24.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/237


P8_TA(2015)0450

Verlängerung der Amtszeit des Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2015 über die Verlängerung der Amtszeit des Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (C8-0313/2015 — 2015/0903(NLE))

(Billigung)

(2017/C 399/49)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vom 8. September 2015, die Amtszeit des Vorsitzenden der EBA um weitere 5 Jahre zu verlängern (C8-0313/2015),

unter Hinweis auf Artikel 48 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (1),

gestützt auf seine Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0347/2015),

A.

in der Erwägung, dass der erste Vorsitzende der EBA im Einklang mit Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 vom Rat der Aufseher der EBA 2011 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wurde;

B.

in der Erwägung, dass in Artikel 48 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 festgelegt ist, dass der Rat der Aufseher der EBA unter Berücksichtigung der in dieser Bestimmung genannten Beurteilung die Amtszeit des Vorsitzenden der EBA vorbehaltlich der Bestätigung durch das Europäische Parlament einmal verlängern darf;

C.

in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der EBA am 8. September 2015 vorgeschlagen hat, die Amtszeit von Andrea Enria, amtierender Vorsitzender der EBA, um weitere fünf Jahre zu verlängern, und das Europäische Parlament darüber unterrichtet hat;

D.

in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 17. November 2015 eine Anhörung von Andrea Enria, amtierender Vorsitzender der EBA, durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.

billigt den Vorschlag für die Verlängerung der Amtszeit von Andrea Enria als Vorsitzender der EBA um weitere fünf Jahre;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der EBA und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.