EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.5.2015
COM(2015) 262 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Italiens 2015
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2015
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.5.2015
COM(2015) 262 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Italiens 2015
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2015
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Italiens 2015
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2015
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission 3 ,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 4 ,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken stützt. Der Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
(2)Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Diese bilden zusammen die „integrierten Leitlinien“, denen die Mitgliedstaaten bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung tragen sollen.
(3)Am 8. Juli 2014 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens 2014 ab. Am 28. November 2014 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 5 ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens 2015 6 vor.
(4)Am 28. November 2014 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht 7 an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2015 eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 8 an, in dem sie Italien als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.
(5)Am 18. Dezember 2014 billigte der Europäische Rat die Prioritäten für einen Investitionsschub, beschleunigte Strukturreformen und die Fortführung einer verantwortlichen wachstumsfördernden Haushaltskonsolidierung.
(6)Am 26. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht Italien 2015 9 . Darin wurden die Fortschritte Italiens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom 8. Juli 2014 bewertet. Der Länderbericht enthält auch die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Italien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die entschlossene politische Maßnahmen und ein gezieltes Monitoring erfordern. Insbesondere gilt es, die Ursachen für die anhaltend niedrige Arbeitsproduktivität und die geringe Wettbewerbsfähigkeit zu bekämpfen und die Staatsverschuldung auf einen Abwärtskurs zu bringen. Angesichts der Größe der italienischen Wirtschaft sind Maßnahmen, die das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die italienische Wirtschaft und weitere Teile der Wirtschafts- und Währungsunion verringern sollen, besonders wichtig.
(7)Am 28. April 2015 hat Italien sein nationales Reformprogramm 2015 und sein Stabilitätsprogramm 2015 vorgelegt. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.
(8)Italien unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der Übergangsregelung für den Schuldenabbau im Zeitraum 2013-2015. Am 27. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV, da nicht damit zu rechnen war, dass Italien genügend Fortschritte bei der Einhaltung der Schuldenregel im Zeitraum 2014-2015 machen würde. In ihrer Analyse kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Schuldenstandskriterium zum damaligen Zeitpunkt als erfüllt gelten sollte.
(9)Am 30. April 2015, nach dem Stichtag für die Frühjahrsprognose, verwarf das Verfassungsgericht die befristete Nichtindexierung höherer Renten in den Jahren 2012/13 als verfassungswidrig. Die genauen Haushaltsfolgen des Urteils werden davon abhängen, wie die italienische Regierung dieses umsetzt, was noch zu klären ist. Angesichts dieser neuen Information könnte die Abfassung eines Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich werden. Wird dieser neue Umstand in Erwartung einer Klärung der offenen Fragen unberücksichtigt gelassen, können die Schlussfolgerungen des Berichts vom Februar zu diesem Zeitpunkt als noch weitgehend aktuell betrachtet werden.
(10)In seinem Stabilitätsprogramm 2015 ersuchte Italien um eine vorübergehende Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel um 0,4 Prozentpunkte des BIP im Jahr 2016, um umfangreichen Reformen mit positiven Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Rechnung zu tragen. Die Einzelheiten dieser Reformen sind dem nationalen Reformprogramm Italiens für 2015 zu entnehmen. Dem Programm zufolge werden in folgenden Bereichen Reformen mit Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durchgeführt: i) öffentliche Verwaltung und Vereinfachung; ii) Märkte für Waren und Dienstleistungen; iii) Arbeitsmarkt; iv) Ziviljustiz; v) Bildung; vi) Verlagerung der Steuerlast und vii) Ausgabenüberprüfung als Finanzierungsmaßnahme. Die Schätzungen der Behörden, wonach sich die Auswirkungen dieser Reformen auf das reale BIP auf 1,8 %-Punkte bis 2020 belaufen, erscheinen plausibel. Bei einer vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung werden sich diese Reformen positiv auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirken. Unter der Voraussetzung, dass die italienische Regierung 2015 die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um für die dauerhaften Folgen des obigen Verfassungsgerichtsurteils einen angemessenen Ausgleich herbeiführt, damit Italien i) in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts verbleibt, ii) eine angemessene Sicherheitsmarge zum Defizitreferenzwert beibehält und iii) das mittelfristige Ziel innerhalb des vierjährigen Zeitraums des Stabilitätsprogramms erreicht wird, kann angenommen werden, dass Italien für eine vorübergehende Abweichung im Jahr 2016 – wie beantragt – in Frage kommt, sofern es die vereinbarten Reformen hinreichend umsetzt, was im Rahmen des Europäischen Semesters zu beobachten sein wird.
(11)Im Stabilitätsprogramm 2015 ist eine schrittweise Senkung des nominalen Defizits auf 2,6 % des BIP im Jahr 2015 und weiter auf 1,8 % des BIP im Jahr 2018 vorgesehen. Die Regierung plant laut dem Stabilitätsprogramm 2015, das mittelfristige Ziel – einen strukturell ausgeglichenen Haushalt – bis 2017 zu erreichen. Dem neu berechneten strukturellen Saldo 10 zufolge wird das mittelfristige Ziel hingegen im Jahr 2018 erreicht. Angesichts der Anwendung der Strukturreformklausel und der Zusagen im Stabilitätsprogramm 2015 erscheint die Erreichung des mittelfristigen Ziels im Jahr 2017 angebracht.
(12)Die öffentliche Schuldenstandsquote dürfte im Jahr 2015 mit 132,5 % des BIP ihren Höchststand erreichen und danach langsam auf rund 120 % des BIP im Jahr 2019 sinken. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Noch muss die Regierung die zusätzlichen Ausgabenkürzungen festlegen, um die Umsetzung der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2016 umgehen zu können.
(13)Italien dürfte seinen strukturellen Saldo im Jahr 2015 um 0,25 % des BIP verbessern. Die laut der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission erwartete strukturelle Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel von 0,3 Prozentpunkten des BIP im Jahr 2015 steht mit Italiens Verpflichtungen unter der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang. 2016 dürfte Italien seinen strukturellen Saldo um zumindest 0,1 % des BIP verbessern, wobei die erlaubte Abweichung auf der Grundlage der Strukturreformklausel berücksichtigt ist. Unter der Annahme einer unveränderten Politik deutet die Prognose der Kommission jedoch auf eine Verschlechterung um 0,2 % des BIP hin, weshalb das Risiko einer gewissen Abweichung besteht. Deshalb werden weitere Maßnahmen erforderlich sein. Auf der Grundlage seiner Bewertung des Stabilitätsprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission sieht der Rat ein gewisses Risiko, dass Italien den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht genügen wird.
(14)Die Umsetzung des ehrgeizigen Privatisierungsvorhabens der italienischen Behörden hat sich trotz des erwarteten Beitrags zum Schuldenabbau, der eine große Herausforderung für Italien darstellt, 2014 verzögert; infolgedessen beliefen sich die Privatisierungserlöse 2014 auf 0,2 % des BIP und blieben damit hinter dem Ziel von jährlich 0,7 % zurück.
(15)Zwar unternahm Italien im vergangenen Jahr wichtige Schritte zur Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit, die Quote ist jedoch nach wie vor hoch. Anzahl und Umfang der Steuerausgaben, insbesondere die ermäßigten Mehrwertsteuersätze, sind weiterhin übermäßig hoch. Was die Besteuerung von Immobilienvermögen betrifft wurden nur langsame Fortschritte bei der Reform des Kadastersystems erzielt, die insbesondere auf die Prüfung veralteter Kadasterwerte abzielen sollte. Auch die Überarbeitung der Umweltsteuern und die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen wurden bisher nicht in Angriff genommen. Italien hat einen Umweltsteuer-Ausschuss geschaffen. Diese Bereiche werden vom Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen erfasst, dessen Umsetzung sich jedoch aufgrund ausstehender Gesetzesdekrete verzögert hat. Wenngleich in diesem Bereich einige Schritte unternommen wurden, wird die Wirksamkeit des Steuersystems in Italien auch durch die schwache Steuerdisziplin und die hohe Steuervermeidung, die sich beide als hartnäckig erweisen und hohe Kosten verursachen (nach Schätzungen der Regierung jährlich 91 Mrd. EUR bzw. 5,6 % des BIP), unterlaufen. Die von der Regierung erlassenen Maßnahmen zur Gewährleistung korrekter Steuererklärungen müssen nun vollständig umgesetzt werden.
(16)Im Hinblick auf eine dauerhafte Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben auf allen staatlichen Ebenen wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die gesetzlich festgelegten Haushaltseinsparungen blieben auch auf der Ebene der Regionen und Kommunen hinter dem im nationalen Reformprogramm 2014 angekündigten Umfang zurück. Die Tatsache, dass die Ausgabenüberprüfung noch keinen integralen Bestandteil des Haushaltsverfahrens darstellt, wiegt langfristig schwer auf der Wirksamkeit des Verfahrens. Bei der Verwaltung von EU-Mitteln zeigen sich vor allem in den südlichen Regionen weiterhin deutliche Schwächen. Ein nationaler Strategieplan für Häfen und Logistik ist in Arbeit, jedoch wurden nur teilweise Schritte unternommen, um die Verwaltung der Häfen und ihre Anbindung an das Umland zu verbessern.
(17)Italiens öffentliche Verwaltung ist nach wie vor durch deutliche Ineffizienzen geprägt, die sich auf das Wirtschaftsumfeld und die Fähigkeit des Landes, Reformen wirksam umzusetzen, auswirken. Anstrengungen zur Verbesserung des institutionellen Rahmens und der allgemeinen Qualität der öffentlichen Verwaltung wurden unternommen und dauern weiter an. Bis Ende 2015 wird eine ehrgeizige Verfassungsreform erwartet, die insbesondere darauf abzielt, die Aufteilung der Kompetenzen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen zu klären. Eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Personalfluktuation, Mobilität und Vergütung steht noch aus. Zwar wurden einige Schritte unternommen, um die Transparenz zu fördern und die Befugnisse der nationalen Antikorruptionsbehörde auszuweiten, doch die Reform der Verjährungsvorschriften – die auch andere internationale Organisationen als einen Eckpfeiler im Kampf gegen die Korruption in Italien ansehen – ist immer noch nicht durchgeführt worden. In den vergangenen Jahren wurden wichtige Maßnahmen ergriffen, um sowohl die Verfügbarkeit von Justizdienstleistungen durch die Überarbeitung der Einzugsgebiete der Gerichte und die Schaffung von Fachgerichten zu verbessern, als auch die Nachfrage durch die Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung zu senken. Die Verfahrensdauer stellt nach wie vor ein großes Problem dar und die umgesetzten Reformen müssen noch Wirkung zeigen.
(18)Seit Ende 2008 hat sich die Quote notleidender Darlehen im italienischen Bankensektor, insbesondere in Bezug auf die Risikopositionen der Banken gegenüber Unternehmen, drastisch erhöht. Bisher ist die Veräußerungsrate der wertgeminderten Aktiva zu gering und sie konnten nur in begrenztem Umfang abgestoßen werden. Teilweise ist dies auf den in Italien unterentwickelten Markt für private ausfallgefährdete Darlehen zurückzuführen. Kürzlich wurden Gesetze erlassen, um die Schwächen in der Unternehmensführung der großen Genossenschaftsbanken (banche popolari) anzugehen, doch die Rolle von Stiftungen und kleinen Genossenschaftsbanken (banche di credito cooperativo) wird über unverbindliche, auf Selbstregulierung basierende Vereinbarungen geregelt. Eine weitere Umstrukturierung und Konsolidierung des italienischen Bankensektors ist geboten, um die Wirksamkeit der Finanzintermediation zu verbessern und die wirtschaftliche Erholung zu fördern.
(19)Ein weitreichendes Ermächtigungsgesetz zur Reform des Arbeitsmarkts, der „Jobs Act“, wurde im Dezember 2014 erlassen und behält die Richtung vorhergehender Reformen bei. Es sieht insbesondere Änderungen bei den Arbeitnehmerschutzbestimmungen, dem System der Arbeitslosenunterstützung, der Steuerung und Funktionsweise der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor. Die wirksame Umsetzung dieses Gesetzes wird entscheidend vom Erlass der erforderlichen Gesetzesdekrete abhängen. Diese betreffen die Anwendung von Lohnersatzleistungen, die Änderung vertraglicher Vereinbarungen, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Dezentrale Lohnverhandlungen, die zu einer besseren Anpassung der Löhne an die Produktivität und zur Förderung innovativer Lösungen innerhalb von Unternehmen beitragen könnten, werden weiterhin nur in einem kleinen Teil der Betriebe geführt. Die im Januar 2014 getroffene Vereinbarung zur Festlegung der Verfahren zur Messung des Repräsentationsgrads der Gewerkschaften im verarbeitenden Gewerbe könnte dazu beitragen, dezentrale Lohnverhandlungen zu fördern; sie ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen steigt zwar, jedoch zählt die Quote noch immer zu den niedrigsten in der EU. Zudem erreichte die Jugendarbeitslosigkeit im dritten Quartal 2014 beinahe 43 % und der Anteil junger Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, ist EU-weit am höchsten. Die Ursachen finden sich zum Teil im Bildungssystem, das nach wie vor durch schulische Leistungen unter dem EU-Durchschnitt und einen relativ hohen Anteil früher Schulabgänger gekennzeichnet ist. Nur 54,6 % der 15- bis 34-Jährigen finden innerhalb von drei Jahre nach Erwerb eines Hochschulabschlusses der ersten oder zweiten Stufe Arbeit (gegenüber 78,6 % im EU-Durchschnitt). Im EU-Vergleich hat Italien mit die stärksten Zuwächse bei Armut und sozialer Exklusion verzeichnet, die sich insbesondere auf Kinder auswirken. Das Sozialhilfesystem ist nach wie vor fragmentiert und erweist sich bei der Bewältigung dieser Herausforderung als unwirksam, was eine erhebliche Kostenineffizienz zur Folge hat.
(20)Noch immer behindern zahlreiche Wettbewerbsbeschränkungen das reibungslose Funktionieren der Waren- und Dienstleistungsmärkte. Ein Gesetz zur Beseitigung bestimmter Hindernisse in verschiedenen Branchen, darunter Versicherungen, Telekommunikation und der Vertrieb von Kraft- und Brennstoffen, muss noch vom Parlament angenommen werden. In anderen wichtigen Bereichen, etwa bei den lokalen öffentlichen Dienstleistungen, den Flughäfen und Häfen, den juristischen Dienstleistungen, dem Bankwesen, den Apotheken und der Gesundheitsversorgung, bestehen weiterhin erhebliche Hindernisse. Auch das öffentliche Auftragswesen weist trotz des stärken Rückgriffs auf die zentralisierte Beschaffung noch immer deutliche Schwächen auf. Lokale öffentliche Dienstleistungen, die eindeutige Anzeichen von Ineffizienz zeigen, bleiben vom Wettbewerb abgeschirmt, was sich ebenfalls negativ auf die öffentlichen Finanzen auswirkt. Nur ein geringer Teil der öffentlichen Aufträge wird über offene Ausschreibungen vergeben; der Großteil der Auftragsvergabe erfolgt in-house oder über ähnliche Verfahren.
(21)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Italiens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2015 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Italien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Italien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.
(22)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft; seine Stellungnahme 11 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.
(23)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.
(24)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Gestützt auf diese Analyse hat der Rat spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Italien sollte auch die vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser Empfehlungen sicherstellen —
EMPFIEHLT, dass Italien in den Jahren 2015 und 2016
1.eine Haushaltsanpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel von zumindest 0,25 % des BIP im Jahr 2015 und 0,1 % des BIP im Jahr 2016 erreicht, indem es in beiden Jahren die notwendigen Strukturmaßnahmen unter Berücksichtigung der erlaubten Abweichung für die Umsetzung umfangreicher Strukturreformen ergreift; das Privatisierungsprogramm rasch und gründlich umsetzt und unerwartete Mehreinnahmen für weitere Fortschritte nutzt, um die öffentliche Schuldenstandsquote auf einen hinreichenden Abwärtskurs zu führen; das Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen und insbesondere die Überarbeitung der Steuerausgaben und der Kadasterwerte sowie die Maßnahmen für eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften bis September 2015 umsetzt;
2.den geplanten nationalen Strategieplan für Häfen und Logistik verabschiedet, um insbesondere die intermodale Beförderung durch bessere Verbindungen zu fördern; gewährleistet, dass die Agentur für territorialen Zusammenhalt in vollem Umfang operativ wird, so dass die Verwaltung von EU-Mitteln deutlich verbessert wird;
3.die ausstehenden Gesetze zur Verbesserung des institutionellen Rahmens und zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung verabschiedet und umsetzt; die Verjährungsvorschriften bis Mitte 2015 überarbeitet; gewährleistet, dass die Reformen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ziviljustiz dazu beitragen, die Verfahrensdauer zu verkürzen;
4.bis Ende 2015 verpflichtende Maßnahmen einführt, um die verbleibenden Schwächen in der Unternehmensführung von Banken und insbesondere im Hinblick auf die Rolle von Stiftungen anzugehen, und Schritte unternimmt, um die umfassende Reduzierung ausfallgefährdeter Darlehen zu beschleunigen;
5.die Gesetzesdekrete zur Nutzung von Lohnersatzleistungen, zur Änderung vertraglicher Vereinbarungen, zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und zur Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik erlässt; in Abstimmung mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten einen wirksamen Rahmen für dezentrale Lohnverhandlungen schafft; im Rahmen seiner Anstrengungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit die geplante Schulreform verabschiedet und umsetzt und eine stärker berufsbezogene Hochschulausbildung ausbaut;
6.die Vereinfachungsagenda für 2015-2017 umsetzt, um den Verwaltungs- und Regulierungsaufwand zu verringern; wettbewerbsfördernde Maßnahmen in allen unter das Wettbewerbsrecht fallenden Branchen verabschiedet und entschlossene Schritte zum Abbau der verbleibenden Hindernisse unternimmt; gewährleistet, dass Verträge über lokale öffentliche Dienstleistungen, die den Anforderungen an die In-house-Vergabe nicht genügen, bis spätestens Ende 2015 berichtigt werden.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident
ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
COM(2015) 262.
P8_TA(2015)0067, P8_TA(2015)0068, P8_TA(2015)0069.
ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
C(2014) 8806 final.
COM(2014) 902 final.
COM(2014) 904 final.
SWD(2015) 31 final.
Der strukturelle Saldo, der von der Kommission auf der Grundlage der Angaben im Stabilitätsprogramm nach der gemeinsamen Methodik neu berechnet wurde.
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.