, die Speicherung, Logistik und Infrastruktur technisch weiterzuentwickeln, ergeben sich realistische Perspektiven für gemeinschaftliches Eigentum und gemeinschaftliche Investitionen.

5.9.

Der EWSA unterstreicht die Bedeutung von Agrarumweltmaßnahmen für das Klima, da sie die ökologische Ausrichtung der ersten Säule ergänzen. Die Ausrichtung der Hilfe auf spezifische Kriterien, wie das Risiko von Bodenerosion, die Konzentration terrestrischer Lebensräume, Wassergewinnung und Unterstützung von Arten, die besondere Bewirtschaftungspraktiken erfordern, sind nützlich. Durch die Erfüllung der Anforderungen darf sich jedoch keine zusätzliche Belastung ergeben. Zur Messung der Fortschritte bedarf es eines genauen wissenschaftlichen Referenzwerts. Gleichzeitig muss klar sein, dass echte Verbesserungen sehr viel Zeit brauchen (18).

5.10.

Die Landschaft des ländlichen Europas ist im Wesentlichen das Ergebnis der Aktivität von Menschen, die über Generationen hinweg Arbeit in der Nahrungsmittelerzeugung, der Holzbearbeitung und dem Hausbau gefunden haben. Ihre Vielfalt wird von den europäischen Bürgern geschätzt. Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen zum Fortbestand dieser Kulturlandschaften durch Sicherstellung des Wissenstransfers und durch eine transparente Finanzierung von Tätigkeiten im ländlichen Raum beitragen, die dieses kostbare Mosaik mitgestalten.

Soziale Inklusion

5.11.

Ungerechtigkeit im ländlichen Kontext ist schwer zu definieren und zu bekämpfen. Es geht dabei um bereits erwähnte Probleme wie die Streusiedlungen, eine geringe Bevölkerungsdichte, eine verzerrte Altersstruktur sowie unzureichende öffentliche Verkehrs-, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Weitere Probleme sind geringe Einkommen, isolierte Lage, schlechte Wohnverhältnisse und unzureichende technische Dienstleistungen. Ein besonderes Problem ist zudem die schlechte Behandlung und Ausbeutung von Arbeitskräften in einigen Gebieten (19), und gerade für Migranten muss mehr unternommen werden, um die Integration und adäquate Berufsbildung dieser Menschen zu sichern.

5.12.

In Artikel 39 AEUV ist festgelegt, dass ein Hauptziel der GAP die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung ist, was durch die Steigerung der Produktivität, die Förderung des technischen Fortschritts, die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren geschehen soll. Im AEUV ist vorgesehen, die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die sich aus dem Sozialgefüge der Landwirtschaft und den strukturellen und naturbedingten Unterschieden der verschiedenen landwirtschaftlichen Gebiete ergeben, bei der Gestaltung der GAP zu berücksichtigen.

5.13.

Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums schaffen und sichern direkt und indirekt Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Ernährungssektor. In geringerem Maße tragen sie auch zur wirtschaftlichen Diversifizierung der ländlichen Gebiete bei. Die Programme für die regionale Entwicklung können realistisch gesehen allerdings nur begrenzt für Abhilfe bei strukturellen Problemen und unzureichenden öffentlichen Dienstleistungen in den ländlichen Gebieten sorgen.

5.14.

Erforderlich sind anderweitige staatliche Mittel und politische Ansätze, die für den ländlichen Raum geeignet oder sogar speziell für diesen konzipiert sind. Hierzu zählen unter anderem Konzepte für den öffentlichen Nahverkehr, für bessere Energieeffizienz von Wohngebäuden und Umschulungsmöglichkeiten, um Innovationen anzuspornen. Allerdings müssten die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums auch daraufhin geprüft werden, inwiefern sie zu sozialer Gerechtigkeit anhand der Indikatoren in den EU-Rechtsvorschriften und anderer, noch aufzunehmender Indikatoren beitragen, die für eine wirkungsvollere Bewertung sorgen sollen, so etwa solche für die Förderung sozialer Unternehmen und sozialer Landwirtschaftsbetriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, Arbeitsplätze schaffen und aufgegebene Agrarbetriebe und -flächen einer neuen Verwendung zuführen. Sehr viel größere Anstrengungen sind erforderlich, um die Unterstützung und Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Land zu sichern, damit sie besser am sozialen Leben vor Ort teilhaben können.

5.15.

Dörfer sind wichtige Drehscheiben für Solidarität zwischen den Menschen. Die Dorferneuerung durch Förderung von Klein- und Sozialunternehmen und Unterstützung eines philanthropischen und freiwilligen Engagements sollte eine Priorität bei der Stärkung der Bevölkerung (20) darstellen. Anschauliche Beispiele dafür kommen aus Finnland und sind auch in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Wales (21) zu erkennen.

Brüssel, den 17. September 2015.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  Informationsbericht — Die Reform der GAP: Modalitäten, Unterschiede, Umverteilungseffekte und sonstige Entscheidungsspielräume der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Reform der Direktzahlungen, EESC-2015-01409.

(2)  Sonderberichte 22/2014, 23/2014, 4/2015, 5/2015.

(3)  Europäische Kommission: Pressemitteilung vom 26. Mai 2015, „Annahme von weiteren 24 Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum zur Dynamisierung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der EU“.

(4)  13. April in Brüssel, 21. Mai in Bangor (Nord-Wales) und 9. Juni 2015 in Helsinki.

(5)  Stellungnahme zur Bewertung der Konsultation der Interessenträger durch die Europäische Kommission, vom 2. Juli 2015 (ABl. C 383 vom 17.11.2015, S. 57).

(6)  Wales sammelt mit seinen Konsultationsverfahren aufgrund einer Verfassungsverpflichtung in seinem „Devolved Governmental Act“, in dem die nachhaltige Entwicklung gefördert wird, immer mehr Erfahrungen. Zudem arbeitet Wales partnerschaftlich mit gemeinnützigen Vereinen zusammen.

(7)  Vertrag von Lissabon, Artikel 11 und Sozialplattform der Ministererklärung von Riga vom März 2015.

(8)  Idem, siehe Fußnote 4.

(9)  Die Agri-Academy in Wales ist ein gutes Beispiel für die Ausbildung von Führungspersonal.

(10)  Stellungnahme — Berufliche Entwicklung und Weiterbildung in ländlichen Gebieten, NAT/650 (noch nicht veröffentlicht).

(11)  Bericht von Malcolm Thomas, Wales.

(12)  Stellungnahme — Die Rolle der Frau als treibende Kraft für ein Entwicklungs- und Innovationsmodell in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 29).

(13)  Stellungnahme — Landwirtschaft und Handwerk (ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 35).

(14)  Stellungnahme — Auswirkungen der Klima- und Energiepolitik auf die Land- und Forstwirtschaft (ABl. C 291 vom 4.9.2015, S. 1).

(15)  Glastir (Wales), Stewardship (England), Glas (Irland), Kulep (Bayern).

(16)  Stellungnahmen — Grüne Wirtschaft (ABl. C 230 vom 14.7.2015, S. 99) und Förderung von Kreativität, unternehmerischer Kompetenz und Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 20).

(17)  Untersuchung des EWSA zur Rolle der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien — Abschlussbericht, EESC-2014-04780.

(18)  Siehe Untersuchungsergebnisse der Universität Bangor — Anhörungen am 21.5.2015 in Bangor.

(19)  Stellungnahme — Grenzüberschreitende Beschäftigung in der Landwirtschaft (ABl. C 120 vom 16.5.2008, S. 19).

(20)  Walisische Rat der Freiwilligenorganisationen (WCVA): „Active Inclusion Fund“ und „Village SOS“ (Initiative des Big Lottery Fund).

(21)  Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Wales (MO 7).