Brüssel, den 19.10.2015

COM(2015) 507 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) im Jahr 2014


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) im Jahr 2014

Das Programm „Pericles 2020“ ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung, welches das Programm „Pericles“ ersetzt, das im Jahr 2001 eingerichtet wurde und von 2002 bis 2013 lief. Das Programm wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 1 angenommen. Mit dieser Verordnung wurde die Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms vor. Dieser Bericht entspricht dieser Anforderung in Bezug auf das Jahr 2014.

Das Programm „Pericles 2020“ enthält im Vergleich zum vorherigen Programm verschiedene zusätzliche Elemente. Erstens wird in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung der Erwerb von Ausrüstungen für auf Geldfälschungsbekämpfung spezialisierte Behörden zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung als zusätzliche förderfähige Maßnahme aufgeführt. Zweitens wurde das System der förderfähigen Kosten vereinfacht. Zudem liegt nach Artikel 10 der Verordnung der Kofinanzierungsanteil an den Finanzhilfen bei 75 %, doch kann dieser in hinreichend begründeten Ausnahmefällen im Sinne des jährlichen Arbeitsprogramms 2 auf maximal 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Abschließend wurden auch die Aspekte Überwachung und Bewertung des Programms „Pericles 2020“ gestärkt.

2.Durchführung des Programms und Ergebnisse der Pericles-Maßnahmen im Jahr 2014

Die jährlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Programms „Pericles 2020“ im Jahr 2014 beliefen sich auf 924 200 EUR und wurden aus der Haushaltslinie 24 03 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2014 finanziert. Im Jahr 2014 wurde ein Gesamtbetrag von 878 517 EUR gebunden.

Die Durchführung des Programms spiegelte das Engagement der Mitgliedstaaten für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung wider. Dank der Gespräche über die Mehrjahresstrategie in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (Euro Counterfeiting Experts Group, ECEG) konnten 95 % der gesamten Mittelausstattung für das Jahr 2014 gebunden werden.

Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des Programms zehn Projekte finanziert: Sechs von diesen kamen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, bei den übrigen vier handelte es sich um Initiativen der Kommission. Drei Maßnahmen wurden im Jahr 2014 umgesetzt, sieben Maßnahmen werden im Jahr 2015 umgesetzt. Im Jahr 2014 stammten die Antragsteller für das Programm aus drei Mitgliedstaaten (Italien, Frankreich und Spanien). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die am stärksten von Fälschungen des Euro betroffenen Länder häufiger die im Rahmen des Programms „Pericles“ bereitgestellten Mittel nutzen. Die Verordnung, mit der die Anwendung des Programms „Pericles 2020“ auf die Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, ausgeweitet werden soll, steht kurz vor der Verabschiedung durch den EU-Gesetzgeber. Daher war das Programm im Jahr 2014 nur in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets anwendbar.

Schaubild I und Schaubild II: Zahl der Maßnahmen je Mitgliedstaat (Finanzhilfen und Ausschreibungen 2014) und Art der Maßnahme

Bei den Maßnahmen, für die im Jahr 2014 Mittelbindungen vorgenommen wurden, handelte es sich um drei Seminare, drei fachliche Schulungen, zwei Personalaustauschmaßnahmen und zwei Studien.

Diese Maßnahmen fanden nach Maßgabe der jeweiligen Erfordernisse zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU statt. 3 Seit dem Programmstart wurde der regionale Ansatz des Programms „Pericles“ konsolidiert, indem Maßnahmen durchgeführt wurden, an denen besonders sensible Regionen der Welt beteiligt waren. Spezifische Schwerpunktbereiche im Jahr 2014 waren Lateinamerika (Chile und Kolumbien), Südosteuropa (Albanien und die Türkei) und die Mittelmeerregion.

Die folgenden Schaubilder geben einen Überblick über die Herkunft und den beruflichen Hintergrund der Teilnehmer am Programm „Pericles 2020“:

Schaubild III und Schaubild IV: Herkunft der Teilnehmer und beruflicher Hintergrund der Teilnehmer 4  

Schätzungsweise 662 Fachleute nehmen an Pericles-Maßnahmen teil, für die im Jahr 2014 Mittelbindungen vorgenommen wurden.

Die Teilnehmer kommen aus 57 Ländern. Die Mehrheit der Teilnehmer (56 %) stammt aus Europa: 33 % kommen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die zweitgrößte Gruppe stellen die europäischen Nicht-EU-Staaten mit 23 %, 18 % der Teilnehmer kommen aus Lateinamerika (vor allem Kolumbien und Chile) und 12 % kommen aus dem Nahen Osten und Nordafrika.

Was den beruflichen Hintergrund der Teilnehmer betrifft, so rekrutierten sich 44 % aus Angehörigen der Polizeikräfte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische Aufgaben wahrnehmen. Dennoch ist auf eine stärkere Diversifizierung zwischen den verschiedenen Kategorien von Teilnehmern (56 %) im Vergleich zur Durchführung des vorherigen Programms „Pericles“ 5 hinzuweisen. Dazu gehört eine hohe Beteiligung von Seiten von Zentralbanken (18 %), Geschäftsbanken (7 %), Justizbediensteten (6 %) und Münzprägeanstalten (6 %).

Die Durchführung des Programms erfüllt damit die Anforderung des fach- und länderübergreifenden Konzepts gemäß der Pericles-Verordnung.

3.    Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen, für die im Jahr 2014 Mittelbindungen vorgenommen wurden 6

Das Programm weist ein hohes Maß an Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Programmen und Maßnahmen auf Ebene der Union auf, da es sich ausschließlich der Verhütung und Bekämpfung einer bestimmten Form der organisierten Kriminalität, nämlich der Fälschung des Euro, widmet. Es ist daher komplementär und kohärent mit dem Programm „Hercule III“ 7 des OLAF zum Schutz der finanziellen Interessen der Union, und es weist ein hohes Maß an Komplementarität mit dem Fonds für die innere Sicherheit – Polizei 8 der GD HOME auf, der die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Allgemeinen abdeckt.

Die Durchführung des Programms „Pericles 2020“ im Jahr 2014 zeigt einen positiven Trend hin zu einer zunehmenden Diversifizierung des beruflichen Hintergrunds der Teilnehmer. So ist insbesondere die wachsende Beteiligung der Justiz an mehreren Maßnahmen, z. B. der 3. Internationalen Konferenz zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung, bemerkenswert.

Mit dem Programm ist es gelungen, die starke regionale Zusammenarbeit im Jahr 2014 aufrecht zu erhalten: Mehrere Maßnahmen fanden in Lateinamerika, im Mittelmeerraum und in der Balkanregion statt.

Darüber hinaus zeigen die im Jahr 2014 vorgenommenen Mittelbindungen für das Programm „Pericles“ eine umfassende Diversifizierung der Arten von Maßnahmen, insbesondere durch die Hinzufügung von zwei Studien (eine zur Fälschung des Euro und den Tätern und die andere zu den verbesserten Sicherheitsmerkmalen für Euro-Münzen).

Im Mittelpunkt des Programms „Pericles 2020“ für 2014 stand auch die 3. Internationale Konferenz zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung, die gemeinsam mit Europol und der Europäischen Zentralbank vom 24. bis 27. März 2015 in Frankfurt organisiert wurde. Dort kamen mehr als 170 Sachverständige aus über 40 Ländern im Rahmen von Workshops und Präsentationen zusammen. Die Konferenz war ein großer Erfolg, was den Austausch bewährter Praktiken und die Schaffung der Grundlagen für eine verstärkte bereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen, den Mitgliedstaaten und Drittländern angeht. Diese gilt als entscheidend für eine besser strukturierte und effizientere Reaktion auf die neuen Herausforderungen für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Aufkommende Trends und Gefahren wurden ermittelt und analysiert, unter anderem technologische Fortschritte, immer bessere Fälschungen und die Verfügbarkeit von Rohmaterial für die Herstellung von Fälschungen im Internet. Die technische Unterstützung bei Ermittlungen, die grenzüberschreitende Koordinierung von Ermittlungen, gezielte Kommunikationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit, Kassierer und Einzelhändler sowie Schulungsprogramme wie das Programm „Pericles 2020“ wurden von den Teilnehmern alle als wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen Bekämpfung der Geldfälschung angesehen.



4.    Durchführung von Pericles-Maßnahmen, für die im Rahmen des vorhergehenden Programms „Pericles“ Mittelbindungen vorgenommen wurden, im Jahr 2014

Im Jahr 2014 wurden neun Pericles-Maßnahmen durchgeführt, für die im Rahmen des vorhergehenden Programms „Pericles“ Mittelbindungen vorgenommen worden waren. 9 Fünf von diesen Projekten stammten von den zuständigen nationalen Behörden der betreffenden EU-Mitgliedstaaten (Rumänien, Italien, Spanien, Kroatien und Lettland), und vier Projekte wurden von der Kommission eingeleitet. Die Projekte umfassten drei Seminare, zwei fachliche Schulungen, drei Personalaustauschmaßnahmen und die Aktualisierung des Handbuchs für die Bekämpfung der Fälschung des Euro. Besondere Schwerpunkte waren Südosteuropa und Lateinamerika.

5.    Schlussfolgerung und Ausblick

Das Programm „Pericles 2020“ ist nach wie vor ein wichtiges und wirksames Instrument im Kampf gegen Geldfälschung. Das Programm bildet die Grundlage für die Unterstützung von Studien, die Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken zwischen allen Akteuren, die an der Bekämpfung der Fälschung des Euro beteiligt sind. Ausgehend von den Ergebnissen der Durchführung des Programms und der fortlaufenden Analyse der aufkommenden Gefahren, die in der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ besprochen wurden, wurden für 2015 folgende Prioritäten 10 festgelegt:

1.stärkere Konzentration auf Mitgliedstaaten, die besonders stark von der Herstellung und Verbreitung von Fälschungen betroffen sind;

2.Erhaltung eines effizienten Rahmens für den Schutz des Euro in Südosteuropa und dem Kandidatenland Türkei;

3.Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern, in denen mutmaßlich oder nachweislich Euro-Fälschungen hergestellt werden; und

4.stärkerer Schutz der Euro-Münzen durch Entwicklung neuer Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsverfahren.

(1) Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2001/923/EG, 2001/924/EG, 2006/75/EG, 2006/76/EG, 2006/849/EG und 2006/850/EG des Rates (ABl. L 103 vom 5.4.2014).
(2) Das jährliche Arbeitsprogramm gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 findet sich im Anhang zum Beschluss C(2014) 3427 final der Kommission vom 28. Mai 2014 zur Annahme des Arbeitsprogramms 2014 des Programms „Pericles 2020“. Der Kofinanzierungsanteil von 90 % der förderfähigen Kosten kann in folgenden Fällen anwendbar sein: Konferenzen, Seminare und Workshops, die außerhalb der EU stattfinden und sich hauptsächlich an Personal aus Drittländern richten, die besonders stark von der Herstellung und Verbreitung von Fälschungen betroffen sind, Maßnahmen, die von Behörden von Mitgliedstaaten organisiert werden, die dem Euro-Währungsgebiet beitreten, und Maßnahmen, die von Behörden organisiert werden, die zum ersten Mal einen Antrag stellen.
(3) Einige Maßnahmen werden auch noch im Jahr 2015 durchgeführt.
(4) Die Kategorie „Sonstige“ umfasst u. a. Kasinopersonal und Mitarbeiter aus nationalen Ministerien.
(5) Zum Maß an Diversifizierung der Teilnehmer am vorhergehenden Programm „Pericles“ siehe den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) 2006-2013 (COM(2014) 550 final).
(6) Eine umfassende Übersicht über Pericles-Maßnahmen, für die im Jahr 2014 Mittelbindungen vorgenommen wurden, findet sich in Anhang I.
(7) Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014).
(8)

   Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014).

(9) Eine umfassende Übersicht über Pericles-Maßnahmen, für die im Rahmen des vorhergehenden Programms „Pericles“ Mittelbindungen vorgenommen wurden und die im Jahr 2014 durchgeführt wurden, findet sich in Anhang II.
(10) Die Prioritäten des Programms für 2015 sind ein wesentlicher Bestandteil des jährlichen Arbeitsprogramms im Anhang zum Beschluss C(2015) 2473 final der Kommission vom 17. April 2015 zur Annahme des Arbeitsprogramms 2015 des Programms „Pericles 2020“.

Brüssel, den 19.10.2015

COM(2015) 507 final

ANHANG

Übersicht über die Maßnahmen, für die im Jahr 2014 Mittelbindungen vorgenommen wurden

zu dem

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) im Jahr 2014


Anhang I: Übersicht über die Maßnahmen, für die im Jahr 2014 Mittelbindungen vorgenommen wurden

Veranstalter

Aktivität

Datum

Beitrag der Kommission

(insgesamt bereitgestellter Betrag in Euro)

Frankreich

DCPJ-OCRFM

Studie über die Fälschung des Euro in Frankreich – Akteure und Organisationen

Paris

16. September 2014 - 31. Dezember 2015

41 371

Hauptziel der Maßnahme: Forschung

Italien

UCAMP

Zuschuss

Seminar/Konferenz: Eine Gemeinschaftsstrategie zum Schutz des Euro im Mittelmeerraum

Rom

18. - 20. November 2014

86 890

Hauptziel der Maßnahme: Institutionenaufbau (Einrichtung nationaler Zentralstellen auf der Grundlage des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei, Genf, 1929), Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

Spanien

BIBE

Zuschuss

Schulung zum Thema Geldfälschung in lateinamerikanischen Ländern

Santiago de Chile

25. - 28. November 2014

155 967

Hauptziel der Maßnahme: Institutionenaufbau (Einrichtung nationaler Zentralstellen auf der Grundlage des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei, Genf, 1929), Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

Italien

CCAFM

Zuschuss

Personalaustausch zum Thema Ermittlungstechniken gegen Geldfälschung

Rom

4. Dezember 2014 - 31. Juli 2015

57 794

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Erkennung von gefälschtem Euro-Bargeld, zur Erhebung von Beweismaterial für justizielle Folgemaßnahmen und zu Ermittlungsmethoden; Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how zwischen Strafverfolgungsstellen.

Italien

Banca D'Italia

Zuschuss

Personalaustausch Banca D’Italia / Bank von Albanien

Rom

17. Dezember 2014 - 31. August 2015

6 674

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

Frankreich

Monnaie de Paris

Zuschuss

Studie: Nanostrukturierte fotochrome Polymere mit neuen Sicherheitsmerkmalen für Euro-Münzen „Projekt Nanoguard“

Paris

27. Januar 2015 - 31. Oktober 2015

100 500

Hauptziel der Maßnahme: Forschung

Kommission

ECFIN

Seminar/Workshop: Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts zum Schutz des Euro

Ankara

3. März – 5. März 2015

96 501

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

Kommission

ECFIN

3. Internationale Konferenz zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung

Frankfurt

24. - 27. März 2015

79 000

Hauptziel der Maßnahme: Institutionenaufbau (Einrichtung nationaler Zentralstellen auf der Grundlage des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei, Genf, 1929), Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

Kommission

ECFIN

Taktische fachliche Schulung: Schutz des Euro gegen Geldfälschung

Cali

22. - 24. April 2015

138 649

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Erkennung von gefälschtem Euro-Bargeld, zur Erhebung von Beweismaterial für justizielle Folgemaßnahmen und zu Ermittlungsmethoden.

Kommission

ECFIN

Fachliche Schulung: Verstärkung des Schutzes des Euro

Tirana

19. - 21. Mai 2015

109 967

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Erkennung von gefälschtem Euro-Bargeld.


Brüssel, den 19.10.2015

COM(2015) 507 final

ANHANG

Maßnahmen im Rahmen des vorherigen Programms "Pericles", die im Jahr 2014 durchgeführt wurden

zu dem

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) im Jahr 2014


Anhang II: Maßnahmen im Rahmen des vorherigen Programms „Pericles“, die im Jahr 2014 durchgeführt wurden

Veranstalter

Aktivität

Datum

Gesamtbetrag der Mittelbindungen im Rahmen des Programms „Pericles“ 2007-2013

KOMMISSION

ECFIN

Handbuch für die Bekämpfung der Fälschung des Euro (Aktualisierung der Liste der zuständigen Behörden)

Erstes Halbjahr 2014

1 500

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

KOMMISSION

ECFIN

Austausch von Personal zwischen dem griechischen MAZ und anderen nationalen MAZ in der EU

Athen

27. Januar - 28.

Februar 2014

20 000

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen.

LETTLAND

Polizei

Zuschuss

Austausch von Personal 2014

Italien, Spanien,

Portugal, Deutschland

10. Februar - 16.

Mai 2014

23 373

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

RUMÄNIEN

GIRP

Zuschuss

Fachliche taktische Schulung:

Verstärkung des Schutzes des Euro in Rumänien, Südosteuropa und dem Bewerberland Türkei

Bukarest

25. - 27. Februar

2014

48 286

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Erkennung von gefälschtem Euro-Bargeld, zur Erhebung von Beweismaterial für justizielle Folgemaßnahmen und zu Ermittlungsmethoden.

ITALIEN

CCAFM

Zuschuss

Personalaustausch zu Ermittlungstechniken gegen Geldfälschung

Italien, Algerien, Marokko, Tunesien, Côte d'Ivoire, Ghana, Nigeria, Senegal

Italien, Tunesien,

Senegal, Marokko

8. März - 18. Juni

2014

42 425

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Erkennung von gefälschtem Euro-Bargeld, zur Erhebung von Beweismaterial für justizielle Folgemaßnahmen und zu Ermittlungsmethoden; Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how zwischen Strafverfolgungsstellen.

KOMMISSION

ECFIN

Taktische fachliche Schulung:

Schutz des Euro gegen Geldfälschung

Pereira

19. - 21. März 2014

118 137

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Erkennung von gefälschtem Euro-Bargeld, zur Erhebung von Beweismaterial für justizielle Folgemaßnahmen und zu Ermittlungsmethoden.

SPANIEN

BIBE

Zuschuss

Seminar: Tag gegen Falschgeld

Benalmadena

24. April 2014

76 554

Hauptziel der Maßnahme: Schulung zur Erkennung von gefälschtem Euro-Bargeld.

KOMMISSION

ECFIN

11. „Euro South East“-Konferenz

Budva

19.-23. Mai 2014

196 125

Hauptziel der Maßnahme: Institutionenaufbau (Einrichtung nationaler Zentralstellen auf der Grundlage des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei, Genf, 1929), Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.

KROATIEN

NZB

Zuschuss

Balkan-Netz für den Schutz des Euro

Zagreb

11. - 13. September

2014

35 360

Hauptziel der Maßnahme: Institutionenaufbau (Einrichtung nationaler Zentralstellen auf der Grundlage des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei, Genf, 1929), Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Know-how.