Brüssel, den 18.5.2015

COM(2015) 208 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Neunter Jahresbericht (2014) über die Durchführung der Gemeinschaftshilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Neunter Jahresbericht (2014) über die Durchführung der Gemeinschaftshilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns

1.Einleitung

Die Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates 1 (im Folgenden „Unterstützungsverordnung“) stellt die Grundlage für die Durchführung der Hilfe zugunsten der türkisch-zyprischen Gemeinschaft dar und sieht eine jährliche Berichterstattung an den Rat und das Europäische Parlament vor. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Jahr 2014.

2.Programmierung der Hilfe

Im Zeitraum 2006 bis Ende 2014 wurde für Projekte im Rahmen der Unterstützungsverordnung Hilfe im Wert von insgesamt 370 Mio. EUR programmiert. Für das Jahresprogramm 2014 wurde ein Betrag von 32,96 Mio. EUR bereitgestellt. 2 Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 bietet erstmals eine mehrjährige Perspektive für das Programm mit einer stabileren jährlichen Mittelausstattung. Ziel des – naturgemäß zeitlich begrenzten – Finanzhilfeprogramms ist es jedoch, die Wiedervereinigung Zyperns zu erleichtern; die Verordnung Nr. 1311/2013 des Rates 3 zur Festlegung des MFR sieht daher eine Überarbeitung vor, falls die Wiedervereinigung während der Laufzeit des MFR erreicht wird. Infolge der Gemeinsamen Erklärung der griechisch-zyprischen und türkisch-zyprischen Führung im Februar 2014 versprach die Kommission, die türkisch-zyprische Gemeinschaft bei der Vorbereitung auf die Umsetzung des Besitzstands stärker zu unterstützen.

3.Durchführungsmechanismen

Das Programm wird in den Teilen der Republik Zypern durchgeführt, über die die Regierung der Republik Zypern keine effektive Kontrolle ausübt und in denen die Anwendung des Besitzstands gemäß Protokoll Nr. 10 der Beitrittsakte ausgesetzt ist. Die Hilfe wird von der Europäischen Kommission hauptsächlich nach dem Prinzip der direkten Mittelverwaltung eingesetzt, einige Projekte werden jedoch durch das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und den British Council indirekt verwaltet.

Die Kommission ist hier in einem besonderen politischen, rechtlichen und diplomatischen Umfeld tätig. Um bei der Programmdurchführung den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung einhalten zu können, müssen Ad-hoc-Regelungen getroffen werden. Bei EU-finanzierten Hilfeprogrammen wird der rechtliche Rahmen für die Unterstützung normalerweise durch Vereinbarungen mit der Regierung des Empfängerlandes festgelegt. Im Falle der türkisch-zyprischen Gemeinschaft ist dies nicht möglich, und die Kommission muss sich auf die ihrer Einschätzung nach vor Ort geltenden Regeln und Bedingungen stützen. Management und Begrenzung des inhärenten Risikos fallen in die Verantwortung der Kommission, die zu diesem Zweck unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen hat: intensives Monitoring und Unterstützung der Begünstigten, geänderte Zahlungsbedingungen und Zurückhaltung im Zusammenhang mit Bankgarantien. Ein großer Teil der Programmmittel ist für Zuschüsse vorgesehen, die eine ressourcenintensive Verwaltung erfordern.

Um unter diesen Rahmenbedingungen eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten, muss sich die türkisch-zyprische Gemeinschaft uneingeschränkt für die Annäherung an den Besitzstand einsetzen. Damit letztlich die angestrebte Wiedervereinigung erreicht werden kann, müssen die türkisch-zyprische und der griechisch-zyprische Gemeinschaft weiter zusammenarbeiten.

Das Programmteam nutzt das Programmunterstützungsbüro der EU (EUPSO) im Nordteil Nikosias. Zudem veranstaltet die Vertretung der Kommission in Zypern in ihren Räumlichkeiten Sitzungen, Seminare und Pressekonferenzen und ist für die Kommunikation mit der zyprischen Öffentlichkeit auf der ganzen Insel, auch über das Programm, zuständig.

4.Durchführung im Berichtszeitraum

4.1.Allgemeiner Überblick

Die nach der Gemeinsamen Erklärung der politischen Führung im Februar wiederaufgenommenen Vermittlungsgespräche waren von Fortschrittserwartungen geprägt. Die Kommission erklärte sich bereit, das Programm an die Bedürfnisse anzupassen, um Vereinbarungen zu fördern und weiterzuentwickeln. Wesentliche Fortschritte wurden in den Vermittlungsgesprächen während des Berichtszeitraums leider nicht erzielt. Die Kommission setzt die Unterstützungsverordnung weiterhin mit dem übergeordneten Ziel um, die Wiedervereinigung zu unterstützen.

Zu den wichtigen Entwicklungen im Jahr 2014 zählt die Eröffnung der neuen bikommunalen Kläranlage von Nikosia in Mia Milia/Haspolat. Im Rahmen von drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die die Europäische Kommission veröffentlicht hat, wurden über 50 Zuschüsse für die Unterstützung der Entwicklung des privaten Sektors und des Gemeinwesens sowie der Zivilgesellschaft vergeben. Über das Stipendienprogramm, dessen Verwaltung 2014 dem British Council übertragen wurde, wurden 115 Studierende unterstützt.

Sowohl im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes als auch des Ausschusses für Vermisste wurden bessere Ergebnisse erzielt. Ein neuer Zyklus der über TAIEX finanzierten Hilfe für den Besitzstand mit 60 Experten aus den Mitgliedstaaten wurde mit einer Auftaktsitzung in Brüssel und einer Reihe von Besuchen in Zypern eingeleitet

Wie in den vergangenen beiden Jahren wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Maßnahmen aus früheren Programmen zu Ende zu führen, so dass 225 Verträge im Jahr 2014 zu Ende geführt wurden. Am Ende des Jahres liefen noch 264 Verträge, gegenüber 533 Verträgen am Ende des Jahres 2011. Darin spiegelt sich das im Wesentlichen abgeschlossene, größere Arbeitsvolumen wider, das auf die sehr umfangreiche Mittelzuweisung zu Beginn der Durchführung des Hilfsprogramms zurückzuführen ist, insbesondere die erhebliche Anzahl von Zuschüssen. Eine Straffung des Programms wurde daher möglich und führte zu einem gezielteren Ansatz mit einem leichter zu bewältigenden Umfang.

Der Auftrag für den Bau des Wasserversorgungsnetzes von Famagusta, der im Dezember 2013 von der Kommission eingestellt wurde, erwies sich als problematisch. Das Schiedsverfahren nach den Vertragsbedingungen der International Federation of Consulting Engineers (FIDIC) war sehr langwierig und befand sich Ende 2014 in der Phase der gütlichen Einigung. Dieser Fall hat gezeigt, was für eine wichtige Rolle der türkisch-zyprischen Gemeinschaft bei der Erleichterung der reibungslosen Umsetzung der Projekte sowie der Beilegung von Streitigkeiten zukommt.

Die Einlösung einiger lokal ausgestellter Bankgarantien war zunächst blockiert worden. Die von der türkisch-zyprischen Gemeinschaft 2013 ergriffenen Maßnahmen (Änderungen der örtlichen Rechtsvorschriften und einseitige Gewährung eines besonderen Status für EUPSO) hielt die Kommission für ausreichend, um den Mechanismus für Vertragsstreitigkeiten und die Bankgarantien zu schützen. Somit konnte die Kommission mit der Unterzeichnung von KMU-Zuschüssen fortfahren, die von der Lösung des Bankgarantieproblems abhängig waren.

Die im Rahmen der Unterstützungsverordnung verfügbaren Ressourcen werden auch für unterstützende Maßnahmen eingesetzt, und 2014 wurde ein neuer Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten über eine weitere Bereitstellung von Bürologistik im EUPSO-Büro bis Juli 2017 unterzeichnet.

4.2.Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele

Das Gesamtziel des Hilfsprogramms besteht darin, die Wiedervereinigung Zyperns durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu erleichtern. Schwerpunkte sind die wirtschaftliche Integration der Insel, die Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Volksgemeinschaften und zur EU und die Vorbereitung auf die Übernahme des Besitzstands. Folgende Maßnahmen wurden 2014 im Hinblick auf die einzelnen Ziele der Unterstützungsverordnung durchgeführt:

4.2.1.Ziel 1: Ausbau und Umgestaltung der Infrastruktur

Die stark verspätete vorläufige Abnahme von Teilen der Telekommunikationsausrüstung für das NGN-Netz (Next Generation Network) erfolgte im März, und die Migration des Übertragungselements des Netzes wurde abgeschlossen. Der Plan, dass die türkisch-zyprische Gemeinschaft die Bereitstellung von Dienstleistungen und den Netzbetrieb trennen sollte, wurde jedoch noch nicht umgesetzt, und die vollständige Liberalisierung des Sektors wurde nicht erreicht.

Die neue bikommunale Kläranlage Nikosia in Mia Milia/Haspolat wurde im April eröffnet. Dabei handelt es sich um die größte Kläranlage auf der Insel, die beide Gemeinschaften in Nikosia bedient. Für die Durchführung der Bauarbeiten war das UNDP zuständig, mit einer Kofinanzierung durch den Abwasserbeirat Nikosia und die EU. Ziel ist die Wiederverwendung des behandelten Abwassers durch beide Gemeinschaften; diesbezügliche Planungsarbeiten werden 2015 eingeleitet. Die Vereinbarungen der Gemeinschaften über die gemeinsame Wassernutzung müssen jedoch noch bestätigt werden, damit die Arbeiten geplant und durchgeführt werden können.

Ferner unterstützt die EU die Beratungen über die Anpassungen für einen umfassenden Austausch der Abwasserleitung, die an die Kläranlage in Mia Milia/Haspolat angeschlossen und beiden Gemeinschaften in Nikosia dienen wird. Dies wird von der EU finanziert.

Die meisten ausstehenden Sanierungsarbeiten zur Behebung von Korrosions- und anderen Problemen in der Kläranlage Morphou/Güzelyurt wurden durchgeführt, und die Ausstellung des (definitiven) Leistungszertifikats wird für 2015 erwartet. Für diese Anlage wurde ein System für die Wiederverwendung von Abwasser in der Landwirtschaft konzipiert, und im Jahr 2015 wird dieser Auftrag ausgeschrieben.

Die neue Kläranlage in Famagusta wurde im Jahr 2013 übergeben, jedoch wurde es während der bis in das Jahr 2015 laufenden Mängelanzeigefrist aufgrund von Korrosionsproblemen nötig, Beschichtungen vorzunehmen bzw. einige Komponenten auszutauschen.

Die Interessenträger wurden umfassend konsultiert, um ein Konzept für umfangreiche technische Hilfe zur weiteren Stärkung der Kapazitäten der türkisch-zyprischen Gemeinschaft in den Bereichen Wasser, Abwasser und Abfallwirtschaft aufzustellen. Die Auftragsvergabe ist für Anfang 2015 geplant.

Was den Bereich der festen Abfälle angeht, sind Maßnahmen erforderlich, um die Kapazität der Deponie in Koutsoventis/Güngör durch eine zweite „Zelle“ zu erweitern, wie dies bei der Projektkonzeption geplant wurde. Dies war in der Programmplanung für 2014 vorgesehen. Ein verstärktes Eingreifen in diesem Sektor ist erforderlich, um die wilde Müllentsorgung zu verringern und schließlich ganz zu unterbinden. Weitere Hilfemaßnahmen für die Fertigstellung und Umsetzung des Masterplans für feste Abfälle – gemäß den Anforderungen nach dem EU-Besitzstand – werden 2015 eingeleitet.

Im Bereich Naturschutz wurde mit dem UNDP ein Vertrag über die Fertigstellung der Informations- und Managementzentren in vier besonderen Naturschutzgebieten unterzeichnet. Nach der Kündigung des Vertrags wurde der Bau dieser Gebäude im Jahr 2011 eingestellt. Seither war keine weitere Intervention möglich, und seitens der türkisch-zyprischen Vertragsparteien bestehen weiterhin Vorbehalte aufgrund einer nicht beigelegten Streitigkeit mit dem ehemaligen Auftragnehmer. Darüber hinaus müssen bei der Konzeption Umweltschutzbelange berücksichtigt werden, und es muss noch eine Einigung mit der türkisch-zyprischen Gemeinschaft bezüglich der konstruktiven Einzelheiten erzielt werden.

4.2.2.Ziel 2: Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung

Im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (3 Mio. EUR) für die Gemeinwesenentwicklung wurden sieben Zuschussvereinbarungen unterzeichnet. Zu den Zielen zählen die Verbesserung des natürlichen und immateriellen Kulturerbes, der Ausbau grundlegender Dienste auf Gemeindeebene und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der lokalen Verwaltung in ländlichen Gebieten. 13 der 37 Zuschüsse aus früheren Vergaberunden für die Gemeinwesenentwicklung wurden im Jahr 2014 abgeschlossen, während 12 Verträge weiterliefen.

Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU wurden 40 Zuschüsse für die Unterstützung der Modernisierung von KMU vergeben, mit einer Komponente für Unternehmensneugründungen im Rahmen einer Aufforderung im Wert von 5 Mio. EUR. Eine Marktanalyse („Market Mapping“) für Lebensmittelverarbeitung und Ökotourismus wurde abgeschlossen, einschließlich der Ermittlung potenzieller Nischenprodukte.

Im Bereich ländliche Entwicklung wurde weiterhin technische Hilfe für die Akteure bereitgestellt; diese bezog sich auf die Bereiche Pflanzengesundheit, Diversifizierung der Anbaukulturen, ökologischer Landbau und Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung von Zuschüssen. Die Eindämmung der von der Mittelmeerfliege verursachten Schädigung der Olivenproduktion ist wichtig für die gesamte Insel. Die Kommission vermittelte bikommunale Kontakte zu diesem Thema und unterstützte das erste bikommunale Olivenfest, dessen Wirkung aufgrund politischer Empfindlichkeiten jedoch begrenzt war. Ein neuer Vertrag für die Konzeption eines Systems zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte wurde 2014 unterzeichnet. Eine Ausschreibung über die Bereitstellung von technischer Hilfe für die Tilgung von Tierseuchen wurde im Jahr 2014 eingeleitet. Die Auftragsvergabe ist für das erste Quartal 2015 geplant.

Im Bildungssektor werden derzeit zehn Ende 2013 unterzeichnete Zuschussvereinbarungen für Schulen umgesetzt. Es handelt sich um das fünfte Programm (0,7 Mio. EUR) in diesem Bereich, mit dem moderne Lehrmethoden und gemeinsame Projekte zwischen den beiden Gemeinschaften gefördert werden. Im Nordteil Zyperns stehen nur sehr beschränkte Ressourcen für Schulen zur Verfügung, und die Zuschüsse der EU sind in vielen Fällen für die Entwicklung von entscheidender Bedeutung.

Nach Abschluss des Projekts Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt (VETLAM) im Jahr 2012 und der Evaluierung der Aktivitäten des Sektors wurde ein Folgeprojekt (VETLAM II) ausgeschrieben, das auf die Entwicklung und Förderung der beruflichen Bildung, des lebenslangen Lernens und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik abzielt.

Das vom UNDP durchgeführte umfassende Programm „Modernisierung der lokalen Infrastruktur, Phase 2“ (9,8 Mio. EUR) wurde 2014 abgeschlossen. Das auf sieben Jahre angelegte Programm bestand aus vielen Komponenten und umfasste u. a. Arbeiten für die Öffnung des siebten Grenzübergangs in Limnitis/Yeşilırmak, Sicherheitsmaßnahmen für Gebäude an der Übergangsstelle Ledra/Lokmaci, den Austausch asbestverseuchter Wasserleitungen in Nikosia, kulturelle Veranstaltungen sowie Kleinzuschüsse für Maßnahmen zur Sensibilisierung für Umweltthemen in Karpasia/Karpaz.

Zur Unterstützung der Zuschussempfänger war ab 2008 eine besondere Programmverwaltungsstelle (PMU) tätig, die die Effizienz und Ordnungsmäßigkeit der Durchführung stärken soll, beispielsweise durch Überprüfung möglicherweise nicht förderfähiger Ausgaben. Der Vertrag lief im Dezember aus, und der Vertrag für eine neue PMU wurde Ende 2014 unterzeichnet.

Die Weltbank überwacht die wirtschaftlichen Fortschritte und erstellt Fachberichte im Rahmen eines Treuhandfonds. Diese Tätigkeit stand Ende 2014 kurz vor dem Abschluss. Sie ist vor allem im Hinblick auf das Mandat für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der Unterstützungsverordnung von Bedeutung. Ein neuer Vertrag mit der Weltbank wird vorbereitet.

4.2.3.Ziel 3: Förderung der Versöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Unterstützung der Zivilgesellschaft

Der Ausschuss für Vermisste, unterstützt durch eine Beitragsvereinbarung mit dem UNDP, konnte die bislang höchste jährliche Anzahl vermisster Personen (157) identifizieren. Von insgesamt 2001 vermissten Personen wurden bis dato 948 exhumiert sowie 564 genetisch identifiziert und ihren Familien übergeben. Die Arbeit vor Ort wird schwieriger, da es kaum neue Informationsquellen gibt und die verbleibenden potenziellen Gräber nicht so leicht zugänglich sind. 2014 fanden sich nur in 17 % der Grabungsstätten Überreste; allerdings wurde in diesem Jahr der Zugang zu einem zweiten Gebiet gewährt, das zuvor wegen der Präsenz des türkischen Militärs nicht zugänglich war. Im Juli besuchten die beiden politischen Führer Zyperns das anthropologische Labor und riefen Zeugen gemeinsam dazu auf, etwaige Informationen weiterzugeben. Kommunikation ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Ausschusses für Vermisste; Mittel im Rahmen der Unterstützungsverordnung werden dafür eingesetzt, eine Ausstellung über die harte Arbeit der bikommunalen Gruppen von Wissenschaftlern, die im April in Nikosia zu sehen ist, an anderen Orten in Zypern und außerhalb der Insel zu zeigen. Etwa 70 % der gesamten Finanzmittel für den Ausschuss für Vermisste wurden über die Unterstützungsverordnung bereitgestellt. Eine neue Übertragungsvereinbarung mit dem UNDP in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde im Dezember unterzeichnet.

In Bezug auf den Schutz des Kulturerbes, mit dem der bikommunale Technische Ausschuss für das kulturelle Erbe unterstützt wird, wurden weiterhin gute Fortschritte erzielt; so konnten die Arbeiten an der Moschee Mustafa Pasha (vormals Stavros-Kirche) in Famagusta, dem Hamam in Paphos (mittelalterliches türkisches Bad) und der Agios-Nikolaos-Kirche in Sirianochori/Yayla abgeschlossen werden. Die zweite Phase der Arbeiten an der Moschee in Deneia/Denya wurde abgeschlossen. Die Wirkung dieses Projekts ist sehr wichtig, um Vertrauen zwischen den beiden Gemeinschaften aufzubauen. Im Juli wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 1,3 Mio. EUR für weitere Sehenswürdigkeiten in der Altstadt von Famagusta bereitgestellt, darunter die Restaurierung eines Teils der Mauern zwischen dem Othello-Turm und dem Arsenal-Turm, die erste Phase des Besucherzugangs zum Ravelin-Landtor und Instandhaltungsarbeiten an der Martinengo-Bastion. In vielen Fällen ist es wichtig, möglichst rasch tätig zu werden, um einen weiteren Verfall zu verhindern. Eine neue Übertragungsvereinbarung (Phase 3 im Rahmen dieses Programms) über 1,4 Mio. EUR wurde im Dezember mit dem UNDP unterzeichnet, so dass sich die Hilfe der EU für den Schutz des Kulturerbes derzeit auf insgesamt 6,7 Mio. EUR beläuft.

Zehn neue Zuschüsse im Rahmen der 4. Aufforderung Zyprische Zivilgesellschaft in Aktion (2,5 Mio. EUR) wurden im Jahr 2014 unterzeichnet, um die türkisch-zyprische Zivilgesellschaft zu stärken und die Aussöhnung und Vertrauensbildung zu unterstützen. Das Engagement für den Umweltschutz, der Schutz der Menschenrechte und die Beteiligung an Kultur und Sport wurden gefördert. Die Ausschreibung für die Bereitstellung technischer Hilfe für die Zivilgesellschaft wurde eingeleitet, um die Unterstützung durch Zuschüsse zu ergänzen.

4.2.4.Ziel 4: Annäherung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft an die Europäische Union

Das akademische Jahr 2014-2015 war das erste Jahr der Laufzeit einer zweijährigen Übertragungsvereinbarung, die mit dem British Council 2013 für die Verwaltung des Stipendienprogramms unterzeichnet worden war, das türkisch-zyprischen Studierenden, Forschern und Fachkräften die Weiterbildung in der EU ermöglichen soll. Im ersten Jahr gab es einige Schwierigkeiten bei der Durchführung dieser ausgelagerten Maßnahme. Im Jahr 2014 wurden jedoch 115 Zuschüsse im Rahmen dieser Aktion vergeben. Beträchtliche Aufmerksamkeit wurde darauf gerichtet, die Studierenden über Möglichkeiten außerhalb des Vereinigten Königreichs zu informieren, um die türkisch-zyprische Gemeinschaft vermehrt in Kontakt mit anderen europäischen Kulturen zu bringen. 20 weitere Finanzhilfen wurden von der Kommission im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das akademische Jahr 2013-2014 direkt vergeben.

Das erste Infopoint-Projekt, das darauf abzielte, die Öffentlichkeit über das Hilfsprogramm und die EU-Politik zu informieren und die allgemeinen Kenntnisse über die EU durch Seminare, Workshops und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu verbessern, endete im Jahr 2013. Ein neuer Dienstleistungsvertrag für den Infopoint wurde mit dem gleichen Auftrag im Dezember unterzeichnet.

4.2.5.Ziele 5/6: Vorbereitung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft auf die Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands

Das Instrument der Kommission für Informationsaustausch und technische Hilfe (TAIEX) trägt zur Vorbereitung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft auf die Umsetzung des Besitzstands nach der Lösung des Zypern-Problems bei. Im Jahr 2014 konzentrierte sich die Hilfe auf 16 wichtige Bereiche bzw. „Sektoren“ des Besitzstands. Experten aus den EU-Mitgliedstaaten nahmen 2014 eine neue Auswahl vor; die verzögerte Einigung über das Auswahlverfahren mit den Begünstigten führte jedoch dazu, dass die Gesamtzahl der Maßnahmen (221) im Jahr 2014 geringer war als in den Vorjahren. Zu den TAIEX-Maßnahmen zählten Schulungen, Workshops, Studienbesuche und Beratung durch Rechtsexperten.

Die türkisch-zyprische Gemeinschaft ist nach wie vor nur begrenzt auf die künftige Übernahme des Besitzstands vorbereitet. Hindernisse sind die weiterhin geringe Anzahl von Rechtsvorschriften, die zur Angleichung an den Besitzstand verabschiedet werden, die begrenzten Kapazitäten für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften sowie deren unvollständige Umsetzung. Jedoch wurden 2014 wichtige Rechtsakte zu Lebens- und Futtermitteln und zur Produktsicherheit angenommen und die Arbeiten an Rechtstexten in der zweiten Jahreshälfte fortgesetzt und beschleunigt.

Die Unterstützung für den Handel über die Trennungslinie hinweg (Verordnung (EG) Nr. 866/2004) wurde fortgesetzt. Experten aus den EU-Mitgliedstaaten führten regelmäßig pflanzengesundheitliche Kontrollen von Kartoffeln und Zitrusfrüchteerzeugnissen durch. Unabhängige Experten erstellten eine aktualisierte Liste der Fischereifahrzeuge, deren Fang für den Handel über die Trennungslinie hinweg zugelassen ist.

4.3.Finanzielle Abwicklung (Auftragsvergabe und Zahlungen)

4.3.1.Auftragsvergabe

Die Mittelbindungen beliefen sich 2014 auf 26,5 Mio. EUR. Eine Reihe von Auftragsvergaben, insbesondere für technische Hilfe, werden Anfang 2015 abgeschlossen. Infolge der erheblichen Bemühungen um Vertragsabschlüsse in den letzten drei Jahren, der Straffung von Programmen und der Auslagerungsmaßnahmen sollte die Mittelbindungsquote im Jahr 2015 weiter steigen und so den Betrag für die jährlichen Programme deutlicher widerspiegeln.

4.3.2.Zahlungen

Die Zahlungen beliefen sich im Jahr 2014 auf 21 Mio. EUR. Es wird davon ausgegangen, dass der Zahlungstrend mit dem Anstieg des Umfangs der Mittelbindungen ebenfalls steigen wird.

4.4.Monitoring

Die Kommission trägt für die Durchführung der meisten Projekte die unmittelbare Verantwortung (direkte Mittelverwaltung). Die Mitarbeiter der Kommission gewährleisten eine engmaschige Überwachung durch unangekündigte und angekündigte Vor-Ort-Besuche sowie im Rahmen der Lenkungsausschüsse. Eine besondere Programmmanagementstelle überwacht die Abwicklung der Zuschüsse für die Entwicklung des Gemeinwesens, KMU und Betriebe im ländlichen Raum und unterstützt Zuschussempfänger. Das Monitoring der TAIEX-Logistik erfolgt mit Hilfe des Online-TAIEX-Managementsystems.

4.5.Rechnungsprüfung und Kontrollen

Eine Ex-post-Prüfung wurde außerdem für eine Reihe von Akten für im Rahmen des Hilfeprogramms vergebene Aufträge (Dienstleistungen, Bauarbeiten und Lieferungen) durchgeführt. Der Entwurf des Abschlussberichts wurde Ende 2014 erstellt. Es wurden keine wesentlichen Fehler gemeldet, und es sind keine Maßnahmen erforderlich.

2013 führte die interne Auditstelle eine Prüfung zur „gemeinsamen Mittelverwaltung“ durch, um die internen Kontrollsysteme der Generaldirektion Erweiterung zu bewerten. Diese Prüfung deckte auch im Rahmen des Hilfeprogramms finanzierte Projekte ab. Empfehlungen in Bezug auf operationelle Überprüfungen, Risikobewertung und Monitoring wurden umgesetzt.

4.6.Evaluierung

Die Evaluierung des TAIEX-Instruments wurde 2014 mit Empfehlungen für Methoden der Prioritätensetzung, Qualitätskontrolle, Festlegung von Etappenzielen und Beachtung der Aufnahmekapazität abgeschlossen. In den beiden vorangegangenen Jahren 2012-2013 waren auf Sektor- und Programmebene umfassende Evaluierungen durchgeführt und Maßnahmen bereits ergriffen oder in die Programmplanung integriert worden. Derzeit wird für das Programm als Ganzes eine Bewertung und Überarbeitung der Indikatoren vorgenommen. Berater werden im Jahr 2015 ihre Arbeiten in Bezug auf die Kapazität des Sektors Wasser und feste Abfälle sowie die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen aufnehmen. Die Unterstützung im Rahmen von TAIEX wurde durch neue Projektaktionspläne und neue Experten verstärkt.

Der Equipo Argentino de Antropologia Forense (EAAF), den der Ausschuss für Vermisste um Durchführung regelmäßiger Leistungsbewertungen gebeten hatte, machte 2014 Vorschläge, wie der Ausschuss effizienter arbeiten könnte.

4.7.Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit

2014 gab es 53 öffentlichkeitwirksame Maßnahmen, darunter vor allem die Eröffnung der neuen bikommunalen Kläranlage Nikosia in Mia Milia/Haspolat, die Feierlichkeiten für den Abschluss der Restaurierungsarbeiten an der Agios-Nikolaos-Kirche in Syrianochori/Siryanohoro/Yayla und der Deneia-/Denya-Moschee sowie eine Großveranstaltung unter dem Motto „Suche nach unseren Vermissten“, deren Ziel es war, die Familien vermisster Personen über die Arbeit des Ausschusses für Vermisste zu informieren.

Gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Nikosia wurde im Nordteil Nikosias ein Europatag-Festival organisiert. Mehrere Pressemitteilungen über die Maßnahmen des Programms wurden von der Vertretung in türkischer, griechischer und englischer Sprache verteilt.

4.8.Konsultationen mit der Regierung der Republik Zypern

Mit Vertretern der Regierung der Republik Zypern fanden regelmäßige Sitzungen statt, in erster Linie bei Besuchen leitender Kommissionsbeamter in Zypern. Die Kommission stützt sich bei der Überprüfung von Eigentumsrechten weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der Regierung und organisiert auch regelmäßige Treffen mit der Ständigen Vertretung in Brüssel.

5.Schlussfolgerungen

Die Kommission bietet weiterhin Unterstützung im Hinblick auf das wichtigste Ziel der Verordnung, die Wiedervereinigung Zyperns durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu erleichtern; allerdings wird sich die Zypern-Frage nur durch einen politischen Dialog regeln lassen, der von der Kommission unterstützt und gefördert wird. 2014 wurde zwar kein bedeutender Durchbruch in diesem Prozess erreicht, aber die Kommission ist bereit, auf etwaigen Entwicklungen mit der Zustimmung beider Gemeinschaften aufzubauen. Das mit der Unterstützungsverordnung erteilte Mandat besteht weiterhin, und die Kommission hat ihre Arbeiten im Hinblick auf die darin genannten Ziele fortgesetzt. Ein bedeutender Teil der Hilfe trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung bei, entweder direkt durch Zuschüsse für den Privatsektor oder indirekt durch verbesserte Infrastruktur, Telekommunikation, Produktqualität, Entwicklung der Humanressourcen oder durch die überaus wichtige Vorbereitung auf die Übernahme des EU-Besitzstands.

In manchen Bereichen kommt es in der Praxis zu teilweise schwerwiegenden operativen Problemen, die auf unzureichende Kapazitäten seitens der Begünstigten und fehlende Eigenmittel zurückzuführen sind; dies bremst das Engagement der türkisch-zyprischen Gemeinschaft. Die Kommission kann sich von ihrer Arbeit in Bereichen, die zentrale Punkte des Besitzstands betreffen und für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger der EU von grundlegender Bedeutung sind, jedoch nicht zurückziehen.

Bei den Investitionen in die Infrastruktur lässt sich allgemein feststellen, dass die Bereiche Vertragsverwaltung, Übergabe, Betrieb, Instandhaltung und Nachhaltigkeit problematisch sind und dass häufig nach der Leistungserbringung eine Unterstützung erforderlich ist. Der Ausbau der Infrastruktur wird in der Unterstützungsverordnung jedoch ausdrücklich erwähnt, und eine große Anzahl von Projekten (insbesondere im Umweltbereich) befindet sich in der Vorbereitung.

Die umfassende Durchführung von Projekten im Rahmen der Unterstützungsverordnung vor Ort begann im Jahr 2009, und in den darauffolgenden fünf Jahren konnten sowohl die Kommission als auch die Begünstigten zahlreiche Erkenntnisse gewinnen. Trotz der sehr ehrgeizigen Ziele der Unterstützungsverordnung haben das einheitliche Vorgehen der Kommission und die primäre Ausrichtung auf bedeutende Themen zu greifbaren Ergebnissen geführt. Viele Programme, darunter vertrauensbildende Maßnahmen und Zuschussprogramme auch für Akteure des privaten Sektors, Schulen und Gemeinden, haben viel Wertschätzung erfahren und Wirkung gezeigt. Insbesondere das Stipendienprogramm wird positiv aufgenommen und deutlich wahrgenommen.

Das Vertrauen und die positive Einstellung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft gegenüber der EU ist zwar, wie die Eurobarometer-Umfragen 4 zeigen, im EU-Vergleich hoch bzw. verbreitet, die anhaltende Präsenz der EU und die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit der türkisch-zyprischen Gemeinschaft als EU-Bürger ist jedoch eine wichtige Triebfeder für den gesamten Vermittlungsprozess.

(1)

   ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 5.

(2)

   Beschluss C(2014) 9366 der Kommission.

(3)

     ABl. L 347 vom 2.12.2013, S. 884.

(4)

     http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb_arch_en.htm