Brüssel, den 17.7.2015

COM(2015) 338 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

DIE FUNKTIONSWEISE DER RICHTLINIE 98/34/EG VON 2011 BIS 2013

{SWD(2015) 137 final}


Inhaltverzeichnis

Zusammenfassung    

TEIL I: NORMUNG    

1.    Einleitung    

2.    Informationsverfahren    

2.1.    Anwendung des Verfahrens in den Jahren 2011 und 2012    

2.2.    Schlussfolgerung    

3.    Aufträge    

3.1.    Das Verfahren der Auftragserteilung in den Jahren 2011 und 2012    

3.2.    Entwicklungen bei den Aufträgen    

3.3.    Schlussfolgerung    

4.    Formelle Einwände    

4.1.    Anwendung des Verfahrens in den Jahren 2011 und 2012    

4.2.    Schlussfolgerung    

5.    Neuer Rechtsrahmen    

TEIL II: TECHNISCHE VORSCHRIFTEN    

1.    Entwicklungen in den Jahren 2011 bis 2013    

1.1.    Anwendung des Verfahrens im Kontext der „besseren Rechtsetzung“    

1.2.    Nutzung des Verfahrens zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit    

1.3.    Verbesserungen bei der Verwaltung des 98/34-Verfahrens    

2.    Anwendung des 98/34-Verfahrens    

2.1.    Wirksamkeit: allgemeiner Überblick    

2.2.    Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens    

2.3.    Notifizierung von „steuerlichen oder finanziellen Anreizmaßnahmen“    

2.4.    Follow-up zu den Reaktionen der Kommission    

2.5.    Follow-up zum Notifizierungsverfahren    

2.6.    Dialog mit den Mitgliedstaaten    

2.7.    Anträge auf Zugang zu Dokumenten, die gemäß der Richtlinie 98/34/EG ausgestellt wurden    

2.8.    Schlussfolgerung    



Zusammenfassung

In diesem Bericht wird die Anwendung der Verfahren analysiert, die in der Richtlinie 98/34/EG 1 für 2011 bis 2013 auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und für 2011 und 2012 auf dem Gebiet der Normen festgelegt wurden (der dem Bereich Normung gewidmete Teil der Richtlinie 98/34/EG wurde zum 1. Januar 2013 durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung 2 aufgehoben, damit den künftigen Herausforderungen der europäischen Normung besser begegnet werden kann). Dabei wird der bedeutende Beitrag hervorgehoben, den das Notifizierungsverfahren zum Funktionieren des Binnenmarkts und zur Umsetzung der besseren Rechtsetzung geleistet hat. 3

Der Bereich Normung umfasst das Informationsverfahren über Normen, die Aufforderungen der Kommission an die europäischen Normungsorganisationen 4 , Normungsarbeiten („Aufträge“) durchzuführen, und formelle Einwände gegen Normen. All dies hat sich für das Funktionieren des Binnenmarkts als wichtig erwiesen. Mit dem Informationsverfahren haben die Normen auf nationaler und damit auch auf europäischer Ebene an Transparenz gewonnen. Zudem hat das Verfahren die nationalen Normungsgremien darin bestärkt, weiterhin Initiativen auf europäischer Ebene zu ergreifen und so die Harmonisierung in Europa zu fördern. Durch formelle Einwände können die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten, dass Normen den mit der Regulierung verfolgten Zielen entsprechen, wenn sie für die Zwecke von Rechtsvorschriften nach dem neuen Konzept eingesetzt werden. Durch die Normungsaufträge wird das Verhältnis zwischen den Kommissionsdienststellen und den Normungseinrichtungen festgelegt: Sie bilden die Schnittstelle zwischen der politischen Ebene und der technischen Konkretisierung.

Im Bereich der technischen Vorschriften hat es sich erneut als effizient erwiesen, nationale technische Vorschriften vor deren Annahme der Kommission zu notifizieren, um Handelshemmnisse zu vermeiden und um zur Kooperation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bzw. den Mitgliedstaaten untereinander beizutragen. Das Notifizierungsverfahren ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung der nationalen Regelungsaktivität in aufstrebenden Wirtschaftszweigen und zur Verbesserung von Transparenz, Verständlichkeit und Effizienz von nationalen technischen Vorschriften in nicht- oder teilharmonisierten Bereichen. Die Schaffung eines klareren Rechtsrahmens in den einzelnen Mitgliedstaaten hat dazu beigetragen, dass die Wirtschaftsakteure die Kosten für den Zugriff auf die Vorschriften und deren korrekte Anwendung verringern konnten.

TEIL I: NORMUNG

1.Einleitung

In diesem Abschnitt wird die Anwendung des dem Bereich Normung gewidmeten Teils der Richtlinie 98/34/EG beschrieben, der drei zentrale Aspekte umfasst: das Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen, die Anträge der Kommission an die europäischen Normungsgremien zur Durchführung von Normungsarbeiten (Aufträge) 5 und die formellen Einwände gegen Normen zur Unterstützung von Richtlinien nach dem neuen Konzept. Ferner sind für den Zeitraum von 2011 bis 2012 kommentierte Statistiken enthalten, da der dem Bereich Normung gewidmete Teil der Richtlinie 98/34/EG zum 1. Januar 2013 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung ersetzt wurde.

2.Informationsverfahren

Das Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen dient dazu, die neuen, von den (nach der Richtlinie 98/34/EG anerkannten) nationalen Normungsgremien eingeführten Normungsaktivitäten zu überwachen. Das Notifizierungsverfahren wurde in erster Linie dazu geschaffen, anderen Stellen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern, an den Arbeiten mitzuwirken oder zu beantragen, dass eine Initiative auf europäischer Ebene ergriffen wird (siehe Anhang 1).

1.1.Anwendung des Verfahrens in den Jahren 2011 und 2012

Das Verfahren wurde von 2011 bis 2012 weiterhin erfolgreich angewendet. Aus den jährlichen Berichten des CEN und des CENELEC geht hervor, dass die Zahl der nationalen Maßnahmen 2011 und 2012 im Jahresdurchschnitt verhältnismäßig konstant blieb. In Anhang 2 sind die Notifizierungen nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

Aus einem Vergleich der statistischen Angaben für die Jahre 2011 und 2012 mit früheren Zeiträumen geht hervor, dass die Anzahl der Notifizierungen durch die 27 EU-Mitgliedstaaten mit 1750 bis 2000 pro Jahr (abgesehen von der Ausnahmesituation 2010) weiterhin konstant blieb.

Die Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen (Anhang 3) verdeutlicht, dass das Baugewerbe in seinem weitesten Sinne bei den nationalen Notifizierungen beim CEN weiterhin dominiert. Auch Lebensmittelerzeugnisse und Mineralölprodukte nahmen beim CEN breiten Raum ein. Beim CENELEC erwiesen sich sowohl 2011 als auch 2012 elektrisches Zubehör, Elektrokabel und Elektroinstallationen in Gebäuden als bedeutsame Teilsektoren.

Aufgrund der nach dem Verfahren verbreiteten Informationen kam es nach wie vor zu Auskunftsersuchen der Kommissionsdienststellen sowie zu Anfragen zur Stillhalteregelung (Artikel 7), die auf Notifizierungen oder andere Ursachen zurückgehen.

Von der recht deutlichen Ausnahmesituation im Jahr 2010 abgesehen, ist die Zahl der Notifizierungen seit 2006 verhältnismäßig konstant geblieben oder sogar gesunken. Dies gilt auch für die Mitgliedstaaten, die der EU 2004 und 2007 beitraten, was als Zeichen einer guten Integration in das System gedeutet werden kann, da sich der Schwerpunkt der Normungsaktivitäten offenbar von der nationalen auf die europäische Ebene verschiebt. Im Großen und Ganzen wird das Verfahren, das gut funktioniert, eingehalten.

1.2.Schlussfolgerung

Das Informationsverfahren trägt auch weiterhin wesentlich dazu bei, die nationalen Normungsgremien dazu zu veranlassen, ihre Initiativen auf europäischer Ebene einzubringen und dadurch den Binnenmarkt und die europäische Harmonisierung zu stärken. Die Zahl der Notifizierungen aus den zwölf neuen EU-Mitgliedstaaten ist gesunken, was als gutes Zeichen ihrer Integration in das System gewertet werden kann.

Zum 1. Januar 2013 wurde der dem Bereich Normung gewidmete Teil der Richtlinie 98/34/EG aufgehoben und durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung ersetzt, damit den künftigen Herausforderungen der europäischen Normung besser begegnet werden kann. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass immer mehr Normen für Dienstleistungen erarbeitet sowie sonstige Normungsdokumente, die nicht in die Kategorie der klassischen Normen fallen, weiterentwickelt werden, sowie mit den immer höheren Anforderungen, die an eine integrative Gestaltung des europäischen Normungssystems gestellt werden. Das in der Richtlinie 98/34/EG vorgesehene Informationsverfahren wird allerdings in der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 in ähnlicher Form, wenn auch mit geringfügigen Änderungen, beibehalten.

3.Aufträge

Die „Normungsaufträge“ sind ein gut eingeführtes Instrument der Kommission zur Erarbeitung technischer Spezifikationen, auf die sich Rechtsvorschriften und/oder politische Maßnahmen der Europäischen Union stützen können. Es handelt sich um Anträge, mit denen die europäischen Normungsgremien zur Normungstätigkeit aufgefordert werden und die dafür den Bezugsrahmen bilden (siehe Anhang 1). Auf diese Aufträge kann in Fällen, in denen sich Rechtsvorschriften auf Normen stützen, wie etwa im Kontext der Richtlinien nach dem neuen Konzept, keineswegs verzichtet werden.

1.3.Das Verfahren der Auftragserteilung in den Jahren 2011 und 2012

Insgesamt erhielten die europäischen Normungsgremien im Berichtszeitraum 43 Aufträge; acht davon waren Änderungsaufträge. Die Quote der Änderungsaufträge war gegenüber den vergangenen Jahren erhöht (siehe Anhang 4). Auch die Zahl der Aufträge, die Richtlinien nach dem neuen Konzept betreffen (13 sowie alle acht Änderungsaufträge), nahm im Vergleich zum vorherigen Zeitraum zu.

Das Verfahren der Auftragserteilung funktioniert gut. Durch die informelle Konsultation vor Versendung der Unterlagen an die Mitglieder des Ausschusses für Normen und technische Vorschriften wird sichergestellt, dass üblicherweise über einen Auftrag schon vor der förmlichen Konsultation Einvernehmen herrscht.

Die europäischen Interessenträger im Bereich der Normung – die Europäische Vereinigung zur Koordinierung der Verbrauchervertretung in Normungsangelegenheiten (ANEC – European Association for the Co-ordination of Consumer Representation in Standardisation), die Organisation zur Interessenvertretung europäischer Umweltschutzverbände in Normungsfragen (ECOS – European Environmental Citizens Organisation for Standardisation), das Europäische Büro des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe für die Normung (NORMAPME – European Office of Crafts, Trades and Small and Medium-sized Enterprises for Standardisation) und das Europäische Gewerkschaftsinstitut für Forschung, Bildung und Arbeits- und Gesundheitsschutz (ETUI-REHS – European Trade Union Institute – Research, Education, Health and Safety) – waren im Berichtszeitraum gut in das Verfahren eingebunden. Dadurch hat die informelle Konsultation an Transparenz gewonnen.

Im Interesse der Transparenz hat die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission eine Datenbank erstellt, in der alle bislang erteilten Normungsaufträge mit der fortlaufenden Nummerierung M/xxx aufgeführt sind. Diese Datenbank ist im Internet unter folgender Adresse öffentlich zugänglich:

http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/mandates/index.cfm?fuseaction=search.welcome&lang=de

Während des gesamten Zeitraums wurde die Praxis beibehalten, den Ausschuss für Normen und technische Vorschriften mit einer aktualisierten Liste über den weiteren Verlauf aller einschlägigen Konsultationen zu unterrichten.

1.4.Entwicklungen bei den Aufträgen

Im Berichtszeitraum wurden Aufträge zur Unterstützung eines breiten Spektrums an Rechtsvorschriften erteilt. Besonders breiten Raum nahmen die Bereiche Bauprodukte, Ökodesign, Verbraucherschutz und Umweltschutz ein. Die Breite der Rechtsgebiete belegt die Bedeutung des Modells.

Der Themenbereich für Aufträge vergrößert sich nach wie vor. Zugleich spielen die Aufträge, die Richtlinien nach dem neuen Konzept betreffen, immer noch eine herausragende Rolle und haben im Vergleich zu früheren Berichtszeiträumen sogar zahlenmäßig zugenommen. In anderen Politikbereichen – insbesondere Verbraucherschutz und Umwelt – sind weiterhin zahlreiche Aufträge zu verzeichnen.

Die Zahl der Aufträge zur Unterstützung der Rechtsetzung außerhalb des neuen Konzepts (siehe Anhang 4) ist im Jahresdurchschnitt gegenüber dem letzten Zeitraum auf einem relativen hohen Stand verblieben, was belegt, dass dieses Koregulierungsmodell in vielen Politikbereichen der EU auch weiterhin Anwendung findet. Besonders Aufträge zur Unterstützung der Richtlinie 2009/125/EG (der Ökodesign-Richtlinie) spielten hier eine große Rolle.

Im Zeitraum von 2011 bis 2012 wurden sechs Aufträge 6 zur Unterstützung der Ökodesign-Richtlinie erteilt. Sie betrafen Produkte wie Haushaltsgeschirrspüler, Lampen, Klimageräte, Pumpen oder Ventilatoren.

Dieser Trend, Aufträge zur Unterstützung von Rechtsvorschriften außerhalb des neuen Konzepts und in neuen Bereichen zu nutzen, zeigt, dass die europäische Normung verstärkt für die Zwecke der besseren Rechtsetzung eingesetzt wird. Die Kommission hat diese Entwicklung in ihrer Mitteilung „Eine strategische Vision der europäischen Normung: Weitere Schritte zur Stärkung und Beschleunigung des nachhaltigen Wachstums der europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2020“ 7 (2011), aufgegriffen und gefördert.

Die Zahl der Aufträge, die Bereiche der EU-Politik unterstützen, ist weiter gesunken und liegt zum zweiten Mal in Folge leicht unterhalb derjenigen des vorherigen Berichtszeitraums. Dennoch befinden sich unter den fünf Aufträgen, die Bereiche der EU-Politik unterstützen, einige wichtige Initiativen zur Verbesserung der Interoperabilität, beispielsweise der Auftrag zu intelligenten Stromnetzen oder der Auftrag zur Ausarbeitung von Normen für die Raumfahrt.

Für den Dienstleistungssektor wurde im selben Zeitraum kein einziger Normungsauftrag erteilt.

1.5.Schlussfolgerung

Das Verfahren der Auftragserteilung ist gut eingeführt und unterliegt heute der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012. Die informelle Konsultation der europäischen Normungsgremien sowie aller interessierter Kreise (vor allem der europäischen Akteure, die die Anwender künftiger Normen vertreten) vor der Konsultation im Rahmen des Ausschusses für Normen und technische Vorschriften ist von wesentlicher Bedeutung.

Im Sinne einer transparenteren Arbeitsweise des Ausschusses für Normen und technische Vorschriften luden die Kommissionsdienststellen, wie seit 2006 üblich, auch im Berichtszeitraum die europäischen Interessenträger im Bereich der Normung (ANEC, ECOS, ETUI-REHS und NORMAPME) zu ihren erweiterten Sitzungen ein.

Das Verfahren der Auftragserteilung hat dazu beigetragen, dass die Normung auch in neuen Bereichen der Rechtsetzung und Politik der EU eine größere Rolle spielt.

4.Formelle Einwände

Die Richtlinien nach dem neuen Konzept beinhalten Schutzklauseln für Fälle, in denen Produkte aufgrund einer harmonisierten Norm den wesentlichen Anforderungen der jeweiligen Richtlinien nicht entsprechen können. In derartigen Fällen kann der Mitgliedstaat oder die Kommission gegen die betreffende Norm einen formellen Einwand vorbringen, mit dem der Ausschuss für Normen und technische Vorschriften befasst wird (siehe Anhang 1 zu Einzelheiten des Verfahrens).

1.6.Anwendung des Verfahrens in den Jahren 2011 und 2012

Die Anzahl der Einwände, die zu Beschlüssen der Kommission führten, ist im Berichtszeitraum gegenüber den Vorjahren leicht zurückgegangen. Die Kommission verabschiedete nur einen Beschluss, mit dem die Konformitätsvermutung eingeschränkt wurde. Dieser Beschluss betraf allerdings zwei formelle Einwände gegen ein und dieselbe harmonisierte Norm (siehe Anhang 5).

1.7.Schlussfolgerung

Das Verfahren hat im Allgemeinen angemessen funktioniert. Im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum hat sich die Verfahrensdauer von der Entgegennahme des Einwands bis zur Verkündung des Beschlusses in den Jahren 2011 und 2012 deutlich verkürzt.

Ähnlich wie bei den Aufträgen macht die Kommission im Sinne der Transparenz die Beschlüsse zu formellen Einwänden in konsolidierter Form öffentlich zugänglich und legt dem Ausschuss für Normen und technische Vorschriften auf jeder Sitzung eine aktualisierte Tabelle mit den Maßnahmen in Zusammenhang mit den formellen Einwänden vor.

5.Neuer Rechtsrahmen

Zum 1. Januar 2013 wurde der dem Bereich Normung gewidmete Teil der Richtlinie 98/34/EG durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung aufgehoben, durch die im Hinblick auf das Informationsverfahren, das Auftragsverfahren und das Verfahren für formelle Einwände erhebliche Änderungen eingeführt wurden.

Nach Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wird dem Europäischen Parlament und dem Rat ein gesonderter Bericht über die Durchführung dieser Verordnung im Zeitraum 2013 bis 2015 vorgelegt werden.



TEIL II: TECHNISCHE VORSCHRIFTEN

1.Entwicklungen in den Jahren 2011 bis 2013

Mit dem Notifizierungsverfahren für technische Vorschriften („Verfahren“) haben die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit, jene technischen Vorschriften vorsorglich zu prüfen, die Mitgliedstaaten für Erzeugnisse (von Industrie, Landwirtschaft und Fischerei) und für Dienste der Informationsgesellschaft einführen wollen (siehe Anhang 6). In vereinfachter Form gilt das Verfahren auch für die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterzeichnet haben, sowie für die Schweiz und die Türkei (siehe Anhang 9).

Die wesentlichsten Vorteile des Verfahrens

Es ermöglicht, neue Hindernisse für den Binnenmarkt aufzudecken, bevor sie sich negativ auswirken können, wodurch sich langwierige und kostspielige Vertragsverletzungsverfahren vermeiden lassen.

Es ermöglicht die Aufdeckung protektionistischer Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer Wirtschafts- und Finanzkrise, ergreifen könnten.

Es ermöglicht den Mitgliedstaaten, die Kompatibilität notifizierter Entwürfe mit dem EU-Recht festzustellen.

Es ermöglicht einen effizienten Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Bewertung notifizierter Entwürfe.

Es ist ein Benchmarking-Instrument, das den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, Ideen ihrer Partner zur Lösung gemeinsamer Probleme im Bereich technischer Vorschriften aufzugreifen.

Es ermöglicht den Wirtschaftsakteuren, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sich Gehör zu verschaffen und ihre Aktivitäten zeitgerecht an künftige technische Vorschriften anzupassen. Dieses Mitspracherecht wird von den Wirtschaftsakteuren ausgiebig genutzt, was wiederum der Kommission und den nationalen Behörden bei der Aufdeckung von Handelshemmnissen zugutekommt.

Es unterstützt die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.

Es ist ein Regulierungsinstrument, mit dem sich Bereiche, in denen Harmonisierungsbedarf besteht, ermitteln lassen.

Es trägt dazu bei, die Qualität der Vorschriften auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene entsprechend dem Konzept der „Besseren Rechtsetzung“ anzuheben.

Es trägt im Rahmen der Industriepolitik dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

1.8.Anwendung des Verfahrens im Kontext der „besseren Rechtsetzung“

In ihrer Mitteilung „Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union“ 8 hebt die Kommission hervor, dass der durch die Richtlinie 98/34/EG eingeführte Mechanismus der vorbeugenden Kontrolle ganz wesentlich zur Verbesserung nationaler Regelungen für Produkte und für Dienste der Informationsgesellschaft beiträgt.

Im Rahmen des Aktionsplans der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds 9 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, zusammen mit den notifizierten Entwürfen Folgenabschätzungen (oder deren Ergebnisse) vorzulegen, sofern solche Folgenabschätzungen intern durchgeführt wurden. Die Analyse dieser Folgenabschätzungen regt die Mitgliedstaaten dazu an, sich im Voraus mit dem am besten geeigneten Instrument zu befassen, und ermöglicht es der Kommission, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen des Notifizierungsverfahrens der Richtlinie 98/34/EG trägt dazu bei, die Klarheit und Kohärenz der notifizierten nationalen Gesetzentwürfe zu verbessern. Diese Zusammenarbeit wird künftig verstärkt werden, um den Wirtschaftsakteuren einen klaren und verständlichen Regelungsrahmen zu bieten und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für die öffentliche Gesundheit, die Verbraucher und die Umwelt zu gewährleisten.

Die nationalen Behörden werden aufgefordert, folgende Aspekte zu beachten:

Bei der Formulierung der Entwürfe: Klarheit, Kohärenz, Transparenz und Rechtssicherheit im Rahmen der Anwendung der Texte;

die Gewährleistung des Zugangs zu allen in einer bestimmten Branche geltenden Vorschriften durch die Veröffentlichung konsolidierter Papier- und Onlinefassungen der Texte;

die Ermittlung und Vermeidung von Verfahren, die insbesondere dann eine unnötig komplexe oder übermäßige administrative Belastung für die Wirtschaftsakteure darstellen, wenn sie ein Produkt auf den Markt bringen wollen.

1.9.Nutzung des Verfahrens zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Im Rahmen der Strategie EU 2020 wurde ein neues Konzept der Industriepolitik vorgeschlagen, das von einer Analyse der Gesetzgebung unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit ausgeht.

In der jüngsten Aktualisierung ihrer Mitteilung zur Industriepolitik vom 10. Oktober 2012, der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung (COM(2012) 582 final), unterstrich die Kommission in diesem Zusammenhang:

Verwaltungsbedingte und ordnungspolitische Hindernisse für den Binnenmarkt entstehen auch in Bereichen, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, beispielsweise durch technische Vorschriften und die Nichtanwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung sowie Diskrepanzen zwischen den Steuerbestimmungen der 27 Mitgliedstaaten. Durch eine bereits im Entwurfsstadium durchgeführte Analyse technischer Vorschriften können ordnungspolitische Hindernisse vermieden werden. Eben darauf zielt das Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG ab, bei dem Entwürfe von Rechtsvorschriften, die technische Regelungen über Produkte und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft enthalten, der Kommission vor ihrer Annahme vorzulegen sind. Der vorbeugende Charakter dieses Verfahrens hat eine Vielzahl von Verstößen gegen die Bestimmungen des freien Warenverkehrs verhindert. Mit diesem Notifizierungsverfahren können jedoch auch nationale Rechtsvorschriften gemäß den Grundsätzen der „besseren Rechtsetzung“ und durch vergleichende Überprüfungen verbessert werden. Es kann noch optimiert werden, wenn den Mitgliedstaaten empfohlen wird, bei nationalen Folgenabschätzungen auch die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu untersuchen.

In ihrer Mitteilung zur Industriepolitik verweist die Kommission ausdrücklich auf die Richtlinie 98/34/EG, die nicht nur Hindernissen für den EU-internen Handel vorbeugen, sondern auch die Mitgliedstaaten dazu anregen soll, die nationale Gesetzgebung unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit zu prüfen.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments unterstützte diese Herangehensweise in seinem Bericht vom 18. Dezember 2013 über die Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit ((2013/2006(INI)), in dem er sich im größeren Rahmen des „Binnenmarkttests“, den das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance für den Binnenmarkt gefordert hatte, für eine weitergehende Nutzung des Potenzials des Notifizierungsverfahrens nach der Richtlinie 98/34/EG ausspricht und vorschlägt, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsetzungsverfahren eine Prüfung auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit in die Folgenabschätzungen aufnehmen, die in den Entwurfsphasen durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang wurden die Mitgliedstaaten im März 2014 aufgefordert, die nationale Rechtsetzung, die sie nach dem durch die Richtlinie 98/34/EG festgelegten Verfahren notifizieren, regelmäßig auf ihre Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit zu überprüfen.

1.10.Verbesserungen bei der Verwaltung des 98/34-Verfahrens

Die Kommission führte im Zeitraum 2011 bis 2013 weitere Kampagnen für mehr Transparenz und mehr Dialog mit den nationalen Behörden durch. Die Datenbank TRIS („Technical Regulations Information System“ – Informationssystem über nationale technische Vorschriften) wurde laufend verbessert.

Die Kommission gestaltete die öffentliche Website für TRIS ( http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/ ) neu, um das 98/34-Verfahren so zu erklären, dass es leichter verständlich ist und einem breiteren Publikum, insbesondere KMU, vermittelt wird. Die Website bietet der Öffentlichkeit Zugang zu den notifizierten Entwürfen in den 23 Amtssprachen der EU sowie zu den wesentlichen Informationen über den Ablauf des Verfahrens. Bei den Online-Konsultationen wurde eine stetige Zunahme verzeichnet: Von 2011 bis 2013 stieg die Zahl der Abfragen um 10 %, so dass 2013 rund 212 000 Abfragen verzeichnet wurden (siehe Anhang 10). Mehr als 4300 Wirtschaftsakteure trugen sich in die TRIS-Verteilerliste ein, was einem Anstieg um 25 % seit 2010 entspricht.

Außerdem ließ die Kommission im Zeitraum 2012 bis 2013 ein Video über das 98/34-Verfahren erstellen. Darin werden das Verfahren und seine Vorteile für Unternehmen auf einfache und ansprechende Weise erläutert, um Unternehmen, insbesondere KMU, zur aktiven Teilnahme zu motivieren und ihnen zu vermitteln, wie sie die angebotenen Tools (Website, Datenbanken, Benachrichtigungssysteme) optimal nutzen können. Das Video, das am 11. September 2013 veröffentlicht wurde, ist unter folgendem Link zugänglich: http://www.youtube.com/watch?v=ziuAklsNKdI . Es wurde in sozialen Netzwerken beworben und seit seiner Veröffentlichung 2675 Mal aufgerufen.

2.Anwendung des 98/34-Verfahrens

1.11.Wirksamkeit: allgemeiner Überblick

Umfang der Notifizierungen und beteiligte Branchen

Im Zeitraum von 2011 bis 2013 gingen bei der Kommission 2114 Notifizierungen ein (675 im Jahr 2011, 734 im Jahr 2012 und 705 im Jahr 2013).

Wie im vorigen Berichtszeitraum entfielen die meisten Notifizierungen auf das Baugewerbe. Viele Maßnahmen betrafen die Energieeffizienz von Gebäuden und Betonkonstruktionen, Straßenbeläge und deren Bestandteile sowie den Brandschutz für Gebäude. Der Bereich Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Getränke rangierte erneut hinter dem Baugewerbe an zweiter Stelle. In dieser Branche ging es bei einer Reihe von Maßnahmen um die Themen Lebensmittelhygiene, Inhaltsstoffe und Etikettierung von Lebensmitteln und Getränken, Lebensmittelverpackungen, Mindestpreis für alkoholische Getränke sowie Inhaltsstoffe und Inverkehrbringen alkoholischer und alkoholfreier Getränke. Zu einem Anstieg der Notifizierungen kam es in der Telekommunikationsbranche (Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, Schnittstellen für Funkanlagen, Hardware- und Softwarestandards für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung der Daten, die von in Fahrzeugen installierten elektronischen Geräten (Blackbox) erfasst werden, und im Umweltsektor (Verpackungen und Verpackungsabfall, wiederverwertbare Erzeugnisse, Verwertung biologisch abbaubarer Abfälle) (siehe Anhang 8.3).

Geprüfte Fragen

Vorbehaltlich der Einhaltung der Artikel 34 bis 36 (freier Warenverkehr) sowie der Artikel 49 und 56 (Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollten die Mitgliedstaaten in Bezug auf die nicht harmonisierten Bereiche durch die Reaktionen der Kommission auf potenzielle Handelshemmnisse aufmerksam gemacht werden, die durch eine unnötige, in keinem Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehende Maßnahme verursacht werden könnten. Die Kommission sorgte dadurch für die Einhaltung der genannten Grundsätze und ersuchte die Mitgliedstaaten zudem erneut, Klauseln über die gegenseitige Anerkennung in jeden Entwurf für technische Vorschriften außerhalb des harmonisierten Bereichs aufzunehmen.

Bei den harmonisierten Bereichen sollte mit den Reaktionen sichergestellt werden, dass die nationalen Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt sind und mit dem Sekundärrecht der EU in Einklang stehen.

   In den Jahren 2011, 2012 und 2013 legten die Mitgliedstaaten 512 Notifizierungen zu Entwürfen für technische Vorschriften im Baugewerbe vor. Diese Notifizierungen betrafen alle Arten von Bauprodukten, u. a. Brückenkonstruktionen und Fahrbahnen mit Zementbetondecke, Dachdeckungen bei geneigten Dächern von Gebäuden, Feuerlösch- und Rettungsvorrichtungen, Wärmedämmung, synthetische Füllstoffe, Betonkonstruktionen, Elektroinstallationen auf und in Betonkonstruktionen sowie metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser.

Insbesondere prüfte die Kommission Notifizierungen zu Entwürfen für technische Vorschriften zur Festlegung zusätzlicher technische Anforderungen oder Tests für Bauprodukte, welche den freien Warenverkehr von mit dem CE-Kennzeichen versehenen Produkten behinderten. Die Notifizierungen zu Entwürfen wurden in erster Linie anhand der Richtlinie 89/106/EWG zu Bauprodukten 10 und der Verordnung Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 11 geprüft.

Außerdem prüfte die Kommission Entwürfe zu Rechtsvorschriften, mit denen der Einbau von Öl- und Erdgasheizungen in Neubauten untersagt wurde, es sei denn, diese werden ausschließlich mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben. Die Notifizierung zu diesem Entwurf wurde anhand der Richtlinie 2009/142/EG über Gasverbrauchseinrichtungen 12 und der Richtlinie 92/42/EWG über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln 13 geprüft.

Technische Vorschriften mit Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden wurden anhand der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz 14 , der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 15 und der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 16 geprüft.

Für die Lebensmittel- und Agrarbranche legten die Mitgliedstaaten von 2011 bis 2013 393 Notifizierungen zu Entwürfen für technische Vorschriften vor. Diese Entwürfe betrafen u. a. Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Energydrinks, Transfettsäuren in Lebensmitteln, Weine und Spirituosen, Kennzeichnung, insbesondere Nährwertangaben für Lebensmittel, Qualitätskennzeichnung, den Schutz von Pelztieren und das Inverkehrbringen von Pelzprodukten.

   Einige Mitgliedstaaten legten Notifizierungen zu Entwürfen für Vorschriften oder Verbote im Hinblick auf Lebensmittelverpackungen vor, die Bisphenol A enthalten, insbesondere in Bezug auf Kinder unter 3 Jahren, und Modalitäten für die Verwendung dieses Gesundheitswarnhinweises. Diese Notifizierungen wurden anhand der AEUV-Vorschriften über den freien Warenverkehr und anhand der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen 17 , geprüft.

   Im betreffenden Zeitraum prüfte die Kommission zahlreiche Notifizierungen mit Bezug auf die Lebensmittelhygiene und veröffentlichte detaillierte Stellungnahmen und Anmerkungen, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene 18 , die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs 19 und die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs 20 stützten.

   Weitere Notifizierungen bezogen sich auf die Etikettierung von Lebensmitteln, und die Kommission bewertete ihre Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln 21 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel 22 .

   Im Hinblick auf Dienste der Informationsgesellschaft erfolgten 99 Notifizierungen. Zahlreiche Notifizierung gab es im Bereich der Glückspieldienste, weitere bezogen sich u. a. auf das Urheberrecht im digitalen Umfeld, audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, den elektronischen Geschäftsverkehr, elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste.

   Seit 2011 haben die Mitgliedstaaten eine Reihe technischer Vorschriften für Messgeräte notifiziert. Diese Entwürfe betrafen verschiedene Arten von Messgeräten, beispielsweise Messgeräte für Gas, Strom und Heizung, Taxameter und Prismenrefraktometer; sie enthielten spezifische Anforderungen, denen diese Geräte genügen mussten. Die Notifizierungen mit Bezug auf Gas-, Strom- und Heizungsmessgeräte sowie Taxameter wurden in erster Linie anhand der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte 23 bewertet. Neu waren Projekte für neuartige intelligente Messsysteme, die ebenfalls der Richtlinie 2004/22/EG unterliegen und besonders komplex sind, da ihre technische Bauweise im Zusammenhang mit Aspekten der Information und Kommunikation, des Datenschutzes und der Sicherheit zu sehen ist.

   Für die Chemiebranche gingen 76 Notifizierungen bei der Kommission ein. Einige bezogen sich auf die jährliche Meldung von Angaben zu Stoffen im Nanoteilchenzustand sowie das gesetzliche Verbot der Einfuhr und des Verkaufs von Waren für die Verwendung in Innenräumen, die Phthalate enthalten und in Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten kommen können. Die Notifizierungen zu diesen Entwürfen wurden in erster Linie anhand der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 24 geprüft.

   Für die Umweltbranche prüfte die Kommission 141 Entwürfe für Vorschriften. Mit einigen wurden Voraussetzungen für die Verwendung von Umweltkennzeichen auf Plastikgegenständen und Verpackungen festgelegt, andere sahen ein Verbot des Inverkehrbringens von nicht biologisch abbaubaren Einkaufstaschen vor. Diese Notifizierungen wurden in erster Linie im Lichte der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle 25 bewertet.

Darüber hinaus ermöglichte das 98/34-Verfahren der Kommission, zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten in Branchen, für die eine Harmonisierung auf europäischer Ebene vorgesehen oder im Gange war, gegensätzliche nationale Maßnahmen einführten. Nach Artikel 9 Absatz 3 und Absatz 4 der Richtlinie 98/43/EG hat die Kommission die Annahme notifizierter Entwürfe technischer Vorschriften in folgenden Bereichen für zwölf Monate nach Eingang der Notifizierung unterbunden: Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen; Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, Ursprungsangaben für Olivenöl auf dem Etikett und die dazu verwendeten Verfahren; Bezeichnungen für Zutaten von Spirituosen; elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste für den elektronischen Geschäftsverkehr sowie für den organischen Anbau zugelassene Düngemittel. Auf diesem Wege konnte die Kommission nicht nur eine Fragmentierung der Märkte verhindern, die für die Harmonisierung vorgesehen waren oder auf denen diese bereits begonnen hatte, sondern auch im Interesse der Wirtschaftsakteure und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen den Rechtsrahmen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union berechenbarer und stabiler machen.

Reaktionen

Die Kommission nahm zu 208 Notifizierungen ausführlich Stellung, d. h. zu 9,8 % der insgesamt von den Mitgliedstaaten im Berichtszeitraum notifizierten Entwürfe. Im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren entspricht dieser Wert einer Zunahme der ausführlichen Stellungnahmen der Kommission um 29,2 %. Die Mitgliedstaaten ihrerseits gaben 205 ausführliche Stellungnahmen ab. Von den 910 Bemerkungen, die während des Berichtszeitraums eingingen, entfielen 425 auf die Kommission und 485 auf die Mitgliedstaaten (siehe Anhänge 8.4 und 8.6).

In 12 Fällen bat die Kommission die jeweiligen Mitgliedstaaten, die Annahme der notifizierten Vorschriften um ein Jahr ab Eingangsdatum aufzuschieben, weil im entsprechenden Bereich Harmonisierungsarbeiten der Europäischen Union im Gange waren (siehe Anhang 8.5).

1.12.Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens

Bei den insgesamt 2114 Notifizierungen beantragten die Mitgliedstaaten in 87 Fällen, für notifizierte Entwürfe das Dringlichkeitsverfahren anzuwenden. Die Kommission bekräftigte, dass sie bei der Beurteilung der außergewöhnlichen Bedingungen, d. h. ernster und unvorhersehbarer Situationen insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit, die durch die Richtlinie 98/34/EG vorgegebenen strengen Maßstäbe anlegt. Infolgedessen verweigerte sie die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens, wenn die Gründe nicht hinreichend erwiesen waren oder sich ausschließlich auf wirtschaftliche Erwägungen oder Verzögerungen der nationalen Verwaltungsvorgänge bezogen, und auch in den Fällen, in denen das Vorliegen einer unvorhersehbaren Situation nicht nachgewiesen wurde. Das Dringlichkeitsverfahren wurde in 56 Fällen als gerechtfertigt eingestuft; sie betrafen vornehmlich psychotrope Stoffe, die Betäubungsmittelkontrolle, radioaktive Abfälle, Bienenerkrankungen, Methanolvergiftungen, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, den Schutz von Geldtransporten, das Verbot gesundheitsgefährdender Waren sowie das Verbot des Besitzes und der Verwendung von Feuerwerkskörpern, die nicht zum privaten Gebrauch bestimmt sind (siehe Anhang 8.7).

1.13.Notifizierung von „steuerlichen oder finanziellen Anreizmaßnahmen“

Nach der Richtlinie 98/34/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, steuerliche oder finanzielle Anreize zu melden, d. h. technische Vorschriften, die mit steuerlichen oder finanziellen Maßnahmen verbunden sind, die auf den Verbrauch der Erzeugnisse Einfluss haben, indem sie die Einhaltung dieser technischen Spezifikationen oder sonstigen Vorschriften fördern. Die Besonderheit dieser technischen Vorschriften besteht darin, dass sie von der Stillhaltefrist ausgenommen sind.

Im Zeitraum von 2011 bis 2013 meldeten die Mitgliedstaaten 112 Entwürfe für technische Vorschriften als steuerliche oder finanzielle Maßnahmen. Die Kommission stellt fest, dass oftmals nationale Rechtsvorschriften fälschlicherweise als eine „steuerliche oder finanzielle Maßnahme“ im Sinne der Richtlinie 98/34/EG eingestuft werden, wenn diese steuerliche oder finanzielle Maßnahmen enthalten, aber keinerlei Anreiz zur Einhaltung derartiger technischer Vorschriften bieten. Um die Mitgliedstaaten bei der richtigen Einordnung der technischen Vorschriften zu unterstützen, hat die Kommission einen Leitfaden zur Definition und Notifizierung „steuerlicher oder finanzieller Maßnahmen“ zu Zwecken der Richtlinie 98/34/EG erstellt.

1.14. Follow-up zu den Reaktionen der Kommission

In den Jahren von 2011 bis 2013 war das Verhältnis zwischen der Zahl der von den Mitgliedstaaten erteilten Antworten und dem Umfang der von der Kommission abgegebenen ausführlichen Stellungnahmen (mit durchschnittlich 86 % über den Gesamtzeitraum) zufriedenstellend. Dieser Prozentsatz ist der wichtigste Indikator, mit dem sich das Engagement der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bewerten lässt. Die Quote der vollauf zufriedenstellenden Antworten war gegenüber dem vorigen Berichtszeitraum gestiegen (auf im Durchschnitt 48,4 % im Zeitraum von 2011 bis 2013 im Vergleich zu 32,5 % im Zeitraum von 2009 bis 2010) (siehe Anhang 8.8), was darauf schließen lässt, dass die Mitgliedstaaten auf die Reaktion der Kommission hin den Rechtsrahmen für den Binnenmarkt vermehrt einhalten. Bei den Notifizierungen zu Entwürfen für technische Vorschriften, die nach Abgabe einer ausführlichen Stellungnahme zurückgezogen wurden (24 Fälle im Berichtszeitraum), war die Wirkung der Reaktionen der Kommission noch ausgeprägter. Bei einer Reihe notifizierter Entwürfe für technische Vorschriften ist der Dialog noch nicht abgeschlossen.

1.15.Follow-up zum Notifizierungsverfahren

In allen sonstigen Fällen, bei denen im Rahmen des Verfahrens nach der Richtlinie 98/34/EG nicht abschließend geklärt werden konnte, ob ein Verstoß gegen das Binnenmarktrecht der EU vorliegt, führte die Kommission weitere Untersuchungen durch, die in einigen Fällen zu EU-Pilot-Verfahren oder zu Vertragsverletzungsverfahren (Artikel 258 AEUV) führten; dies betraf die Qualität und Transparenz der Lieferkette für natives Olivenöl, die Besteuerung von Lebensmitteln mit hohem Zucker-, Salz- oder Koffeingehalt, Gebühren für Umweltzeichen, konventionelle Lebensmittelherstellung, Weine und Spirituosen, Verbot von Waren für die Verwendung in Innenräumen, die Phthalate enthalten, Erzeugnisse aus Leder, Häuten und Pelzen, den Mindestfruchtsaftgehalt von alkoholfreien Fruchtsaftgetränken und die Verwendung von Plastiktüten.

Zwei Vertragsverletzungsverfahren, die im Berichtszeitraum gegen Mitgliedstaaten angestrengt wurden, beruhten auf Verstößen gegen die Vorschriften der Richtlinie 98/34/EG.

1.16.Dialog mit den Mitgliedstaaten

Auf den regelmäßigen Sitzungen des Ausschusses für Normen und technische Vorschriften konnten Ansichten zu Themen von allgemeinem Interesse, aber auch zu spezifischen Aspekten des Verfahrens ausgetauscht werden.

Im Zusammenhang mit den technischen Vorschriften ging es insbesondere um die Bedeutung der Notifizierungen von Fragen der nationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Prüfung von Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, den Zugang zu Dokumenten der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission 26 ; die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Kommission den endgültigen Wortlaut einer gemeldeten technischen Vorschrift zu übermitteln, und die rechtlichen Folgen der Abgabe einer ausführlichen Stellungnahme nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 98/34/EG.

Die Kommission gab Präsentationen zu folgenden Themen: die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel; die Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH); das Paket zu Produktsicherheit und Marktüberwachung; den Evaluierungsbericht zur Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt 27 ; den aktuellen Zustand des Binnenmarkts in der Baubranche; Probleme im Zusammenhang mit technischen Vorschriften auf dem Gebiet erneuerbarer Energiequellen; Notifizierungen über Messtechnik und Notifizierung im Eisenbahnwesen, insbesondere Meldepflichten im Rahmen der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft 28 und der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft 29 .

Die Kommission präsentierte einen Leitfaden zur Definition und Notifizierung steuerlicher und finanzieller Maßnahmen“ zu Zwecken der Richtlinie 98/34/EG und einen Leitfaden zum „One-Stop-Shop für das 98/34-Notifizierungsverfahren und für die in bestimmten EUVorschriften festgelegten Notifizierungsverfahren“.

Ferner kam es durch Seminare in mehreren Mitgliedstaaten zu einem direkten Dialog zwischen der Kommission und den am Verfahren beteiligten nationalen Behörden, die sich dadurch leichter mit den hochtechnischen Bestandteilen des Verfahrens vertraut machen konnten.

1.17.Anträge auf Zugang zu Dokumenten, die gemäß der Richtlinie 98/34/EG ausgestellt wurden

Im Zeitraum von 2011 bis 2013 gingen bei der Kommission 272 Anträge auf Zugang zu Dokumenten ein, die gemäß der Richtlinie 98/34/EG ausgestellt wurden. Die meisten betrafen ausführliche Stellungnahmen und Bemerkungen der Kommission. In 167 dieser Fälle wurde der beantragte Zugang zu den Dokumenten gewährt. In den übrigen Fällen wurde dieser Zugang verweigert, da der Dialog mit den Mitgliedstaaten, der eine Beseitigung des potenziellen Handelshemmnisses herbeiführen soll, noch nicht abgeschlossen war.

1.18.Schlussfolgerung

Im Zeitraum von 2011 bis 2013 hat sich die Zweckmäßigkeit des Verfahrens in Bezug auf Effizienz, Transparenz und administrative Zusammenarbeit erneut bestätigt.

Dank des präventiven und auf Vernetzung angelegten Ansatzes des 98/34-Verfahrens ist es wesentlich unwahrscheinlicher geworden, dass nationale Regelungsaktivitäten zu technischen Hindernissen für den freien Warenverkehr innerhalb des Binnenmarkts führen. Die hohe Zahl ausführlicher Stellungnahmen und Bemerkungen im Berichtszeitraum belegt, dass es nach wie vor zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts für Waren kommen könnte. Die ausführlichen Stellungnahmen der Kommission wurden im Durchschnitt zu 86 % von den betreffenden Mitgliedstaaten beantwortet, und in den anschließenden Dialogen bemühte man sich, jegliche Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht auszuräumen, den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu gewährleisten und somit Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Außerdem erwies sich das 98/34-Verfahren erneut als geeignetes Mittel zur Ermittlung von Bereichen, in denen eine Harmonisierung auf EU-Ebene denkbar sein könnte.

Bei der Anwendung der Richtlinie 98/34/EG achtet die Kommission nach wie vor genau auf den Grundsatz der besseren Rechtsetzung und sorgt dafür, dass günstige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft erhalten bleiben. Notifizierte Entwürfe sind weiterhin elektronisch, kostenlos und in allen EU-Amtssprachen verfügbar, damit die Wirtschaftsakteure und andere Interessenträger die Möglichkeit haben, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

Die Bemühungen, den Wirtschaftsakteuren einen klaren Rechtsrahmen an die Hand zu geben, werden fortgesetzt, damit die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen EU- und weltweit gesteigert wird. Dabei werden die Zusammenhänge berücksichtigt, die zwischen dem 98/34-Verfahren und dem im Übereinkommen über technische Handelshemmnisse im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) eingeführten Verfahren bestehen. Damit die Ziele der Richtlinie in vollem Umfang erreicht werden, es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Informationsarbeit weitergeht, die Umsetzung mit mehr Nachdruck betrieben wird und dabei verstärkt Follow-up- und Legislativmaßnahmen einbezogen werden.

(1) Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Rates (ABl. L 217 vom 5.8.1998).
(2) Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012. S. 12-33).
(3) Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds“, KOM(2002) 278 endg. Siehe auch: Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union, KOM(2005) 97 endg.; Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft – Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds, KOM(2005) 535 endg.; Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union, KOM(2006) 689; Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union, KOM(2008) 32; Dritte Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union, KOM(2009) 15, und Intelligente Regulierung in der Europäischen Union, KOM(2010) 543.
(4) CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) und ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
(5) Aufträge sind Anträge, die als Aufforderung an die europäischen Normungsgremien gerichtet sind und die unter bestimmten Bedingungen angenommen werden können.
(6) Die Aufträge M481, M485, M488, M495, M498 und M500 beziehen sich auf die Richtlinie 2005/32/EG.
(7) KOM(2011) 311 endg. vom 1.6.2011.
(8) Siehe oben, Fußnote 3.
(9) Siehe oben, Fußnote 3.
(10) Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 12-26).
(11) Verordnung Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5-43.
(12) Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über Gasverbrauchseinrichtungen, ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 10-27.
(13) Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, ABl. L 167 vom 22.6.1992, S. 17-28.
(14) Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1-56.
(15) Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13-35.
(16) Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10-35.
(17) Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG, ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4-17.
(18)  Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene, ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 1-54.
(19)  Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55-205.
(20)  Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs, ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 206-320.
(21)  Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29-42.
(22) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission, ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18-63.
(23) Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte, ABl. L 135 vom 30.4.2004, S. 1-80.
(24) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1-849.
(25) Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10-23.
(26) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, ABl. L. 145 vom 31.5.2001, S. 43-48.
(27) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36-68.
(28) Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung, ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44-113.
(29) Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft, ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1-45.