52015DC0131

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jährlicher Bericht über die Umsetzung von Teil IV des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika /* COM/2015/0131 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jährlicher Bericht über die Umsetzung von Teil IV des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika

1. Einführung

Am 29. Juni 2012 unterzeichnete die EU das Assoziierungsabkommen (im Folgenden „Abkommen“) mit Zentralamerika. Teil IV des Abkommens, der sich auf den Handel erstreckt, wird seit dem 1. August 2013 vorläufig in Bezug auf Nicaragua, Honduras und Panama, seit dem 1. Oktober 2013 in Bezug auf El Salvador und Costa Rica und schließlich seit dem 1. Dezember 2013 auf Guatemala angewandt.[1]

Die Kommission unterrichtet das Parlament und den Rat regelmäßig und bringt sie über die Umsetzung des Abkommens auf den neuesten Stand. Ergänzend und in Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens[2] (im Folgenden „Verordnung“) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht vor. Dieser Bericht kommt dieser Anforderung nach.

Nach Artikel 13 der Verordnung enthält der Bericht drei Abschnitte:

eine Zusammenfassung der Statistiken und eine Gesamtbewertung der Handelsströme (Teil 2) Informationen über die Tätigkeiten der verschiedenen Gremien, die für die Überwachung der Durchführung des Abkommens (Teil 3) und die Einhaltung der sich aus dem Titel für Handel und nachhaltige Entwicklung ergebenden Verpflichtungen (Teil 4) verantwortlich sind Informationen über die in der Verordnung angesprochene Überwachungstätigkeit (Teil 5)

2. GESAMTBEWERTUNG: ENTWICKLUNG DES HANDELS

2.1.        Methodik

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Daten, die für diesen ersten jährlichen Bericht verwendet werden konnten, sind eindeutige Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen des Abkommens nicht möglich. Veränderungen bei den Handelsströmen können nicht allein auf die Umsetzung des Abkommens zurückgeführt werden, da viele andere Faktoren die Zahlen beeinflussen, etwa Nachfrageschwankungen oder globale Preise. Da sich die Asymmetrie beim Entwicklungsstand der Volkswirtschaften in den jeweiligen Stufenplänen für den Zollabbau widerspiegelt, wird zudem daran erinnert, dass der Zeitraum für den Zollabbau für Zentralamerika länger ist als für die EU. Infolge dessen fällt die Zollsenkung im ersten Jahr der Anwendung für EU-Einfuhren aus Zentralamerika niedriger aus als für Einfuhren nach Zentralamerika aus der EU.

Ferner sei darauf hingewiesen, dass den zentralamerikanischen Ländern vor der Umsetzung des Abkommens ein präferenzieller Zugang zum EU-Markt zugute kam, das Allgemeine Präferenzsystem (im Folgenden „APS“), mit dem Entwicklungsländern Zollzugeständnisse eingeräumt werden. Aufgrund dieses Systems kamen bereits einige wichtige zentralamerikanische Waren (wie Kaffee und Obst) in den Genuss der Zollfreiheit. Die im Rahmen des Abkommens eingeräumten Zollzugeständnisse betreffen allerdings eine breitere Warenpalette als die des APS und sind nun dauerhaft. Das Abkommen soll dazu beitragen, die Diversifizierung zentralamerikanischer Ausfuhren zu stärken, doch wird dies seine Zeit brauchen.

Die nachfolgende Analyse bilateraler Handelsströme basiert auf einem Vergleich von Daten für einen Zwölfmonatszeitraum (Oktober 2013 – September 2014), die dann dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (Oktober 2012 – September 2013) gegenübergestellt werden. Im Folgenden bezieht sich das erste Jahr der Umsetzung auf den Zwölfmonatszeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014. Sofern nichts anderes angegebenen wird, basiert dieser Bericht auf EUROSTAT-Daten.

Die Statistiken von EUROSTAT weichen in Bezug auf Panama (+255 %) und Costa Rica (+46 %) erheblich von den Statistiken Zentralamerikas ab. Diese Abweichungen wurden im Unterausschuss „Marktzugang“ erörtert, und es wurde vereinbart, im Rahmen einer gemeinsamen Analyse dafür nach den Gründen zu suchen.

2.2.        Entwicklung der Handelsströme mit Zentralamerika (Waren)

Neue Daten der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik der Vereinten Nationen belegen, dass die Direktinvestitionen in Zentralamerika im ersten Halbjahr 2014 gegenüber 2013 relativ stabil blieben. Dennoch ging der Handel[3] zwischen den zentralamerikanischen Ländern sowie dieser Region und der übrigen Welt um 1 % bis 2 % zurück. Parallel dazu nahmen die globalen EU-Handelsströme um 3 % ab.

Obwohl es für endgültige Schlussfolgerungen noch zu früh ist und trotz dieses allgemeinen Rückgangs bei den Handelsströmen, kam es bei bestimmten Ländern und Waren zu einem Aufwärtstrend. Die EU-Handelsströme mit der Region blieben stabil oder nahmen sogar zu, ausgenommen mit Panama, wo der Handel im Vergleich zu 2012 mit -11,9 % einen deutlichen Rückgang hinnehmen musste. Dies könnte jedoch mit den allgemein rückläufigen EU-Ausfuhren nach Südamerika zusammenhängen, wo die Freizone Colón als regionale Drehscheibe eine zentrale Rolle spielt.

Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich des Datums der vorläufigen Anwendung im Jahr 2013 könnten die Wirtschaftsbeteiligten bei der Berücksichtigung der Vorteile des Abkommens in ihrer Entscheidungsfindung auf Probleme gestoßen sein. Trotzdem legen Indikatoren nahe, dass Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige das Abkommen zunehmend nutzen.

Der Wert der EU-Warenimporte aus Zentralamerika stieg um 3,4 % (6,629 Mrd. EUR), während die EU-Exporte nach Zentralamerika um 6,3 % (5,106 Mrd. EUR) zurückgingen. Im Jahr 2014 wies die EU-Handelsbilanz daher ein Defizit von 1,528 Mrd. EUR auf (im Jahr zuvor lag es bei 962 Mio. EUR).

Ausfuhren || Einfuhren || Handelsströme insgesamt

Costa Rica || 812 || 1,5 % || 4 096 || -0,7 % || 4 908 || -0,4 %

El Salvador || 574 || 13,9 % || 191 || -6,0 % || 766 || 8,1 %

Guatemala || 829 || 7,7 % || 619 || 4,0 % || 1 448 || 6,1 %

Honduras || 421 || 15,3 % || 791 || 3,1 % || 1 213 || 7,0 %

Nicaragua || 165 || 0,0 % || 305 || 28,7 % || 470 || 16,9 %

Panama || 2 305 || -19,0 % || 627 || 29,7 % || 2 932 || -11,9 %

Insgesamt || 5 106 || -6,3 % || 6 629 || 3,4 % || 11 736 || -1,1 %

Handelsströmen zwischen der EU und Zentralamerika und ihre jährliche Entwicklung

(in Mio. EUR – 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014)

Das Hauptziel von EU-Ausfuhren nach Zentralamerika war Panama (46 %), gefolgt von Guatemala und Costa Rica (jeweils 16 %). Die wichtigsten Ausfuhren nach SITC-Kategorien waren Maschinen und Fahrzeuge (32,7 %), an zweiter Stelle standen chemische Erzeugnisse (17,5 %). Die EU-Ausfuhren decken eine große Produktpalette ab und 15 Produkte, auf die wertmäßig die meisten Ausfuhren entfallen, machen 28 % aller Exporte aus. Insgesamt wurden im ersten Jahr der Umsetzung 5817 verschiedene Produkte nach Zentralamerika ausgeführt (0,5 % mehr als im Jahr zuvor).

Die EU-Ausfuhren nach Zentralamerika gingen um 6,3 % zurück. Dieser Rückgang, der in erster Linie Panama betraf (-19 %), dürfte mit dem insgesamt negativen Trend bezüglich der zentralamerikanischen Region in Zusammenhang stehen. Die EU-Ausfuhren weisen starke – sowohl positive als auch negative – Schwankungen bei bestimmten Produkten auf aus Bereichen wie schwere Maschinen, Eisenbahn, Flugzeuge und Schiffe, auf die ein großer Teil aller Ausfuhren entfällt und deren Handelsströme mit Unternehmens- oder Kapitalinvestitionen verknüpft sind.

Die Durchdringung eines neuen Marktes kann Zeit kosten und hängt nicht allein von einem Freihandelsabkommen ab, doch sollte berücksichtigt werden, dass bei den EU-Ausfuhren nach Zentralamerika, die relativ gesehen am stärksten stiegen, 9 der 15 Produkte in Anwendung des Abkommens von einer Zollpräferenzbehandlung profitierten, z. B.:

Luftfahrzeugteile stiegen im ersten Jahr der Umsetzung von 2,5 Mio. EUR auf 39,5 Mio. EUR (+1431 %) Bilder und Druckerzeugnisse stiegen von 0,4 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR (+644 %) Trinkgläser stiegen von 0,3 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR (+432 %)

Die wichtigsten EU-Einfuhren aus Zentralamerika  waren Ausrüstungen und Maschinen (42 %), gefolgt von Nahrungsmitteln und lebenden Tieren (39,4 %). EU-Einfuhren aus Zentralamerika wurden in erster Linie aus Costa Rica (62 %) getätigt, danach rangieren Honduras und Panama (jeweils 11 %). Einfuhren von Ausrüstungen und Maschinen aus Zentralamerika stammen hauptsächlich aus Costa Rica (86 % aller aus Zentralamerika importierten Ausrüstungen und Maschinen).

Insgesamt wurden im ersten Jahr der Umsetzung 2281 verschiedene Produkte aus Zentralamerika eingeführt (3 % mehr als im Jahr zuvor). Trotz dieser positiven Entwicklung ist die Diversifizierung der aus Zentralamerika eingeführten Waren nach wie vor begrenzt: Auf die vier am häufigsten eingeführten Waren entfallen rund 60 % aller EU-Einfuhren aus Zentralamerika (zusammengesetzte elektronische Schaltungen für Datenverarbeitungsmaschinen (IT-Hauptplatinen) 32 %, Kaffee 10 %, Bananen 10 % und Ananas 7 %).

Insgesamt stiegen die EU-Einfuhren aus Zentralamerika im ersten Jahr der Umsetzung um 3,4 %, obwohl die Einfuhren der beiden am meisten gehandelten Waren zurückgingen (Schaltungen für Datenverarbeitungsmaschinen und Kaffee sanken um 7,2 % bzw. 17 %). Diese Rückgänge dürften auf externe Faktoren zurückzuführen sein: Bei den Schaltungen für Datenverarbeitungsmaschinen könnte dies bereits ein Hinweis auf die laufende Umstrukturierung dieser Branche sein, die sich aus der kürzlichen Ankündigung des größten Herstellers in Zentralamerika ergibt, seine Produktionsstätten von Costa Rica nach Südostasien zu verlagern. Die Abnahme der Kaffeeimporte steht in Zusammenhang mit der schweren Dürre und dem Kaffeerost (auf Spanisch „roya“).

Bemerkenswerte positive Veränderungen bei den kürzlich liberalisierten Ausfuhren aus Zentralamerika wurden für folgende Produkte gemeldet:

Zuckerrohrmelasse um 394 % (von 8 Mio. EUR auf 41 Mio. EUR) Tiefgekühlte Garnelen um 63 % (von 0,1 Mio. EUR auf 0,16 Mio. EUR) Rum in Flaschen um 205 % (von 5,6 Mio. EUR auf 17 Mio. EUR) Maniok um 39 % (von 10 Mio. EUR auf 14 Mio. EUR)

2.5.        Anwendung von Zollkontingenten

Im Abkommen sind mehrere Zollkontingente vorgesehen, die von der Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung des Handelspartners bis zum Quotenschwellenwert reichen. Oberhalb dieses Schwellenwerts gilt der Meistbegünstigungszoll.

Insgesamt legt die vorläufige Analyse der Nutzung von Kontingenten nahe, dass die Wirtschaftsbeteiligten Zollkontingente in erheblichem Maße für Produkte genutzt haben, die bereits vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens gehandelt wurden, während bei Produkten, die vor der Umsetzung des Abkommens nicht gehandelt wurden, in nur geringfügigem Umfang Handel entstand.

Die EU stimmte zu, zugunsten von Zentralamerika acht Zollkontingente für Produkte bereitzustellen, für die es vor der Anwendung des Abkommens keinen präferenziellen Zugang zum EU-Markt gab. Die Wirtschaftsbeteiligten in Zentralamerika nahmen diese Kontingente 2013 nicht in Anspruch, lediglich das Zollkontingent für Zucker wurde zu 95 % ausgeschöpft.

Im Jahr 2014 wurden die Zollkontingente nur für zwei Kategorien eingesetzt (Rohrzucker und Rum). Von den 166 860 Tonnen für Rohrzucker wurden 143 791 genutzt (86 %). Wertmäßig stiegen die EU-Einfuhren von Produkten, die unter das Zollkontingent für Zucker fallen, von 47,5 Mio. EUR auf 84,7 Mio. EUR (+78 %).

Ursprung || Waren || Einheit || Zollkontingent – Umfang || EU-Einfuhren || Nutzungsquote

Zentralamerika || Knoblauch || Tonne || 550 || 0 || 0 %

Reis || 21 000 || 0 || 0 %

Maniok || 5 000 || 0 || 0 %

Rind- und Kalbfleisch || 10 450 || 0 || 0 %

Pilze || 275 || 0 || 0 %

Zuckermais || 1 560 || 0 || 0 %

Zentralamerika ohne Panama || Zucker || 154 500 || 135 243 || 88 %

Rum in Behältnissen > 2 l || Liter reiner Alkohol || 1 022 || 153 || 21 %

Panama || Rum in Behältnissen > 2 l || 105 || 0 || 0 %

Zucker || Tonne || 12 360 || 8 548 || 69 %

Nicaragua || Rind- und Kalbfleisch || 550 || 0 || 0 %

EU-Zollkontingente für Zentralamerika – Nutzung bis 26. November 2014

Zusätzlich zu den Zollkontingenten gewährte die EU Zentralamerika Ausnahmeregelungen zu den Ursprungsregeln im Rahmen spezifischer Kontingente für 118 Zolltariflinien. Im Wesentlichen erhält Zentralamerika mit diesen Ausnahmeregelungen eine gewisse Flexibilität in Bezug auf den Ursprung genau definierter Waren bis zu einem Schwellenwert des Kontingents. Bei darüber hinaus gehenden Mengen gelten strengere Ursprungsregeln. Diese Vereinbarungen betreffen in erster Linie Textilerzeugnisse. Diese Ausnahmeregelungen werden allerdings kaum angewendet, und die unter diesen Kontingenten eingeführten Mengen sind nach wie vor sehr gering und betreffen nur einen Bruchteil der Handelsströme, die für eine Präferenzbehandlung in Frage kommen. Diese Feststellung bestätigt einen allgemeinen Trend, der bei kürzlich umgesetzten Abkommen beobachtet wurde: Die Wirtschaftsbeteiligten benötigen Zeit, um ihre Handelswege an das neue Umfeld anzupassen.

Zentralamerika räumte der EU Zollkontingente für vier  spezifische Erzeugnisse ein. Alle unter diese Zollkontingente fallenden EU-Ausfuhren stiegen wie folgt:

Gepökelter Schinken: Die EU-Ausfuhren stiegen von 1,2 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR (+22 %). Milchpulver: Die EU-Ausfuhren stiegen von 2,9 Mio. EUR auf 5,7 Mio. EUR (+96 %). Käse: Die EU-Ausfuhren stiegen von 7,1 Mio. EUR auf 9,3 Mio. EUR (+32 %). Molke: Die EU-Ausfuhren stiegen von 0,5 Mio. EUR auf 0,6 Mio. EUR (+17 %). Zubereitungen aus Schweinefleisch: Die EU-Ausfuhren stiegen von 9,1 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR (+16 %).

Insgesamt erlebten die Produkte, die bereits vor der Umsetzung des Abkommens gehandelt wurden, durch die Zollkontingente einen Aufschwung, wobei ein weiteres Wachstum möglich ist, weil die Ausfuhren den Schwellenwert nicht erreichten.

2.6.        Dienstleistungen

Daten über den Handel mit Dienstleistungen werden mit erheblicher Zeitverzögerung produziert und in aggregierter Form präsentiert, wodurch es zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch ist, eine ähnliche Analyse vorzunehmen wie beim Warenhandel. Dieser Aspekt wird daher im jährlichen Durchführungsbericht betrachtet, sobald ausreichend Daten vorliegen.

3. TÄTIGKEITEN DER MIT DER UMSETZUNG BEFASSTEN GREMIEN

Diese Gremien, die mit dem Abkommen eingerichtet wurden, bestehen aus einem Assoziationsrat, der regelmäßig auf Ministerebene zusammentrifft, einem Assoziationsausschuss und sechs Unterausschüssen, die sich jährlich treffen. Die ersten Sitzungen dieser Gremien fanden im Mai/Juni 2014 in Honduras statt, das Direktorium für Handel und nachhaltige Entwicklung trat allerdings am 17. und 18. November in Nicaragua zusammen.

3.1.        Unterausschuss „Technische Handelshemmnisse“

Während der Sitzung am 13. Mai 2014 überprüften Zentralamerika und die EU Folgendes:

die Umsetzung von vier technischen Regelungen durch Zentralamerika (Kennzeichnung alkoholischer Getränke, Rahm (Milcherzeugnis), Kennzeichnung von Schuhen) zwei technische Regelungen von Costa Rica (Reifen und elektrische Anlagen) die Verpflichtungen der zentralamerikanischen Region zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Integration durch die Annahme technischer regionaler Regelungen

Die EU erinnerte an die Verpflichtung Zentralamerikas, schriftlich auf die schriftlichen Stellungnahmen der EU zu antworten, die im Rahmen des WTO-TBT-Notifizierungsverfahrens vorgelegt werden.  Zentralamerika nahm das Ersuchen zur Kenntnis und verpflichtete sich zu antworten.

Als Teil ihrer Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Umsetzung technischer Regelungen zur Förderung der regionalen wirtschaftlichen Integration hatte Zentralamerika zugestimmt, eine einzige regionale Registrierung für Waren einzuführen. Diese Regelung war immer noch nicht umgesetzt worden, doch teilte Zentralamerika mit, dass diese neue Rechtsvorschrift nun in Kraft treten werde.

3.2.        Direktorium für Handel und nachhaltige Entwicklung

Die EU und Zentralamerika brachten den Dialog über Handel und nachhaltige Entwicklung auf den Weg und tauschten Erfahrungen aus über heimische Mechanismen zur Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft und von Gruppen, die sich zur Umsetzung der Bestimmungen für Handel und nachhaltige Entwicklung verpflichtet haben (siehe unten, Teil 4).

3.3.        Unterausschuss „Geistiges Eigentum“

Die erste Sitzung des Unterausschusses „Geistiges Eigentum“ am 22. und 23. Mai 2014 hatte folgende Ziele:

Vereinbarung des Inhalts des Beschlusses, in dem die geschützten geografischen Angaben aufgelistet werden, mit Zentralamerika Austausch über den neuesten Stand der jeweiligen laufenden Verfahren zum Schutz geografischer Angaben in der EU und in Zentralamerika, insbesondere hinsichtlich der laufenden Einspruchsverfahren in Bezug auf einige wichtige geografische Angaben der EU sowie Einleitung des Dialogs über Möglichkeiten zur Vereinfachung der Registrierung geografischer Angaben in Zentralamerika

Das Ergebnis dieses Unterausschusses war positiv, denn die Parteien vereinbarten eine Liste mit geschützten geografischen Angaben und waren sich darin einig, dass es mit Blick auf die Förderung eines harmonisierten Ansatzes auf regionaler Ebene Möglichkeiten zur Vereinfachung der Registrierungsverfahren in Zentralamerika gibt.

3.4.        Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“

Auf seiner ersten Sitzung am 17. und 18. Juni erörterte der Unterausschuss unter anderem Einfuhranforderungen, Überprüfungen, Maßnahmen in Zusammenhang mit Tier- und Pflanzengesundheit, Gleichwertigkeit und fachliche Unterstützung. Die Hauptziele bestanden darin,

weiterhin mögliche Probleme bei der Umsetzung des Abkommens zu ermitteln und nach Lösungen zu suchen Marktzugangshindernisse und neue Einfuhrgenehmigungsanträge zu behandeln und nach Möglichkeiten der Vereinfachung oder Öffnung des Handels zu suchen von allen zentralamerikanischen Ländern Bestätigung zu erhalten, dass die Artikel über die Genehmigung der Listung von Betrieben und über Überprüfungen interpretiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden und dass Zentralamerika die Kosten für Kontrollen in Europa durch zuständige zentralamerikanische Behörden übernimmt den Grad der Integration Zentralamerikas und die diesbezüglich in der Region laufenden Diskussionen zu erörtern

Insgesamt war das Ergebnis des Unterausschusses positiv, wobei Zentralamerika sich verpflichtet sieht, die Ziele des Abkommens zu erreichen.

3.5.        Unterausschuss „Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln“

Auf der ersten Sitzung des Unterausschusses am 28. und 29. April erörterten die Parteien:

die Erfüllung der von Zentralamerika eingegangenen Verpflichtungen bezüglich seiner regionalen Integration zwei Erläuterungen im Bereich Ursprungsregeln und Lösung kleinerer praktischer Probleme der Wirtschaftsbeteiligten während der ersten Monate des präferenziellen Handels im Rahmen des Abkommens

Die EU zeigte sich zudem besorgt über die Tendenz mittelamerikanischer Länder, an ihren Grenzen Scanner einzuführen und Ad-valorem-Gebühren zu erheben, was ihrer Ansicht nach gegen das Abkommen verstoßen könnte.

3.6.        Unterausschuss „Marktzugang für Waren“

Die Tagesordnungspunkte der ersten Sitzung des Unterausschusses am 19. Juni bezogen sich auf die Überprüfung

· der Rechtsvorschriften Costa Ricas, mit denen ein Mindestausfuhrpreis für Bananen eingeführt wurde

· der von Nicaragua erhobenen Gebühr für das Scannen von Waren an jedem Grenzkontrollpunkt

· der von der EU für bestimmte unter das Zollkontingent fallende zentralamerikanische Produkte eingeführten Verwaltungskontrolle

Bezüglich der Rechtsvorschriften für einen Mindestausfuhrpreis für Bananen erkannte Costa Rica an, dass das Abkommen keine Bestimmung enthält, die es Costa Rica ausdrücklich gestatten würde, derartige Rechtsvorschriften anzuwenden. Angesichts der derzeitigen Marktpreise für Bananen war Costa Rica allerdings der Ansicht, dass ein Mindesteinfuhrpreis kein Handelshemmnis darstellt. Die EU merkte an, dass sie dieses Thema weiter verfolgen werde.

Was die Scannergebühren von Nicaragua betrifft, erinnerte die EU daran, dass erhobene Gebühren aufgrund des Abkommens die Kosten der erbrachten Dienstleistungen nicht übersteigen dürften. Nicaragua versicherte der EU, dass die internationalen Verpflichtungen in den Rechtsvorschriften respektiert würden.

Außerdem tauschten sich die Parteien über mögliche künftige Arbeitsbereiche aus und vereinbarten eine Zusammenarbeit bei der Erstellung gemeinsamer zuverlässiger Statistiken.

3.7.        Assoziationsausschuss

Am 25. Juni überprüfte der Assoziationsausschuss die in den verschiedenen Unterausschüssen durchgeführten Arbeiten und erörterte andere handelsbezogene Themen. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf den Themen der regionalen Wirtschaftsintegration und der Notwendigkeit, Maßnahmen Zentralamerikas zu verhindern, die sich gegen den freien intra-regionalen Warenverkehr richten, da nämlich die Vereinfachung des Warenverkehrs in erster Linie Zentralamerika zugute käme.

Die Parteien erörterten den Antrag Zentralamerikas auf Ausgleichszahlungen für den Beitritt Kroatiens zur EU, sie erkannten derzeit bestehende unterschiedliche Ansätze an und vereinbarten eine Fortsetzung des Dialogs über diesen Punkt mit Blick auf ein baldige Einigung. Die EU äußerte sich außerdem besorgt über Panamas Gesetz für in Häfen angebotene Hilfsdienstleistungen, das ausländische Marktteilnehmer benachteiligt.  Die EU und Panama diskutierten, ob durch das Gesetz der Marktzugang erschwert wird, und Panama teilte mit, dass die neue Regierung der EU antworten werde.

3.8.        Assoziationsrat

Der Assoziationsrat, der am 27. Juni zusammentrat, prüfte die Arbeit des Assoziationsausschusses und befürwortete die Ergebnisse. Der Assoziationsrat verabschiedete fünf Beschlüsse, unter anderem die Geschäftsordnung des Assoziationsrates und seine unterschiedlichen Strukturen, die Liste der geschützten geografischen Angaben und die Verfahrensweise für den Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten.

Die Teilnehmer Zentralamerikas unterstrichen zudem erneut die Bedeutung des Abkommens für den Handel, die regionale Integration und verbesserte Beziehungen, von denen sie erwarten, dass sie sich positiv auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Zentralamerikas auswirken.  Ferner sprachen sie sich für eine rasche Ratifizierung des Abkommens durch die übrigen 19 EU-Mitgliedstaaten aus, damit auch der politische Teil und der Kooperationsteil in Kraft treten können. Die EU legte den Stand des Ratifizierungsprozesses in Europa dar. Außerdem verwies sie auf das Inkrafttreten des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit im Jahr 2014.

4.           EINHALTUNG DER SICH AUS HANDEL UND NACHHALTIGER ENTWICKLUNG ERGEBENDEN VERPFLICHTUNGEN

Bei den Aktivitäten im ersten Jahr der Umsetzung des Abkommens lag der Schwerpunkt auf der in Titel VIII über Handel und nachhaltige Entwicklung festgelegten Schaffung institutioneller Strukturen.

4.1         Institutionelle Aspekte

Die erste Sitzung des Direktoriums für Handel und nachhaltige Entwicklung der Regierungen fand am 18. und 19. November 2014 in Managua, Nicaragua statt. Parallel fand eine Sitzung des Forums für den zivilgesellschaftlichen Dialog statt, an die sich eine gemeinsame Sitzung des Direktoriums und des Forums anschloss.

An der Sitzung des Direktoriums nahmen auf zentralamerikanischer Seite Vertreter der Ministerien für Handel, Arbeit und Umwelt teil. Das Forum für den zivilgesellschaftlichen Dialog wurde von der zivilgesellschaftlichen Beratungsgruppe Nicaraguas organisiert und es fanden mehrere Präsentationen zu Themen wie Arbeitnehmerrechte, Klimawandel, fairer Handel und soziale Verantwortung von Unternehmen statt. Mehr als 100 Personen nahmen teil.

Die Beratungsgruppe der EU setzte sich aus Vertretern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und von zivilgesellschaftlichen Organisationen in der EU zusammen, die nach einer Aufforderung zur Interessensbekundung über die Datenbank zur Zivilgesellschaft der GD Handel ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet hatten. Das Sekretariat wird vom EWSA gestellt.

4.2         Umsetzung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)

Auf der Direktoriumssitzung berichteten die Parteien über die Umsetzung der IAO-Übereinkommen, insbesondere über die grundlegenden IAO-Übereinkommen. Bei Letzteren lag der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit und zur Stärkung des sozialen Dialogs. Die Parteien erörterten die Bedeutung des sozialen Dialogs sowie effektiver und abschreckender Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung und Gewalt, auch Gewalt gegen Gewerkschaftsführer, und die Notwendigkeit, diese Sanktionen effektiv umzusetzen.

Bei der Kinderarbeit wurde insbesondere die  Bedeutung unterstrichen, die Bemühungen zur Bekämpfung der Kinderarbeit vor allem in der informellen Wirtschaft zu intensivieren, Kontrollen am Arbeitsplatz zu verstärken, die Schulbesuchsquote zu erhöhen sowie den Sozialschutz mit dem Schwerpunkt Kinderschutz zu fördern.

Die EU verwies auf die kürzlich verabschiedeten IAO-Übereinkommen und -Protokolle sowie auf ihren Stand der Ratifizierung in den Mitgliedstaaten, insbesondere das Seearbeitsübereinkommen (MLC), das Übereinkommen zum Schutz von Hausangestellten (C189) und das neue Protokoll, mit dem das Übereinkommen über Zwangsarbeit (C29) ergänzt wird.

In Bezug auf den Aufbau von Kapazitäten in diesen Bereichen hob die EU insbesondere ein Programm hervor, dass derzeit zur Unterstützung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in Honduras erarbeitet wird.

4.3.           Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen

Auf der Direktoriumssitzung berichteten die Parteien über die Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen, wobei der Schwerpunkt auf Klimawandel, gefährdeten Arten (CITES), gefährlichen Ladungen mit Chemikalien und Abfällen liegt. Die zentralamerikanischen Länder gaben an, nun das Rotterdamer Übereinkommen (über den Handel mit gefährlichen Chemikalien) und die Gaborone-Änderung des CITES-Übereinkommens ratifiziert zu haben.

Die EU verwies auf die kürzlich geschlossenen Umweltübereinkommen, nämlich das Minamata-Übereinkommen für Quecksilber und das Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), und berichtete über Entwicklungen zur Umsetzung dieser Übereinkommen innerhalb der EU. Die zentralamerikanischen Länder betonten die durch den Klimawandel bedingte Anfälligkeit der Region mit direkten Auswirkungen auf den exportorientierten Ertragsanbau etwa von Kaffee und die Notwendigkeit, Anpassungsmaßnahmen zu erarbeiten. Mehrere Länder erläuterten ehrgeizige Pläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung.

4.4.           Entwicklung einer positiven Agenda für Handel und nachhaltige Entwicklung

Auf der Sitzung des Direktoriums und des Forums für den zivilgesellschaftlichen Dialog wurden viele Beispiele genannt, bei denen Produktion und Handel positive Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hatten. Regierungspolitische Maßnahmen zur Förderung derartiger Ergebnisse wurden dargelegt, aber auch Partnerschaften zwischen Wirtschaft, Arbeitnehmervertretern, nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen und Kommunen. Zu den gemeinsamen Themen gehörten soziale Verantwortung von Unternehmen, erneuerbare Energien, nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung, sauberere Produktionsprozesse und nachhaltiger Tourismus.

Das Direktorium vereinbarte weitere Diskussionen zur Ermittlung mittelfristiger Prioritäten. Von Bedeutung in diesem Prozess ist die Abstimmung mit der laufenden und geplanten Unterstützung der Region bei der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf beiden Seiten des Atlantiks.

5.           UMSETZUNG DER VERORDNUNG (EU) Nr. 20/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR UMSETZUNG DER BILATERALEN SCHUTZKLAUSEL UND DES STABILISIERUNGSMECHANISMUS FÜR BANANEN

Mit der Verordnung werden angemessene Verfahren zur Vermeidung einer bedeutenden Schädigung des EU-Bananensektors festgelegt, falls infolge der Senkung der Zölle Bananen vermehrt in solchen Mengen eingeführt werden, dass dem EU-Wirtschaftszweig eine bedeutende Schädigung entsteht oder zu entstehen droht.

Daher überwacht die Kommission nach Artikel 3 und 13 der Verordnung die Entwicklung der Einfuhren von Bananen aus den zentralamerikanischen Ländern, um zu bewerten, ob die Bedingungen für die Einleitung einer Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel oder vorheriger Überwachungsmaßnahmen erfüllt sind. 

5.1.        Entwicklung der Bananeneinfuhren aus Zentralamerika

Im ersten Jahr der Umsetzung des Abkommens hat die Kommission weder eine Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel eingeleitet noch dahingehend Anträge erhalten oder vorherige Überwachungsmaßnahmen eingeleitet, da die Bedingungen der Verordnung für die  Einleitung einer Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel oder vorheriger Überwachungsmaßnahmen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren.

2013 || 2014*

Einfuhren || Auslösemenge || Nutzungsquote || Einfuhren || Auslösemenge || Nutzungsquote

Costa Rica || 131 519 || 1 178 750 || 11 % || 856 007 || 1 230 000 || 70 %

Panama || 58 935 || 431 250 || 14 % || 203 737 || 450 000 || 45 %

Honduras || 1 749 || 57 500 || 3 % || 3 622 || 60 000 || 6 %

Guatemala || 21 || 57.500 || 0 % || 22 861 || 60 000 || 38 %

Nicaragua || 0 || 11 500 || 0 % || 0 || 12 000 || 0 %

El Salvador || 0 || 2 300 || 0 % || 0 || 2 400 || 0 %

(*) bis 10. Dezember 2014

Einfuhren von Bananen unter dem Stabilisierungsmechanismus

6.            SCHLUSSFOLGERUNG

Es ist noch zu früh für eine abschließende Bewertung der Auswirkungen des Handelsteils des Abkommens.

Trotz des negativen globalen Umfelds, wozu auch der Rückgang der globalen Nachfrage insgesamt im Jahr 2014 beitrug, blieb der Handel mit Zentralamerika im Wesentlichen stabil und nahm in bestimmten Sektoren erheblich zu. Auch im Handel mit den meisten zentralamerikanischen Ländern war ein Anstieg zu verzeichnen – eine Ausnahme bildete Panama. Zudem besteht aufgrund der relativ niedrigen Nutzungsquote der vorhandenen Zollkontingente die Möglichkeit, die bilateralen Handelsströme zwischen den beiden Regionen weiter auszubauen.

In Bezug auf Bananen blieben die Einfuhren aus den zentralamerikanischen Ländern insgesamt stabil und unter der festgelegten Auslösemenge für die Einfuhr, so dass die Einleitung einer Aussetzung der Präferenzzölle nicht erforderlich war.

Es wurde mit Zentralamerika vereinbart, eine technische Überprüfung der statistischen Methoden und Daten über den Handel durchzuführen, was künftig eine detailliertere Analyse ermöglichen dürfte.

Insgesamt gelangt die Kommission nach dem ersten Jahr der Umsetzung zu dem Schluss, dass der institutionelle Rahmen des Abkommens rasch eingerichtet und operativ war und dass die Umsetzung insgesamt positiv verläuft. Der förmliche Prozess, der zwischen den für die Umsetzung des Abkommens zuständigen Parteien läuft, wird im Rahmen der Sitzungen der verschiedenen mit der Umsetzung betrauten Gremien fortgesetzt, die bis Mitte 2015 stattfinden dürften. 

Schwerpunkt des zweiten Jahres der Anwendung bleibt die ordnungsgemäße Umsetzung des Abkommens, damit die Wirtschaftsbeteiligten beider Regionen seine Möglichkeiten umfassend nutzen können. Die Kommission ist an Maßnahmen beteiligt, mit denen die Wirtschaftsbeteiligten für die durch das Abkommen entstehenden Möglichkeiten weiter sensibilisiert werden sollen. Diese Maßnahmen werden sowohl in der EU als auch in Zentralamerika ergriffen und beinhalten Kooperationsprojekte in Zentralamerika.

[1]               Das Abkommen wird in der EU vorläufig angewandt, bis es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Der Status der Ratifizierung ist der Website des Rates zu entnehmen: http://www.consilium.europa.eu/policies/agreements/search-the-agreements-database?command=details&lang=en&aid=2012001&doclang=EN.

[2]               Siehe: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32013R0020.

[3]               IWF-Daten.