BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jährlicher Bericht über die Umsetzung von Teil IV des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika /* COM/2015/0131 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Jährlicher Bericht über die Umsetzung von
Teil IV des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika 1.
Einführung Am 29. Juni
2012 unterzeichnete die EU das Assoziierungsabkommen (im Folgenden „Abkommen“)
mit Zentralamerika. Teil IV des Abkommens, der sich auf den Handel
erstreckt, wird seit dem 1. August 2013 vorläufig in Bezug auf Nicaragua,
Honduras und Panama, seit dem 1. Oktober 2013 in Bezug auf El Salvador und
Costa Rica und schließlich seit dem 1. Dezember 2013 auf Guatemala
angewandt.[1]
Die Kommission
unterrichtet das Parlament und den Rat regelmäßig und bringt sie über die
Umsetzung des Abkommens auf den neuesten Stand. Ergänzend und in Einklang mit
der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des
Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens[2] (im
Folgenden „Verordnung“) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem
Rat einen jährlichen Bericht vor. Dieser Bericht kommt dieser Anforderung nach. Nach
Artikel 13 der Verordnung enthält der Bericht drei Abschnitte:
eine Zusammenfassung der
Statistiken und eine Gesamtbewertung der Handelsströme (Teil 2)
Informationen über die Tätigkeiten
der verschiedenen Gremien, die für die Überwachung der Durchführung des
Abkommens (Teil 3) und die Einhaltung der sich aus dem Titel für
Handel und nachhaltige Entwicklung ergebenden Verpflichtungen
(Teil 4) verantwortlich sind
Informationen über die in der
Verordnung angesprochene Überwachungstätigkeit (Teil 5)
2.
GESAMTBEWERTUNG: ENTWICKLUNG DES HANDELS 2.1. Methodik Aufgrund der
begrenzten Verfügbarkeit von Daten, die für diesen ersten jährlichen Bericht
verwendet werden konnten, sind eindeutige Schlussfolgerungen zu den
Auswirkungen des Abkommens nicht möglich. Veränderungen bei den Handelsströmen
können nicht allein auf die Umsetzung des Abkommens zurückgeführt werden, da
viele andere Faktoren die Zahlen beeinflussen, etwa Nachfrageschwankungen oder globale
Preise. Da sich die Asymmetrie beim Entwicklungsstand der Volkswirtschaften in
den jeweiligen Stufenplänen für den Zollabbau widerspiegelt, wird zudem daran
erinnert, dass der Zeitraum für den Zollabbau für Zentralamerika länger ist als
für die EU. Infolge dessen fällt die Zollsenkung im ersten Jahr der Anwendung
für EU-Einfuhren aus Zentralamerika niedriger aus als für Einfuhren nach
Zentralamerika aus der EU. Ferner sei
darauf hingewiesen, dass den zentralamerikanischen Ländern vor der Umsetzung des
Abkommens ein präferenzieller Zugang zum EU-Markt zugute kam, das Allgemeine
Präferenzsystem (im Folgenden „APS“), mit dem Entwicklungsländern
Zollzugeständnisse eingeräumt werden. Aufgrund dieses Systems kamen bereits
einige wichtige zentralamerikanische Waren (wie Kaffee und Obst) in den Genuss
der Zollfreiheit. Die im Rahmen des Abkommens eingeräumten Zollzugeständnisse
betreffen allerdings eine breitere Warenpalette als die des APS und sind nun
dauerhaft. Das Abkommen soll dazu beitragen, die Diversifizierung
zentralamerikanischer Ausfuhren zu stärken, doch wird dies seine Zeit brauchen. Die nachfolgende
Analyse bilateraler Handelsströme basiert auf einem Vergleich von Daten für
einen Zwölfmonatszeitraum (Oktober 2013 – September 2014), die dann dem gleichen
Zeitraum des Vorjahres (Oktober 2012 – September 2013) gegenübergestellt
werden. Im Folgenden bezieht sich das erste Jahr der Umsetzung auf den
Zwölfmonatszeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014. Sofern
nichts anderes angegebenen wird, basiert dieser Bericht auf EUROSTAT-Daten. Die Statistiken
von EUROSTAT weichen in Bezug auf Panama (+255 %) und Costa Rica
(+46 %) erheblich von den Statistiken Zentralamerikas ab. Diese
Abweichungen wurden im Unterausschuss „Marktzugang“ erörtert, und es wurde
vereinbart, im Rahmen einer gemeinsamen Analyse dafür nach den Gründen zu
suchen. 2.2. Entwicklung der Handelsströme
mit Zentralamerika (Waren) Neue Daten der
Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik der Vereinten Nationen
belegen, dass die Direktinvestitionen in Zentralamerika im ersten Halbjahr 2014
gegenüber 2013 relativ stabil blieben. Dennoch ging der Handel[3]
zwischen den zentralamerikanischen Ländern sowie dieser Region und der übrigen
Welt um 1 % bis 2 % zurück. Parallel dazu nahmen die globalen
EU-Handelsströme um 3 % ab. Obwohl es für
endgültige Schlussfolgerungen noch zu früh ist und trotz dieses allgemeinen
Rückgangs bei den Handelsströmen, kam es bei bestimmten Ländern und Waren zu
einem Aufwärtstrend. Die EU-Handelsströme mit der Region blieben stabil oder
nahmen sogar zu, ausgenommen mit Panama, wo der Handel im Vergleich zu 2012 mit
-11,9 % einen deutlichen Rückgang hinnehmen musste. Dies könnte jedoch mit
den allgemein rückläufigen EU-Ausfuhren nach Südamerika zusammenhängen, wo die
Freizone Colón als regionale Drehscheibe eine zentrale Rolle spielt. Aufgrund der
Unsicherheiten bezüglich des Datums der vorläufigen Anwendung im Jahr 2013
könnten die Wirtschaftsbeteiligten bei der Berücksichtigung der Vorteile des
Abkommens in ihrer Entscheidungsfindung auf Probleme gestoßen sein. Trotzdem
legen Indikatoren nahe, dass Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige das
Abkommen zunehmend nutzen. Der Wert der
EU-Warenimporte aus Zentralamerika stieg um 3,4 % (6,629 Mrd. EUR),
während die EU-Exporte nach Zentralamerika um 6,3 %
(5,106 Mrd. EUR) zurückgingen. Im Jahr 2014 wies die EU-Handelsbilanz
daher ein Defizit von 1,528 Mrd. EUR auf (im Jahr zuvor lag es bei
962 Mio. EUR). Ausfuhren || Einfuhren || Handelsströme insgesamt Costa Rica || 812 || 1,5 % || 4 096 || -0,7 % || 4 908 || -0,4 % El Salvador || 574 || 13,9 % || 191 || -6,0 % || 766 || 8,1 % Guatemala || 829 || 7,7 % || 619 || 4,0 % || 1 448 || 6,1 % Honduras || 421 || 15,3 % || 791 || 3,1 % || 1 213 || 7,0 % Nicaragua || 165 || 0,0 % || 305 || 28,7 % || 470 || 16,9 % Panama || 2 305 || -19,0 % || 627 || 29,7 % || 2 932 || -11,9 % Insgesamt || 5 106 || -6,3 % || 6 629 || 3,4 % || 11 736 || -1,1 % Handelsströmen zwischen der EU und
Zentralamerika und ihre jährliche Entwicklung (in
Mio. EUR – 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014) Das Hauptziel
von EU-Ausfuhren nach Zentralamerika war Panama (46 %), gefolgt von
Guatemala und Costa Rica (jeweils 16 %). Die wichtigsten Ausfuhren nach
SITC-Kategorien waren Maschinen und Fahrzeuge (32,7 %), an zweiter Stelle
standen chemische Erzeugnisse (17,5 %). Die EU-Ausfuhren decken eine große
Produktpalette ab und 15 Produkte, auf die wertmäßig die meisten Ausfuhren
entfallen, machen 28 % aller Exporte aus. Insgesamt wurden im ersten Jahr
der Umsetzung 5817 verschiedene Produkte nach Zentralamerika ausgeführt
(0,5 % mehr als im Jahr zuvor). Die EU-Ausfuhren
nach Zentralamerika gingen um 6,3 % zurück. Dieser Rückgang, der in erster
Linie Panama betraf (-19 %), dürfte mit dem insgesamt negativen Trend
bezüglich der zentralamerikanischen Region in Zusammenhang stehen. Die
EU-Ausfuhren weisen starke – sowohl positive als auch negative – Schwankungen
bei bestimmten Produkten auf aus Bereichen wie schwere Maschinen, Eisenbahn,
Flugzeuge und Schiffe, auf die ein großer Teil aller Ausfuhren entfällt und
deren Handelsströme mit Unternehmens- oder Kapitalinvestitionen verknüpft sind. Die
Durchdringung eines neuen Marktes kann Zeit kosten und hängt nicht allein von
einem Freihandelsabkommen ab, doch sollte berücksichtigt werden, dass bei den
EU-Ausfuhren nach Zentralamerika, die relativ gesehen am stärksten stiegen, 9
der 15 Produkte in Anwendung des Abkommens von einer
Zollpräferenzbehandlung profitierten, z. B.:
Luftfahrzeugteile
stiegen im ersten Jahr der Umsetzung von 2,5 Mio. EUR auf
39,5 Mio. EUR (+1431 %)
Bilder
und Druckerzeugnisse stiegen von
0,4 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR (+644 %)
Trinkgläser
stiegen von 0,3 Mio. EUR
auf 1,6 Mio. EUR (+432 %)
Die wichtigsten EU-Einfuhren
aus Zentralamerika waren Ausrüstungen und Maschinen (42 %), gefolgt
von Nahrungsmitteln und lebenden Tieren (39,4 %). EU-Einfuhren aus
Zentralamerika wurden in erster Linie aus Costa Rica (62 %) getätigt,
danach rangieren Honduras und Panama (jeweils 11 %). Einfuhren von
Ausrüstungen und Maschinen aus Zentralamerika stammen hauptsächlich aus Costa
Rica (86 % aller aus Zentralamerika importierten Ausrüstungen und
Maschinen). Insgesamt wurden
im ersten Jahr der Umsetzung 2281 verschiedene Produkte aus Zentralamerika
eingeführt (3 % mehr als im Jahr zuvor). Trotz dieser positiven
Entwicklung ist die Diversifizierung der aus Zentralamerika eingeführten Waren
nach wie vor begrenzt: Auf die vier am häufigsten eingeführten Waren entfallen
rund 60 % aller EU-Einfuhren aus Zentralamerika (zusammengesetzte
elektronische Schaltungen für Datenverarbeitungsmaschinen (IT-Hauptplatinen)
32 %, Kaffee 10 %, Bananen 10 % und Ananas 7 %). Insgesamt
stiegen die EU-Einfuhren aus Zentralamerika im ersten Jahr der Umsetzung um
3,4 %, obwohl die Einfuhren der beiden am meisten gehandelten Waren
zurückgingen (Schaltungen für Datenverarbeitungsmaschinen und Kaffee sanken um
7,2 % bzw. 17 %). Diese Rückgänge dürften auf externe Faktoren
zurückzuführen sein: Bei den Schaltungen für Datenverarbeitungsmaschinen könnte
dies bereits ein Hinweis auf die laufende Umstrukturierung dieser Branche sein,
die sich aus der kürzlichen Ankündigung des größten Herstellers in
Zentralamerika ergibt, seine Produktionsstätten von Costa Rica nach Südostasien
zu verlagern. Die Abnahme der Kaffeeimporte steht in Zusammenhang mit der
schweren Dürre und dem Kaffeerost (auf Spanisch „roya“). Bemerkenswerte
positive Veränderungen bei den kürzlich liberalisierten Ausfuhren aus
Zentralamerika wurden für folgende Produkte gemeldet:
Zuckerrohrmelasse
um 394 % (von
8 Mio. EUR auf 41 Mio. EUR)
Tiefgekühlte
Garnelen um 63 % (von
0,1 Mio. EUR auf 0,16 Mio. EUR)
Rum
in Flaschen um 205 % (von
5,6 Mio. EUR auf 17 Mio. EUR)
Maniok
um 39 % (von
10 Mio. EUR auf 14 Mio. EUR)
2.5. Anwendung von
Zollkontingenten Im Abkommen sind
mehrere Zollkontingente vorgesehen, die von der Gewährung einer
Zollpräferenzbehandlung des Handelspartners bis zum Quotenschwellenwert
reichen. Oberhalb dieses Schwellenwerts gilt der Meistbegünstigungszoll. Insgesamt legt
die vorläufige Analyse der Nutzung von Kontingenten nahe, dass die
Wirtschaftsbeteiligten Zollkontingente in erheblichem Maße für Produkte genutzt
haben, die bereits vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens gehandelt
wurden, während bei Produkten, die vor der Umsetzung des Abkommens nicht
gehandelt wurden, in nur geringfügigem Umfang Handel entstand. Die EU stimmte
zu, zugunsten von Zentralamerika acht Zollkontingente für Produkte
bereitzustellen, für die es vor der Anwendung des Abkommens keinen
präferenziellen Zugang zum EU-Markt gab. Die Wirtschaftsbeteiligten in
Zentralamerika nahmen diese Kontingente 2013 nicht in Anspruch, lediglich das
Zollkontingent für Zucker wurde zu 95 % ausgeschöpft. Im Jahr 2014
wurden die Zollkontingente nur für zwei Kategorien eingesetzt (Rohrzucker und
Rum). Von den 166 860 Tonnen für Rohrzucker wurden 143 791 genutzt
(86 %). Wertmäßig stiegen die EU-Einfuhren von Produkten, die unter das
Zollkontingent für Zucker fallen, von 47,5 Mio. EUR auf
84,7 Mio. EUR (+78 %). Ursprung || Waren || Einheit || Zollkontingent – Umfang || EU-Einfuhren || Nutzungsquote Zentralamerika || Knoblauch || Tonne || 550 || 0 || 0 % Reis || 21 000 || 0 || 0 % Maniok || 5 000 || 0 || 0 % Rind- und Kalbfleisch || 10 450 || 0 || 0 % Pilze || 275 || 0 || 0 % Zuckermais || 1 560 || 0 || 0 % Zentralamerika ohne Panama || Zucker || 154 500 || 135 243 || 88 % Rum in Behältnissen > 2 l || Liter reiner Alkohol || 1 022 || 153 || 21 % Panama || Rum in Behältnissen > 2 l || 105 || 0 || 0 % Zucker || Tonne || 12 360 || 8 548 || 69 % Nicaragua || Rind- und Kalbfleisch || 550 || 0 || 0 % EU-Zollkontingente
für Zentralamerika – Nutzung bis 26. November 2014 Zusätzlich zu
den Zollkontingenten gewährte die EU Zentralamerika Ausnahmeregelungen zu den
Ursprungsregeln im Rahmen spezifischer Kontingente für
118 Zolltariflinien. Im Wesentlichen erhält Zentralamerika mit diesen
Ausnahmeregelungen eine gewisse Flexibilität in Bezug auf den Ursprung genau
definierter Waren bis zu einem Schwellenwert des Kontingents. Bei darüber
hinaus gehenden Mengen gelten strengere Ursprungsregeln. Diese Vereinbarungen
betreffen in erster Linie Textilerzeugnisse. Diese Ausnahmeregelungen werden
allerdings kaum angewendet, und die unter diesen Kontingenten eingeführten
Mengen sind nach wie vor sehr gering und betreffen nur einen Bruchteil der
Handelsströme, die für eine Präferenzbehandlung in Frage kommen. Diese
Feststellung bestätigt einen allgemeinen Trend, der bei kürzlich umgesetzten
Abkommen beobachtet wurde: Die Wirtschaftsbeteiligten benötigen Zeit, um ihre
Handelswege an das neue Umfeld anzupassen. Zentralamerika
räumte der EU Zollkontingente für vier spezifische Erzeugnisse
ein. Alle unter diese Zollkontingente fallenden EU-Ausfuhren stiegen wie folgt:
Gepökelter
Schinken: Die EU-Ausfuhren stiegen von
1,2 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR (+22 %).
Milchpulver:
Die EU-Ausfuhren stiegen von 2,9 Mio. EUR auf
5,7 Mio. EUR (+96 %).
Käse:
Die EU-Ausfuhren stiegen von 7,1 Mio. EUR auf
9,3 Mio. EUR (+32 %).
Molke:
Die EU-Ausfuhren stiegen von 0,5 Mio. EUR auf
0,6 Mio. EUR (+17 %).
Zubereitungen
aus Schweinefleisch: Die EU-Ausfuhren
stiegen von 9,1 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR
(+16 %).
Insgesamt
erlebten die Produkte, die bereits vor der Umsetzung des Abkommens gehandelt
wurden, durch die Zollkontingente einen Aufschwung, wobei ein weiteres Wachstum
möglich ist, weil die Ausfuhren den Schwellenwert nicht erreichten. 2.6. Dienstleistungen Daten über den
Handel mit Dienstleistungen werden mit erheblicher Zeitverzögerung produziert
und in aggregierter Form präsentiert, wodurch es zum jetzigen Zeitpunkt
unrealistisch ist, eine ähnliche Analyse vorzunehmen wie beim Warenhandel.
Dieser Aspekt wird daher im jährlichen Durchführungsbericht betrachtet, sobald
ausreichend Daten vorliegen. 3.
TÄTIGKEITEN DER MIT DER UMSETZUNG BEFASSTEN GREMIEN Diese Gremien,
die mit dem Abkommen eingerichtet wurden, bestehen aus einem Assoziationsrat,
der regelmäßig auf Ministerebene zusammentrifft, einem Assoziationsausschuss
und sechs Unterausschüssen, die sich jährlich treffen. Die ersten Sitzungen
dieser Gremien fanden im Mai/Juni 2014 in Honduras statt, das Direktorium für
Handel und nachhaltige Entwicklung trat allerdings am 17. und 18. November
in Nicaragua zusammen. 3.1. Unterausschuss „Technische
Handelshemmnisse“ Während der
Sitzung am 13. Mai 2014 überprüften Zentralamerika und die EU Folgendes:
die
Umsetzung von vier technischen Regelungen durch Zentralamerika
(Kennzeichnung alkoholischer Getränke, Rahm (Milcherzeugnis),
Kennzeichnung von Schuhen)
zwei
technische Regelungen von Costa Rica (Reifen und elektrische Anlagen)
die
Verpflichtungen der zentralamerikanischen Region zur Förderung ihrer
wirtschaftlichen Integration durch die Annahme technischer regionaler
Regelungen
Die EU erinnerte
an die Verpflichtung Zentralamerikas, schriftlich auf die schriftlichen
Stellungnahmen der EU zu antworten, die im Rahmen des
WTO-TBT-Notifizierungsverfahrens vorgelegt werden. Zentralamerika nahm das
Ersuchen zur Kenntnis und verpflichtete sich zu antworten. Als Teil ihrer
Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Umsetzung technischer Regelungen zur
Förderung der regionalen wirtschaftlichen Integration hatte Zentralamerika
zugestimmt, eine einzige regionale Registrierung für Waren einzuführen. Diese
Regelung war immer noch nicht umgesetzt worden, doch teilte Zentralamerika mit,
dass diese neue Rechtsvorschrift nun in Kraft treten werde. 3.2. Direktorium für Handel und
nachhaltige Entwicklung Die EU und
Zentralamerika brachten den Dialog über Handel und nachhaltige Entwicklung auf
den Weg und tauschten Erfahrungen aus über heimische Mechanismen zur Förderung
der Beteiligung der Zivilgesellschaft und von Gruppen, die sich zur Umsetzung
der Bestimmungen für Handel und nachhaltige Entwicklung verpflichtet haben
(siehe unten, Teil 4). 3.3. Unterausschuss „Geistiges
Eigentum“ Die erste
Sitzung des Unterausschusses „Geistiges Eigentum“ am 22. und 23. Mai 2014
hatte folgende Ziele:
Vereinbarung
des Inhalts des Beschlusses, in dem die geschützten geografischen Angaben
aufgelistet werden, mit Zentralamerika
Austausch
über den neuesten Stand der jeweiligen laufenden Verfahren zum Schutz
geografischer Angaben in der EU und in Zentralamerika, insbesondere
hinsichtlich der laufenden Einspruchsverfahren in Bezug auf einige
wichtige geografische Angaben der EU sowie
Einleitung
des Dialogs über Möglichkeiten zur Vereinfachung der Registrierung
geografischer Angaben in Zentralamerika
Das Ergebnis
dieses Unterausschusses war positiv, denn die Parteien vereinbarten eine Liste
mit geschützten geografischen Angaben und waren sich darin einig, dass es mit
Blick auf die Förderung eines harmonisierten Ansatzes auf regionaler Ebene
Möglichkeiten zur Vereinfachung der Registrierungsverfahren in Zentralamerika
gibt. 3.4. Unterausschuss
„Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“ Auf
seiner ersten Sitzung am 17. und 18. Juni erörterte der Unterausschuss
unter anderem Einfuhranforderungen, Überprüfungen, Maßnahmen in Zusammenhang
mit Tier- und Pflanzengesundheit, Gleichwertigkeit und fachliche Unterstützung.
Die Hauptziele bestanden darin,
weiterhin
mögliche Probleme bei der Umsetzung des Abkommens zu ermitteln und nach
Lösungen zu suchen
Marktzugangshindernisse
und neue Einfuhrgenehmigungsanträge zu behandeln und nach Möglichkeiten
der Vereinfachung oder Öffnung des Handels zu suchen
von allen
zentralamerikanischen Ländern Bestätigung zu erhalten, dass die Artikel
über die Genehmigung der Listung von Betrieben und über Überprüfungen
interpretiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden und dass Zentralamerika
die Kosten für Kontrollen in Europa durch zuständige zentralamerikanische
Behörden übernimmt
den Grad
der Integration Zentralamerikas und die diesbezüglich in der Region
laufenden Diskussionen zu erörtern
Insgesamt war
das Ergebnis des Unterausschusses positiv, wobei Zentralamerika sich
verpflichtet sieht, die Ziele des Abkommens zu erreichen. 3.5. Unterausschuss „Zoll,
Handelserleichterungen und Ursprungsregeln“ Auf der ersten
Sitzung des Unterausschusses am 28. und 29. April erörterten die Parteien:
die
Erfüllung der von Zentralamerika eingegangenen Verpflichtungen bezüglich
seiner regionalen Integration
zwei
Erläuterungen im Bereich Ursprungsregeln und Lösung kleinerer praktischer
Probleme der Wirtschaftsbeteiligten während der ersten Monate des präferenziellen
Handels im Rahmen des Abkommens
Die EU zeigte
sich zudem besorgt über die Tendenz mittelamerikanischer Länder, an ihren
Grenzen Scanner einzuführen und Ad-valorem-Gebühren zu erheben, was ihrer
Ansicht nach gegen das Abkommen verstoßen könnte. 3.6. Unterausschuss „Marktzugang
für Waren“ Die
Tagesordnungspunkte der ersten Sitzung des Unterausschusses am 19. Juni
bezogen sich auf die Überprüfung ·
der Rechtsvorschriften Costa Ricas, mit
denen ein Mindestausfuhrpreis für Bananen eingeführt wurde ·
der von Nicaragua erhobenen Gebühr für
das Scannen von Waren an jedem Grenzkontrollpunkt ·
der von der EU für bestimmte unter das
Zollkontingent fallende zentralamerikanische Produkte eingeführten
Verwaltungskontrolle Bezüglich der
Rechtsvorschriften für einen Mindestausfuhrpreis für Bananen erkannte Costa
Rica an, dass das Abkommen keine Bestimmung enthält, die es Costa Rica
ausdrücklich gestatten würde, derartige Rechtsvorschriften anzuwenden.
Angesichts der derzeitigen Marktpreise für Bananen war Costa Rica allerdings
der Ansicht, dass ein Mindesteinfuhrpreis kein Handelshemmnis darstellt. Die EU
merkte an, dass sie dieses Thema weiter verfolgen werde. Was die
Scannergebühren von Nicaragua betrifft, erinnerte die EU daran, dass erhobene
Gebühren aufgrund des Abkommens die Kosten der erbrachten Dienstleistungen
nicht übersteigen dürften. Nicaragua versicherte der EU, dass die
internationalen Verpflichtungen in den Rechtsvorschriften respektiert würden. Außerdem
tauschten sich die Parteien über mögliche künftige Arbeitsbereiche aus und
vereinbarten eine Zusammenarbeit bei der Erstellung gemeinsamer zuverlässiger
Statistiken. 3.7. Assoziationsausschuss Am 25. Juni
überprüfte der Assoziationsausschuss die in den verschiedenen Unterausschüssen
durchgeführten Arbeiten und erörterte andere handelsbezogene Themen. Ein
besonderer Schwerpunkt lag auf den Themen der regionalen Wirtschaftsintegration
und der Notwendigkeit, Maßnahmen Zentralamerikas zu verhindern, die sich gegen
den freien intra-regionalen Warenverkehr richten, da nämlich die Vereinfachung
des Warenverkehrs in erster Linie Zentralamerika zugute käme. Die Parteien
erörterten den Antrag Zentralamerikas auf Ausgleichszahlungen für den Beitritt
Kroatiens zur EU, sie erkannten derzeit bestehende unterschiedliche Ansätze an
und vereinbarten eine Fortsetzung des Dialogs über diesen Punkt mit Blick auf
ein baldige Einigung. Die EU äußerte sich außerdem besorgt über Panamas Gesetz
für in Häfen angebotene Hilfsdienstleistungen, das ausländische Marktteilnehmer
benachteiligt. Die EU und Panama diskutierten, ob durch das Gesetz der
Marktzugang erschwert wird, und Panama teilte mit, dass die neue Regierung der
EU antworten werde. 3.8. Assoziationsrat Der
Assoziationsrat, der am 27. Juni zusammentrat, prüfte die Arbeit des Assoziationsausschusses
und befürwortete die Ergebnisse. Der Assoziationsrat verabschiedete fünf
Beschlüsse, unter anderem die Geschäftsordnung des Assoziationsrates und seine
unterschiedlichen Strukturen, die Liste der geschützten geografischen Angaben und
die Verfahrensweise für den Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten. Die Teilnehmer Zentralamerikas unterstrichen zudem
erneut die Bedeutung des Abkommens für den Handel, die regionale Integration
und verbesserte Beziehungen, von denen sie erwarten, dass sie sich positiv auf
die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Zentralamerikas auswirken. Ferner
sprachen sie sich für eine rasche Ratifizierung des Abkommens durch die übrigen
19 EU-Mitgliedstaaten aus, damit auch der politische Teil und der Kooperationsteil
in Kraft treten können. Die EU legte den Stand des Ratifizierungsprozesses in
Europa dar. Außerdem verwies sie auf das Inkrafttreten des Abkommens über
politischen Dialog und Zusammenarbeit im Jahr 2014. 4. EINHALTUNG DER SICH AUS
HANDEL UND NACHHALTIGER ENTWICKLUNG ERGEBENDEN VERPFLICHTUNGEN Bei den Aktivitäten im ersten Jahr der Umsetzung des
Abkommens lag der Schwerpunkt auf der in Titel VIII über Handel und nachhaltige
Entwicklung festgelegten Schaffung institutioneller Strukturen. 4.1 Institutionelle Aspekte Die erste
Sitzung des Direktoriums für Handel und nachhaltige Entwicklung der Regierungen
fand am 18. und 19. November 2014 in Managua, Nicaragua statt. Parallel
fand eine Sitzung des Forums für den zivilgesellschaftlichen Dialog statt, an
die sich eine gemeinsame Sitzung des Direktoriums und des Forums anschloss. An der Sitzung
des Direktoriums nahmen auf zentralamerikanischer Seite Vertreter der
Ministerien für Handel, Arbeit und Umwelt teil. Das Forum für den
zivilgesellschaftlichen Dialog wurde von der zivilgesellschaftlichen
Beratungsgruppe Nicaraguas organisiert und es fanden mehrere Präsentationen zu
Themen wie Arbeitnehmerrechte, Klimawandel, fairer Handel und soziale
Verantwortung von Unternehmen statt. Mehr als 100 Personen nahmen teil. Die Beratungsgruppe der EU setzte sich aus
Vertretern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und von
zivilgesellschaftlichen Organisationen in der EU zusammen, die nach einer
Aufforderung zur Interessensbekundung über die Datenbank zur Zivilgesellschaft
der GD Handel ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet hatten. Das
Sekretariat wird vom EWSA gestellt. 4.2 Umsetzung der Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) Auf der
Direktoriumssitzung berichteten die Parteien über die Umsetzung der
IAO-Übereinkommen, insbesondere über die grundlegenden IAO-Übereinkommen. Bei
Letzteren lag der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit und
zur Stärkung des sozialen Dialogs. Die Parteien erörterten die Bedeutung des
sozialen Dialogs sowie effektiver und abschreckender Sanktionen gegen
gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung und Gewalt, auch Gewalt gegen
Gewerkschaftsführer, und die Notwendigkeit, diese Sanktionen effektiv
umzusetzen. Bei der
Kinderarbeit wurde insbesondere die Bedeutung unterstrichen, die Bemühungen
zur Bekämpfung der Kinderarbeit vor allem in der informellen Wirtschaft zu
intensivieren, Kontrollen am Arbeitsplatz zu verstärken, die Schulbesuchsquote
zu erhöhen sowie den Sozialschutz mit dem Schwerpunkt Kinderschutz zu fördern. Die EU verwies
auf die kürzlich verabschiedeten IAO-Übereinkommen und -Protokolle sowie auf
ihren Stand der Ratifizierung in den Mitgliedstaaten, insbesondere das
Seearbeitsübereinkommen (MLC), das Übereinkommen zum Schutz von
Hausangestellten (C189) und das neue Protokoll, mit dem das Übereinkommen über
Zwangsarbeit (C29) ergänzt wird. In Bezug auf den
Aufbau von Kapazitäten in diesen Bereichen hob die EU insbesondere ein Programm
hervor, dass derzeit zur Unterstützung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in
Honduras erarbeitet wird. 4.3. Umsetzung
multilateraler Umweltübereinkommen Auf
der Direktoriumssitzung berichteten die Parteien über die Umsetzung
multilateraler Umweltübereinkommen, wobei der Schwerpunkt auf Klimawandel,
gefährdeten Arten (CITES), gefährlichen Ladungen mit Chemikalien und Abfällen
liegt. Die zentralamerikanischen Länder gaben an, nun das Rotterdamer
Übereinkommen (über den Handel mit gefährlichen Chemikalien) und die
Gaborone-Änderung des CITES-Übereinkommens ratifiziert zu haben. Die EU verwies auf die kürzlich geschlossenen
Umweltübereinkommen, nämlich das Minamata-Übereinkommen für Quecksilber und das
Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), und
berichtete über Entwicklungen zur Umsetzung dieser Übereinkommen innerhalb der
EU. Die zentralamerikanischen Länder betonten die durch den Klimawandel
bedingte Anfälligkeit der Region mit direkten Auswirkungen auf den
exportorientierten Ertragsanbau etwa von Kaffee und die Notwendigkeit,
Anpassungsmaßnahmen zu erarbeiten. Mehrere Länder erläuterten ehrgeizige Pläne
zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung. 4.4. Entwicklung
einer positiven Agenda für Handel und nachhaltige Entwicklung Auf der Sitzung des Direktoriums und des Forums für
den zivilgesellschaftlichen Dialog wurden viele Beispiele genannt, bei denen
Produktion und Handel positive Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hatten.
Regierungspolitische Maßnahmen zur Förderung derartiger Ergebnisse wurden
dargelegt, aber auch Partnerschaften zwischen Wirtschaft,
Arbeitnehmervertretern, nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen und
Kommunen. Zu den gemeinsamen Themen gehörten soziale Verantwortung von
Unternehmen, erneuerbare Energien, nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung,
sauberere Produktionsprozesse und nachhaltiger Tourismus. Das
Direktorium vereinbarte weitere Diskussionen zur Ermittlung mittelfristiger
Prioritäten. Von Bedeutung in diesem Prozess ist die Abstimmung mit der laufenden
und geplanten Unterstützung der Region bei der Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf beiden Seiten des Atlantiks. 5. UMSETZUNG DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 20/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR UMSETZUNG
DER BILATERALEN SCHUTZKLAUSEL UND DES STABILISIERUNGSMECHANISMUS FÜR BANANEN Mit der
Verordnung werden angemessene Verfahren zur Vermeidung einer bedeutenden
Schädigung des EU-Bananensektors festgelegt, falls infolge der Senkung der
Zölle Bananen vermehrt in solchen Mengen eingeführt werden, dass dem
EU-Wirtschaftszweig eine bedeutende Schädigung entsteht oder zu entstehen
droht. Daher überwacht
die Kommission nach Artikel 3 und 13 der Verordnung die Entwicklung der
Einfuhren von Bananen aus den zentralamerikanischen Ländern, um zu bewerten, ob
die Bedingungen für die Einleitung einer Untersuchung über die Umsetzung der
Schutzklausel oder vorheriger Überwachungsmaßnahmen erfüllt sind. 5.1. Entwicklung der
Bananeneinfuhren aus Zentralamerika Im ersten Jahr
der Umsetzung des Abkommens hat die Kommission weder eine Untersuchung über die
Umsetzung der Schutzklausel eingeleitet noch dahingehend Anträge erhalten oder
vorherige Überwachungsmaßnahmen eingeleitet, da die Bedingungen der Verordnung
für die Einleitung einer Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel
oder vorheriger Überwachungsmaßnahmen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren. 2013 || 2014* Einfuhren || Auslösemenge || Nutzungsquote || Einfuhren || Auslösemenge || Nutzungsquote Costa Rica || 131 519 || 1 178 750 || 11 % || 856 007 || 1 230 000 || 70 % Panama || 58 935 || 431 250 || 14 % || 203 737 || 450 000 || 45 % Honduras || 1 749 || 57 500 || 3 % || 3 622 || 60 000 || 6 % Guatemala || 21 || 57.500 || 0 % || 22 861 || 60 000 || 38 % Nicaragua || 0 || 11 500 || 0 % || 0 || 12 000 || 0 % El Salvador || 0 || 2 300 || 0 % || 0 || 2 400 || 0 % (*)
bis 10. Dezember 2014 Einfuhren
von Bananen unter dem Stabilisierungsmechanismus 6. SCHLUSSFOLGERUNG Es ist noch zu
früh für eine abschließende Bewertung der Auswirkungen des Handelsteils des
Abkommens. Trotz des
negativen globalen Umfelds, wozu auch der Rückgang der globalen Nachfrage
insgesamt im Jahr 2014 beitrug, blieb der Handel mit Zentralamerika im
Wesentlichen stabil und nahm in bestimmten Sektoren erheblich zu. Auch im
Handel mit den meisten zentralamerikanischen Ländern war ein Anstieg zu
verzeichnen – eine Ausnahme bildete Panama. Zudem besteht aufgrund der relativ
niedrigen Nutzungsquote der vorhandenen Zollkontingente die Möglichkeit, die
bilateralen Handelsströme zwischen den beiden Regionen weiter auszubauen. In Bezug auf
Bananen blieben die Einfuhren aus den zentralamerikanischen Ländern insgesamt
stabil und unter der festgelegten Auslösemenge für die Einfuhr, so dass die
Einleitung einer Aussetzung der Präferenzzölle nicht erforderlich war. Es wurde mit
Zentralamerika vereinbart, eine technische Überprüfung der statistischen
Methoden und Daten über den Handel durchzuführen, was künftig eine
detailliertere Analyse ermöglichen dürfte. Insgesamt
gelangt die Kommission nach dem ersten Jahr der Umsetzung zu dem Schluss, dass
der institutionelle Rahmen des Abkommens rasch eingerichtet und operativ war
und dass die Umsetzung insgesamt positiv verläuft. Der förmliche Prozess, der
zwischen den für die Umsetzung des Abkommens zuständigen Parteien läuft, wird
im Rahmen der Sitzungen der verschiedenen mit der Umsetzung betrauten Gremien
fortgesetzt, die bis Mitte 2015 stattfinden dürften. Schwerpunkt des
zweiten Jahres der Anwendung bleibt die ordnungsgemäße Umsetzung des Abkommens,
damit die Wirtschaftsbeteiligten beider Regionen seine Möglichkeiten umfassend
nutzen können. Die Kommission ist an Maßnahmen beteiligt, mit denen die
Wirtschaftsbeteiligten für die durch das Abkommen entstehenden Möglichkeiten
weiter sensibilisiert werden sollen. Diese Maßnahmen werden sowohl in der EU
als auch in Zentralamerika ergriffen und beinhalten Kooperationsprojekte in
Zentralamerika. [1] Das
Abkommen wird in der EU vorläufig angewandt, bis es von allen Mitgliedstaaten
ratifiziert wurde. Der Status der Ratifizierung ist der Website des Rates zu
entnehmen: http://www.consilium.europa.eu/policies/agreements/search-the-agreements-database?command=details&lang=en&aid=2012001&doclang=EN. [2] Siehe: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32013R0020. [3] IWF-Daten.