EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.11.2015
COM(2015) 800 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION
GESAMTBEWERTUNG DER ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG 2016
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.11.2015
COM(2015) 800 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION
GESAMTBEWERTUNG DER ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG 2016
Zusammenfassung Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die von der Kommission durchgeführte Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2016, die sechzehn Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (EA-16) vorschriftsgemäß bis zum 15. Oktober vorgelegt haben. Davon ausgenommen sind lediglich die Länder, die ein makroökonomisches Anpassungsprogramm durchführen müssen, sowie Portugal, das noch keine Übersicht über seine Haushaltsplanung vorgelegt hat. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 hat die Kommission die einzelnen Übersichten sowie die Gesamthaushaltslage und den finanzpolitischen Kurs im Euro-Währungsgebiet insgesamt bewertet. Die Gesamtbewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2016 und der finanzpolitische Kurs für das Euro-Währungsgebiet insgesamt lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1.Vor dem Hintergrund einer nach wie vor instabilen wirtschaftlichen Erholung und einer Reihe von Abwärtsrisiken, die sich in erster Linie aus der Abschwächung der Auslandsnachfrage ergeben, lassen die Übersichten der Mitgliedstaaten auf einen anhaltenden Rückgang des aggregierten Gesamtdefizits im Euro-Währungsgebiet schließen. Nach einem signifikanten Rückgang von 2,4 % des BIP im Jahr 2014 auf 1,9 % des BIP im laufenden Jahr soll das Defizit 2016 weiter auf 1,7 % des BIP absinken. Auch die aggregierte Schuldenquote, die 2014 ihren Höchststand erreicht hatte, soll den Übersichten über die Haushaltsplanung zufolge von den für das laufende Jahr geschätzten 91 % leicht auf knapp 90 % des BIP zurückgehen. 2.Im Vergleich zu den in den Stabilitätsprogrammen vom Frühjahr 2015 formulierten mittelfristigen Zielen wurde der für 2016 geplante Defizitabbau nach unten korrigiert und bleibt nun im Euro-Währungsgebiet voraussichtlich um 0,3 Prozentpunkte hinter dem gesetzten Ziel zurück. 3.Das von den Übersichten gezeichnete Bild wird durch die Herbstprognose 2015 der Kommission weitgehend bestätigt. So soll sich das reale BIP-Wachstum von 1,6 % im laufenden Jahr auf 1,8 % im Jahr 2016 beschleunigen, während die negative Produktionslücke voraussichtlich auf 1 % des potenziellen BIP zurückgehen wird. Wenngleich die Kommission in ihrer Prognose für 2015 von einer etwas schlechteren Gesamtdefizitschätzung (2,0 % des BIP) für das Euro-Währungsgebiet ausgeht, prognostiziert sie für 2016 einen etwas stärkeren Rückgang der Gesamtdefizite, als ihn die Übersichten über die Haushaltsplanung erwarten lassen (0,3 statt 0,2 Prozentpunkte), gelangt letztendlich aber zu demselben Gesamtsaldo von -1,7 % des BIP. Der Kommissionsprognose zufolge soll die aggregierte Schuldenquote 2015 erstmals seit Beginn der Krise auf 91 % zurückgehen und 2016 weiter auf 90 % absinken, was im Großen und Ganzen mit den Übersichten über die Haushaltsplanung in Einklang steht. 4.Die Kommissionsprognose deutet ferner darauf hin, dass der weitgehend neutrale finanzpolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet auf Gesamtebene betrachtet auch 2016 beibehalten wird. Dies ist vor dem Hintergrund der zweifachen Zielsetzung – langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und kurzfristige gesamtwirtschaftliche Stabilisierung – und insbesondere der Notwendigkeit einer Verlagerung von externen auf interne Wachstumsquellen zu sehen. Beim derzeitigen Niedrigzinsumfeld mit Nominalzinsen von annähernd Null und zugleich äußerst niedriger Inflation sind makroökonomische Instrumente derzeit nur bedingt einsetzbar, womit die Finanzpolitik weiter an Bedeutung gewinnt. Hier erscheint angesichts der historisch niedrigen Zinsen und des hohen Außenhandelsüberschusses im Euro-Währungsgebiet der für das kommende Jahr für das Euro-Währungsgebiet insgesamt erwartete neutrale finanzpolitische Kurs im Großen und Ganzen angemessen. Gleichzeitig verharren die Schuldenquoten auf äußerst hohem Niveau und gehen nur langsam zurück, was die Notwendigkeit verdeutlicht, die Konsolidierung energisch fortzusetzen, sobald sich die wirtschaftliche Erholung festigt. 5.Durch niedrige Zinszahlungen bedingte vorübergehende Einsparungen sollten sinnvoll eingesetzt werden: So sollten sie sich in Ländern mit hohen Haushaltsungleichgewichten in einem Rückgang der Defizite niederschlagen und bei Ländern mit haushaltspolitischem Spielraum für eine stärkere Ausweitung der öffentlichen Investitionen genutzt werden. Diese Regel wird in den vorliegenden Haushaltsplanungen aber nur teilweise befolgt. 6.Bedenken hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit werden durch die Kommissionsprognose 2016 bestätigt, die für 2016 von einer leichten Verschlechterung des strukturellen Saldos im Euro-Währungsgebiet ausgeht, so dass er hinter der von den Euro-Mitgliedstaaten im Rahmen des SWP verlangten durchschnittlichen Anpassung zurückbleiben könnte. Diese Entwicklung ist auch darauf zurückzuführen, dass Mitgliedstaaten, bei denen die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährdet ist, eine äußerst geringe oder sogar negative Anpassung vollziehen, während andere Mitgliedstaaten sich nach wie vor nicht ausreichend darum bemühen, ihren finanzpolitischen Spielraum zu nutzen. 7.Neben der Angemessenheit des finanzpolitischen Kurses im Euro-Währungsgebiet wurde auch die Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen untersucht. Wenngleich die jüngsten Schritte zur steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit in die richtige Richtung gehen, sind bei der Zusammensetzung der Ausgaben nur begrenzt Fortschritte hin zu größerer Wachstumsfreundlichkeit zu verzeichnen. So dürfte der BIP-Anteil der Investitionsausgaben erneut zurückgehen. 8.Nur in einigen Übersichten über die Haushaltsplanung wird auf die budgetären Auswirkungen des massiven Flüchtlingszustroms eingegangen. Mittlerweile sind hiervon möglicherweise aber auch andere Mitgliedstaaten betroffen oder werden es künftig sein. Der SWP sieht eine gewisse Flexibilität vor, die es sowohl im Rahmen der präventiven als auch der korrektiven Komponente des Pakts ermöglicht, zusätzliche Ausgaben, die in einem bestimmten Jahr durch außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden, die sich der Kontrolle des betreffenden Landes entziehen, einer weniger strengen Bewertung zu unterziehen. Die Kommission ist bereit, diese Bestimmungen zu nutzen. Um die für eine solche Behandlung in Frage kommenden Beträge zu bestimmen, wird sie die Lage anhand der von den Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten eingehend prüfen. Diese Informationen werden herangezogen, wenn etwaige vorübergehende Abweichungen von den SWP-Vorgaben für die Jahre 2015 und 2016 (ex post) bewertet werden. Abweichungen, die ausschließlich und direkt auf die aus der Flüchtlingskrise resultierenden Nettomehrkosten zurückzuführen sind, würden somit keine weiteren Verfahrensschritte nach sich ziehen. Unter der Voraussetzung, dass das gesamtstaatliche Defizit bei einer Überschreitung der 3 %-Schwelle in der Nähe dieses Wertes bleibt, gilt dies auch für die Einleitung eines Defizitverfahrens. 9.Zusammenfassend ergibt die Bewertung der Haushaltsplanungen der einzelnen Mitgliedstaaten durch die Kommission folgendes Bild: Bei keiner der Übersichten über die Haushaltsplanung 2016 wurde ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Vorgaben des SWP festgestellt. In mehreren Fällen gelangte die Kommission allerdings zu dem Schluss, dass die geplante Haushaltskonsolidierung hinter den Vorgaben des SWP zurückbleibt oder zurückzubleiben droht. Im Einzelnen wurde Folgendes festgestellt: In Bezug auf die zwölf Länder, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen: - bei fünf Ländern (Deutschland, Estland, Luxemburg, Niederlande und Slowakei) entsprechen die Übersichten über die Haushaltplanung den Vorgaben des SWP für 2016. - bei vier Ländern (Belgien, Lettland, Malta und Finnland) entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben des SWP für 2016. Bei diesen Ländern könnten die Planungen eine gewisse Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des mittelfristigen Ziels bewirken. - bei drei Ländern (Italien, Litauen und Österreich) deuten die Übersichten über die Haushaltsplanung darauf hin, dass die Vorgaben des SWP für 2016 möglicherweise nicht erfüllt werden. Bei diesen Ländern könnten die Übersichten über die Haushaltsplanung eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des mittelfristigen Ziels bewirken. In Bezug auf die fünf Länder, die der korrektiven Komponente des SWP unterliegen (also Gegenstand eines Defizitverfahrens sind): - bei drei Ländern (Frankreich, Irland und Slowenien) entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben des SWP für 2016. Im Falle Frankreichs wird das empfohlene Gesamtdefizitziel 2016 zwar voraussichtlich erreicht, deutet die Übersicht über die Haushaltsplanung aber darauf hin, dass die Vorgaben des Defizitverfahrens möglicherweise nicht eingehalten werden, da die Konsolidierungsanstrengung allen Bewertungsmethoden zufolge deutlich hinter dem empfohlenen Niveau zurückbleiben dürfte. Die Kommission ruft die französischen Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens sicherzustellen, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des SWP entspricht. Sollten Irland und Slowenien ihr übermäßiges Defizit im Jahr 2015 fristgerecht und nachhaltig korrigieren, könnten sie 2016 in die präventive Komponente des Pakts überführt werden. Für 2016 besteht die Gefahr einer gewissen (im Falle Sloweniens nahezu signifikanten) Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des mittelfristigen Ziels 2016. - bei Spanien deutet die am 11. September vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung darauf hin, dass die Vorgaben des SWP für 2016 möglicherweise nicht eingehalten werden können. So dürften weder die empfohlene Konsolidierungsanstrengung noch das für 2016 anvisierte Gesamtdefizit erreicht werden. Die Kommission ruft die spanischen Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2016 die Vorgaben des SWP erfüllt, und so bald wie möglich eine geänderte Übersicht über die Haushaltplanung vorzulegen. - Portugal wird von der Kommission dringend aufgefordert, so schnell wie möglich eine Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen. |
Inhalt
1. Einleitung
2. Haushaltsanpassung im Euro-Währungsgebiet nach nationalen Planungen
3. Überblick über die einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung
1. Einleitung
Für eine bessere Koordinierung der Finanzpolitik in der Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets der Kommission nach dem EU-Recht alljährlich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung für das Folgejahr vorlegen. 1 Darin werden die Haushaltsentwürfe, die die Regierungen den nationalen Parlamenten vorlegen, inhaltlich zusammengefasst. Die Kommission gibt zu jeder Übersicht eine Stellungnahme ab und prüft, ob sie mit den Verpflichtungen des Landes im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) vereinbar ist. Darüber hinaus muss die Kommission eine Gesamtbewertung der Haushaltslage und der Haushaltsaussichten im Euro-Währungsgebiet insgesamt vornehmen. Letztere wird in der vorliegenden Mitteilung vorgenommen.
16 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben der Kommission gemäß den Bestimmungen des sogenannten „Two-Packs“ bis zum 15. Oktober ihre Übersicht über die Haushaltsplanung 2016 übermittelt. Griechenland und Zypern, die als letzte Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets noch ein makroökonomisches Anpassungsprogramm durchlaufen, sind nicht zu einer solchen Vorlage verpflichtet, da die Programme bereits eine eingehende Überwachung der Haushaltspolitik vorsehen. Spanien hat seine Übersicht über die Haushaltsplanung bereits im September vorgelegt und die Kommission hat am 12. Oktober ihre Stellungnahme dazu abgegeben.
Portugal ist seiner rechtlichen Verpflichtung zur Vorlage einer Übersicht über die Haushaltsplanung nicht nachgekommen. Dies ist bislang noch nicht vorgekommen und sollte sich auch nicht wiederholen. Selbst eine Übersicht, die von einer unveränderten Politik ausgeht und im Falle von Wahlen als zulässig angesehen wird, liefert wertvolle und transparente Informationen über zugrundeliegende Haushaltstrends, erleichtert somit die Untersuchung des haushaltspolitischen Kurses im Euro-Währungsgebiet insgesamt und stellt die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten sicher.
Die Stellungnahmen der Kommission wahren die Haushaltsautonomie der Mitgliedstaaten, enthalten gleichzeitig aber objektive und konkrete Empfehlungen insbesondere an die Regierungen und Parlamente der betreffenden Mitgliedstaaten und erleichtern diesen damit die Bewertung, ob ihre Haushaltsentwürfe den haushaltspolitischen Vorgaben der EU entsprechen. Das umfassende Instrumentarium des „Two-Pack“ ermöglicht es, die Wirtschafts- und Haushaltpolitik als gemeinsames Anliegen zu betrachten, so wie es im Vertrag beabsichtigt ist.
Darüber hinaus hat der Rat die Euro-Gruppe im Juli 2015 ersucht, die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie den finanzpolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu überwachen und zu koordinieren, um eine wachstumsfreundliche und differenzierte Haushaltpolitik zu gewährleisten. 2 Der Rat empfahl den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unbeschadet der Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts „ihre Haushaltspolitik (zu) koordinieren, um sicherzustellen, dass der gemeinsame finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets den Tragfähigkeitsrisiken und der Konjunkturlage entspricht“. Diese Empfehlung ist der Eckpfeiler für die Bewertung durch die Kommission.
Die vorliegende Mitteilung verfolgt zwei Ziele: Erstens vermittelt sie ausgehend von einer horizontalen Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung ein Gesamtbild der Haushaltspolitik im Euro-Währungsgebiet. Diese Bewertung entspricht der im Frühjahr vorgenommenen horizontalen Bewertung der Stabilitätsprogramme, wobei der Schwerpunkt nun aber stärker auf dem Folgejahr als auf den mittelfristigen Haushaltsplanungen liegt. Zweitens liefert sie einen Überblick über die Haushaltsplanung der einzelnen Länder und legt den Ansatz der Kommission insbesondere im Hinblick auf die Kriterien dar, nach denen diese beurteilt, ob die Übersichten die Vorgaben des SWP erfüllen. Bei der Bewertung wird danach unterschieden, ob ein Mitgliedstaat der präventiven oder der korrektiven Komponente des SWP unterliegt und dabei auch den Vorgaben des Pakts hinsichtlich Schuldenstand und Schuldendynamik Rechnung getragen.
2. Haushaltsanpassung im Euro-Währungsgebiet nach nationalen Planungen
Gesamtergebnis
Die Erholung von der Wirtschafts- und Finanzkrise gewinnt im Euro-Währungsgebiet allmählich an Dynamik. Den makroökonomischen Annahmen zufolge, auf die sich die Übersichten über die Haushaltsplanung stützen, wird das BIP in den 16 betroffenen Mitgliedstaaten (EA-16) 2015 um 1,7 % wachsen, womit das Wachstum leicht über dem im April 2015 in den Stabilitätsprogrammen (SP) erwarteten Wert von 1,4 % läge (siehe Tabelle 1). Für 2016 bleiben die Wachstumsaussichten gegenüber dem Frühjahr weitgehend unverändert bei 1,9 % in den EA-16 gegenüber 1,8 % in den Stabilitätsprogrammprognosen. Da die Erholung den Prognosen zufolge Fahrt aufnimmt, verringert sich der Abstand zwischen tatsächlicher Produktion und Produktionspotenzial. Den Planungen zufolge dürfte die Produktionslücke in den EA-16 2015 -1½ % des BIP-Potenzials betragen und 2016 weiter auf -¾ % zurückgehen, während sie 2013 noch bei -2½ % gelegen hatte. Dieser Trend ist in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten zu verzeichnen, wenngleich zwischen den einzelnen Ländern Unterschiede bestehen. Die Inflationsaussichten bleiben gedämpft und damit seit dem Frühjahr weitgehend unverändert. Nach den Übersichten über die Haushaltsplanung wird die Inflationsrate 2015 bei 0,4 % liegen und sich 2016 (wie auch in den SP prognostiziert) voraussichtlich auf 1,1 % erhöhen.
Das aggregierte Gesamthaushaltsdefizit soll sich in diesem und im kommenden Jahr weiter verringern. In den EA-16 wird für 2015 ein Defizit von 1,9 % des BIP prognostiziert, während es im vergangenen Jahr noch 2,4 % betragen hatte. 3 2016 soll das aggregierte Defizit nur leicht auf 1,7 % des BIP zurückgehen. In den Stabilitätsprogrammen war für 2016 demgegenüber ein Rückgang um 0,4 Prozentpunkte prognostiziert worden. Angesichts der geringfügig nach oben korrigierten makroökonomischen Aussichten deutet dies darauf hin, dass geringere Konsolidierungsanstrengungen der Grund für den geringeren Defizitabbau sein könnten (siehe unten). In einigen wenigen Mitgliedstaaten dürfte allerdings eine durch die Flüchtlingskrise bedingte Ausweitung der Ausgaben zu dieser Entwicklung beitragen.
Aus den Übersichten über die Haushaltsplanung lässt sich für die Jahre 2015-2016 an der Veränderung des aggregierten strukturellen Saldos eine anhaltende Unterbrechung der Konsolidierungsanstrengungen ablesen. Dies deckt sich weitgehend mit den in den Stabilitätsprogrammen vom Frühjahr enthaltenen Projektionen für den gesamten Zeitraum 2015-2016 (zum damaligen Zeitpunkt war geplant, dass der strukturelle Saldo sowohl 2015 als auch 2016 unverändert bleibt). In den Stabilitätsprogrammen selbst war der Stand der Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten vom vergangenen Herbst aufgegriffen worden, die für 2014 auf eine Unterbrechung der Konsolidierung hindeuteten, die sich bis in das Jahr 2015 fortsetzen sollte. Den Übersichten über die Haushaltsplanung zufolge soll sich der strukturelle Saldo 2015 nunmehr um ¼ % des BIP verbessern, im darauffolgenden Jahr allerdings wieder um ¼ % des BIP verschlechtern. 4 Die Unterbrechung der Haushaltskonsolidierung erfolgt vor dem Hintergrund sich allmählich verbessernder, aber nach wie vor instabiler wirtschaftlicher Aussichten und einer schrumpfenden Produktionslücke. Zusammen mit der Tatsache, dass nur sechs Mitgliedstaaten (und darunter nur eine große Volkswirtschaft) 5 ihr mittelfristiges Haushaltsziel Anfang 2016 voraussichtlich erreichen oder übertreffen werden, deutet dies darauf hin, dass die für 2016 geplante strukturelle Anpassung hinter den Vorgaben des SWP zurückbleiben wird. Die aggregierte Anpassung sollte in diesem Zusammenhang allerdings nur der Veranschaulichung dienen, da sie die großen Unterschiede, die zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Vorgaben des SWP bestehen und die die Kommission in ihren Länderbewertungen beleuchtet, nicht erfasst.
Die aggregierte Schuldenquote soll nach ihrem Höchststand von 92 % des BIP im Jahr 2014 sowohl 2015 als auch 2016 leicht zurückgehen, was weitgehend mit den den Stabilitätsprogrammen zugrundeliegenden Projektionen übereinstimmt. Dies ist auf das nominale BIP-Wachstum und negative Bestandsanpassungen zurückzuführen (was bedeutet, dass der Schuldenstand durch andere Faktoren als das Haushaltsdefizit zurückgeführt werden soll). 6 Hinter der aggregierten Quote von 89 % des BIP im Jahr 2016 verbirgt sich ein breites Spektrum an nationalen Daten. So reichten die Schuldenquoten der einzelnen Mitgliedstaaten von knapp 10 % des BIP in Estland bis 131 % des BIP in Italien. Die Daten für drei Mitgliedstaaten mit hohen Schuldenständen, nämlich Griechenland, Zypern und Portugal, sind darin nicht berücksichtigt.
Tabelle 1: Übersicht über die aggregierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten (EA-16) im Zeitraum 2015-2016
|
2015 |
2016 |
||||
Stabilitäts-programme 2015 (April) |
Über-sichten über die Haus-halts-planung (Oktober) |
Herbst-prognose 2015 der Kommission (November) |
Stabilitäts-programme 2015 (April) |
Über-sichten über die Haus-halts-planung (Oktober) |
Herbst-prognose 2015 der Kommission (November) |
|
Reales BIP-Wachstum (Veränderung in %) |
1,4 |
1,7 |
1,6 |
1,8 |
1,9 |
1,8 |
HVPI-Inflation (Veränderung in %) |
0,4 |
0,4 |
0,1 |
1,2 |
1,1 |
1,0 |
Gesamtsaldo (% des BIP) |
-2,1 |
-1,9 |
-2,0 |
-1,6 |
-1,7 |
-1,7 |
Veränderung des strukturellen Saldos
|
0,0 |
0,2 |
0,0 |
0,0 |
-0,3 |
-0,1 |
Schuldenstand (% des BIP) |
91,4 |
91,1 |
91,6 |
90,1 |
89,8 |
90,5 |
Konjunkturbereinigte Ausgabenquote (% des potenziellen BIP) |
47,4 |
47,6 |
47,7 |
47,1 |
47,5 |
47,5 |
Konjunkturbereinigte Einnahmenquote (% des potenziellen BIP) |
46,5 |
46,7 |
46,7 |
46,3 |
46,2 |
46,3 |
Auswirkungen der Flüchtlingskrise
Einige Länder (Belgien, Deutschland, Italien und Österreich) gehen in ihrer Übersicht über die Haushaltplanung auf die budgetären Auswirkungen des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms ein. Auch wenn es naheliegend ist, in der Übersicht über die Haushaltsplanung Angaben zu den möglichen budgetären Kosten des Flüchtlingszustroms zu liefern, können andere Mitgliedstaaten angesichts des außergewöhnlichen Charakters der Flüchtlingskrise und der Tatsache, dass nur die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung vorlegen müssen, diese Angaben jedoch auch in anderer Form vorlegen. 7 Dies erweist sich auch deshalb als notwendig, weil sich die Lage vor Ort ständig verändert.
Der SWP sieht eine gewisse Flexibilität vor, die es sowohl im Rahmen der präventiven als auch der korrektiven Komponente des Pakts ermöglicht, außerplanmäßige Ausgaben, die auf außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle des betreffenden Landes entziehen, einer weniger strengen Bewertung zu unterziehen. Die präventive Komponente des Pakts sieht ausdrücklich vor, dass vorübergehende Abweichungen vom verlangten Anpassungspfad zum mittelfristigen Haushaltsziel vorab zugelassen werden bzw. im Nachhinein gestützt auf die vorliegenden Daten unberücksichtigt bleiben können, wenn sie i) auf ein außergewöhnliches Ereignis zurückzuführen sind, ii) sich der Kontrolle des betreffenden Mitgliedstaats entziehen, iii) die Lage der öffentlichen Finanzen erheblich beeinträchtigen und iv) die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährden. Die korrektive Komponente den Pakts enthält eine ähnliche Bestimmung, wonach von der Einleitung eines Defizitverfahrens abgesehen wird, wenn der Referenzwert nur ausnahmsweise überschritten wird, das Defizit aber in der Nähe der 3 % des BIP bleibt. Dies gilt als erfüllt, wenn die Überschreitung „auf ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle des betreffenden Mitgliedstaats entzieht und die Lage der öffentlichen Finanzen erheblich beeinträchtigt (...) zurückzuführen ist.“ Durch den Flüchtlingszustrom bedingte unerwartete Kosten können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn beurteilt wird, ob ein Mitgliedstaat „wirksame Maßnahmen“ getroffen hat, um den im Rahmen eines Defizitverfahrens ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen.
In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich zu betonen, dass sowohl die bei der präventiven als auch die bei der korrektiven Komponente des Pakts verlangten Anpassungen die Veränderung des strukturellen Saldos betreffen. Die bei „außergewöhnlichen Ereignissen“ zulässigen Abweichungen sollten deshalb (nur) widerspiegeln, in welchem Umfang solche Ereignisse den strukturellen Saldo auf das Jahr gesehen stärker ändern als es ohne dieses Ereignis der Fall gewesen wäre. Die Kommission wird diese Bestimmungen des SWP also grundsätzlich heranziehen, wenn sie die vorübergehende Abweichung von den Vorgaben für die Jahre 2015 und 2016 (ex post) bewertet, die auf die in jedem der beiden Jahre im Vergleich zum Vorjahr durch den außergewöhnlichen Flüchtlingszustrom bedingten Mehrkosten zurückzuführen ist. Gegebenenfalls erläutert die Kommission in ihren Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung, wie es sich auf die Bewertung auswirken würde, wenn die Werte um die flüchtlingsbedingten Kosten korrigiert würden.
Die Kommission wird auf der Grundlage der von den Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten vorgelegten Daten eine abschließende Einzelfallbewertung vornehmen, die auch die in diesem Zusammenhang anerkennungsfähigen Beträge umfasst. Die durch den Flüchtlingszustrom verursachten budgetären Kosten werden nicht als Einmalmaßnahmen betrachtet, da sie nicht unbedingt vorübergehend und einmalig sind. Auch sollten sie dem Flüchtlingszustrom unmittelbar zugeordnet und als dessen unmittelbare Folge betrachtet werden (etwa Unterbringungs- und Verwaltungskosten, Aufnahme vor Ort, Beförderung usw.) und keine zweckgebundenen Beiträge aus den einschlägigen EU-Fonds (und dem EU-Haushalt allgemein) einschließen.
Zusammensetzung der Haushaltsanpassung
In den Übersichten über die Haushaltsplanung sind für den Zeitraum 2015-2016 für das Euro-Währungsgebiet insgesamt nur begrenzte Veränderungen bei der Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen vorgesehen (siehe Anhang 5 Tabelle A5.5 und Schaubilder A5.1a-b). Die Ausgabenquote soll 2016 um 0,6 Prozentpunkte zurückgehen. Dieser scheinbar hohe Rückgang ist allerdings größtenteils den konjunkturellen Bedingungen geschuldet. Konjunkturbereinigt geht die Ausgabenquote um lediglich ¼ Prozentpunkt zurück. Wie der stärkere Rückgang der konjunkturbereinigten Einnahmenquote (-½ Prozentpunkt im Jahr 2016) zeigt, wird der Rückgang der Ausgabenquote durch geplante Steuersenkungen aufgewogen. Vorhaben der Mitgliedstaaten, die Ausgaben gemessen in Prozent des Produktionspotenzials zu senken, wurden in den vergangenen Jahren insgesamt betrachtet jedoch zumeist nicht umgesetzt. In der Herbstprognose 2015 der Kommission (im Folgenden „Kommissionsprognose“) wird die in den Übersichten über die Haushaltsplanung vorgesehene geringfügige Senkung der strukturellen Ausgabenquote und stärkere Rückgang der strukturellen Einnahmenquote bestätigt. Die sowohl aus den Übersichten über die Haushaltsplanung als auch aus der Kommissionsprognose hervorgehende, weitgehend einheitliche Steuerelastizität deutet darauf hin, dass diese Einnahmenrückgänge auf staatliche Maßnahmen zurückzuführen sind (Anhang 5 Tabelle A 5.6).
Die Untersuchung der Wachstumsfreundlichkeit der in den Übersichten über die Haushaltsplanung dargelegten aggregierten Ausgabenplanungen zeigt, dass die geplante Anpassung die mittelfristigen Wachstumsaussichten voraussichtlich nicht beeinträchtigt, wenngleich es wachstumsfreundlichere Möglichkeiten zur Ausgabensenkung geben mag. In den meisten Kategorien werden die Ausgaben gemessen in Prozent der Produktion zurückgehen. Die stärksten Rückgänge sind bei der Vergütung der Arbeitnehmer, den Sozialleistungen und der öffentlichen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zu verzeichnen (Anhang 5 Schaubild A5.2). Außerdem profitieren die Mitgliedstaaten von hohen Einsparungen bei ihren Zinsausgaben (nähere Ausführungen dazu im nächsten Abschnitt). Da nicht in erster Linie die produktivsten Ausgaben von den Rückgängen betroffen sind, wird die geplante Anpassung die mittelfristigen Wachstumsaussichten voraussichtlich nicht beeinträchtigen, wenngleich es wachstumsfreundlichere Möglichkeiten zur Ausgabensenkung geben mag. Zurückgehen sollen insbesondere auch die Investitionsausgaben. Die Kommissionsprognose steht weitgehend mit den Übersichten über die Haushaltsplanung in Einklang. So sieht auch sie die größten Rückgänge bei den Sozialleistungen und den Löhnen im öffentlichen Sektor, geht aber von einem geringeren Rückgang der öffentlichen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aus. Auch misst die Kommission dem Rückgang der Zinsausgaben in ihrer Prognose ein etwas größeres Gewicht bei als die Mitgliedstaaten in ihren Übersichten über die Haushaltsplanung.
Die in den Übersichten über die Haushaltsplanung aufgeführten Maßnahmen würden sich 2015 in den EA-16 nur moderat auf die Zusammensetzung der Steuern und Abgaben auswirken. So wird für die drei wichtigsten Kategorien (indirekte Steuern, direkte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) in Prozent des BIP ein Rückgang erwartet, ohne dass sich dabei jedoch die Gewichtung der einzelnen Kategorien bedeutend ändern würde. Auf der Einnahmenseite stimmt die Kommissionsprognose mit den Übersichten über die Haushaltsplanung überein (siehe Anhang 5 Schaubild A5.3).
Dennoch geht aus den Übersichten über die Haushaltsplanung klar hervor, dass den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets der Nutzen einer steuerlichen Entlastung der Arbeit bewusst ist, und viele planen oder treffen eine Vielzahl konkreter Maßnahmen (siehe Tabelle 2). Während viele dieser Maßnahmen gemessen an der Größe der Aufgabe relativ bescheiden sind, enthalten die Übersichten einiger Mitgliedstaaten ehrgeizige Maßnahmenpakete zur steuerlichen Entlastung der Arbeit, die sich sehr positiv auf Wachstum und Beschäftigung auswirken dürften. Die umfassendsten Reformen führen die Mitgliedstaaten mit der zurzeit höchsten Steuer- und Abgabenlast auf dem Faktor Arbeit durch, wie Belgien, Frankreich und Österreich. Gleichzeitig leiten aber auch einige Mitgliedstaaten mit relativ niedriger Steuer- und Abgabenlast auf dem Faktor Arbeit entsprechende Maßnahmen ein. Diese sind im Allgemeinen gut auf ihre jeweilige Zielsetzung abgestimmt und konzentrieren sich auf diejenigen Gruppen, bei denen die hohe Steuer- und Abgabenlast das größte Beschäftigungshindernis darstellt. In der Praxis beinhaltet dies in der Regel eine Absenkung der Steuern und Abgaben für Geringverdiener, wobei einige Mitgliedstaaten die Steuerfreibeträge anheben, während andere die Steuersätze oder -tarife für Geringverdiener absenken, um die Steuerlast zu verringern. Einige Mitgliedstaaten senken Steuern und Abgaben auch für die Bezieher mittlerer Einkommen, während die wenigen Steuer- und Abgabenerhöhungen, die in den Übersichten über die Haushaltsplanung vorgesehen sind, die Bezieher hoher Einkommen treffen. Die meisten Übersichten über die Haushaltsplanung enthalten keine detaillierten Angaben darüber, wie diese Steuer- und Abgabensenkungen finanziert werden sollen. Zumindest in einigen Fällen scheint die vollständige oder dauerhafte Finanzierung nicht in Gänze sichergestellt.
Kasten 1: Überwachung der Steuern und Abgaben auf Arbeit
Der Faktor Arbeit ist im Euroraum mit relativ hohen Steuern und Abgaben belastet, was Wirtschaft und Beschäftigung hemmt. Hohe Steuern und Abgaben mindern den Anreiz, sich eine Beschäftigung zu suchen, Überstunden zu leisten, neue Mitarbeiter einzustellen und höhere Löhne zu zahlen. Besonders ausgeprägt sind diese Auswirkungen bei bestimmten Gruppen wie Geringverdienern.
Die Euro-Gruppe hat sich verpflichtet, die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit im Euro-Währungsgebiet zu senken 8 , und eine Reihe gemeinsamer Reformgrundsätze für diesen Bereich angenommen, die insbesondere deren Ausgestaltung und Finanzierung sowie den breiteren politischen Kontext und die politische und gesellschaftliche Unterstützung für solche Reformen betreffen. 9 Im September 2015 wurde vereinbart, die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einem Vergleich mit dem EU-Durchschnitt zu unterziehen. 10 Wie nachstehendes Schaubild zeigt, bestehen im Euro-Währungsgebiet in Bezug auf Höhe und Zusammensetzung der Steuer- und Abgabenlast (Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) bedeutende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die gestrichelte Linie stellt den EU-Durchschnitt dar, der bei dieser vergleichenden Analyse als Referenzwert herangezogen wurde, während der ungewichtete OECD-Durchschnitt für größere Vergleichbarkeit in das Schaubild aufgenommen wurde.
Steuer- und Abgabenbelastung von Durchschnitts- und Geringverdienern (2014)
Anmerkungen: Der Indikator in der Grafik ist die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit. Die Daten für Lettland, Litauen und Malta beziehen sich auf das Jahr 2013. Für Zypern liegen keine Daten aus jüngster Zeit vor. Die Durchschnittswerte für EU und Euro-Währungsgebiet sind BIP-gewichtet. Der OECD-Durchschnitt ist ungewichtet.
Quelle: Europäische Kommission, Tax and Benefit Indicator Database auf Basis von OECD-Daten.
Dieses länderübergreifende Screening ist nur ein erster Schritt des in dezidierte länderspezifische Schlussfolgerungen mündenden Verfahrens. Die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit hat Wechselwirkungen mit zahlreichen anderen Politikfaktoren wie dem Sozialleistungs- und Lohnfindungssystem. Eine gute Beschäftigungsentwicklung deutet darauf hin, dass eine Verringerung der Steuer- und Abgabenlast möglicherweise weniger dringend ist, während haushaltspolitische Sachzwänge gebieten könnten, dass jede Steuer- und Abgabensenkung in voller Höhe durch andere einnahmensteigernde oder ausgabensenkende Maßnahmen ausgeglichen wird. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidungen, die die einzelnen Länder im Hinblick auf den Umfang ihrer sozialen Sicherung treffen, sich zwangsläufig auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge auswirken – hier weisen Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge einen unterschiedlichen Charakter auf. Eine eingehende länderspezifische Analyse, bei der alle relevanten Informationen berücksichtigt werden, wird im Rahmen des Europäischen Semesters durchgeführt.
Die Herbstprognose 2015 der Kommission und die Übersichten über die Haushaltsplanung
Was die allgemeinen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Aussichten betrifft, so deckt sich das aus den 16 Übersichten über die Haushaltsplanung hervorgehende Gesamtbild weitgehend mit der Herbstprognose der Kommission, wobei die Kommission trotz schwierigerer globaler Rahmenbedingungen mit einer Fortsetzung der moderaten wirtschaftlichen Erholung rechnet. Nach der Kommissionsprognose wird sich das reale BIP-Wachstum von 1,6 % im Jahr 2015 auf 1,8 % im Jahr 2016 ausweiten. Die Binnennachfrage wird derzeit durch niedrige Ölpreise, den nach wie vor relativ niedrigen Wechselkurs des Euro, eine akkommodierende Geldpolitik und einen weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs gestützt. Dabei ist die zugrundeliegende Dynamik der Binnennachfrage jedoch weiterhin gering. Die konjunkturellen Bedingungen haben sich weltweit verschlechtert, insbesondere in China und anderen Schwellenländern, und der Welthandel ist stark zurückgegangen. Außerdem könnte das Wirtschaftswachstum aufgrund verschiedener Faktoren geringer ausfallen, als von der Kommission erwartet. Zu den Abwärtsrisiken gehören beispielweise eine weitere Abschwächung des Welthandels, unerwartet starke Spillover-Effekte von der Verlangsamung der Konjunktur in den Schwellenländern oder Ansteckungseffekte über die Finanzmärkte.
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage spiegelt sich laut der Kommissionsprognose auch in einer kontinuierlichen Verringerung der Differenz zwischen der potenziellen und der tatsächlichen Produktion wider. Die negative Produktionslücke von 2¼ % des Potenzial-BIP im Jahr 2014 wird voraussichtlich auf 1¾ % im Jahr 2015 und auf 1 % im Jahr 2016 zurückgehen.
Die Aufhellung der Wachstumsaussichten schlägt sich jedoch nicht in der Preisentwicklung nieder. So wird damit gerechnet, dass die Inflation insgesamt gedämpft bleibt. Nach der Kommissionsprognose wird die HVPI-Inflationsrate in diesem Jahr nur knapp 0,1 % betragen und im Jahr 2016 vor dem Hintergrund der sich allmählich schließenden Produktionslücke und der überaus akkommodierenden Geldpolitik auf 1 % steigen. Wenngleich zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten teils erhebliche Unterschiede bestehen, dürften die Zinssätze im Jahr 2016 auf historisch niedrigem Stand bleiben. Gleichzeitig besagt die Prognose, dass auch im Jahr 2016 deutlich mehr Geld gespart als investiert wird und der Außenhandelsüberschuss des Euro-Währungsgebiets mit voraussichtlich 3,6 % des BIP nur geringfügig unter dem Niveau von 2015 (3,7 % des BIP) liegen wird. Dieser Außenhandelsüberschuss, der gemessen an seinem Wert zu den weltweit höchsten zählt, ist nur zum Teil auf den niedrigeren Wechselkurs des Euro und die niedrigen Rohstoffpreise zurückzuführen. Er deutet auch auf eine schwache Binnennachfrage sowie darauf hin, dass der Wirtschaftsaufschwung weitgehend von externen Faktoren abhängt.
Das aggregierte Gesamtdefizit dürfte von 2,0 % des BIP im Jahr 2015 auf 1,7 % des BIP im Jahr 2016 zurückgehen, wobei der strukturelle Saldo in diesem Jahr voraussichtlich unverändert bleiben und sich im Jahr 2016 geringfügig verschlechtern wird. Die Kommissionsprognose, wonach sich der strukturelle Saldo im Jahr 2015 nicht verbessern wird, trägt bereits einem erwarteten Rückgang der Zinszahlungen Rechnung, der sich daraus ergibt, dass die Renditen von Staatsanleihen seit Ende 2013 drastisch gesunken sind und in der ersten Jahreshälfte 2015 historische Tiefstände erreicht haben. Infolge der niedrigeren Zinssätze sind die Gesamt-Zinszahlungen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets in den vergangenen Jahren gesunken, da umfangreiche Schuldbeträge seit dem Rückgang der Zinssätze in neue Anleihen überführt wurden (Anhang 4).
Insgesamt wird damit gerechnet, dass sich der strukturelle Primärsaldo im Jahr 2015 um ½ % des BIP verschlechtern wird. Auch erwartet die Kommission, dass die geringfügige strukturelle Verschlechterung im Jahr 2016 stärker ausfallen wird (-¼ % des BIP), wenn der Primärsaldo als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Die unerwarteten Einsparungen, die sich aus den historisch niedrigen Staatsanleihezinsen ergeben, bieten den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, in erster Linie ihre Haushalte zu konsolidieren und – abhängig von ihrer jeweiligen Lage – Infrastrukturinvestitionen und Strukturreformen durchzuführen. 11
Während die Kommissionsprognose und die Übersichten über die Haushaltsplanung in Bezug auf das Defizit im Euro-Währungsgebiet insgesamt das gleiche Bild zeichnen, bestehen teils erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung und der Defizitprognose der Kommission, die auf von Land zu Land unterschiedliche Gründe zurückzuführen sind. Bei einer Mehrzahl der Länder rechnet die Kommission mit einem höheren Defizit als in den jeweiligen Übersichten über die Haushaltsplanung ausgewiesen, wobei die größten Abweichungen bei Spanien, Belgien und der Slowakei bestehen (Anhang 5 Tabelle A5.1 und Schaubild A5.4). Bei den übrigen Ländern liegt die Defizitvorhersage der Kommission höchstens 0,3 Prozentpunkte über dem in der jeweiligen Übersicht genannten Wert, wobei die Kommission für Deutschland, Estland und Finnland sogar ein geringeres Defizit prognostiziert.
Gemäß der Kommissionsprognose wird die Gesamtverschuldung etwas höher ausfallen, als es die Projektionen der Mitgliedstaaten erwarten lassen. Die aggregierte Schuldenquote liegt zwar nach wie vor auf sehr hohem Stand, jedoch erwartet die Kommission, dass die Quote sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr sinken und im Jahr 2016 auf 90 % des BIP zurückgehen wird. Ein Großteil des Schuldenabbaus im Euro-Währungsgebiet entfällt allerdings auf Deutschland. Bei Ausklammerung Deutschlands wird die Gesamtschuldenquote nach den Berechnungen der Kommission erst 2016 auf 100 % des BIP zurückgehen. Auch hier zeigen sich bei Betrachtung der einzelnen Mitgliedstaaten stärkere Unterschiede zwischen den Übersichten über die Haushaltsplanung und der Kommissionsprognose, die auf von Land zu Land unterschiedliche Gründe zurückzuführen sind. Größere Abweichungen bestehen bei Spanien und Irland (Anhang 5 Tabelle A5.3 und Schaubild A5.5). In den meisten Fällen bewegen sich die Prognoseunterschiede in einer Bandbreite zwischen 0 und 1 % des BIP.
Inwiefern die Gesamtschuldenquote des Euro-Währungsgebiets mit den Vorgaben des SWP im Einklang steht, kann nicht beurteilt werden, da die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nach dem SWP unterschiedlichen Kategorien zugeordnet sind 12 . Acht Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die eine Übersicht über die Haushaltsplanung übermittelt haben, unterliegen jedoch dem Richtwert für den Schuldenabbau. Der Kommissionsprognose zufolge dürften sechs dieser acht Mitgliedstaaten diesen Richtwert einhalten.
Bewertung der Haushaltskonsolidierung im Euro-Währungsgebiet
Was den Umfang der strukturellen Haushaltskonsolidierung betrifft, so wird laut der Kommissionsprognose der weitgehend neutrale finanzpolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2016 fortgesetzt, nachdem die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen seit 2014 praktisch zum Stillstand gekommen war. Dementsprechend weist auch eine alternative Messung der diskretionären Konsolidierungsanstrengung für 2015 und 2016 eine geringfügige Verschlechterung der Haushaltslage aus.
Zur Beurteilung der Angemessenheit des finanzpolitischen Kurses auf der Gesamtebene sollte die Haushaltslage 2015-2016 anhand der zweifachen Zielsetzung – langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und kurzfristige makroökonomische Stabilisierung – bewertet werden. Für eine langfristige Tragfähigkeit muss die Staatsverschuldung auf einen nachhaltigen Pfad gebracht und dort gehalten werden, wobei der gegenwärtige Schuldenstand und die erwarteten künftigen alterungsbedingten Ausgaben zu berücksichtigen sind 13 . Eine gesamtwirtschaftliche Stabilisierung ließe sich daran ablesen, dass die Produktionslücke kurz- bis mittelfristig in angemessenem Tempo geschlossen wird und in der derzeitigen Situation auch daran, dass inländische Wachstumsquellen an die Stelle externer Wachstumsquellen treten. Beim derzeitigen geldpolitischen Umfeld mit Nominalzinsen von annähernd Null und zugleich äußerst niedriger Inflation sind die dafür notwendigen makroökonomischen Instrumente derzeit nur bedingt einsetzbar, weshalb der Finanzpolitik eine noch größere Bedeutung zukommt. Eine Bewertung des finanzpolitischen Kurses des gesamten Euro-Währungsgebiets in Bezug auf die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die konjunkturellen Bedingungen ergibt, dass die nach wie vor hohe Schuldenquote gesenkt werden muss, ohne die wirtschaftliche Erholung zu behindern, wobei prozyklische Maßnahmen zu vermeiden sind. Diesbezüglich deuten vorläufige Berechnungen der Kommission darauf hin, dass eine moderate Konsolidierung im Jahr 2016, wie in den länderspezifischen Empfehlungen im Einklang mit Tragfähigkeitsindikatoren gefordert, mit einer Verringerung der Produktionslücke vereinbar wäre. Wenn hingegen ein finanzpolitischer Kurs eingeschlagen würde, der darauf abzielt, die Produktionslücke rascher zu schließen, so ginge dies möglicherweise zulasten der Verbesserung der Tragfähigkeit und wäre möglicherweise nicht mit der Erfüllung der Vorgaben des SWP vereinbar.
Im Hinblick auf die Erzielung eines Gleichgewichts zwischen den beiden obengenannten Zielen erscheint der weitgehend neutrale finanzpolitische Kurs im gesamten Euro-Währungsgebiet für das kommende Jahr insbesondere vor dem Hintergrund der historisch niedrigen Zinssätze und des hohen Außenhandelsüberschusses im Großen und Ganzen angemessen, so dass eine gewisse Förderung der Nachfrage angezeigt ist. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die aus den gegenwärtig niedrigen Zinszahlungen resultierenden Einsparungen aufgrund ihres vorübergehenden Charakters nicht als Vorwand für dauerhafte Erhöhungen der Staatsausgaben oder Steuersenkungen genutzt werden dürfen.
Bedenken hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit werden durch die Kommissionsprognose 2016 bestätigt, die für 2016 von einer leichten Verschlechterung des strukturellen Saldos im Euro-Währungsgebiet ausgeht, womit der strukturelle Saldo hinter der von den Euro-Mitgliedstaaten im Rahmen des SWP verlangten durchschnittlichen Anpassung zurückbleiben könnte. 14 Diese Entwicklung ist auch darauf zurückzuführen, dass Mitgliedstaaten, bei denen die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährdet ist, eine äußerst geringe, oder sogar negative Anpassung vollziehen, während andere Mitgliedstaaten sich nach wie vor nicht ausreichend darum bemühen, ihren finanzpolitischen Spielraum zu nutzen.
3. Überblick über die einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung
Im Rahmen ihrer Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung bewertet die Kommission insbesondere die Erfüllung der Vorgaben des SWP und der einschlägigen Empfehlungen. Bei Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, zieht die Kommission in ihren Stellungnahmen Bilanz über die Fortschritte bei der Korrektur des übermäßigen Defizits im Hinblick auf die gesamtstaatlichen und die strukturellen Defizitziele. Bei Mitgliedstaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen, prüft die Kommission in ihren Stellungnahmen, welche Fortschritte bei der Erreichung der mittelfristigen Haushaltsziele (MTO) erzielt wurden und ob dabei die Vorgaben des SWP und der länderspezifischen Empfehlungen für die Haushaltspolitik, die der Rat im Juli an die Mitgliedstaaten gerichtet hat, erfüllt werden.
Bis auf Portugal haben alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die kein Anpassungsprogramm durchführen müssen, ihre Übersichten über die Haushaltsplanung bis zum 15. Oktober vorgelegt. Dass Portugal keine Haushaltsplanung vorgelegt hat, die von einer unveränderten Politik ausgeht, steht nicht mit den Vorgaben des „Two-Packs“ im Einklang. Die Kommission fordert Portugal daher auf, so bald wie möglich eine umfassende Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen. Spanien hat seine Übersicht über die Haushaltsplanung bereits im September vorgelegt und die Kommission hat am 12. Oktober ihre Stellungnahme dazu abgegeben.
Die Kommission hat bei keiner Übersicht über die Haushaltsplanung einen „besonders schwerwiegenden Verstoß“ gegen den SWP im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgestellt. Einige der vorgelegten Übersichten geben jedoch Anlass zu Bedenken.
In den Tabellen 2a und 2b sind die in den Stellungnahmen der Kommission vom 16. November vorgenommenen Bewertungen der Übersichten über die Haushaltsplanung der einzelnen Länder und die Bewertung der Fortschritte bei den haushaltspolitischen Reformen zusammengefasst. Die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung beruht auf der Herbstprognose 2015 der Kommission. Um den Vergleich zu erleichtern, werden die Übersichten über die Haushaltsplanung in eine der drei nachstehenden umfassenden Kategorien eingestuft, die abhängig davon, ob ein Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit aufweist oder nicht, unterschiedliche Bedeutung haben:
Erfüllt: Laut Kommissionsprognose muss die Haushaltsplanung im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens nicht angepasst werden, um die Erfüllung der Vorgaben des SWP zu gewährleisten.
Weitgehend erfüllt: Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Haushalt 2016 die Vorgaben des SWP uneingeschränkt erfüllt. Zugrunde liegen folgende Überlegungen:
Bei Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden: Wenngleich in der Kommissionsprognose davon ausgegangen wird, dass das Gesamtdefizitziel erreicht wird, bleiben die Konsolidierungsanstrengungen deutlich hinter dem empfohlenen Wert zurück; daher steht die Einhaltung der Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens in Frage.
Bei Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen: Laut Kommissionsprognose kann die Übersicht über die Haushaltsplanung zu einer gewissen Abweichung vom mittelfristigen Ziel oder vom Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel führen, doch würde die Verfehlung der Vorgaben keine erhebliche Abweichung von der erforderlichen Anpassung darstellen. Bei diesen Mitgliedstaaten wird gegebenenfalls beurteilt, ob sie den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten.
Risiko der Nichterfüllung: Laut Kommissionsprognose stellt die Übersicht über die Haushaltungsplanung nicht sicher, dass die Vorgaben des SWP erfüllt werden. Die Kommission fordert die Behörden daher auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Haushalt 2016 die Vorgaben des SWP uneingeschränkt erfüllt.
Bei Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden: Wenn sich die Kommissionsprognose für 2016 als zutreffend erweist und weder die empfohlene Konsolidierungsanstrengung umgesetzt noch das empfohlene Gesamtdefizitziel erreicht wird, könnte das Defizitverfahren verschärft werden.
Bei Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen: Laut Kommissionsprognose wird 2016 die Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf dieses Ziel erheblich sein und/oder der Richtwert für den Schuldabbau nicht eingehalten (soweit anwendbar).
Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ vom 13. Januar 2015 haben Italien und Finnland in ihrer jeweiligen Übersicht über die Haushaltsplanung 15 unter Stützung auf die Klausel zu Strukturreformen und Investitionen eine gewisse Flexibilität hinsichtlich des Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel gefordert. Wenn beim gegenwärtigen Stand Flexibilität gewährt würde, so geschähe dies außerhalb des normalen Verfahrens des Europäischen Semesters und würde vom in der Mitteilung zur Flexibilität im Rahmen des SWP dargelegten Verfahren abweichen. Da Finnland keine ausreichende Sicherheitsmarge zum Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP ausweist, kommt der Mitgliedstaat derzeit nicht für die beantragte vorübergehende Abweichung im Jahr 2016 in Betracht. Bei Italien könnten die Kriterien für die Anwendbarkeit der Investitionsklausel laut der Kommissionsprognose erfüllt sein. Dies wird die Kommission im Rahmen der Prüfung des nächsten Stabilitätsprogramms berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Frage, ob eine Abweichung vom Anpassungspfad tatsächlich zur Steigerung der Investitionen und für Maßnahmen zur Erreichung des Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel genutzt wird. Außerdem wird die Kommission prüfen, ob die Fortschritte bei den Strukturreformen mit den Empfehlungen des Rates im Einklang stehen.
Ferner wird in einigen Übersichten über die Haushaltsplanung (Österreich, Belgien, Deutschland und Italien) auf die budgetären Konsequenzen des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms verwiesen. Wie oben dargelegt, sieht der SWP eine gewisse Flexibilität vor, die es sowohl im Rahmen der präventiven als auch der korrektiven Komponente des Pakts ermöglicht, in einem bestimmten Jahr (gegenüber dem Vorjahr) auftretende außerplanmäßige Ausgaben, die auf außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle des betreffenden Landes entziehen (wie Mehrkosten aufgrund eines außergewöhnlichen Anwachsens des Flüchtlingszustroms), weniger streng zu bewerten. Die Kommission wird auf der Grundlage der von den Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten übermittelten Daten im Rahmen einer Ex-post-Bewertung der vorübergehenden Abweichung von den Vorgaben für 2015 und 2016 eine abschließende Bewertung vornehmen, in der sie sich auch zu den anzuerkennenden Beträgen äußern wird.
Zudem hat die Kommission vorläufig geprüft, inwieweit die in den länderspezifischen Empfehlungen 2015 genannten haushaltspolitischen Reformen umgesetzt wurden. Hierbei wurden die Übersichten über die Haushaltsplanung in fünf Kategorien eingeteilt:
Keine Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat keine Maßnahmen zur Umsetzung der an ihn gerichteten länderspezifischen Empfehlung angekündigt oder angenommen.
Beschränkte Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat einige Maßnahmen zur Umsetzung der an ihn gerichteten länderspezifischen Empfehlung angekündigt; diese erscheinen jedoch unzureichend und/oder ihre Annahme/Umsetzung ist gefährdet.
Einige Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen zur Umsetzung der an ihn gerichteten länderspezifischen Empfehlung angekündigt oder angenommen. Diese Maßnahmen sind vielversprechend, doch es wurden noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt und die Umsetzung ist nicht in allen Fällen gesichert.
Substanzielle Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen beschlossen, von denen die meisten umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen tragen ein gutes Stück dazu bei, der länderspezifischen Empfehlung nachzukommen.
Vollständig umgesetzt: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, mit denen angemessen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird.
Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2015 erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2016 und den länderspezifischen Empfehlungen 2016, die die Kommission im Mai abgibt, einer umfassenden Bewertung unterzogen.
Tabelle 2a: Überblick über die Stellungnahmen der Kommission zu den einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung – Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen
Land |
Erfüllt die DBP die Vorgaben des SWP? |
Welche Fortschritte werden bei der Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen (CSR) 2015 angeführten haushaltspolitischen Strukturreformen erzielt? |
||
Allgemeine Schlussfolgerung auf der Grundlage der Herbstprognose 2015 der Kommission |
Erfüllung der Vorgaben der präventiven Komponente 2015-2016 |
Fortschritte bei den CSR zur Haushaltspolitik |
Wichtigste Maßnahmen in der Übersicht über die Haushaltsplanung zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit |
|
BE* |
Weitgehend erfüllt |
2015: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel 2016: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel |
Einige Fortschritte |
- Anhebung des Steuerfreibetrags, weitere Anhebung der Werbungskostenpauschale. Weitere Anhebung der Steuergutschrift für niedrige Lohneinkommen. - Abschaffung der mit 30 % besteuerten Lohnsteuerklasse und Anhebung der Verdienstschwelle für die zweithöchste Lohnsteuerklasse. - Weitere Senkung des Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrags für Niedriglohn-Empfänger. Stufenweise Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber, zum Teil durch Absorption bestehender Lohnsubventionen, zum Teil durch zusätzliche Senkungen für niedrige und mittlere Lohnstufen. - Ausweitung der Freistellung von Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen für Neueinstellungen in KMU. |
DE |
Erfüllt |
2015: mittelfristiges Ziel übertroffen; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten 2016: mittelfristiges Ziel übertroffen; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten |
Beschränkte Fortschritte |
- Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer. - Anhebung des Kindergeldes und des Kindergeldzuschlags. - Anpassung der Steuertarife zum Ausgleich der kalten Progression. |
EE |
Erfüllt |
2015: Mittelfristiges Ziel übertroffen 2016: Mittelfristiges Ziel übertroffen |
entfällt |
- Anhebung des Steuerfreibetrags - Einführung einer Einkommensteuererstattung für Niedriglohn-Empfänger |
IT* |
Risiko der Nichterfüllung |
2015: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel 2016: erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel |
Einige Fortschritte |
- Senkung des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung für 2016 neu eingestellte Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen um 40 % für insgesamt 2 Jahre. Für 2015 neu eingestellte Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen waren die Arbeitgeber zuvor für drei Jahre zur Gänze befreit worden. |
LT |
Risiko der Nichterfüllung |
2015: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel 2016: erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel |
Beschränkte Fortschritte |
- Anhebung des Steuerfreibetrags. - Anhebung des Steuerfreibetrags für Eltern und Menschen mit Behinderungen. |
LV |
Weitgehend erfüllt |
2015: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel 2016: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel |
Einige Fortschritte |
- Anhebung des Steuerfreibetrags. - Einführung eines progressiven Steuerfreibetrags. - Einführung einer Solidaritätsabgabe für hohe Einkommen. |
LU |
Erfüllt |
2015: Mittelfristiges Ziel übertroffen 2016: Mittelfristiges Ziel übertroffen |
Beschränkte Fortschritte |
Keine einschlägigen Maßnahmen. |
MT |
Weitgehend erfüllt |
2015: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten 2016: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten |
Einige Fortschritte |
- Anhebung des Steuerfreibetrags. - Senkung des Steuersatzes für Niedriglohn-Empfänger. |
NL |
Erfüllt |
2015: keine Abweichung vom mittelfristigen Ziel; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten 2016: keine Abweichung vom mittelfristigen Ziel; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten |
Einige Fortschritte |
- Anhebung der Steuergutschrift für Beschäftigte mit Einkommen bis 50 000 EUR. - Senkung der Steuersätze auf Zweit- und Dritteinkommen. - Anhebung der Schwelle für den höchsten Steuertarif. - Anhebung der Steuergutschrift für Eltern. - Auslaufen der allgemeinen Steuergutschrift. |
AT** |
Risiko der Nichterfüllung |
2015: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten 2016: erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel; Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten |
Beschränkte Fortschritte |
- Anhebung der Zahl der Steuertarife, Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % für Jahreseinkommen bis 18 000 EUR. - Anhebung der Schwelle für die Anwendung des Steuersatzes von 50 % von 60 000 auf 90 000 EUR. - Für Jahreseinkommen von über 1 Mio. EUR wird eine befristete Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 55 % in Betracht gezogen. - 50 %ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen. |
SK |
Erfüllt |
2015: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel 2016: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel |
Beschränkte Fortschritte |
Keine einschlägigen Maßnahmen. |
FI*** |
Weitgehend erfüllt |
2015: leichte Abweichung vom mittelfristigen Ziel 2016: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel |
Beschränkte Fortschritte |
- 2016 erfolgt eine Anpassung der Steuertarife an die Einkommens- und Inflationsentwicklung. - Weitergeltung des höchsten zentralen Einkommenssteuertarifs (Solidaritätsabgabe) bis 2019 bei Senkung der Einkommensschwelle für diesen Tarif mit Wirkung für 2016 und 2017. - Anhebung der Steuergutschrift für das Arbeitseinkommen. - Anhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 1 Pp. |
* Im Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV vom 27. Februar 2015 kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Schuldenstandskriterium derzeit als erfüllt gilt.
** Würde die derzeitige Schätzung der budgetären Auswirkung des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms aus der Bewertung ausgeklammert, so wäre die projizierte Abweichung von dem empfohlenen Anpassungspfad nicht mehr erheblich.
*** Da das festgestellte Defizit im Jahr 2014 und das geplante Defizit und der anvisierte Schuldenstand im Jahr 2015 über den im Vertrag verankerten Schwellenwerten liegen, veröffentlichte die Kommission am 16. November 2015 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. In diesem kam sie zu dem Ergebnis, dass das Defizit- und das Schuldenstandskriterium als erfüllt gelten.
Tabelle 2b: Überblick über die Stellungnahmen der Kommission zu den einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung – Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente des SWP unterliegen
Land |
Erfüllt die DBP die Vorgaben des SWP? |
Welche Fortschritte werden bei der Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen (CSR) 2015 angeführten haushaltspolitischen Strukturreformen erzielt? |
||
Allgemeine Schlussfolgerung auf der Grundlage der Herbstprognose 2015 der Kommission |
Konformität mit dem Defizitverfahren 2015/16 |
Fortschritte bei den CSR zur Haushaltspolitik |
Wichtigste Maßnahmen in der Übersicht über die Haushaltsplanung zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit |
|
IE* |
Weitgehend erfüllt |
2015: Defizitverfahren 2016: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten |
Einige Fortschritte |
- Anhebung des Steuerfreibetrags für die Universal-Sozialabgabe und des Schwellenwerts für den mittleren Steuertarif, Senkung des Steuersatzes für die drei unteren Steuertarife. |
ES** |
Risiko der Nichterfüllung |
2015: Gesamtdefizit-Ziel verfehlt, Konsolidierungs-anstrengungen bleiben weit hinter dem empfohlenen Umfang zurück, Erfüllung in Gefahr 2016: pünktliche Korrektur im Jahr 2016 gefährdet; Konsolidierungs-anstrengungen bleiben weit hinter dem empfohlenen Umfang zurück, Erfüllung in Gefahr |
Einige Fortschritte |
- Senkung der Steuersätze für alle Einkommensklassen und Einführung von Befreiungen, durch die der effektive Steuersatz vor allem von Geringverdienern gesenkt wird. Einführung in zwei Stufen (1. Januar und 1. Juli 2015). - Befristeter Pauschalsatz für die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2015. Danach befristete Befreiung von der Beitragspflicht für die ersten 500 EUR Monatsgehalt, gültig für Neueinstellungen mit unbefristeten Verträgen unter bestimmten Voraussetzungen (läuft im dritten Quartal 2016 aus). |
FR |
Weitgehend erfüllt, gemessen am Defizitziel |
2015: Gesamtdefizit-Ziel erreicht, Konsolidierungs-anstrengungen bleiben weit hinter dem empfohlenen Umfang zurück, Erfüllung in Gefahr 2016: Gesamtdefizit-Ziel erreicht, Konsolidierungs-anstrengungen bleiben weit hinter dem empfohlenen Umfang zurück, Erfüllung in Gefahr |
Einige Fortschritte |
- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Löhne, die das 1,6- bis 3,5-fache des Mindestlohns betragen. - Senkung der Einkommensteuer für Haushalte mit geringem Einkommen in Form eines Steuerrabatts („décote“). |
PT* |
Noch keine Übersicht über die Haushalts-planung vorgelegt |
|||
SI* |
Weitgehend erfüllt |
2015: Defizitverfahren 2016: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten |
Einige Fortschritte |
Keine einschlägigen Maßnahmen. |
* Das Land unterliegt momentan der korrektiven Komponente, aber bei einer zügigen und tragfähigen Korrektur könnte ab 2016 die präventive Komponente gelten.
** Am 12. Oktober nahm die Kommission eine Stellungnahme zur Übersicht Spaniens über seine Haushaltsplanung an. Portugal hat bis zum 15. Oktober keine Übersicht über die Haushaltsplanung für 2016 vorgelegt.
Siehe Verordnung (EU) Nr. 473/2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet. Sie ist eine der beiden Verordnungen des so genannten „Two-Packs“, der im Mai 2013 in Kraft getreten ist.
Empfehlung des Rates vom 14. Juli 2015 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (ABl. C 272 vom 18.8.2015, S. 100).
Wenn auf die Planungen der Mitgliedstaaten Bezug genommen wird, beruhen die Daten für 2014 auf den in den Übersichten über die Haushaltsplanung enthaltenen Werten und tragen damit möglicherweise noch nicht den Korrekturen Rechnung, die Eurostat im Rahmen der EDP-Datenmeldung 2015 vorgenommen hat.
Die Verschlechterung der aggregierten strukturellen Haushaltslage im Jahr 2016 bestätigt sich auch bei Einsatz einer alternativen Messgröße, der DFE (discretionary fiscal effort, diskretionäre Konsolidierungsanstrengung), die wie die Übersichten über die Haushaltsplanung eine leicht negative Anpassung nahelegt, während in den Stabilitätsprogrammen ¼ % des BIP prognostiziert worden war (siehe Anhang 5 Tabelle A 5.7). Die DFE ist ein für analytische Zwecke entwickelter alternativer Indikator für den haushaltspolitischen Kurs, der bei der Bewertung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht zum Einsatz kommt. Auf der Einnahmenseite wird dabei nach einem „Bottom-up“-Ansatz und auf der Ausgabenseite im Wesentlichen nach einem „Top-down“ -Ansatz verfahren. Für weitere Informationen siehe Teil III „Report on Public Finances in EMU 2013“, European Economy, 4, 2013.
Deutschland, Estland, Litauen, Luxemburg, Niederlande und Österreich. Darüber hinaus werden im nächsten Jahr voraussichtlich zwei Länder, nämlich Spanien und Frankreich, im Defizitverfahren verbleiben.
Klammert man Deutschland aus den aggregierten Daten aus, so ergibt sich eine weitaus geringere Rückführung der aggregierten Schuldenquote (-0,7 anstatt insgesamt -2,5 Prozentpunkte im Zeitraum 2015-2016).
So hat Finnland in einem Schreiben Angaben zu den prognostizierten Kosten geliefert, die 2015 durch die erhöhten Flüchtlingszahlen entstehen, und darin auch die anderen relevanten Faktoren dargelegt, die in dem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV berücksichtigt werden müssen.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2014/07/07/ .
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/144872.pdf .
Diese Grundsätze wurden von der Eurogruppe am 5. Oktober 2015 bekräftigt: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2015/10/05/ .
Die im SWP festgelegten Schuldenvorgaben für die Mitgliedstaaten unterscheiden sich abhängig davon, ob sie der korrektiven oder der präventiven Komponente unterliegen und ob ihre Schuldenquote oberhalb oder unterhalb der Schwelle von 60 % des BIP liegt.
Der Tragfähigkeitsindikator S1 der Kommission, aus dem der Gesamtaufwand hervorgeht, der im Zeitraum 2016-21 erforderlich ist, um den Schuldenstand unter Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung bis 2030 auf 60 % des BIP zu senken, besagt, dass im Jahr 2016 und in den Folgejahren eine Anpassung von etwa ¼ % des BIP erforderlich ist.
Die Berechnung der erforderlichen Gesamtanpassung für das Euro-Währungsgebiet wird durch eine Reihe von Faktoren erschwert, darunter der Umgang mit Mitgliedstaaten, die eine höhere Anpassung erreichen als gefordert, und Annahmen über die von Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente unterliegen, angestrebte strukturelle bzw. Gesamtanpassung. In Anbetracht der Tatsache, dass im Rahmen der korrektiven Komponente eine strukturelle Verbesserung von mindestens 0,5 % des BIP gefordert wird und im Rahmen der präventiven Komponente ein vergleichbarer Richtwert gilt, ist damit zu rechnen, dass die von der Kommission für das Euro-Währungsgebiet erwartete leichte Verschlechterung des strukturellen Saldos höchstwahrscheinlich die Vorgaben nicht erfüllt wird.
Finnland hat im Rahmen seines aktualisierten Stabilitätsprogramms, das am 28. September 2015 zusammen mit der Übersicht über die Haushaltsplanung übermittelt wurde, einen förmlichen Antrag auf Flexibilität gestellt.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.11.2015
COM(2015) 800 final
ANHÄNGE
zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION
Übersichten über die Haushaltsplanung 2016: Gesamtbewertung
ANHANG 1: Länderspezifische Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP)
Für Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen:
DBP im Einklang mit den Verpflichtungen des Landes
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands, das derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Schuldenregel unterliegt, die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die günstige Haushaltslage Deutschlands dürfte zudem Spielraum für die vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlene weitere Erhöhung der öffentlichen Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung bieten und es ermöglichen, zusätzliche Ausgaben, die durch den starken Zustrom von Asylbewerbern anfallen könnten, in der Haushaltsplanung aber noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden konnten, zu decken. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Deutschland in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher auf, die Umsetzung zu beschleunigen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung von Estland, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Luxemburgs, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Luxemburg in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher auf, die Umsetzung zu beschleunigen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande, die derzeit der präventiven Komponente des SWP und der (Übergangs-)Regelung für den Schuldenabbau unterliegen, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die Kommission ersucht die Behörden, den Haushalt 2016 rigoros umzusetzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass die Niederlande in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, einige Fortschritte erzielt haben, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission vertritt nach Sichtung der von den slowakischen Behörden vorgelegten ergänzenden Informationen die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung der Slowakei, die derzeit der präventiven Komponente unterliegt, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die Kommission ersucht die Behörden, den Haushalt 2016 rigoros umzusetzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass die Slowakei in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher auf, die Umsetzung zu beschleunigen.
DBP, die die Vorgaben weitgehend erfüllen
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens, das derzeit der präventiven Komponente und der (Übergangs-)Regelung für den Schuldenabbau unterliegt, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend erfüllt, wobei laut Herbstprognose 2015 der Kommission insbesondere die Gefahr einer leichten Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel besteht. Die Kommission ersucht deshalb die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushalt 2016 mit den Vorgaben des SWP in Einklang zu bringen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Belgien in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung (einschließlich des Rentensystems, des haushaltspolitischen Rahmens und des Steuersystems) betreffen, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Lettlands, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend erfüllt, wobei laut Herbstprognose 2015 der Kommission insbesondere die Gefahr einer leichten Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel besteht. Die Kommission ersucht deshalb die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushalt 2016 mit den Vorgaben des SWP in Einklang zu bringen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Maltas, das derzeit der präventiven Komponente des SWP und der Schuldenregel unterliegt, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend erfüllt, wobei laut Herbstprognose 2015 der Kommission insbesondere die Gefahr einer leichten Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel besteht. Die Kommission ersucht deshalb die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushalt 2016 mit den Vorgaben des SWP in Einklang zu bringen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Malta in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Finnlands, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend erfüllt, wobei die Gefahr einer leichten Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in den Jahren 2015 und 2016 besteht. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens sicherzustellen, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Finnland in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher auf, die Umsetzung zu beschleunigen.
DBP, für die die Gefahr der Nichterfüllung besteht
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens, das derzeit der präventiven Komponente des SWP und der Übergangsregelung für den Schuldenabbau unterliegt, die Gefahr der Nichterfüllung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts birgt, wobei laut Herbstprognose 2015 der Kommission insbesondere die Gefahr einer erheblichen Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2016 besteht. Die Kommission wird – insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung des kommenden Stabilitätsprogramms – die Erfüllung der Vorgaben des SWP durch Italien sorgfältig überwachen und bei der „Gesamtbewertung“ einer möglichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel den vorstehenden Erwägungen zum möglichen Flexibilitätsspielraum Italiens im Rahmen des SWP Rechnung tragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Frage, ob eine Abweichung vom Anpassungspfad tatsächlich zur Steigerung der Investitionen genutzt wird, ob glaubwürdige Pläne für eine Rückkehr zum Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel bestehen und ob unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates Fortschritte bei den Strukturreformen erzielt werden. Die Kommission ersucht deshalb die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushalt 2016 mit den Vorgaben des SWP in Einklang zu bringen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Italien in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Litauens, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, die Gefahr der Nichterfüllung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts birgt. Nach der Herbstprognose 2015 der Kommission soll die erforderliche Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel nicht erreicht werden und ist im Jahr 2016 eine erhebliche Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel zu erwarten. Die Kommission ersucht die Behörden daher, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Litauen in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher auf, die Umsetzung zu beschleunigen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Österreichs, das derzeit der präventiven Komponente und der (Übergangs-)Regelung für den Schuldenabbau unterliegt, die Gefahr der Nichterfüllung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts birgt, wobei laut Herbstprognose der Kommission im Jahr 2016 die Gefahr einer erheblichen Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel besteht. Sollten bei der Bewertung die aktuell veranschlagten budgetären Auswirkungen des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms jedoch nicht berücksichtigt worden sein, ist die projizierte Abweichung nicht länger erheblich. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Österreich in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher auf, die Umsetzung zu beschleunigen.
Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente des SWP unterliegen
DBP, die die Vorgaben weitgehend erfüllen
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Irlands, das derzeit der korrektiven Komponente unterliegt und im Falle einer zügigen und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits ab 2016 der präventiven Komponente unterliegen könnte, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend erfüllt, wobei laut Prognose der Kommission insbesondere die Gefahr einer leichten Abweichung vom Ausgabenrichtwert im Jahr 2016 besteht. Ferner stellt die Kommission fest, dass die für die letzten drei Monate des Jahres 2015 angekündigten zusätzlichen staatlichen Ausgaben zu einem Zeitpunkt kommen, zu dem die irische Wirtschaft bereits außergewöhnlich kräftig wächst. Die Kommission erinnert daher an die Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vom 7. Dezember 2010 sowie die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochene Empfehlung, unerwartete Mehreinnahmen zur Beschleunigung des Schuldenabbaus zu nutzen, und fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Irland in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Frankreichs, das derzeit der korrektiven Komponente unterliegt, ausgehend vom Defizitziel die Vorgaben weitgehend erfüllt, auch wenn die Haushaltsanpassung allen Hochrechnungen zufolge deutlich hinter dem empfohlenen Wert zurückbleiben dürfte. Die Haushaltsstrategie basiert auf dem unerwartet guten Defizitergebnis des Jahres 2014 und geht von einer Verbesserung der Konjunkturbedingungen aus, was die Einhaltung der Empfehlung des Rates vom 10. März 2015 gefährdet. Die Kommission ersucht deshalb die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Frankreich in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Sloweniens, das derzeit der korrektiven Komponente unterliegt und im Falle einer zügigen und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits ab 2016 der präventiven Komponente unterliegen könnte, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend erfüllt, wobei insbesondere die Gefahr einer leichten, allerdings beinahe erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2016 besteht. Die Kommission ersucht deshalb die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Slowenien in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
DBP, für die die Gefahr der Nichterfüllung besteht
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens, das derzeit der korrektiven Komponente unterliegt, die Gefahr der Nichterfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts birgt. Was die nach der Übersicht über die Haushaltsplanung angestrebte Verbesserung des öffentlichen Gesamtdefizits in Richtung einer Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2016, d. h. der in der VÜD-Empfehlung von 2013 gesetzten Frist, anbelangt, basiert diese im Wesentlichen auf einem erstarkenden nominalen BIP-Wachstum, wobei für 2016 leicht optimistische Wachstumsannahmen zugrunde gelegt werden; zwar wird auch auf Ausgabenzurückhaltung gesetzt, doch wurden einige der geplanten Einsparungen noch nicht durch konkrete Maßnahmen unterlegt. Die Konsolidierungsanstrengungen dürften allen Hochrechnungen zufolge deutlich hinter dem empfohlenen Wert zurückbleiben. Laut der Ad-hoc-Prognose der Kommission ist nicht damit zu rechnen, dass Spanien die Haushaltsziele der VÜD-Empfehlung des Jahres 2013 erreicht. Daher fordert die Kommission die spanischen Behörden auf, den Haushalt 2015 konsequent auszuführen und im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2016 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Angesichts der im Vorangehenden aufgezeigten Umsetzungsrisiken sowie der Tatsache, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung keine aktuellen und umfassend spezifizierten Maßnahmen für die Regionalregierungen enthält, werden die spanischen Behörden aufgefordert, so rasch wie möglich eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung mit umfassend spezifizierten Maßnahmen für die Regionalregierungen vorzulegen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Spanien in Bezug auf die Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2015 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen, die die haushaltspolitische Steuerung betreffen, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
ANHANG 2: Der Herbstprognose 2015 der Kommission zugrunde liegende Methoden und Annahmen
Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 werden „die Methoden […] und Annahmen der jüngsten ökonomischen Prognosen der Dienststellen der Kommission für jeden Mitgliedstaat, darunter auch die voraussichtlichen Auswirkungen sämtlicher Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum, [...] der Gesamtbewertung beigefügt“. Die Annahmen, die der Herbstprognose 2015 der Kommission zugrunde liegen, werden im Prognosepapier selbst erläutert. Für die unabhängige Erstellung der Herbstprognose sind die Kommissionsdienststellen zuständig 1 .
Die Haushaltsdaten bis 2014 beruhen auf den Daten, die der Kommission von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2015 übermittelt und von Eurostat am 21. Oktober validiert werden. Eurostat hatte in einer Pressemitteilung vom April 2015 aufgrund von Unsicherheiten bezüglich der statistischen Auswirkungen der Rekapitalisierung der Novo Banco im Jahr 2014 Vorbehalte hinsichtlich der Qualität der von Portugal gemeldeten Daten zum gesamtstaatlichen Defizit geäußert, diese nun jedoch zurückgezogen. Eurostat hat die von den Mitgliedstaaten in der Herbstrunde 2015 mitgeteilten Daten nicht geändert. Eurostat äußerte aufgrund einer mangelhaften Einhaltung der Regeln für die Verbuchung der Ausgaben und Einnahmen gemäß ESVG 2010 einen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Österreich gemeldeten Daten.
Für die Prognose wurden Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 15. Juli 2009 erfasst 2 . Sofern durch den betreffenden Mitgliedstaat keine anderslautenden Mitteilungen gemacht wurden, sind Kapitalzuführungen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, in der Prognose als Finanztransaktionen, d. h. als Maßnahmen, die die Verschuldung, nicht jedoch das Defizit erhöhen, erfasst worden. Staatliche Garantien für Bankverbindlichkeiten und Spareinlagen wurden nicht als Staatsausgaben erfasst, es sei denn, sie wurden zum Zeitpunkt der Erstellung der Prognose nachweislich abgerufen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Darlehen an Banken, die von der Regierung oder anderen Einrichtungen des Staatssektors gewährt werden, normalerweise den öffentlichen Schuldenstand erhöhen.
Für 2016 wurden die verabschiedeten oder den nationalen Parlamenten vorgelegten Haushaltspläne sowie alle anderen Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, berücksichtigt. Insbesondere wurden für diese Prognose sämtliche Informationen der bis Mitte Oktober eingereichten Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) herangezogen. Für 2017 werden unter der den Prognosen zugrunde liegenden Annahme einer „unveränderten Politik“ Einnahme- und Ausgabentrends extrapoliert und Maßnahmen einbezogen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen.
Die europäischen Aggregate für den gesamtstaatlichen Schuldenstand in den Prognosejahren 2015-2016 werden auf nicht konsolidierter Basis (d. h. nicht um zwischenstaatliche Darlehen berichtigt) veröffentlicht. Um die Konsistenz der Zeitreihen zu gewährleisten, werden historische Daten auf derselben Grundlage veröffentlicht. Für 2014 ergibt sich für das Euro-Währungsgebiet daraus eine Schuldenquote, die 2,4 Prozentpunkte über der von Eurostat in seiner Pressemitteilung Nr. 186/2015 vom 21. Oktober 2015 veröffentlichten konsolidierten gesamtstaatlichen Schuldenquote liegt 3 . In den gesamtstaatlichen Schuldenstandsprojektionen für die einzelnen Mitgliedstaaten für die Jahre 2015-2017 sind die Auswirkungen von Garantien für die EFSF 4 , bilaterale Darlehen an andere Mitgliedstaaten sowie die zum Stichtag der Prognose geplante Beteiligung am Kapital des ESM berücksichtigt.
Gemäß der Herbstprognose 2015 der Kommission belaufen sich die aggregierten haushaltspolitischen Maßnahmen der DBP für das Jahr 2016 auf etwa 0,1 % des BIP. Die Einsparungen bei den Ausgaben werden auf 0,2 % des BIP geschätzt, während die aggregierten Maßnahmen auf der Einnahmenseite das Defizit um etwa 0,3 % der BIP erhöhen. Die automatischen kurzfristigen Auswirkungen dürften sich insgesamt nur geringfügig auf das Wachstum auswirken (weniger als 0,1 Prozentpunkte).
Bei Rückschlüssen aus dieser Schätzung ist Vorsicht geboten:
Werden Ungleichgewichte bei den öffentlichen Finanzen nicht behoben, so kann dies zu einer erhöhten Fragilität des Finanzvermögens sowie zu höheren Spreads und Zinssätzen führen, was sich ungünstig auf das Wachstum auswirkt.
Ziel der Verordnung ist die Beurteilung der Maßnahmen der DBP. Die vor der Erstellung der Übersichten getroffenen und in Kraft getretenen Maßnahmen sind somit nicht in die Bewertung eingeflossen (auch wenn sie Auswirkungen auf die Prognose haben können).
Maßnahmen, die 2016 wirksam werden, können zudem einen Ausgleich für bestehende Maßnahmen mit einmaliger Wirkung im Jahr 2015 sowie für den tendenziellen Anstieg der Ausgaben bilden. Die Kommission veranschlagt die einmaligen Maßnahmen im EA-16 für 2015 insgesamt mit 0,0 % des BIP und den tendenziellen Anstieg der Ausgaben (gemessen als Änderung der konjunkturbereinigten Ausgabenquote) bei unveränderter Politik mit 0 % des BIP.
ANHANG 3: Sensitivitätsanalyse
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 umfasst „die Gesamtbewertung [...] Sensitivitätsanalysen, in denen auf die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Falle ungünstiger Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltsentwicklungen hingewiesen wird“. Dieser Anhang enthält daher eine auf Ergebnisse stochastischer Schuldenstandsprojektionen gestützte Sensitivitätsanalyse der Entwicklungen des öffentlichen Schuldenstands im Hinblick auf mögliche makroökonomische Schocks (auf Wachstumsraten, Zinssätze und staatlichen Primärsaldo) 5 . Dank dieser Analyse kann gemessen werden, wie die Dynamik der öffentlichen Verschuldung beeinflusst wird durch mögliche Auswirkungen von Abwärts- und Aufwärtsrisiken bezüglich des nominalen BIP-Wachstums, durch Auswirkungen positiver/negativer Entwicklungen auf den Finanzmärkten und damit verbundene höhere/niedrigere Fremdfinanzierungskosten des Staates sowie durch Fiskalschocks, die sich auf die Finanzlage der öffentlichen Hand niederschlagen. Das Basisszenario für die Anwendung der Schocks sind die makrofiskalischen Projektionen aus der Herbstprognose der Kommission und den DBP der Mitgliedstaaten.
Mit stochastischen Projektionen wird die Ungewissheit hinsichtlich der künftigen makroökonomischen Bedingungen bei der Analyse der Dynamik der öffentlichen Verschuldung in Bezug auf ein „zentrales“ Szenario für die Schuldenstandsprojektionen dargestellt, das in den beiden Diagrammen des untenstehenden Schaubilds mit den Ergebnissen für den EA-16 einmal dem Prognoseszenario der Herbstprognose 2015 der Kommission und einmal dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung entspricht (in beiden Fällen wird von der üblichen Annahme einer unveränderten Politik über den Prognosezeitraum hinaus ausgegangen) 6 . Um den „Kegel“ (die Verteilung) möglicher Schuldenpfade des untenstehenden Schaubilds zu erhalten, werden die Auswirkungen möglicher Schocks auf die für das zentrale Szenario angenommenen makroökonomischen Bedingungen (kurz- und langfristige Zinssätze für Staatsanleihen, Wachstumsrate, staatlicher Primärsaldo) simuliert. Der Kegel entspricht einer breiten Palette möglicher zugrunde liegender makroökonomischer Bedingungen, wobei bis zu 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo simuliert wurden. Ausmaß und Korrelation der Schocks spiegeln das historische Verhalten der Variablen wider 7 . Das bedeutet, dass die Methode die Ungewissheit nicht in Echtzeit erfasst, und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere in Bezug auf die Produktionslücke höher sein könnte. Die daraus entstandenen Fächerdiagramme im untenstehenden Schaubild liefern somit unter Berücksichtigung des möglichen Auftretens von Schocks mit Auswirkungen auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo, die in Ausmaß und Korrelation mit in der Vergangenheit verzeichneten Schocks vergleichbar sind, probabilistische Informationen in Bezug auf die Schuldendynamik im EA-16.
Die Fächerdiagramme geben die Projektion des Schuldenpfads nach dem zentralen Szenario (auf das makroökonomische Schocks angewandt werden) als gestrichelte Linie und den Median, d. h. die Kurve der Schuldenstandsprojektion, die alle möglichen sich durch die Simulation der Schocks ergebenden Kurvenverläufe in zwei Hälften teilt, als durchgezogene schwarze Linie in der Mitte des Kegels wieder. Der Kegel selbst umfasst 80 % aller möglichen Schuldenpfade, die sich aus der Simulation der 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo ergeben (die untere und die obere Begrenzungslinie des Kegels stellen das 10. bzw. das 90. Perzentil der Verteilung dar), so dass Schuldenpfade, die sich durch extremere (weniger wahrscheinliche) Schocks oder „tail events“ ergeben, aus dem eingefärbten Bereich ausgeschlossen sind (insgesamt 20 %). Die unterschiedlich gefärbten Bereiche innerhalb des Kegels stellen verschiedene Anteile an der Gesamtverteilung der möglichen Schuldenpfade dar. Der dunkelblaue Bereich (zwischen dem 40. und dem 60. Perzentil) enthält die 20 % aller möglichen Schuldenpfade, die dem zentralen Szenario am nächsten kommen.
Schaubild A3.1: Fächerdiagramme der stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands auf der Grundlage des Prognoseszenarios der Kommission und des Prognoseszenarios der Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP)
|
|
Quelle: Herbstprognose 2015 der Kommission, Übersichten über die Haushaltsplanung 2016 und Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
Die Fächerdiagramme zeigen sowohl im Kommissions- als auch im DBP-Prognoseszenario eine rund 50%ige Wahrscheinlichkeit einer Schuldenquote des EA-16, die bei Auftreten nachteiliger makroökonomischer Schocks 2016 schlechter ausfallen wird als prognostiziert 8 . Für 2016 ergibt sich unter Berücksichtigung von Abwärts- und Aufwärtsrisiken für Primärsaldo, Wachstum und Finanzmarktbedingungen bei beiden Szenarien mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % (da in dem Kegel 80 % aller möglichen simulierten Schuldenpfade erfasst sind) für den EA-16 ein Schuldenstand zwischen 87 % und 94-95 % des BIP. Die Ober- und Untergrenzen für das Schuldenquotenintervall lägen 2016 aufgrund eines geringfügigen Unterschieds zwischen den jeweiligen zentralen Prognosen, auf die die Schocks angewandt werden, nach dem Szenario der Kommission etwas über denen des DBP-Szenarios (Schuldenquote von über 91 % im Szenario der Kommission gegenüber 90,4 % im DBP-Szenario).
Für die Zeit nach 2016, also nach Ende des Zeitraums der derzeitigen Übersichten über die Haushaltsplanung, zeigen die Simulationsergebnisse nur begrenzte Unterschiede zwischen der projizierten Schuldenquote unter Schocks des Szenarios der Kommission und der des DBP-Szenarios. Am Ende des in den Fächerdiagrammen dargestellten Projektionszeitraums (2020) bestünde die 50%ige Wahrscheinlichkeit einer Schuldenquote von über 84 % des BIP im DBP-Szenario bzw. von über 85 % des BIP im Szenario der Kommission. Diese kleine Differenz ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der strukturelle Primärsaldo im DBP-Szenario im Vergleich zum Szenario der Kommission konstant auf einem etwas höheren letzten prognostizierten Überschuss gehalten wird.
Da Ausmaß und Korrelation der Schocks das historische Verhalten der Variablen widerspiegeln, ist hier zu beachten, dass die Methode die Ungewissheit, die insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Produktionslücke bestehen kann, nicht in Echtzeit erfasst. In der Vergangenheit wurden Prognosen der Produktionslücke erheblichen Korrekturen – und zwar häufig in Richtung eines niedrigeren Produktionspotenzials als in Echtzeit erwartet – unterzogen, was auf eine weitere Risikoquelle bezüglich künftiger Schuldenpfade schließen lässt, die in der vorausgegangenen Analyse nicht berücksichtigt ist.
ANHANG 4: Derzeitiges Niedrigzinsumfeld
Jüngste Entwicklungen
Die Renditen für Staatsanleihen sind im Euro-Währungsgebiet seit Ende 2013 drastisch gesunken und haben im ersten Halbjahr 2015 historische Tiefststände erreicht, ehe sie sich in den Sommermonaten wieder leicht erholten. Sie bleiben jedoch weiterhin deutlich unter den langfristigen Durchschnittswerten; bei einer Laufzeit von zehn Jahren liegen die Zinssätze in den vier größten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aktuell zwischen 0,51 % und 1,64 % 9 .
Infolge der niedrigeren Zinssätze sind auch die Zinszahlungen des Gesamtstaats in den letzten Jahren insgesamt gesunken. Für den EA-16 insgesamt fielen die Zinsausgaben von 2,9 % des BIP 2012 auf 2,3 % des BIP 2015 und dürften laut den diesjährigen Übersichten über die Haushaltsplanung dieses Jahr wohl unverändert bleiben. Den stärksten Rückgang der Zinssätze im Zeitraum 2012-16 gab es in Irland (-1,1 % des BIP), Italien (-1,0 %), Belgien (-0,9 %) und Deutschland (-0,8 %) zu verzeichnen; erhöht haben sich die Zinsausgaben im gleichen Zeitraum vor dem Hintergrund einer starken Zunahme der öffentlichen Verschuldung nur in Slowenien (0,9 % des BIP). Die Herbstprognose 2015 der Kommission entspricht im Wesentlichen den Erwartungen der Mitgliedstaaten; die Unterschiede für 2016 belaufen sich auf maximal 0,1 % des BIP.
Mit den drastisch gesunkenen Zinssätzen und dem anschließenden Rückgang bei den Zinszahlungen hatten die Mitgliedstaaten kaum gerechnet. Eine Prüfung der aufeinanderfolgenden Stabilitätsprogramme und der diesjährigen DBP verdeutlicht die (unerwarteten) Einsparungen infolge der derzeit niedrigen Zinsniveaus. In den Stabilitätsprogrammen 2013 wurde für den Zeitraum 2012-16 auf aggregierter Ebene des EA-16 noch ein Anstieg der Zinszahlungen um 0,1 % des BIP angenommen. In den Jahren 2014 und 2015 wurden jedoch die fallenden Zinssätze schrittweise berücksichtigt, so dass für den betreffenden Zeitraum von einem Rückgang der projizierten Zinsausgaben um 0,2 % bzw. 0,7 % des BIP ausgegangen wurde. Letztere Prognose wird auch durch die Übersichten über die Haushaltsplanung bestätigt. Faktoren, wie die Schuldendynamik, das Fälligkeitsprofil der Schulden und statistische Neuklassifizierungen (z. B. die Umstellung auf das ESVG 2010 bei der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) könnten dabei durchaus eine Rolle gespielt haben, doch dürften die Revisionen der Zinsausgabenprojektionen vor allem den unerwarteten Rückgang der Zinssätze widerspiegeln.
Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen
Die schrittweise Senkung der Zinsausgaben ging mit einer deutlich geringeren Verbesserung in Bezug auf die mittelfristige Haushaltsposition, gemessen am strukturellen Primärsaldo, einher. Während in den Stabilitätsprogrammen 2013 für den strukturellen Primärsaldo des EA-16 eine Verbesserung um 1¾ % des BIP im Zeitraum 2012-16 (Schaubild A 4.1) prognostiziert wurde, wird in den Übersichten über die Haushaltsplanung eine Verbesserung um ¼ % des BIP erwartet. Dies legt den Schluss nahe, dass die geplante Senkung des strukturellen Primärdefizits in der Summe weitgehend ausgeblieben ist und dies gegenüber den Auswirkungen der unerwartet niedrigen Zinszahlungen der Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum überwogen hat.
Schaubild A4.1: Veränderungen der strukturellen (Primär-) Saldos und der Zinsausgaben im Zeitraum 2012-16, Pläne der Regierungen
Schaubild zeigt die kumulierte Veränderung des strukturellen Primärsaldos, der Zinsausgaben und des strukturellen Saldos im Zeitraum 2012-16 im EA-16 nach den Angaben aus den Stabilitätsprogrammen 2013, 2014 und 2015 (SP13, SP14 und SP15) und der diesjährigen Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP16).
Quelle: Programme/Pläne der Mitgliedstaaten und Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
Die schwächere Verbesserung des aggregierten strukturellen (Primär-) Saldos erfolgte vor dem Hintergrund einer längeren Periode niedriger Inflation und schwachen Wirtschaftswachstums mit eigenen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Der Rückgang der Zinssätze ist im Zusammenhang mit einem in den vergangenen Jahren äußerst schwachen nominalen BIP-Wachstum zu sehen. Dieses hat sich über verschiedene Kanäle negativ auf die gesamtstaatlichen Haushaltssalden niedergeschlagen und zu einem Rückgang der Steuereinnahmen geführt, der deutlich höher ist als der (etwaige) Rückgang der Primärausgaben. Dies wurde – z. B. aufgrund einer anormalen Reaktion der Einnahmen auf Wirtschaftswachstum oder einer etwas starren Reaktion der Ausgaben auf Preisentwicklungen – bei der Anpassung der Gesamtsalden an den Konjunkturzyklus unter Umständen nicht vollständig erfasst. Zudem hatte das schwache nominale BIP-Wachstum direkte Auswirkungen auf den Stand der öffentlichen Schulden im Verhältnis zum BIP. Insgesamt zeichnen hinter den Erwartungen zurückbleibende Primärsalden in Verbindung mit einem wahrscheinlich unerwartet starken Schneeballeffekt, der die kombinierte Wirkung von Zinsausgaben und Wirtschaftswachstum auf die Veränderung der Schuldenquote misst, ein deutlich weniger positives Bild als die Entwicklung der Zinsausgaben bei isolierter Betrachtung.
Perspektiven und Anfälligkeit
Die Kosten für den Schuldendienst werden im Euro-Währungsgebiet in den kommenden Jahren voraussichtlich auf historischem Tiefstand bleiben. Aufgrund gedämpfter Wachstumsaussichten, der starken privaten Nachfrage nach sicheren Vermögenswerten und des erweiterten EZB-Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (das bis September 2016 laufen soll) wird davon ausgegangen, dass die gefallenen Zinsen und Renditen von Staatsanleihen noch einige Zeit auf einem relativ niedrigen Stand bleiben werden, was dazu führte, dass bestehende Schulden in großem Umfang durch Aufnahme neuer Schulden abgelöst wurden.
Künftige Entwicklungen der Zinssätze werden sich je nach Fälligkeitsprofil der Schulden in unterschiedlichem Maße auf die Zinszahlungen auswirken. Der Anteil ausstehender Schulden, die in den kommenden Jahren abgelöst werden müssen, könnte Aufschluss darüber geben, inwieweit Mitgliedstaaten bei unveränderter Lage weiter von den niedrigen Zinsen profitieren können und wie stark sie von einem deutlichen Anstieg der Zinssätze betroffen sein könnten. In dieser Hinsicht bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, wobei der Anteil ausstehender Schulden, die bis 2018 verlängert werden müssen, von 0 % im Falle Luxemburgs bis zu 44 % im Falle Spaniens reicht (Schaubild A4.2) 10 . Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten auch etwaige künftige Defizite finanzieren.
Schaubild A4.2: Prozentsatz der bis 2018 fällig werdenden Schulden
Anmerkung: Fällig werdende öffentliche Schulden, Datenstand: 18. September 2015. Erfassungsbereich: Zentralstaat:
Quelle: Bloomberg und Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
Bei den mittelfristigen Plänen der Mitgliedstaaten kann davon ausgegangen werden, dass sie auf relativ vorsichtigen Annahmen basieren. Die Stabilitätsprogramme 2015 scheinen mit einem allmählichen Anstieg der Renditen langfristiger Staatstitel im Einklang zu stehen, was – bei einigen Unterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten – als vernünftige Annahme gesehen werden kann 11 . Insbesondere eine Reihe hoch verschuldeter Länder erscheint anfällig gegenüber Zinsrisiken. Im unwahrscheinlichen Fall, dass sich die Zinssätze bereits bis zum Ende des Programmzeitraums, d. h. bis 2018, dem Niveau der Jahre 2000-10 annähern, lägen die Zinsausgaben im Euro-Währungsgebiet insgesamt im Jahr 2018 um rund 0,5 % des BIP über den Werten der Programme. In einem Stressszenario, bei dem die Zinssätze wieder auf die Werte während des Höhepunkts der Staatsschuldenkrise anstiegen, würde der Anstieg der Zinsausgaben sogar noch höher ausfallen.
ANHANG 5: Schaubilder und Tabellen
Tabelle A5.1: Zielwerte für das öffentliche Gesamtdefizit (% des BIP) im EA-16 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM)
|
2015 |
2016 |
||||
Land |
SP |
DBP |
KOM |
SP |
DBP |
KOM |
BE |
-2,5 |
-2,6 |
-2,7 |
-2,0 |
-2,1 |
-2,6 |
DE |
1/4 |
1 |
0,9 |
0 |
0 |
0,5 |
EE |
-0,6 |
0,0 |
0,2 |
-0,1 |
-0,1 |
0,2 |
ES |
-4,2 |
-4,2 |
-4,7 |
-2,8 |
-2,8 |
-3,6 |
FR |
-3,8 |
-3,8 |
-3,8 |
-3,3 |
-3,3 |
-3,4 |
IE |
-2,3 |
-2,1 |
-2,2 |
-1,7 |
-1,2 |
-1,5 |
IT |
-2,6 |
-2,6 |
-2,6 |
-1,8 |
-2,2 |
-2,3 |
LT |
-1,2 |
-0,9 |
-1,1 |
-1,1 |
-1,3 |
-1,3 |
LV |
-1,5 |
-1,4 |
-1,5 |
-1,6 |
-1,0 |
-1,2 |
LU |
0,1 |
0,1 |
0,0 |
0,7 |
0,5 |
0,5 |
MT |
-1,6 |
-1,6 |
-1,7 |
-1,1 |
-1,1 |
-1,2 |
NL |
-1,8 |
-2,2 |
-2,1 |
-1,2 |
-1,5 |
-1,5 |
AT |
-2,2 |
-1,9 |
-1,9 |
-1,6 |
-1,4 |
-1,6 |
SI |
-2,9 |
-2,9 |
-2,9 |
-2,3 |
-2,2 |
-2,4 |
SK |
-2,5 |
-2,7 |
-2,7 |
-1,9 |
-1,9 |
-2,4 |
FI |
-3,4 |
-3,4 |
-3,2 |
-3,2 |
-2,8 |
-2,7 |
EA-16 |
-2,1 |
-1,9 |
-2,0 |
-1,6 |
-1,7 |
-1,7 |
Tabelle A5.2a: Veränderungen des strukturellen Saldos (% des BIP) im EA-16 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM) 12
2015 |
2016 |
|||||
Land |
SP |
DBP |
KOM |
SP |
DBP |
KOM |
BE |
0,6 |
0,6 |
0,4 |
0,6 |
0,8 |
0,4 |
DE |
-0,4 |
0,2 |
0,1 |
-0,3 |
-0,9 |
-0,2 |
EE |
-0,3 |
0,1 |
0,0 |
0,4 |
-0,3 |
-0,1 |
ES |
0,3 |
0,3 |
-0,7 |
0,1 |
0,0 |
-0,1 |
FR |
0,3 |
0,2 |
0,1 |
0,1 |
0,2 |
0,3 |
IE |
1,2 |
0,5 |
0,2 |
0,8 |
0,9 |
0,8 |
IT |
0,3 |
0,2 |
0,1 |
0,0 |
-0,5 |
-0,5 |
LT |
0,0 |
0,1 |
0,2 |
0,4 |
-0,5 |
-0,2 |
LV |
-0,2 |
-0,2 |
-0,3 |
0,3 |
0,3 |
0,2 |
LU |
-1,0 |
-1,5 |
-1,4 |
0,1 |
0,1 |
0,2 |
MT |
0,8 |
0,3 |
0,3 |
0,9 |
0,4 |
0,4 |
NL |
-0,3 |
-0,6 |
-0,5 |
0,0 |
-0,1 |
-0,3 |
AT |
-0,4 |
0,0 |
0,1 |
0,1 |
-0,1 |
-0,4 |
SI |
0,3 |
0,1 |
0,1 |
0,2 |
0,4 |
0,2 |
SK |
0,3 |
-0,4 |
0,0 |
0,4 |
0,7 |
0,0 |
FI |
-0,2 |
-0,1 |
0,0 |
-0,4 |
0,0 |
0,2 |
EA-16 |
0,0 |
0,2 |
0,0 |
0,0 |
-0,3 |
-0,1 |
Tabelle A5.2b: Veränderungen des strukturellen Primärsaldos (% des BIP) im EA-16 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM) 13
2015 |
2016 |
|||||
Land |
SP |
DBP |
KOM |
SP |
DBP |
KOM |
BE |
0,3 |
0,2 |
0,1 |
0,3 |
0,7 |
0,3 |
DE |
-0,6 |
0,0 |
-0,1 |
-0,4 |
-1,0 |
-0,3 |
EE |
-0,3 |
0,1 |
0,0 |
0,4 |
-0,3 |
-0,1 |
ES |
0,1 |
0,0 |
-1,0 |
-0,1 |
-0,2 |
-0,3 |
FR |
0,2 |
0,0 |
-0,1 |
0,1 |
0,3 |
0,4 |
IE |
0,7 |
-0,3 |
-0,4 |
0,5 |
0,6 |
0,6 |
IT |
-0,1 |
-0,1 |
-0,3 |
0,0 |
-0,6 |
-0,7 |
LT |
0,1 |
0,2 |
0,3 |
0,2 |
-0,6 |
-0,3 |
LV |
-0,4 |
0,0 |
-0,5 |
0,3 |
0,3 |
0,2 |
LU |
-1,1 |
-1,6 |
-1,4 |
0,0 |
0,1 |
0,2 |
MT |
0,5 |
0,0 |
0,1 |
0,8 |
0,2 |
0,2 |
NL |
-0,4 |
-0,8 |
-0,7 |
-0,1 |
-0,2 |
-0,4 |
AT |
-0,4 |
-0,1 |
0,0 |
0,0 |
-0,3 |
-0,5 |
SI |
0,1 |
-0,1 |
-0,2 |
0,0 |
0,3 |
0,2 |
SK |
0,1 |
-0,6 |
-0,3 |
0,2 |
0,6 |
0,0 |
FI |
-0,3 |
-0,1 |
-0,1 |
-0,5 |
-0,1 |
0,2 |
EA-16 |
-0,2 |
-0,1 |
-0,3 |
-0,1 |
-0,3 |
-0,2 |
Tabelle A5.3: Schuldenquote (% des BIP) im EA-16 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM)
2015 |
2016 |
|||||
Land |
SP |
DBP |
KOM |
SP |
DBP |
KOM |
BE |
106,9 |
107,2 |
106,7 |
106,3 |
107,0 |
107,1 |
DE |
71 1/2 |
71 1/4 |
71,4 |
68 3/4 |
68 3/4 |
68,5 |
EE |
10,3 |
10,0 |
10,0 |
9,9 |
9,6 |
9,6 |
ES |
98,9 |
98,7 |
100,8 |
98,5 |
98,2 |
101,3 |
FR |
96,3 |
96,3 |
96,5 |
97,0 |
96,5 |
97,1 |
IE |
105,0 |
97,0 |
99,8 |
100,3 |
92,8 |
95,4 |
IT |
132,5 |
132,8 |
133,0 |
130,9 |
131,4 |
132,2 |
LT |
42,2 |
42,9 |
42,9 |
37,7 |
40,8 |
40,8 |
LV |
37,0 |
36,3 |
38,3 |
40,0 |
39,9 |
41,1 |
LU |
23,9 |
22,3 |
22,3 |
24,2 |
23,9 |
23,9 |
MT |
66,8 |
66,6 |
65,9 |
65,6 |
65,2 |
63,2 |
NL |
68,8 |
67,2 |
68,6 |
67,8 |
66,2 |
67,9 |
AT |
86,8 |
86,5 |
86,6 |
85,7 |
85,1 |
85,7 |
SI |
81,6 |
84,1 |
84,2 |
78,7 |
80,8 |
80,9 |
SK |
53,4 |
52,8 |
52,7 |
52,8 |
52,1 |
52,6 |
FI |
62,5 |
62,6 |
62,5 |
64,4 |
64,3 |
64,5 |
EA-16 |
91,4 |
91,1 |
91,6 |
90,1 |
89,8 |
90,5 |
Tabelle A5.4: Reales BIP-Wachstum (%) im EA-16 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM)
2015 |
2016 |
|||||
Land |
SP |
DBP |
KOM |
SP |
DBP |
KOM |
BE |
1,2 |
1,2 |
1,3 |
1,5 |
1,3 |
1,3 |
DE |
1,5 |
1,7 |
1,7 |
1,6 |
1,8 |
1,9 |
EE |
2,0 |
1,7 |
1,9 |
2,8 |
2,6 |
2,6 |
ES |
2,9 |
3,3 |
3,1 |
2,9 |
3,0 |
2,7 |
FR |
1,0 |
1,0 |
1,1 |
1,5 |
1,5 |
1,4 |
IE |
4,0 |
6,2 |
6,0 |
3,8 |
4,3 |
4,5 |
IT |
0,7 |
0,9 |
0,9 |
1,4 |
1,6 |
1,5 |
LT |
2,5 |
1,9 |
1,7 |
3,2 |
3,2 |
2,9 |
LV |
2,1 |
2,1 |
2,4 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
LU |
3,8 |
3,7 |
3,1 |
3,6 |
3,4 |
3,2 |
MT |
3,4 |
4,2 |
4,3 |
3,1 |
3,6 |
3,6 |
NL |
1,7 |
2,0 |
2,0 |
1,8 |
2,4 |
2,1 |
AT |
0,5 |
0,7 |
0,6 |
1,4 |
1,4 |
1,5 |
SI |
2,4 |
2,7 |
2,6 |
2,0 |
2,3 |
1,9 |
SK |
2,9 |
3,2 |
3,2 |
3,6 |
3,1 |
2,9 |
FI |
0,5 |
0,2 |
0,3 |
1,4 |
1,3 |
0,7 |
EA-16 |
1,4 |
1,7 |
1,6 |
1,8 |
1,9 |
1,8 |
Tabelle A5.5: Zusammensetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 2015 und 2016 im EA-16 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM) 14
% des potenziellen BIP, sofern nicht anders angegeben |
2015 |
2016 |
||||
SP |
DBP |
KOM |
SP |
DBP |
KOM |
|
Konjunkturbereinigte Einnahmenquote |
46,5 |
46,7 |
46,7 |
46,3 |
46,2 |
46,3 |
Änderung im Vergleich zum Vorjahr (in Prozentpunkten) |
-0,3 |
-0,2 |
-0,2 |
-0,2 |
-0,4 |
-0,4 |
Konjunkturbereinigte Ausgabenquote |
47,4 |
47,6 |
47,7 |
47,1 |
47,5 |
47,5 |
Änderung im Vergleich zum Vorjahr (in Prozentpunkten) |
-0,3 |
-0,5 |
-0,4 |
-0,3 |
-0,2 |
-0,2 |
Veränderung des strukturellen Haushaltssaldos |
0,0 |
0,2 |
0,0 |
0,0 |
-0,3 |
-0,1 |
Tabelle A5.6: Den Einnahmenprognosen für 2016 im EA-16 zugrunde liegende kurzfristige Elastizitäten: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM) und OECD
Land |
DBP |
KOM |
OECD |
BE |
0,5 |
1,0 |
1,0 |
DE |
0,9 |
1,0 |
1,0 |
EE |
-0,4 |
0,8 |
1,1 |
ES |
1,0 |
1,1 |
1,0 |
FR |
0,9 |
1,0 |
1,0 |
IE |
0,7 |
0,7 |
1,1 |
IT |
2,1 |
0,8 |
1,1 |
LT |
0,3 |
1,1 |
1,1 |
LV |
-0,2 |
0,8 |
0,9 |
LU |
1,3 |
1,0 |
1,0 |
MT |
0,1 |
0,1 |
1,0 |
NL |
0,9 |
0,6 |
1,1 |
AT |
1,3 |
1,0 |
1,0 |
SI |
-0,9 |
-0,1 |
1,0 |
SK |
-0,5 |
-0,6 |
1,0 |
FI |
0,5 |
1,1 |
0,9 |
EA-16 |
1,0 |
0,9 |
1,0 |
Anmerkung: Ein Vergleich der Elastizitäten aus der Haushaltsplanung und den Prognosen der Kommission mit den Elastizitäten der OECD ist nur bedingt möglich. Während die ersten beiden Nettoelastizitäten zum BIP-Wachstum sind, errechnet sich Letztere streng genommen in Bezug auf die Produktionslücke. Die Unterschiede sind jedoch im Allgemeinen gering.
Tabelle A5.7: Diskretionäre Konsolidierungsanstrengungen: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM) und den Stabilitätsprogrammen (SP) 15
2015 |
2016 |
|||||
Land |
SP |
DBP |
KOM |
SP |
DBP |
KOM |
BE |
1,3 |
0,5 |
0,3 |
0,7 |
1,0 |
0,1 |
DE |
0,1 |
0,0 |
-0,1 |
0,1 |
-0,4 |
-0,3 |
EE |
-2,7 |
-1,2 |
-1,6 |
1,4 |
1,5 |
0,2 |
ES |
0,0 |
1,1 |
-1,1 |
-0,1 |
-0,3 |
-0,4 |
FR |
0,6 |
0,1 |
0,2 |
0,3 |
0,5 |
0,4 |
IE |
0,9 |
0,9 |
-0,3 |
0,6 |
0,8 |
1,0 |
IT |
-0,3 |
-0,5 |
-0,2 |
0,4 |
-0,9 |
-0,4 |
LT |
-0,2 |
-1,2 |
-1,1 |
0,7 |
0,7 |
-0,4 |
LV |
0,3 |
0,7 |
-0,2 |
1,9 |
0,9 |
0,5 |
LU |
-0,4 |
-1,3 |
-2,0 |
-0,3 |
-0,6 |
0,1 |
MT |
-0,1 |
0,1 |
0,4 |
2,5 |
2,4 |
2,3 |
NL |
0,0 |
0,4 |
0,4 |
0,4 |
0,0 |
0,2 |
AT |
-0,1 |
1,5 |
-0,1 |
-0,1 |
-0,1 |
-0,5 |
SI |
2,9 |
1,4 |
0,0 |
2,2 |
2,6 |
1,7 |
SK |
2,9 |
-1,8 |
-1,1 |
0,4 |
3,1 |
2,3 |
FI |
-0,4 |
0,0 |
0,5 |
-0,2 |
0,1 |
0,0 |
EA-16 |
0,2 |
0,1 |
-0,1 |
0,2 |
-0,1 |
-0,1 |
Schaubild A5.1a: Für 2016 erwartete Veränderung der Ausgabenquoten im EA-16: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM)
Das Schaubild zeigt die Veränderung der Ausgabenquoten (links) zwischen 2015 und 2016. Der rechts angegebene Umfang der Ausgaben entspricht der Ausgabenquoten 2015 nach Kommissionprognose. Die Werte weichen nur geringfügig von den DBP-Schätzungen ab, aus denen die Veränderung bei den Ausgaben nach DBP berechnet wurde.
Schaubild A5.1b: Für 2016 erwartete Veränderung der Einnahmenquoten im EA-16: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM)
Das Schaubild zeigt die Veränderung der Einnahmenquoten (links) zwischen 2015 und 2016. Der rechts angegebene Umfang der Einnahmen entspricht der Einnahmenquote 2015 nach Kommissionsprognose. Die Werte weichen nur geringfügig von den DBP-Schätzungen ab, aus denen die Veränderung bei den Einnahmen nach DBP berechnet wurde.
Schaubild A5.2: Für 2016 erwartete Entwicklungen bei den wichtigsten Ausgabenarten (% des BIP) im EA-16: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM)
Das Schaubild zeigt den Beitrag der wichtigsten Ausgabeposten zu den Veränderungen der Ausgabenquoten.
Schaubild A5.3: Für 2016 erwartete Entwicklungen bei den wichtigsten Steuereinnahmeposten (% des BIP) im EA-16: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM)
Das Schaubild zeigt den Beitrag der wichtigsten Einnahmeposten zu den Veränderungen der Einnahmenquoten.
Schaubild A5.4: Vergleich des in der Herbstprognose 2015 der Kommission (KOM) und in den Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2016 prognostizierten gesamtstaatlichen nominalen Saldos (% des BIP)
Das Schaubild zeigt die nominalen Haushaltssalden für 2016 nach Prognose der Kommission (x-Achse) und den Übersichten über die Haushaltsplanung (y-Achse). Die Mitgliedstaaten über (unter) der Linie sind diejenigen, für die die Kommission einen höheren (niedrigeren) nominalen Saldo prognostiziert als die Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP).
Schaubild A5.5: Aufschlüsselung der Unterschiede zwischen den Schuldenstandszielen (% des BIP) für 2016 gemäß der Herbstprognose 2015 der Kommission und den Übersichten über die Haushaltsplanung
Das Schaubild zeigt die Unterschiede zwischen den Schuldenquoten aufgeschlüsselt nach Unterschieden bei Basiseffekten, Primärsalden, Bestandsanpassungen und Schneeballeffekten. Der Schneeballeffekt gibt die Differenz zwischen den prognostizierten Wachstumsraten und Zinssätzen wieder.
Die der Herbstprognose 2015 der Kommission zugrunde liegenden Methoden und Annahmen sind hier einzusehen: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/forecasts/index_en.htm ).
Verfügbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2041337/FT-Eurostat-Decision-9-July-2009-3--final-.pdf .
Verfügbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7036737/2-21102015-AP-EN.pdf .
Gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 27. Januar 2011 über die statistische Erfassung von Maßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5034386/2-27012011-AP-EN.PDF .
Die hier angewandte Methode für die stochastischen Projektionen zum öffentlichen Schuldenstand wird in Abschnitt 3.3.3 des Berichts der Europäischen Kommission über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2012 und in Berti, K. „Stochastic public debt projections using the historical variance-covariance matrix approach for EU countries“, European Economy Economic Paper, 2013(480) erläutert.
Das heißt, es wird angenommen, dass der strukturelle Primärsaldo des EA-16 für den Rest des Prognosezeitraums konstant auf dem letzten Prognosewert – d. h. einem Überschuss von knapp über 1 % 2016 im DBP-Szenario und einem Überschuss von 1 % 2017 im Szenario der Kommission – bleibt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Schocks einer gemeinsamen Normalverteilung folgen.
Für 2016 fällt die gestrichelte Linie, die die Prognose nach dem zentralen Szenario darstellt, in beiden Diagrammen, d. h. sowohl im DBP-Szenario als auch im Szenario der Kommission, mit der Linie zusammen, die das 50. Perzentil darstellt (was bedeutet, dass 50 % sämtlicher möglichen Schuldenquotenwerte 2016 oberhalb des prognostizierten Wertes liegen).
Renditen für Staatsanleihen (Laufzeit 10 Jahre), Stand 23. Oktober 2015, 18:25. Quelle: Bloomberg.
Fällig werdende öffentliche Schulden, Datenstand: 18. September 2015. Erfassungsbereich: Zentralstaat: Quelle: Bloomberg. Bei einigen Ländern wie Spanien umfassen diese Daten auch Schulden, die von anderen Einrichtungen begeben und vom Zentralstaat garantiert werden, was sich auf den Ländervergleich auswirkt.
Weitere Informationen siehe „The 2015 Stability and Convergence Programmes: an Overview“, European Economy, Institutional Paper 2, Juli. 2015.
Konjunkturbereinigte Salden ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen laut SP und DBP gemäß Neuberechnung der Kommission anhand der in den Programmen/Plänen enthaltenen Daten nach der gemeinsamen Methode.
Konjunkturbereinigte Salden ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen laut SP und DBP gemäß Neuberechnung der Kommission anhand der in den Programmen/Plänen enthaltenen Daten nach der gemeinsamen Methode.
Konjunkturbereinigte Einnahme- und Ausgabenquoten sowie konjunkturbereinigte Salden ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen laut SP und DBP gemäß Neuberechnung der Kommission anhand der in den Programmen/Plänen enthaltenen Daten nach der gemeinsamen Methode.
Die Konsolidierungsanstrengungen sind ein für analytische Zwecke entwickelter alternativer Indikator des haushaltspolitischen Kurses und sind getrennt von den zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts verwendeten Indikatoren zu sehen. Dabei wird auf der Einnahmenseite ein „Bottom-up“-Ansatz und auf der Ausgabenseite im Wesentlichen ein „Top-down“ -Ansatz verwendet. Weitere Informationen siehe Teil III „Report on Public Finances in EMU 2013“, European Economy, 4, 2013.