Brüssel, den 17.6.2015

COM(2015) 299 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma - 2015


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma - 2015

Fortschritte und Hindernisse

1. Einleitung Zusammenarbeit – Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Kommission

Die Ausgrenzung, die viele Roma nach wie vor erfahren, steht in starkem Widerspruch zu den grundlegenden Werten der Europäischen Union (EU). Roma-Feindlichkeit und das Misstrauen zwischen Roma-Gemeinschaften und Mehrheitsgesellschaft sind fest in der Geschichte verankert. Erst in den vergangenen zehn Jahren wurden Anstrengungen auf EU-Ebene unternommen, um das Problem anzugehen. Der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 1 stellt ein umfassendes Konzept dar, das die Bekämpfung der Diskriminierung der Roma und die Förderung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Integration eng miteinander verknüpft. Im Einklang mit dem EU-Rahmen haben die Mitgliedstaaten nationale, auf die Größe und Situation ihrer jeweiligen Roma-Bevölkerung zugeschnittene Strategien zur Integration der Roma (National Roma Integration Strategies – NRIS) 2 festgelegt. Die 2013 verabschiedete/ausgesprochene Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma 3 enthält konkrete Hinweise zur Stärkung und Umsetzung integrationspolitischer Maßnahmen.

Obwohl die Integration der Roma in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, hat die Europäische Kommission ihre politische Unterstützung sowohl im Rahmen des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma als auch im Rahmen des Europäischen Semesters als Teil der Strategie Europa 2020 verstärkt und die Bereitstellung von EU-Mitteln an politische Prioritäten geknüpft. Um das gegenseitige Lernen und die Zusammenarbeit zu erleichtern, fördert die Kommission das Netz der Nationalen Roma-Kontaktstellen. Im Rahmen bilateraler Zusammenkünfte zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten finden ausführliche Debatten unter Einbeziehung aller zuständigen Behörden und der Zivilgesellschaft in den betreffenden Mitgliedstaaten statt. 4 Auf dem europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma im Jahr 2014 kamen alle Interessengruppen zusammen, um eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen seit der Schaffung des EU-Rahmens und der damit einhergehenden Verlagerung des Schwerpunkts auf die Umsetzung auf örtlicher Ebene vorzunehmen.

Die Kommission hat überprüft, in welchem Umfang in den Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Schaffung der strukturellen Voraussetzungen für die effektive Umsetzung ihrer Strategien 5 , insbesondere bei den Kooperations- und Überwachungsverfahren und der Bekämpfung von Diskriminierungen, erzielt wurden. Sie hat erstmals auch untersucht, wie die Mitgliedstaaten die neuen Möglichkeiten zur Verwendung von EU-Mitteln im Förderzeitraum 2014-2020 zu nutzen gedenken. Der vorliegende Bericht beruht auf Beiträgen der Mitgliedstaaten 6 (mit Ausnahme Belgiens, das keinen Beitrag geliefert hat) und der Zivilgesellschaft 7 sowie auf Berichten des Expertennetzes der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Neben einer allgemeinen Bewertung des aktuellen Stands in Bezug auf die strukturellen Vorbedingungen werden in dem Bericht einschlägige Verfahren der Mitgliedstaaten vorgestellt.

2. Fortschritte in den Mitgliedstaaten – Bewertung durch die Kommission

Mit dem EU-Rahmen wurden neue Erwartungen sowohl an die für die Umsetzung zuständigen Mitgliedstaaten geweckt als auch an die Europäische Kommission, die für die Überwachung und Koordinierung zuständig ist. Obwohl der EU-Rahmen auf zehn Jahre ausgelegt ist, erhofften sich zahlreiche Akteure kurzfristig umfassende Verbesserungen der Lebensbedingungen der Roma. Insbesondere in den Ländern mit den größten Roma-Gemeinschaften hat die Wirtschaftskrise jedoch zur weiteren Verschlechterung der Lage beigetragen. Auch wenn die soziale und wirtschaftliche Integration Zeit erfordert, konnten mit der Schaffung der notwendigen Strukturen für nachhaltige und spürbare Veränderungen erste Fortschritte im Sinne einer Trendumkehr erzielt werden.

2.1 Die Leitprinzipien des Europäischen Semesters in Bezug auf die Finanzierung der Integration der Roma

Die Kommission koordiniert und überwacht die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Integration der Roma im Rahmen des Europäischen Semesters. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Strategien zur Integration der Roma und die allgemeine Politik aufeinander abgestimmt sind. Die länderspezifischen Empfehlungen des Rates zur Integration der Roma aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 (betreffend inklusive Bildung, Armutsbekämpfung, arbeitsmarktpolitische Aktivierungsmaßnahmen und die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma) dienten in den Verhandlungen der Kommission mit den Mitgliedstaaten über die Verwendung von EU-Mitteln als Grundlage für die Festlegung der Finanzierungsschwerpunkte. 8 Im Jahr 2015 sprach die Kommission für die fünf Länder, in denen die größten Roma-Gemeinschaften leben und die mit den größten unmittelbaren Herausforderungen konfrontiert sind (BG, CZ, HU, RO, SK), länderspezifische Empfehlungen zur Förderung der Teilhabe von Roma-Kindern an hochwertiger, inklusiver frühkindlicher Bildung und Schulbildung aus. 9  

Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, EU-Mittel sowohl für konkrete Maßnahmen zugunsten der Roma einzusetzen als auch, um Maßnahmen zur Integration der Roma in anderen einschlägigen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu verankern. Eine auf Inklusion ausgerichtete Reform der allgemeinen Politik ist von zentraler Bedeutung, da sich die in den länderspezifischen Empfehlungen aufgezeigten Prioritäten wie inklusive Bildung nicht allein durch gezielte Maßnahmen erreichen lassen.

Mehr als 80 Mrd. EUR (derzeitige Preise) wurden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) für Investitionen in Humankapital in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung, einschließlich des Zugangs zu Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung, zugewiesen. Damit wird dem schrittweisen Rückgang des Anteils des Europäischen Sozialfonds an den Kohäsionsfondsmittel der vergangenen 25 Jahre 10 ein Ende gesetzt. Die Mitgliedstaaten haben im Durchschnitt 25 % des ESF- Gesamthaushalts (20 Mrd. EUR) für Maßnahmen zur sozialen Inklusion vorgesehen. Dies liegt weit über den von jedem Mitgliedstaat verlangten 20 %. In diesem Bereich wurde eigens eine Investitionspriorität zur sozioökonomischen Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa die marginalisierten Roma-Gemeinschaften, festgelegt, um Maßnahmen, die sich ausdrücklich, aber nicht ausschließlich an Roma richten 11 , und eine bessere Überwachung der Ergebnisse zu ermöglichen.

Einige Mitgliedstaaten haben außerdem beschlossen, auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinbarungen rund 20 Mrd. EUR der Mittel, die sie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten, für integratives Wachstum, darunter 10,8 Mrd. EUR für die Förderung der sozialen Integration und die Armutsbekämpfung, bereitzustellen. Innerhalb dieses Rahmens können mehrere Investitionsprioritäten zur Förderung der Eingliederung der Roma (z. B. Investitionen in die soziale, die Gesundheits- oder die Bildungsinfrastruktur) und zur Unterstützung der Sanierung sowie der wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden genutzt werden.

Was den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) anbelangt, zielt eine der sechs Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die sozioökonomische Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Bevölkerung ab und trägt zur sozialen Integration in ländlichen Gebieten, in denen viele Roma leben, bei. Die lokalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER haben sich als wirksames Instrument für die Eingliederung der Roma erwiesen (BG, CZ, HU, RO, SK) 12 . Obwohl die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, wurde bereits bestätigt, dass die Programme der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten (BG, CZ, HU, RO, SK) Maßnahmen zur Integration von Randgruppen, einschließlich der Roma, umfassen. Da bei der Bereitstellung der ELER-Mittel ethnische Merkmale keine Rolle spielen, können keine quantifizierten Daten zur Verfügung gestellt werden.

Im Einklang mit den Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters haben alle fünf Mitgliedstaaten, an die länderspezifische Empfehlungen zur Lage der Roma gerichtet wurden (BG, CZ, HU, RO, SK), in ihren Partnerschaftsvereinbarungen dargelegt, wie sie die Möglichkeiten, die die einzelnen Fonds bieten, für die Integration der Roma nutzen werden. Sie haben – ebenso wie mehrere andere Mitgliedstaaten (BE, EL, ES, FR, IT) – die neue ESF-Investitionspriorität zur sozioökonomischen Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen ausgewählt. Dies wird die Überwachung erleichtern und dazu beitragen, dass die Mittel die Roma erreichen.

Eine neue Konditionalität 13 wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten, die EU-Mittel in diesem Bereich 14 einsetzen, die Voraussetzungen dafür erfüllen, dass derartige Investitionen zu konkreten Ergebnissen führen werden. Zu den Anforderungen gehören:

effektiver politischer Rahmen mit erreichbaren Zielen im Hinblick auf einen besseren Zugang für Roma zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum;

angemessene Ausrichtung auf benachteiligte Mikroregionen, segregierte Wohnviertel oder die am stärksten hilfsbedürftigen Gemeinschaften;

strenge Überwachung mit dem Ziel, die Auswirkungen der gezielten und allgemeinen Maßnahmen zugunsten der Roma zu bewerten;

Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie der regionalen und lokalen Behörden;

Unterstützung der Akteure beim Kapazitätsaufbau.

Mitgliedstaaten, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen einen Aktionsplan vorlegen, in dem sie darlegen, wie sie bis 2016 alle Voraussetzungen zu erfüllen beabsichtigen.

Die Mitgliedstaaten haben mehrere sehr wichtige Instrumente, die im Rahmen der neuen ESIF-Struktur zur Verfügung stehen, ausgewählt, um die Effizienz der EU-Fonds für die Integration der Roma zu erhöhen. Dazu gehören:

territoriale und integrierte Ansätze zur Befriedigung der besonderen Bedürfnisse der am stärksten von Armut betroffenen geografischen Gebiete und der Gruppen mit dem höchsten Risiko der sozialen Ausgrenzung (was erleichtert wird, wenn man einen fondsübergreifenden Ansatz verfolgt) 15 ;

Unterstützung der Sanierung sowie der wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten, wodurch integrierte wohnungsbaupolitische Maßnahmen verstärkt werden können;

Ergebnisorientierung mit Hilfe von Indikatoren, bei denen der Schwerpunkt auf den Ergebnissen liegt;

das Partnerschaftsprinzip für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, den lokalen Behörden und den Sozialpartnern bei der Planung, Durchführung und Überwachung EU-finanzierter Maßnahmen;

thematische Konzentration, um sicherzustellen, dass der Schwerpunkt der Investitionen auf einer begrenzten Anzahl von Prioritäten liegt;

verstärkter Ausbau der Kapazitäten von Organisationen der Zivilgesellschaft;

Nutzung von Globalzuschüssen, um eine effektivere Bereitstellung der Mittel sicherzustellen; 16

Nutzung vereinfachter Kostenoptionen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Zugang zu Finanzmitteln für kleine (lokale) Projekte zu erleichtern.

Einige Mitgliedstaaten haben die Herausforderungen im Rahmen eines territorialen Ansatzes, der ausdrücklich, aber nicht ausschließlich auf Roma abzielt, zusammengestellt (z. B. CZ, EL, FR, HU, HR, IT, RO, SK, SE) 17 . Die fragmentierten Maßnahmen auf Projektebene sollten systematisch durch geplante integrierte Konzepte ersetzt werden.

Beispiele für geplante EU-Finanzierungskonzepte 2014-2020

Bulgarien: Das Partnerschaftsprinzip hat sich bei der Beteiligung der Roma-Zivilgesellschaft an der Planung der für die Integration der Roma wichtigsten operationellen Programme (OP) als wirksam erwiesen. Die nationalen Behörden haben viele ihrer Vorschläge übernommen. Die Roma-Zivilgesellschaft wird auch während der Durchführung in den Kontrollausschüssen vertreten sein. Positive Aspekte: Kombination von allgemeinen und gezielten Konzepten; eindeutige Ziele; Unterstützung weitreichender Maßnahmen auf lokaler Ebene, einschließlich Auseinandersetzung mit negativen Stereotypen. Herausforderungen: Notwendigkeit einer verstärkten Koordinierung auf nationaler Ebene und des Aufbaus der Kapazitäten der Gemeinden; begrenzter Ehrgeiz der Ziele; begrenzte Mittelausstattung für die anvisierte Investitionspriorität.

Slowakei: Im Rahmen des fondsübergreifenden OP zur Entwicklung von Humanressourcen, das Investitionen in Menschen (ESF) und Investitionen in Infrastruktur (EFRE) kombiniert, sind 450 Mio. EUR für die vorrangige Förderung der 150 Gemeinden mit den am stärksten von Armut betroffenen marginalisierten Roma-Gemeinschaften vorgesehen. Das weitreichende Konzept umfasst neben Sensibilisierungsmaßnahmen, frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung die Vermittlung von Finanzkenntnissen, Initiativen zur Stärkung des Gesundheitsbewusstseins sowie den Zugang zu sozialem Wohnungsbau, vorschulischen Einrichtungen, Gemeindezentren und Sozialunternehmen. Die Umsetzung wird durch die nationalen Behörden im Rahmen umfangreicherer und längerfristiger Interventionen gewährleistet, die durch kleinere Projekte von Gemeinden oder Nichtregierungsorganisationen ergänzt werden. Die Integration der Roma ist als Querschnittsaufgabe auch in andere Investitionsprioritäten eingeflossen (z. B. Förderung einer inklusiven Bildung, Beschäftigung von Jugendlichen und Bekämpfung von Diskriminierung). Die Kombination von EFRE und ESF im Rahmen ein- und desselben OP, das durch eine zwischengeschaltete Stelle (Ministerium des Innern) verwaltet wird, dürfte stärkere Synergien und eine effektive Koordinierung gewährleisten und einige der während des Förderzeitraums 2007-2013 festgestellten Mängel verhindern.

Spanien: Im Rahmen der regionalen und der nationalen OP sind spezifische und allgemeine Maßnahmen zugunsten der Roma vorgesehen. Das nationale OP zur sozialen Eingliederung und zur Sozialwirtschaft umfasst die eigens den Roma gewidmete Investitionspriorität und sieht Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Wohnungswesen, Gesundheit und soziale Eingliederung vor. Die geplanten Maßnahmen reichen von auf persönliche Bedürfnisse abgestimmten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt über Maßnahmen zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs und Maßnahmen zur beruflichen Bildung bis hin zur Entwicklung integrierter Maßnahmen. Einige Regionen haben im Rahmen des ESF eine eigens den Roma gewidmete Investitionspriorität vorgesehen, die zusammen mit der Investitionspriorität zur Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten aus dem EFRE integrierte Ansätze in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung, Bildung und Gesundheit ermöglicht.

Der nächste Schritt wird darin bestehen, die effektive Umsetzung der geplanten Maßnahmen sicherzustellen. Es ist von entscheidender Bedeutung, auch auf lokaler Ebene über ausreichende Verwaltungskapazitäten zu verfügen, um die vorhandenen Mittel ausschöpfen zu können. Im Rahmen der Programme ROMACT und ROMED, bei denen es sich um gemeinsame Initiativen der Europäischen Kommission und des Europarats handelt, werden Modelle für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten der lokalen Behörden sowie der Roma-Gemeinschaften entwickelt.

Bereits in diesem Stadium der Verhandlungen sind Verbesserungen gegenüber dem Zeitraum 2007-2013 festzustellen:

Es gibt mehr integrierte und fondsübergreifende Ansätze auf der Grundlage von Maßnahmen, die ausdrücklich, aber nicht ausschließlich auf Roma abzielen. 18

Es wurden größere Anstrengungen unternommen, um die Verwaltungskapazitäten aufzustocken; allerdings werden Instrumente wie Globalzuschüsse und technische Hilfe nach wie vor nicht optimal genutzt.

Es hat eine Verlagerung von einer Fragmentierung der Ressourcen (kurzfristige Maßnahmen mit begrenzten Auswirkungen) hin zu längerfristigen Maßnahmen (bei denen die Wahrscheinlichkeit tatsächlicher sozialer Auswirkungen größer ist) stattgefunden.

Die EU-Mittel werden stärker auf die politischen Prioritäten (die im Rahmen von Europa 2020 genannt wurden) abgestimmt, wenngleich hauptsächlich soziale Maßnahmen zugunsten der Roma ergriffen werden und nicht genügend Maßnahmen zur Integration der Roma in den Bereichen Beschäftigung und Bildung 19 .

Schlussfolgerung

Die Höhe der für die Integration der Roma verfügbaren EU-Mittel wird keine Einschränkung darstellen. Der effektive Einsatz der Mittel zur Verbesserung der Situation in Bezug auf den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum ist nach wie vor eine Herausforderung. Für die Integration der Roma verwendete Mittel sind auf integrierte Weise zu nutzen. Eine konsequente Anwendung „weicher“ und „harter“ Maßnahmen 20 muss ebenfalls gewährleistet sein. EU-finanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen von Roma-Kindern müssen Hand in Hand gehen mit inklusionsorientierten Reformen der Bildungssysteme. Da die Segregation in Bezug auf Bildung und Wohnraum zu den größten Herausforderungen in diesem Bereich zählt, wird die Kommission neue methodische Leitlinien dazu herausgeben, wie EU-Mittel zum Abbau der Segregation eingesetzt werden können. Die Kommission wird die Durchführung und die Einhaltung der Bedingungen streng überwachen und die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und die Nationalen Roma-Kontaktstellen unterstützen, um den Einsatz der EU-Mittel und die Überwachung der Mittel-Verwendung für die Integration der Roma bei der Durchführung ihrer operationellen Programme 2014-2020 zu verbessern.

2.2 Zusammenarbeit und Koordinierung: Die Rolle der Nationalen Roma-Kontaktstellen, der lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft

Der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategien zur Integration der Roma in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den lokalen Behörden festlegen, umsetzen und überwachen und eine Nationale Roma-Kontaktstelle (NRKP) für die Koordinierung und Überwachung der Durchführung benennen. In der Empfehlung des Rates wurde darauf hingewiesen, dass die Nationalen Kontaktstellen mit einem adäquaten Mandat und mit ihren Koordinierungsaufgaben entsprechenden Mitteln ausgestattet sein sollten.

Mehrere Mitgliedstaaten (CZ, EE, ES, HU, LT, PL, RO und SK) haben ihre nationalen Strategien oder Aktionspläne überarbeitet bzw. überarbeiten diese derzeit oder haben neue breiter ausgestaltete Integrationsstrategien entwickelt, die es ermöglichen sollen, festgestellte Schwachstellen zu beheben und die Erfordernisse im Finanzplanungszeitraum 2014-2020 zu erfüllen. In einigen Mitgliedstaaten wurden die Zivilgesellschaft und die lokalen Behörden in diese neuen Strategien und Aktionspläne einbezogen oder dazu konsultiert; insgesamt hätte die Einbeziehung aber umfassender sein müssen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Einbeziehung der lokalen Behörden in die Umsetzung erheblich variiert. 21 Die Schlüsselkompetenzen der lokalen Akteure bei der Bewältigung der Herausforderungen wie Zugang zu Wohnraum und Bildung werden zunehmend anerkannt und ihre bessere Einbindung kommt in der Umsetzung nationaler Strategien in Form von lokalen Aktionsplänen zum Ausdruck. Während derartige Aktionspläne in mehreren Mitgliedstaaten (BG, CZ, EL, ES, HU, IE, IT, PL, RO, SE, SI, SK) erstellt wurden oder derzeit überarbeitet bzw. geplant werden, müssen die erforderlichen Finanzmittel und der Aufbau von Verwaltungskapazitäten zur Unterstützung ihrer Umsetzung und Überwachung noch sichergestellt werden (wie im Falle des spanischen Roma-Entwicklungsplans, der von Regierung, autonomen Gemeinschaften und lokalen Behörden kofinanziert wird und umfassende Projekte zur sozialen Inklusion der Roma vorsieht). Ein derartiger Ansatz fördert die schrittweise Abstimmung der politischen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Andere Mitgliedstaaten, die keinen lokalen Aktionsplan entwickelt haben, haben Koordinierungsstrukturen eingerichtet, die als Konsultationsforen für die Durchführung und Überwachung dienen (AT, EE, FI, FR, DE, HR, LV, LT, NL, PT, SE, UK). In anderen Mitgliedstaaten (LU) fehlt es zwar an eigens den Roma gewidmeten Koordinierungsstrukturen, aber es gibt Strukturen für die Integration breiterer oder sich teilweise überschneidender Gruppen. In Rumänien sind die Defizite sowohl bei der horizontalen Koordinierung (zwischen den sektoral zuständigen Ministerien) als auch bei der vertikalen Koordinierung (mit der regionalen und der lokalen Ebene) und die geringe Beteiligung der Roma besonders gravierend – obwohl ein Dialog über die Überprüfung der Strategie eingeleitet wurde.

In Bezug auf die Einbeziehung der Zivilgesellschaft wurden nach Auffassung der Kommission in mindestens einem Punkt Fortschritte erzielt: Es gibt inzwischen deutlich mehr Organisationen der Roma-Zivilgesellschaft, die über die nationalen Strategien und Aktionspläne informiert sind. Sie haben große Anstrengungen unternommen, um sich stärker an der Umsetzung und Überwachung zu beteiligen. Wenngleich es vereinzelte Beispiele für den Ausbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft gibt (z. B. ES, HR, PT) gibt, stehen der Beteiligung der Roma-Zivilgesellschaft generell weiterhin große Hindernisse entgegen. Die legitimierte Vertretung der Roma und die breite und transparente Beteiligung der Zivilgesellschaft sind in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor nicht gewährleistet. Einige Roma-Organisationen sind erst kürzlich in der Zivilgesellschaft in Erscheinung getreten und werden als fragmentiert und unerfahren wahrgenommen. Es ist dringend notwendig, ihre Kapazitäten zu stärken und ihre transparente Beteiligung an der Umsetzung und Überwachung auf lokaler Ebene zu gewährleisten.

Beispiele für die Zusammenarbeit und die Koordinierung mit lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft

Österreich: Die Beteiligung der lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft wird durch einen mehrschichtig strukturierten Dialog gewährleistet: An der Dialog-Plattform zur Integration der Roma, die von der Nationalen Roma-Kontaktstelle organisiert wird, sind Vertreter der nationalen, der regionalen und der lokalen Ebene, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft und Forschung beteiligt. Fester Tagesordnungspunkt bei den regelmäßig stattfindenden Foren des Gremiums, das sich aus Koordinatoren für Menschenrechte der Landesämter und Ministerien zusammensetzt, ist der Austausch über Erfahrungen mit Maßnahmen zur Förderung der Roma-Integration. Dank der Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Roma-Kontaktstelle und den österreichischen Städte- und Gemeindeverbänden befasst sich auch der Fachausschuss für Integration der österreichischen Städte und Gemeinden mit der Integration der Roma.

Deutschland: Mehrere Bundesländer unterstützen die lokalen Behörden und die Roma- und Sinti-Gemeinschaften. Baden-Württemberg hat im November 2013 einen Staatsvertrag mit dem nationalen Verband der deutschen Sinti und Roma unterzeichnet, der zur Schaffung des Rates für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma führte. In diesem Rat sind die einschlägigen Interessensgruppen vertreten. Auf der Grundlage des Staatsvertrags werden staatliche Fördermittel in Höhe von jährlich 500 000 EUR bereitgestellt. Beispiele aus anderen Bundesländern sind die Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma, das Maßnahmenpaket des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der von Zuwanderung besonders betroffenen Kommunen und die Münchner Integrationsmaßnahmen. Vor kurzem wurde ein Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma eingerichtet, der den Dialog zwischen den Vertretern der Bundesländer, der Bundesministerien und der Sinti- und Roma-Vereinigungen auf Regierungsebene sicherstellen soll.

Ein Schlüssel zum Erfolg liegt in effektiven Koordinierungsverfahren zur Unterstützung der Umsetzung und Überwachung. Alle Mitgliedstaaten haben Nationale Roma-Kontaktstellen benannt, die sie mit dieser Koordinierungsfunktion betraut haben und deren Mandat, Kompetenzen, personelle und finanzielle Ressourcen sie weiter stärken. Mehrere Nationale Roma-Kontaktstellen waren an der Planung der Verwendung der EU-Mittel für die Integration der Roma im Zeitraum 2014-2020 beteiligt (z. B. BG, HU, SK, ES, RO) 22 , wenngleich die operative Koordinierung bei der Planung und Durchführung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Umsetzung noch sicherzustellen ist. Die Nationalen Roma-Kontaktstellen haben Fortschritte bei der Einrichtung formeller Koordinierungsstrukturen erzielt, an denen mindestens einige der einschlägigen Akteure beteiligt sind (z. B. die Arbeitsgruppe mit den regionalen und lokalen Behörden in ES, die Beratende Gruppe zur Integration der Roma-Gemeinschaften in PT, die „national traveller partnership“ in IE oder die Arbeitsgruppen mit Vertretern der Kommunen, die DIHAL in FR eingerichtet hat). Ähnliche Strukturen bestehen zwar auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten, doch ist dort nicht die breite Einbindung der lokalen und zivilgesellschaftlichen Akteure gewährleistet und mangelt es den Tätigkeiten dieser Einrichtungen häufig an Transparenz und Regelmäßigkeit.

Schlussfolgerung

Die Nationalen Roma-Kontaktstellen sind in die Regierungsstrukturen besser eingebunden und in zunehmendem Maße an der Planung der Verwendung der EU-Mittel beteiligt. Dennoch bedarf es einer Aufstockung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen sowie einer Stärkung ihres Koordinierungsauftrags, um ihre Effizienz zu verbessern. Bestehende Koordinierungsstrukturen müssen in effektive nationale Kooperationsverfahren umgewandelt werden. Derartige Verfahren sind erforderlich, um eine breite und transparente Beteiligung aller einschlägigen Interessenträger und den systematischen Austausch bewährter Verfahren zu gewährleisten und die Umsetzung und Überwachung auf lokaler Ebene zu unterstützen. Die Kommission stellt finanzielle Unterstützung für den Aufbau nationaler Plattformen zur Integration der Roma zur Verfügung und wird die Zusammenarbeit zwischen den Nationalen Roma-Kontaktstellen weiterhin über das Netzwerk der Nationalen Roma-Kontaktstellen unterstützen. Sie wird in den Kernbereichen des EU-Rahmens mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und sich auf die Arbeit der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma als wichtiges Instrument im Rahmen des europäischen Politikzyklus stützen. Dabei wird sie die Europäische Plattform eng mit den nationalen Roma-Plattformen verknüpfen und zu einem Forum für themenbezogene Debatten über die Berichte der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft und die jährliche Bewertung der Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma machen.

2.3 Verstärkt gegen Diskriminierung vorgehen

Trotz der von der Kommission unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist in vielen Mitgliedstaaten, insbesondere in den Ländern, in denen die größten Roma-Gemeinschaften leben und die stark von der Wirtschaftskrise getroffen wurden, eine Zunahme von Roma-Feindlichkeit, rechtsextremen Demonstrationen, Hassreden und Hassverbrechen zu beobachten. Politik und Behörden haben es häufig versäumt, solche bedenklichen Tendenzen öffentlich zu verurteilen. 23 In anderen Mitgliedstaaten haben hitzige Debatten über Freizügigkeit und soziale Rechte zur Verfestigung negativer Klischees über Roma beigetragen, was in einigen Mitgliedstaaten zu negativen Einstellungen der Bevölkerungsmehrheit gegenüber Roma geführt hat (IT: 85 %, FR: 66 %, EL: 53 %, UK: 50 %) 24 . Mitunter haben gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Roma das Misstrauen zwischen Roma und Mehrheitsgesellschaft noch weiter verstärkt. Dies macht deutlich, dass es an einer wirksamen Sensibilisierung für den gegenseitigen Nutzen einer besseren Integration der Roma mangelt. 25

Gezielte Aktionen, gepaart mit dem erforderlichen politischen Willen, müssen Hand in Hand gehen mit dem rechtlichen Instrumentarium für eine wirksame Bekämpfung von Vorurteilen, Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen. Die Kommission nimmt ihre Rolle als Hüterin der Verträge sehr ernst. In dieser ihrer Eigenschaft trägt sie dafür Sorge, dass die Antidiskriminierungsvorschriften der EU ordnungsgemäß umgesetzt und durchgesetzt werden. Dies ist das nötige Fundament für die Bekämpfung von Diskriminierung. Im Januar 2014 hat die Kommission ihren Bewertungsbericht zur Anwendung der EUAntidiskriminierungsrichtlinien 26 angenommen. Darin gelangte sie zu dem Schluss, dass Roma-spezifische Probleme häufig darauf zurückzuführen seien, wie die Rechtsvorschriften auf regionaler oder lokaler Ebene angewandt werden. Zu den Anwendungsproblemen kommen bisweilen problematische Bestimmungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften hinzu.

Daher unternimmt die Kommission verstärkte Anstrengungen, um die korrekte Umsetzung und Anwendung der Antidiskriminierungsvorschriften gegenüber Roma in den Mitgliedstaaten, insbesondere auf lokaler Ebene, sicherzustellen. Proaktiv nimmt sie sich jedes Problems an, von dem sie Kenntnis erlangt und bei dem ein Richtlinienverstoß vorliegen könnte. In diesem Kontext sind verschiedene Untersuchungen zur Diskriminierung von Roma beim Zugang zu Bildung 27 oder zu Wohnraum im Gange.

Diskriminierung beginnt bereits in sehr jungem Alter. Nach wie vor gibt es eine Segregation von Roma-Kindern im Bildungswesen: viele marginalisierte Roma-Kinder werden in gesonderten Schulen oder Klassen unterrichtet (SK: 58 %, HU: 45 %, EL: 35 %, CZ: 33 %, BG: 29 %, RO: 26 %) 28 . In CZ und SK besuchen über 20 % der Roma-Kinder bis zum Alter von 15 Jahren Sonderschulen oder Sonderklassen für Kinder mit geistigen Behinderungen. Dies zeigt, dass gezielte Maßnahmen ohne eine inklusionsfördernde Reform der öffentlichen Bildungspolitik nicht die erforderliche Veränderung in den gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber Roma bewirken können. Will man gegen die Chancenungleichheit der Roma vorgehen, muss man damit beginnen, für einen gleichen Zugang zu einer hochwertigen, inklusiven Bildung für Roma-Kinder zu sorgen und gegen die bestehenden Hindernisse sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite – wie etwa das mangelnde Bewusstsein der Eltern für die Bedeutung von Bildung und die mangelnde Schulung der Lehrkräfte für den Umgang mit Vielfalt im Klassenzimmer – wirksam anzugehen. Auch in der Erklärung von Paris 29 wird eine Mobilisierung des Bildungswesens gefordert, um Ausgrenzung, Intoleranz, Rassismus und Radikalisierung vorzubeugen und diese zu bekämpfen und sich für Chancengleichheit für alle einzusetzen, vor allem durch eine integrative Bildung für alle Jugendlichen.

Darüber hinaus gilt es, gegen weitverbreitete Diskriminierungen von Roma in späteren Lebensphasen vorzugehen. Die Mehrheit der marginalisierten Roma (54 %) fühlt sich bei der Arbeitssuche diskriminiert. (CZ: 74 %, EL, IT, FR, PL: 64-68 %) 30 . Die Diskriminierung von Roma beim Zugang zu Bildung, Wohnraum und Beschäftigung sind strukturelle Barrieren, die einer vollen gesellschaftlichen Teilhabe der Roma entgegenstehen. Somit sind dringend Antidiskriminierungsmaßnahmen erforderlich, die auf Arbeitgeber, Lehrkräfte, Medien, Polizei, Sozialdienstleister, Beamte, Gewerkschaften wie auch auf die Gesellschaft im Allgemeinen abzielen. Einzelne Länder haben entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht und verfolgen dabei Ansätze, die zu erforschen auch für andere Mitgliedstaaten von Interesse sein könnte. 31

Beispiele für die Bekämpfung von Diskriminierung

Kroatien: Im Rahmen des kroatischen Modells einer interinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Hassverbrechen wurde ein System zur Erhebung von Daten über Diskriminierung und Gleichstellung geschaffen. Die Zahlen zeigen eine gute Erfolgsbilanz der Polizei bei der Identifizierung der Urheber von Hassverbrechen gegen Roma. Die meisten berichteten Fälle werden noch im Jahr ihrer Meldung gelöst. Das Gesetz über kostenlose Rechtshilfe, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, vereinfacht das Verfahren zur Bereitstellung von Rechtshilfe.

Irland: Im September 2014 hat das irische Unterstützungszentrum für Einwanderer (NASC) eine Antirassismus-Pilotschulung für 20 Polizeibeamte in Cork, Irland, durchgeführt. Die Maßnahme zielte darauf ab, zu sensibilisieren und eine Diskussion darüber anzustoßen, wie sich Rassismus auf die Gemeinschaften von Migranten und ethnischen Minderheiten auswirkt und wie ein diskriminierendes ethnisches Profiling verhindert werden kann. Zu der Veranstaltung waren auch Migranten aus Roma-, muslimischen und afrikanischen Gemeinschaften eingeladen worden, die über ihre Erfahrungen berichteten und an der Diskussion teilnahmen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in die Entwicklung eines Toolkits für Schulungen einfließen, das dann auf nationaler Ebene zum Einsatz kommen soll.

Italien, Portugal, Spanien, Rumänien: Das transnationale Projekt NET-KARD wurde im Zeitraum 2013-2014 durchgeführt. Das Projekt wurde aus dem EU-Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ finanziert und von der Foundación Secretariado Gitano koordiniert. Das übergeordnete Ziel bestand darin, Diskriminierungen von Roma zu verhindern und die Hilfsangebote für Diskriminierungsopfer zu verbessern. Zu diesem Zweck sollten die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Akteuren sowie der Ausbau und die Weitergabe von Methodenkompetenz gefördert werden. Hauptergebnis des Projekts war eine Reihe praktischer Leitfäden – für Juristen, Polizeidienststellen, Roma-Verbände und Medienschaffende – zur Bekämpfung der Diskriminierung von Roma.

Der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 32 ist ein Legislativinstrument zur Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen, u. a. gegenüber Roma. Durch den Beschluss werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Hassreden und Hassverbrechen unter Strafe zu stellen. Im Januar 2014 hat die Kommission einen Bericht über die Durchführung des Rahmenbeschlusses angenommen. Darin stellte sie fest, dass einige Mitgliedstaaten noch nicht alle Bestimmungen des Rahmenbeschlusses vollständig und/oder ordnungsgemäß umgesetzt haben und dass in Bezug auf die rassistischen oder fremdenfeindlichen Beweggründe von Straftaten stellenweise Lücken bestehen. 33 Die Kommission betrachtet daher die vollständige und ordnungsgemäße rechtliche Umsetzung des bestehenden Rahmenbeschlusses als einen ersten Schritt auf dem Weg zur wirksamen und einheitlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der gesamten Europäischen Union. 34

Sensibilisierungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen sind zwar eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration der Roma, doch wird solchen Maßnahmen in den meisten nationalen Strategien nicht der ihnen gebührende hohe Stellenwert beigemessen. Sensibilisierungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen, die auf die breite Öffentlichkeit (SI, LV, LT), Arbeitgeber (IT, FI, PL), Beamte (HR, IE, IT) oder die Medien (PT) abzielen, und die Einrichtung lokaler Antidiskriminierungsstellen, die die Roma für ihre Rechte sensibilisieren und Diskriminierungsopfer unterstützen, (BG, NL) könnten weitere Verbreitung finden. Beachtung verdient hier das Weißbuch über Missbräuche und Rechtsverletzungen gegenüber Roma und die Einsetzung der Kommission gegen Roma-Feindlichkeit, die Unterrichtsmaterialien für Schulen herausgibt (SE). Die Bekämpfung von Roma-Feindlichkeit als spezifischer Form von Rassismus ist auch in engem Zusammenhang mit der Bewältigung eines der dunkelsten Kapitel der europäischen Geschichte, nämlich des Roma-Holocaust, zu sehen.

Schlussfolgerung

Erforderlich für die Bekämpfung von Diskriminierung und Segregation sind der politische Wille, eine langfristige Vision, entschlossene Maßnahmen und eine ausreichende Finanzierung. Die allgemeine Politik in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnen bedarf einer auf Inklusion ausgerichteten Reform. Für die Finanzierung von Antidiskriminierungs- und Desegregationsmaßnahmen können die europäischen Struktur- und Investitionsfonds mobilisiert werden. Die Kommission hat wiederholt herausgestellt, welch wichtige Rolle nationalen Gleichstellungsstellen als „Antidiskriminierungswächtern“ auf nationaler Ebene und bei der Unterstützung von Roma zukommt, die Opfer von Diskriminierung sind 35 . Die Kommission wird alle Mittel anwenden, die ihr im Rahmen ihrer Befugnisse zur Bekämpfung von Diskriminierung zur Verfügung stehen, und erforderlichenfalls auch Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Außerdem unterstützt sie transnationale Sensibilisierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Roma-Feindlichkeit auf lokaler Ebene.

2.4 Die Entwicklungen besser überwachen und eine Anpassung der Politik ermöglichen

Im EU-Rahmen wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihren Strategien für die Bewertung der Wirkung von Maßnahmen zur Roma-Einbeziehung strenge Überwachungsmethoden vorzusehen, unter anderem auch eine Überwachung durch die Zivilgesellschaft. In den Jahren 2014-2020 sind bei Inanspruchnahme von EU-Fonds Output- und Ergebnisindikatoren zur Roma-Integration vorzulegen. Mitgliedstaaten, die sich für die Investitionspriorität der sozioökonomischen Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen wie der Roma entschieden haben, müssen nachweisen, dass sie über einen strengen Überwachungsmechanismus verfügen, um die Auswirkungen EU-finanzierter Maßnahmen auf die Roma zu bewerten. Im Zuge dieser Entwicklungen hat sich der Erfolgsdruck bezüglich der Festlegung von Indikatoren und des Aufbaus von Überwachungsmechanismen, die sowohl bei der Umsetzung der nationalen Strategien als auch mit Blick auf die Inanspruchnahme von EUFonds angewandt werden können, eindeutig erhöht.

Es wurden einige wichtige Schritte zur Stärkung der nationalen wie auch der europäischen Überwachungs- und Berichtsverfahren unternommen. Im Jahr 2012 wurde eine Arbeitsgruppe für Indikatoren zur Roma-Integration eingesetzt. Die Arbeiten der Gruppe werden von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte unter Einbindung der Mitgliedstaaten und der Kommission koordiniert. Derzeit sind 17 Mitgliedstaaten 36 in der Arbeitsgruppe vertreten.

Die Arbeitsgruppe entwickelt einen Berichts- und Indikatorenrahmen für die Messung der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen gemäß der Ratsempfehlung 37 . Mit diesem Rahmen soll den Mitgliedstaaten ein Instrument für die Selbstbewertung und die Fortschrittsberichterstattung im Rahmen der laut Ratsempfehlung künftig jährlich vorzulegenden Berichte an die Hand gegeben werden. Die Verwendung des Templates wird zu einer höheren Kohärenz und Transparenz der Überwachung der nationalen Strategien auf nationaler und europäischer Ebene beitragen. Die Arbeitsgruppe ist nicht nur für die Entwicklung und Erprobung des Rahmens zuständig, sondern dient auch als Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrung auf dem Gebiet der Datenerhebung.

Beispiele für Überwachung und Datensammlung

Ungarn: Das Zentrale Statistikamt Ungarns hat im Rahmen umfassender Stichprobenerhebungen unter anderem auch Fragen zur ethnischen Herkunft gestellt. Die Methode wurde bei der Volkszählung 2011 getestet. In der Arbeitskräfteerhebung, bei der 68 000 Personen befragt wurden, wurden zwei Fragen zur ethnischen Herkunft gestellt, um Fälle einer dualen ethnischen Identität zu erfassen. Die 2014 durchgeführte Europäische Gesundheitsumfrage basierte auf derselben Methode. Der Aspekt der ethnischen Zugehörigkeit war auch Gegenstand der EU-SILC, bei der 20 000 Personen befragt wurden. 38 Anhand dieser Informationen wird es möglich sein, die zentralen Ergebnisindikatoren für die Überwachung der Umsetzung der nationalen Strategien zu berechnen.

Rumänien: Im November 2014 hat das rumänische Institut für Forschung zu nationalen Minderheiten mit der Durchführung des zweijährigen Projekts zur Kartierung der Roma-Gemeinschaften für die Überwachung auf Gemeinschaftsebene begonnen. Das vom EWR und vom Norwegischen Finanzmechanismus 2009-2014 mit 1 Mio. EUR finanzierte Projekt zielt auf örtliche Roma-Gemeinschaften, Verwaltungsbehörden auf lokaler Ebene und die Zivilgesellschaft ab. Die Mitwirkung der örtlichen Gemeinschaften ist ein wesentliches Element. Auf der Grundlage der erhobenen Daten wird ein Indikatorensatz für die Überwachung der Fortschritte bei der Roma-Integration auf lokaler Ebene entwickelt und bei der ergebnisbasierten Überwachung zugrunde gelegt.

Slowakei: Aus dem operationellen Programm zur Entwicklung von Humanressourcen soll ein nationales Projekt zur Überwachung und Bewertung von Politiken zur Roma-Inklusion finanziert werden, das eine Überwachung der Konsultations- und Datenerhebungstätigkeiten, analytische Arbeiten und die Einrichtung eines NRIS-Informationsportals vorsieht. Die Überwachung der Auswirkungen auf der Grundlage von Datenerhebungen soll ergänzt werden durch eine Verwaltungsberichterstattung und eine externe Evaluierung, unter anderem auch durch die Zivilgesellschaft.

Mehrere Mitgliedstaaten (BG, SK, RO) beabsichtigen, ESF-Mittel für die Entwicklung ihrer Überwachungsmechanismen einzusetzen. Die wachsende Beteiligung der nationalen statistischen Ämter an den Arbeiten zur Einrichtung nationaler Überwachungsmechanismen ist ein positiver Schritt. Die Berichte von zivilgesellschaftlichen Bündnissen 39 zeigen, welch wertvollen Beitrag die Zivilgesellschaft zur Überwachung der nationalen Strategien leisten kann. Ein weiterer Kapazitätsausbau mit Blick auf eine dauerhafte Überwachung der NRIS-Umsetzung durch die Zivilgesellschaft wird im Rahmen des demnächst anlaufenden Pilotprojekts des Europäischen Parlaments gefördert. Auch sollte in denjenigen Ländern, in denen die größten Roma-Gemeinschaften leben und die mit den größten unmittelbaren Herausforderungen konfrontiert sind, beobachtet werden, wie sich die Reform der allgemeinen Politik auf die Roma auswirkt.

Schlussfolgerung

Die Entwicklung der erforderlichen Überwachungsverfahren ist im Gange. Die Ratsempfehlung wird ab 2016 als Rahmen für die Überwachung der Umsetzung durch Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Kommission dienen und die verschiedenen Maßnahmen zur Überwachung der Roma-Integration in einem transparenten System zusammenführen. Die Kommission wird – zusammen mit der Grundrechteagentur – die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, den gemeinsamen Berichts- und Indikatorenrahmen für ihre jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Ratsempfehlung fertigzustellen und anzuwenden. Eine Priorität ist die Erhebung von Daten (nach ethnischer Zugehörigkeit aufgeschlüsselter Daten oder sozioökonomischer Proxy-Daten). Die nächste Runde der Mehrländer-Roma-Umfrage der Grundrechteagentur 40 wird hier einen wichtigen Beitrag leisten.

3. Die Lage in den beitrittswilligen Ländern

Im EU-Rahmen wird darauf hingewiesen, dass die Ziele für die Roma-Integration gleichermaßen für beitrittswillige Länder gelten. Im Erweiterungspaket 2013 41 wurde die Integration der Roma als eines der grundlegenden Elemente genannt, an denen sich die künftige Erweiterungspolitik ausrichten sollte. Auch hat die Kommission angekündigt, dass die Arbeiten im Bereich der Roma-Integration verstärkt und die im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) bereitgestellten Mittel aufgestockt und gezielter eingesetzt werden sollen. Die verstärkte Überwachung der Umsetzung der Strategien zur Roma-Integration und entsprechender Aktionspläne konzentrierte sich auf die Politikbereiche des EU-Rahmens und das Meldewesen. In den Ländern des westlichen Balkans und in Serbien fanden weitere Seminare zum Thema Roma-Integration statt. 42 Im Falle Montenegros ist die Integration der Roma auch Gegenstand der Verhandlungen über einen EU-Beitritt. 43

Unlängst hat die Kommission eine Bewertung der IPA I in Angriff genommen, welche die Absicht, im Rahmen der IPA II (2014-2020) mehr Mittel für die Roma-Integration bereitzustellen und diese Mittel effizienter einzusetzen, untermauern soll. Neben der Bewertung der Programmplanung, Durchführung und Überwachung sowie der allgemeinen Auswirkungen auf die Situation der Roma werden auch Empfehlungen für die Zukunft formuliert. Im Dezember 2014 hat die Kommission das länderübergreifende IPA-Programm „Roma-Integration 2020“ 44 gebilligt. Im Rahmen des Programms sollen Werkzeuge und Fachkompetenz verfügbar gemacht werden, um die auf politischer Ebene eingegangenen Verpflichtungen zu bekräftigen und eine strukturierte Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten. Im Oktober 2014 hat die Kommission Auszeichnungen für die Integration von Roma in Ländern des westlichen Balkans und in der Türkei verliehen. Ziel war es, für die Schwierigkeiten, mit denen Roma konfrontiert sind, und für den Beitrag, den Nichtregierungsorganisationen zu ihrer Integration leisten, zu sensibilisieren. Mit dem Preis wurden innovative und erfolgreiche Projekte zur Roma-Inklusion ausgezeichnet. 45

4. Ausblick

Vier Jahre sind nunmehr vergangen, seit der EU-Rahmen geschaffen wurde, und drei Jahre, seit die Strategien der Mitgliedstaaten vorgelegt und einer ersten Bewertung unterzogen wurden. Bei ihren Überprüfungsarbeiten hat die Kommission eine eindeutige Verbesserung festgestellt, was die Ausrichtung der (überarbeiteten) nationalen Strategien zur Roma-Integration auf die EUFinanzierungsinstrumente für den Zeitraum 2014-2020 anbelangt. Auch durch die Übertragung von Befugnissen auf Nationale Roma-Kontaktstellen konnten in einigen Mitgliedstaaten sichtbare Fortschritte erzielt werden. Möglich wurde dies durch deren zunehmende Einbeziehung in Mittelplanung und Entscheidungsfindung in dem Bestreben, die Strategie zur Integration der Roma und die allgemeine Politik aufeinander abzustimmen. Nach wie vor bedarf es jedoch einer Aufstockung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen und einer Stärkung ihres Koordinierungsauftrags. Die Umsetzung der nationalen Strategien in Maßnahmen auf lokaler Ebene befindet sich noch in einer frühen Phase und muss durch eine nachhaltige Finanzierung, einen Ausbau der Kapazitäten und eine volle Einbindung der lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft vor Ort sowie durch eine konsequente Überwachung unterstützt werden, damit die dringend notwendigen konkreten Auswirkungen auf lokaler Ebene, wo die Probleme auftreten, spürbar werden. Weitere zentrale Prioritäten, die dringend in Angriff genommen werden müssen, sind der Ausbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft, die Umgestaltung formaler Koordinierungsstrukturen zu wirksamen Koordinierungs- und Kooperationsverfahren unter voller Einbindung aller Akteure und die Verstärkung des Kampfes gegen Diskriminierung, Segregation und Roma-Feindlichkeit zur Gewährleistung eines effektiven gleichen Zugangs für Roma zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum. Dies haben auch die Diskussionen und Schlussfolgerungen der Tagung der Europäischen Plattform zur Einbeziehung der Roma 46 vom März 2015 bestätigt.

Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, folgende Maßnahmen zu treffen, um bei der EU-weiten Integration der Roma konkrete und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen:

Nationale Roma-Plattformen einrichten oder bestehende Koordinierungsstrukturen umgestalten mit dem Ziel, gegenseitiges Lernen auf lokaler Ebene zu fördern und eine breite Einbeziehung aller Akteure und Roma-Gemeinschaften bei der Umsetzung und Überwachung sicherzustellen.

Die im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds verfügbaren neuen Instrumente und Finanzmittel in vollem Umfang nutzen.

Antidiskriminierungsvorschriften durchsetzen.

Segregation mit der gebotenen Dringlichkeit bekämpfen, auch im Kontext umfassenderer Anstrengungen zum Umgang mit Vielfalt und zur Förderung von Toleranz im Einklang mit der Erklärung von Paris.

Hassreden und Roma-feindliche Tendenzen beobachten und bekämpfen.

Den Berichts- und Indikatorenrahmen in vollem Umfang bei der Überwachung sowohl der Umsetzung der nationalen Strategien als auch der Nutzung der ESIF sowie bei der Berichterstattung an die Kommission gemäß der Ratsempfehlung nutzen.

Prüfen, ob die Verfahren, die sich in ihrem Land als erfolgreich bewährt haben, großmaßstäblich ausgeweitet werden könnten mit dem Ziel, ihre Wirkung zu verstärken und eine signifikante Anzahl von Roma zu erreichen.

Die Verwirklichung der Ziele im Bereich der Roma-Integration durch eine inklusionsfördernde Reform allgemeiner Politiken und eine nachhaltige nationale Finanzierung unterstützen.

(1)

KOM(2011) 173 endg. (ABl. L 76 vom 22.3.2011 S. 68).

(2)

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des EPSCO-Rates vom 29.5.2011 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „nationale Strategien zur Einbeziehung der Roma oder integrierte Pakete mit politischen Maßnahmen im Rahmen ihrer breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung auszuarbeiten bzw. ihre vorhandenen Strategien und Maßnahmenpakete zu aktualisieren“, 10658/11.

(3)

Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1).

(4)

Bilaterale Zusammenkünfte fanden in BG, CZ, EL und FR statt. Weitere bilaterale Zusammenkünfte zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma fanden in HU, SK und RO im Rahmen von Europa 2020-Informationsbesuchen im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Mitteln zugunsten der Roma statt.

(5)

Die Mitteilung von 2013 war die letzte Mitteilung, in der die Vorbedingungen ausführlich geprüft wurden; in der Mitteilung von 2014 wurde der Schwerpunkt auf die vier Politikbereiche des EU-Rahmens sowie auf die Bekämpfung von Diskriminierungen gelegt.

(6)

Für die Mitgliedstaaten werden folgende Abkürzungen verwendet: AT-Österreich, BE-Belgien, BG-Bulgarien, CY-Zypern, CZ-Tschechische Republik, DE-Deutschland, DK-Dänemark, EE-Estland, EL-Griechenland, ES-Spanien, FI-Finnland, FR-Frankreich, HU-Ungarn, HR-Kroatien, IE-Irland, IT-Italien, LT-Litauen, LU-Luxemburg, LV-Lettland, MT-Malta, NL-Niederlande, PL-Polen, PT-Portugal, RO-Rumänien, SE-Schweden, SI-Slowenien, SK-Slowakei, UK-Vereinigtes Königreich. Im Hoheitsgebiet von MT lebt keine Roma-Bevölkerung.

(7)

Grundlage der diesjährigen Bewertung waren Beiträge des Sekretariats der Stiftung zur Dekade der Roma-Inklusion, die von zivilgesellschaftlichen Bündnissen in vier Mitgliedstaaten eingereicht wurden (CZ: Open Society Fund; HU: Chance for Children Foundation, Habitat for Humanity Hungary, Hungarian Women’s Lobby, Metropolitan Research Institute, Partners Hungary Foundation, Romaversitas Foundation; RO: Resource Centre for Roma Communities, Soros Foundation, Civil Society Development Foundation, Iulius Albert Rostas; SK: Centre for the Research of Ethnicity and Culture), Amalipe, ERIO, ERRC, ERTF, Eurocities, Eurodiaconia, Pavee Point Ireland, Romano Centro Austria, Asociación de Enseñantes con Gitanos, Fundación Secretariado Gitano, RSG UK und Consejo Estatal del Pueblo Gitano). Die Arbeiten der Kommission des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz wurden ebenfalls berücksichtigt.

(8)

Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) (CPR).

(9)

  http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_en.htm .

(10)

Die Fonds zur Förderung der Kohäsionspolitik umfassen den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds. 18 Mitgliedstaaten haben beschlossen, über den vorgeschriebenen Mindestanteil von 23,1 % hinausgehende zusätzliche Mittel für den ESF bereitzustellen: AT, BG, CZ, DE, EE, EL, IE, IT, HR, HU, IT, LV, LT, PL, PT, SE, SI, SK.

(11)

Im Einklang mit den Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma, die der Rat 2009 angenommen hat, sollten Maßnahmen zugunsten der Roma ausdrücklich auf Roma abzielen, ohne ausschließlichen Charakter zu haben. Dies bedeutet, dass der Schwerpunkt auf die Roma als Zielgruppe gelegt werden sollte, ohne dass andere Randgruppen, die unter ähnlichen sozioökonomischen Bedingungen leben, ausgeschlossen werden.

(12)

 LEADER ist eine gemeindebasierte Entwicklungsmethode zur Mobilisierung und Entwicklung ländlicher Gemeinschaften durch lokale öffentlich-private Partnerschaften (lokale Aktionsgruppen). LEADER trägt dazu bei, dass Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen usw. in ländlichen Gebieten das Potenzial ihrer Region nutzen. Zudem werden integrierte und innovative Strategien für die lokale Entwicklung gefördert.

(13)

So genannte thematische Ex-ante-Konditionalitäten sind Vorbedingungen für die effektive und effiziente Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

(14)

Über die eigens den Roma gewidmete ESF-Investitionspriorität oder über die für die Integration der Roma genutzten Investitionsprioritäten des EFRE.

(15)

Z. B. integrierte städtische Entwicklung, gemeindebasierte Maßnahmen zur Förderung der lokalen Entwicklung und integrierte territoriale Investitionen.

(16)

Bei Globalzuschüssen können die Mitgliedstaaten die Verwaltung und Durchführung einiger Teile ihrer Programme zwischengeschalteten Stellen, einschließlich NRO, die nachweislich über Erfahrung vor Ort verfügen, übertragen. Einige Mitgliedstaaten, in denen große Roma-Gemeinschaften leben (z. B. SK und RO), werden in Zukunft Globalzuschüsse verwenden.

(17)

CZ ermittelte sozial ausgegrenzte Gemeinden, die einen integrierten Ansatz verfolgen werden. HR arbeitet an einem Atlas der Roma-Gemeinschaften. FR zielt auf das Problem der illegalen Siedlungen. HU hat die am stärksten benachteiligten Mikroregionen ermittelt, die nach einem integrierten Ansatz, der auf alle wichtigen Politikbereiche gleichzeitig abzielt, besondere Unterstützung erhalten. SK hat die Gemeinden mit den am stärksten von Armut betroffenen Siedlungen ermittelt und wird „standardisierte“ Unterstützung nach einem integrierten Ansatz, der alle wichtigen Politikbereiche gleichzeitig abdeckt, leisten. In IT hat der Städteverbund das Ausmaß der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration der Roma kartiert.

(18)

In den Ländern mit den größten Roma-Gemeinschaften verfolgen folgende Operationelle Programme (OP) einen fondsübergreifenden Ansatz: In SK und HU die OP zur Entwicklung der Humanressourcen, in HU die territorialen OP, in BG und CZ die OP zur Bildung.

(19)

Diese Ergebnisse wurden auch durch die Analyse im Rahmen des EURoma ESF Learning network: „Reinforcing Policy Learning for Roma Inclusion“ http://www.euromanet.eu/about/index.html bekräftigt.

(20)

Maßnahmen, die in die Menschen investieren, sollten Hand in Hand gehen mit Investitionen in die Infrastruktur.

(21)

Wird auch in dem Bericht der Roma-Taskforce „Eurocities“ bestätigt.

(22)

In einigen Fällen (z. B. PL) ist die Beteiligung der Nationalen Roma-Kontaktstellen an der Planung der Verwendung der EU-Mittel für den Zeitraum 2014-2020 aufgrund der zunehmenden Dezentralisierung zurückgegangen.

(23)

 Report by Council of Europe Commissioner for Human Rights, following his visit to Hungary (Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats im Anschluss an seinen Besuch in Ungarn), Straßburg, 16. Dezember 2014,  https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2014)21&Language=lanEnglish&Ver=original&BackColorInternet=C3C3C3&BackColorIntranet=EDB021&BackColorLogged=F5D383 .

(24)

2014 Global Attitude Survey, Pew Research Center, http://www.pewglobal.org/2014/05/12/chapter-4-views-of-roma-muslims-jews/ .

(25)

In BG stießen Sozialwohnungsprojekte für Roma auf Widerstand bei der Mehrheitsbevölkerung.

(26)

Gemeinsamer Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft („Richtlinie zur Rassengleichheit“) und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf („Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung“).

(27)

Im September 2014 hat die Kommission das erste Vertragsverletzungsverfahren wegen Diskriminierung von Roma-Kindern im Bildungswesen eingeleitet (CZ). Im April 2015 wurde ein zweites Verfahren eröffnet (SK).

(28)

Roma survey – Data in focus: Education: the situation of Roma in 11 EU Member States, FRA, 2014. Die Erhebungsfrage betraf Fälle, in denen alle/viele Klassenkameraden Roma sind. Da bei der Stichprobenmethode Gebiete erfasst werden, in denen die Dichte der Roma-Bevölkerung über dem Landesdurchschnitt liegt, könnte sich in den Antworten ein höherer Anteil von Roma-Kindern in einer Schule oder einem Kindergarten widerspiegeln. Nichtsdestoweniger sind die Daten im Hinblick auf Ländervergleiche aussagekräftig.

(29)

Erklärung zur Förderung von staatsbürgerlicher Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung, angenommen von Kommissar Navracsics und den für Bildung zuständigen Ministern am 17. März 2015, https://ec.europa.eu/commission/sites/cwt/files/dp_mobilisation_europeenne_20150317.pdf.

(30)

Roma survey – Data in focus: Education: the situation of Roma in 11 EU Member States, FRA, 2014.

(31)

Beispiele: FI: Netzwerk von Arbeitgebern, die eine Diversity-Charta unterzeichnet haben, Erprobung eines Modells zum Monitoring von Diskriminierung am Arbeitsplatz, Verbreitung von Informationsmaterialien (Handbuch: „Würde ich einen Rom einstellen?“). PT: Von der Hohen Kommission für Migration auf den Weg gebrachte Antidiskriminierungsmaßnahmen, u. a. Einsetzung eines aus 30 Personen bestehenden Schulungsteams für die Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtung der Website „Rassismus im Internet“, auf der sich Bürgerinnen und Bürger über Fälle von Rassendiskriminierung beschweren können, Schulungen und Empfehlungen für Medien zu den Themen Ethnizität, Migration und Religion.

(32)

2008/913/JI.

(33)

  http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/files/com_2014_27_de.pdf .

(34)

Seit dem 1. Dezember 2014 besitzt die Kommission uneingeschränkte Durchsetzungsbefugnisse in Bezug auf Rahmenbeschlüsse, also auch auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI.

(35)

Z. B. BG, CZ, EL, FR, PL, RO, SE, UK.

(36)

AT, BE, BG, CZ, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IT, NL, PT, RO, SK, UK.

(37)

Die im Rahmen der Empfehlung eingegangenen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten geben die Struktur des Rahmens vor. Den Kontext der Berichterstattung der Mitgliedstaaten bilden darüber hinaus aber auch andere Standards und Verpflichtungen, so dass sichergestellt wird, dass die Ergebnisse außer den gezielten Maßnahmen für Roma auch allgemeine politische Maßnahmen widerspiegeln, die erhebliche Auswirkungen auf die Integration der Roma haben. Dazu zählen insbesondere die Verpflichtungen, die in den Gründungsverträgen verankert sind – Gleichstellung und Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung –, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den europäischen Antidiskriminierungsvorschriften festgelegt wurden und die im Rahmen des Europäischen Semesters und von Europa 2020 in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eingegangen wurden.

(38)

EU-SILC (Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen).

(39)

Koordiniert vom Sekretariat der Dekade der Roma-Inklusion; an der Dekade beteiligt sind 11 Mitgliedstaaten (BG, CZ, ES, HU, CR, FR, DE, IT, RO, SK, UK), in denen nach Schätzungen des Europarats annähernd 90 % der Roma in der EU leben.

(40)

Die Umfrage der Grundrechteagentur einschließlich Feldforschung wird im Jahr 2015 abgeschlossen.

(41)

Im jährlichen „Erweiterungspaket“ wird eine Bilanz der von den einzelnen Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten erzielten Fortschritte gezogen.

(42)

Im Jahr 2014 wurden in Albanien, Montenegro und der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Seminare unter Einbeziehung aller relevanten Akteure organisiert; das Follow-up der Schlussfolgerungen der Seminare wurden von den für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingerichteten Unterausschüssen überwacht.

(43)

Im Rahmen des Kapitels 23 – „Judikative und Grundrechte“ – hat die Kommission über 50 Maßnahmen zur Roma-Integration überwacht, die in Kapitel 23 des Aktionsplans aufgeführt sind. Die Roma sind auch ein Thema im jährlichen Fortschrittsbericht, der sich auf die von Verwaltungsbehörden und Zivilgesellschaft übermittelten Informationen stützt.

(44)

Durchgeführt wird das Programm vom Regionalen Kooperationsrat.

(45)

Ausgezeichnet wurden sieben Projekte, die größtenteils von an der Basis tätigen NRO aus den beitrittswilligen Ländern durchgeführt wurden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-1064_de.htm .

(46)

  http://ec.europa.eu/justice/events/roma-platform-2015/platformconclusions_en.htm .