Brüssel, den 13.7.2015

COM(2015) 335 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht 2014 über die Umsetzung der Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“


I. EINLEITUNG

Die Zahl der Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen hat in den letzten Jahren weltweit deutlich zugenommen. Daher sind humanitäre Organisationen immer stärker auf gut vorbereitete zusätzliche Helfer angewiesen, die sie im Katastrophenfall bei den Hilfeleistungen unterstützen. Wie im Vertrag von Lissabon 1 vorgesehen, hat die Europäische Union eine EU-Freiwilligeninitiative ins Leben gerufen. Sie soll dazu beitragen, dass die Union mehr bedarfsorientierte humanitäre Hilfe leisten kann, und die Handlungsfähigkeit und Resilienz schutzbedürftiger oder von Katastrophen betroffener Gemeinschaften in Drittländern stärken. Gleichzeitig bietet sie den Unionsbürgern die Möglichkeit, durch die Beteiligung an humanitären Maßnahmen in Drittländern ihre Solidarität mit den Menschen in Not zu beweisen. 

Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 über die EU-Freiwilligeninitiative 2 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Verordnung vorlegen.

Dieser Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Erfolge bei der Umsetzung der Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ im Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieses ersten Umsetzungsjahres, das der Annahme der erforderlichen Rechtsakte, in denen die die nächsten Schritte für die Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative festgelegt sind, gewidmet war.

II. VORBEREITUNGSARBEITEN

1. PILOTAKTION

Mit der dreiphasigen Pilotaktion, die sich über die Jahre 2011 bis 2014 erstreckte, wurde eine solide Grundlage für die EU-Freiwilligeninitiative geschaffen. Sie sollte die Richtschnur für die Einführung der Initiative und wichtige Informationen für die Ausarbeitung von Standards und Systemen in spezifischen Maßnahmenbereichen der Freiwilligeninitiative (Ausbildung, Zertifizierung, Entsendeverfahren, Freiwilligenregister) liefern. Im Rahmen dieser Aktion wurden zwölf Pilotprojekte finanziert und etwa 300 Freiwillige in 49 Drittländer entsandt.

Die Pilotaktion 3 hat sich vor allem im Hinblick auf die Erprobung verschiedener Modelle bzw. Methoden zur Umsetzung einzelner Aspekte der EU-Freiwilligeninitiative als nützlich erwiesen. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden bei der Ausarbeitung des Basisrechtsakts und des entsprechenden Durchführungsrechtsakts und des delegierten Rechtsakts berücksichtigt und werden einen reibungslosen Übergang zum Einsatz von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 gewährleisten. Ein weiterer wichtiger Zweck der Evaluierung bestand darin, einen Entwurf für einen Monitoring- und Evaluierungsrahmen für die regelmäßige Beurteilung der Durchführung der Initiative vorzulegen.

2. BEDARFSBEWERTUNG

Angesichts der stark bedarfsorientierten Ausrichtung dieser neuen Initiative hat sich die Kommission nachdrücklich um die Entwicklung einer Rahmenstruktur für die Bedarfsbewertung im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bemüht. Hierzu wurden umfassende Studien über die aktuellen Erfordernisse für Freiwillige 4 durchgeführt sowie ein Workshop mit zahlreichen Experten und praxiserfahrenen Fachleuten, abgehalten. Bei dem Workshop wurde erörtert, welche methodischen Verfahren für die jährlichen Bedarfsermittlungen eingesetzt werden können bzw. welche Rückschlüsse sich diesbezüglich aus der Evaluierung der Pilotaktionen ziehen lassen. Anhand dieses Rahmens soll nun jährlich der durch die Maßnahmen der Initiative zu deckenden Bedarf ermittelt werden. Das Verfahren dieser Bedarfsbewertungen ähnelt dem bei Maßnahmen der humanitären Hilfe verwendeten Verfahren, unter Berücksichtigung der besonderen Charakteristika des freiwilligen Engagements für humanitäre Hilfe - der Einsatz von EU-Freiwilligen in Gebieten, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden, ist daher von vornherein ausgeschlossen. So kann ein speziell zugeschnittener Ansatz verfolgt und größtmögliche Kohärenz und Komplementarität mit den EU-Maßnahmen der humanitären Hilfe weltweit gewährleistet werden.

III. ANNAHME DER RECHTSVORSCHRIFTEN

Der wichtigste Fortschritt wurde 2014 mit der Annahme des gesamten Legislativpakets erzielt, das die Rechtsgrundlage für die „EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“ bildet und die Vorschriften für ihre Durchführung und die entsprechenden Standards festlegt.

Am 3. April 2014 wurde die Verordnung des Rates zur Einrichtung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe als Rahmen für gemeinsame Beiträge europäischer Freiwilliger zur Unterstützung und Ergänzung von humanitären Hilfsmaßnahmen in Drittländern erlassen. Das Programm soll im Zeitraum bis 2020 18 000 Freiwilligen – EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, Online-Freiwilligen und freiwilligen lokalen Helfern, für die Kapazitätsaufbaumaßnahmen durchgeführt werden – die Möglichkeit geben, weltweit an humanitären Hilfsaktionen teilzunehmen. Die EU-Freiwilligeninitiative steht Freiwilligen mit ganz unterschiedlichem beruflichem Hintergrund offen - von jungen Menschen bis hin zu erfahrenen Fachleuten für humanitäre Hilfe -, die zur Deckung des Bedarfs besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen beitragen wollen. Die EU stellt sicher, dass die Helfer dahin entsandt werden, wo ihre Fähigkeiten am dringendsten gebraucht werden und sie einen Beitrag zur Stärkung der lokalen Kapazitäten und der lokalen Freiwilligentätigkeit leisten können.

Der entsprechende delegierte Rechtsakt 5 und der Durchführungsrechtsakt 6 traten nach ihrer Annahme Ende 2014 in Kraft. Wie in der Verordnung vorgesehen, sind in diesen Rechtsakten hohe Standards und Verfahren für die Zertifizierung der Entsende- und Aufnahmeorganisationen sowie für die Auswahl, Schulung und Entsendung der Freiwilligen festgelegt.

Die Kommission nahm am 16. Juni 2014 das erste Jahresarbeitsprogramm für die Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ 7 an. Das Budget für die Durchführung der Initiative im Jahr 2014 wurde auf 12 148 000 EUR festgesetzt. Die Mittel waren für folgende Maßnahmen bestimmt: technische Hilfe für mögliche Entsendeorganisationen bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung, Aufbau der Kapazitäten möglicher Aufnahmeorganisationen aus Drittländern, die an einer Teilnahme interessiert sind, Einleitung der Zertifizierungsverfahren für die Entsende- und Aufnahmeorganisationen; Schaffung der technischen Rahmenbedingungen für alle Unterstützungsmaßnahmen, Ausschreibung eines Versicherungsvertrags, der den Versicherungsschutz für den Zeitraum 2015-2020 sicherstellt.

IV. ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AUF DIE EACEA

Wie in der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 vorgesehen, ist die Kommission mit der Umsetzung der Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ beauftragt worden und hat bestimmte Aufgaben auf die Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) übertragen. Die EACEA ist eine Exekutivagentur, die für die Umsetzung der technischen Aspekte von EU-Programmen im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, von Ausschreibungen und der anschließenden Vertragsverwaltung sowie für die Ausführung der entsprechenden Haushaltsmittel verantwortlich ist 8 . Daraus ergeben sich die jährlichen Arbeitsprogramme, die mit Durchführungsbeschlüssen der Kommission angenommen werden und in denen die Schwerpunkte und Maßnahmen für das jeweilige Jahr festgelegt sind. Sie bilden die Grundlage für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Ausschreibungen, die von der EACEA in Auftrag gegeben werden. In operativer Hinsicht ist die Kommission über die zuständige GD ECHO (Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz) weiterhin direkt für die Schaffung eines Netzwerks der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, das als zentrale Online-Plattform im Laufe des Jahres 2015 entwickelt werden soll, sowie für Kommunikationsmaßnahmen verantwortlich. Die Modalitäten und Verfahren der Zusammenarbeit zwischen der GD ECHO und der EACEA sind in entsprechenden Vereinbarungen festgelegt.

V. 2014 DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN

Am 31. Dezember 2014 wurde eine offene Ausschreibung für Versicherungsleistungen veröffentlicht, um den Teilnehmern der EU-Freiwilligeninitiative durch eine speziell dafür konzipierte Versicherung während der gesamten Laufzeit ihrer Entsendung Versicherungsschutz zu bieten (Aktionsbereich 3 im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2014)

Zudem wurden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um zu gewährleisten 9 , dass die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für technische Hilfe zur Unterstützung der Entsendeorganisationen und die Stärkung der Kapazitäten für humanitäre Hilfe in den Aufnahmeorganisationen (Aktionsbereich 1) und die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Zertifizierung durch Entsende- und Aufnahmeorganisationen, die sich an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe beteiligen wollen (Aktionsbereich 2), Anfang 2015 veröffentlicht werden können.

Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bietet eine gute Möglichkeit, Nutzen und Wirkung von Freiwilligentätigkeit in den Vordergrund zu rücken und die Solidarität der EU mit den Opfern von Katastrophen durch tatkräftige Hilfe in den betroffenen Ländern unter Beweis zu stellen. Durch flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Vernetzung und Kommunikation (Aktionsbereich 4) sollen die Sensibilisierung für und das Interesse an Freiwilligentätigkeit gefördert, neue Möglichkeiten des Engagements geschaffen und die Vernetzung zwischen den Teilnehmern gestärkt werden. 2014 haben die Dienststellen der Kommission und die EACEA außerdem den „Info and Networking Day“ vorbereitet, der im Januar 2015 stattfand. Ziel dieser öffentlichen Veranstaltung war es, den Durchführungsorganisationen als künftigen Partnern zu erläutern, welche Möglichkeiten ihnen die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bietet und erste Maßnahmen im Rahmen dieser Initiative einzuleiten (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für technische Hilfe und Kapazitätsaufbau sowie Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Zertifizierung durch Entsende- und Aufnahmeorganisationen).

Auf der von der der GD ECHO eingerichteten Internetseite für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 10 werden weiterhin laufend Informationen über die Initiative und Kommunikationsprodukte wie Blogs der freiwilligen Helfer, Artikel und Videos veröffentlicht. Mit der Online-Plattform für die EU-Freiwilligeninitiative sollen zusätzliche Informationen für Freiwillige und teilnehmende Organisationen bereitgestellt und eine Struktur für das Mentoring der Freiwilligen, das Online-Programm für Freiwilligentätigkeit und Vernetzungsmöglichkeiten für Freiwillige und Organisationen geschaffen werden. Für 2015 sind weitere spezifische Maßnahmen vorgesehen, wie u. a. eine Konferenz, die sich mit der Einbeziehung der Erfahrungen aus der Pilotphase in die nächsten Phasen der Initiative befassen wird, die Entwicklung der Plattform und eine Auftaktveranstaltung.

Die Ergebnisse dieser Maßnahmen des Jahresarbeitsprogramms werden im nächsten Jahresbericht vorgestellt.

VI. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND WEITERES VORGEHEN

Das Jahr 2014 war für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe von maßgeblicher Bedeutung: Nach dem Erlass der Rechtsgrundlage für die Initiative folgten entsprechende verwaltungstechnische und organisatorische Maßnahmen, mit denen eine solide Grundlage und geeignete Rahmenbedingungen für den Start und die Weiterentwicklung der Initiative geschaffen wurden. Da der erforderliche Durchführungsrechtsakt und der delegierte Rechtsakte angenommen werden mussten, standen in diesem Jahr vor allem legislative und vorbereitende Maßnahmen im Vordergrund. Zugleich war 2014 das letzte Jahr der Pilotaktion, deren wichtige Erkenntnisse bereits bei den allgemeinen Legislativmaßnahmen berücksichtigt wurden.

Die EU-Freiwilligeninitiative ist somit auf dem richtigen Weg, um ihre für die nächsten Jahre gesteckten Ziele zu erreichen. Es wurden alle nötigen Vorbereitungen getroffen damit die Maßnahmen nach der Annahme der genannten Rechtsvorschriften 2015 unverzüglich anlaufen können: Zertifizierung der Entsende- und der Aufnahmeorganisationen, die sich an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe beteiligen wollen, Stärkung der Kapazitäten der Aufnahmeorganisationen und technische Unterstützung der Entsendeorganisationen, Schaffung eines umfassenden Versicherungsschutzes für alle Freiwilligen, einsatzvorbereitende Schulungen für alle Freiwilligen, Entsendung von Freiwilligen durch zertifizierte Organisationen. Erste Stellen für Freiwillige werden Anfang 2016 zur Verfügung stehen.

Die Kommission wird die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe weiterhin fördern und eine konstruktive Kommunikation unterstützen, um für die Initiative zu werben und die gewonnenen Erkenntnisse zusammenzutragen. Außerdem sind eine Reihe von Aktivitäten geplant, u. a. eine Konferenz anlässlich des Abschlusses der Vorbereitungsmaßnahmen, die mit der Rückkehr der Teilnehmer der letzten Pilotprojektphase enden, und eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung zum Start der Entsendung der Freiwilligen.

Weitere Informationen über die Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ können unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/echo/what/humanitarian-aid/eu-aid-volunteers_en  

(1)  Artikel 214 Absatz 5 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: „Als Rahmen für gemeinsame Beiträge der jungen Europäer zu den Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union wird ein Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe geschaffen. Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Rechtsstellung und die Einzelheiten der Arbeitsweise des Korps fest.“
(2)  Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1)
(3)

 Die Evaluierung der Pilotaktion erfolgte durch einen unabhängigen Prüfer:

http://ec.europa.eu/echo/files/evaluation/2014/pilot_project_euaidvolunteers_final_report_en.pdf

(4) http://ec.europa.eu/echo/files/euaidvolunteers/EUAV_Study_Needs_Assessment_en.pdf  
(5)

 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1398/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2014 zur Festlegung von Standards für Freiwilligen-Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe (ABl.: 373 vom 31.12.2014, S. 8).

(6)

 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014 der Kommission vom 20. November 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe ( „EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 334 vom 21.11.2014, S.52).

(7)  Durchführungsbeschluss C(2014) 3872 der Kommission vom 16.6.2014 über die Annahme des Arbeitsprogramms 2014 und die Finanzierung für die Durchführung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe
(8)  Beschluss C(2013) 9189 der Kommission vom 18.12.2013 zur Übertragung von Befugnissen auf die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur, einschließlich der Verwendung von Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Union und der Zuweisungen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) (geändert durch den Beschluss C(2015) 658 der Kommission vom 12.2.2015)
(9) http://eacea.ec.europa.eu/eu-aid-volunteers_en   
(10) http://ec.europa.eu/echo/what/humanitarian-aid/eu-aid-volunteers_en